aber ich glaube, da sind wir beide uns einig –, die Frage ist natürlich, wenn ich mehr Nachfrage generiere, ist dieses Mehr an Nachfrage hinterher so groß, dass es das Mehr an Kosten, das dadurch auch wieder entsteht, tatsächlich absichert. Das ist ja mit übrigens eins der Probleme gewesen, auch das wissen wir beide, die jetzt das Rufbussystem, will ich es mal nennen, im Landkreis Nordwestmecklenburg hatte,
wo sie ja offensichtlich im Landkreis Ludwigslust-Parchim etwas erfolgreicher mit der Frage umgegangen sind.
Uns – und jetzt komme ich auf den Antrag zurück – ging es bei dieser Frage deswegen auch nicht darum, ersetzen wir öffentlichen Nahverkehr durch andere Formen der Mobilität, sondern die Frage, die sich stellt, ist, selbst, wenn wir einen optimalen Nahverkehr in diesem Lande hätten, werden wir nicht alle Menschen in diesem Land mit Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs flächendeckend versorgen können, …
… sodass wir uns auf jeden Fall mit der Frage auseinandersetzen müssen, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen: Gibt es in diesem Land – nicht alternativ, sondern kumulativ – nicht bereits heute zusätzliche Mobilitätsangebote? Wenn wir diese zusätzlichen Mobilitätsangebote haben – und jetzt komme ich mal auf dieses Beispiel zurück, das ja auch am Parlamentarischen Abend vorgestellt worden ist –, dann tauchen da bei der Umsetzung bestimmte Probleme auf, und unabhängig von der Umsetzung, die diese Angebote haben, taucht natürlich die nächste Frage auf: Sind die möglicherweise auch in anderen Regionen dieses Land und auch zusätzlich umsetzbar, müssen sie gegebenenfalls angepasst werden oder welche Schwierigkeiten gibt es dann vor Ort, dass die dort nicht passen?
Jetzt nehme ich mal dieses Beispiel. Eine Frage, die da auftauchte, war, Versicherungspflicht von Personen, die mittransportiert werden. Das ist alles kein Problem, solange ich das kostenfrei tue, denn wenn ich es kostenfrei tue, ist es über die normale Haftpflichtversicherung des Pkws abgesichert. In dem Moment, wo ich das organisiere, komme ich möglicherweise in versicherungstechnische Fragen rein, und das ist eigentlich das, worum es mir, meiner Fraktion oder den Koalitionsfraktionen geht. Welche Angebote gibt es in diesem Land? Wo gibt es möglicherweise Probleme bei diesen Angeboten vor Ort? Welche Überlegungen müssen vonseiten des Landes möglicherweise mit in Angriff genommen werden, mit denjenigen, die das vor Ort probieren, um zu sagen, wir können das als zusätzliches Angebot für die Mobilität nutzen und möglicherweise andernorts, wo es noch nichts Vergleichbares gibt, Leute motivieren, die gesagt haben, ich habe Angst vor den Risiken, die damit verbunden sind – bleiben wir bei dem Beispiel Versicherungsfragen –, um dann aber zu sagen, ja, wenn das alles geklärt ist, kann ich das tun.
Und die nächste Frage ist, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – auch darüber, das müssen wir nicht heute
hier tun, aber darüber müssen wir uns in diesem Raum gemeinsam mit dem Ministerium klar werden –, wenn wir Digitalisierung vorantreiben, Digitalisierung übrigens auch im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs, dann macht das doch nur Sinn, wenn wir in diesem Land die, ich nenne das jetzt mal so, privaten Zusatzangebote im Bereich Mobilität, wer auch immer dann derjenige ist, der sie anbietet, der sie organisiert, wenn wir die sinnvoll mit diesen öffentlich-rechtlichen Angeboten verknüpfen. Denn es ist doch unsinnig zu sagen, da fährt ein Bus, ich weiß nicht was, hier aus Ludwiglust-Parchim, und dann hält der, der Kunde steigt aus, könnte möglicherweise mit einem Privaten, mit einer App – das ist ja das Lieblingswort meines Kollegen da Cunha, habe ich manchmal den Eindruck,
das ist eine andere Generation –, hätte zu dem Zeitpunkt schon über einen privaten Anbieter sagen können, zwei Minuten später fährt der sowieso, weil der auf dem Weg von seinem Arbeitsplatz in meinen Heimatort ist, der hält an der Haltestelle an, nimmt mich die letzten, was weiß ich, vier Kilometer mit. Das ist doch die Frage, die wir für diese Menschen in diesem Land klären müssen.
Das heißt, liebe Mignon Schwenke, es geht uns nicht darum, hier etwas, was ausgebaut und was verbessert werden muss, nämlich der Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs, dadurch zu ersetzen, dass wir jetzt sagen, das sollen die Leute alle mit ihren Privatfahrzeugen machen. Aber die Frage, die wir uns stellen müssen, ist doch, können wir nicht das, was private Nutzer auch leisten wollen, weil das ist eine Freiwilligkeit derjenigen, können wir das nicht mit dem öffentlich-rechtlichen Mobilitätsangebot in diesem Land so verknüpfen, dass diejenigen, die nachher unterwegs sind, und zwar gerade im ländlichen Raum, sich tatsächlich in einer für sie als Kunde, als Nutzer verbesserten Situation befinden. Das ist das Einzige, liebe Mignon Schwenke, was ich hier noch mal deutlich machen wollte, weil ich hatte so ein bisschen den Eindruck, da wird ein Gegensatz aufgebaut, der zumindest aus meiner Sicht so nicht bestehen sollte, deswegen habe ich die Gelegenheit hier heute noch mal genutzt, und vielleicht gibt es ja auch die Bereitschaft, an diesem Thema gemeinsam weiterzuarbeiten. – Vielen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Sebastian Ehlers, CDU – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Das auf jeden Fall!)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/1818. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/1818 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und AfD, bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BMV angenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Beratung des Tagesordnungspunktes 32 entfällt, da der Antragsteller die Aussprache gemäß Paragraf 43 Ziffer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Arbeit,
Da es der zeitliche Rahmen zulässt, werden wir heute anstelle des eben zurückgezogenen Tagesordnungspunktes 32 den für morgen vorgesehenen Tagesordnungspunkt 41 beraten. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und wir werden so verfahren.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 30: Beratung des Antrages der Fraktion der BMV – Förderung von mehrjährigen Blühstreifen und -flächen, Drucksache 7/1807.
Antrag der Fraktion der BMV Förderung von mehrjährigen Blühstreifen und -flächen – Drucksache 7/1807 –
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Die Landwirtschaftspolitik in der EU hat die Landwirte europaweit in Abhängigkeiten gezwungen. Tatsache ist, ohne Förderung kann heute kein Landwirt mehr bestehen. Das hat zu einem regelrechten Wettlauf um EU-Gelder geführt. Eigentlich müsste es unser aller Ziel sein, solche Abhängigkeiten zu beseitigen. Unter den jetzigen Gegebenheiten ist dies allerdings schwierig oder schlicht und einfach nicht möglich. Durch diese falsche Politik sind wir somit gezwungen, die Auswirkungen abzumildern und womöglich zu korrigieren sowie den Landwirten Möglichkeiten für einen Ausgleich zu eröffnen.
Und da, meine Damen und Herren, sind wir bei unserem Antrag. Die BMV-Fraktion begrüßt es, dass die von Landwirten umgesetzten Umweltmaßnahmen von der Landesregierung gefördert werden. Dennoch müssen die Zuwendungen erhöht werden. Wenn von den Landwirten die Übernahme gesellschaftlicher Aufgaben gefordert wird, muss auch für einen finanziellen Ausgleich gesorgt werden. Den Landwirten immer mehr gesellschaftliche Aufgaben zu übertragen, kann nicht der Sinn von landwirtschaftlicher Tätigkeit sein.
Die von Herrn Dr. Backhaus eingeleitete Maßnahme, 20 Hektar statt der bisherigen 5 Hektar zu fördern, sind ein richtiger Schritt, ändert aber nichts daran, dass mehrjährige Blühstreifen und -flächen nicht höher entlohnt werden. Wenn ein Landwirt mit 20 Hektar Blühstreifen gerade mal so viel erwirtschaftet, wie dieser kostet, dann kann nicht von einem Anreiz gesprochen werden. Außerdem wird hier die Fläche gefördert. Wir aber fördern das Produkt, und das, meine Damen und Herren, ist zielführend.
Bei einer durchschnittlichen Betriebsgröße von 275 Hektar in Mecklenburg-Vorpommern würde die Förderung der Fläche bedeuten, fast zehn Prozent der Fläche aus der Produktion zu nehmen. Das Greening verlangt fünf Prozent der Fläche, ausgenommen Dauergrünland und Dauerkulturen. Weil Blühflächen zu den Agrarmaßnahmen zählen, wird es da eng mit den vorhandenen Flächen. Das wird für viele aus wirtschaftlichen Gründen
Ein für uns wichtiger Punkt muss sein, dass bei einer mehrjährigen Förderung eine jährliche Neuaussaat möglich ist. Diese Entscheidung muss aber alleine beim Landwirt liegen. Eine verminderte Blühfähigkeit darf nicht zur Streichung der Förderung führen. Wenn Landwirte bereit sind, mehrjährige Blühstreifen oder -flächen auf ihren Äckern anzulegen, dann müssen diese auch zu einem finanziellen Mehrwert führen. Derzeit werden einjährige Blühstreifen und -flächen genauso hoch gefördert wie mehrjährige, nämlich mit 680 Euro je Hektar. Hier können wir uns an Sachsen orientieren, die mehrjährige Blühflächen mit 835 Euro den Hektar und einjährige Blühflächen mit 831 Euro je Hektar fördern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren der CDU- und SPD-Fraktion, Sie hatten in dieser Plenarsitzung den Antrag zu den Insekten eingebracht. Wir bieten mit unserem Antrag bereits die Möglichkeit, etwas für unsere Bienen und Insekten zu tun. Eine aktive Förderung des Produktes ist das Ziel. Wir geben den Landwirten hiermit die Möglichkeit, aktiv zur Verbesserung ihres Images tätig zu werden.
Nun könnte jemand auf die Idee kommen und sagen, bei einer Erhöhung auf über 800 Euro je Hektar bräuchte der Bauer ja nicht mehr viel Landwirtschaft zu betreiben. Da muss ich sagen, was ist denn sinnvoller: profitable Monokulturen tauschen gegen Blühflächen oder weiterhin Förderung für den Anbau von Pflanzen für die Energieproduktion, zumal es keine Differenzierung in der ersten Fördersäule gibt? Lediglich der Markt entscheidet, was der Landwirt hier anbaut, also darüber, ob Raps oder Gemüse. Da kann ein Blühstreifen konkurrenzfähiger werden.
Wir denken aber auch an die Auswirkungen der neuen Düngeverordnung, zum Beispiel beim Anbau von Leguminosen. Ein Rückgang beim Anbau von Leguminosen kann nicht ausgeschlossen werden. Auch aus dieser Sicht ist unser Antrag zielführend und sinnvoll.
Meine Damen und Herren, ich beantrage daher die Überweisung unseres Antrages in den Agrarausschuss zur weiteren Beratung. Die Beseitigung bestehender Unstimmigkeiten oder mögliche Ergänzungen können hier vorgenommen werden, auf dass wir ganz nach Helmut Kohl blühende Landschaften für dieses Land schaffen. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und wir verfahren so. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat der Minister für Landwirtschaft und Umwelt. Herr Dr. Backhaus, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte insgeheim die Hoffnung, nachdem wir uns heute mit dem Thema Biodiversität schon befasst hatten, dass ich ausreichende Erläuterungen gegeben habe und der Antrag vielleicht doch zurückgezogen wird. Aber, nein, wir wollen uns gerne damit noch mal beschäftigen.
Wenn ich Ihnen sagen darf, dann ist es so, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern die Ersten waren, die die Bienenweide und damit letzten Endes dieses Programm ganz bewusst für Insekten auf den Weg gebracht haben. Und es ist so, dass wir für die einjährigen Blühstreifen, die mehrjährigen Blühstreifen oder auch Blühflächen 680 beziehungsweise 610 Euro bezahlen. Im Übrigen können die auch in einem zweiten Bereich, nämlich bei den ökologischen Vorrangflächen, den GreeningMaßnahmen, mit angesetzt werden. Da gibt es Abzüge, aber die Landwirte würden dann tatsächlich immer noch 300 Euro für die Blühstreifen bekommen.
Ich muss Ihnen ganz offen und ehrlich sagen, seit Jahren versuchen wir, den Weg zu gehen, dass wir ein Ziel verfolgen, aber nicht den Wettbewerb zu Beginn, wer zahlt hier die höchsten Prämien auf der Fläche. Uns geht es dabei eher um die Sache.
Und wenn ich Ihnen sagen darf, nachdem wir dieses Bienenweideprogramm und Insektenförderprogramm zunächst mit den Einschränkungen in Brüssel beantragt hatten mit 2 Hektar – damit haben wir mal angefangen, und ich selber habe die Idee gehabt zu sagen, der Landwirt soll mit dem Imker, mit dem Imker zusammen einen Vertrag aushandeln und festlegen, wo welche Flächen dafür eingerichtet werden –, ist das wirklich ein großer Erfolg. Wir haben am Anfang spärliche Anträge gehabt. 2012 hatten wir 937 Hektar im Bereich dieser Blühflächen. Wir haben das dann 2014 von 2 Hektar auf 5 Hektar erhöht, weil wir doch gemerkt haben, es fängt an zu laufen, genau unsere Strategie zu verfolgen, tatsächlich die Symbiose zwischen Landwirtschaft, den Bienenhaltern und auch dem Naturschutz zu verbessern. Aktuell haben wir jetzt 651 Antragsteller und 2.347 Hektar in dieses Programm aufgenommen – wenn man so will, fast eine 300-prozentige Steigerung. Ich finde, das ist ein großer Erfolg mit der Landwirtschaft, mit den Imkern und dem Naturschutz, diese Flächen in diese Richtung zu bringen.
Zum anderen sind wir dabei, das haben Sie ja jetzt wahrgenommen, die 5 Hektar auf bis zu 20 Hektar zu erweitern. Sie haben ein schönes Rechenbeispiel genommen: Damit könnten praktisch zehn Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche – in der Regel ist das dann Ackerland, wertvolles Ackerland – mehr oder weniger für ökologische Zusatzleistungen umgebaut werden, um quasi der Insekten, aber im Übrigen auch dem gesamten Ökosystem weiter auf die Beine zu helfen. Ich finde, das ist ein sehr vernünftiger Ansatz.
Außerdem ist es natürlich so, wenn Sie sagen, Sie wollen und möchten gerne die Beiträge erhöhen, dann muss man auch sagen, wo man es wegnehmen soll oder muss, denn wir haben nur eine bestimmte begrenzte finanzielle Grundausstattung. Das sind die 1,3 Milliarden Euro, die in der zweiten Säule für die Agrarumweltmaßnahmen und für die ländliche Entwicklung zur Verfügung stehen. Man muss also die Konsequenz aufbringen und sagen, okay, dann werden eben keine Kindergärten, Schulen oder Straßen gebaut, sondern das geht eher in die Agrarumweltmaßnahmen. Und da sehe ich eine Kompromisslösung bei den 20 Hektar, aber die Beiträge pro Hektar werden wir nicht erhöhen, denn letzten Endes müssen Sie der Ehrlichkeit halber sagen, wenn wir die 680 Euro zur Verfügung stellen und der Zahlungsanspruch mit 270 Euro noch obendrauf kommt, sind wir bei deutlich über 800 Euro, exakt 850 Euro. Ich finde, das ist
Des Weiteren haben Sie die Leguminosen angesprochen. Ich möchte hier ausdrücklich sagen, auch da waren wir und sind wir Vorreiter in Deutschland. Ich habe damals zu der ehemaligen Bundesministerin Aigner gesagt, ich möchte gerne für Deutschland ein eigenes Eiweißpflanzenprogramm haben, und wir haben – Bayern und Mecklenburg-Vorpommern zusammen – dieses Programm auf den Weg gebracht. Damals hat der Bauernverband im Übrigen noch gesagt, das wird nicht angenommen – Thomas Krüger nickt gerade, der hat die Diskussion auch sehr schön miterlebt –, und heute kommt der Bauernverband und sagt, bitte, können wir dieses Programm nicht erweitern.
Wir haben mal 50.000 Hektar vorgesehen gehabt und haben jetzt 110.000 Hektar bereits in diesem Leguminosen-Programm, insbesondere die großkörnigen Leguminosen sind uns da wichtig, um damit einheimisches Eiweiß in der Tierproduktion einsetzen zu können. Das ist insbesondere die Erbse, das ist die Bohne und zunehmend auch die Lupine. Wir werden in diesem Jahr aufgrund der schwierigen Witterungsbedingungen sehen – in der Hoffnung, dass wir eine Alternative zur Verfügung haben –, außerhalb vom Mais eine zusätzliche Anreizkomponente zu geben.
Ich habe ausdrücklich entschieden, dass dieses Programm noch mal geöffnet wird und zusätzliche Neuumstellungen in diesem Programm gefördert werden. Das ist sehr attraktiv, diese Eiweißpflanzen anzubauen, und insofern sind wir in einem sehr intensiven Abstimmungsprozess. Sie müssen immer bedenken – und dann komme ich auch gleich zum Schluss –, wenn wir solche Veränderung vornehmen, muss das alles umprogrammiert werden, das muss in Brüssel beantragt werden und vorher muss es erst mal durch die Wirtschafts- und Sozialpartner bestätigt werden. Das, was ich Ihnen hier und heute vorgestellt habe, ist alles mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern abgestimmt – im Übrigen bei einstimmiger Zustimmung aller Wirtschafts- und Sozialpartner. Das hat es bis jetzt selten gegeben in Mecklenburg-Vorpommern.
Wenn wir jetzt das 5-Jahres-Programm und diese Maßnahmen, die ich Ihnen eben erläutert habe, beantragen in Brüssel und in diesem Jahr die Bestätigung bekommen, wird damit im nächsten Jahr dieses Programm der fünfjährigen Bereitstellung der Mittel vonstattengehen. Das bedeutet unterm Strich, dass wir schon über 2020 hinausgehen und damit auf die neue Förderperiode zugreifen, von der wir noch gar nicht genau wissen, wie und in welcher Form eigentlich die Mittel bereitgestellt werden und mit welchen Prämissen das gemacht wird.
Insofern denke ich, deutlich sagen zu können – ich habe das ja heute Mittag schon angedeutet –, wir haben einen großen Erfolg für die Landwirtschaft, dass wir diese 321.000 Hektar im Agrarumweltprogramm drin haben. Das sind im Übrigen jährlich über 70 Millionen Euro, die wir zusätzlich zu den Zahlungsansprüchen in die Landwirtschaft hineingeben und damit quasi auch diese ökologischen Leistungen den Landwirten als Leistungsanreiz mit an die Hand geben.
Ich kann nur sagen, ich gehe davon aus, dass wir dieses in der Zukunft fortsetzen können und auch wollen und dass wir im Rahmen der Haushaltsverhandlungen (in
Brüssel) – Sie wissen, heute findet die Ministerpräsidentenkonferenz in Brüssel statt – einigermaßen gute Rahmenbedingungen erhalten und damit diese Mittel auch in der Zukunft zur Verfügung haben. Insofern hoffe ich, dass ich Ihnen ein paar Hinweise geben konnte, und wünsche einen angenehmen Verlauf der Debatte. – Danke schön.