Protokoll der Sitzung vom 24.01.2018

Grundverordnung aber senke das weltweit anerkannt hohe deutsche Datenschutzniveau.

Ich möchte dazu Herrn Ralf Becker, Datenschutzbeauftragter einer großen IT-Firma in Darmstadt zitieren. Dieser sagte: „Es stimmt, dass die Grundverordnung das Datenschutzniveau in Europa anhebt. Das gilt aber nur für den europäischen Durchschnitt. In Deutschland wird es tatsächlich in vielen Bereichen stark abgesenkt.“

(Thomas Krüger, SPD: Die wollen ja auch in bestimmten Bereichen Schutzstandards absenken.)

Demnach gibt es wohl eine Verbesserung für Europa, aber eine Verschlechterung für Deutschland.

Auch für den ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Herrn Peter Schaar gibt die Datenschutz-Grundverordnung Anlass zur Kritik, Zitat: „Licht und Schatten gibt es schließlich auch bei der Bestimmung über die betrieblichen bzw. behördlichen Datenschutzbeauftragten.“ Lassen Sie mich bitte daher die durch Fachkreise zusammengetragenen zentralen Kritikpunkte an dem neuen Datenschutzgesetz zusammentragen:

1. noch schlechtere Kontrolle von Geheimdiensten und

Die Aufsichtskompetenzen der Bundesdatenschutzbeauftragten im öffentlichen Bereich sind geschwächt worden. Nach den EU-Vorgaben müsste sie effektive Durchsetzungsbefugnisse gegenüber öffentlichen Stellen haben. Die Große Koalition hat ihr jedoch nur nicht bindende Beanstandungen zugestanden. Ich zitiere Frau Voßhoff, Bundesdatenschutzbeauftragte, sie sagte: „Dies ist europarechtswidrig und auch in der Sache falsch. Laut der EU-Richtlinie sollten Datenschutzaufsichtsbehörden zumindest die Möglichkeit haben, die Rechtmäßigkeit bestimmter Verarbeitungsvorgänge gerichtlich überprüfen zu lassen“, so Voßhoff. Außerdem soll sie den Bundestag zukünftig nicht mehr proaktiv über Missstände beim Bundesnachrichtendienst informieren. Auch das ist eine Verschlechterung der deutschen Rechtslage.

2. geschwächte Datenschutzaufsicht bei Krankenhäu

sern, Arztpraxen und Anwaltskanzleien

(Torsten Renz, CDU: „Und Anwaltskanzleien“. Ich habe den Artikel gefunden im Internet.)

Die Datenschutzkontrolle von sogenannten Berufsgeheimnissen wird ebenfalls eingeschränkt werden. Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warnte in der Bundestagsanhörung, dass für die oft besonders sensible Datenpraxis von Berufsgeheimnisträgern kontrollfreie Räume entstünden. Zitat: „‚Ein derartiger aufsichtsfreier Raum widerspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das eine lückenlose Kontrolle der Einhaltungʻ“

(Torsten Renz, CDU: „… der datenschutzrechtlichen Vorschriften …“)

„,der datenschutzrechtlichen Vorschriften‘“

(Torsten Renz, CDU: „… durch unabhängige Datenschutzbehörden...“)

„‚durch unabhängige Datenschutzbehörden‘“

(Torsten Renz, CDU: „… für unverzichtbar hält.“)

„‚für unverzichtbar hält‘, sagt Schaar gegenüber netzpolitik.org.“

3. Ausbau der Videoüberwachung

Mit dem Gesetz soll auch die Videoüberwachung des öffentlichen Raums verstärkt werden, indem der Einsatz von Überwachungskameras in den öffentlich zugänglichen Bereichen privat betriebener Einrichtungen erleichtert wird. Zu den in Zukunft somit vermutlich stärker überwachten Bereichen gehören öffentliche Veranstaltungen, Einkaufszentren, Diskotheken und andere Orte des öffentlichen Lebens.

(Andreas Butzki, SPD: Hat der Referent alles abgeschrieben, was?! Eins zu eins. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

4. Scoring und algorithmische Entscheidungen

Das Gesetz ermöglicht es Versicherungen und Krankenkassen durch eine Ausnahme von der DSGVO, Leistungsentscheidungen zukünftig voll automatisiert zu treffen.

(Andreas Butzki, SPD: Du warst schneller, Torsten.)

Das bislang geltende Prinzip, dass jeder Einzelfall von Menschen zu prüfen ist, wird damit umgekehrt.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

Gesundheitsdaten können künftig algorithmisch ausgewertet und Entscheidungen über Anträge dann vom Computer getroffen werden.

(Andreas Butzki, SPD: Das ist eine starke Rede.)

Für Versicherte heißt das womöglich, dass sie bald nur noch automatisierte Ablehnungen in der Post finden,

(Torsten Renz, CDU: „… wenn ein Teil ihrer Arztrechnung nicht übernommen wird.“)

wenn ein Teil ihrer Arztrechnung nicht übernommen wird.

(Andreas Butzki, SPD: Eins zu eins aus dem Internet, Herr Kollege.)

Es geht weiter.

(Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Thomas Krüger, SPD)

5. Verarbeitung besonders geschützter Datenkategorien

Die Datenschutz-Grundverordnung definiert eine Reihe sensibler Datenkategorien, die besonders geschützt werden müssen.

(Torsten Renz, CDU: „Dazu zählen Daten...“)

Dazu zählen solche Daten, aus denen Informationen über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU und Andreas Butzki, SPD)

Ihre Verarbeitung ist durch die DSGVO, und zwar auch durch das alte Bundesdatenschutzgesetz

(Minister Harry Glawe: Torsten, Souffleur, oder wie?!)

grundsätzlich untersagt und nur in wenigen Ausnahmefällen gestattet. Diese Ausnahmen werden mit dem neuen Datenschutzgesetz ausgeweitet und gehen laut der niedersächsischen Datenschutzbeauftragten Barbara Thiel über das von der DSGVO gestattete Maß hinaus.

(Torsten Renz, CDU: „Einschränkung von Betroffenenrechten“.)

Einschränkung von Betroffenenrechten

(Minister Harry Glawe: Ein Souffleur sagt hinterher vor, aber nicht vorher vor!)

Aufgrund der massiven öffentlichen Kritik hat die alte Bundesregierung ihre Pläne, von der DSGVO garantierte Rechte der informationellen Selbstbestimmung

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

heftig zu beschneiden, nicht durchsetzen können.

(Thomas Krüger, SPD: Mann, Mann, Mann! Das ist eine Plagiatsrede.)

Ursprünglich war geplant, dass Unternehmen die Lösch- und Auskunftsanfragen von Betroffenen unter anderem mit der Begründung eines unverhältnismäßigen Aufwands ablehnen können.