Protokoll der Sitzung vom 18.10.2017

(Marc Reinhardt, CDU: Selbstverständlich!)

dass nämlich davon abgegangen wurde, das über das Bundesteilhabegesetz zu regeln, sondern die Entlastung über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer der Gemeinden und über die Kosten der Unterkunft weiterzugeben.

Deswegen kommen wir dazu, wie das hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern läuft. Wir haben bei unserem kommunalen Finanzausgleich immerhin die Verteilung geregelt, wir haben den Gleichmäßigkeitsgrundsatz festgeschrieben, sodass auch über diese Kanäle eigentlich man vermuten könnte, dass dem Land davon Mittel zustehen würden. Das hätte man vermuten können, aber,

(Torsten Renz, CDU: Rein rechtlich ist es auch so. Rein rechtlich ist es so.)

aber letztlich ist es nach zähem Ringen und Verhandlungen jetzt so, dass die Mittel vollständig runter an die kommunale Ebene weitergehen

(Thomas Krüger, SPD: Es gibt eine Lösung. – Torsten Renz, CDU: Das wird Herr Ritter dann bestimmt auch noch mal lobend erwähnen. – Heiterkeit bei Marc Reinhardt, CDU – Vincent Kokert, CDU: Ich glaub, dass Frau Rösler redet.)

und die eigentlich nach dem Ansatz des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes dem Land vielleicht zustehende 35 Millionen Euro für die kommunale Ebene für die Entschuldung von Altfehlbeträgen und aus Schulden vom kommunalen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden.

Also, wenn man so will: Wo ein Wille ist,

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: … ist auch ein Gebüsch.)

ist auch ein Weg.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU)

Die Verteilung der Mittel soll letztendlich, was die Schuldenhilfe angeht, nach dem Prinzip „1 Euro Tilgung – 1 Euro Schuldenhilfe“ erfolgen. Das ist zu Punkt 3.

Punkt 4. Hinsichtlich des horizontalen Finanzausgleichs wird aus dem Jahr 2018 die Ausgleichsquote, die jetzt bei 60 Prozent liegt, erst auf 65 und dann auf 70 Prozent angehoben.

Fünftens. Gegen die Hebesatzspirale werden die Novellierungshebesätze für die nächsten drei bis fünf Jahre gesetzlich festgeschrieben. So war die Vereinbarung. Jetzt hat man schon wieder Kritik gehört, in dieser Novelle steht das aber nur für zwei Jahre. Das ist auch logisch, weil diese Gesetzesnovelle erst mal nur für zwei Jahre gilt.

(Thomas Krüger, SPD: Genau.)

Deswegen weichen wir nicht von dieser Vereinbarung ab, das möchte ich noch mal klarstellen.

(Jochen Schulte, SPD: Genau.)

Sechstens. Der Familienlastenausgleich – ich finde, das ist wirklich eine sehr gelungene Geschichte – soll ab 2018 nicht mehr nach Einkommenssteueranteilen, sondern nach der Anzahl der Kinder bis 18 Jahre erfolgen.

Wir haben immer schon in der Vergangenheit, wenn wir über die Novellierung des FAG diskutiert haben, darüber gesprochen, ob man nicht irgendwelche Mittel einführen kann, so eine Art Kinderveredlung,

(Thomas Krüger, SPD: Ganz wichtig.)

weil wir immer schon gesehen haben, dass Gemeinden, die besonders viele Kinder haben, sehr stark durch Kitagebühren belastet sind, aber auch durch Schulumlagen und so weiter und so fort.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Übrigens, Herr Kröger, das Gutachten hat auch ergeben, dass der Mehraufwand für Kinder in einer Gemeinde wesentlich höher ist als das, was man für ältere Menschen, was jetzt die Kommunalfinanzen angeht, erwarten kann. Dazu kann man unterschiedlicher Meinung sein. Ganzteilig sind die Aussagen aus dem Gutachten auch nicht, aber ich denke mal, Professor Lenk hat zugrunde gelegt, dass die meisten Kosten, die durch älter werdende Senioren entstehen, hauptsächlich aus anderen Töpfen anheimfallen, nämlich den Kassen, weil damit viele medizinische Leistungen und so weiter verbunden sind.

Siebtens. Was natürlich meine Fraktion auch noch mal hinterfragen wird, ist der Wunsch der kommunalen Familie, sie von der Kreis- und Amtsumlagefähigkeit zu entbinden.

(Beifall Tilo Gundlack, SPD: Jawoll!)

Das wird immer wieder vorgetragen und ich denke, da werden wir zumindest noch mal genau hingucken.

(Tilo Gundlack, SPD: Sehr richtig! – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Achtens. Der Saldo der Abrechnungsbeträge aus den Jahren 2015 und 2016 wird erst später verrechnet.

Neuntens. Die Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen soll weiterhin alle zwei Jahre überprüft werden. Das hat auch aktuell in den letzten Jahren wieder stattgefunden.

Zehntens. Der letzte Punkt dieser Vereinbarung besagt, mit diesen Festlegungen werden keine Forderungen aus den Überprüfungen der vergangenen Jahre mehr geltend gemacht. Das war auch eine wichtige Festlegung.

Der Durchbruch ist das Ergebnis zäher Verhandlungen, die nach dem persönlichen Einsatz des Innenministers und des Finanzministers zu einem interessengerechten Ergebnis führten sowie zu der gemeinsamen Position mit dem Landkreistag, so die Bewertung dieses Ergebnisses durch den Städte- und Gemeindetag. Also gab es volle Anerkennung des Verfahrens und des Ergebnisses seinerzeit vom Städte- und Gemeindetag.

Danach gab es allerdings, was die Umsetzung in Form eines Gesetzentwurfes angeht, wieder mal erhebliche Irritationen, insbesondere was die flüchtlingsbedingten Mehrbelastungen angeht und hier natürlich die Erstattung derselben. Da fühlte man sich irgendwie ein bisschen benachteiligt, aber entsprechend dem vorher genannten Beschluss sowie den Ergebnissen der zwischenzeitlichen Verhandlungen zu dem Thema und den gesetzlich vorgesehenen Überprüfungsverpflichtungen allgemein liegt Ihnen nun dieser Gesetzentwurf vor. Ich denke mal, das ist ein guter Gesetzentwurf.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Der Minister hat die Einzelheiten vorgetragen. Ich war eben, als die Sitzung wieder eröffnet wurde, auf dem Weg hierher. Ich weiß also nicht, was er jetzt alles noch gesagt hat.

(Vincent Kokert, CDU: Na ja.)

Ich vermeide es ja immer, ihn zu wiederholen oder auch andere Vorredner zu wiederholen, aber einen Punkt möchte ich noch mal hier ansprechen, weil dieser ursprünglich in der Vereinbarung so gar nicht enthalten war.

Mit der Korrektur der FAG-Verbundmasse zur Umsetzung bundesgesetzlicher Regelungen zur Finanzierung flüchtlingsbedingter Mehrbelastungen von Land und Kommunen in den Jahren 2016 bis 2018 erfolgt eine belastungsgerechte Verteilung der Bundesmittel und eine Umsetzung der Asylvereinbarung zwischen Land und Kommunen vom 2. August 2016. Also das ist hier eins zu eins hineingeflossen und das war eine große Sorge der kommunalen Spitzenverbände, dass man da irgendwie versucht zu tricksen, was natürlich nicht der Fall ist.

Die Anhebung der Beteiligungsquote für die Kommunen auf 34,496 Prozent und damit eine Aufstockung der Ausgleichsmasse um mindestens 34,15 Millionen Euro als Schwerpunkt nannte der Minister schon genauso wie die 9 Milliarden Euro aus dem Landeshaushalt für den übertragenen Wirkungskreis, die vollständige Weiterleitung der anteiligen Mittel aus dem 5-Milliarden-Programm des Bundes und die Änderung des Familienleistungsausgleichs. Bei der Änderung der internen Verteilung der Schlüsselmasse auf die kommunalen Gruppen für die kreisangehörigen Gemeinden sind das jetzt 38,994 Prozent, bei den kreisfreien und großen kreisangehörigen

Städten 24,55 und den Landkreisen 36,456 Prozent. Das ist natürlich der gestiegenen Steuerkraft und dem Rückgang der Einwohnerzahlen bei den kreisangehörigen Gemeinden geschuldet. Die Ausgleichszahlungen des Bundes an die Gemeinden werden nicht angerechnet.

Über die Nivellierungsätze habe ich eben schon etwas gesagt und in dem Zusammenhang möchte ich noch mal auf Herrn Kröger zurückkommen. Hier werden nicht Äpfel mit Birnen verglichen, sondern es gibt durchaus Unterschiede in den Gemeindekategorien. Also das führt ja nicht dazu, dass jetzt die Gemeinde Perlin den gleichen oder den ähnlichen Hebesatz nehmen muss wie die Hansestadt Rostock.

Die Anhebung der Ausgleichsquote ist auch wie beschlossen in diesem Gesetz umgesetzt. Dann gibt es noch Änderungen zur Klarstellung und Vereinfachung des Verfahrens zur Beantragung von Fehbetragszuweisungen. Das war auch ein Wunsch der kommunalen Familie. Es gibt explizite Regelungen zur Errichtung eines kommunalen Entschuldungsfonds mit dem Ziel, dass in den Jahren 2018 und 2019 die Mittel zur Aufstockung der Konsolidierungshilfen für die Zuweisungsempfänger zum Abbau von Altschulden der Gemeinden verwendet werden können. In Bezug auf die Wohnungsunternehmen wurde das auch genauso, wie vereinbart, umgesetzt.

Die Absenkung der Steuerkraftzahlen für die großen kreisangehörigen Städte im Zusammenhang mit der Berechnung der Kreisumlage als Folge der Einführung normierter, konkret vorgeschlagener Nivellierungssätze ist vielleicht noch zu erwähnen. Insgesamt ist bereits mit dieser Novelle 2018 eine wesentlich bessere Ausgleichsfunktion des Finanzausgleichs aus meiner Sicht erreicht worden. Wir sind noch längst nicht am Ziel. Es ist auch die erste Stufe, aber wir sind, glaube ich, schon ein wesentliches Stück damit weitergekommen.

Wir müssen deswegen, weil wir die zweite Stufe noch vor uns haben, auch mal resümieren, dass insbesondere die Änderungen der Paragrafen 7, 12, 13 und 23 als Übergangsregelungen zu sehen sind, weil sie für das hier angelegte FAG nur zwei Jahre Halbwertszeit haben, sage ich mal.

Interessant zu erwähnen ist noch, in der letzten Woche bin ich bei der Jahrestagung des Landkreistages gewesen. Das war das erste Mal, dass Herr Köpp dastand und eigentlich voll des Lobes war,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ach was?! Dass der Innenminister das noch erleben darf!)

insbesondere namentlich der Landesregierung, vertreten durch Innenminister und Finanzminister. Er hob sehr lobend hervor, dass die Prozesse und die Arbeitsweise, die man in den Abstimmungen gefunden hat, in den Diskussionen so gut waren wie noch nie zuvor und dass man wirklich in einem sehr guten Konsens gewesen ist. Natürlich kann es sich der Landkreistag auch nie verkneifen, nebenbei so einen Halbsatz rauszuhauen, dass man natürlich damit rechnet, dass es in Zukunft mehr Geld für die Kreise geben wird.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist ja Standard.)

Das ist natürlich mit dieser Novelle auch schon der Fall, aber der Landkreistag wünscht sich zweistellige Millionenhöhen für alle Landkreise. Ob wir da hinkommen mit einem zweiten Schritt, das wollen wir mal abwarten.

Wie wir wissen, hat insbesondere der Städte- und Gemeindetag noch einige Änderungswünsche. Diese werden wir als Parlamentarier auch im Verfahren eingespeist bekommen und in der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss sowie in der nachfolgenden Auswertung sicher gründlich erörtern. Teilweise sind Änderungswünsche ja bereits in diesen Gesetzentwurf eingeflossen, aber natürlich – das liegt in der Natur der Sache – nicht alle.

Und dann müssen wir eigentlich sofort in die nächste Phase eintreten und den zweiten großen Reformschritt vorbereiten. Der Minister hat eben schon dazu ausgeführt, dass wir wesentlich mehr Gewinner als Verlierer haben und dass nur die verlieren, die selbst sehr steuerstark sind. Wenn man sich natürlich in Zukunft die Gesamtlage unserer Gemeinden anguckt, muss es im zweiten Schritt unsere Aufgabe sein, dass unsere Gemeinden zukunftsfähig sind.