Bernhard Wildt
Sitzungen
7/19
7/20
7/21
7/22
7/23
7/24
7/25
7/26
7/27
7/28
7/29
7/30
7/31
7/32
7/33
7/34
7/35
7/36
7/37
7/38
7/39
7/40
7/41
7/42
7/43
7/44
7/46
7/47
Letzte Beiträge
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Mitbürger! Ich glaube, wir sind uns an einer Stelle einig: Die Kompetenz, lesen und schreiben zu lernen, ist die wichtigste Basis, die an der Grundschule vermittelt wird,
das wichtigste Rüstzeug, was alle Schulkinder erst einmal erlernen müssen, um im Leben zu bestehen. Und zum Lesen und Schreiben gehört eben auch die konkrete Rechtschreibung dazu.
Ich denke, zumindest die Bildungspolitiker wissen auch, dass es da verschiedene Methoden gibt, wie man den Kindern Lesen und Schreiben in der Grundschule beibringen kann. Die am weitesten verbreitete Methode ist die Fibel-Methode, die wir alle kennen. Wahrscheinlich haben wir selber auch alle so lesen und schreiben gelernt. Es gab dann immer wieder mal andere Versuche, das zu reformieren, vielleicht noch bessere Ideen zu haben.
Eine davon war das sogenannte Lesen durch Schreiben oder auch „Schreiben nach Gehör“ genannt, also LDS. Ja, und diese Methode wird hier in Mecklenburg-Vorpommern wenig angewandt,
das muss man sagen. 88 Prozent, glaube ich, nein, 86 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern nutzen ausschließlich die Fibel-Methode und nur 2 Prozent LDS. Und dann gibt es noch ein paar Prozent, die so ein bisschen gemischt sind und mal das eine oder andere haben. Aber nur 2 Prozent nutzen ausschließlich LDS. Nun könnte man sagen, ach Gott, das sind ja nur 2 Prozent, müssen wir überhaupt darüber reden. Die Stellungnahme der Landesregierung ist doch auch eindeutig, man bevorzugt die Fibel-Methode und empfiehlt die Fibel-Methode. Aber das reicht eben nicht aus. Auch 2 Prozent,
2 Prozent sind wichtig und wir lehnen es ab, mit Kindern zu experimentieren. Es darf nicht sein, dass auch nur 2 Prozent der Kinder nicht optimal gefördert werden in der Grundschule, wenn es darum geht, lesen und schreiben zu lernen.
Andere Bundesländer sind da auch schon weiter als wir. Zum Beispiel hat Hamburg die LDS-Methode für unzulässig erklärt, in Schleswig-Holstein darf seit Beginn dieses Schuljahres nicht mehr danach unterrichtet werden. In Berlin und im Saarland gibt es zumindest die Reinform nicht mehr, Baden-Württemberg hält ebenfalls nichts von LDS. Und in Bayern wurde es von vornherein natürlich nicht angewandt, nicht nur, weil die Bayern besonders, ja, vielleicht viel Wert auf die Kompetenz von Lesen- und Schreibenlernen legen. Stellen Sie sich einfach mal vor, bei dem bayerischen Dialekt würde man „Schreiben nach Gehör“ einführen, da käme natürlich nichts Gescheites bei raus.
Bei den Sachsen auch nicht.
Von daher ist es insbesondere so, dass wir das in Süddeutschland...
Ja, man kann sich jetzt ausmalen, was da denn so geschrieben würde.
Also im norddeutschen Raum, jetzt auch gerade hier in Mecklenburg-Vorpommern, könnte man das machen. Hier wird ja gutes Hochdeutsch gesprochen genau wie in Niedersachsen, aber auch nicht überall, auch nicht überall. Auch da gibt es natürlich Dialekte und das Plattdütsch.
So, jetzt haben wir also da mal einen kurzen Rundumriss, wie ist die Gesamtsituation. Eigentlich stelle ich mir das so vor, dass es ein ziemlich harmloser Antrag ist, dem sofort die Regierungskoalition zustimmen kann. Denn auch in Brandenburg hat die SPD-Kultusministerin – jetzt weiß ich den Namen gerade nicht mehr, Britta...
Hm? Britta Herz?
Ach so, nicht Scholz.
Ja, Ernst, ja genau, Britta Ernst. Hier habe ich es. Britta Ernst, SPD, die hat das jetzt auch gerade umgesetzt. Und zwar hat sie einen 5-Punkte-Plan vorgestellt, und die
Abschaffung der LDS-Methode ist einer dieser fünf Punkte.
Insofern plädiere ich auch nur dafür, den Antrag in den Ausschuss zu überweisen, also Sie müssen ihm ja gar nicht zustimmen, sondern in den Ausschuss zu überweisen, denn da können wir dann diesen einen Punkt in einen 5-Punkte-Plan einbauen. Ich verstehe, wenn die Ministerin das vielleicht vorhätte, so ähnlich wie Britta Ernst. Ansonsten müssten wir Frau Britta Ernst fragen, ob sie vielleicht nach Mecklenburg-Vorpommern umziehen möchte, denn es ist ein ganz wichtiger Punkt, dass wir die Rechtschreibungsfähigkeiten auch in Mecklenburg-Vorpommern verbessern und den Kindern die optimale Ausgangssituation mitgeben.
Ja, dann freue ich mich auf eine kurze und spannende Debatte und hoffe einfach auf Zustimmung. Falls Sie es nicht übers Herz bringen können, auch mal einem einfachen guten Vorschlag zuzustimmen
und das in den Ausschuss zu überweisen, müssen wir es natürlich im Ausschuss selbst noch mal beantragen.
Das würde das Verfahren aber nur ein bisschen verlängern. Es wäre einfach ein schönes Signal, wenn Sie sagen, ja, richtig, da gehen wir mit und wir erarbeiten gemeinsam eine neue Regelung. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Also die Dialekte, das war von meiner Seite in keiner Weise abfällig gemeint.
Da braucht man, glaube ich, weiter nichts zu sagen.
Frau Hesse, Sie lassen keine Gelegenheit aus, sich bei den Lehrern zu bedanken. Auch von Herrn Butzki und Frau Oldenburg wird es immer sehr gerne hier vorgeführt,
sich bei den Lehrern zu bedanken. Jetzt möchte ich mich mal bedanken, und zwar bei meiner Frau.
Wir haben fünf Kinder. Eines davon hat tatsächlich die Methode „Lesen durch Schreiben nach Gehör“ oder wie auch immer in der Grundschule gehabt. Wenn meine Frau nicht jeden Tag mit diesem Kind ordentlich die Rechtschreibung gelernt hätte, könnte der jetzt nicht studieren und er hätte auch deutlich schlechtere Leistungen in der Rechtschreibung gehabt als alle anderen Kinder.
Da brauche ich gar keine große repräsentative Studie mit Tausenden von Schülern, sondern das ist ganz klar einfach der Alltag in einer Familie, wo Sie merken, da wird
mal rumexperimentiert. Die gleiche Grundschullehrerin hat ein Jahr vorher was anderes gemacht und bei dem Kind danach auch. Wie gesagt, wir haben fünf Kinder, ich hatte hier also die Gelegenheit, das über Jahre hinweg zu verfolgen, wie sich die Methoden verändern.
Der Dank gehört nicht nur meiner Frau, sondern stellvertretend auch allen anderen Müttern und Vätern, die sich da ins Zeug legen,
Beifall Thomas Krüger, SPD –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Mitbürger! Das Thema, das die AfD aufgerufen hat, ist in Ordnung. Also es geht ja darum, die Familien zu fördern und zu entlasten. Es ist wichtig, darüber zu sprechen. Wir lehnen allerdings das Instrument, das hier vorgeschlagen wird, ab. Die BMV wird diesen Antrag ablehnen und das möchten wir auch kurz begründen.
Herr Liskow hat es gerade schon angeführt, ich will es noch ein bisschen klarer und deutlicher sagen: Aus unserer Sicht ist das Modell sozial ungerecht. Eine sehr wohlhabende Familie mit drei Kindern, die 990.000 Euro zum Beispiel für eine Villa in Binz ausgeben kann, bräuchte keine Grunderwerbsteuer mehr zu zahlen, wird also dann um fast 50.000 Euro entlastet. Eine ärmere Familie mit drei Kindern, die sich einen Bauplatz für vielleicht 50.000 Euro kauft und mit viel Eigenleistung selbst anfängt, dort zu bauen, wird dann nur um 2.500 Euro entlastet.
Das ist also eine ganz große Unwucht und sozial total ungerecht. Deswegen kann man diesem Antrag gar nicht zustimmen.
Zweiter Grund ist die Frist von zehn Jahren, die man ununterbrochen seinen Erstwohnsitz im Inland gehabt haben sollte. Ich würde noch nicht mal sagen, dass sie so stark ausländerfeindlich ist. Ich weiß gar nicht, ob das so gemeint ist, sie ist aber auf jeden Fall auch inländerfeindlich und den modernen Zeiten heutzutage nicht angemessen, denn wenn ich als junger Mensch, zum Beispiel von der Insel Rügen, ein Jahr in Schweden oder Norwegen arbeite, das ist absolut normal, damit würde ich aber die 10-Jahres-Frist schon wieder unterbrechen und fange wieder von vorn an zu sammeln, dass man die zehn Jahre vollkriegt, weil Sie haben reingeschrieben „ununterbrochen“. Das wäre aber allein genommen kein Grund, den Antrag nicht wenigstens in den Ausschuss zu verweisen, das könnte man nämlich dort klären und ändern, aber das, was ich zuerst gesagt habe, die soziale Ungerechtigkeit, führt dazu, dass wir den Antrag komplett ablehnen.
Allerdings möchten wir als BMV einen eigenen Vorschlag dazu machen, das werden wir auch in einer der nächsten Sitzungen hier vortragen oder wahrscheinlich erst mal im Ausschuss vorstellen. Und zwar gibt es in Bayern seit Ende September die Investitionszulage, die Eigenheimzulage in Höhe von 10.000 Euro. Das entspricht umgerechnet auf die Grunderwerbsteuer hier in MecklenburgVorpommern von fünf Prozent quasi der Steuerfreistellung eines Betrages von 200.000 Euro, 200.000 Euro dann auch wirklich für alle, egal, ob sie die Villa in Binz kaufen oder den Bauplatz irgendwo im Hinterland. Das ist eine Regelung, die wesentlich sozialer gerecht ist,
und über die kann man auch nachdenken, ob man das eventuell hinbekommt.
Wir müssen aber dann sehen, wie die Verhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern sind, was wir uns leisten
können. Das muss man noch mal genau eruieren. Vielleicht ist es nicht der Betrag, sondern ein anderer Betrag, aber das geht in die richtige Richtung, und gemeinsam mit dem Baukindergeld, was ja schon beschlossen ist, hat man dann eine solide Förderung von Familien, die sich ein Eigenheim oder eine eigene Wohnung kaufen oder selbst errichten wollen. – Danke schön.
Vielen Dank.
Herr Lerche, du bist jetzt nicht eingegangen auf mein Argument der unsozialen Ausgestaltung. Spielt das bei euch keine Rolle, dass dann der eine sehr viel stärker gefördert wird als der andere?
Darf ich eine Nachfrage stellen?
Dann ist die Schlussfolgerung also richtig, das reiche Kind ist mehr wert als das Kind aus einer armen Familie?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das
Thema, das Sie aufgerufen haben, ist natürlich sehr berechtigt, klar. „Aufbau Ost“ ist ein Thema, das uns immer noch beschäftigt. Das wird uns auch noch länger beschäftigen. Aber ich glaube, der Rückblick ist berechtigt. Wenn man auf 1990 zurückschaut, kann Mecklenburg-Vorpommern, können die Bürger des Landes, die Unternehmer, die Arbeitnehmer, auch die Politik, alle gemeinsam stolz darauf sein, was hier schon entstanden ist. Ich finde es verfehlt, das Ganze immer so ein bisschen komödiantisch ins Lächerliche zu ziehen. Das muss ich an der Stelle auch mal sagen.
Wenn man die Feststellungen unter Punkt I sieht, Susann Wippermann sagte gerade, ja, da kann man mitgehen, das stimmt insofern, weil sie ja abgeschrieben sind aus dem Landesfinanzbericht des Landesrechnungshofes und aus dem Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“. Sie sind abgeschrieben und deswegen auch richtig, aber sie sind natürlich ohne jeden Zusammenhang völlig dahingeklatscht worden.
Das zeigt mir, dass nicht verstanden wurde, was damit eigentlich gemeint ist und was sich dahinter für Fakten verbergen, denn diese Feststellungen haben einen Zusammenhang. Und wenn man etwas verbessern möchte – ich glaube, das wollen wir alle, das würde ich hier im Haus niemandem absprechen –, dann muss man natürlich erst mal verstehen, wie die Zusammenhänge sind.
Der wichtigste Punkt unter Punkt I ist ganz klar Ziffer 3. „Beim Anteil des verarbeitenden Gewerbes an der Bruttowertschöpfung belegt Mecklenburg-Vorpommern abermals den letzten Platz unter den Flächenländern.“ Das ist eine Feststellung, die natürlich den Kern des Problems trifft. Das ist auch dem Wirtschaftsminister bekannt. Das, denke ich mal, wird Herr Glawe nicht abstreiten, denn aus dem Grund strampelt er sich ja auch wer weiß wie ab,
um weitere Gewerbeansiedlungen ins Land zu bringen, um damit die Bruttowertschöpfung zu erhöhen, um damit die Exportquote zu erhöhen, um damit die Löhne und Einkommen zu erhöhen und das gesamte Niveau weiter nach oben zu ziehen. Das ist der Schlüssel zum Erfolg. Wir brauchen einen anderen Branchenmix, als wir ihn derzeit haben.
Wenn hier einer Äpfel mit Birnen vergleicht, dann ist das die Fraktion der LINKEN.
Wenn Sie davon ausgehen, dass wir immer auf Platz 16 sind, weil wir einfach irgendwie Mecklenburg-Vorpommern sind – das ist gar nicht der Punkt. Sie müssen sehen, wie ist unsere Wirtschaftsstruktur im Vergleich zu anderen Ländern. Wir sind nach wie vor sehr stark auf den Tourismus fokussiert. Das hat sich nicht nur im Laufe der letzten 30 Jahre so ergeben, sondern das geht weit zurück. Wir sind eben ein wunderbares Land und bieten uns dementsprechend als Urlaubsland an.
Deswegen ist natürlich der Tourismus sehr stark mit einem Saisonbetrieb und mit einer relativ geringen Wertschöpfung.
Wenn Sie jetzt ein anderes Bundesland so auseinanderklamüsern würden – nehmen wir mal an, Sie gucken sich in Niedersachsen mal nur die Nordseeküste an –, dann kommen Sie genau zu den gleichen Zahlen, da ist es dann auch nicht besser. Wenn Sie nur eine Region haben, die so stark auf den Tourismus setzt, können Sie sich auch Kreta anschauen oder Mallorca. Die haben sogar noch die Wintersaison.
Ja, ist ja ganz egal. Wenn man also ein Tourismusland mit einem Tourismusland vergleicht, dann haben alle die gleichen Probleme. Der Branchenmix ist eben hier noch nicht so, wie wir ihn haben möchten. Das wissen wir ehrlicherweise alle.
Die tollen Ideen wären jetzt natürlich wirklich gut, wenn man wüsste, wie kommen wir davon weg. Ich sagte gerade schon, der Minister strampelt, das kriegen wir regelmäßig mit. Dann guckt man ganz interessiert in Ihre Maßnahmenvorschläge, die Sie sich vorstellen, und das ist mehr als dünn. Man kann auch sagen, substanzlos. Da steht im Grunde überhaupt nichts drin: „… mehr Mut, innovative Wege … zu gehen“. Ja, was soll das jetzt genau sein? Das ist vollkommen unklar.
Dann unter Punkt V, den Ball noch mal zurückzuspielen an die Landesregierung und zu sagen, bis Weihnachten soll bitte jetzt genau ein Plan vorliegen mit dem bisschen, was Sie da reingeschrieben haben, das ist zumindest schon mal sehr mutig, zumindest schon mal sehr mutig, das so zu machen.
Also ich denke, wir sind allesamt aufgefordert, weitere innovative Ideen zu entwickeln, da spricht überhaupt nichts dagegen.
Mehrfach wurde das Thema Bildung genannt. Natürlich ist die Bildung Schlüssel zum Erfolg. Das gilt nicht nur für Mecklenburg-Vorpommern, sondern für ganz Deutschland. Ein Land wie Deutschland muss die Bildung ganz oben halten. Deswegen ist das auch ein beliebtes Thema unserer Fraktion. Wir versuchen immer wieder – und wenn es auch nur ganz kleine Schritte sind –, an dieser Stelle weiterzukommen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Investition in die Infrastruktur. Wir müssen sicherstellen – darüber werden wir heute noch mal sprechen –, dass die Infrastruktur, die wir uns über Jahrzehnte hinweg erarbeitet haben, in einem guten Zustand erhalten bleibt und nicht wieder langsam, aber sicher, so wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, vor die Hunde geht.
Diese zwei Punkte sind primäre Aufgaben des Staates, alles andere müssen natürlich in erster Linie die Unternehmer schaffen. Deswegen fordere ich auch immer wieder: Geben wir den Unternehmern Rückenwind! Geben wir ihnen die Stärkung, die sie brauchen, um ihre neuen Ideen auszuprobieren! Das kann nämlich nicht der Staat. Der Staat hat das schon einmal versucht und dieser Staat ist untergegangen, auch zu Recht, weil eine Staatswirtschaft, eine Planwirtschaft schlichtweg nicht funktioniert und an den Bedürfnissen und den Wünschen der Menschen komplett vorbeigeht.
Wir brauchen die Unternehmer, die Unternehmer sind der belebende Impuls. Die Sozialdemokraten hatten zwischenzeitlich auch mal ihre Schwierigkeiten damit, haben das aber schon lange abgelegt, diese Schwierigkeiten.
Sie haben sogar einen Unternehmer in Ihren Reihen sitzen. Noch stärker ist natürlich die BMV für die Unternehmer, das ist klar. Wir wissen, dass nur die Unternehmer ein Land nach vorne bringen können.
Jetzt habe ich den Herrn Renz, den Herrn Renz habe ich jetzt übersprungen, aber der Herr Waldmüller hat das Glück, dass er noch nach mir reden darf. Deswegen, denke ich, wird er das selber klären. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!
Herr Foerster, ich habe mich erst gewundert, warum Sie gerade jetzt diesen umfassenden Antrag zum Thema „Arbeitsmarkt und Langzeitarbeitslosigkeit“ stellen, warum das gerade jetzt kommt.
Nein, ist nicht jedes Mal, nein, nein, ich verfolge das sehr genau. Jetzt weiß ich, das hing mit dem Erwerbslosenparlament zusammen. Ein Punkt für Sie, das hatte ich gar nicht auf dem Radar. Das ist vielleicht ein guter Grund. Jeder von uns hat ja so seine Motivation, warum er bestimmte Anträge dann oder dann stellt. Das ist ein guter Anlass.
Das Thema Langzeitarbeitslosigkeit ist auch der Kern oder das Hauptproblem, was wir in der Arbeitslosigkeit noch haben, denn in der Tat, die gute Konjunkturlage, die irgendwann mal wieder zu Ende sein wird, aber der demografische Wandel,
der dazu kommt, der zu Fachkräftemangel zunehmend führt, eine Wirtschaftspolitik und Finanzpolitik, die insgesamt in Deutschland die Wirtschaft nicht abgewürgt hat, führen dazu, dass die Arbeitslosigkeit insgesamt sinkt und auch weiter sinken wird. Aber wir haben einen harten Kern von Problemfällen im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit, Herr Brade hat es auch gerade gesagt. Das ist hier im Osten mit der bestimmten Biografie noch mal ein bisschen anders als in Gesamtdeutschland. Deswegen ist es richtig, dass man sich dieses Thema vornimmt. Trotzdem bitte ich nun um Nachsicht, dass ich jetzt nicht auf alle Punkte im Einzelnen eingehen will.
Sie haben es gesagt, der Markt alleine baut die Langzeitarbeitslosigkeit nicht ab. Da stimme ich zu.
Herr Brade und auch der Minister haben beide vorgetragen, was es da schon an Fülle von Programmen gibt. Die Bürgerarbeit ist ein ganz wichtiges Scharnier zwischen den verschiedenen Arbeitsmärkten. Interessanterweise bin ich an dem gleichen Spiegelstrich hängen geblieben wie anscheinend die SPD-Fraktion. Das ist auch das Konkrete, das muss ich sagen, wo Sie wirklich recht haben, aber es kann nicht sein, dass wir uns das auf der einen Seite wünschen, und das sage ich auch als Unternehmer, wenn Sie so wollen. Ich stelle mich da – das war ein bisschen despektierlich, Herr Butzki –, ich stelle mich da nicht einfach so hin als Unternehmer, sondern ich bin das, und zwar mit Leidenschaft. Das heißt aber noch lange nicht, dass ich die Interessen der Beschäftigten irgendwie gering schätzen würde.
Das hat damit nämlich überhaupt nichts zu tun.
Ich habe auch ein großes Verständnis und eine große Vorliebe dafür, dass Unternehmen in der Tarifbindung sind. Ich selbst habe Tarifverträge ausgehandelt und sehe den Vorteil von Tarifverträgen außerordentlich hoch. Es kann nicht sein, dass Tarifverträge oder Unternehmen, die tarifgebunden sind, schlechtergestellt werden als die, die nicht tarifgebunden sind, und dass sie tatsächlich dann die Förderung nur in der Höhe des Mindestlohnes bekommen können. Nun ist es sowieso so, dass die Abstimmung nach Spiegelstrichen gefordert wird, sonst hätte ich das gemacht. Diesem Spiegelstrich werden wir auch zustimmen.
Ansonsten, dieses gesamte Grundsatzprogramm, sagen wir mal, ist so in der Form nicht zustimmungsfähig. Aber Sie haben da jetzt einen kleinen Punkt herausgegriffen, der sehr wichtig ist, weil er auch ein ganz klares Signal ist, dass wir die Tarifbindung in Mecklenburg-Vorpommern erhöhen möchten.
Als Letztes möchte ich sagen, dass die Betreuung der Langzeitarbeitslosen sicherlich noch mal verbesserungsfähig ist. Das ist es immer, ganz klar, das wurde auch schon gesagt. Jedes Schicksal ist einzigartig und jeder Langzeitarbeitslose ist im Grunde genommen einer zu viel. Da gibt es ganz viele verschiedene Dinge, die dazu führen. Auch ich selbst habe immer wieder mal versucht, Langzeitarbeitslose einzustellen, und habe damit manchmal Erfolg gehabt, manchmal aber leider überhaupt nicht. Ich denke, wir dürfen an dieser Stelle nicht nachlassen in dem Bemühen, auch Langzeitarbeitslose wieder in den normalen ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Diese Botschaft, das würde ich mir von Ihnen wünschen, dass Sie das ebenfalls noch mal ganz klar sagen. Alles andere ist immer nur eine Notlösung, auch als Hilfe gedacht, um die Menschen nicht im Nichts stehenzulassen. Aber das Wichtigste ist immer der erste Arbeitsmarkt, und das sollte als Ziel insgesamt klar formuliert bleiben. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!
Zuerst eine Bemerkung an Herrn Dahlemann: Sie haben, ich glaube, zwei Tagesordnungspunkte vorab, Frau Schlupp vorgeworfen, dass sie Applaus von der AfD bekommen hat. Ich denke, Sie haben gemerkt, wie schnell das gehen kann. Jetzt haben Sie gerade auch Applaus von der AfD bekommen.
Hat das irgendwelche Konsequenzen? Ich möchte es einfach nur mal sagen. Ich halte Sie für einen nachdenklichen Menschen, ich glaube, Sie sind lernfähig.
Wenn wir beginnen, unsere Position davon abhängig zu machen, wer vielleicht applaudiert oder auch nicht applaudiert, müssten wir diesen Landtag schließen, und das möchten wir nicht.
Liebe Linksfraktion, zu Ihrem Antrag: Ich honoriere das sehr, dass Sie sich für Frieden und gegen Krieg einsetzen. Das ist eine sehr ehrenvolle Haltung. Wir sehen hier drei Ziffern. Ich möchte auf alle Ziffern einzeln eingehen.
Ziffer 1: Selbstverständlich verurteilen wir die Ermordung des Journalisten Jamal Khashoggi auch aufs Schärfste. Allerdings warne ich davor, diese Person nun zu sehr zu überhöhen, denn wenn Sie mal ein bisschen recherchieren – und ich hätte eigentlich erwartet, dass Sie das in Ihrem Antrag dann hier wenigstens vorstellen –, er stammt aus der Familie des größten Waffenhändlers dieser Welt, Adnan Khashoggi. Man kann natürlich sagen, okay, keine Sippenhaft, dafür kann er ja nichts, dass er in dieser Familie geboren wurde und davon auch profitiert hat, aber er selbst ist eben auch Islamist gewesen und steht den Moslembrüdern sehr nahe. Er war auch keinesfalls ein Regimegegner oder ein Demokrat, son
dern er hat die autokratische Monarchie in Saudi-Arabien bis 2015 nicht infrage gestellt,
stellte sie eigentlich auch bis zu seinem Tode nicht infrage, sondern hatte lediglich ein Problem mit dem saudi-arabischen Kronprinzen, der 2015 ausgewählt wurde.
Das ist alles kein Grund, jemanden zu ermorden, gar keine Frage. Die Verurteilung der Ermordung steht natürlich, aber ich warne davor, diese Person nun so zum Anlass zu nehmen, hier komplett die gesamte Politik im Lande auf den Prüfstand zu stellen. Das kann vielleicht ein Anlass sein, darüber nachzudenken, aber allein ist es sicherlich kein Grund. Wir haben tatsächlich Ermordungen von Dissidenten überall auf dieser Welt, zum Beispiel auch in Russland und sogar innerhalb der Europäischen Union, auf Malta, auf Zypern. Ich glaube,
in der Slowakei war es letztens. Wir können das nicht jedes Mal zum Anlass nehmen, komplett immer die Politik zu ändern. Soviel zu Punkt 1.
Punkt 2 ist aller Ehren wert. Selbstverständlich möchten wir, dass der Krieg beendet wird, so schnell wie möglich. Es ist allerdings ein geostrategischer Konflikt. Da sind mehr beteiligt als nur Saudi-Arabien und Jemen. Iran wurde auch schon genannt. Dahinter verbergen sich die beiden Supermächte: Russland und die USA. Deutschland hat sicherlich ein gewichtiges Wort mitzureden und sollte seine Stimme dort auch geltend machen. Mecklenburg-Vorpommern ist definitiv dort nicht gefragt und kann auch keinen Einfluss auf diesen Konflikt nehmen. Das ist aber kein Grund, das Thema komplett auszublenden. Sicher, wir können uns damit beschäftigen. Einige oder die meisten Fraktionen hier im Landtag haben ja auch ein Pendant im Bundestag. Da können sie Kontakt aufnehmen. Das ist ein Thema der Bundespolitik, dort gehört es in erster Linie hin.
In Punkt 3 kommen wir zum eigentlichen Thema hier in Mecklenburg-Vorpommern, zum Landtag und zu der Peene-Werft. Die Peene-Werft ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, wird sehr erfolgreich von der Familie Lürssen geführt und der Unternehmer ist als Erstes gefragt, eventuell eine Richtungskorrektur in seinem Unternehmen durchzuführen.
Bevor also irgendjemand in der Politik darüber spricht, muss sich erst mal der Unternehmer selbst, der Eigentümer, eine Meinung bilden, ein Bild verschaffen und selbst überlegen, was er macht. Selbstverständlich wird er dabei seine Mitarbeiter involvieren, er wird auch den Betriebsrat involvieren. Wir haben ja hier ein geübtes Modell der betrieblichen Mitbestimmung und im Betriebsrat ist wahrscheinlich sogar die Gewerkschaft organisiert, sie ist sogar auf jeden Fall organisiert. Das heißt, auch sie ist daran beteiligt, aber die Politik spielt im ersten Moment überhaupt gar keine Rolle.
Minister Glawe hat darauf hingewiesen, dass er informiert wird. Das ist auch richtig so. Die Landesregierung muss informiert bleiben, aber der Ball ist noch beim Unternehmer und wir dürfen auch an diesen Regeln nicht ohne Grund rütteln.
Als Nächstes kommt die Bundesregierung, und erst dann, wenn die Bundesregierung keine Lösung findet – und wir hoffen darauf, dass sie die Schiffe abnimmt –, muss die Landesregierung wirklich tätig werden. Aber sie kann kein neues Geschäftsmodell für eine Werft entwickeln. Insofern zielt Ihr Antrag auch bei Punkt 3 ins Leere und wir lehnen ihn ab. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Mitbürger! Ich möchte gerne daran erinnern, dass wir vor einem Jahr über den Doppelhaushalt 2018/2019 gesprochen haben und in diesem Zusammenhang auch über etwaige Jahresüberschüsse, die in der Vergangenheit entstanden sind und auch immer wieder entstehen können. Ich hatte damals für den Vorschlag geworben, dass die Landesregierung gerade bei einer bestimmten Höhe des Jahresüberschusses von der Regelung 75 Prozent Schuldentilgung und 25 Prozent Strategiefonds abweicht und einen größeren Betrag investiert, also die Schuldentilgung auf einen etwas geringeren Anteil deckelt. Das haben wir dann auch im März dieses Jahres in einer Aussprache zu dem Thema noch mal ausgiebig diskutiert.
Ich muss sagen, ich freue mich, dass die Landesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen diesem Vorschlag letzten Endes im Ergebnis gefolgt sind, warum auch immer. Sie sind sicherlich auch selbst auf diese gute Idee gekommen, aber es ist ein absolut ordentliches Ergebnis, wenn mehr investiert wird, wenn man nicht nur an die Schuldentilgung denkt, sondern auch auf diesem Wege das Vermögen unseres Landes im Wert erhält und dafür sorgt, dass die Zukunft gelingen kann.
Also so gesehen könnte ich heute einer der zufriedensten Abgeordneten hier im Parlament sein, könnte sagen, super, das ist ja erst mal schön gelaufen, die Landesregierung ist dem Vorschlag gefolgt.
Leider ist es natürlich nicht ganz so. Ich möchte dann doch noch daran erinnern, was ich auch im März schon gesagt habe: Der Jahresüberschuss ist natürlich ein einmaliger Betrag, der ist nur einmal in der Höhe konkret vorhanden. Wir können das auch nur einmal ausgeben. Deswegen sollten diese Mittel in Investitionen fließen, nicht in Konsumausgaben und schon gar nicht in Ausgaben, die Folgekosten hinter sich herziehen, wie Stellenschaffungen. Das ist eigentlich mit einem Jahresüberschuss in der Form nicht zu machen. Ich benutze dieses Wort „eigentlich“, was ich auch nicht gern tue, werde das aber gleich noch mal erläutern.
Zum Zweiten sprechen auch andere Argumente dafür, tatsächlich nur zu investieren, denn ein Teil des Jahresüberschusses und sogar ein erheblicher Teil entsteht ja dadurch, dass die geplanten Investitionen nicht so, wie geplant, erfolgen konnten, dass das Geld, was übrigbleibt am Jahresende, einfach nicht verausgabt wurde, aber es war mal für Investitionen gedacht. Aus diesem Grund sollte auch der Nachtragshaushalt, dieses Sonderprogramm, in Investitionen fließen.
Was ist nun geschehen? Wir haben es gehört, sehr ausgiebig. Im Bereich der inneren Sicherheit, Polizei und Justiz handelt es sich nicht um Investitionen, es werden Stellen geschaffen, es werden Zulagen erhöht. Trotzdem – und dazu hatte auch Kollege Manthei, glaube ich, sehr deutlich Position bezogen – sind wir für diese Maßnahmen. Wir haben sie auch schon im Vorfeld aus dem regulären Haushalt gefordert. Es wäre ja nun widersinnig zu sagen, jetzt im Nachtragshaushalt wollen wir sie nicht, wenn wir sie vorher gefordert haben. Die entscheidende Frage – und die werden wir im Finanzausschuss natürlich noch mal intensiv diskutieren – ist: Wie ist die Anschlussfinanzierung sichergestellt im nächsten Doppelhaushalt? Das darf nicht zulasten von anderen Positionen im Innenministerium gehen. Also nicht, dass Herr Caffier schon wieder die Kommunalaufsicht reduzieren muss, um nun die Polizeiausgaben durchhalten zu können, sondern das muss echtes zusätzliches Geld für das Innenministerium sein, sonst wären wir mit der Lösung nicht einverstanden.
Das Zweite – Kita – ist auch ein lang angekündigtes Programm. Sicher, das brauchen wir jetzt nicht noch mal alles auszuwalzen. Das ist aber ein Posten, der zu den Sozialausgaben gehört. Gute und sinnvolle Ausgaben zur Familienentlastung, das ist gar keine Frage, aber es sind Sozialausgaben, es sind keine Investitionen im eigentlichen Sinne. Diese Kosten dürften nicht nur für ein Jahr anfallen, sondern sie sind ja ebenfalls in den Folgejahren präsent, also auch da das Thema der Anschlussfinanzierung. So, wie ich es bisher verstanden habe, ist die Anschlussfinanzierung einfach schon gesichert durch das Bundesprogramm und durch die landesseitigen Planungen. Aber auch das wird ein Thema sein, was wir im Ausschuss noch mal hinterfragen müssen: Ist die Folgefinanzierung dieser 15 Millionen gesichert? In dem Fall kann man es vertreten, weil die 15 Millionen für 2019 eben nur eine Zwischenfinanzierung darstellen und keine komplette Finanzierung für die Folgejahre.
Dann kommen wir zum nächsten Sektor: 40 Millionen für die Digitalisierung.
Frau Schwesig, da muss ich Ihnen widersprechen. Diese 40 Millionen sind natürlich nicht nur für die Wirtschaft. Sie haben es gerade so dargestellt, als wären es 40 Millionen für die Digitalisierung der mittelständischen Wirtschaft. Das ist aber nur ein kleiner Teil der Position. Wenn ich mir die 22 Projekte anschaue – das war ja genau im März die Frage, wofür das Geld ausgegeben wird, was der Zweck dieser 40 Millionen ist –, sind das natürlich alle möglichen Dinge, zum Beispiel der digitale Audioguide der Schlossgärten mit 700.000 Euro. Das hat jetzt nicht direkt etwas mit der Wirtschaft zu tun, es sind aber sehr gute Programme dabei, gerade aus dem Wirtschaftsministerium: zentrales Betten- beziehungsweise Kapazitätsnachweissystem, Ausrollen des Telenotarztes, dagegen kann man natürlich gar nichts haben, das sind super Projekte. Andere dagegen sind sehr schwammig formuliert, wie die Förderung von kleineren Digitalisierungsinvestitionen mit immerhin 6 Millionen. Das ist noch sehr schwammig, das werden wir hinterfragen, was Herr Pegel dort genau vorhat. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung – das ist wieder vom Wirtschaftsministerium – müssen wir auch hinterfragen oder den digitalen Innovationsraum, darunter Digitalisierungskongress und Innovationspreis mit 4 Millionen. Das sollen jetzt nur einige wenige Beispiele sein.
Das heißt, da ist noch Klärungsbedarf, wofür das Geld genau ausgegeben werden soll. Unser Vorschlag war gewesen, nicht zu kleckern, sondern zu klotzen, und tatsächlich ein Programm aufzulegen zugunsten der Bildung, Investitionen in den Bildungssektor, und zwar in Form von echten Investitionen. Das war unser Vorschlag, das hätte uns besser gefallen. Gut, jetzt legen Sie etwas anderes vor, und wir werden uns natürlich konstruktiv an der Diskussion beteiligen. Wichtig ist immer, es müssen Investitionen sein oder zumindest nur Zwischenfinanzierungen mit einer gesicherten Anschlussfinanzierung. Es darf also nicht dazu führen, dass man nach einem Jahr dann vor dem Nichts steht und hofft, dass der Jahresüberschuss das nächste Jahr rettet.
Wichtig ist der Jahreshaushalt oder der Nachtragshaushalt vor allen Dingen deshalb geworden, weil neue Stellen geschaffen werden sollen. Das geht gar nicht anders. Das kann man nur auf diesem Wege tun mit einem Nachtragshaushalt. Von der Seite her ist das sicherlich auch richtig.
Dann hat der Herr Finanzminister darauf hingewiesen, dass ein paar andere Themen gleichzeitig geregelt werden. Darauf gehe ich jetzt nicht weiter ein, das werden wir im Ausschuss noch mal besprechen. Umbuchungen letzten Endes von der Ausgleichsrücklage ins Sondervermögen haben Vor- und Nachteile, das muss man noch mal in Ruhe diskutieren. Gerade bei dem Breitbandausbausondervermögen erscheint mir das auch sehr sinnvoll und bei dem Versorgungsfonds sowieso. Das muss man aber im Ausschuss besprechen.
Das große Thema, was Frau Rösler angesprochen hat, den kommunalen Finanzausgleich, ich glaube, das sprengt jetzt hier den Rahmen einer Ersten Lesung des Haushaltsentwurfes, das ist aber natürlich ein riesengroßes Thema, was uns noch längere Zeit beschäftigen wird. Und da sind die Ausführungen von dem Minister nicht so ganz schlüssig in meinen Augen gewesen. Das müssen wir noch mal intensiver diskutieren.
Infolgedessen stimmen wir der Überweisung in die Ausschüsse selbstverständlich zu. Wir haben noch ein paar Sachen zu monieren und zu meckern, wie immer, aber im Großen und Ganzen ist das heute ein Tag, der sehr gut ist für die BMV, denn unser Hauptvorschlag hat sich durchgesetzt. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin der Meinung, dass keine besondere Eilbedürftigkeit vorliegt, obwohl der Antrag als Thema von der Sache her sehr gut ist, aber wir können ihn auch regulär im November besprechen, denn wir hatten bisher noch keine Gelegenheit, uns die Studie zu erarbeiten oder durchzusehen, was da überhaupt drinsteht.
Und da geht die Qualität meiner Meinung nach vor Schnelligkeit. Wir müssen nämlich ein bisschen Zeit haben, uns mit der Studie zu beschäftigen. Erst dann ist die Debatte hier im Landtag sinnvoll. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich denke, die Bedeutung der Pflegekräfte, sei es jetzt Krankenpfleger oder Altenpfleger, ist uns allen hier bewusst. Das ist eines der wenigen Themen, was wirklich völlig unstrittig sein sollte, sogar zwischen allen Fraktionen. Ich glaube, da sind wir uns einig.
Es ist uns allen klar, dass gerade bei dem demografischen Wandel eine große Aufgabe auf uns zukommt und die Ausbildung neuer Pflegekräfte entsprechend hohe Priorität hat. Darüber brauchen wir, glaube ich, gar nicht viel zu reden, das ist völlig unstrittig.
Aus dem Grunde hat auch der Pflegeverband, der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste, bpa, schon seit Jahren gefordert, die Ausbildung komplett kostenfrei zu stellen. Das ist keine ganz neue Forderung gewesen, sondern, wie wir es jetzt auch gehört haben,
schon seit Jahren im Gespräch. Da wurde ein sehr schöner Vergleich gezogen: Wenn das Land ein kostenloses Medizinstudium ermöglicht, dann sei es nicht zu vermitteln, warum künftige Altenpfleger für ihre Ausbildung zahlen sollen. Das Argument trifft, glaube ich, nach wie vor den Nagel auf den Kopf. Deswegen ist es auch richtig, dass der Bund reagiert hat, dass es das neue Gesetz gibt und ab 2020 bundesweit kostenfrei ausgebildet werden soll.
Dementsprechend, Herr Minister Glawe, auch wenn Sie dafür den ganzen Tag gelobt werden wollen, aber die Leistung des Landes beschränkt sich dann doch tatsächlich auf die Lücke bis 2020, eben die Kostenfreiheit schon früher hinzubekommen. Das ist lobenswert, aber wir wollen es auch nicht übertreiben. Es sind drei Jahrgänge betroffen, also die, die 2017, 2018 oder dann eben 2019 die Ausbildung beginnen. Auch die profitieren schon von der Regelung, die sonst erst ab 2020 gelten würde.
Das ist ein Betrag von 1,4 Millionen. Wie gesagt, es ist aller Ehren wert, aber man braucht es auch nicht zu übertreiben. Das Ganze ist insgesamt positiv, aber es ist noch keine komplette Lösung. Das muss man zur Wahrheit nun dazusagen, denn der Mangel in den Pflegeberufen besteht nicht nur aufgrund der Ausbildung oder der Schwächen in der Ausbildung, sondern die Menschen müssen auch hierbleiben, die Pfleger müssen hierbleiben. Wir haben immer noch eine Abwanderung von Pflegekräften in andere Bundesländer, weil sie dort besser bezahlt werden. Das ist im Grunde genommen das größere Problem.
Wir haben auch aufgrund der Struktur in MecklenburgVorpommern – mit den vielen Kliniken, Kurkliniken und so weiter, Rehakliniken in unserem Land – einen erhöhten Bedarf, einen überproportional hohen Bedarf an Pflegekräften. Auch das muss man dabei berücksichtigen. Das heißt, es ist ein schöner erster Schritt, da kann man auch ein kleines Lob aussprechen, aber das rechtfertigt noch lange nicht, sich jetzt schlafen zu legen, sondern man muss nun weiterschauen, wie schaffen wir es, die Bezahlung der Pflegekräfte insgesamt zu verbessern und damit die Kräfte im Land zu behalten und die Abwanderung zu verhindern.
Ein Punkt, der angesprochen wurde von Herrn Dr. Jess – ich muss sagen, das war absolut richtig in dem Fall –, waren die weiteren Berufe, die Schulgeld in der Ausbildung verlangen, wie zum Beispiel Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie. Auch das sind wichtige Berufe, Gesundheitsfachberufe. Die Kleine Anfrage wurde schon zitiert. Ich möchte mich auch noch mal darauf beziehen. Im Jahr 2013/2014 wurden in diesen Berufen 1.107 junge Menschen ausgebildet, im Jahr 2017/2018 nur noch 984. Das ist ein Rückgang von elf Prozent. Daran sieht man, dass dort Handlungsbedarf besteht und wir uns auch in diesen Berufen etwas überlegen müssen. Es sind eben nicht nur die Krankenpfleger, es sind auch die Gesundheitsfachberufe.
Ich möchte auch sagen – in der Aussprache darf man bekanntlich alles sagen und alles ansprechen –, auch
das Thema der Erzieher ist tatsächlich ein Thema. Auch dort findet immer noch Bezahlung an den privaten Schulen statt. Dieses Gerechtigkeitsproblem gibt es tatsächlich.
Ja, ich traue dem Gesundheitsminister also zu, dass er die weiteren Probleme angehen wird. Ob er sie lösen wird, das müssen wir sehen, aber zumindest wird er sie angehen, die Pfleger hier im Lande zu behalten. Deswegen wiederhole ich auch noch mal meinen Vorschlag, das Gesundheitsministerium zu stärken, denn wie man auch bei dieser Aussprache merkt, es waren drei Ministerien betroffen: das Bildungsministerium, das Sozialministerium und das Gesundheitsministerium.
Das ist jetzt natürlich allein kein Ausschlusskriterium.
Man kann …
Ja, sogar die Staatskanzlei vielleicht noch.
Man kann natürlich auch mit mehreren Ministerien zusammenarbeiten.
Das ist mir schon klar, dass das geht. Trotzdem, bei der hohen Bedeutung des Themas Gesundheit, gerade für Mecklenburg-Vorpommern aus den benannten Gründen – demografischer Wandel einerseits, Niedriglohnsektor andererseits und erhöhter Bedarf an diesen Kräften –, ist es auf jeden Fall sinnvoll, alles, was mit Gesundheit zu tun hat, zu bündeln in einem Gesundheitsministerium, so, wie das zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen der Fall ist. Es ist also nicht korrekt gewesen in der letzten Debatte im September, wenn gesagt wurde, dass das auch in allen anderen Bundesländern so wäre, dass man das auseinanderdividiert, zum Beispiel die Universitätskliniken immer in dem Bildungssektor ansiedelt. Das ist tatsächlich nicht der Fall. In Nordrhein-Westfalen sind sie auch im Gesundheitsministerium. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Da wir ja gerade über die Gesundheitspolitik sprechen, möchte ich kurz darauf hinweisen, dass die vielen Mitglieder des Landtages, die in den letzten zwei Tagen so fleißig gehustet und geniest haben, ihr Ziel erreicht haben und weitere Abgeordnete anstecken konnten.
Aber zurück zum ernsten Thema: Die Fraktion der BMV wird dem Antrag der Linksfraktion zustimmen, und da ist schon einiges gesagt worden, was man jetzt nicht noch mal wiederholen muss. Aber entscheidend ist tatsächlich die Pressemitteilung der Bildungsministerin vom 20. August. Dort fordern Sie zum einen die Aufarbeitung der Vorgänge an den Universitätskliniken, zum Zweiten stellen Sie die grundsätzliche Frage, wie die universitäre Krankenversorgung in einem ökonomisierten Gesundheitswesen heutzutage gewährleistet werden kann. Es geht also tatsächlich um eine Grundsatzfrage, das wiederholen Sie dann noch mal. Eine neue strategische Ausrichtung muss erarbeitet werden, und es geht um die zukünftige Ausgestaltung des Landeshochschulgesetzes.
Ich kann auch die Relativierung, Herr Koplin, die Veränderung oder Akzentverschiebung eigentlich so in der Form nicht bestätigen, weil ja die erste Pressemitteilung nicht zurückgenommen wurde. Es gibt zwar eine zweite, aber das heißt ja nicht, dass das, was in der ersten steht, nicht mehr stimmen würde. Ich nehme das nach wie vor für bare Münze und es soll grundsätzlich über die Gesundheitspolitik gesprochen oder ermittelt werden. Wir müssen präziser klären, was im Krankenhausbetrieb generell und insbesondere bei moderner Hochleistungsmedizin unseren Anspruch sichert.
Die beiden Aufsichtsräte allein wären nicht die richtigen Gremien für derartige politische Fragestellungen. Es geht also ganz eindeutig um die Gesundheitspolitik in Gänze,
und deswegen ist es auch erforderlich, dass alle Fraktionen dieses Landtages an diesen Überlegungen teilnehmen können.
Selbstverständlich war nicht – ich glaube, so habe ich Sie verstanden, Herr Koplin – daran gedacht, dass hier Landtagsabgeordnete in die Kommission gehen. Die genannten Mitglieder, die Sie aufgeführt haben, Frau Hesse, genießen sicherlich hohe Reputation. Das wird von mir jedenfalls überhaupt nicht in Abrede gestellt. Trotzdem wäre es natürlich richtiger gewesen oder wäre es nach wie vor richtiger, wenn die Fraktionen dieses Landtages selbst ein Vorschlagsrecht für diese Kommission haben und die Arbeit der Kommission unmittelbar und eng verfolgen können.
Herr Liskow sagte gerade, es ist eine Kommission des Ministeriums, keine Kommission des Landtages. Das kann man so sehen, ich bin aber der Meinung, wenn die grundsätzliche Gesundheitspolitik hier im Land infrage gestellt und daran geforscht wird, wie man das verbessern kann, gehört das tatsächlich in den gesamten Landtag und eben nicht nur ins Bildungsministerium.
Da bin ich schon beim nächsten Punkt, Herr Dr. Jess hat es auch schon angesprochen: Springt das ganze Thema nicht zu kurz, wenn es sich nur um die beiden Universitätskliniken handelt? Wir haben ja schließlich noch, ich glaube, 34 andere Krankenhäuser und insgesamt einen ausgeprägten, sehr wichtigen Gesundheitssektor in unserem Land. Und das, denke ich, ist tatsächlich so: Eine Kommission, die sich mit so einer grundlegenden Fragestellung beschäftigt, sollte sich nicht auf die beiden Universitätskliniken beschränken, sondern sollte das gesamte Gesundheitswesen mit einbeziehen, zumal wirklich die Grundsätze der deutschen Gesundheitspolitik von dieser kleinen Kommission hier in Mecklenburg-Vorpommern infrage gestellt werden.
Und das führt mich zum nächsten Punkt. Ich hatte schon vor einigen Monaten vorgeschlagen, darüber nachzudenken, ob es tatsächlich richtig ist, die Universitätskliniken vom Gesundheitsministerium zu trennen und die Verantwortung für das Gesundheitswesen in zwei verschiedene Ministerien aufzuteilen. Wahrscheinlich hat die Landesregierung darüber auch nachgedacht. Ich habe es auf jeden Fall getan und bin zu dem Schluss gekommen, dass es eindeutig nicht die sinnvolle Aufteilung ist. Ich fordere die Landesregierung auf, das Kabinett insofern umzugestalten, dass wir ein Gesundheitsministerium bekommen, und dort werden dann sowohl die Krankenhausbereiche wie die Universitätskliniken, aber auch der Bereich Gesundheitstourismus und Pflege – das sind ja alles Bereiche, die eng zusammengehören – gebündelt.
Dazu muss man auch sagen, wir haben gerade hier in Mecklenburg-Vorpommern erhebliche Herausforderungen durch den demografischen Wandel. Er wird uns sehr hart treffen und früher als andere Bundesländer, denn mit dem demografischen Wandel ist ja eben auch die Alterung der Gesellschaft gemeint. Wir wissen es alle, je älter wir werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, mal zu erkranken. Das heißt, wir werden in MecklenburgVorpommern ganz besondere Herausforderungen in diesem Bereich haben, auch durch die dünne Besiedlung im ländlichen Bereich, dort die medizinische Versorgung aufrechtzuerhalten. Das wissen wir alles. Deswegen sollte alles, was mit Medizin und Pflege zu tun hat, in eine Hand, in ein Ministerium. Das ist eine Schwerpunkt
aufgabe und darum können sich nicht zwei verschiedene Ministerien streiten oder das aufteilen,
sondern das muss in eine Hand. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vor zweieinhalb Wochen gingen die Sommerferien zu Ende. Für 150.000 Schüler begann bei uns das neue Schuljahr, darunter 13.500 Schulanfänger. Im Namen meiner Fraktion wünsche ich allen Schülern viel Freude und Erfolg in der Schule, allen Lehrern und Eltern die Kraft, stets ein gutes Vorbild zu sein, und allen Kraftfahrern genügend Umsicht, damit der größte Schatz unseres Landes sicher unterwegs sein kann.
Aber behandelt die Politik unseren größten Schatz auch angemessen? Volker Kauder im Bundestag sieht sogar einen drohenden Bildungsnotstand durch den Lehrermangel, der in ganz Deutschland die Zahl von 40.000 Pädagogen erreicht haben soll.
Wie sieht das in Mecklenburg-Vorpommern aus? Tatsächlich fanden im ersten Schulhalbjahr des letzten Schuljahres mehr als zehn Prozent des Unterrichts an allgemeinbildenden Schulen und sogar zwölf Prozent an berufsbildenden Schulen nicht regulär statt. Bei dem vermeintlichen Vertretungsunterricht handelt es sich in den meisten Fällen um Stillarbeit oder Klassenzusammenlegungen. Um es ganz klar zu sagen: Stillarbeit ist kein Unterricht. Wenn zehn Prozent des Unterrichts nicht ordentlich durchgeführt würden, dann würde ein Schulabgänger nach der 10. Klasse nur neun Jahre ordentlich unterrichtet.
Wie geht die Landesregierung gegen den Unterrichtsausfall durch Lehrermangel vor? Zum neuen Schuljahr wurden 639 neue Lehrer eingestellt, davon circa 30 Prozent Seiteneinsteiger. Seiteneinsteiger können die Schulen positiv beeinflussen, aber die Qualifizierungen, wie es in M-V praktiziert wird, sind nicht ausreichend. 167 Lehrerstellen wurden aktuell vom Ministerium neu ausgeschrieben, so viele Lehrer scheinen also mindestens zu fehlen. Im vergangenen Schuljahr gab es übrigens insgesamt schon 785 Seiteneinsteiger. Die hohe Zahl zeigt, dass die eigentliche pädagogische Nachwuchsgewinnung nicht ausreichend funktioniert. Tatsächlich bricht die Hälfte der Lehramtsstudenten das Studium vorzeitig ab.
Aber auch andere Aspekte an den Schulen möchten wir kritisch hinterfragen: Sind die Stundentafeln hinsichtlich des Fortschritts von Wissenschaft und Technik noch zeitgerecht? Gelingt es, die Schüler fest im demokratischen Gemeinwesen zu verankern? Ist der Druck insgesamt auf den Schülern zu hoch? Warum verlässt jeder elfte Schüler die Schule in M-V ohne Abschluss, während es bundesweit nur jeder siebzehnte ist? Ist die derzeitige Schulstruktur in einem ländlich geprägten Raum mit einem starken demografischen Wandel wirklich langfristig zukunftsfest? Wie kann die Schülerbeförderung in M-V verbessert werden? Der Investitionsstau in den Schulen beträgt mehrere 100 Millionen Euro. Warum läuft die Digitalisierung von A bis Z zu langsam?
Unsere Fraktion fordert angesichts der Dringlichkeit, insbesondere des Lehrermangels, dass die Ministerpräsidentin dieses Thema zur Chefsache macht und ähnlich wie bei der Theaterreform das Thema vom Tisch bringt.
Anschließend sei an den Bundeskanzler Helmut Schmidt erinnert: „Wer Kritik übelnimmt, hat etwas zu verbergen.“
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Mitbürger und insbesondere Bodendenkmalpfleger!
Der Sinn unseres Gesetzentwurfes war es, eine allgemeingültige gesetzliche Regelung für Finderlohn bei archäologischen Funden zu schaffen. Einzelfallregelungen lehnen wir ab.
Die Gegenargumente in der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes bezogen sich vor allem auf die Bewertung der Fundstücke sowie auf eventuelle Fehlanreize. Die Bewertungsfrage wurde mehrfach aufgerufen, insbesondere von der Frau Ministerin. Allerdings halte ich dieses Argument für nicht zutreffend, da die großen Sachversicherer keine Schwierigkeiten haben, eine Wertermittlung, zum Beispiel auch für museale Ausstellungsstücke, vorzunehmen. Bewertungsbandbreiten mag es im Einzelfall mal geben, aber in der dargestellten Absurdität – ich erinnere an den Materialwert von historischen Münzen – sind sie absolut weltfremd.
Das Argument, dass falsche Anreize gesetzt werden, um womöglich das ganze Land umzupflügen, ist nicht minder weltfremd. Wer mit Bodendenkmalpflegern spricht, hört vom Schwarzmarkt, den es schon seit Langem gibt, und aufgrund dessen viele wertvolle Fundstücke in Mecklenburg-Vorpommern nicht nur der Öffentlichkeit vorenthalten werden, sondern vor allem auch der Wissenschaft, die die Fundstücke analysieren möchte und in einen Zusammenhang mit anderen Funden bringen kann. Dieser Schwarzmarkt wird auch nicht durch einen Finderlohn von zum Beispiel drei Prozent ausgetrocknet, das gebe ich gerne zu, aber dieser Finderlohn wäre eine Anerkennung für diejenigen, die sich im Rahmen der Bodendenkmalpflege und in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden ehrenamtlich einsetzen und sich an alle Gesetze halten.
Konsequent haben nur die LINKEN gegen den Finderlohn argumentiert, die den Schwarzmarkt anscheinend negieren und erwarten, dass die Menschen nur aus guten Motiven handeln. Das ist sehr ehrenwert, aber leider vollkommen unrealistisch. Deshalb haben zwölf Bundesländer Regelungen zum Finderlohn – beziehungsweise zur Hadrianischen Teilung im Falle von Bayern – in ihren Denkmalschutzgesetzen, denn sie schätzen die Lage realistischer ein als die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern.
Daher beantrage ich hiermit, dass wir diesen Gesetzentwurf doch noch mal in den Ausschuss verweisen, um vielleicht erneut nach der Denkpause in den Sommerferien darüber zu reden. Ansonsten hätten Sie nämlich tatsächlich eine Chance vergeben, und dann müssten wir im Kulturausschuss zumindest mal ein Expertengespräch durchführen mit Bodendenkmalpflegern, mit Leuten vom Fach, um da noch zu einer Verbesserung zu kommen und die Verluste an Kulturgütern auf den illegalen Märkten zu verringern. – Vielen Dank.
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Mitbürger, insbesondere liebe Schüler und Eltern! Es ist heute das vierte Mal, dass ich zu diesem Thema im Landtag spreche in Form einer Frage oder Rede, und es sieht leider so aus, als ob es nicht das letzte Mal ist.
Zur Erinnerung kurz der Sachverhalt: Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern die freie Schulwahl, das heißt, es gibt sogenannte örtlich zuständige Schulen, aber die Eltern können auch andere Schulen für ihre Kinder auswählen und machen davon aus unterschiedlichen Gründen auch regen Gebrauch. Das gilt in allen Landkreisen. Das Schul
gesetz sieht vor, dass der Schülerbeförderungsverkehr auch denjenigen Schülern kostenfrei offensteht, die nicht die örtlich zuständige Schule besuchen, nämlich dann, wenn die Mitnahme möglich ist, also keine neue Buslinie oder Vergleichbares eingerichtet werden muss. Der Landkreis Vorpommern-Rügen hält sich nicht an diese Regelung mit der spitzfindigen Begründung, dass man gar keinen Schülerverkehr eingerichtet habe, sondern nur den ÖPNV nutze. Etwa 1.200 Familien sind davon betroffen.
Ich möchte Ihnen ein typisches Beispiel erläutern, um die Absurdität dieser Auslegung zu verdeutlichen: Ein Kind, welches von Mönchgut zum örtlich zuständigen Gymnasium 33 Kilometer nach Bergen fährt, bekommt selbstverständlich eine kostenlose Schülerfahrkarte und darf beziehungsweise muss 1,5 Stunden – eineinhalb Stunden! – pro Strecke Bus fahren am Tag. Das Nachbarkind, welches die nur 13 Kilometer entfernte Kooperative Gesamtschule in Sellin besucht, muss 95,50 Euro monatlich für die Fahrkarte bezahlen und erhält seit Kurzem wieder einen Zuschuss von 50 Euro, sodass die Kosten von 45,50 Euro pro Monat verbleiben, also etwas über 500 Euro pro Jahr, obwohl der Bus nach Bergen an Sellin vorbeifährt und die Kinder im gleichen Bus nebeneinandersitzen können. Das wäre aus meiner Sicht eine ganz klassische Mitnahme, so, wie es im Gesetz vorgesehen ist. Das dritte Kind im Bunde stammt zum Beispiel aus Hamburg oder aus Berlin. Seine Eltern besitzen auf Mönchgut eine Zweitwohnung und verbringen auch viel Zeit dort. Für 25 Euro pro Jahr bekommt dieses Kind eine Jahreskurkarte und darf so oft, wie es möchte – auch an den Wochenenden und abends – mit dem Bus nach Sellin fahren. Diese Regelungen sind grob ungerecht und vollkommen absurd.
Bisher bin ich von der Bildungsministerin an den Innenminister verwiesen worden und anschließend wieder vom Innenminister an die Bildungsministerin. Dort wurde ich wieder vertröstet mit dem Warten auf das neue Schulgesetz in einem Jahr. Außerdem gibt es ja nun einen neuen Landrat. Tatsache ist, dass die CDU die Landratswahl wohl auch aus diesem Grunde verloren hat. Tatsache ist aber auch, dass der neue, designierte Landrat mir vor drei Tagen in einem langen Telefonat noch bestätigt hat, dass sich das Problem für ihn nicht erledigt habe und er das Land in der Pflicht sieht.
Ich bin nicht das Sprachrohr von Landräten und gehe deshalb nicht näher auf diese Sichtweise ein, aber damit dürfte die Grenze zu Ephraim Kishons „Der Blaumilchkanal“ endgültig überschritten worden sein. Der Vollständigkeit halber ergänze ich noch, dass zahlreiche Klagen beim Verwaltungsgericht in Greifswald laufen sowie Eingaben beim Bürgerbeauftragten schon seit Jahren. Deshalb fordere ich die Ministerpräsidentin Frau Schwesig auf, diesem absolut würdelosen Treiben endlich ein Ende zu bereiten und dafür zu sorgen, dass das Problem nach nunmehr vierjährigem Nichtstun durch die Landesregierung erledigt wird. Ich beantrage Verweis in den Ausschuss. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zuerst möchte ich gern auch noch mal darauf hinweisen, dass die Verknüpfung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit der Volksbefragung aus meiner Sicht in dem vorliegenden Entwurf unglücklich ist. Es würde sich anbieten, da ja kein sachlicher Zusammenhang besteht, das Ganze getrennt zu handhaben.
Nächster Hinweis: Ich halte es nicht für glücklich, die Frage der Volksbefragung mit einer konkreten Fragestellung hier im Plenum zu verbinden. Ob das jetzt nun um das Wahlalter von 16 Jahren geht oder um irgendetwas anderes, spielt ja keine Rolle. Wenn wir die Verfassung ändern, gilt das allgemein und generell und nicht nur speziell für diese Frage. Das halte ich für ausgesprochen ungeschickt.
Dann muss ich sagen, Herr Renz, Sie haben behauptet, Sie wollten hier für diesen Entwurf werben. Das ist Ihnen deutlich missglückt.
Wenn es nicht um so eine wichtige Sache gehen würde, Frau Oldenburg, ich glaube, wir wären uns wahrscheinlich schon einig, auch mit Herrn Professor Weber, und könnten das Thema jetzt tatsächlich komplett beenden.
Also mit diesen Vorwürfen, dass hier Erpressung im Raum steht, kann man eigentlich gar nicht mehr über dieses Thema reden.
Zum Glück, muss ich ehrlicherweise sagen, hat Frau Ministerpräsidentin Schwesig das Thema etwas – und auch Herr Krüger – besser verkauft. Deswegen werden wir uns der Debatte natürlich nicht verweigern
und wir werden auch der Überweisung in die Ausschüsse selbstverständlich zustimmen. Wir möchten schon gern über das Thema sprechen, denn es geht hier um die Stärkung der Demokratie. Ich möchte den Begriff „direkte Demokratie“ in dem Zusammenhang mal nicht verwenden, denn es ist keine Entscheidung, es geht wirklich nur um eine Befragung, also eine Art repräsentative Befragung auf hohem Niveau. Es werden eben alle gefragt, das ist auch gut, aber zu entscheiden haben die Bürger dabei ja noch nichts.
Deswegen müssten Sie bitte da das Thema, Herr Krüger und auch Frau Schwesig, ein kleines bisschen weiter runter hängen. Es ist nicht die echte Mitbestimmung, es ist eben nur die Frage.
Aber auch die Frage kann ja ihre Berechtigung haben, kann einen wesentlichen Beitrag leisten in der Stärkung der Demokratie. Ich glaube, darin sind wir uns einig.
Dann noch mal meine herzliche Bitte an alle: Wir sollten uns nicht immer etwas Negatives oder Unangenehmes hier gegenseitig unterstellen. Ich glaube, dass tatsächlich allen Fraktionen hier im Landtag an der Stärkung der Demokratie, hoffe ich jedenfalls, gelegen ist.
Zum eigentlichen Entwurf: Was stört uns daran? Nach dem vorliegenden Entwurf ist es eben tatsächlich so, dass nur die Landesregierung mit einer Mehrheit hier aus dem Landtag das Thema bestimmen kann. Und es ist natürlich dann nicht von der Hand zu weisen, dass die Mehrheit im Landtag die regierungstragende Mehrheit ist. SPD und CDU könnten derzeit also allein mit der Landesregierung das Thema der Frage bestimmen. Das können Sie, glaube ich, gut verstehen, dass das den Oppositionsfraktionen so nicht gefällt. Ich verweise Sie auch noch mal auf die Landesverfassung, Artikel 26 Absatz 3: „Die parlamentarische Opposition hat in Erfüllung ihrer Aufgaben das Recht auf politische Chancengleichheit.“
Jetzt kann man darüber streiten, ob zur Chancengleichheit die Formulierung von Fragen für die Volksbefragung dazugehört. Ja oder Nein? Ich denke, ja, es gehört dazu, denn wenn man das Thema Volksbefragung ernst nimmt und ihm tatsächlich einen wichtigen Stellenwert einräumt, dann ist es auch ein wichtiges Instrument unseres Landes und dann sollte auch tatsächlich die Opposition daran beteiligt sein. Wäre das nicht der Fall, dann müsste man tatsächlich befürchten, dass die Landesregierung mit der sie tragenden Mehrheit hier im Landtag immer nur Fragen stellt, die sozusagen keine Gefahr für die Landesregierung darstellen, die noch mal eine Bestätigung der Landesregierung ergeben. Und das kann nicht der Sinn der Sache sein.
Ich glaube, Herr Caffier hat es gesagt, natürlich muss bei einer Volksbefragung, wie bei allen Instrumenten der direkten Demokratie auch, ein Ergebnis akzeptiert werden, was vielleicht der Regierung nicht gefallen wird. Zweite Möglichkeit wäre, dass die Koalitionsparteien sich gegenseitig nicht einigen können und dann den Joker ziehen, den Publikumsjoker, so wie bei Günter Jauch, und sagen, jetzt möchte doch bitte mal das Publikum entscheiden. Das kann auch nicht der Sinn unserer repräsentativen Demokratie sein.
Ja, es gibt verschiedene Varianten, über die man sprechen könnte. Sie sind auch schon genannt worden. Ganz kurz noch mal: Man könnte ein Quorum von Landtagsabgeordneten vorsehen, die selbst eine Initiative starten können. Wir könnten aber genauso gut auch andererseits sagen, mit einer Zweidrittelmehrheit sind wir sicher, dass Oppositionspolitiker bei der Fragenfindung beteiligt sind. Man könnte sogar sagen, nur der Landtag darf einen eigenen Antrag stellen auf Frage allein mit einer Zweidrittelmehrheit. Das hat auch einen gewissen Sinn, denn natürlich kommt durch eine Volksbefragung der Landtag auch unter Druck.
Denn wenn Sie eine Volksbefragung haben und es kommt ein Ergebnis von, sagen wir mal, 80 Prozent für irgendeine Frage heraus, dann wissen wir alle, dass dieser Landtag dadurch unter Druck gerät und eben nicht mehr diese Unabhängigkeit hat, die er eigentlich haben sollte.
Man könnte auch die Variante schaffen, dass das Volk selbst eine Initiative starten kann.
Diese halte ich zum Thema Volksbefragung ehrlicherweise nicht für besonders wichtig oder wesentlich, denn wenn ich Unterschriften sammeln würde, dann sicherlich nicht für eine unverbindliche Volksbefragung.
Wichtig in dem Zusammenhang, auch, um was ganz Konkretes zu sagen, sind die zeitlichen Abstände zu den bestehenden Wahlterminen, denn die Zusammenlegung mit Wahlen hört sich im ersten Moment so schön an, das wäre ja kostensparsam, aber das kann natürlich zu einer kostenfreien Wahlwerbung für die Regierungsfraktionen ausarten. Das möchten wir natürlich nicht. Und dann müssen wir auch berücksichtigen, dass wir heute in den Zeiten des E-Governments leben. Ich bitte da in den Ausschüssen darum, darauf zu achten, ob wir nicht vielleicht auch elektronische Abstimmungsmöglichkeiten stärker berücksichtigen könnten. Das wäre toll und würde die Beteiligung noch mal deutlich erhöhen.
Wie gesagt, der Überweisung in die Ausschüsse stimmen wir gern zu. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Wer die Arbeit der BMV-Fraktion im letzten Jahr verfolgt hat, der weiß, dass wir große Anhänger von Evaluierungen sind. Damit haben wir auch schon mal den einen oder anderen etwas genervt, aber für uns ist tatsächlich immer sehr wichtig, faktenbasiert zu arbeiten. Deswegen ist es auch überhaupt gar keine Überraschung, dass wir dem Antrag und der Erstellung dieses Berichtes zustimmen, denn wir brauchen tatsächlich eine solide Faktenlage, wenn wir die Medienlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern vernünftig beurteilen wollen.
Und da hat Frau Kröger absolut recht, es geht nicht nur darum, einen Bericht zu haben, der den Istzustand darstellt, sondern wir brauchen auch die Analyse, warum entwickelt sich das eine oder andere in diese Richtung und ist das tatsächlich unabänderlich oder kann man da eventuell oder muss man irgendwo eingreifen.
Wenn ich von Eingreifen spreche, dann sind wir da natürlich sehr, sehr vorsichtig. Das oberste Prinzip ist die Pressefreiheit. Die Medien müssen sich vollkommen frei entwickeln können. Aber auch wir stellen fest, dass die Medienlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern relativ dünn ist – das ist so, Herr Kokert hat natürlich an der Stelle recht – und dass die drei unabhängigen Verlagshäuser auch schon gar nicht mehr so unabhängig sind, sondern sie sind ja schon in große Verlage eingebunden, in einer relativ kleinen Abteilung nur noch hier in Mecklenburg-Vorpommern. Da muss man sich tatsächlich fragen: Ist die investigative Arbeit in diesen Zeitungen überhaupt noch möglich? Gerade die investigative Arbeit ist natürlich ein wesentlicher Bestandteil in der Demokratie. Die Presse muss auch in der Lage sein, mal etwas aufzudecken. Und das ist vollkommen getrennt, da hat Frau Schwesig recht. Da ist die Distanz zwischen Politik und Presse, und die muss auch gewahrt bleiben. Kurz und gut, die Medien müssen wirtschaftlich so stark sein, dass sie genau diese Aufgabe, diese Funktion erfüllen können, und daran bestehen tatsächlich Zweifel. Wir müssen das deswegen im Auge behalten.
Es ist mehrfach auch gesagt worden, die Medienlandschaft hat sich stark verändert, die sozialen Medien, die Internetmedien gewinnen an Bedeutung im Vergleich zu den traditionellen Medien. Auch das muss man dabei berücksichtigen, wie sich dort die ganzen Gegebenheiten ändern. Das hat ja nicht zuletzt auch Auswirkungen wiederum auf die wirtschaftliche Situation der Medienunternehmen, denn es handelt sich um richtige Unternehmen, und da sehen wir auch ein bisschen die Schwierigkeit bei Ihrem Antrag. Beschäftigungs- und Arbeitssituation sowie Arbeitsbedingungen der Journalisten zu untersuchen, ist einerseits nachvollziehbar, dass man wissen möchte, ist dort noch die wirtschaftliche Unabhängigkeit gegeben und die Arbeitsfähigkeit gegeben. Das ist absolut in Ordnung. Auf der anderen Seite müssen wir auch immer bedenken, auch Medienunternehmen, auch Zeitungsunternehmen sind Unternehmen und die Nachfrage bestimmt den Markt. Wenn einer Zeitung die Leser also davonlaufen und sie keine Auflage mehr hat, dann ist es auch nicht möglich, von Regierungsseite, Politikseite diese Zeitung zu retten. Da muss schon tatsächlich das unternehmerische Konzept der Zeitung selber funktionieren.
Wenn man mit Medienleuten spricht, dann wissen die natürlich schon, sie haben da auch in der Vergangenheit Fehler gemacht. Man hat sich angewöhnt, die Onlineangebote umsonst zur Verfügung zu stellen, was im Grunde genommen total unlogisch ist. Kein anderer Mensch arbeitet ohne Entgelt.
Jetzt aus dieser Situation wieder herauszukommen, ist natürlich sehr schwer. Ich freue mich auf diesen Bericht und ich freue mich auf die Debatte hier im Landtag dazu. – Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!
Schule ist interessant, um hier alle mal wieder ein bisschen wachzubekommen.
Man merkt doch, dass die Aufmerksamkeit etwas gelitten hat. Ja, tut mir leid, Herr Ritter.
Ich möchte doch mal als Erstes mit der Erlaubnis der Präsidentin aus dem „Behörden Spiegel“ zitieren, dem aktuellen: „Quereinsteiger: in sieben Tagen Lehrer“. Zuge
geben, das ist in Berlin, aber trotzdem, glaube ich, ein treffendes Beispiel. Aber man kann sich auch ein bisschen gruseln, was da in Berlin alles so möglich ist. Die Woche hat sieben Tage, die Lehrerausbildung in Berlin nun auch. Zum neuen Schuljahr kamen erstmals Blitzpädagogen, denen in einem siebentägigen Intensivkurs das Zeug zum Lehrerberuf vermittelt worden ist. Sieben Tage noch! Der „Behörden Spiegel“ macht dann auch sehr gute Vorschläge, schlägt vor, dass man auch andere Engpässe bei Fachkräften damit vielleicht lösen könnte,
zum Beispiel bei den Richtern. Man könnte auch Blitzrichter einführen oder auch Blitzärzte. Da müsste man vielleicht ein kleines bisschen länger schulen, die Rede ist da von zwölf Wochen. Ich denke, wir alle würden uns bestimmt sehr gerne von Blitzärzten operieren lassen. Ja, offensichtlich ist es bei den Schulkindern nicht so ein Problem, denn da mutet man das den Kindern tatsächlich zu, von Pädagogen unterrichtet zu werden, die keine sind, Lehrer ohne Lehrbefähigung.
Jetzt schauen wir mal so langsam von Berlin zu uns. Man könnte jetzt sagen, das ist nur in Berlin, in Berlin ist vieles möglich, was wir uns gar nicht vorstellen können, in Mecklenburg-Vorpommern ist das bestimmt ganz anders. Das ist leider nicht so, sondern wenn man sich dann mit der Direktorin vom Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung, ZLB, unterhält, die dazu vor Kurzem eine umfassende Pressemitteilung herausgegeben hat, Frau Professorin Carolin Retzlaff-Fürst, dann sagt sie, dass derzeit Seiteneinsteiger in Mecklenburg-Vorpommern ohne vorherige Schulung vollständig und eigenverantwortlich mit dem vollen Stundendeputat unterrichten. Eine Fortbildung werde meist erst Monate nach Einstellung und begonnener pädagogischer Arbeit angeboten. Ich komme gleich noch dazu, was daraus wird, aus dem Angebot. Dies ist für die betroffenen Lehrkräfte, aber auch für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern eine unzumutbare Situation, so die Professorin. Sie führt auch an, dass sie seit 2003 umfangreich das Gespräch mit dem Bildungsministerium sucht, konkrete Vorschläge unterbreitet hat, wie man die Fortbildung organisieren und verbessern kann, leider bisher ohne jeden Erfolg. Also, seit 2013, das sind jetzt fünf Jahre. Ich würde mich freuen, wenn die Frau Ministerin darauf eingeht. Das ist jetzt nur eine Sicht. Mich würde interessieren, wie dann die Sicht des Ministeriums auf diese, ja, man muss schon sagen, Vorwürfe ist.
Jetzt noch mal zur Definition, was sind überhaupt Seiteneinsteiger, weil es wahrscheinlich nicht alle wissen. Seiteneinsteiger sind Personen, die weder Lehramt studiert haben noch am Vorbereitungsdienst oder Referendariat teilgenommen haben. Sie kommen häufig direkt aus dem Berufsleben in die Schule. Berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen werden in etlichen Bundesländern angeboten – in etlichen, aber eben nicht in allen. Wir haben uns das – das kennen Sie schon von uns – natürlich angeschaut, wie ist das denn in den anderen Bundesländern. Da gibt es tatsächlich große Unterschiede.
Sie werden sich nicht wundern, dass es in Bayern wieder anders organisiert ist. In Bayern gibt es keine Seiten
einsteiger, in Bayern gibt es nur Quereinsteiger. Das sind also Lehrer ohne Lehrbefähigung, die tatsächlich dann noch das Referendariat nachholen und komplett die Abschlüsse nachholen. Selbst die sind nur für Berufsschulen zugelassen, nicht für allgemeinbildende Schulen, was auch eine gewisse Logik hat, denn in der berufsbildenden Schule braucht man natürlich geradezu die Seiteneinsteiger, die einen anderen beruflichen Werdegang haben.
Ja, nun wollen wir uns aber nicht immer nur mit Bayern beschäftigen. Wir wissen, dass da die Früchte sehr hoch hängen. Bayern hat halt auch bessere finanzielle Möglichkeiten, damit können wir uns tatsächlich nicht immer vergleichen. Schauen wir mal in ein ärmeres Bundesland in der Nachbarschaft, zum Beispiel Brandenburg. In Brandenburg müssen die Seiteneinsteiger, bevor sie mit dem Unterrichten beginnen, obligatorisch drei Monate lang in Vollzeittätigkeit eine sogenannte pädagogische Grundqualifizierung absolvieren. Diese wird durch das im Einzugsbereich zuständige Schulamt organisiert und von erfahrenen Seminarleitern und -beratern durchgeführt. Außerdem bekommen sie einen Mentor an die Seite gestellt und erhalten zwei Lehrerwochenstunden ein Jahr lang als Abminderungsstunden.
Ein anderes Bundesland, was wir uns auch noch als Vergleichsland herausgesucht haben, weil es auch unser Nachbarland ist, ist Schleswig-Holstein. Dort geht man etwas anders vor. Die Qualifizierung in diesem Bundesland erfolgt berufsbegleitend und erstreckt sich über 24 Monate.
Ja, und in Mecklenburg-Vorpommern ist es eben, wie gerade schon gesagt, anders, und zwar entsprechend der Lehrbefähigungsanerkennungsverordnung, Paragraf 6 und Paragraf 7, ist die Voraussetzung für die Teilnahme an diesen Qualifizierungsmaßnahmen, die es auch bei uns gibt, tatsächlich eine unbefristete Beschäftigung im Land Mecklenburg-Vorpommern.
Da hängt tatsächlich einiges dran, denn nicht alle Seiteneinsteiger sind unbefristet eingestellt. Von den 785 Lehrern ohne Lehrbefähigung sind nur 374 Lehrkräfte unbefristet und 411 befristet eingestellt, also die Mehrzahl befristet. Dementsprechend brauchen sie auch nicht an den Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen. Allerdings machen sie das zum Teil. Das kann man der Drucksache 7/2392 entnehmen: 117 von diesen befristeten Lehrern ohne Lehrbefähigung haben an der pädagogischen Qualifizierung im letzten Jahr teilgenommen.
Also ich hoffe, es ist deutlich rübergekommen, dass ich versucht habe, ein differenziertes Bild zu zeichnen. Es ist natürlich nicht alles eine Katastrophe, sondern wir haben schon die Versuche zu qualifizieren, aber das reicht uns noch nicht, sie sind noch nicht durchgängig, sie sind noch nicht verpflichtend genug. Wir müssen an dieser Stelle einfach besser werden. Sie haben es jetzt auch schon gesehen, wir haben uns an den beiden Ländern Brandenburg und Schleswig-Holstein orientiert und möchten genau aus diesem Grund diese dreimonatige Grundqualifizierung haben und anschließend die Betreuung über 24 Monate. Das muss dann natürlich nicht mehr genau in dem gleichen Ausmaß sein wie in SchleswigHolstein, weil wir uns schon die drei Monate aus Brandenburg vorher dazugenommen haben. Das muss man aufeinander abstimmen, das ist klar. Aber ich bitte doch
sehr herzlich darum, dass wir im Ausschuss darüber reden. Die Seiteneinsteiger haben einen großen Stellenwert in Zukunft bei uns, das wird gar nicht anders möglich sein. Wir brauchen sie und deshalb müssen wir sicherstellen, dass sie vernünftig qualifiziert werden. Ansonsten kann man es auch, glaube ich, den normal und ordentlich ausgebildeten Pädagogen nicht mehr vermitteln, warum sie eigentlich diesen langen Weg, Studium und Referendariat, gehen sollen, wenn es einen ganz anderen Weg gibt. Ich sage noch mal, Blitzlehrer/Blitzpädagogen wie in Berlin.
Zu dem Änderungsantrag der LINKEN möchte ich jetzt noch nichts sagen, weil er wird sicherlich gleich von Frau Oldenburg vorgestellt werden. Ich gehe dann später in der Debatte noch mal darauf ein. Nur so viel: Aus unserer Sicht ist unser Vorschlag ein Schritt in die richtige Richtung.
Es ist noch nicht der perfekte Zustand, wir werden da sicherlich noch besser werden können, aber eines ist klar, wir haben einen großen Lehrermangel vor der Brust. Der wird noch viel schlimmer werden, als er heute ist. 2025 wird das absolute Maximum an Lehrermangel erreicht sein. Das heißt, das sind die Lehrer, die jetzt anfangen zu studieren. Die wären dann in sieben Jahren fertig. Wir können also schon fast ausrechnen, wie viele fehlen werden. Wir brauchen dafür diese Seiteneinsteiger. Heute Morgen ist schon gesagt worden, es darf einen bestimmten Anteil am Gesamtkollegium nicht übersteigen.
Es gibt sozusagen eine Obergrenze, eine Obergrenze der Seiteneinsteiger.
Darüber müssen wir …
Verhandlungsgrundlage wären 30 Prozent.
Ja, das dürfte nicht überschritten werden. Wenn wir nichts weiter unternehmen, wird diese 30-Prozent-Quote aber überschritten. Das wäre also aus unserer Sicht die absolute Maximalgrenze. Man muss dann auch sehen, wie ist das regional verteilt.
Wir haben größere Schwierigkeiten …
Na ja, wenn wir gar keine anderen haben, dann sind natürlich die Seiteneinsteiger immer noch besser als gar keine, das ist schon ganz klar. Aber darauf dürfen wir uns nicht von vornherein einstellen, Herr Renz. Wir müssen doch versuchen, ordentlich ausgebildete Pädagogen zu bekommen.