Es ist nur nicht geregelt. Und so, wie Sie das hier darstellen, ist das Populismus in Reinkultur, Herr Ritter.
Und, geschätzte Frau Kollegin von Allwörden, Sie haben in Ihrem Redebeitrag bemängelt oder gefragt, warum ich diesen Exkurs zur Terrorismusbekämpfung gemacht habe.
Ich habe das schon in meinem Redebeitrag eingangs erläutert und ich kann Ihnen das hier auch noch mal sagen. Offensichtlich haben Sie die Drucksache der Landesregierung nicht gelesen, denn schon im ersten Satz unter Punkt „A Problem“ steht, ich erlaube mir zu zitieren: „Vor dem Hintergrund der Terrorismusbekämpfung sind Anpassungen …“ und so weiter und so fort, Zitatende.
Also „Terrorismusbekämpfung“ steht doch im ersten Satz in dieser Regierungsvorlage. Und dann werfen Sie mir vor, dass ich hier einen Exkurs zur Terrorismusbekämpfung mache. Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz.
Ich habe 22 Minuten Redezeit. Ich denke, ich werde noch ein paar Minuten haben, die ich aber nicht gewillt bin, weiter auszuschöpfen. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes auf Drucksache 7/1320(neu). Der Innen- und Europaausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BMV, bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und AfD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/1320(neu) zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/1320(neu) bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir einen Hinweis: Es ist vereinbart worden, den für morgen vorgesehenen Tagesordnungspunkt 29 am Freitag nach dem Tagesordnungspunkt 38 aufzurufen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat eine Sitzungsunterbrechung beantragt, bis der Wirtschaftsminister, der für 14.00 Uhr avisiert war, hier im Plenarsaal eintrifft. Die Sitzung ist unterbrochen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, doch Platz zu nehmen, damit wir weitermachen können. Ich bitte auch den Wirtschaftsminister, Platz zu nehmen, damit wir anfangen können.
Ich eröffne jetzt die Sitzung. Da der Wirtschaftsminister nicht in seiner Eigenschaft als Mitglied der Regierung
hier ist, sondern als Abgeordneter, erteile ich ihm einen Ordnungsruf, da ich den Hinweis gegeben habe, er möge bitte Platz nehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und freue mich, dass der Wirtschaftsminister nach fast sechsstündiger Irrfahrt den Weg in den Plenarsaal gefunden hat.
So, für das Lachen, das immer noch nicht auf der Regierungsbank erfolgt ist, erteile ich den zweiten Ordnungsruf und weise den Minister als Abgeordneten darauf hin, dass ein dritter Ordnungsruf die Wortentziehung bedeuten würde für den heutigen Tag.
Ich rufe auf die Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Einundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, zum Staatsvertrag über den Datenschutz beim Norddeutschen Rundfunk sowie zur Anpassung des Landesrundfunkgesetzes an die Verordnung EU 2016/679, Drucksache 7/1799.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Einundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Einundzwanzigster Rundfunkänderungs- staatsvertrag) , zum Staatsvertrag über den Datenschutz beim Norddeutschen Rundfunk (NDR-Datenschutz-Staatsvertrag) sowie zur Anpassung des Landesrundfunkgesetzes an die Verordnung (EU) 2016/679 (Erste Lesung) – Drucksache 7/1799 –
(Im Plenarsaal geht das Licht aus. – allgemeine Unruhe und Heiterkeit – Minister Dr. Till Backhaus: Kaum ist Harry da, geht das Licht aus.)
Also wenn keiner ein Problem damit hat, dass wir uns im Dunkeln unterhalten, erteile ich das Wort zur Einbringung dem Minister für Inneres und Europa in Vertretung der Ministerpräsidentin. Bitte schön, Herr Caffier.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir hoffen, dass es im Laufe der Zeit Licht wird, aber wir schaffen das auch im Dunkeln.
Heute steht ein Rundfunkthema auf der Tagesordnung, ein Gesetzentwurf zum Einundzwanzigsten Rundfunkän
derungsstaatsvertrag, zum Staatsvertrag über den Datenschutz beim Norddeutschen Rundfunk und zur Anpassung des Landesrundfunkgesetzes an die Datenschutz-Grundverordnung. Was sich technisch anhört, ist letztendlich von großer Bedeutung für unser öffentliches Rundfunksystem. Es geht darum, dass wir zukünftig den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfähig machen.
Erstens wollen wir die freie Entfaltung der Presse sichern, trotz gestiegener datenschutzrechtlicher Anforderungen, und zweitens wollen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Rechtssicherheit bieten, wenn sie intensiver zusammenarbeiten wollen, mit dem klaren Ziel, Kosten zu sparen und die Rundfunkbeiträge zu stabilisieren. Hintergrund für den ersten Punkt ist die 2016 vom Europäischen Parlament und vom Rat beschlossene Verordnung zum Datenschutz. Sie regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Firmen und öffentliche Verwaltung EU-weit verbindlich.
Ziel ist der bestmögliche Schutz dieser Daten bei gleichzeitigem freiem Datenverkehr im europäischen Binnenmarkt. Die Verordnung gilt ab dem 25. Mai 2018 auch in Deutschland. Im Bereich des Rundfunks und der Telemedien war es Aufgabe der Länder, die Implementierung dieser Regelungen so zu gestalten, dass sie weiter ein zentrales Element des bestehenden Rechts sind beziehungsweise enthalten. Das haben wir mit der Anpassung der genannten Staatsverträge und Gesetze getan.