Protokoll der Sitzung vom 18.10.2017

(Torsten Renz, CDU: Sind sie doch.)

Diese machen jetzt in Bezug auf das Leitbildgesetz ihre Eigeneinschätzung nach dem teilweise schon kritisierten Punktesystem.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Aber nicht jede Gemeinde schätzt sich auch als zukunftsfähig ein. Unser Ziel muss es sein, eine Gemeindestruktur zukunftsfähiger Gemeinden hinzubekommen, natürlich auch mithilfe des Finanzausgleichsgesetzes.

(Torsten Renz, CDU: Die Zwangsfusion lehnt die CDU ab. Das wissen Sie, ne?)

Ganz ausdrücklich möchte ich mich beim Minister dafür bedanken, dass der Orientierungserlass raus ist, denn das hat der kommunalen Ebene teilweise ganz schön im Magen gelegen, nicht zu wissen, mit welchen Zahlen sie arbeiten können. Darauf bin ich mehrmals angesprochen worden, weil zuletzt auch die Auskünfte aus dem Ministerium dazu ein bisschen dünn waren. Deswegen ganz herzlichen Dank, dass der Orientierungserlass raus ist und die Gemeinden und Städte eine Arbeitsgrundlage haben!

Die Fragestellung, die wir in Bezug auf die Novelle 2020 angehen müssen, wurde bereits skizziert. Dazu gehören wieder insbesondere die Vorwegabzüge. Dieses 2-Ebenen-Modell wurde schon angesprochen. Dieses wird sicherlich auch noch mal ganz besonders untersucht werden müssen, und so gibt es noch einige sehr schwierige Fragen, denen wir uns stellen müssen.

Insgesamt sage ich, wir sind auf der Zielgeraden eingebogen – endlich – und das Zwischenergebnis in Form des hier vorliegenden Gesetzentwurfes kann sich aus meiner Sicht ruhig sehen lassen. Es bildet nämlich eine ausgezeichnete Grundlage für die weiteren Beratungen. Ich freue mich auf die Beratungen im Innenausschuss, auf die Anhörung und die Auswertung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort die Abgeordnete Frau Rösler.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Hauptsache, sie stellt sich nicht auf ihre Vorrednerin ein. – Heiterkeit bei Simone Oldenburg, DIE LINKE)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Keine Angst, ich werde hier nichts wiederholen, was meine Vorrednerin sagte.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Bernhard Wildt, BMV)

Meine Damen und Herren, was lange währt, wird nicht immer wirklich gut, und so ist es noch immer ein weiter Weg bis zu einer Reform des kommunalen Finanzausgleichs, die diesen Begriff auch verdient und tatsächlich eine Reform darstellt.

(Thomas Krüger, SPD: Aha!)

Die alte neue Landesregierung war mit großen Zielen gestartet. Sie versprach 2014 eine umfassende, eine richtige Reform im kommunalen Finanzausgleich, und zwar zum 1. Januar 2018. Im Ergebnis wird uns ein Reförmchen präsentiert,

(Heiterkeit bei Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Ein Minireförmchen.)

eine sogenannte erste Stufe, die die Spannung aus der heutigen Debatte bis zur zweiten Stufe halten soll.

Meine Damen und Herren, das Finanzausgleichsgesetz ist generell kompliziert und komplex. Änderungen daran sind es nicht weniger. Es geht nicht nur um einen Interessenausgleich zwischen Land und Kommunen. Änderungen an der Verteilung berühren auch durchaus unterschiedliche Interessen zwischen Landkreisen und Gemeinden oder zwischen zentralen Orten und Kleinstgemeinden. Deshalb ist es sinnvoll, dass hierfür ein umfangreiches Gutachten zugrunde gelegt werden sollte.

Wenn wir uns erinnern, war eine angemessene und zur Aufgabenerfüllung unbedingt notwendige Finanzausstattung der Kommunen das Ziel der Übung. Kommunalpolitische Grundsatzentscheidungen werden letztlich nicht an der Universität Leipzig getroffen, sondern von den politischen Verantwortlichen dieses Landes, und hierfür bieten die Gutachten in der Tat interessante Ansätze. Die Politik steht jetzt, wie der Innenminister bildlich umschrieben hat, vor einem Bausatz mit mehreren Montagemöglichkeiten.

Meine Damen und Herren, die Erstellung des Gutachtens sollte in enger Abstimmung mit den Kommunen erfolgen. Das wurde leider nicht konsequent durchgehalten, sodass die Kommunen im September 2016 mit der Aufkündigung der Zusammenarbeit am Gutachten drohten. Wenn das Innenministerium ohne Rücksprache weitere Begutachtungen und Berechnungen vornehmen lässt, dann spricht das ebenfalls nicht für kommunikative Prozesse. Und es spricht auch nicht für eine gelungene Kommunikation zwischen den Koalitionspartnern, wenn

ein CDU-Parteitag im April 2017 den Finanzausgleich zur Sollbruchstelle der Koalition mit der SPD erklären muss.

(Vincent Kokert, CDU: Das war mutig.)

Ich habe den Eindruck, dass hier insgesamt weniger kommuniziert, dafür aber häufig blockiert wurde.

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Meine Damen und Herren, schaut man sich den vorliegenden Gesetzentwurf an, dann drängt sich die Frage auf: Wo ist das Ergebnis von vier Jahren Arbeit und von 400 Seiten Gutachten? Für den Finanzminister ist der Entwurf ein erster Schritt, für den Kommunalminister gar ein Meilenstein. Für meine Fraktion ist das Konstrukt ein fauler Kompromiss.

(Vincent Kokert, CDU: Da sind Sie aber einsam mit dieser Auffassung!)

Aus dem Gutachten aufgegriffen wurde lediglich der Bedarfsansatz für unter 18-Jährige, was wir ausdrücklich unterstützen. Die Forderung, Aufwendungen für Kinder und Jugendliche in besonderem Maße zu berücksichtigen, ist nicht neu, sie wird seit Jahren erhoben. Nun endlich an dieser Stelle ein Schritt in die richtige Richtung.

(Vincent Kokert, CDU: Das finden Sie gut?)

Besser spät als nie.

(Jochen Schulte, SPD: Unterstützenswert.)

Fragen des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes oder der Vorwegabzüge, das 2-Ebenen-Modell oder eine relative Mindestausstattung, die nachhaltige Stärkung zentraler Orte oder der ländlichen Gestaltungsräume, das alles sind Fragen, die weiterhin offen sind und im Jahre 2020 geklärt werden sollen.

(Martina Tegtmeier, SPD: Nee.)

Es seien noch weitere Aktualisierungen und Überprüfungen der Verteilungswirkungen im Einzelnen nötig. Und dann? Dann kommt die große Novelle?! Werʼs glaubt, wird selig, und wer’s nicht glaubt, der kommt auch nicht in die Hölle.

(Torsten Renz, CDU: Ich würde vorschlagen, Sie legen einen eigenen Gesetzentwurf vor.)

Die Entwicklung seit 2011 spricht eine klare Sprache. Seit dieser Zeit wird die Koalition nicht müde, landauf, landab große Erwartungen zu wecken, denen das vorliegende Ergebnis nicht gerecht wird.

(Torsten Renz, CDU: Das sieht aber der Städte- und Gemeindetag anders.)

Es ist und bleibt eine Mogelpackung.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU)

Deshalb müssen wir das nicht genauso sehen.

(Zuruf aus dem Plenum: Das stimmt.)

Die Anhebung der Beteiligungsquote beziehungsweise die Aufstockung der Finanzausgleichsmasse um rund 34 Millionen Euro wird die Kommunen nicht glücklich machen – so erklärte es im Übrigen auch zutreffend Finanzstaatssekretär Bäumer –, denn dieser Betrag gleicht nicht einmal die wegfallenden Sonderhilfen des Landes aus. Weiten Teilen der kommunalen Familie dämmert es langsam, dass das vom Land versprochene Mehr an Geld gar kein Mehr ist. Wenn ein Abgeordneter der Koalition meinen Bürgermeister fragt, was die Gemeinde denn jetzt so Schönes mit dem zusätzlichen Geld anstellen wolle,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Einen Rodelberg kaufen.)

dann erntet er erstaunte Blicke, denn für das nächste Jahr haben wir trotz angeblichem Mehr nicht wirklich zusätzliche Spielräume im Haushalt.

Auf die Ausgleichsleistungen von 9,7 Millionen Euro für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises haben die Kommunen einen Anspruch. Seit Jahren wird um einen echten Ausgleich erbittert gestritten. Inakzeptabel bleibt in diesem Zusammenhang die 7,5-prozentige Kürzung, die als Selbstbehalt deklariert ist. Einen Anspruch haben die Kommunen auch auf die 100 Prozent der Bundesmittel zur Entlastung der Kommunen. Dass diese Mittel nun vollständig weitergegeben werden, ist nur folgerichtig, meine Damen und Herren. Außerdem bleibt es fragwürdig, wenn die Bundesmittel für Asyl und Integration vollständig aus der Verbundmasse herausgenommen werden. Nur weil die Landesregierung in dem Bereich hohe Belastungen hat und die Mittel zweckgebunden schon verausgabte, sind es trotzdem Einnahmen, die beim Gleichmäßigkeitsgrundsatz berücksichtigt werden müssen. Auch hierüber wird in den Ausschussberatungen zu sprechen sein.

Meine Damen und Herren, schließlich eine kritische Bemerkung zur Zeitschiene: Auch wenn es das Ziel ist, spätestens im Januar die Zweite Lesung zu erreichen, würde jede ernsthafte Änderung am Gesetzentwurf erhebliche Umverteilungseffekte nach sich ziehen, die der Landtag zeitlich gesetzestechnisch gar nicht umsetzen könnte. Aber spätestens seit 2014 hat der Innenminister gewissermaßen als Projektleiter den 1. Januar 2018 als Abnahmetermin vor Augen gehabt und ihn auch so stets verkündet. Da hätten wir erwarten können, dass der Gesetzentwurf uns eher erreicht, aber daran ist offensichtlich Professor Lenk schuld, wie wir gerade hörten von Frau Tegtmeier.

(Heiterkeit bei Martina Tegtmeier, SPD: Das habe ich überhaupt nicht so gesagt.)

In den anstehenden Beratungen werden im Ergebnis keine grundlegenden Änderungen zu erwarten sein

(Martina Tegtmeier, SPD: Ach so?! Das fehlt in Ihrer Rede!)