Ich hätte jetzt beinahe was gesagt, Herr Kollege Ritter. Gut, dann kommt vielleicht das andere auch noch.
Frau Kollegin Oldenburg hat ihre Kritik an der geplanten Volksbefragung damit begründet, dass die Menschen in diesem Land ihre Meinung eigenständig sagen wollten. Aber, meine Damen und Herren, das können sie. In diesem Land herrscht demokratische Freiheit und die impli
ziert auch die Redefreiheit jedes Einzelnen. Die Menschen in diesem Land – und das unterscheidet die heutige Situation stark von der Situation, wie sie in der Vergangenheit hier geherrscht hat – können sich in Bürgerinitiativen artikulieren. Sie können es auf öffentlichen Kundgebungen tun, sie können es – der Ministerpräsident hat ja in seiner Regierungserklärung auch noch mal darauf hingewiesen – in den Bürgergesprächen mit dem Ministerpräsidenten, aber auch gegenüber jedem einzelnen Abgeordneten tun. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, seine Meinung tatsächlich zu sagen. Sie können es mit Volksbegehren tun, die aus der Mitte der Bevölkerung heraus betrieben werden, und sie können es auch mit Volksentscheiden tun, wir haben uns ja in der letzten Wahlperiode darauf verständigt, die entsprechenden Quoren zu senken.
Wenn wir jetzt zusätzlich – zusätzlich! – das Mittel der Volksbefragung einführen wollen, dann ist das nichts, was den Menschen in diesem Land ein Recht nimmt, sondern es ist etwas, was tatsächlich ein Mehr bedeutet, und ich glaube, es ist ein Mehr an Partizipation. Ein Mehr auch an Wissensvermittlung von der Bevölkerung in die Regierung hinein kann nie schaden.
Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt, den die Kollegin Oldenburg angesprochen hat, ist die Kritik – ich will es mal so formulieren – an Personalentscheidungen. Sie hat das unter anderem neben vielen anderen Punkten auch an dem Wahlvorschlag, den die SPD-Fraktion im Rahmen der dieswöchigen Landtagssitzung einreichen wird, am früheren Kollegen Müller festgemacht. Sie hat kritisiert, ich will es mal so zusammenfassen,
sie hat es kritisiert, dass eine entsprechende Stellenausschreibung vielleicht nicht stattgefunden hat und der eine oder andere – es fiel der Name Neumann, wenn ich das richtig im Kopf habe – aus ihrer Sicht qualifizierter war. Dann möchte ich Sie, Herr Kollege Ritter,
dann möchte ich Sie, Herr Kollege Ritter, vielleicht mal daran erinnern, wie es denn gewesen ist, Herr Kollege Ritter, Frau Kollegin Tegtmeier, dann will ich die Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion mal daran erinnern, wie das damals gewesen ist, als der Kollege Neumann zum Datenschutzbeauftragten gewählt worden ist. Das ist ja auf Wahlvorschlag des damaligen Koalitionspartners der SPD, der LINKEN, gemacht worden, nach den ähnlichen Prinzipien, wie das jetzt mit dem Kollegen Müller gemacht worden ist. Die Qualifikation des damaligen Datenschutzbeauftragten Neumann bestand unter anderem darin, dass er ein Hochschulstudium an der Offiziersschule der DDR gemacht und später sein Erstes juristisches Staatsexamen nachgeholt hatte. So ist das manchmal mit Personalvorschlägen auch aus der heutigen Opposition.
Ein weiterer Punkt, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist die Kritik, dass die Landesregierung sich nicht in hinreichendem Maße für die Stärkung der Tarifbindung einsetzen wolle. Hier würde angeblich nur geprüft, hier würde das, was man in den letzten fünf Jahren schon hätte machen können, immer noch nicht umgesetzt. Aber, meine Damen und Herren von der Linkspartei,
vielleicht schadet es ja gar nicht, wenn Sie der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten an der einen oder anderen Stelle auch mal zuhören. Der Ministerpräsident hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Landesregierung unter anderem dadurch für eine Stärkung der Tarifbindung einsetzen will, dass anders, als das bisher häufig noch der Fall ist, tarifgebundene Unternehmen nicht bei der öffentlichen Auftragsvergabe hinten runterfallen, weil Tariflöhne im Regelfall höher sind als die Entlohnung, die von nicht tarifgebundenen Unternehmen gezahlt werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn wir das Revue passieren lassen, wie erfolgreich das Landesvergabegesetz hier in Mecklenburg-Vorpommern war und wie viel von den Kritikpunkten, die bei der ersten Gesetzeseinbringung im Zusammenhang mit der Einführung eines Mindestlohns vonseiten der Opposition gekommen sind, sich im Nachhinein in Luft aufgelöst hat, dann bin ich mir sicher, dass dieses Mittel, über ein Tarifgesetz – oder über ein Landesvergabegesetz, genauer gesagt – die Tarifbindung in diesem Land zu stärken, genau der richtige Weg ist, weil es sich gezeigt hat, dass der Weg, über das Landesvergabegesetz auch den Mindestlohn und die Entlohnung insgesamt in diesem Land zu stärken, der richtige Weg war. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Lieber Kollege Schulte, es reicht eben nicht aus, nur der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zuzuhören, sondern man sollte auch der Fraktionsvorsitzenden der LINKEN zuhören.
Bei der Kritik, lieber Kollege Schulte, an der Personalpolitik der Landesregierung ging es nicht um Herrn Neumann, ging es nicht um den Landesdatenschützer. Der Name Neumann ist ins Spiel gekommen, als es einen Zwischenruf aus den Koalitionsfraktionen gab.
die Kritik an der Personalpolitik dieser Koalition richtet sich unter anderem an den Vertreter oder Stellvertreter, man weiß es nicht genau, des Vorpommern-Staatssekretärs, gut dotiert, die Kritik richtet sich an die Einrichtung der Stelle der Migrationsbeauftragten.
das gehört zu dem Paket mit summa summarum 1 Million Euro, die am Ende dann in dem Landeshaushalt steht.
Und welche Effekte diese zusätzlich eingerichteten Stellen bringen, das ist ja noch offen. Ich habe zum Beispiel von der Migrationsbeauftragten Frau Kaselitz letztes Jahr – weil sie unter anderem mit mir gemeinsam im Jugendhilfeausschuss im Kreistag der Mecklenburgischen Seeplatte sitzt – noch nicht ein Wort zu der Problematik gehört, dass aus Mecklenburg-Vorpommern Kinder abgeschoben werden, kein Wort von der Migrationsbeauftragten. Ist das nicht ihre Zuständigkeit?
Ich habe jetzt nur gelesen, dass Herr Schubert sich in Ducherow sein Büro suchen will, Herr Dahlemann in Anklam. Können die nicht zusammen in eine Bude ziehen?
Muss da auch noch mal doppelt Geld ausgegeben werden? Das war der Kern unserer Kritik und nicht die Personalie Neumann oder Müller. Das entscheiden wir nachher in einer demokratischen Wahl.
Und erzählen Sie nicht solchen Unsinn, nur um sozusagen meiner Fraktionsvorsitzenden zu unterstellen, sie hätte hier falsch Zeugnis abgelegt! – Herzlichen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Abgeordnete Enrico Komning aus der Fraktion der AfD hat darum gebeten, gemäß Paragraf 88 unserer Geschäftsordnung eine persönliche Erklärung abzugeben. Ich erteile daher dem Abgeordneten Enrico Komning das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Ja, ich habe die Gelegenheit, die mir die Geschäftsordnung gibt, nutzen wollen und ich will sie nutzen, weil eben in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten auch mein Name auftauchte, und zwar im Zusammenhang mit einer Einschätzung des Vorpommern-Staatssekretärs Dahlemann.