Protokoll der Sitzung vom 25.04.2018

Das sage ich jetzt nicht, nein, nein!

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Das Resultat liegt jetzt vor uns. Es gab in der Zwischenzeit die Information, es gäbe neue Sachverhalte. Ich glaube sogar, der Kollege Renz hat mir das so mitgeteilt.

(Torsten Renz, CDU: Ja, das war ich.)

Und der neue Sachverhalt, lieber Kollege Renz, lautet wie folgt,

(Torsten Renz, CDU: Ich habe leider keine Redezeit mehr.)

auf der Drucksache 7/1971 vom 20.04. – und konkreter geht es nicht, sozusagen die Ablehnung Ihres Antrages zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu begründen –

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

teilt die Landesregierung mit: „Die im Juni dieses Jahres stattfindende Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder und des Bundes wird sich gemäß bisheriger Planung mit dem Thema der künftigen Erfassung von Messerangriffen befassen“, dann die Regierung. „Das Ergebnis der dortigen Beratungen bleibt abzuwarten.“ Zitatende.

Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, warten Sie doch ab, welche Ergebnisse die IMK bringt,

(Torsten Renz, CDU: Kennen Sie den Unterschied zwischen Regierung und Landtag, Herr Ritter? – Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU)

und dann ziehen wir das Thema wieder auf die Tagesordnung des Innenausschusses!

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Lassen Sie solche unseriösen Anträge nach dem Motto: „Wir müssen dem Innenminister erst mal wieder Rückenwind geben, damit er entscheidet“! Er ist Manns genug, die Entscheidung in der IMK zu treffen und uns im Innenausschuss über die Argumente der Innenministerkonferenz zu informieren.

(Torsten Renz, CDU: Der Landtag handelt, wie es sich gehört. Wir sind Arbeitgeber für die Regierung.)

Und dann können wir uns gern hier über Anträge unterhalten. Das, was Sie hier machen, ist Schmierenkomödie, Herr Kollege Renz, Schmierenkomödie bei einem Thema, welches das nicht verdient! – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Für die Fraktion der BMV hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Manthei.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zunächst gleich direkt auf meinen Vorredner eingehen.

(Vincent Kokert, CDU: Besser nicht!)

Herr Ritter, Sie haben das im Prinzip richtig wiedergegeben, wie es mit den Vorgesprächen war,

(Vincent Kokert, CDU: Jetzt fangen Sie auch noch damit an!)

aber ich muss Ihnen aus heutiger Sicht sagen, es war richtig, den Antrag nicht zurückzunehmen, denn Sie haben gerade aus einer Drucksache zitiert, und dabei handelt es sich um eine Antwort auf meine Kleine Anfrage, die ich heute auch erst bekommen habe. Aus dieser Antwort ergibt sich eben ein anderes Bild als das, was wir im Innenausschuss gehört haben. Aus dieser Antwort ergibt sich, dass die Landesregierung gar nichts macht, sondern nur abwartet.

Ich habe ja explizit gefragt: „Wie bewertet die Landesregierung die … Forderung zur Erfassung von Messerangriffen?“ Darauf hat sie implizit geantwortet, dass sie das bislang gar nicht tue. Und dann die nächste Frage, ich zitiere: „Plant die Landesregierung, zur obengenannten Forderung zur Erfassung von Messerangriffen aktiv zu werden?“ Zitatende. Auch darauf wurde implizit mit Nein geantwortet. Das heißt, wir haben hier eine klare Passivität, der Innenminister hat es ja heute auch gesagt. Hier wird vonseiten Mecklenburg-Vorpommerns nichts gemacht, man will einfach nur abwarten.

(Bernhard Wildt, BMV: Das ist ja allerhand!)

Deshalb sehe ich keinen Grund, hier nicht aktiv zu werden – das nur vorab –, sodass ich eigentlich froh bin, dass wir den Antrag nicht zurückgenommen haben.

Angriffe mit Messern sind natürlich ein nicht zu übersehendes Thema in unseren Medien geworden. Diese Berichterstattungen steuern unser Wahrnehmungsbewusstsein und vermitteln daher das Gefühl, dass Messerangriffe immer häufiger vorkommen. Das verunsichert die Bürger. Der „Nordkurier“ hat über eine Umfrage berichtet, wonach 50 Prozent der Befragten im Alter von mindestens 18 Jahren davon ausgingen, dass junge Menschen ein hohes oder sogar sehr hohes Risiko haben, mit dem Messer angegriffen zu werden. Wir haben also ein Stimmungsbild, wir haben aber keine Statistik, mit der diese Wahrnehmung belegt oder entkräftet werden kann. Angriffe mit Messern oder Stichwaffen werden eben bisher nicht erfasst in der Kriminalstatistik.

Wir brauchen diese systematische Erfassung, um ein objektives Lagebild zu erhalten. Derartige Angriffe sind extrem gefährlich. Das hat auch der Gesetzgeber so gesehen. Körperverletzungen, die mittels einer Waffe oder einem anderen gefährlichen Werkzeug begangen werden, werden erheblich schärfer sanktioniert als eine einfache Körperverletzung.

Der Innenminister fragt laut „Ostsee-Zeitung“ vom 23. April 2018, ob denn auch ein Küchenmesser erfasst werden solle und wo der Begriff „Stichwaffe“ dann ende. Aber an Definitionsfragen wird dieses Problem definitiv nicht scheitern. Schon jetzt ist es ständige Praxis der Polizei, der Staatsanwaltschaften, der Gerichte, dass man bestimmte Begriffe einfach ausfüllen muss. Zum Beispiel der Begriff „gefährliches Werkzeug“ steht im Gesetz, das ist ja noch viel unbestimmter als „Messer“ oder „Stichwaffe“, und auch damit kann die Praxis umgehen, viele Fälle sind dort geklärt.

Zur Information für Herrn Innenminister: Selbstverständlich kann ein Küchenmesser ein zu erfassendes Tatwerkzeug sein, entscheidend ist immer, ob ein Küchen

messer als Waffe eingesetzt wurde, auch wenn eben ein Küchenmesser nicht als Waffe gebaut wurde. Das ist aber unerheblich und ein längst geklärtes Problem in der Rechtsprechung. Und wo endet der Begriff „Stichwaffe“? Auch da die Information für Herrn Innenminister: Entscheidend ist einfach, ob ein Tatwerkzeug in seiner konkreten Nutzung geeignet ist, hier erhebliche Verletzungen zuzufügen.

Begrifflichkeiten zu klären, ist also ständige Praxis der Strafverfolgungsbehörden, und völlig unproblematisch, da muss man eine Definition finden und kann dann agieren. Lassen Sie uns also dafür sorgen, dass die Debatte auf eine nüchterne Datengrundlage gestellt werden kann!

Jetzt noch zu dem Hilfsantrag der AfD: Diesen halte ich im Moment nicht für sinnvoll, weil die Kondition etwas unklar ist. Wir wissen noch nicht genau, was die Innenministerkonferenz entscheiden wird. Ich würde vorschlagen, dass wir dann prüfen, wenn die Innenministerkonferenz entschieden hat, ob wir noch mal einen neuen Antrag stellen. Man kann ja problemlos einen neuen Antrag im Landtag stellen, da sollte man natürlich dranbleiben. Wir hatten das auch überlegt, ob man in diese polizeilichen Informationssysteme reingeht, aber ich halte die Polizeiliche Kriminalstatistik einfach für sinnvoller. Ich halte es für sinnvoller, wenn wir bundesweit einheitliche Kriterien haben,

(Torsten Renz, CDU: Das sehe ich auch so, Herr Manthei.)

um auch die Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Das andere muss man dann noch mal abwarten, wenn die Innenministerkonferenz tatsächlich hier nicht tätig werden sollte. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der BMV)

Noch einmal ums Wort gebeten hat der Innenminister. Herr Caffier, Sie haben das Wort.

Herr Manthei, Ihre Unkenntnis in der Frage erschüttert mich natürlich ein wenig. Zum einen will ich gern Auskunft geben – Frau Präsidentin, Entschuldigung! –, will ich gern Auskunft geben, was die Frage der Passivität betrifft. Das stimmt natürlich auch nicht,

(Zuruf von Bernhard Wildt, BMV)

denn, das können Sie nicht wissen, aber der AK II, der Arbeitskreis, der das Fachliche aufarbeitet, die Minister arbeiten ja nicht das Fachliche auf, die Fachleute der Polizei, der Leiter des AK II für das Land MecklenburgVorpommern beschäftigen sich schon seit mehreren Jahren mit der Frage, und somit beschäftigt sich das Land Mecklenburg-Vorpommern sehr intensiv mit der Frage, ob eine solche Statistik eingeführt wird oder nicht.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ihr braucht doch ein bisschen Rückenwind vonseiten der Koalition.)

Zweite Bemerkung: Was die Betrachtung der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden anbelangt, ist eben nicht in jedem Fall die Betrachtung, wie die Polizei Statis

tiken führt, sondern deswegen brauchen wir eine einheitliche Definition, sollte es einheitlich eine Statistikerfassung geben, und das wird erst mal grundsätzlich zu klären sein. Insofern kann ich überhaupt nicht Ihre Ausführungen zum Thema Passivität nachvollziehen.

Ich kann auch nicht Ihre Ausführungen zum Thema „Gefährlicher Gegenstand oder Küchenmesser“ nachvollziehen, weil das einfach nicht den Tatsachen, wie sie derzeit in der Definition sind, wie sie von der Polizei geführt werden und wie wir möglicherweise darüber entscheiden, entspricht. Insofern weise ich die Ausführungen ganz entschieden zurück! – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2001. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2001 bei Zustimmung der Fraktion der BMV, einer Enthaltung bei der AfD-Fraktion, ansonsten Ablehnung aller anderen Mitglieder des Hauses abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/2014.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2063 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2063 bei Zustimmung der Fraktion der AfD, Ablehnung der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BMV abgelehnt.

Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/2014 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? –

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)