Protokoll der Sitzung vom 13.12.2017

(Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Doch, doch! – Thomas, de Jesus Fernandes, AfD: Das kommt aber dabei raus.)

Das ist ziemlich weit hergeholt, lieber Kollege Manthei. Es geht auch nicht darum, die Beratungslandschaft in unserem Land zu kritisieren, wir meinen aber schon, dass auch die Beratungslandschaft in unserem Land einem kritischen Blick genügen muss.

Es geht vor allen Dingen, liebe Kolleginnen und Kollegen, um die Tatsache, dass der Körper einer Frau nur ihr gehört.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und was ist mit dem Kind?)

Sie hat die Entscheidungsgewalt über ihr Leben und das Leben, das sie möglicherweise in sich trägt, und sie hat deshalb verdammt noch mal Anspruch auf einen niedrigschwelligen Zugang zu umfassenden medizinischfachlichen Informationen und bestmögliche medizinische Behandlung, Vor- und Nachsorge, wenn es um einen medizinischen Eingriff geht.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Das bestreitet niemand. – Zuruf von Dr. Gunter Jess, AfD)

Dazu gehört unbedingt auch umfassende Beratung und Betreuung im Vorfeld. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, können wir es nicht länger zulassen, dass Ärztinnen und Ärzte unter Generalverdacht gestellt werden und eine Gratwanderung zwischen bestmöglicher medizinischer Information und Versorgung der Patientinnen und einer strafbaren Handlung gehen müssen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Verhandlung im Amtsgericht Gießen fand am 24.11. dieses Jahres statt, einen Tag vor dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Fremdbestimmung, Wahllosigkeit und Informationsbeschränkungen sind auch eine Form der Gewalt und führen dazu, dass Frauen am Ende nicht die bestmöglichste Entscheidung für sich treffen können und sich wegen enger Gesetzeslage, Unwissenheit und Mangelinformation unter Umständen sogar gesundheitlichen Risiken aussetzen, die nicht abschätzbar sind.

Meine Fraktion kritisiert aufs Schärfste, dass die Kommunikation und Informationsvermittlung zum Thema

Schwangerschaftsabbruch noch immer unter Strafe steht. Kommunikation und Informationsvermittlung, nicht Werbung fürs Töten! Es greift in die Selbstbestimmungsrechte der Frau ein, behindert ihre Wahl- und Informationsfreiheit und ist alles andere als zeitgemäß, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag hat am 22. November dieses Jahres einen eigenen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Werbeverbots nach Paragraf 219a und die ersatzlose Aufhebung des Paragrafen 219a eingereicht, nachzulesen auf der Drucksache 19/93. Die SPD hat inzwischen nachgezogen, ein Grund mehr, liebe Kolleginnen und Kollegen, unseren Antrag zu unterstützen und ein deutliches Votum aus dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern abzugeben, gegen einen überholten Paragrafen aus Zeiten des Dritten Reiches aktiv zu werden

(Christel Weißig, BMV: Quatsch!)

und auch die Bundesratsinitiative der Länder Brandenburg, Thüringen, Berlin, Bremen und Hamburg zu unterstützen,

(Christel Weißig, BMV: Auf keinen Fall!)

alles SPD-regierte Länder oder mitregierte Länder.

(Christel Weißig, BMV: Ja. – Torsten Renz, CDU: Die SPD hat sich doch klar geäußert. Mehr ist doch nicht drin.)

Alle haben einen Koalitionspartner und ich wundere mich schon, dass die Koalitionspartner in diesen Ländern etwas klüger sind als der hiesige Koalitionspartner der SPD.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD und Christel Weißig, BMV – Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Recht auf sexuelle und körperliche Selbstbestimmung ist endlich umzusetzen, Herr Renz. Das Recht auf die sexuelle und körperliche Selbstbestimmung von Frauen ist endlich umzusetzen. Es ist ein höchst sensibles Thema und ich verstehe wirklich nicht, wie man dieses Thema Koalitionszwängen unterordnen kann. Es ist eher ein Thema, nach dem jede Abgeordnete, jeder Abgeordnete seinem Gewissen folgend die Entscheidung zu treffen hat.

(kurzzeitige Störung der Beleuchtung – Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD)

Und dass dann Herren aus der CDU-Fraktion begeistert klatschen, wenn an dieser Stelle das Licht im Saal ausgeht, das spricht für Ihr Selbstverständnis oder eher gegen Ihr Selbstverständnis im Umgang mit diesem Thema, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Also meine sehr verehrten Damen und Herren, entscheiden Sie nach Ihrem Gewissen

(Christel Weißig, BMV: Ja, machen wir.)

und dokumentieren dies in einer namentlichen Abstimmung,

(Christel Weißig, BMV: Ja, können Sie haben.)

die ich hiermit namens meiner Fraktion beantrage. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Im Rahmen der Debatte ist eine namentliche Abstimmung beantragt worden. Die Fraktion DIE LINKE hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag auf der Drucksache 7/1328 eine namentliche Abstimmung beantragt.

Meine Damen und Herren, wir beginnen mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, bitte ich Sie, sich nach Aufruf, wenn möglich, von Ihrem Platz zu erheben und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen

Abstand zu nehmen. Ich bitte nunmehr den Schriftführer, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat und das noch tun möchte? – Bitte schön.

(Der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes wird nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Gibt es ein weiteres Mitglied des Hauses, das seine Stimme noch abgeben möchte? – Das ist nicht der Fall.

Ich schließe die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche die Sitzung für zwei Minuten.

Unterbrechung: 22.03 Uhr

__________

Wiederbeginn: 22.04 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 61 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 11 Abgeordnete, mit Nein stimmten 50 Abgeordnete, niemand enthielt sich. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1328 abgelehnt.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und BMV)

Vereinbarungsgemäß rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 30 und sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir beraten den Antrag der Fraktion DIE LINKE – Nein zu Glyphosat, auf Drucksache 7/1327.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Nein zu Glyphosat – Drucksache 7/1327 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Dr. Weiß.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Fraktion legt Ihnen heute einen sehr kurzen Antrag vor,

(Minister Dr. Till Backhaus: Ja, sehr kurz.)

der diesem Hohen Hause ein Bekenntnis abverlangt, nicht mehr und nicht weniger. Wir wollen die durch das Handeln der Bundesregierung oder, wie andere sagen, das Handeln einer einzelnen Person ermöglichte Verlängerung der Zulassung des Wirkstoffes Glyphosat in der EU verurteilen. Wir wollen ganz klar zum Ausdruck bringen, dass solches Handeln unverantwortlich ist. Wir wollen uns klar positionieren, dass auch die Art und Weise des Zustandekommens dieser Entscheidung zu verurteilen ist.

Wir wollen heute aber auch eine Plattform bieten, gemeinsam zu diskutieren, welche Art der Landwirtschaft wir uns für Mecklenburg-Vorpommern und Deutschland vorstellen.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Glocke der Vizepräsidentin)

Diesbezüglich dürfte es nicht verwundern, dass ich mich da vielleicht dichter an den Vorstellungen, die Herr Dr. Backhaus in Brüssel vorgestellt hat, befinde als an der Erwiderung von Herrn Kliewe, der sich in der heutigen „Ostsee-Zeitung“ dazu positioniert hat.