Festzustellen ist auch, dass die Biberpopulation in Mecklenburg-Vorpommern sich schon seit Jahren in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Sie, meine Damen und Herren der SPD und CDU, hatten dies schon 2016 erkannt und in einem Antrag festgestellt. Umso dringender notwendig ist es, hier wieder tätig zu werden. Um dies alles zu gewährleisten und um die Sicherheit und Umweltverträglichkeit sicherzustellen sowie einer abnehmenden Akzeptanz für den Umwelt- und Naturschutz entgegenzuwirken, führt kein Weg an einer Biberverordnung vorbei. Diese gibt den Behörden eine entsprechende Handlungsmöglichkeit.
Das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege, Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 45 „Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen“ bietet hierfür die Rechtsgrundlage. „… im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder der maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt oder … aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art“ bilden laut Gesetz diese Grundlage entsprechend Paragraf 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz. Daher sehen wir den Erlass einer Biberverordnung als unumgänglich an. Ich hoffe auf eine konstruktive Diskussion. – Danke schön.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann verfahren wir so. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat zunächst der Minister für Landwirtschaft und Umwelt. Herr Dr. Backhaus, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will es relativ kurz machen jetzt. Ich glaube, es macht Sinn, wenn ich Ihnen im Agrarausschuss in der nächsten Zeit in Ruhe erläutere, wo stehen wir heute, was haben wir getan. Ich will das nur an zwei, drei Eckpunkten festmachen.
Erstens. Es ist richtig, wir haben mittlerweile eine flächendeckende Population. Der Biber ist aber nach wie
vor eine streng geschützte Art, das heißt, wir müssen mit der neuen Bundesregierung darüber reden, dieses zu lockern, um Bewirtschaftungsmaßnahmen durchzuführen.
Das Zweite ist, wir haben 921.000 Euro für die nächsten drei Jahre, wenn man es so will, für ein landesweites Bibermanagement an Mitteln bereitgestellt, um Erfahrungen zu sammeln. Damit werden auch in den Regionen Hilfestellungen gegeben, um bei nachweislich öffentlichen Ärgernissen, wenn ich das so sagen darf, zu helfen. Ich nehme zur Kenntnis, dass es insbesondere im Landkreis Vorpommern-Greifswald eine Reihe von Hinweisen gibt, dass dort Probleme mit dem Biber vorhanden sind. Ich kann hier nur noch einmal auffordern, dass der Landkreis, dem wir eine ganze Reihe an Hilfestellung gegeben haben, jetzt endgültig eine Entscheidung trifft, und zwar den Paragrafen 45 Absatz 7 zu nutzen. Dazu brauchen wir keine Verordnung, wir brauchen dazu auch keine neuen Gesetze, sondern man muss einfach mal Entscheidungen treffen.
Ich will Ihnen abschließend noch sagen, im Zusammenhang mit Hochwasser, im Zusammenhang mit dem Unterwandern zum Beispiel von Gleisanlagen und Bahnhöfen oder ich weiß nicht, was alles, kann man heute handeln. Ich habe an der Elbe, als wir das Hochwasser 2013 hatten und der Biber angefangen hat, einmal im Dömitzer Bereich und einmal im Boizenburger Bereich, nachts die Entscheidung getroffen, dass Paragraf 45 Absatz 7 umgesetzt wird. Die beiden Biber sind entnommen worden, Punkt. So, und da brauchen wir keine Verordnung und ich weiß nicht, was alles, man muss nur mal Entscheidungen treffen. Die sind manchmal auch unpopulär.
Da kann ich nur sagen, man wollte den Artenschutz auf die Kreisebene übertragen haben. Das haben wir getan im Rahmen der Landkreisneuordnung, der Aufgabenübertragung. Jetzt sind die Landkreise dafür zuständig. Dann müssen sie aber auch die Verantwortung tragen und sagen, an der einen oder anderen Stelle wird der Biber jetzt entnommen, Punkt.
Ich habe eine Frage zu Ihrer letzten Aussage, in der Sie gesagt haben, dass eine Biberverordnung nicht notwendig ist und im Einzelfall Entscheidungen getroffen werden. Da habe ich die Frage: Sind Sie mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald in Kontakt diesbezüglich? Ich frage das vor dem Hintergrund, dass wir gerade im Kreistag Vorpommern-Greifswald genau die Forderungen aus der Kreisverwaltung bekommen haben, dass es nicht sinnvoll ist, ständig Einzelfallentscheidungen zu treffen. – Danke.
Ja, das ist so. Ich habe selbst mit Herrn Hasselmann als Vizelandrat, wenn ich das so sagen darf, mittlerweile mehrfach darüber gesprochen. Dann sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammen gewesen und haben noch mal Hinwei
se gegeben, haben auch Anforderungsprofile entwickelt, sodass eine rechtssichere Entscheidung getroffen werden kann. Ich gehe davon aus, dass der Landkreis in Kürze wirklich diese Entscheidung treffen wird. Der Artenschutz liegt jetzt bei den Landkreisen, das haben wir so gewollt, damit unten tatsächlich vor Ort bürgernah entschieden werden kann. Ich gehe davon aus, dass in diesen Problemfällen auch entschieden wird.
Ich möchte noch mal konkret nachfragen: Das heißt, soll Ihrer Meinung nach der Landkreis auch weiterhin jeweils Einzelfallentscheidungen treffen? – Danke.
Der Landkreis, alle Landkreise, die im artenschutzrechtlichen Thema ein Problem haben, können die Entscheidung treffen, ganz einfach. Nach Paragraf 45 Absatz 7 – öffentliches Interesse oder Gefahrenabwehr – kann entschieden werden. Ja, mehr kann ich dazu jetzt nicht sagen oder möchte ich auch gar nicht sagen, sondern mir geht es darum, wirklich Entscheidungen zu treffen.
Auf der anderen Seite kann ich nur noch mal zur Erheiterung kurz vor Ostern sagen: Für viele geht die Fastenzeit zu Ende. Ich kann Ihnen nur ans Herz legen, vielleicht haben wir irgendwann wieder eine Spezialität in diesem Lande, denn die klugen Zisterzienser haben damals schon entschieden, dass der Biber kein Säugetier ist, sondern ein Fisch, weil er Flossen hat,
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Bernhard Wildt, BMV – Peter Ritter, DIE LINKE: Tja, was soll ich dazu sagen?! – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)
Ja, Herr Minister Backhaus, Sie sagten gerade, Sie haben schon 2017, wenn ich richtig informiert bin, 330.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Sie sagten, dass das mehr für die Erforschung ist. Aber soll das denn nur für das Beobachten und Erforschen sein? Wäre es nicht angebracht, einen Teil dieses Geldes für Biberschäden zu verwenden? Das wäre nur mal meine Ansicht.
Nun möchte ich zum Biber kommen. Bei der Aufzucht seiner Jungen ist der Biber sehr erfolgreich durch den sehr guten Schutz in der Biberburg. In Kanada wurde beobachtet, dass selbst Bären beim Aufbruch einer Biberburg erfolglos waren, natürlich, wenn sie schon gefroren war. Die Alttiere legen einen Vorrat für den Winter an, wovon in erster Linie die Nachkommen profitieren, die in der Burg bleiben. So kann sich der Biber vermehren, ohne von natürlichen Feinden beeinträchtigt zu werden. Er legt auch an Gräben und Flüssen in den Böschungen seine Höhlen an mit einem großen Tempel. Das ist natürlich sehr gefährlich.
Die Schäden, die von den Bibern verursacht werden, sind enorm und kostenintensiv. Das Einfangen und Wiederaussetzen in benachbarten Gebieten ist zum einen technisch schwierig und wildbiologisch sinnlos. Er würde sofort von den Revierbesitzern verdrängt und muss dahin zurückkehren, wo er nicht hingehört. Als reviertreues Tier hält er auch andere Arten fern, zum Beispiel den Fischotter.
Der Biber ist von Natur aus bedacht, die beräumten Verstopfungen immer wieder auszubessern. Bei Löcknitz musste der Wasser- und Bodenverband ständig eine Verstopfung an einem Kanalrohr beseitigen, das einen Bahndamm quert. Die Verstopfung gefährdete die Bahnlinie nach Stettin. In der Nähe meines Grundstückes hat eine Biberfamilie ein Abflussrohr von einem Meter Durchmesser verstopft. Durch die schweren Niederschläge waren in kürzester Zeit 35 Hektar Grünland überschwemmt. Das Rohr von Geäst und Schlamm zu befreien, war schwierig, da es sich zweieinhalb Meter unter der Staulinie befand. Es musste erst ein Bypass gelegt werden, um mit technischem Gerät an das Rohr heranzukommen.
Wenn unser Wasser- und Bodenverband ständig damit beschäftigt ist, Biberschäden zu beheben, dann ist er gezwungen, die Beiträge zu erhöhen. Das wird sicherlich nicht im Interesse der Bürger sein. Die Beiträge für den Wasser- und Bodenverband zahlen alle Bürger, auch die Mieter, denn diese Kosten werden auf die Grundstückseigentümer umgelegt. Der Grundstückseigentümer legt das wieder in die Betriebskosten seiner Mieter um.
Ich kann mir vorstellen, dass Brüssel den Abschuss von Bibern nicht genehmigen wird. Die Biberschäden tragen, wie ich schon gesagt habe, die Landwirte zum Teil. Ich bin jetzt schon gespannt, wie dieses Problem gelöst werden soll,
(Tilo Gundlack, SPD: Das hat der Minister doch gesagt, er redet mit dem Biber. Wenn die sich nicht daran halten, dann …)
denn das, was Sie jetzt gesagt haben, Herr Backhaus, ist mir zu einfach, das kann eigenständig gelöst werden. Ich habe festgestellt, dass das Probleme aufgeworfen hat und es Monate gedauert hat, bis überhaupt eine Regelung gefunden wurde. Daran, denke ich, muss in Zukunft noch mehr gearbeitet werden, damit da wirklich kurz und entschlossen gehandelt werden kann, denn, wie gesagt, wenn es schon zu großen Schäden gekommen ist und er dann immer wieder weiterarbeitet, ist das eine Sisyphusarbeit.
Der AfD-Fraktion ist natürlich an einer Regelung gelegen. Darum möchte ich hier nicht mehr sagen, denn so viel gibt es zum Biber nicht zu sagen. Genuntersuchungen kann man sich beim Biber sparen, der ist kein Wolf, der ist standorttreu und hat sein Revier. – Danke.