Ich will noch mal darauf hinweisen, dass es gerade eine Mindestpersonalausstattung für Wachstationen und für akute Stationen gibt. Die Bundesregierung hat jetzt im Jahre 2018 das Prinzip der Freiwilligkeit aufgerufen und 880 Millionen in Aussicht gestellt, weil Mindestpersonalausstattungen insbesondere auf Wachstationen, ITS oder auch bei Nachtwachen besonders wichtig sind. Da sind dann auch die Träger der Krankenhäuser gefordert, 10 Prozent der Personalkosten einzustellen, um 90 Prozent Förderung zu erlangen. Diese Dinge sind bei der Krankenhausgesellschaft anzuzeigen und ich hoffe darauf, dass das Prinzip der Freiwilligkeit wirkt. Wenn es nicht wirkt, wird im Jahre 2019 dann der Gesetzgeber handeln und die Krankenhäuser verpflichten, Pflegepersonal einzustellen und vorzuhalten. Also die Politik ist da auf gutem Wege und wird das auch durchsetzen.
Das andere, Herr Koplin, ich sage es noch mal, dem Landeskrankenhausplan wurde jetzt Genüge getan, und zwar bin ich nicht mal 365 Tage im Amt. Wir haben also in der Psychiatrie schon deutlich nachgelegt. Das sollten Sie mal zur Kenntnis nehmen!
Andererseits sage ich noch mal, wenn die Universität oder wenn alle damals im Jahre 2012 der Meinung waren, Tageskliniken sind ein wichtiges Instrument, um die Versorgung der Patienten, der psychisch Kranken, dazu zu nutzen, um Krankenhausverweildauern zu reduzieren und damit Krankenhausaufenthalte sozusagen länger hinauszuziehen oder gar nicht erst möglich zu machen, das zeigt jetzt in der Praxis, dass im stationären Bereich trotzdem Mehrbedarfe entstanden sind, und darauf reagiert die Landesregierung. Ich sage es noch mal, bis 2016 musste ein Antrag gestellt werden und da ist keiner gestellt worden, und da lasse ich mir nicht unterstellen, Herr Koplin, dass wir sozusagen nicht pflichtgemäß oder, wie haben Sie gesagt, „fürsorglich“ arbeiten. Das ist auch nicht unsere Aufgabe. Wir müssen dafür sorgen, dass der Rahmen stimmt, dass die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt wird. Darum geht es! Und das machen wir zusammen mit den Planungsbeteiligten. Also ich bitte da ein bisschen mehr um Fairness und nicht immer irgendwelche Interpretationen da reinzulegen, die nicht mit der Realität übereinpassen. – Vielen Dank.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Bürgerfreundlichkeit im digitalen Zeitalter, Drucksache 7/1208. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1265 vor.
Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Bürgerfreundlichkeit im digitalen Zeitalter – Drucksache 7/1208 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Beim Thema Digitalisierung schwingt im
mer so ein bisschen dieses Zukunftsgefühl mit: eine digitale Landtagswahl zum Beispiel, bei der Oma Meumel mit ihrem seniorengerechten Smartphone mit einer Landtagswahl-App dem Thomas Krüger in seinem Wahlkreis direkt in den Landtag verhelfen kann und so alles ein bisschen einfacher wird, oder beispielsweise, wenn Abgeordnete dieses Landtages direkt aus ihrem Berliner Bundestagsbüro hier im Landtag an Plenarsitzungen mitwirken können. Da würden sich die Kollegen Holm und Komning bestimmt freuen. Aber ich muss Sie leider enttäuschen,
nichts davon wird Bestandteil dieses Antrages, und ich bezweifle auch, dass sie es in naher Zeit umsetzen können.
Nichtsdestotrotz, wir wollen, dass Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeiten, die die Digitalisierung bietet, auch wirklich umsetzt im Bereich der Verwaltung, um den Menschen etwas Gutes zu tun und sie mitzunehmen. Wir wollen, dass die wichtigsten Verwaltungsaufgaben für Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen wie für Unternehmen, Vereine oder Verbände einfach und gebündelt digital zugänglich sind. So – davon gehen wir aus und sind überzeugt – können wir in diesem Land einen Mehrwert für wirklich alles schaffen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor Kurzem hat mich eine Lehrerin angesprochen und mich gefragt, warum sie ihre Bankgeschäfte online erledigen kann, ein Bankkonto online erstellen kann, aber warum es nicht möglich ist, beispielsweise andere Leistungen wie Auto anmelden, Pass beantragen, warum sie da wirklich noch zu jeder einzelnen Stelle gehen muss. Und sie hat recht. Ich weiß nicht, ob Sie vielleicht das Video-Ident-Verfahren kennen, da bieten Banken inzwischen an, dass man vor die Videokamera tritt, seinen Ausweis hinhält und so seine Identität bestätigen kann. Das Ganze ist von der Bankenaufsicht genehmigt und bestätigt, dass man so ein Bankkonto eröffnen kann, und alles ist ganz easypeasy oder, übersetzt für die AfD, es ist wirklich einfach.
Warum also sollen Möglichkeiten der Digitalisierung, die heute schon gegeben sind, nicht auch in dem klassischen Bereich der Verwaltung Einzug halten? Warum soll die Lehrerin, wenn sie schon mal am Rechner sitzt, ihr Konto eröffnet, warum soll sie dann nicht einfach auch nebenbei noch ihr Auto anmelden können, damit sie zum Flughafen fahren kann mit dem Reisepass, den sie gleich danach am selben Rechner auch noch beantragt hat und alles kurz danach zugeschickt bekommen hat?
Die Nutzung digitaler Möglichkeiten im Bereich klassischer Verwaltungsaufgaben versetzt uns in die Lage, durch mehr Flexibilität und Bürgerfreundlichkeit einen Mehrwert zu schaffen. Gerade bei uns im Land kann die Digitalisierung auch zu mehr Chancengerechtigkeit im ländlichen Raum führen. Wenn ich nämlich nicht aufgrund jeder kleinen Verwaltungshandlung zum nächsten Verwaltungsstandort gehen muss, dann ist es auch nicht ganz so schlimm – es ist schlimm, aber nicht ganz so schlimm –, wenn in meinem Dorf nur drei- oder viermal am Tag ein Bus fährt.
Gerade im Bereich der kommunalen Verwaltung kann Digitalisierung also richtig Vorteile für alle Betroffenen, für alle Bürgerinnen und Bürger bieten.
Ich habe mir die Argumentation im Gespräch mit der Lehrerin auch noch mal durch den Kopf gehen lassen,
also wirklich die Frage. Ja, sie hat da ja irgendwo recht. Die verschiedenen Behörden, würde ich dann argumentieren an der Stelle, wir haben verschiedenste Verwaltungsstrukturen und Ähnliches, wir wollen die ganzen Leute an einen Tisch bringen, damit wir alles zusammenkriegen. Und da sage ich auch, wir sind an dem Thema dran, wir arbeiten. Das heißt zwar nicht mehr unbedingt E-Government, aber unter dem Bereich arbeiten wir daran.
Das Totschlagargument der Lehrerin war dann aber – und da musste ich zugestehen, andere kriegen es ja auch hin –: Gucken Sie sich Estland an! Da kann ich das alles machen, da kriege ich meinen Reisepass in 10 oder 15 Minuten. Wir hängen in Deutschland ganz einfach zurück, und das wirklich nicht nur in dem Landesteil, den Fürst Bismarck mal als rückständig bezeichnete.
Damit kommen wir jetzt auch wirklich zu dem konkreten Antrag, Entschuldigung für meine Ausführungen. Die Bundesregierung hat bereits in der letzten Legislaturperiode unter Beteiligung der deutschen Sozialdemokratie das Onlinezugangsgesetz verabschiedet,
das den Aufbau von einheitlichen Portalen, in denen die Verwaltungsdienstleistungen der jeweiligen Ebenen zentral abgerufen werden können, regelt, sodass dieses bis zum Jahr 2022 abgeschlossen werden soll. Hinter diesen Beschluss kann nicht mal Jamaika zurückfallen. Im Zwischenstand der Sondierungsgespräche in Berlin liest sich das wie folgt, ich zitiere: „Wir wollen für Bürger und Wirtschaft erreichen, dass alle hierfür geeigneten Verwaltungsdienstleistungen bis 2022 online erledigt werden können. Dazu vernetzen wir zentrale und dezentrale Verwaltungsportale mit einem einheitlichen Online-Zugang (Bürgerportal) und, sofern vom Bürger gewünscht, werden die zur Verfügung gestellten Daten unter den Behörden weitergereicht (Once-Only-Prinzip). Die Bürger erhalten dabei auch die vollständige Transparenz und Kontrolle über die Nutzung ihrer Daten.“
Jamaika will, das haben wir im Land gerade vorgemacht, auch das Thema Digitalisierung bündeln. Und was das Wort anbelangt, so kann man feststellen, dass niemand so genau weiß, wie viele Verwaltungsakte es eigentlich in Deutschland gibt. Aktuelle Schätzungen gehen von knapp 5.000 aus und im IT-Planungsrat wird davon ausgegangen, dass die 500 wichtigsten und häufigsten Fälle jetzt ins digitale Zeitalter überführt werden sollen. Sie können davon ausgehen, dass auch dort für die Bürgerinnen und Bürger die relevantesten Vorgänge dabei sind.
Das Onlinezugangsgesetz sieht vor, dass nicht nur der Bund, sondern auch wir als Land und als verfassungs
rechtlicher Bestandteil der Bundesländer die kommunale Ebene dort, wo es sinnvoll und möglich ist, Verwaltungsdienstleistungen online anbieten sollen. Viele Verwaltungsteilschritte sind längst digital. Oder glaubt irgendwer aus diesem Raum, dass, wenn ich meinen Reisepass beantrage, mein Passfoto noch per Post zur Bundesdruckerei geschickt wird? Aber der Schritt, dass ich mich beispielsweise mit der elektronischen Identifikationsfunktion meines Personalausweises, den auch die Datenschützer übrigens hierfür als geeignet empfinden, vom heimischen Rechner aus im System anmelde, mein Foto und meine Unterschrift scanne, hochlade, die Verwaltungsgebühr anschließend per Kreditkarte bezahle und zwei Wochen später meinen Reisepass in den Händen halte, dieser Schritt fehlt leider noch. Technisch haben wir die Möglichkeiten für jeden einzelnen dieser Teilschritte heute schon.
Wir haben in Deutschland noch einen erheblichen Nachholbedarf, wenn es darum geht, bruchfreie Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Behörden und Ämtern auf einem Portal zu ermöglichen. Darum wollen und müssen wir auch daran arbeiten. Dänemark hat diesen Schritt zur Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen längst umfassend getätigt. Über 90 Prozent der Behörden erhalten Verwaltungsvorgänge nicht als Brief, sondern per E-Mail, und die größte Gruppe, die aktuell nicht erreicht wird, das sind nicht die Senioren, das sind die 14- bis 17-Jährigen – die 15- bis 17-Jährigen, entschuldigen Sie –, die wahrscheinlich eher per Snapchat erreicht werden sollten, weil das einfacher ist und alle das installiert haben. Alle Dänen erhalten vom Finanzamt eine vorausgefüllte Steuererklärung und können gegebenenfalls noch Ausgaben, die das Finanzamt nicht kennt, ergänzen.
Die Dänen haben zwischen 2011 und 2015 250 Millionen Euro an Verwaltungskosten eingespart. Bei 5 Millionen Einwohnern ist das durchaus eine beachtliche Zahl. Auch Estland ist hier Vorreiter. Dort müssen die Behörden angeben, welche Daten zu welcher Zeit abgerufen werden, wer es gemacht hat und so weiter.
Auch unser Nachbarland Österreich kann als gutes Beispiel für Vorteile digitaler Verwaltung dienen. Wenn Sie in Österreich Kindergeld – das Beispiel hatten wir – beziehen wollen, also die österreichische Familienbeihilfe, wissen Sie, wie viele Formulare Sie ausfüllen müssen?
Gar keins, korrekt! Es wird nämlich einfach geguckt, ob es Ihnen zusteht, ob Sie die Bedingungen erfüllt haben, und dann kriegen Sie den Bescheid und das Geld.
Digitalisierung birgt natürlich auch Gefahren, für Betrüger zum Bespiel, wenn nämlich das Finanzamt feststellen kann, dass auf einmal ein Millionär irgendwo vielleicht als armer Bettler dargestellt ist. Das kann im System rausgefiltert werden. In Italien war es so, dass die Guardia di Finanza, die Steuerpolizei, regelmäßig vor Ort war.
Diesen Portalverbund können wir natürlich nicht allein machen, das müssen wir mit den anderen Ländern zusammen machen.
Da meine Zeit abläuft, muss ich noch mal ganz kurz auf den Änderungsantrag eingehen. Sie haben recht, ich teile Ihren Änderungsantrag vollumfänglich. Ich muss Ihnen aber leider sagen, an der Stelle können wir nur hinwirken, denn es geht hier um eine Bundesebene, und wir müssen ihn deswegen leider ablehnen. Trotzdem teile ich den Grundgedanken dieses Änderungsantrages, er zeugt von einer konstruktiven und sachorientierten Arbeit, die es in diesem Parlament auch gibt. Ich würde mich über eine breite Unterstützung unseres heutigen Antrages freuen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und wünsche eine angeregte Debatte. Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat zunächst der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Herr Pegel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist umfangreich darauf hingewiesen worden, die Digitalisierung wird unsere Welt verändern. Sie tut es an vielen Stellen bereits – wobei wir ein bisschen achtgeben müssen, sie ist eben mehr als ein rein technologischer Wandel. Auch darauf ist hingewiesen worden. Sie ist eine Veränderung, die vermutlich zu tief greifendem Wandel auch in breite gesellschaftliche Bereiche hinein führt. Sie hat nach dem, was wir momentan erleben und voraussehen, Einfluss nicht nur auf verschiedene Industriebereiche, sondern auch auf die angebotenen Dienstleistungen. Sie wird Arbeits- und Lebensweisen verändern, sie wird Kommunikation verändern und die Beispielkette ließe sich fortsetzen. Wenn man ein bisschen pathetisch ist, mag sie die größte Veränderung sein seit der industriellen Revolution vor 200 Jahren, wobei ich auch glaube, dass die Einführung der Industrialisierung und der Computerisierung ebenfalls erhebliche Veränderungen herbeigeführt haben.
Was klar ist, mit dieser digitalen Revolution gehen erhebliche Veränderungen und Herausforderungen einher. Das ist im Übrigen der Landesregierung nicht erst seit heute bewusst, weil vorhin ein kurzer Ruf auftauchte an Philipp da Cunha, ob denn die SPD nicht mitregiere. Ja, das tut sie, das tut sie seit vielen Jahren engagiert und erfolgreich. Das mag frustrieren,
ist aber an der Stelle etwas, wo auch wir Stück für Stück erste Entwicklungen nachvollziehen können und hier ein Stück weit darauf hinarbeiten, dass wir im Bundesland besser aufgestellt sind, als mancher vielleicht von uns erwartet außerhalb dieser Bundeslandgrenzen.