Protokoll der Sitzung vom 24.01.2018

Da musste auch keiner, wie es jetzt bei den Jusos ist, meinen Mitgliedsbeitrag für zwei Monate übernehmen,

(Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)

das haben wir schön selber gemacht.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Aber nachdem Ihr Vater Ihnen das Geld gegeben hat.)

Also es gibt auch junge Leute, die sich schon in sehr jungen Jahren engagieren. Das ist doch alles in Ordnung. Deswegen ist das gar nicht das Thema.

Ich will eine Frage mal zurückstellen, Frau Bernhardt. Sie haben gesagt, Wahlen sind ein Recht für alle Menschen. Dann frage ich mich, warum Sie hier willkürlich jetzt das Wahlalter 16 rausziehen? Wieso sagen Sie nicht 14, 12 oder Familienwahlrecht? Da gucke ich mal zu unserem Fraktionsvorsitzenden. Wenn der das Familienwahlrecht hätte mit vier Kindern, hätte er mehr Stimmen, das wäre wahrscheinlich gut für die CDU. Warum fordern Sie nicht so was?

(Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)

Also auch Ihr Wahlalter 16 ist völlig willkürlich. So viel Wahrheit gehört doch wohl hier dazu.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Dann ist Ihre Volksbefragung dazu auch willkürlich.)

Und ich war schon sehr überrascht bei der öffentlichen Anhörung, deswegen haben wir ja quasi eine Ausschussberatung zu dem Thema gehabt, als die Sachverständigen uns gesagt haben, das Wahlalter 16 ist eigentlich längst abgehakt, das machen wir schon in vielen Bereichen, jetzt kommt eigentlich das Wahlalter 14. Da frage ich mich natürlich, wo ist hier das Ende der Fahnenstange erreicht? Reden wir dann bald über 12, über 10? Also das müssen wir doch auch mal klar und deutlich machen und deswegen muss es irgendwo eine klare Regelung dazu geben.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Ritter?

Selbstverständlich und mit größtem Vergnügen.

(Der Abgeordnete Peter Ritter spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)

Moment! Moment!

Schönen Dank, Herr Kollege.

Wenn Sie davon sprechen, dass das Wahlalter 16 von uns eine gegriffene Zahl ist, dann sagen Sie mir doch mal bitte, warum Sie zu einer gegriffenen Zahl eine Volksbefragung machen wollen!

(Torsten Renz, CDU: Auf Druck der SPD.)

Es ist ja – und das ist in der Debatte schon deutlich geworden – ein Thema, wo es unterschiedliche Auffassungen gibt, auch innerhalb der Koalition, und deswegen haben wir vereinbart, dazu das Volk zu befragen.

(Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Wenn man den Ausführungen glauben mag, ist das eines der Themen, die das Land und die Menschen hier sehr bewegen, und deswegen machen wir dazu eine Volksbefragung.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Obwohl Sie das Ergebnis schon kennen?)

Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Ritter?

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Mit größtem Vergnügen. – Heiterkeit bei Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Gerne, ich habe ja ausreichend Redezeit, glaube ich.

Das ist sehr schön, lieber Kollege, weil die Frage nicht beantwortet ist. Es ging darum, Wahlalter 16, sagen Sie, ist eine gegriffene Zahl.

Warum machen Sie zu einer gegriffenen Zahl eine Volksbefragung? Das erschließt sich mir überhaupt nicht.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Oder warum nicht zu 12 oder 13?)

Ich habe es Ihnen gerade gesagt. Wir haben eine Debatte zum Wahlalter 16, wir haben verschiedene Initiativen hier auf dem Tisch liegen und da ist es vereinbart worden, zu der Frage eine Volksbefragung zu machen. Es liegt ja bisher in diesem Landtag noch keine Initiative zum Wahlalter 14 oder 12 vor.

Dann würde ich gerne fortfahren: Ich finde es auch etwas schwierig zu argumentieren, in anderen Ländern – überwiegend in Stadtstaaten, Bremen und Hamburg – haben wir das aktive und das passive Wahlrecht schon voneinander entkoppelt und deswegen können wir es hier auch machen. Sie wischen das so lax beiseite. Ich finde, das ist wichtig – und ich habe es in der Ersten Lesung gesagt, ich sage es auch heute –, das Alter 18, die Volljährigkeit, ist mit bestimmten Rechten und Pflichten verbunden und deswegen, glaube ich, ist es gut, das beizubehalten an der Stelle.

Wir haben den Mumm, das den Jugendlichen direkt zu sagen. Ich habe es in der öffentlichen Anhörung letzte Woche im Sozialausschuss – was ich übrigens als ein sehr gelungenes Format empfand – ja öffentlich gesagt und unsere Position an der Stelle dargestellt. Es gibt auch für Jugendliche Möglichkeiten, sich einzubringen. Wir haben in vielen Bereichen Kinder- und Jugendräte, Schülerräte, politische Jugendverbände, andere Jugendverbände, also die Beteiligungsmöglichkeiten sind vielfach da, schon vor dem 18. Geburtstag.

Und wie gesagt, ich glaube – weil ja oft auf Kommunalwahlen abgezielt wird –, da gibt es schon noch mal einen Unterschied zwischen gesetzgebenden Parlamenten wie dem Bundestag, dem Landtag und kommunalen Vertretungen. Ich glaube, das muss an der Stelle noch mal deutlich gemacht werden. Deswegen sind das, ich habe es auch in der Ersten Lesung gesagt, keine wahltaktischen Bedenken, denn wenn man sich die U18Wahlergebnisse anschaut, waren die für uns hier im Land als CDU nicht so schlecht. Da, glaube ich, wären wir auch gut vorbereitet, aber irgendwo muss es an der Stelle eine klare Regelung geben, und wir haben die bisher so, dass die beim Wahlalter 18 liegt.

Wir machen jetzt die Volksbefragung

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wann machen Sie die?)

und erwarten natürlich gerade von den Fraktionen, die sonst immer das Thema Bürgerbefragung, Volksbefragung sehr hoch hängen, dass sie jetzt nicht im vorauseilenden Gehorsam schon versuchen, irgendwelche Gesetzesinitiativen durchzubringen, sondern dann sollte man den Respekt haben und diese Befragung abwarten, weil sonst kann man sich das am Ende des Tages auch sparen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wann machen Sie die?)

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Nächste Woche startet die, oder was? – Sebastian Ehlers, CDU: Heute Abend. – Peter Ritter, DIE LINKE: Heute Abend noch, aha!)

Für die Fraktion BMV hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Dr. Manthei.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch die BMVFraktion bleibt bei ihrer Auffassung, dass wir die Absenkung des Wahlrechtsalters auf 16 Jahre ablehnen. Das aktive Wahlalter sollte wie das passive Wahlrecht an den Eintritt der Volljährigkeit geknüpft bleiben. Und der erfolgt nun mal bei 18 Jahren. Wer das Wahlalter auf 16 Jahre absenken will, müsste auch die Volljährigkeit auf 16 Jahre absenken, denn nur Rechte, keine Pflichten, das funktioniert nicht. Dabei ist es auch nicht allein entscheidend, ob sich Jugendliche selbst eine Absenkung wünschen.

Ich möchte kurz auf die Anhörung eingehen. Es wurde hier gesagt, die Experten haben sich einstimmig für die Absenkung des Wahlalters ausgesprochen. Da muss man aber ein bisschen differenzieren, wenn jemand selber Betroffener ist als Jugendlicher, dann kann er per se kein Experte in einer Frage sein, für die er angehört wurde. Er ist natürlich ein Betroffener, der angehört wurde, was ja auch völlig in Ordnung ist, aber er kann in dem Sinne kein Experte sein.

(Beifall Horst Förster, AfD, und Christel Weißig, BMV)

1970 ist das Wahlrecht in der Bundesrepublik auf 18 Jahre gesenkt worden. Fünf Jahre später hat man dann die Konsequenz gezogen und hat die Volljährigkeit ebenfalls auf 18 Jahre gesenkt. Ganz konsequent war man nicht, wir haben im Strafrecht immer noch die Situation, dass man vollständig verantwortlich ist, auch im Sinne des Erwachsenenstrafrechts, wenn man 21 Jahre alt ist. Und so gibt es in unserer Rechtsordnung tatsächlich ein abgestuftes System der Verantwortlichkeit. Das Rechtssystem nimmt hierbei Rücksicht auf die verschiedenen Entwicklungsstufen von Kindern und Jugendlichen. Zum Beispiel ist man eben erst mit 14 Jahren strafmündig. Aber zivilrechtlich ist in dem Alter in der Regel immer noch die Zustimmung der Sorgeberechtigten für einen Vertrag notwendig, was sich dann erst mit 18 Jahren grundsätzlich ändert.

Demokratische Mitsprache bedeutet nicht nur das Ausüben von Rechten, sondern auch, Verantwortung für das Gemeinwesen zu übernehmen. Weshalb sollte ein 16Jähriger die Reife haben, ein Parlament zu wählen, nicht aber, einen Vertrag allein abzuschließen? Das Parlament ist immerhin ein Gesetzgebungsorgan und damit eine der drei staatlichen Gewalten. Hingegen ginge es bei einem Vertrag allenfalls um eine finanzielle Dummheit, die vielleicht verhindert werden könnte.

Damit sind wir beim Argument der Ungleichbehandlung, das heute auch wieder angesprochen wurde, im Vergleich zu den Kommunalwahlen. Das sind zwei unterschiedliche Sachverhalte. Bei den Kommunalwahlen geht es um kommunale Vertretungen und nicht um ein Bundesland als staatliches Gebilde.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Es geht um Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.)

Eine kommunale Vertretung

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

ist kein Parlament, das ist der...

(Peter Ritter, DIE LINKE: Es geht um Landratswahlen unter anderem, um Oberbürgermeisterwahlen und Bürgermeisterwahlen. Sind die weniger wert als wir als Landtagsabgeordnete?)