siehe Antrag zur Geflügelpest. Das muss ich Ihnen anerkennend schon mal sagen und lassen. Vielleicht könnte man den vorliegenden Antrag sogar qualitativ höher einschätzen, schaffen Sie es doch, in nur zwei Punkten dem Minister zu huldigen. Die Koalition braucht in der Regel mehr dazu.
(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Leif-Erik Holm, AfD, und Ralf Borschke, BMV – Beifall Andreas Butzki, SPD)
An dieser Stelle will ich mal einen Punkt setzen oder wie mein geschätzter Vorgängerkollege Professor Fritz Tack sagen: Ironie aus!
Kommen wir zum Inhalt Ihres Antrages. Da kann ich es kurz machen. Punkt 1, also die Landesregierung aufzufordern, Zitat, „sich gegen ein Angel- und Fischereiverbot in den neu ausgewiesenen Meeresnaturschutzgebieten auszusprechen“, Zitatende, kann getrost als erledigt betrachtet werden. Ich erinnere an dieser Stelle an mehrere Beiträge im NDR vom 29.09., ob online, Hörfunk oder Fernsehen, in der SVZ ebenfalls vom 29.09., online und am nächsten Tag gedruckt mit der witzigen Schlagzeile „MV holt die Rute raus“ oder auch vergleichbare Meldungen in der OZ und dem „Nordkurier“.
Auch im Agrarausschuss machte Minister Backhaus keinen Hehl aus seinem Konflikt mit der Bundesregierung. Herr Borschke, Sie waren anwesend, und ich hoffe, nicht nur körperlich.
Ungleich inhaltsschwerer ist dann aber der zweite und letzte Punkt Ihres Antrages. Ich zitiere: „Der Landtag und die Landesregierung stellen sich geschlossen hinter den Minister für Landwirtschaft und Umwelt und unterstützen seine diesbezüglichen Bemühungen.“ Zitatende.
Nun, meine Damen und Herren von der BMV-Fraktion, Sie erwarten doch nicht im Ernst, dass meine Fraktion,
Ob sich die gesamte Landesregierung hinter Minister Backhaus stellt, sollte mir ziemlich egal sein. Ich denke, an dieser Stelle wird der Agrarminister keinen Widerstand aus dem Kabinett bekommen und auch nicht aus den Koalitionsfraktionen. Damit sich aber meine Fraktion geschlossen hinter Minister Backhaus stellt,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist immer gefährlich, wenn man sich demonstrativ hinter jemanden stellt.)
müssen wir schon wissen, ob, wann und welche Gespräche er mit der Bundesregierung führt, mit welchem Inhalt und mit welchem Ziel. Dann bewerten wir das und entscheiden uns. Das ist Aufgabe der Opposition und nicht eine wie auch immer geartete Unterstützung des Regierungshandelns ohne Prüfung und Kontrolle.
Die Beweggründe, die Sie zum vorliegenden Antrag gebracht haben, kann ich voll nachvollziehen. Natürlich ist es schon sehr bemerkenswert, dass Bundesumweltministerin Hendricks offensichtlich entgegen anderslautender Absprachen mit den betroffenen Bundesländern ein Angelverbot für die neu ausgewiesenen Meeresschutzgebiete unmittelbar vor der Bundestagswahl ausgesprochen hat und dies erst nach der Bundestagswahl öffentlich machte.
Wenn wir allerdings nicht den Inhalt der Vereinbarung von Bund und Küstenländern kennen – und da müssen wir Herrn Dr. Backhaus vertrauen, dass die gefundenen und nicht eingehaltenen Kompromisse so lauten, wie sie der Minister im Agrarausschuss erläutert hatte –, dann hinkt das Ganze ein kleines bisschen. An dieser Stelle sage ich wiederum, da müssen wir dem Minister vertrauen.
Wir vertrauen ihm auch in der Frage, dass er alles unternehmen wird, dass die Einschränkungen für die Angler in der AWZ wieder auf ein erträgliches Maß oder akzeptierbares Maß zurückgeführt werden.
Ich möchte hier ganz klar sagen, dass meine Fraktion das totale Angelverbot in den neuen Schutzgebieten der AWZ ablehnt. Für so etwas gibt es nicht einmal eine vernünftige Datenbasis oder eine ausreichende wissenschaftliche Erkenntnis, wie auch der Minister vorhin ausgeführt hat. Uns kann niemand, auch nicht Frau Hendricks, erklären, warum das Angeln in der Kadetrinne einen schädlicheren Einfluss auf die Meeresumwelt und den Fischbestand haben soll als zum Beispiel der Schiffsverkehr in einer der am meisten befahrenen Meeresstraßen der Welt. Da unterstützen wir Minister Dr. Backhaus und erklären dies auch öffentlich. Allerdings brauchen wir dafür nicht einen solchen Antrag, der quasi einen Freifahrtschein darstellt. Das würde unserem parlamentarischen Auftrag widersprechen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Für mich ist das heute die erste Rede im neuen Plenarsaal.
Ich freue mich wirklich, dass wir hier so einen tollen Saal haben, dass wir am Anfang der letzten Legislaturperiode diesen Antrag durchgesetzt haben und der Saal so entstanden ist, dass die Besucher die Möglichkeit haben, uns hier zu beobachten und alles gut zu verfolgen.
Ich habe mich auch gefragt, warum wir diesen Antrag von der BMV haben. Es wäre besser gewesen, Herr Borschke, wenn wir eine Aussprache zu dieser Thematik geführt hätten, dann wäre das, glaube ich, eher nachvollziehbar. Ich weiß, dass die AfD in Schleswig-Holstein einen ähnlichen Antrag gestellt hatte und dieser dort diskutiert wurde.
Es ist natürlich jetzt schwierig, als letzter Redner nicht alles zu wiederholen, aber auf einige Punkte will ich trotzdem noch mal hinweisen. Es gibt das Bundesgesetzblatt, da sind sechs Schutzzonen ausgewiesen, drei in der Nordsee und drei in der Ostsee, der Fehmarnbelt, die Kadetrinne und die Rönnebank. Alle Gebiete befinden sich in der Ausschließlichen Wirtschaftszone, die sich hinter der 12-Seemeilen-Zone befindet. Das sind ungefähr 30 Prozent der Fläche unserer deutschen AWZ.
Deutschland ist jetzt durch die EU verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen. Die EU hat – der Minister hat es gesagt – ein Vertragsverletzungsverfahren bereits eingeleitet. Was natürlich nicht so gut ist, wenn das durchgeführt wird, ist, es muss in enger Abstimmung mit den jeweiligen Bundesländern durchgeführt werden. Konkrete Auswirkungen durch die Angler sind bis jetzt noch nicht erkennbar geworden. Es waren keine konkreten Begründungen durch das Bundesministerium und eine pauschale Ablehnung ist natürlich nicht hinnehmbar.
Die Folgen für die Berufsfischerei will ich jetzt nicht alle wiederholen. Bis jetzt ist kein Verbot für die Berufsfischerei vorgesehen.
Für die Nordsee gibt es Vorschläge, die werden verhandelt, und für die Ostsee werden die Vorschläge erst noch generell in der AWZ entwickelt. Also das steht überhaupt nicht zur Debatte und über die Fangquoten werden wir sicherlich in einer der nächsten Landtagssitzungen noch mal diskutieren. Diese werden letztendlich durch die EU festgelegt.
Aber für mich war ganz spannend – Frau Weißig war ja am Dienstag bei der Schülergruppe mit dabei –, ich wurde von einer Schülerin gefragt: Sie, Herr Butzki, als fischereipolitischer Sprecher Ihrer Fraktion, was tun Sie denn nun konkret für den Schutz der Fische?
Da habe ich erst mal gesagt, man muss folgende Positionen sehen: Stellt man die Interessen des Naturschutzes in den Vordergrund, dann haben die Fischer natürlich irgendwann Probleme, werden das wirtschaftlich irgendwie nicht leisten können und wir werden keine Fischer haben. Hört man aber nur auf die Fischer, dann ist alles nachher weggefangen. Wir haben auch das Problem mit den Fischern. Also muss man einen Kompromiss finden und selbst wenn man einen Kompromiss findet, letztendlich ist keiner so richtig glücklich und die Entscheidungen müssen aus meiner Sicht immer ökologisch vernünftig und wirtschaftlich vertretbar geführt werden.
ich glaube, der am längsten amtierende Minister, und er hat auch die vielfältigsten Erfahrungen, sodass ich denke, er kennt die Sorgen und Nöte unserer Fischer zur Genüge. Burkhard Lenz hat es auch gerade hier noch mal gesagt.
Die negativen Auswirkungen, die wir jetzt hier haben durch die Angelkutter, sind noch nicht nachgewiesen. Gerade die Kadetrinne, Herr Dr. Weiß hat es auch gerade gesagt, ist eine der meist befahrenen Wasserstraßen der Welt. Täglich benutzen sie zig Schiffe und bei den Schall- und Abgasemissionen kann ich mir zumindest nicht vorstellen, dass diese geringer sind als von den paar Angelfahrten, die dort stattfanden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Die Angler und Fischer brauchen eine Lobby in unserem Land, und das unbedingt auch hier in diesem Landtag.
Das, meine Damen und Herren, war das Ziel unseres Antrages, und dieses Zeichen haben wir hier und heute geben können.
Ich bin zu der Überzeugung gekommen, dass das Problem hier erkannt wurde. Ich bin auch überzeugt, dass der Herr Minister alles unternimmt, um das Angelverbot wieder zu kippen. Da Sie uns im Ausschuss über Ihre Aktivitäten unterrichten wollen, Herr Minister, sehe ich mich veranlasst, diesen Antrag zurückzuziehen. – Ich danke.