Protokoll der Sitzung vom 14.12.2017

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sitzung ist wiedereröffnet.

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl des Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern bekannt. Es wurden 64 Stimmen abgegeben. Davon waren 62 Stimmen gültig. Es stimmten für Herrn Matthias Crone 54 Abgeordnete mit Ja, 8 Abgeordnete mit Nein.

Erhebt jemand Widerspruch gegen die Gültigkeit der Wahl? – Das sehe und höre ich nicht.

Damit stelle ich fest, dass Herr Matthias Crone die nach Artikel 36 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklen

burg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 5 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern erforderliche Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte.

Ich frage Sie, Herr Crone – da ist er –: Nehmen Sie die Wahl an?

Ich nehme die Wahl an.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, AfD, DIE LINKE und BMV)

Ich darf Ihnen, Herr Crone, im Namen des Hauses bei der Ausübung Ihres Amtes weiterhin alles Gute wünschen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, AfD, DIE LINKE und BMV)

Herzlichen Dank.

(Gratulationen – Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, AfD, DIE LINKE und BMV)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn es sicherlich jetzt noch den Wunsch gibt, dem Bürgerbeauftragten, dem neu gewählten, zu seiner Wahl zu gratulieren, möchte ich doch die Sitzung fortsetzen und rufe auf den Tagesordnungspunkt 4.

(allgemeine Unruhe)

Da es sich um eine Abstimmung handelt, die weder eine Einbringung noch eine Aussprache hat, wird es schwierig, in der Sitzung fortzufahren, wenn wir jetzt nicht alle auf unseren Plätzen sitzen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages, Drucksache 7/764, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- und Europaausschusses, Drucksache 7/1357.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staats- vertrag zur Änderung des Glücksspielstaats- vertrages (Zweites Glücksspieländerungsstaats- vertragsgesetz – Zweites GlüÄndStVG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/764 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- und Europaausschusses (2. Ausschuss) – Drucksache 7/1357 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages auf Drucksache 7/764. Der Innen- und Europaausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/764 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/764 einstimmig angenommen.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, habe ich gesehen, dass wieder neue Besucher auf der Besuchertribüne Platz genommen haben, und nach meinen Unterlagen ist es eine gemischte Gruppe

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, AfD, DIE LINKE und BMV – Andreas Butzki, SPD: Männer und Frauen!)

aus dem Wahlkreis 31, aus Ludwigslust-Parchim. Ich habe hier – ich soll es ja eigentlich immer kurz machen, aber das fällt mir jetzt relativ schwer, ich hoffe, es sind alle dabei – Azubis der Stadtverwaltung Parchim, Regionale Schule Marnitz, Klasse 10, Mitglieder des Vereins „Netzwerk für Flüchtlinge“. Wenn sie alle dabei sind, begrüße ich sie sehr herzlich.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes und zur Aufhebung der Vollstreckungsplanverordnung, Drucksache 7/1120, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache 7/1297.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes und zur Aufhebung der Vollstreckungsplanverordnung (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/1120 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (3. Ausschuss) – Drucksache 7/1297 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses Herr da Cunha.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ministerin

hat es bei der Einbringung so schön gesagt: Der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht so „spektakulär“ wie damals das FAG. Diesmal würde ich sagen, wie die Wahl des Bürgerbeauftragten oder wie der Haushalt. Trotzdem ist es eine sinnvolle und notwendige Entscheidung. Es geht um die Regelungsbereiche der Altersversorgung der Rechtsanwälte und des Strafvollzuges, die möglicherweise nicht unbedingt zusammenpassen, aber von der Landesregierung in einem gemeinsamen Gesetzentwurf zusammengepackt wurden.

Der Rechtsausschuss hat unter der Drucksachennummer 7/1297 eine Beschlussempfehlung erarbeitet. Im Oktober hatten wir die Erste Lesung. Im Rechtsausschuss haben wir uns im November damit beschäftigt.

Worum geht es? Zum einen geht es um das Rechtsanwaltsversorgungswerk. Das hat als Organ neben dem Vorstand die Mitgliederversammlung. Auf Wunsch der Betroffenen, der Rechtsanwälte selbst, wird diese Mitgliederversammlung in eine Vertreterversammlung umgewandelt, denn viele von Ihnen, die sich ehrenamtlich engagieren, kennen das, in vielen Vereinen gibt es häufig das Problem, überhaupt die Beschlussfähigkeit herzustellen. Auch mit 1.400 Mitgliedern hat das Rechtsanwaltsversorgungswerk teilweise ähnliche Probleme. Wenn man ordentlich telefoniert hat, hat man die Leute ranbekommen, sodass die Beschlussfähigkeit gegeben war. Gleichzeitig geht es aber um eine kontinuierliche Arbeit, die gewährleistet werden muss bei einem Versorgungswerk. Dementsprechend ändern wir gerade diese Mitgliedervollversammlung in eine Vertreterversammlung.

Eine weitere Änderung soll sein, dass neben dem neuen höchsten Beschlussgremium auch Rechtsanwälte über einem Lebensalter von 45 Jahren neu aufgenommen werden können.

Zum zweiten Artikel, da geht es um die Vollstreckungsplanverordnung, die eine Reihe von Regelungen hat, die die Zuständigkeiten des Strafvollzuges betreffen. Dieser Verordnung stehen vor der Neuregelung von Zuständigkeiten derzeit noch Verwaltungsvorschriften entgegen. Für diese Neuregelung der Verwaltungsvorschriften haben wir in der 6. Wahlperiode, in der letzten Legislatur, mit einem großen Strafvollzugsgesetz im Landtag den Weg freigemacht, um diese neuen Regelungen einzuführen. Einer Rechtsbereinigung wegen ist es konsequent, die entgegenstehenden Rechtsverordnungen aufzuheben.

Vor diesem Hintergrund schlägt der Rechtsausschuss einstimmig die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes der Landesregierung vor. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. Mein Dank gilt vor allem den Kollegen im Rechtsausschuss für die konstruktive und schnelle Beratung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und Bernhard Wildt, BMV)

Vielen Dank, Herr da Cunha.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes und zur Aufhebung der Vollstreckungsplanverordnung auf Drucksache 7/1120. Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/1120 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/1120 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes, Drucksache 7/1123, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 7/1348. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1514 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/1123 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses (5. Ausschuss) – Drucksache 7/1348 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 7/1514 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses Herr Eifler.