Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir machen es bei uns in der Fraktion so, dass, wenn wir Anträge eingebracht haben, die behandelt wurden, die meisten haben das bekannte Schicksal, wir gehen dann trotzdem nach der Landtagssitzung noch mal in medias res und sagen: Was war da dran? Was ist uns gelungen? Warum ist er abgelehnt worden? Welche Argumente waren so stichhaltig, dass man sich ihrer selbst annimmt? Man sagt dann so in Neudeutsch: Learning by Doing.
mit großer Verwunderung aufgenommen, was wir Ihnen hier als Antrag unterbreitet haben. Selbstkritisch will ich sagen, vielleicht haben wir noch nicht richtig und genug herausgearbeitet, wie viel Brisanz in diesem Antrag steckt,
denn es wäre eine geniale Gelegenheit gewesen, Herr Glawe, nicht nur zu sagen, wir machen, Tagesgeschäft. Nein, ich habe vorhin ausdrücklich gesagt, es geht um eine Zäsur.
Herr Glawe, ich bitte Sie, Sie haben noch Redezeit oder Sie können jederzeit reden, aber nicht von der Regierungsbank aus.
(Zuruf von Minister Harry Glawe – Peter Ritter, DIE LINKE: Nicht Ihrer Präsidentin widersprechen, auch nicht, wenn man Geburtstag hat!)
Setzen Sie sich als Abgeordneter zu Ihrer Fraktion, dann können Sie auch dazwischenrufen, aber nicht von der Regierungsbank.
… zwingen dazu, einen qualitativ anderen Landeskrankenhausplan aufzulegen. Dass einer kommen wird, haben Sie gesagt. Dass es einen gibt, ist bekannt. Das ist hier referiert worden. Es kommt jetzt darauf an zu sagen, was ist das Entscheidende und wie der neue aussehen soll. Das haben wir skizziert mit sehr allgemeinen Worten. Aber ich nehme das so.
Noch einen Blick zur anderen Opposition: Ich bin wirklich erstaunt über die Alternative für Deutschland. Ich denke, da kommt die Alternative. Aber so oft, wie Sie die Landesregierung unterstützen, wie Sie ihr beipflichten, ist es wirklich seltsam, wie es so um das Oppositionsverständnis steht.
Herr Wildt, ich schätze Sie sehr, aber zu sagen, die handeln und wir werden sehen, was dabei rauskommt, das kann doch nicht das Verständnis sein. Das Verständnis muss doch sein,
das Verständnis muss sein, dass wir der Landesregierung zumindest mit auf den Weg geben und sagen, wie wir es gern hätten. Zu den brisanten Themen …
Diskutiert wird in der Fachwelt. Die Fachpolitiker/-innen, die Gesundheitsexpertinnen und die Gesundheitsexperten, die auf den Traversen sitzen, werden es bestätigen können. Die Diskussion läuft eigentlich in eine andere Richtung: Wohnortnähe versus Qualität. Ja, dazu gab es von der Krankenhausgesellschaft vor Monaten sogar eine Fachtagung, weil Sie sich ja scheinbar ausschließen.
Was heißt es denn aber, „wenn wir es erreichen“? Es kommt ja einer Quadratur des Kreises gleich, wenn man beides unter einen Hut kriegen will.
Wenn wir das diskutieren wollen, und wir haben gesagt, wir wollen das schon gerne haben, was heißt das? Frau Julitz hat berechtigt gefragt: Wo ist das Innovative? Das Innovative an diesem Antrag – das steht im Antrag und ich habe es in der Begründung noch mal gesagt – ist: Wir wollen, dass es ein Bekenntnis gibt zu den personellen Mindeststandards.
Frau Ministerpräsidentin Schwesig hat vor einigen Tagen bei der großen Jahrestagung des DGB in Lübeck gesagt, dass es ein Hauptanliegen sein wird, konkrete Mindeststandards im Gesundheitswesen ebenso wie in der Pflege sicherzustellen und zu fixieren.
Ein zweiter Punkt ist diese Mindestmengendiskussion. Die ist äußerst heikel, muss ich sagen. Was heißt denn „Mindestmengen“? Nehmen wir ein brisantes Beispiel aus dem vorpommerschen Bereich mit der Geburtenstation. Es wird landläufig gesagt, es müssten mindestens 400 Geburten an einem Krankenhausstandort im Jahr stattfinden, um zu sagen, die Qualität wäre gegeben. Dann wird gesagt, damit es sich betriebswirtschaftlich rechnet – in Anführungsstrichen –, müsste es mindestens 500 Geburten im Jahr geben. Wenn man aber nachschaut und sagt, wo ist denn das niedergeschrieben, wo gibt es zum Beispiel eine Richtlinie, die belegt, dass es diese Mindestmengen geben muss, findet man die nicht. Diese Mindestmengen sind noch nicht fixiert. Der Gemeinsame Bundesausschuss, das höchste Gremium in der gesetzlichen Krankenversicherung, das sich zu solchen Sachen äußert und Richtlinien festlegt, hat zu sieben Krankheitsbildern Richtlinien festgelegt.
Herr Glawe, Sie haben hier vorhin gesagt, wir werden erst mal warten, bis der Gemeinsame Bundesausschuss solche Mindestmengen definiert. Das macht er im laufenden Prozess.
Wenn wir warten, bis etwas gekommen ist, dann werden wir nie einen neuen Landeskrankenhausplan aufstellen. Wir müssen uns der Diskussion stellen. Das ist das Problem,
(Minister Harry Glawe: Die Diskussion wird in der Bundesregierung geführt, Herr Koplin. Das wissen Sie ganz genau!)
Herr Ehlers hat darauf hingewiesen, die CDU hat sich kundig gemacht, alle Fraktionen waren damals da auf Einladung der Landeskrankenhausgesellschaft, und die haben gesagt, es gäbe ein großes Problem. Wenn die Mindestmengen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss definiert werden, und ich greife jetzt einfach mal heraus, dass an einem Krankenhausstandort, wenn man von Qualität reden will, 500 Hüftoperationen im Jahr stattfinden müssen, sonst wird das dort nicht mehr vergütet – das ist jetzt sehr holzschnittartig, nur um das Problem mal zu illustrieren –, dann kann das dazu führen, dass an bestimmten Standorten, wo man diese Versorgungsleistung eigentlich haben will, sie nicht mehr vorhalten kann.