Protokoll der Sitzung vom 24.01.2018

Sie sind selbstverständlich nicht weniger wert,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Also!)

aber sie stehen doch in der staatlichen Hierarchie natürlich darunter. Und ich will das auch kurz erläutern. Eine Kommunalvertretung erlässt keine Gesetze, sondern nur rechtliche Normen, die unterhalb von Gesetzen stehen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ein Landrat hat mehr zu verantworten als ein Abgeordneter hier.)

Weiß ich jetzt nicht, Herr Ritter,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, doch, dann müssen Sie sich mal mit den Landräten unterhalten.)

ob ein Landrat weniger, mehr Wert hat, als der Landtag...

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Verantwortung.)

Gut, kann man drüber streiten, er hat natürlich auch eine große Verantwortung.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, natürlich. – Zuruf von Bernhard Wildt, BMV)

Trotzdem geht es hier um staatsrechtliche Erwägungen, die sind ja nun mal einfach so, dass eben die Wahl zu einem Landtag staatsrechtlich gesehen eine ganz andere Bedeutung hat.

Noch ein letztes Argument, das ist die Frage der Wahlbeteiligung. Wir meinen, es kann kein Argument sein, dass man sagt, ich will das Wahlalter absenken, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen,

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Das haben wir nie gesagt.)

weil dadurch würde man ja ausklammern, die Wahlbeteiligung der Volljährigen sei nicht so wichtig. Das heißt, es muss doch das Ziel bleiben, dass die Wahlbeteiligung generell erhöht wird, dass auch sozusagen die ab 18Jährigen, dass die …

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Ja, das hat niemand gesagt, Herr Manthei.)

Ich kann aber die Wahlbeteiligung nicht sozusagen kaschieren, dass ich sage, okay, ich lasse jetzt auch 16-

und 17-Jährige wählen, dann sieht die Wahlbeteiligung besser aus, sondern es sollte doch das Ziel bleiben, dass man generell die Wahlbeteiligung erhöht. Aber dafür sollte nicht allein die Absenkung des Wahlalters dienen.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage …

Ja, gerne. Bitte.

… der Abgeordneten Julitz?

Ja, vielen Dank.

Wenn die Betroffenen keine objektive Meinung haben, dürfen wir dann jetzt zu gar keinem Gesetz mehr Betroffene befragen?

Nein, das hatte ich auch gehofft klarzustellen. Selbstverständlich war das richtig, sie anzuhören, gar keine Frage. Mir ging es um den Begriff des „Experten“, also quasi „Sachverständigen“, und das sollte eigentlich Konsens sein. Man hört sich das an, aber man darf nicht sagen, okay, alle „Experten“, in Anführungszeichen, haben einstimmig gesagt, wir wollen das Wahlalter absenken, und dann machen wir das auch so. Das sollte kein Argument sein. Nein, selbstverständlich, die Anhörung war völlig richtig und selbstverständlich sollte und muss man auch die Betroffenen anhören.

Wir als BMV-Fraktion bleiben also dabei, dass wir diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der BMV)

Für die Fraktion der LINKEN hat jetzt noch mal das Wort Frau Abgeordnete Bernhardt.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hätte mir gewünscht, dass wir die Argumente im Ausschuss beraten. Leider wollten Sie das nicht, deshalb bleibt uns heute nur die Kürze und ich kann nicht auf alle Ihre Fragen jetzt eingehen. Das haben Sie sozusagen selber verbockt.

(Bernhard Wildt, BMV: Na, na, na!)

Herr Ehlers, Sie sagten, dass ich mich besonders mit Ihnen auseinandergesetzt hätte. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, dass Sie die einzigen Argumente mitgeliefert haben, mit denen man sich tatsächlich auseinandersetzen kann.

(Dietmar Eifler, CDU: Ein schönes Kompliment. – Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Torsten Renz, CDU)

Insofern sehen Sie es nicht als Schlechtes, sondern eher als Lob, dass Sie wenigstens dazu stehen, dass Sie das Wahlalter 16 ablehnen. Das schätze ich auch an Ihnen, dass Sie so ehrlich sind und sagen, wir lehnen es ab, weil wir folgende Gründe haben. Aber wie gesagt, die Argumente, die Sie vortragen, sind aus unserer Sicht wenig greifbar und wenig überzeugend.

Sie haben mich mehrfach gefragt, sowohl von Ihrer Fraktion als von Ihrer, warum nun Wahlalter 16, warum nicht 14, 12 oder andere? Da kann ich Ihnen nur sagen, wir hören den Jugendlichen zu. Bei „Jugend im Landtag“, bei den Regierungsbefragungen, überall ist die Forderung der Jugendlichen Wahlalter 16. Und genau das nehmen wir ernst. Genau das tragen wir ins Parlament, Wahlalter 16, was die Jugendlichen wollen, genauso, wie wir ihre Forderung hier reingetragen haben, eine Enquetekommission „Jung sein in M-V“ zu gründen, was Sie leider abgelehnt haben. Aber immerhin haben wir es ja geschafft, gemeinsam zu einer Anhörungsreihe zu kommen.

Deshalb muss ich aber tatsächlich noch mal fragen, auch an Sie, liebe CDU, gerichtet: Sie sagen, die Reife hat nichts damit zu tun, dass Sie das Wahlalter 16 ablehnen, Sie sagen, der Bürgerwille – das Argument zieht nicht, hatte ich schon widerlegt. Was denn dann? Und wir für uns oder ich für mich komme nur zu der Antwort, dass Sie hier das Wahlalter 16 tatsächlich wegen der Machtfrage ablehnen, wer letztendlich über gewisse Dinge entscheidet. Und da sind Sie wenig bereit, wie alle konservativen Parteien, Leute, Bürger mitentscheiden zu lassen.

(Bernhard Wildt, BMV: Das ist Quatsch.)

So bin ich immer wieder überrascht, wie schwierig es ist, zum Beispiel die Ausschusssitzungen im Petitionsausschuss öffentlich zu machen, weil die CDU und auch Sie sich so winden, diese Ausschusssitzungen, wo wir uns mit den Bürgern, mit ihren Anliegen beschäftigen, öffentlich, transparent zu machen. Wir finden, Transparenz ist eine erste Forderung, überhaupt Beteiligung möglich zu machen.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Deshalb werden wir auch weiterhin dafür streiten und deshalb kann ich auch nicht nachvollziehen, was hier gesagt wurde.

Was ich noch mal ausdrücklich zurückweisen möchte, Herr Manthei, ist, dass es uns darum ginge, beim Wahlalter 16 die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Das haben wir nie so vorgebracht. Sie können sich auch gerne noch mal die Einbringungsrede anschauen. Unsere Argumente sind andere, dass wir es den Jugendlichen zutrauen und sie sich auch wahrgenommen fühlen sollen bei Entscheidungen der Politik, und genau das sind aus unserer Sicht die Argumente. Sie haben Recht, die Wahlbeteiligung insgesamt muss erhöht werden. Das muss durch andere Sachen passieren. Wir müssen als Politik überzeugen, wir müssen bürgernäher werden, aber es geht uns beim Wahlalter 16 nicht darum, die Wahlbeteiligung zu erhöhen.

Dann, weil ich noch Zeit habe … Doch nicht mehr. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Bernhard Wildt, BMV)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Dritten Ge

setzes zur Änderung des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/1124.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1124 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU, BMV, AfD und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.

Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1124 mit diesem eben genannten Stimmverhalten abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetzes und zur Änderung des Schiffsabfallentsorgungsgesetzes, auf Drucksache 7/1524.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserverkehrs- und Hafensicher- heitsgesetzes und zur Änderung des Schiffsabfallentsorgungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 7/1524 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Herr Minister Pegel, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde versuchen, es relativ knapp einzubringen, weil es zum Teil sehr spezielle Regelungen sind und jetzt ja die Erste Lesung ist. Wir schicken es also in den Ausschuss, wo dann hinreichende Möglichkeiten für die fachlich vertiefte Arbeit bestehen. Ich versuche bloß mal, den Handlungsrahmen, in dem wir uns mit diesem Gesetz bewegen wollen, aufzuzeigen.