Protokoll der Sitzung vom 24.01.2018

Es gibt drei in diesem Gesetz vereinte Bausteine, die nicht zwingend zusammengehörig sind, sondern nur das gleiche Gesetz betreffen:

Der erste Baustein sind Änderungen, die daher rühren, dass die Europäische Union im Rahmen einer Richtlinie Fragen der Schiffsabfälle neu geregelt hat, die wir jetzt auch im Lande in den dazugehörigen Bestimmungen für die Seeschifffahrt und für die Häfen entsprechend abbilden müssen. Da folgen wir also einer Umsetzungsfrist der Europäischen Union.

Wir haben einen zweiten großen Block, weil wir das Gesetz ohnehin wegen der Schiffsabfälle anfassen müssen, der uns seit Längerem vor Augen ist. Da geht es um die Frage, wie mit Konzessionen umgegangen wird, ich sage mal, für Linienschifffahrt, wie bei Bussen oder bei Zügen. Das sind Situationen, wo wir mit Wasserverbindungen, im Regelfall mit Fahrgastschiffen – exemplarisches Beispiel ist Hiddensee –, sicherstellen, dass eine Insel, dass eine Region ganzjährig erreichbar ist. Da haben wir bisher eine relativ gleiche und sehr bürokratische Regelung, weil sie viele Sachverhalte umfasst.

Jetzt gibt es zwei Stoßrichtungen, die uns umtreiben: Erstens, da, wo wir die Schiffe täglich, und zwar winters wie sommers und egal, ob es sich rechnet oder nicht, ob Urlauber da sind oder nicht, brauchen, wo wir also jemanden – in Anführungszeichen – zwingen, wenn er eine Konzession beantragt, dann muss er auch ständig fahren, müssen wir umgekehrt Konkurrenzschutz sicherstellen, um zu vermeiden, dass von den Zeiten, wo es sich lohnt, weil ganz viele mitfahren, sozusagen vom Sommer nicht viel Gewinn übrig bleibt für den, der fahren muss. Er bleibt aber im Zweifel als Einziger im Winter übrig, weil alle anderen sagen, in der Zeit lohnt es sich ja nicht. Das ist also die Konzentration auf einige wenige Strecken, wo ich diese Bindung benötige, und umgekehrt eine deutliche Reduzierung von bürokratischem Aufwand für die Strecken, wo es eben nicht zwingend darauf ankommt, wo es für die Bevölkerung nicht alleine diese Verbindung wie eine ÖPNV-Verbindung, wie eine Busverbindung gibt und wo Konkurrenz, zwischen Seebrücken beispielsweise, kein Problem ist.

Der dritte große Baustein, den wir ebenfalls, weil wir das Gesetz wegen der Schiffsabfälle anfassen müssen, mit angehen – auch der bewegt uns seit Längerem –, ist die Frage, wie wir mit Genehmigungen, ich sage mal, in Anführungszeichen, von Hafenanlagen umgehen. Große Hafenanlagen werden durch die Landesbehörden genehmigt beziehungsweise der Plan wird festgestellt. Das bleibt, wie es ist. Aber für kleinere Hafenanlagen, für kleinere Häfen sind zurzeit die Kreise, die Landrätinnen und Landräte und die beiden Oberbürgermeister zuständig. Und jetzt sehr überspitzt, nageln Sie mich da bitte nicht im Detail fest, ganz so extrem ist es dann doch nicht, aber derzeit benötigt quasi jeder Schiffssteg auf Ebene der Kreisbehörden eine hafenähnliche Genehmigung. Wir würden da gerne ein bisschen runterzoomen und sagen, Hafenanlagen sind die, die wir typischerweise als gewerbliche Häfen verstehen mit größeren Umschlägen von Personen oder Gütern. Die kleinen Anlagen werden natürlich damit nicht genehmigungsfrei, die brauchen im Zweifel eine Baugenehmigung, die mögen eine wasserhaushaltsrechtliche Genehmigung brauchen, vielleicht auch eine naturschutzrechtliche. Aber diese sehr viel komplexere Verfahrensregelung, die man eigentlich mit dem Rostocker Hafen verbindet, mit den großen Häfen unseres Landes, auch auf sehr kleine Anlagen anzuwenden, da wollen wir bitte gerne ein Stück runterzoomen, diese ein bisschen mehr in die normalen Genehmigungen hineintun und die – in Anführungszeichen – echten Hafengenehmigungen begrenzen auf die größeren Hafenprojekte, die auch Otto Normalverbraucher als Hafen im Sinne von gewerblich oder mit stetigem Personenverkehr verbunden sieht.

Das sind die drei großen Bausteine, die finden Sie entsprechend sortiert in den Tatbeständen wieder. Für Detailnachfragen stehe ich gerne bereit, aber ich glaube, dass es sinnvoller wäre, genau das im Ausschuss zu tun. Ich wollte Ihnen nur mit auf die Reise geben, was sich in diesem Gesetzespaket an drei Bausteinen befindet. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich wünsche viel Erfolg bei den Beratungen in den Ausschüssen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/1524 zur federführenden Beratung an den Energieausschuss und zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss sowie an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer möchte diesem Überweisungsvorschlag zustimmen, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dem Überweisungsvorschlag mit den Stimmen aller Fraktionen und des fraktionslosen Abgeordneten gefolgt worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 7/1571, in Verbindung mit Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Landesdatenschutzgesetzes und weiterer datenschutzrechtlicher Vorschriften im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Europa MecklenburgVorpommern an die Verordnung 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie 2016/680 der Europäischen Union, auf Drucksache 7/1568(neu), in Verbindung mit Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung datenschutzrechtlicher Vorschriften im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur an die Verordnung 2016/679 der Europäischen Union, auf Drucksache 7/1569, in Verbindung mit Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts im Bereich der Ausführung der Schwangerschaftskonfliktberatung an die Verordnung der Europäischen Union 2016/679, auf Drucksache 7/1581, in Verbindung mit Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Landesrecht im Bereich der Justiz an die Verordnung der Europäischen Union 2016/679, auf Drucksache 7/1582, und in Verbindung mit Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesundheitsrechts und dessen Anpassung an die Verordnung der Europäischen Union 2016/679, auf Drucksache 7/1583.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 7/1571 –

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Landesdatenschutzgesetzes und weiterer datenschutzrechtlicher Vorschriften im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Erste Lesung) – Drucksache 7/1568(neu) –

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung datenschutzrechtlicher Vorschriften im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur an die Verordnung (EU) 2016/679 (Erste Lesung) – Drucksache 7/1569 –

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts im Bereich der Ausführung der Schwangerschaftskonfliktberatung an die Verordnung (EU) 2016/679 (Erste Lesung) – Drucksache 7/1581 –

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Landesrecht im Bereich der Justiz an die Verordnung (EU) 2016/679 (Erste Lesung) – Drucksache 7/1582 –

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesundheitsrechts und dessen Anpassung an die Verordnung (EU) 2016/679 (Erste Lesung) – Drucksache 7/1583 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Inneres und Europa. Herr Caffier, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst erst mal vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie mir abgenommen haben, den endlos langen Titel dieses Gesetzentwurfes mit allen zusätzlichen Gesetzen hier noch mal aufzurufen. Es zeigt aber schon, welchen breiten Rahmen wir in dem Umfang mitbearbeiten.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Bei den vorliegenden Gesetzentwürfen handelt es sich um unkritische und zunächst einmal technische Gesetzesänderungen, mit denen wir die Landesverfassung, das bisherige Landesdatenschutzgesetz und weitere datenschutzrechtliche Normen auf Landesebene in Einklang mit dem europäischen Recht bringen wollen. Notwendig macht diese Anpassung die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung, die die alte hierfür bisher einschlägige europäische Richtlinie ablöst.

Bei einer Verordnung sollte man normalerweise meinen, dass aufgrund ihrer unmittelbaren Geltung in allen EUMitgliedsstaaten eine Umsetzung in nationales Recht nicht erforderlich ist. Der EU-Gesetzgeber hat aber ganz ausdrücklich bestimmte Öffnungsklauseln vorgesehen, die entweder Anpassung an nationales Recht vorschreiben oder zulassen. Deshalb sind auch diverse Landesregelungen in unserem Bundesland betroffen. Aus verfahrenstechnischen Gründen hat sich der Ältestenrat darauf verständigt, eine verbundene Aussprache für alle in der Zuständigkeit der jeweiligen Ministerien vereinten Regelungen durchzuführen. Im Namen der Landesregierung stelle ich die Gesetzentwürfe stellvertretend für die gesamten betroffenen Ressorts dar.

(Minister Harry Glawe: Sehr gut! Sehr gut ist das! Sehr gute Lösung!)

Eine EU-Verordnung und ein gutes Dutzend anzupassende Landesgesetze inklusive einer Änderung der Landesverfassung – das Verfahren wirkt auf den ersten Blick zunächst komplex und kompliziert, in der Sache ist es das Ganze aber eigentlich nicht. Denn bei der EU

Datenschutz-Grundverordnung geht es letztlich um nicht mehr und nicht weniger, als einheitliche Regelungen für alle 28 Mitgliedsstaaten der EU im Bereich Datenschutz zu schaffen. Ab Mai 2018 gelten grenzüberschreitend einheitliche Datenschutzstandards und es wird eine einheitliche Datenaufsicht für Unternehmen geben. „Marktortprinzip“ ist hier das Stichwort. Wann immer Unternehmen, egal von wo aus in der Welt sie auch agieren mögen, mit den Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger umgehen, unterliegen sie europäischem Recht. Dabei ist es vollkommen egal, ob der Verbraucher oder die Bürger/-innen in Bulgarien, in Deutschland oder in Irland leben. Wir in Europa müssen bestimmen, welcher Datenschutz bei uns gilt, und nicht irgendwelche multinationalen Konzerne, die sich sonst auf amerikanische, russische oder chinesische Datenschutzregelungen berufen würden.

Darüber hinaus beenden wir in Europa mit den neuen einheitlichen Standards weitestgehend die Rosinenpickerei. All die 28 verschiedenen Datenschutzregeln, all die unzähligen Möglichkeiten für Unternehmen, sich aus diesem Flickenteppich die für ihre Aktivitäten vorteilhafte Rechtsordnung rauszusuchen, all das ist in Kürze Geschichte. Da aufgrund der Öffnungsklauseln diese europäische Grundverordnung nicht ohne nationale Gesetzgebung funktioniert, liegen nun diese Gesetzentwürfe zur Beratung vor.

Auf Bundesebene wurde die Anpassung des nationalen Datenschutzrechts mit der Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes und der Änderung weiterer Gesetze bereits auf den Weg gebracht. Auch erste Bundesländer ändern ihre Gesetze. Bis Mai ist bekanntermaßen nicht mehr allzu viel Zeit. Für Mecklenburg-Vorpommern geht es uns im Kern darum, entgegenstehende oder gleichlautende Regelungen im Landesrecht aufzuheben, zweitens, Regelungsaufträgen aus der Datenschutz-Grundverordnung Rechnung zu tragen, und drittens, von den vorgesehenen Öffnungsklauseln der Datenschutz-Grundverordnung in erforderlichem Umfang Gebrauch zu machen.

Genau das leisten wir mit den vorliegenden Gesetzentwürfen. Das Landesdatenschutzgesetz fassen wir neu und ändern datenschutzrechtliche Normen in weiteren Landesgesetzen. Dies betrifft insbesondere Anpassungen der jeweiligen datenschutzrechtlichen Vorschriften an die Datenschutz-Grundverordnung, aber auch Anpassungen redaktioneller Natur. Hiervon sind, wie Sie den einzelnen Drucksachen entnehmen können, Regelungen aus dem Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums, des Sozialministeriums, des Bildungsministeriums, des Justizministeriums und des Wirtschaftsministeriums betroffen. Für die Einzelheiten verweise ich auf die entsprechenden Gesetzentwürfe.

Näher eingehen möchte ich aber noch auf die durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung notwendige Anpassung unserer Landesverfassung. Die bisherige Regelung in der Landesverfassung berücksichtigt nämlich nicht die aktuelle europäische Rechtsprechung zum Gebot der völligen Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten. Das wollen wir ändern, auch um ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren zu verhindern. Bislang regelt die Landesverfassung zum Datenschutzbeauftragten, dass dieser mit einer Zweidrittelmehrheit der Landtagsmitglieder abgewählt werden kann. Das genügt den europäischen Vorgaben nicht. Deshalb soll der Datenschutzbeauftragte zukünftig nur mit einer Zweidrittelmehrheit durch den Landtag abgewählt werden können, wenn er

eine schwere Verfehlung begangen hat oder die Voraussetzungen für die Wahrnehmung seiner Aufgaben nicht mehr erfüllt.

Die Landesverfassung muss weiterhin an einen anderen Punkt angepasst werden, weil hier bislang festgelegt ist, dass der Datenschutzbeauftragte auf Anforderung des Landtages, des Petitionsausschusses oder der Landesregierung tätig wird. Auch dies ist mit seiner völligen Unabhängigkeit nicht vereinbar und deshalb soll mit der vorliegenden Gesetzesänderung auch Artikel 37 Absatz 2 Satz 2 der Landesverfassung aufgehoben werden. Der Datenschutzbeauftragte muss nur auf Antrag der Bürgerinnen und Bürger oder von Amts wegen tätig werden. Hier braucht es aber keine landesweite Regelung, das ist europäisches Recht.

Eine Änderung der Organisationsform des Landesbeauftragten ist, wie von der einen oder anderen Seite gefordert, nach meinem Dafürhalten übrigens nicht notwendig. Es gibt kein europarechtliches Gebot, die Datenschutzaufsichtsbehörden als eigenständige oberste Landesbehörde zu organisieren. Wir wollen uns mit dem Gesetzesvorschlag aber bewusst eng am bisherigen Inhalt und Sprachgebrauch des Verfassungsgebers orientieren.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, so viel vielleicht erst einmal zu den rechtlichen Änderungen, die sich aus der EU-Verordnung für uns in Mecklenburg-Vorpommern ergeben. Wie Sie wissen, habe ich mich an dieser Stelle schon mehrfach zum Thema Datenschutz geäußert. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ja, Datenschutz ist wichtig und notwendig, genauso wie der Datenschutzbeauftragte, den ich begrüße. Auch das und seine Kontrollfunktionen sind wichtig. Gerade der Umstand, dass wir europaweit einheitliche Regelungen erhalten, ist, glaube ich, ein echter, ein guter Fortschritt für alle.

Aber wir dürfen uns auch nichts vormachen. Die vorliegenden Gesetzentwürfe sind aus unserer Sicht juristisch einwandfrei und grundrechtlich alternativlos. Gleichwohl gehen sie schon ein Stück an der Lebenswirklichkeit der Menschen in Europa, in Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern vorbei. Die meisten von uns hier verwenden Facebook, bei manchen kommen noch Twitter oder Instagram hinzu. Hat sich irgendjemand von uns schon irgendwann mal ernsthaft damit beschäftigt, wo dort die hinterlegten Daten landen?

(Beifall Horst Förster, AfD: Genau.)

Uns geht es doch so wie vielen Nutzern in der Welt: Die Vorteile der sozialen Netzwerke überwiegen unsere persönlichen Bedenken beim Datenschutz bei Weitem. Der Staat baut mit dem Datenschutzrecht eine schützende Mauer für die Bürgerinnen und Bürger auf und diese lassen einfach sämtliche Pforten in ihrem persönlichen Bereich sperrangelweit aufstehen. Das entlässt uns Politiker natürlich nicht aus der Pflicht, schützende Regeln aufzustellen, aber wir sollten auch nicht so tun, als ob Müller, Meier, Schulze ganz dringend auf diese Regelungen warten.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Müller schon! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Gut, das nehme ich zurück. Der Datenschutzbeauftragte Kollege Müller wartet natürlich ganz sehnsüchtig darauf.

Ich sage das auch deshalb, weil wir meines Erachtens immer wieder Gefahr laufen, es auch mit dem Datenschutz zu übertreiben. Datenschutz darf nicht nur Selbstzweck sein. Wenn Pädophile, kriminelle Banden und Terroristen unseren Datenschutz als Trutzburg verwenden, dann sollten wir das dringend hinterfragen und Lösungen im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger dieses Landes finden, aber nicht den Datenschutz vorschieben.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Datenschutz darf auf keinen Fall zum Verbrechensschutz werden. Im Internet geben wir unsere Daten preis. Amazons Alexa lassen wir in unsere Schlafzimmer und in jedem Geschäft werden wir ohne Wehklagen von Dutzenden,

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zurufe von Marc Reinhardt, CDU, und Peter Ritter, DIE LINKE)

in vielen Geschäften lassen wir uns ohne Wehklagen von Dutzenden von Kameras überwachen. Aber wehe, wir wollen einmal wissen, wann ein Islamist mal mit einem anderen Islamisten telefoniert hat!

(Beifall Horst Förster, AfD)

Dann springen viele auf und tun empört, so, als wenn das Abendland untergeht.

Ich meine hier einfach nur eins: Ich bitte um Verhältnismäßigkeit bei diesem Thema. Vielleicht wird sich auch der eine oder andere Experte in der Anhörung dazu äußern, das wünschte ich mir zu diesem durchaus wichtigen Thema. Ich wünsche jedenfalls den Ausschüssen konstruktive Beratungen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Jens-Holger Schneider, AfD)

Vielen Dank, Herr Minister.

Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine verbundene Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Grimm.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Datenschutzbeauftragter! Wir als Alternative für Deutschland werden zustimmen, das sei vorausgeschickt. Ich möchte gleichwohl einige Dinge zu bedenken geben, und zwar will ich versuchen, Ihnen vor Augen zu führen, wie, am deutschen Souverän vorbei, in Brüssel bindende und hoch entwickelte Regelungen offenbar auf ein Minimum eingedampft werden, denn bereits der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit konstatierte im Einklang mit seinen Kollegen, dass die europäische Datenschutz-Grundverordnung zwar die richtigen Weichen stelle und auch den Rechten der Betroffenen eine zentrale Bedeutung beimessen würde, die EU-Datenschutz

Grundverordnung aber senke das weltweit anerkannt hohe deutsche Datenschutzniveau.