Nadine Julitz
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Kindertagespflegepersonen leisten einen wirklich wichtigen Beitrag in der Betreuungslandschaft in MecklenburgVorpommern. Ich denke, dass hier im Saal Einigkeit herrscht.
Unter Eltern kenne ich die Diskussion über die Vor- und Nachteile von Kindertagespflegepersonen gegenüber Kitas. Ich persönlich verfahre da immer nach dem gleichen Prinzip: Jeder und jede sollte nach seinen Bedürfnissen und selbstverständlich nach den Bedürfnissen des Kindes die geeignete Einrichtung auswählen. Eltern sollten da nicht untereinander urteilen. Als Vorteile bei Kindertagespflegepersonen gelten vor allem die geringe Anzahl an Kindern und damit eine familiäre Atmosphäre und die oftmals flexibleren Betreuungszeiten, mit denen oftmals auch Randzeiten besser abgedeckt werden können. Als größter Nachteil wird hierbei im Allgemeinen die Angst genannt, im Krankheitsfall keine Vertretung zu haben. Und hier komme ich schon zu einem Punkt des Antrags der AfD, den ich so nicht stehenlassen möchte.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat in den vergangenen Jahren einige Bemühungen unternommen, die Jugendämter dahin gehend zu unterstützen, eben genau solche Vertretungsmodelle zu etablieren. Dass das vielerorts schon gut klappt, haben wir auch in der Expertenanhörung vernehmen können. Der Minister hatte in Vertretung auch genau diesen Punkt betont. Eben dieses Engagement des Landes wird vom Bundesverband der Kindertagespflegepersonen durchaus lobend erwähnt. Sicherlich gibt es immer Ausnahmen. Allerdings kann man für den Vertretungsfall auch keine landeseinheitliche Regelung finden, da die Gegebenheiten vor Ort im Land einfach viel zu unterschiedlich sind. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind aufgerufen, die Vertretungsregelungen weiter auszubauen. Und auch hierbei unterstützt das Land weiterhin gern.
Allerdings muss man auch sehen, dass es große Schwierigkeiten in der Vertretungsregelung gibt. Das sind zum einen langen Wege. Wenn wir einen mobilen Pool aufbauen an Vertretungsmöglichkeiten, dann ist die Frage, wie weit Vertretungspersonen fahren sollen. Und das weiß man auch, wenn man ein kleines Kind hat oder wenn man Kinder hat, dass man auch nicht jedes Mal, wenn sich morgens eine Kindertagespflegeperson krankmeldet, eine andere Betreuungsperson einfach vorsetzen kann. Das hat mit ganz viel Vertrauen zu tun und ist nicht so einfach, wie sich das vielleicht jeder denkt.
Bei der Urlaubsvertretung ist es doch gerade bei Tagespflegepersonen viel einfacher, diese mit den Eltern abzustimmen. Jeder, der ein Kitakind hat, kennt diese Situation, mit Schließzeiten ähnlich. Und gerade große Einrichtungen können diese nicht mit allen Eltern, nicht allen Eltern recht machen, sodass solche Termine oft vorgegeben werden. Eine Abstimmung mit fünf Elternpaaren sollte also durchaus möglich sein. Und ich habe auch nicht das Gefühl, dass es hier landesweit klemmt. Insofern können wir dem Punkt, können wir diesem Antrag in diesem Punkt auch nicht zustimmen.
Eine leistungsgerechte und existenzsichernde Vergütung ist selbstverständlich richtig und wichtig. Über die Höhe entscheiden die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Fakt ist auf jeden Fall, dass das Land keinen Unterschied zwischen einem betreuten Kind einer Kindertagespflegeperson oder einem Kitakind macht. Die Beteiligung des Landes ist in jedem Fall gleich hoch, nämlich immer bei 54,5 Prozent. Dass die Vergütung existenzsichernd ist, hängt natürlich auch von der Anzahl der betreuten Kinder ab. Das haben wir jetzt auch mehrfach gehört. Und das ist auch völlig richtig so, denn es muss einen Unterschied machen, ob eine Kindertages
pflegeperson fünf Kinder oder nur zwei Kinder betreut und zu welchen Zeiten sie dies tut.
Nichtsdestotrotz hat auch die Sozialministerin die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, ihre Kindertagespflegepersonen besser zu entlohnen. Und das haben wir auch heute wieder gehört und dem schließen wir uns selbstverständlich an.
Im Übrigen sind die Standards in Mecklenburg-Vorpommern durchaus hoch. Im Bereich der Qualifizierung ist Mecklenburg-Vorpommern mit 300 Stunden Spitzenreiter, andere Bundesländer haben sich dem angeschlossen. Der Mindeststandard in Deutschland beträgt nur 160 Stunden und wird auch als zu wenig kritisiert. Ihren Antrag lehnen wir ab.
Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! In den vergangenen Tagen wurde viel darüber diskutiert, warum einer Änderung des Rundfunkstaatsvertrages nicht zugestimmt und somit aktiv dem Votum einer unabhängigen Kommission widersprochen werden sollte. Ich möchte heute in Vertretung die Gelegenheit nutzen, Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, von den Proargumenten für diesen Antrag zu überzeugen. Ich denke nämlich, dass eine kontroverse Debatte sinnvoll ist, weil es die Notwendigkeit unterstreicht, nichtsdestotrotz lassen Sie uns sachlich bleiben und somit unabhängig von der Diskussion in anderen Bundesländern.
Ich denke, dass in der Vergangenheit schon viele flammende Reden für eine zukunftsfähige Medienwelt gehalten wurden, und deswegen sehen Sie es mir nach, dass ich jetzt nicht noch mal auf alle Formalien eingehe, wie die Kommission zur Entscheidung einer Erhöhung gekommen ist. Vielmehr möchte ich darlegen, was der Rundfunkstaatsvertrag für die Bundesrepublik bedeutet und warum damit unmittelbar sowie natürlicherweise auch Kosten verbunden sind.
Die Grenze zwischen den klassischen Medien und dem digitalen Angebot, das wir verständlicherweise wahrnehmen möchten, verschwimmen immer weiter. In diesem Sinne ist es eine logische Konsequenz, dass ExpertInnen einbezogen wurden, um in diesem Prozess Stellung zu beziehen. Es ist uns klar, dass der Rundfunkstaatsvertrag in seiner inhaltlichen Dimension in das Jahr 2020 passen muss.
Warum nun also eine Kostenerhöhung um 86 Cent auf 18,36 Euro im Monat? Die Frage lässt sich ganz einfach beantworten: Um weiterhin die bestmögliche Qualität im Öffentlich-Rechtlichen bieten zu können, um uns alle über das tägliche Geschehen informieren zu können. Gerade die vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, wie wichtig eine solide Berichterstattung ist, zumindest unterstreichen die präsentierten Abrufzahlen von „Tagesschau“ und Co diese These.
Natürlich stimme ich der Debatte komplett zu, dass das Geld sinnvoll ausgegeben werden muss. Aber nun das Haar in der Suppe zu suchen und zu behaupten, an manchen Punkten werden Personen überbezahlt, die regionalen Defizite gefallen mir nicht und so weiter, wird der Ernsthaftigkeit der Lage ebenso wenig gerecht. Nie
mand wird hier behaupten, dass das Konzept vollendet ist und keinerlei Verbesserung bedarf. Mit einem Votum für die Erhöhung wird niemandem das Recht entzogen, auch zukünftig kritisch mitzuwirken. Und natürlich gehört es auch zur Demokratie dazu, dass nicht immer alle einer Forderung zustimmen. Es ist total in Ordnung, wenn einzelne Personengruppen den GEZ-Beitrag kategorisch ablehnen.
Dennoch wünsche ich der Debatte, dass wir die scheinbare Problematik ganzheitlich betrachten. Überwiegen die durchaus berechtigten kleineren Anmerkungen so gewichtig, dass es richtig erscheint, komplett gegen die Empfehlung zu stimmen? Ich möchte bei dieser Thematik gar keine Diskussion darüber führen, wer mit wem kooperiert und warum man sich dazu positionieren sollte. Ich denke, meine politische Meinung ist klar, ich vertraue vielmehr den ExpertInnen der unabhängigen Kommission, dass eine Erhöhung unausweichlich ist und auch nicht durch Umstrukturierung wegdiskutiert werden kann. Erhöhungen sind nie sonderlich beliebt, aber die Augen sollten wir vor dem benötigten finanziellen Zuschuss auch nicht verschließen.
Schlussendlich benötigen wir ein eindeutiges Votum der einzelnen Landesparlamente, um eine Umsetzung durchzusetzen. Wir wurden an dem Prozess beteiligt und genauso hätten wir schon seit Langem unsere Bedenken gegenüber der Kommission äußern können. Ich möchte eine zukunftsfähige Medienlandschaft mit einer bedarfsgerechten Ausstattung. Wenn die Kommission befindet, dass dafür 86 Cent zusätzlich notwendig sind, so vergebe ich dafür gern mein Votum. In diesem Sinne werbe ich um breite Zustimmung und hoffe, dass sich die Gemüter wieder ein wenig beruhigen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fange mal mit dem Positiven an. Dem Titel des Antrags kann ich zu 100 Prozent zustimmen: „Mehr Erzieherinnen und Erzieher ausbilden – für eine bessere Qualität in der Kindertagesförderung“. Es ist doch vollkommen klar, mehr Personal – noch höhere Qualität. Was überall gilt, gilt natürlich auch in der Kindertagesförderung. Und ich denke, wenn wir mal utopisch weiterdenken, dann würde keine Mutter oder kein Vater eine Eins-zu-eins-Betreuung seines Sprösslings ablehnen.
Nun muss ich allerdings zum negativen Teil kommen. In dem Beschlusstext wars das dann leider mit der Einigkeit. Das beginnt im ersten Satz: „Der Landtag stellt fest“, dass die „Qualität in den Kindertageseinrichtungen“ in M-V seit Jahren nicht verbessert wurde. Mit der 2017 als eines der ersten Bundesländer deutschlandweit begonnenen ENZ-Ausbildung haben wir zügig neue Fachkräfte gewinnen können und somit zur Qualitätssteigerung beigetragen. Zum höheren Qualitätsstandard in M-V zählt außerdem, dass M-V Spitzenreiter in Betreuungsumfang, Betreuungsquote und der Anzahl der Kitaplätze ist. Das zeigt im Übrigen auch, dass die Eltern in unserem Land diese Arbeit schätzen und großes Vertrauen zeigen. Zu den immer wieder deutschlandweit verglichenen Fachkräften kommt im Übrigen dazu, dass auch hier Mecklenburg-Vorpommern weit vorne ist. Unsere Fachkräftequote ist gut und wird durch multiprofessionelle Teams ergänzt.
Und Frau Bernhardt bezieht ja oft deutschlandweite Vergleiche ein, eben gerade kritisierte sie die Öffnung des Fachkräftekatalogs in Mecklenburg-Vorpommern. Wenn Sie schon vergleichen und kritisieren, dann schauen Sie sich bitte die Definition von Fachkräften in anderen Bundesländern an! Dort zählen zum Teil ganz andere Berufsgruppen als Fachkräfte. Außerdem entscheiden die Träger über ihre Einstellung und entscheiden nach Bedarfen, und da können Logopäden oder Ergotherapeuten zum Beispiel eine tolle Ergänzung im Team sein, vor allem je nach Ausrichtung der Konzepte in den Kitas.
Ich komme noch mal zurück zu meiner eingangs erwähnten Utopie mit der Eins-zu-eins-Betreuung, denn man kommt natürlich unweigerlich auf zwei Punkte. Woher sollen diese vielen Menschen kommen, und sagen wir mal, in einem Bundesland, das nicht als bevölkerungsreich gilt, und natürlich, wer soll das bezahlen, also die Finanzierung.
Und da müssen wir einfach feststellen, dass dem Land Mecklenburg-Vorpommern hier mit dem neuen KiföG und dem damit verbundenen neuen Entgeltfinanzierungssystem ein echter Qualitätssprung gelungen ist. Die Ministerin ist auf verschiedene Vorteile schon eingegangen. Nur noch einmal so viel: Dieses Finanzierungssystem ist mit den Kommunen verhandelt worden und regelt, dass sich das Land mit 54,5 Prozent beteiligt,
eben auch, wenn die Gehälter steigen.
Und das ist noch ein Qualitätsmerkmal, weil uns gute Löhne wichtig sind, und gute Löhne tragen wiederum zur Fachkräftegewinnung bei.
Das sehen wir nicht zuletzt auch bei der ENZAusbildung, meine Damen und Herren. Bei einer Vergütung von ungefähr 1.000 Euro monatlich für diese Ausbildung konnten wir seit 2017 auch vermehrt Männer für diesen tollen und wichtigen Beruf gewinnen. Mit der Elternbeitragsfreiheit haben wir die Eltern entlastet. Mit dem neuen Finanzierungssystem wissen die Kommunen nun, wie sich das Land an den tatsächlichen Kosten beteiligt. Das schafft Planungssicherheit.
Meine Damen und Herren, wir alle wollen höhere Löhne für Erzieherinnen und Erzieher, aber das kostet Geld. Das kostet im Übrigen denen noch mehr Geld, die bisher im Durchschnitt besonders schlecht gezahlt haben. Diese Kosten schultern wir gemeinsam – Land und Kommunen als Gemeinschaft, meine Damen und Herren.
Des Weiteren geht DIE LINKE in ihrem Antrag davon aus, dass an den Berufsschulen zu geringe Ausbildungskapazitäten zur Verfügung stehen, und fordert per se, pro Berufsschule je zwei neue Klassen aufzumachen. Diese Annahme ist schlichtweg falsch, da sich die Berufsschulen jährlich an den Bewerberzahlen orientieren.
Nur ganz kurz zur AfD, bevor Sie hier rumpoltern und die Verwendung der Mittel anprangern. Ich gehe nur auf zwei kleine Punkte ein:
Bedarfsgerechte Angebote schaffen – in den Betreuungszeiten ist Mecklenburg-Vorpommern Spitzenreiter.
Punkt „gesunde Ernährung“ – M-V hat seit mehreren Jahren die Vollverpflegung landesweit.
Das waren jetzt nur zwei Beispiele. Und zu dem Vorwurf, DIE LINKE stellt Anträge oder den Antrag, der sehr dünn ist, das kann ich nicht behaupten. DIE LINKE setzt sich sehr wohl mit dem Thema auseinander und bringt konstruktive Vorschläge.
Personalschlüssel, zu dem dünnen Antrag – bei dem Personalschlüssel für Drei- bis Sechsjährige etwa wollen Sie circa halbieren den Personalschlüssel. Da bin ich gespannt, wie Sie den Eltern erklären, dass diese ihre
Kinder nun nicht mehr in die Einrichtung bringen können, denn wenn Sie den Personalschlüssel halbieren, fehlen Fachkräfte und in Ihrem Antrag steht nichts von Fachkräften, und da steht auch nicht, wie viel das ungefähr kosten wird und wie Sie das bezahlen wollen.
Die Ministerin hat ihre Pläne und ihre Vorhaben gerade ausgeführt. Diese begrüßen wir und begleiten wir hier natürlich und lehnen Ihren Antrag ab. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kultur ist wichtig und Kultur fehlt. Nach dem ersten Schock des Lockdowns, geschlossenen Schulen und Kitas und all den damit verbundenen Herausforderungen im Job, im Privaten, einfach überall, fiel der Blick nach einiger Zeit auch auf den kulturellen Bereich. Dabei geht es eben nicht nur um Ängste um Existenzen, sondern auch um Ängste bei Vereinen, wie es weitergehen kann. Als Mitglied eines Karnevalsvereins, und ich grüße an der Stelle meinen Kollegen Marc Reinhardt,
kenne ich die täglichen Fragen und Ängste auch aus dem Landesverband, denn – und die Karnevalsvereine mit über 3.000 Aktiven im Land sind hier nur stellvertretendes Beispiel – da hängt eben sehr viel dran, an ihrem Stattfinden oder eben Nichtstattfinden: Vereinsarbeit allgemein, Traditionspflege, Kinder- und Jugendarbeit. Und es ist nicht einfach nur ein Jahr aussetzen, das wird Ihnen jeder Kulturschaffende emotional bestätigen können.
Und – so geht es vielen Künstlerinnen und Künstlern im Land in diesen vielfältigen Bereichen –, und das haben wir in diesem Bundesland eben zur, nee, nicht zur Genüge, das wäre das falsche Wort, aber Frau Kröger hat es so schön vorhin genannt, wir haben eine sehr vielfältige Kulturlandschaft, wo man aufpassen muss, dass eben keiner durchs Raster fällt.
Insgesamt ist es so, das würde ich jetzt gerne einfach zusammenfassen, dass alle Anwesenden hier heute sich für diese Aussprache bei Frau Kröger bedankt haben. Liebe Eva, das tue ich selbstverständlich auch. Und vor allem zeigt das meiner Meinung nach in dieser sehr sachlichen Debatte, dass hier alle Anwesenden Kultur ernst nehmen, hoch schätzen und eben bereit sind, so gut es geht zu unterstützen und auch weiterhin zu fördern, auch in Krisen, in denen wir alle derzeit stecken. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits zum dritten Mal liegt uns in dieser Legislatur ein Antrag der LINKEN zur Kindergrundsicherung vor. Die Begründung variiert dabei jedes Mal etwas, das Ziel bleibt aber gleich: Die Kindergrundsicherung als geeignetes Mittel der Bekämpfung der zunehmenden Kinderarmut soll eingeführt werden, wofür sich die Landesregierung auf Bundesebene einsetzen soll.
Dass auch meine Partei, meine Fraktion und nicht zuletzt auch unsere Sozialministerin die Kindergrundsicherung als geeignetes Mittel ansehen und die Einführung eben dieser auch sehr schleppend verläuft, hat die Ministerin ausgeführt, auch Frau Bernhardt hat es erwähnt. Das liegt allerdings nicht an mangelndem Einsatz unsererseits. Auch Frau Drese, und sie hat ihre Schritte hierfür mehrfach erläutert, drängt auf allen Ebenen und in ihren Möglichkeiten auf die Einführung einer Kindergrundsicherung.
Frau Bernhardt hat das Konzept der LINKEN kurz vorgestellt. Ich würde an dieser Stelle darauf verzichten. Unsere Vorstellung einer Kindergrundsicherung ist im Netz öffentlich einsehbar.
Sie sehen, Sie müssen uns also immer noch nicht davon überzeugen, tätig zu werden. Wir jedenfalls setzen uns auch weiterhin für unser Anliegen ein und unterstützen auch unsere Ministerin dabei, sich weiterhin starkzumachen und Druck auszuüben. Ihren Antrag lehnen wir allerdings ab. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine wichtige Anhörungsreihe soll heute ihren Abschluss finden, wobei das natürlich nicht ganz richtig ist, denn die Erkenntnisse und Ergebnisse sollten und werden uns noch eine Weile beschäftigen.
Die zweijährige Anhörungsreihe „Jung sein in MecklenburgVorpommern“ mit zehn jugendlichen ständigen Mitgliedern und elf Abgeordneten hat sich in sechs thematischen Anhörungen durch externen Sachverstand eben mit verschiedenen Themen beschäftigt, die vor allem, aber eben nicht ausschließlich Jugendliche und junge Menschen beschäftigen. Dazu zählten die Themenbereiche Teilhabe und Mitwirkung, Übergangsmanagement Schule, Bildung und Beruf, Medienbildung im Kontext der Digitalisierung, Mobilität, Ehrenamt sowie Kinderarmut und Chancengleichheit.
Sie sehen, die Themen waren sehr vielfältig, oft aber haben sich Themenbereiche durchaus vermischt. So muss man, wenn man über das Thema Ehrenamt redet, zwangsläufig auch darüber sprechen, wie die Jugendlichen von A nach B kommen, und landet automatisch auch beim Thema Mobilität. Das soll nur ein Beispiel sein. Uns sind im Verlauf der Anhörungen oft Überschneidungen begegnet.
Insgesamt ist festzustellen, dass viele Forderungen und Erkenntnisse der jugendlichen Experten, aber auch der Fraktionen nicht neu waren. Ich sagte bereits, dass die ausgewählten Themenbereiche eben nicht nur die Jugendlichen betreffen. So ist Mobilität im ländlichen Raum beispielsweise auch ein Thema in der älteren Generation und so auch im Bericht der Enquetekommission „Älter werden in M-V“ zu finden. Daher sind die festgestellten Forderungen im Bericht „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ zum Teil auch langjährige Forderungen, an deren Herausforderung die Landesregierung arbeitet und auch durchaus schon Erfolge erzielen konnte. Aber nichts ist eben so gut, dass es nicht verbessert werden kann. Außerdem verändern sich die Rahmenbedingungen, wir müssen also ständig nachbessern oder schlichtweg neu denken.
Des Weiteren gibt es Forderungen, die in den verschiedenen Fraktionen durchaus kontrovers diskutiert werden. So ist es kein Geheimnis, dass beim Thema „Teilhabe
und Mitbestimmung“ eine zentrale Forderung die Herabsenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ist und diese in den Fraktionen nicht erst seit der Anhörungsreihe diskutiert wird. Und auch ist es kein Geheimnis, dass man hier im Saal eine klare Linie in der Mitte des Saales ziehen kann und die Meinungen sich hierzu in Schwarz und Weiß unterteilen lassen.
Auch kein Geheimnis bleibt allerdings das Prinzip von Koalitionsverträgen, weswegen sich die Empörung über vergangene Abstimmungen dann bitte auch wieder legen kann.
Wir haben uns nach jeweils drei Anhörungen in den Fraktionen SPD, CDU und DIE LINKE auf Zwischenauswertungen einigen können und sind dabei auf den Maximalkonsens dieser drei Fraktionen gekommen. Dabei sind auch diverse Handlungsempfehlungen erarbeitet worden.
Nein, Sie sind auf dem Konsenspapier nicht zu finden.
An diesen...
Dass Sie zugestimmt haben, ist eine andere Sache, aber das erarbeitet haben wir.
An diesen müssen wir nun weiterarbeiten. Das sind wir nicht nur unseren eigenen Ansprüchen schuldig, sondern eben auch den Jugendlichen, denen ich an dieser Stelle ausdrücklich für ihre Zeit und ihren Einsatz danken möchte. Genau dieser Einsatz für ihre Generation, für bessere Bedingungen – klar, in dem Fall auch gerade für sich selber, aber eben auch für nachfolgende Generationen, die davon profitieren sollen – ist toll und zeugt davon, dass junge Menschen keineswegs politikverdrossen sind. Sie wollen mitmischen, sie wollen mitdenken und sind auch bereit, an komplexen Problemen gemeinsam zu arbeiten. Im Übrigen ist der Einsatz, den die Jugendlichen hier gezeigt haben, auch ein super Argument für das Wahlalter 16.
Danken möchte ich an dieser Stelle natürlich auch dem Landesjugendring und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die die Jugendlichen hier toll begleitet haben und bei den Arbeitsweisen und Besonderheiten in diesem Hause gut unterstützt haben und bestärkt haben. Ich finde, wir hatten in den zwei Jahren eine gute Arbeitsatmosphäre und tolle Gespräche am Rande. Ich jedenfalls habe sehr genossen, mal nicht die Jüngste in der Runde zu sein, und finde die erfrischenden Argumentationen und Sichtweisen super.
Jetzt darf Folgendes nicht passieren: Das Papier darf nicht in den Schubladen verschwinden. Aber dass es
eben nicht passiert, liegt eben an uns und natürlich an dem Druck der jungen Leute. Aber da ich Sie und euch als sehr hartnäckig erlebt habe, bin ich mir sicher, dass wir den einen oder die andere hier wiedersehen, und ich freue mich darauf. Also noch einmal vielen Dank! Ich möchte diese Anhörungsreihe nicht missen. Und nun liegt es an uns, auch Ergebnisse folgen zu lassen.
An die AfD-Fraktion zum Schluss: Heute Morgen in einer vorherigen Debatte hat Professor Weber an die LINKEN – da ging es um die Corona-Maßnahmen und wie die verschiedenen Fraktionen damit umgehen – die Worte gerichtet, wenn Sie das Wahlrecht 16 einführen wollen, wenn Sie für jeden und alles ein offenes Ohr haben wollen. „Für jeden und alles“! Liebe Jugendliche, diese Fraktion nimmt euch nicht ernst.
Und an den Kollegen Herrn de Jesus Fernandes – Demokratiebildung in Kitas, das war ein Vorwurf an die LINKEN –: Kinder sollen spielerisch lernen, wie Mitbestimmung funktioniert, und das kann man zum Beispiel in Kitas ganz gut machen, indem man sie mitbestimmen lässt, wie ein Gruppenraum aussehen kann oder wie ein Spielplatz eingerichtet wird.
Das hat überhaupt nichts mit Ideologien zu tun.
Und wenn Sie aus dem Nähkästchen plaudern, das können wir im Übrigen auch, Frau Friemann-Jennert hat es aber vorhin schon kurz angedeutet: Dass es zu keinem Konsens, gemeinsamen Konsenspapier kam, lag unter anderem daran, dass Sie die politische Bildung in Gänze streichen wollten, und das ist ein Punkt, der ist mit SPD, CDU und LINKEN nicht zu machen.
Und im Übrigen, ganz im Sinne der Demokratie dürfen die Jugendlichen, genauso wie im Übrigen auch alle Abgeordneten hier, ganz alleine selbst entscheiden, mit wem sie gemeinsame Papiere einreichen und mit wem sie gemeinsame Fotos machen und diese posten. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Leider gibt es immer wieder traurige Anlässe bundesweit und eben auch in unserem Bundesland, die uns mahnen, Bemühungen im Kinderschutz stetig zu verbessern und eben nicht nachlässig zu werden. Wie meine Vorrednerinnen und Vorredner auch festgestellt haben, geht Kinderschutz uns alle an und muss gesamtgesellschaftlich betrachtet werden. Daher ist die Einsetzung einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe bestehend aus fünf Ministerien ein wichtiger und eben auch richtiger Schritt, den die Landesregierung im Frühjahr gegangen ist, um unser aller Ziel, Kinder sicher und gesund aufwachsen zu sehen, zu erreichen.
Der Bericht ist dem Sozialausschuss gestern zugegangen, direkt nachdem dieser diese Woche dem Kabinett vorgestellt wurde. Mit diesem sollten die Fraktionen sich nun beschäftigen und eben diesen auch auswerten. Das wird etwas Zeit beanspruchen. Mir sind in einer ersten Sichtung Dinge aufgefallen, die uns im Kinderschutz aber eben schon lange und immer wieder beschäftigen. Es ist unglaublich wichtig, dass sich die unterschiedlichen Akteure in diesem Bereich kennen und eben nicht nur kennen, sondern voneinander wissen und sich akzeptieren,
denn die Akzeptanz untereinander kann dadurch gesteigert werden. Zum anderen ist es vor allem viel schwieriger, dass jemand dann durchs Raster fällt, wenn die Akteure sich kennen und untereinander austauschen.
Und dabei darf der Datenschutz bei aller Wichtigkeit den verschiedenen Akteuren nicht im Weg stehen. Als Vorsitzende eines regionalen Netzwerkes Kinderschutz und Frühe Hilfen begegnet mir nämlich immer wieder die Unsicherheit im Bereich Datenschutz unter den Netzwerkakteuren.
Gerade bei dem Versuch, aus alten Fällen, aber auch aus aktuellen Beispielen zu lernen, stellt sich da der Datenschutz immer wieder als Herausforderung dar. Und da müssen wir deutlich besser werden und klarer formulieren, denn, ich gebe der Ministerin recht, aus alten Fällen, anonymisiert selbstverständlich, lässt sich konstruktiv arbeiten und lernen.
Und noch etwas ist immer wieder Diskussionsthema im Netzwerk, und auch die Ministerin hat es erwähnt: Kinderschutz braucht starke und anerkannte Jugendämter. Sie müssen als Partner, als Hilfsangebot gesehen werden und nicht als der Bösewicht im Amt. Auch da haben wir noch eine wichtige Aufgabe vor uns, an der wir allerdings auch alle mitarbeiten müssen.
Im Übrigen, anders als meine Vorredner, habe ich persönlich – sage ich gleich, persönlich – mit dem Kinderbeauftragten oder der Ombudsstelle durchaus Sympathien. Das habe ich auch in einer vorherigen Rede schon mal gesagt. Der Kollege Peters ist darauf eingegangen und hat den Bürgerbeauftragten erwähnt. Den habe ich auch als Beispiel genannt und habe auch gesagt, ich glaube, dass der die Aufgaben durchaus erfüllen kann. Ich glaube aber, der Unterschied ist der Zugang dazu. Und Kinder brauchen einen anderen Zugang noch mal. Deswegen, finde ich, kann man darüber noch mal reden, ob man da vielleicht mal prüfen kann, wie man vielleicht den Zugang einfach dann anders machen kann.
Aus dem Bericht ist unter anderem auch zu entnehmen, wie wichtig Kindkenntnisse im Kinderschutzbereich bei allen sind, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Aus meinem Netzwerk habe ich zwei gute Beispiele: Es gibt eine Kooperationsvereinbarung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und des Staatlichen Schulamtes zum Umgang mit kindeswohlgefährdenden Situationen in den Schulen. Das würde ich gerne als positives Beispiel nennen, das da zusammengearbeitet wird. Als weiteres Beispiel im ehrenamtlichen Bereich gibt es eine Kinderschutzbroschüre auf Initiative des Kreisfeuerwehrverbandes Mecklenburgische Seenplatte, der Kreisjugendfeuerwehr Mecklenburgische Seenplatte und dem Jugendamt. Die kann ich empfehlen, die ist online abrufbar und kann vielleicht für das ganze Land als Vorbild wirken.
Sie sehen, Kinderschutz geht uns alle an. Und ich denke schon, dass das bei diesem Sachverhalt auch allen Beteiligten bewusst ist. Nichtsdestotrotz, niemand ist perfekt und es können Fehler passieren, aber im Hinblick auf unsere Kinder muss gelten, wir müssen alles daransetzen, dass diese Fehler nicht passieren.
Daran wird stetig gearbeitet. Den Antrag lehnen wir allerdings ab. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meistens ist es ja oder es ist Fluch und Segen zugleich, als letzte Rednerin noch mal das Wort ergreifen zu dürfen. An dieser Stelle tue ich uns allen einen Gefallen und verkürze das hier stark, denn zum einen ist der Antrag und die dazugehörige Einbringung fehlerhaft, überholt und vor allem populistisch, und zum Zweiten sind alle Vorrednerinnen und auch der Vorredner auf die Argumente ausreichend eingegangen, auch wenn Sie nicht immer gut zuhören wollten und daraus lernen wollten.
Die wenigen überhaupt ernst zu nehmenden Argumente sind eben haltlos und widersprechen sich. Sie sprechen von der oder Sie sprachen in der Einbringung von den vor allem älteren Menschen, die der Risikogruppe angehören, dass die geschützt werden müssen, aber eben nicht die jüngeren, die dann mit dem Virus womöglich besser umgehen oder der Körper besser umgehen kann. Dabei verkennen Sie vollkommen die Diskussion, die wir hier regelmäßig führen, über die Fachkräftesituation, die wir in diesem Bereich haben. Und die Erzieherinnen und Erzieher sind eben zum Teil auch älter und gehören deswegen zur Risikogruppe und werden auch in Zukunft – da ist auch der Vorredner gerade darauf eingegangen – mit einer großen Wahrscheinlichkeit nicht zur Verfügung stehen. Insofern, ja, widerspricht sich auch dieses Argument, was Sie gebracht haben, wo man vielleicht darauf eingehen könnte. Und noch schlimmer ist einfach, dass die Argumente oder dieser Antrag wieder dazu beiträgt oder eben nicht dazu beiträgt, die Gesellschaft zusammenzuhalten und sich in Solidarität zu üben, sondern auch hier wieder bei jeder Gelegenheit zu spalten.
Auch – und das ist eben ganz wichtig in dieser Diskussion, und zu Recht natürlich, die Situation der Kinder und deren Familien anzusprechen – ist wichtig, dass eben auch unsere Fachkräfte geschützt werden müssen. Und in dieser Debatte wird oft verkannt, dass eben auch die Fachkräfte ein Recht darauf haben, geschützt zu werden, da sie eben oft zur Risikogruppe gehören. Und wir wissen im Übrigen auch immer noch nicht genau, was dieses Virus mit Kindern macht. Zumindest ich möchte unsere Kinder und auch mein Kind dem Risiko nicht aussetzen.
Alle Argumente zur Ablehnung oder die nur zur Ablehnung führen können, sind ausgetauscht. Mir bleibt zum Schluss nur noch eins, und auch die Vorrednerin und der Vorredner sind darauf eingegangen, ich würde mich gerne bedanken bei allen Familien, die viel aushalten mussten in der letzten Zeit und auch in Zukunft sicherlich Einschränkungen hinnehmen müssen, bei allen verständnisvollen Chefs – keine Frage, auch da müssen wir uns bedanken –, bei allen Verantwortlichen, den Erzieherinnen und Erziehern und eben bei allen Verantwortlichen auch in der Ausarbeitung der entsprechenden Hygienekonzepte, denn es ist harte Arbeit, die regelmäßig zu bearbeiten, den Druck auszuhalten, den Fragen standzuhalten. Und das dürfen wir nicht verkennen. Also insofern, ja, bleibt mir nur noch mal der Dank und natürlich die Ablehnung des Antrages. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Rechte von Kindern im Grundgesetz zu verankern, ist eine langjährige
Position der SPD und wurde nicht zuletzt auch durch unsere Ministerpräsidentin bestärkt.
Zudem ist es erklärtes Ziel der Bundesregierung, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, denn es steht im Koalitionsvertrag.
Ich kann und muss Frau Bernhardt an dieser Stelle leider trotzdem an einigen Punkten zustimmen. Auch ich bin enttäuscht über die Schnelligkeit oder eben nicht Schnelligkeit bei der Umsetzung oder im Umsetzungsstand. Klar ist eben, und das habe ich gerade gesagt, im Koalitionsvertrag ist vereinbart, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Daher verstehe ich nicht und ich kann es auch nicht akzeptieren, dass nun generelle Zweifel aufgekommen sind. Aber wir bekennen uns zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Unsere Abgeordneten im Deutschen Bundestag wissen das und stehen auch dahinter. Die Umsetzung aber obliegt eben den Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Die Notwendigkeit einer Zweidrittelmehrheit macht eine Einigkeit in der Sache sicherlich nicht einfacher. Ich erwarte noch in dieser Legislatur die Umsetzung bei dieser Aufgabe. Wir von unserer Seite kommunizieren das eben auch in die Partei.
Wer diese Debatte nun aufmerksam verfolgt hat, sieht und wird hoffentlich erkennen, dass die SPD in dieser Sache klar ist und steht.
Uns bleibt trotzdem, nun den Meinungsbildungsprozess abzuwarten und auf die Einhaltung des Koalitionsvertrages zu pochen. Wir lehnen daher ab. ‒ Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute den Gesetzentwurf der AfD zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes in Zweiter Lesung. Und wie bereits in Erster Lesung ausgeführt, wiederhole ich gerne unsere Argumente für eine Ablehnung des Gesetzentwurfes: Das KiföG wurde im letzten Jahr umfassend novelliert. Die Beitragsfreiheit, die Elternbeitragsfreiheit wurde eingeführt, das Finanzierungssystem entbürokratisiert, Elternrechte gestärkt, in die Qualität investiert und Prüfrechte eingeführt. Sowohl im Sozialausschuss als auch hier im Plenum oder in der breiten Öffentlichkeit diskutieren wir regelmäßig und umfassend über die Fachkräftesituation, die am Ende dann der wahre Grund für eine Ablehnung ist und nicht der Antrag der AfD.
Und, sehr geehrte Damen und Herren, das muss ich Ihnen sicherlich nicht noch weiter erläutern, gerade die Corona-Pandemie hat die Situation verschärft und die Situation ist zusätzlich schwierig. Nicht zuletzt dieser Umstand lässt eine Novellierung allein deswegen gar nicht zu.
Aber viel wichtiger ist die Tatsache, und die habe ich auch in Erster Lesung erläutert: Die größte Baustelle meiner Meinung nach sind die unflexiblen Hol- und Bringezeiten der Einrichtungen. Auch hier spielt die Pandemie eine Extrarolle. Eine Flexibilisierung würde dennoch vielen Eltern in Elternzeit sicherlich den Alltag mit einem Neugeborenen erleichtern. Und nach wie vor halte ich die These, dass sich Familien gegen weitere Kinder entscheiden, weil sie aufmerksam das KiföG gelesen haben, für zumindest fragwürdig. Und ich kenne im Übrigen viele Menschen, die Einzelkinder sind, aus denen trotzdem vernünftige Menschen geworden sind. Und die Entscheidung für ein Kind oder mehrere Kinder obliegt tatsächlich den Eltern und sollte auch nicht an den Pranger gestellt werden,
wenn man sich eben für ein Kind entscheidet, sehr geehrte Damen und Herren. Wir lehnen auch in Zweiter Lesung ab. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Herr de Jesus Fernandes, was sagt uns Ihre Familienpolitik? Dass sie – das haben wir heute mehrfach gehört – völlig realitätsfern ist. Ihr Mutter/Vater/Kind verhöhnt alle, die anders leben. Sie verhöhnen Geschiedene, Patchworkfamilien,
Alleinerziehende, gleichgeschlechtliche Ehen und Partnerschaften
und in wilder Ehe lebende Personen, die Sie als unnormal, als nicht normale Familie bezeichnen.
Dieses Bild ist nicht nur falsch, sondern das ist widerlich und tatsächlich scheinheilig, denn auch hier in diesem Raum spiegeln die Abgeordneten das Bild der Gesellschaft wider. Hier sitzen genau diese Personen.
Das ist scheinheilig!
Und zur gendergerechten Sprache: Mit welcher Selbstherrlichkeit meinen Sie darüber entscheiden zu können, ob Frau Präsidentin sich auch mit „Frau Präsident“ angesprochen fühlt?! Hier sitzen Männer in der Fraktion, die überhaupt gar keine Berechtigung haben, sich darüber überhaupt auszulassen.
Und noch eines: Menschen, die sich für eine Adoption entscheiden – das bringt mich wirklich auf die Palme –, kinderlos oder nicht oder aus welchem Grund auch immer kinderlos oder gleichgeschlechtliche Paare, entscheiden sich bewusst für ein Kind, die sind völlig normal und sie sind eine Familie. Darüber diskutieren wir nicht und zum Glück viele andere auch nicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich komme nicht umhin, noch mal Worte zu finden zu Herrn de Jesus Fernandes, der mir gerade erklärt hat, dass ich von dem Kollegen Förster in der letzten Landtagssitzungswoche ein nett gemeintes Kompliment bekommen habe.
Entschuldigung! Entschuldigung, das nehme ich zurück,
selbstverständlich nehme ich das zurück, sondern von Herrn Schneider. Ich sehe Herrn Schneider leider nicht mehr, das wäre für ihn lehrreich.
Doch, da ist er. Gut, dann hört er zu. Wunderbar!
Ich möchte Herrn Schneider – aber gehört habe ich es ja eben von dem Kollegen de Jesus Fernandes – und allen, die es nicht verstanden haben, kurz erklären, was der Unterschied zwischen einem Kompliment und Sexismus ist. Ich erkläre noch mal, was passiert ist. Ich habe ein Kleid getragen, bin zum Rednerpult gegangen und habe so halblaut von links vernommen – jetzt rechts –, dass mein Kleid aber sehr knapp wäre, so, dass ich es hören konnte, so, dass es nicht alle anderen hören konnten, aber ich konnte es hören. Ich erkläre, was dann passiert, und muss es leider so sagen: In diesem Moment haben mir alle, die es verstanden haben – und es sind links nur Herren –, auf den Arsch geguckt. Das ist Sexismus,
denn ich konnte es hören.
Und ich konnte...
Das ist kein Kompliment! Das wird passieren, wenn das gesagt wird.
Und ich konnte es hören und ich musste es ertragen, dass ich weiß, dass mir jetzt diverse Menschen auf den Hintern gucken und mich dabei beobachten. Das ist kein Kompliment, das ist Sexismus, meine Herren!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus aktuellem Anlass möchte ich kurz die Worte meines Kollegen Herrn Schneider wiederholen, der auf dem Weg nach vorne betonte, dass mein Kleid sehr knapp wäre.
Ich lass das mal so für sich stehen.
Ich würde die Gelegenheit gerne nutzen, weil das gerade passte oder ja seit zwei Tagen passt, um mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung zu bedanken, die hier einen reibungslosen Ablauf für uns organisieren.
Zum Antrag: Ich kann Frau Bernhardt zustimmen und möchte mich Ihrem Dank ausdrücklich anschließen, denn das, was wir gerade erleben zu dieser Zeit, in der wir gerade leben, zeigt deutlich, was unsere Erzieherinnen und Erzieher täglich leisten. Das wird wohl hoffentlich nicht erst jetzt, aber gerade jetzt, auch allen klar. Also, vielen Dank!
Die Zielstellung des Antrages der Linksfraktion ist löblich und richtig und wird hier im Hause wohl vermutlich auch von allen geteilt. Aber sie ist nicht neu und wurde so oder in ähnlicher Form bereits des Öfteren präsentiert. Was hier in diesem Haus mit Sicherheit auch alle einsehen und erkannt haben, ist ein enormer Bedarf jetzt und in Zukunft an weiteren Fachkräften. Das liegt natürlich zum einen an einem steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen als auch am vermehrten altersbedingten Ausscheiden von Erzieherinnen und Erziehern.
Und da das alle erkannt haben, wurde auch bereits gehandelt. Zur Akutbehandlung hat MV auf die praxisorientierte und vergütete Ausbildung gesetzt, ein Erfolgsmodell, dem nun auch viele andere Bundesländer folgen und was auch vom Bund Lob und Anerkennung findet und, ja, eben wie gesagt, von den Bundesländern jetzt nachgeahmt wird.
Nun gut, Sie fordern eine umfassende Fachkräftebedarfsanalyse. Laut Sozialministerin Drese ist genau hiermit ein Beratungsunternehmen bereits beauftragt und erste Ergebnisse sind hoffentlich in Kürze zu erwarten. Allerdings möchte ich der Sozialministerin auch beipflichten, dass allein eine quantitative Aussage keine völlig neue Erkenntnis bringt, denn, dass wir mehr Erzieherinnen und Erzieher in diesem Land brauchen, ist nicht neu. Das wissen wir seit vielen Jahren. Das Wichtigste wird aber sein, mit guten Vorschlägen zu einer Lösung des Problems beizutragen, sobald auch diese Analyse vorliegt. Dazu sind wir dann alle aufgerufen, und ich hoffe, dass sich nicht ähnlich wie im Prozess zur ENZAusbildung im Klein-Klein verfangen wird, sondern an praktikablen Lösungen für alle gearbeitet wird. Das wird ein Kraftakt sein und auch weiterhin bleiben.
Ihr Antrag lässt leider durchblicken, dass an dem Problem überhaupt nie gearbeitet wird oder gearbeitet wurde. Und auch hier hat die Sozialministerin bereits ausgeführt, dass wir mit zahlreichen Maßnahmen diesem Problem entgegenwirken wollen. Wir haben alles schon aufgeführt: die Fachkräfteoffensive, die genannte ENZ-Ausbildung, die Anpassung im neuen KiföG. Das lässt sich so beliebig fortführen.
Ich glaube, in der Sache und in der Zielstellung sind wir uns eben einig, das hat auch die Debatte gerade gezeigt, nur eben in der Frage, ob es dafür dieses Antrags bedarf, sind wir es nicht. Wir lehnen diesen Antrag daher ab. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Idee, Eltern noch weiter zu entlasten und noch familienfreundlichere Bedingungen zu schaffen, ist gut. Und zu meinem Erstaunen ist das Familienbild, das Herr Förster heute vermittelt hat, besser, als ich es sonst aus der Fraktion kenne.
Doch, die habe ich gehört, aber der Anfang war nicht ganz schlecht, nicht so schlecht wie sonst.
Der Antrag sieht vor, das Elterngeld zwischen zwei Geburten trotz Teilzeitarbeit nicht nachteilig auszulegen. Dieses soll für Kinder bis zu einem Altersabstand von drei Jahren gelten. Ganz allgemein gelten die zwölf Monate vor Geburt beziehungsweise die zwölf Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz begonnen hat, als Bemessungszeitraum. Nicht in diesem Bemessungszeitraum zählen beispielsweise Zeiten, in denen Frauen aufgrund der Schwangerschaft erkrankt sind und weniger oder gar kein Einkommen bezogen haben. Beim zweiten, dritten – das ließe sich fortführen – Kind sind diese zwölf Monate vor Geburt des Kindes auch die Bemessungsgrundlage. Sollte in den zwölf Monaten Bemessungszeitraum Elterngeld für ein Geschwisterkind gezahlt worden sein, zählt dies nicht mit hinein und wird übersprungen. So weit, so gut. Das ist auch im Antrag beziehungsweise in der Begründung ähnlich nachzulesen.
Herr Förster hat es dann heute Abend gerade gesagt – im Antrag steht leider nichts dazu und wird verschwiegen –, dass es genau für diesen Fall und für diese be
mängelte Ungerechtigkeit diesen einen Ausgleich, den sogenannten Geschwisterbonus gibt.
Dieser wird gezahlt, sofern das ältere Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter sechs Jahren im Haushalt sind und leben. Der Geschwisterbonus wird in Höhe von zehn Prozent des zustehenden Elterngeldes gewährt. Mindestens beträgt dieser Bonus 75 Euro.
In Deutschland sind Kinder eben keine Privatsache. Unser Land ist sogar ziemlich gut aufgestellt. Im internationalen Vergleich ist unsere Elternzeit und unser Elterngeldmodell im Übrigen ganz weit vorn mit dabei. Nehmen wir Länder wie die USA beispielsweise, die weder bezahlten Mutterschutz noch Elternzeit, geschweige denn Kindergeld oder Elterngeld zahlen. Kinder sind dort reine Privatangelegenheit. Im EU-Vergleich sind es Länder wie Spanien oder Portugal, die so schlecht aufgestellt sind, dass Eltern wenige Wochen nach der Geburt wieder arbeiten gehen müssen, weil es auch dort keine Leistungen gibt.
Insofern, ich habe es gerade gesagt, ist Deutschland sehr gut aufgestellt. Wir werden den Antrag ablehnen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Antrag der AfDFraktion zur Einführung eines landesweit einheitlichen Betreuungsschlüssels in Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern haben meine Vorredner/-innen bereits gute Argumente für eine Ablehnung genannt. Einige möchte ich noch mal aufgreifen.
In Punkt I führen Sie den bundesweiten Vergleich an. Ich hoffe, im bundesweiten Vergleich beziehen Sie alle Faktoren mit ein, zum Beispiel die Fachkraftquote, da ist M-V Spitzenreiter, oder Öffnungszeiten wie zum Beispiel in Baden-Württemberg, wo Sie durchaus Einrichtungen finden, in denen Sie Ihre Kinder über Mittag abholen müssen, oder Ganztagsplätze und wie viele Stunden diese beinhalten, oder die Anzahl der zu betreuenden Kinder unter drei Jahren. Wenn Sie all diese Faktoren mit einbeziehen, müssen Sie feststellen, dass ein Vergleich wahrlich schwierig ist.
Das Wichtigste jedoch fehlt in Ihrem Antrag in Gänze, die Aussage, woher die zusätzlich benötigten Fachkräfte kommen sollen – und ich danke, Frau Bernhardt, für die ausführliche Rechnung, die Sie aufgestellt haben –, aber das kennen wir ja, konkrete Lösungsansätze haben Sie nicht auf Lager. Im Gegenteil, die von der Koalition eingeführte Praxisintegrierte Ausbildung für die 0- bis 10-Jährigen haben Sie abgelehnt, die Erweiterung des Fachkräftekataloges ebenfalls. Nichts mit Alternativen!
Frau Bernhardt hat die Peinlichkeit der Qualität des Antrages angesprochen und ich habe mich auch gefragt, wie die Herren auf die Formulierung dieses Antrages gekommen sind, und habe gegoogelt, und siehe da, Wikipedia liefert die Antwort. Ich weiß ja nicht, wie der Professor in der Uni das gehandhabt hat, aber ich habe gelernt, dass man Wikipedia nicht immer glauben sollte.
An die AfD: Sie sprachen von besten Voraussetzungen für unsere Kinder, Kinder sind unsere Zukunft. Ja, das sind sie, und ja, das alles wollen wir. Und wissen Sie was? Wir wollen das für alle Kinder. Und was haben wir vor einer Stunde hier gehört, als es um die Aufnahme minderjähriger Kinder in Griechenland ging? Kinder werden vorgeschoben! Was die Minderjährigen uns hier kosten!
Hören Sie auf zu heucheln!
Mehr Menschenverachtung kann ich mir nicht vorstellen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im vergangenen Jahr haben wir das novellierte KiföG beschlossen. Hauptneuerung war die Elternbeitragsfreiheit – ein großer Kraftakt, aber ein voller Erfolg.
Weiterhin wurde das Finanzierungssystem entbürokratisiert, die Elternrechte gestärkt, in die Qualität investiert und Prüfrechte eingeführt. Sowohl im zuständigen Sozialausschuss als auch hier im Landtag oder in der breiten Öffentlichkeit diskutieren wir regelmäßig und umfassend über die Fachkräftesituation.
Da verwundert es schon, dass im vorliegenden Gesetzentwurf keine Aussage darüber zu finden ist.
Bei der Einbringung sprach Herr Förster leider von der betreuenden Mutter.
Es ist sehr schade, dass die Väter in Elternzeit hier vergessen worden sind. Die von Ihnen realen Konfliktsituationen lassen sich selbstverständlich nicht wegreden, allerdings habe ich in meinem Bekanntenkreis eine andere Baustelle in diesem Zusammenhang erfahren. Oft liegt es gar nicht an der Tatsache des Teilzeitplatzes, sondern an den unflexiblen Hol- und Bringezeiten. Eine Flexibilisierung würde vielen Familien den Alltag erleichtern.
Auch hier ergeben sich natürlich Baustellen und offene Fragen, so was wie Schichtsysteme der Träger, Krankheit et cetera. Wünschenswert wäre also, den Eltern landesweit mit flexiblen Bring- und Holzeiten den Alltag im meist ersten Lebensjahr zu erleichtern.
Familien zu mehreren Kindern zu ermutigen, ist richtig und nötig. Dass Eltern eines Kindes allerdings aufmerksam das KiföG lesen und von der Teilzeit erfahren und sich deswegen gegen ein weiteres Kind entscheiden, halte ich für eine sehr steile These. Natürlich ist gerade das erste Lebensjahr sehr intensiv, auch zeitintensiv: Familie, Kindererziehung, Zeitmanagement ist harte Arbeit. Und daher ist es richtig und wichtig, dass der Rechtsanspruch von Teilzeit in der Kinderbetreuung für alle gilt.
Ich danke Frau Bernhardt an der Stelle für ihre Aussagen zur Familienpolitik der AfD. Sie hat es auf den Punkt gebracht.
Da darf man klatschen, ja.
Ein Highlight noch zum Schluss: Herr Professor Dr. Weber bezeichnete die Aussage von Frau Bernhardt als eine Lüge, dass Sie das Problem schon länger kennen und es im letzten Jahr in die Novellierung hätten einbringen können. Auch ich bin über die Tatsache gestolpert. Normal scheue ich mich davor, jetzt ist es allerdings notwendig, ich zitiere aus dem Wahlprogramm der AfD Mecklenburg-Vorpommern
zur Landtagswahl 2016, Seite 4, erster Abschnitt:
Natürlich.
„Ganztagsplätze“
Zuhören, richtig!
„Nach der Geburt weiterer Kinder sind während der Elternzeit für die älteren Geschwister Ganztags-Krippen- und Kindergartenplätze zur Verfügung zu stellen. Das erleichtert die Entscheidung für mehr Kinder und stellt auch für alleinerziehende Mütter und Väter eine große Hilfe dar.“ Zitatende.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das, glaube ich, nennt man einen Zonk. Wir lehnen ab. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese originäre Aufgabe der kommunalen Ebene wird seit 1997 durch das Land unterstützt, und das ist richtig und wichtig. Dass es nun seit 1997 erstmalig mehr Geld für Kinder und Jugendliche in diesem Haushalt gibt, ist spät, aber gut. Und ich wiederhole gern noch einmal aus der Ersten Lesung, das ist ein Anfang, und ich denke, als diesen sollten wir die Erhöhung auch verstehen. Und ich wiederhole auch, mehr geht immer.
Ein deutlicher Fortschritt ist auch die dauerhafte Dynamisierung um 2,3 Prozent jährlich. Dies trägt auch zur Verbesserung bei. Die Anpassung der Alterskohorte wurde seitens des Sozialministeriums in Erster Lesung deutlich begründet. Eine Grundlage der Förderung der Kinder- und Jugendförderung in M-V ist der Landesjugendplan, und über die angekündigte Überarbeitung soll es inhaltliche Neuerungen insbesondere zu Jugendbeteiligungen bringen, auf die ich mich sehr freue und gespannt bin.
Zu Frau Bernhardt: Sie hatten ausgeführt, dass nur in Kitas investiert wird. Ich finde, das wird diesem wichtigen Thema nicht gerecht und auch nicht, dass man diese Themen gegeneinander ausspielt.
Wir bleiben dabei und lehnen ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich schließe mich ausdrücklich der Ministerin und meinen Vorrednerinnen der LINKEN und der CDU an. Der Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern ist nicht gegeben, das geht auch aus der Kleinen Anfrage hervor. Eine Warnung des Sozialministeriums ist bereits rausgegangen an die Einrichtungen und inhaltlich ist tatsächlich alles gesagt.
Wir haben bestens ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher in unseren Einrichtungen. Die Kitas haben des Weiteren einen Schutzauftrag, den sie erfüllen müssen. Und ich warne davor, mit diesem Antrag allen Einrichtungen, allen Erzieherinnen und Erziehern in diesem Land zu unterstellen, dass sie diesen Schutzauftrag nicht erfüllen wollen oder erfüllen können.
Aber eines muss tatsächlich noch gesagt werden. Herr de Jesus Fernandes hat in seiner Rede betont beziehungsweise sogar gedroht, was passieren würde, wenn wir diesem Antrag nicht zustimmen. Dann würden wir in den Prozenten noch weiter sinken. In seiner Kurzintervention an Frau Bernhardt hat er gejammert, dass DIE LINKE nicht mit ihm spielen möchte.
Herr de Jesus Fernandes, ich möchte Sie fragen: Geht es Ihnen um die Kinder mit diesem Antrag oder geht es Ihnen darum, wer welche Wahlen gewinnt?
Das ist nicht ganz hervorgegangen aus seiner Rede und auch aus dem Antrag nicht. Von daher ist es tatsächlich eine Frage, die gestellt werden muss. Insofern, wir lehnen den Antrag ab. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Investitionen sind immer gut und sollten vor allem nicht gegeneinander ausgespielt werden. Eine ganz besondere Herzensangelegenheit sind Investitionen in unsere Kinder.
Die für alle Eltern gebührenfreie Kita ist die größte Familienentlastung in der Geschichte dieses Landes.
Das können wir auch hundertundeinmal hören, Herr Professor Weber. Dann erzählen wir das noch mal öfter, das ist nicht schlechter, das ist gut.
Damit fördern wir Familien, wir entlasten Familien, wir stärken Familien in Mecklenburg-Vorpommern, meine sehr geehrten Damen und Herren. Eines unserer Ziele, nämlich kostenfreie Bildung von Anfang an, wird in wenigen Tagen Realität, und das in allen Förderfeldern – Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege – und in vollem Förderumfang von zehn Stunden. Ab dem 01.01.2020 profitieren über 100.000 Kinder in Mecklenburg-Vorpommern und vor allem Eltern mit niedrigem Einkommen, Familien mit vielen Kindern und Alleinerziehende in diesem Land.
Mit diesem Haushalt schaffen wir die Möglichkeit der Teilhabe für alle Kinder, unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern. Das, meine Damen und Herren, ist echte Chancengleichheit und das ist keine Selbstverständlichkeit. Das sehen wir daran, dass das eben schon eine lange Forderung ist und lange gedauert hat, viele Bemühungen vieler Personen beinhaltet hat und unser Bundesland der Vorreiter in Sachen gänzlicher Kostenfreiheit ist.
145 Millionen Euro – ein enormer Kraftakt, eine enorme, aber wichtige und richtige Investition, nämlich in unsere Zukunft, in unsere Kinder und in unsere Familien. Mecklenburg-Vorpommern – ein Land zum Leben, ein Land für unsere Familien. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ja, Herr Renz, der Schwerpunkt der Fraktionen wird herausgearbeitet, darauf sind wir stolz. Und Überraschung: Ich gehe auch noch mal auf die Frauenförderung ein. Das ist...
Bitte? Ich habe Sie leider akustisch nicht verstanden.
Trauen Sie sich das nicht noch mal zu sagen?! Schade!
Gut, also, hören Sie vielleicht auf, den Frauen zu unterstellen, dass wir verteidigt werden müssen. In unseren Fraktionen gibt es Gleichberechtigung auf Augenhöhe, da haben wir das nicht nötig. Und da es um die Sache geht, ist es auch vollkommen egal, ob, so wie eben, Jörg Heydorn zu dem Thema spricht, ob sonst Herr Ritter bei den LINKEN zu dem Thema spricht, ob das Frau Tegtmeier oder Frau Friemann-Jennert sind, die zu dem Thema sprechen, es geht um die Sache und es ist vollkommen egal, ob es Männer oder Frauen sind, die sich für Gleichberechtigung, für Frauenrechte, für Frauenforschung, für Frauenförderung einsetzen.
Ihre Anträge im Sozialausschuss waren so schlecht und sie gingen zum Großteil tatsächlich um die Streichung von Frauenforschung und Frauenförderung.
Nee, das ist nicht falsch, das ist richtig. Vielleicht lesen Sie sich die noch mal durch?!
Es waren etliche Anträge dazu. Es ist vollkommen egal, wie viele es waren, weil jeder, den Sie dazu gestellt,
jeder Antrag, den Sie dazu gestellt haben, ist einer zu viel, denn Sie kennen die Realität nicht. Sie kennen sie einfach nicht.
Es gibt immer noch Bewerbungsgespräche, wo Frauen gefragt werden, ob sie einen Kinderwunsch haben, und den Job nicht bekommen im Gegensatz zu ihren männlichen Kollegen.
Es gibt immer noch – immer noch! – Hinweise für Frauen, wie sie sich in ihrem Job zu kleiden haben, wie sie ihre Stimme verstellen sollen am Telefon und etliche solche Sachen, damit sie erfolgreich im Job sein können. Es gibt immer noch Frauen, die sich nicht trauen, sexuelle Übergriffe zur Anzeige zu bringen, weil man ihnen nicht glauben könnte oder weil es schamlos ausgenutzt werden könnte, wie es auch jüngst in Mecklenburg-Vorpommern der Fall war, ja?!
Es gibt übrigens auch in diesem Haus – lesen Sie das Protokoll aus der letzten Landtagssitzung, da gab es einen Hinweis, und ich gehe davon aus, aus der rechten Ecke des Saales, für Frau Aßmann in ihrer Rede, der kommentiert wurde aus dem Plenum, leider nicht namentlich erwähnt, mit „typisch blond“. Das wird keine Frau gewesen sein, die das gesagt hat. Danke! Wirklich unglaublich!
Die Voraussetzung übrigens, als Frau hier in diesem Parlament sitzen zu können, ist, dass man vorher aufgestellt wurde und auf einer Liste einer Partei erscheint. Offensichtlich ist das in Ihrem Fall nicht so häufig vorgekommen, weil sonst würden da nämlich Frauen sitzen. Sie haben nämlich vor allem Landeslistenplätze.
Und dann muss auch noch mal gesagt werden, in der Fraktion der SPD und, gerade noch mal gesprochen, auch Frau von Allwörden sitzt mit einem Direktmandat hier, aus eigener Kraft errungen und nicht, weil irgendjemand hier irgendjemanden auf die Liste ganz nach oben gesetzt hat, weil wir es nötig gehabt hätten. Das haben die Frauen hier ganz alleine geschafft, weil die Frauen hier in dem Saal nämlich gut sind und es alleine schaffen und dafür keine Männer brauchen.
Ich mache mir keine Sorgen um die AfD,
aber ich glaube, wenn Sie in Ihrer Partei mehr Frauen hätten, würde es Ihrer Partei vielleicht gar nicht so schlecht gehen.
Sie braucht niemand.
Noch ein Hinweis, ich weiß jetzt nicht genau, ob Herr Heydorn darauf eingegangen ist: Frau Bernhardt, Sie hatten vorhin gesagt, der Haushaltstitel im KJFG würde im Haushalt nicht steigen. Das ist nicht wahr. Um 200.000 Euro steigt der im Haushalt. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich Frau Bernhardt in ihrer Bewertung der UNKinderrechtskonvention ausdrücklich anschließen. Da habe ich keine andere Auffassung und auch meine Fraktion nicht.
Zur Wahrung der Kinderrechte hat die Ministerin etliche Maßnahmen und Veranstaltungen genannt, wie unter anderem die Kinderschutz-Hotline, die Kinderschutz-App, die Kinderschutzwoche, auch von meiner Kollegin Frau Friemann-Jennert eben erwähnt. Da haben wir etliche Maßnahmen getroffen, die auch zur Wahrung der Kinderrechte beitragen.
Unter Punkt II.1 fordern Sie die Landesregierung auf, eine langfristig abgesicherte Beschwerdestelle für Kinder einzurichten, um dort ihre Rechte vorbringen zu können.
Nun gibt es so was für Erwachsene in Form des Bürgerbeauftragten Herrn Crone, und ich glaube nicht, dass Herr Crone oder aber auch seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich dagegen sperren würden, wenn sich nun ein Kind oder ein Teenager eben an ihn wenden würde. Vielleicht gab es solche Fälle bereits, das könnten wir ihn ja mal fragen.
Frau Bernhardt hat als Beispiel einer Beschwerdestelle das Bundesland, ich will nicht lügen, Hessen genannt,
Hessen genannt. Unser Nachbarland Schleswig-Holstein hat auch eine Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche. Diese ist eingerichtet eben beim Bürgerbeauftragten. Da gibt es einen Flyer, den man online einsehen kann.
Und an den Kollegen der AfD, der meinte, Kinder wären ja auch Menschen und hätten die gleichen Rechte: Kinder haben durchaus unterschiedliche oder andere Ansätze, wie sie ihre Rechte wahrnehmen wollen, und da gibt es durchaus die Frage, wo sie das tun sollen und tun können.
Ich habe aus dem Flyer aus Schleswig-Holstein einmal das Profil rausgesucht, was eben diese Beschwerdestelle für ein Aufgabenprofil hat. Dort steht eben als Beispiel in Schleswig-Holstein:
„Wir...
informieren dich über deine Rechte.
beraten dich, welche Möglichkeiten es gibt, sich ge
gen eine ungerechte Entscheidung zu wehren.
suchen gemeinsam mit dir nach Lösungen, wie man
deine Situation verbessern kann.
begleiten dich zu Terminen zum Jugendamt oder zu
einem freien Träger der Jugendhilfe.“
Und dann sind Beispiele aufgeführt, was Kinder und Jugendliche für Themen haben, mit denen sie sich eben an diese Beschwerdestelle wenden. Da ist zum Beispiel genannt:
„Ich darf nur unter Aufsicht telefonieren. Auch sonst darf ich mich nie alleine in mein Zimmer zurückziehen. Hat das Heim ein Recht dazu?“ 15-jährige Heimbewohnerin
Oder, ich habe noch ein Beispiel:
„Meine Eltern wollen ins Ausland umziehen. Ich mag nicht mitkommen und möchte meine Schule und Freunde hier nicht zurücklassen. Was sind meine Rechte?“ 17-jährige Schülerin
Da sind noch mehr Beispiele, aber das sind tatsächlich zwei Beispiele, wo man eben schon die Frage stellen kann, an wen sollen sie sich denn sonst wenden. Sicherlich haben Sie als Beispiel vorhin Eltern genannt, aber in diesen beiden Fällen, die ich genannt habe, ist zum einen der Fall, dass gar keine Eltern da sind, sondern dass es eine Heimbewohnerin war, und zum anderen, dass
die Eltern eben eine Entscheidung getroffen haben, mit der die junge Frau nicht leben möchte und sich fragt, wie sie dagegen vorgehen kann. Insofern macht so eine Beschwerdestelle möglicherweise tatsächlich Sinn. Insofern, wie gesagt, haben wir einen Bürgerbeauftragten, den man sicherlich mal befragen kann, ob es in Mecklenburg-Vorpommern Fälle gibt, in denen sich an ihn gewendet wurde.
In Punkt II.2 Ihres Antrags geht es eben um „Kinderrechte ins Grundgesetz“. Seit 25 Jahren gilt die Kinderrechtskonvention eben auch in Deutschland. Eine verfassungsrechtliche Verankerung ist unabdingbar, um als Vertragsstaat allen damit verbundenen Verpflichtungen auch nachzukommen. Daher ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion sowie die Bundesjustizministerin und die Bundesfamilienministerin starkmachen, dieses Ziel möglichst zügig umzusetzen. Die Bund-Länder-Kommission hat ihren Bericht vorgelegt, der nun eben eine Grundlage für das weitere parlamentarische Verfahren sein wird, denn eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat ist eben notwendig. Und genau deswegen ist die Einbeziehung der Länder wichtig und richtig.