… dass wir an der Stelle versuchen, diesen strategischen Leerstand – den wir aus den Statistiken aber nicht her
ausgefiltert bekommen, den können sie nur durch Wertung rausziehen – ein Stück weit hintanzustellen und dort, wo wir wissen, dass die Eigentumspreise, die Mietpreise kaum noch abbildbar sind, vor allen Dingen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dort, wo Ferienwohnungen attraktiver sind als normale Wohnungen für normal Erwerbstätige, dass wir da zusätzlich helfen und versuchen können, sozial, wirtschaftlich bezahlbaren Wohnraum vor allem für die im Tourismus Beschäftigten anzubieten und damit Wegebeziehungen zu verkürzen.
Also insoweit, Leerstandsquote vier Prozent, da sind wir uns völlig einig. Auch da haben Sie uns bereits – vielen Dank – vorgestern einen klaren Auftrag gegeben, und an der Stelle werden wir uns gerne auf dieser Linie bewegen.
Sie haben dann mehrere einzelne Spiegelstriche, die ich versuchen würde, soweit ich im Energieausschuss nicht schon dazu Stellung genommen habe, noch einmal aufzugreifen. Sie werben dafür, dass die Einkommensgrenzen des Wohnraumförderungsgesetzes anders, als von uns vorgesehen, umgesetzt werden. Erstens ist das nicht Gegenstand dieser Förderrichtlinie, sondern es wäre eine andere rechtliche Bestimmung. Aber ich finde es ja richtig, das im Kontext der Diskussion hier mit zu erörtern.
Wir haben uns an Folgendem orientiert: Wenn Sie Wohnraum subventionieren, dann sind Sie nach Überzeugung der Europäischen Union in einem Beihilfetatbestand ab gewissen Umständen. Die Nation Niederlande, der Staat Niederlande hat sich dazu einen erbitterten Streit bis vor dem Europäischen Gerichtshof geleistet. Und aus dieser Beurteilung – es hat am Ende eine Einigung gegeben, wie man damit umgehen kann – wissen wir, dass der Europäische Gerichtshof und die Europäische Kommission akzeptieren, wenn bis zu 43 Prozent der Bevölkerung von ihren Einkommensgrenzen her durch den sozialen Wohnungsraum und die darin vorgesehenen Maximalmieten profitieren, ist das noch zulässig und wird nicht als Beihilfe gewertet.
Wir haben, offen eingestanden, schlicht umgekehrt gerechnet. Wir haben uns Einkommensgrenzen dieses Landes genommen und haben versucht auszurechnen, welche Quote wir reinschreiben dürfen, damit wir 43 Prozent der Menschen in diesem Lande begünstigen. Das können vielleicht 42,2 sein oder 44,1 – das ist der Haken von Prognosen –, aber wir haben versucht, einfach diese gesicherte Datenlage zugrunde zu legen, und darauf beruhen zurzeit die Grenzwerte, die Sie bei Einkommen haben dürfen, um noch in den Genuss von mietpreisgebundenem Wohnraum zu kommen, also einen Belegungsschein zu bekommen.
Um das mal ein bisschen zu übersetzen: Eine vierköpfige Familie kann immer noch ein Bruttoeinkommen von knapp unter 3.000 Euro haben, um einen solchen Schein zu erhalten und in einen solchen Wohnraum einzuziehen. Um ein Gefühl zu bekommen, wir reden hier also nicht über eine sehr kleine Gruppe, sondern es geht bis weit in die mittleren Einkommensschichten unseres Bundeslandes hinein.
Ihr zweiter und dritter Spiegelstrich unter Ziffer II.2 betrifft ja die Frage, wie wir konkret mit der Förderung umgehen. Sie plädieren dafür, dass wir eine Pauschalförderung auch
von 10 Prozent in den Blick nehmen. Wir würden das nicht anraten wollen, vielleicht müssen wir das im Ausschuss noch mal vertieft beraten. Wir fördern zurzeit bis zu 32,5 Prozent der Investitionskosten. Und wir kennen aus den Rückkopplungen der Genossenschaften und Unternehmen eher Sorgen, dass wir da schon an ihre wirtschaftliche Grenze kommen. Wenn wir auf 10 Prozentpunkte runtergehen, dann werden wir deutlich mit den 5,50 Euro, die wir zurzeit vorgeben, nicht mehr klarkommen und dann hätten wir ernsthafte Sorgen, dass die Nachfrage nicht stattfindet. Das würde nur funktionieren – und deshalb die beiden Punkte von mir gemeinsam angesprochen –, wenn man die Miete auf 6 bis 7 Euro, wie von Ihnen vorgeschlagen, anhebt.
Unsere tiefe Überzeugung war bisher, und das habe ich im Energieausschuss auch deutlich vorgetragen, dass wir mit 5,50 Euro versuchen, ernsthaft einen guten sozialen Mietpreis pro Quadratmeter anzubieten. Wenn wir 6 oder 7 Euro nehmen, sind wir in vielen Städten und Gemeinden – nicht in Greifswald, nicht in Rostock, aber in vielen Städten und Gemeinden dieses Landes – schon weit über die typische Durchschnittsmiete, die dort verlangt wird nach den jeweiligen Statistiken, hinaus. Wir würden sehr dafür werben, die 5,50 Euro nicht aus dem Blick zu verlieren.
Ich habe im Ausschuss gesagt und auch den Gesellschaften und Genossenschaften, wir können uns für Oberzentren eine kleine Gleitklausel, vielleicht auf 5,70 Euro oder 5,75 Euro, hierzu vorstellen. Das wären aber auch die obersten Grenzen, damit es noch wirklich sozialer Mietpreis bleibt, den wir anbieten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Dann brauchen wir aber höhere Subventionierungen als 10 Prozentpunkte. Deswegen werben wir für das, was wir bisher gehabt haben, knapp oberhalb von 30 Prozent.
Ich würde an der Stelle, weil wir da bei Baupreisen sind und bei der Miethöhe, auch noch mal dafür werben, dass wir uns gerne im nächsten Jahr die realen Baupreise anschauen. Wir haben diese Förderrichtlinie auf Baupreisen kalkuliert, die in der Tat drei, vier Jahre alt sind. Die Szene sagt uns, das bildet die aktuellen Preise nicht mehr ab, und wir haben gesagt, wir kriegen jetzt intensive Anträge. Wir haben die ersten Baubeginne. Wir werden im ersten Quartal 2018 die ersten Baurechnungen bekommen, weil sie eben, wenn sie als Genossenschaft oder Gesellschaft so einen sozialen Wohnraum errichten, nicht erst am Ende abrechnen, sondern sie können regelmäßig nach Baufortschritt Rechnungen einreichen. Wir werden also ein Gefühl für reale Baupreise, aktuelle reale Baupreise kriegen und haben immer gesagt, dann passen wir gerne unsere Kalkulationen und auch die maximal möglichen Förderbeträge auf die dann gegebenen Beträge an. Auch deshalb werden wir März 2018 nicht schaffen. Wir brauchen schon ein paar Quittungen und Belege, bevor wir ein Urteil fällen, was momentan der realistische Baupreis an der Stelle ist.
Soweit Sie auf der zweiten Seite die Kommunen mit in den Blick nehmen, sage ich herzlichen Dank, das tragen wir gerne mit, das haben wir auch bei den Mietpreisbremsendiskussionen mit Greifswald und Rostock betont. Und da bin ich Ihrem Hohen Hause dankbar, unserem Hohen Hause dankbar: Sie haben mit einem Begleitbeschluss zum Haushalt den Kommunen die Bitte angetragen, dass man im Rahmen von sozialem Wohnungsbau bitte auch darüber nachdenkt, ob eigene kommunale
Grundstücke vergünstigt an die Genossenschaften oder Gesellschaften abgegeben werden, wenn umgekehrt damit gesichert sozialer Wohnungsbau betrieben wird. Wir haben parallel dazu den Auftrag an die Landesregierung zu prüfen, wie weit das unsererseits möglich ist. Auch diese Punkte finden Sie bereits am Mittwoch in entsprechenden Beschlüssen.
Ich freue mich, dass wir insoweit einig sind. Diese Frage wollen wir gern mit den Kommunen erörtern, aber mir ist wichtig, das können wir nur als Bitte an sie herantragen. Wir können den Kommunen an der Stelle keine Pflicht auferlegen. Was wir können, ist, gemeinsam mit dem Innenministerium sicherstellen, dass daraus wiederum kommunalaufsichtsrechtlich kein Nachteil erwächst. Das ist aber mit den Kolleginnen und Kollegen im Innenministerium vorbesprochen.
Ich hoffe, dass ich damit in der gebotenen Kürze und trotzdem in der hoffentlich für die Nichtbaufachleute vernünftigen Breite, die erklärt, was wir hier diskutieren, zu den einzelnen Punkten substanziell und sachlich Stellung nehmen konnte. Ich danke Ihnen ganz herzlich. Meinerseits verabschiede ich mich dann in die Weihnachtsferien, höre aber bis zum Ende zu und hoffe, dass auch Manfred Dachner den letzten Minuten noch folgen mag.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Minister hat das ja sehr ausführlich geschildert. Dem Ansinnen, dem Ganzen noch sechs bis zwölf Monate Zeit zu geben, um eine komplette Förderperiode mal abgewartet zu haben, wie sich das tatsächlich auswirkt, schließen wir uns an. Daher lehnen wir den Antrag der LINKEN ab.
Also, meine Damen und Herren, die Einbringung des Antrags hat mich doch ein bisschen verwundert. Wir haben nämlich in der Novembersitzung des Energieausschusses, wie der Minister gesagt hat, bereits über diese Richtlinie diskutiert, erfahren, dass sie überarbeitet wird, mit all den Punkten, die jetzt genannt worden sind. Mich erstaunt das ein bisschen, weil die Aussage, dass da
nichts passiert ist, beziehungsweise schrieben Sie in Ihrem Antrag, dass die Richtlinie nicht greift und bislang keine maßgeblichen Entlastungen bewirkt, also auch da muss ich Herrn Pegel zustimmen. Die Zeitschienen, die er dargestellt hat, die sind, glaube ich, realistisch. Er hat ausgeführt, dass bereits Anträge vorliegen. Ich denke, das alles sollten wir zur Kenntnis nehmen und weiterbearbeiten, dranbleiben. Das betrifft natürlich auch die 4-ProzentRegelung.
Ja, und dann fordern Sie unter anderem „die Überlassung verbilligter Baugrundstücke oder andere Finanzierungsbeiträge“. Leider zeigt gerade Rostock, dass die Überlassung von Baugrundstücken zu erheblichen Differenzen innerhalb der Bürgerschaft führt. Ich habe gestern den „Medienspiegel“ gesehen. Die Überlassung von günstigem Bauland kann eben nicht nur darauf zielen, dass kommunale Wohnungsträger in den Genuss dieser Vorteile kommen.
Und wenn ich noch mal auf Rostock zurückkommen darf: 90 Millionen Euro Überschuss sollen erwirtschaftet werden in diesem Jahr. Für 2018 gibt es eine Neuregelung mit den Umlandgemeinden, die auch ein bisschen Entlastung versprechen kann. Da, denke ich, ist es, sozialen Wohnungsraum zur Verfügung zu stellen, nicht möglich für so eine Stadt?! Also hier appelliere ich wirklich an die Verantwortung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Diese Probleme lassen sich in diesem Hause nicht lösen.
Meine Damen und Herren, dieser Antrag kommt, wie wir es gehört haben, auch finanziell erst einmal zu früh, um es genau zu sagen, und zu spät, um auf den Haushalt zu zielen, und deshalb werden wir ihn ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Fraktion Bürger für Mecklenburg-Vorpommern lehnt den vorliegenden Antrag ab. Das Hauptargument wurde jetzt schon mehrfach genannt, ich erwähne es auch noch mal kurz: Es ist aus unserer Sicht zu früh. Die Richtlinie trat ja erst im Februar 2017 in Kraft, und deswegen ist es, glaube ich, das überzeugendste Argument, einfach noch ein Jahr zu warten.
Aber ich möchte wenigstens noch zwei Dinge zusätzlich erwähnen. Und zwar sagten Sie es ja schon selber, Frau Kröger, dass wir im ländlichen Bereich durchaus eine
Verödung haben, dass da eben Leerstand entsteht. Das hat auch das Institut der deutschen Wirtschaft erst am 19. Juni 2017 in einem Bericht wieder festgestellt, der vor Verödung und Leerstand in den Dörfern hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern warnt. Deshalb möchte ich noch mal an die Verkehrsanbindung erinnern, die aus unserer Sicht sehr, sehr wichtig ist, gerade auch mit dem öffentlichen Nahverkehr. Denn das ist entscheidend dafür, ob der ländliche Raum als Wohngebiet auch für die Einpendler weiterhin attraktiv bleibt.
Und ich möchte daran erinnern, dass dieses ganze Problem ja im Wesentlichen die zwei großen Universitätsstädte Rostock und Greifswald betrifft und darüber hinaus – das finde ich sehr gut, dass der Minister das jetzt auch noch mal spezieller hervorgehoben hat – unsere Feriengebiete. Das ist tatsächlich ein großes Problem in den Feriengebieten, denn dort finden sich kaum bezahlbare Wohnungen für die Arbeitnehmer oder für die Einheimischen, die einfach dort sind und gerne eine Wohnung suchen möchten, weil zu viel eben in die Vermietung, in die Ferienvermietung abwandert.
Auch das altersgerechte und barrierefreie Wohnen ist sicherlich zu fördern, aber nicht nur durch Neubau, sondern auch durch Umbau, und sollte deswegen als weiteres Segment des Wohnungsmarktes nicht mit den anderen Segmenten vermischt werden. Das ist noch mal ein spezielles Thema.
Also Fazit ist wirklich, die Verkehrsinfrastruktur in den besonders betroffenen ländlichen Gebieten zu verbessern und ansonsten eben die Analyse einer zweiten Bausaison abzuwarten. Damit bin ich dann auch am Ende, wünsche Ihnen frohe Weihnachten und freue mich schon wirklich sehr auf das nächste Mal im Januar. – Vielen Dank.