Nein, ich habe Ihnen … Lassen Sie mich doch erst mal … Ich habe Ihnen auch aufmerksam zugehört. Vielleicht gestatten Sie mir das …
(Peter Ritter, DIE LINKE: Ich habe doch gesagt, um zu dem Ergebnis zu kommen, ob es auch noch was anderes gibt als diesen gesetzlichen Feiertag.)
Trotzdem glaube ich das nicht, denn wir hätten in den Ausschüssen nur konkret über das Thema verhandelt und dort nicht ein historisches Seminar gemacht zur Geschichte des 17. Juni in Mecklenburg-Vorpommern, was ich als jemand, der auch mal Geschichte studiert hat, sehr spannend gefunden hätte. Ich glaube, da gibt es andere Formate, andere Gremien, und es wird ja auch schon getan. Deswegen habe ich das an der Stelle nicht so ganz nachvollziehen können.
Wir haben uns in der Ersten Lesung am 24. Januar recht intensiv mit dem Thema beschäftigt. Ich habe dort auch viele, viele Beispiele aus Mecklenburg-Vorpommern, aus den damaligen drei Nordbezirken genannt. Das will ich jetzt hier nicht wiederholen. Ich will nur noch mal deutlich sagen, auch zur Einordnung, 1954 bis zur Wiedervereinigung 1990 war der 17. Juni in der alten Bundesrepublik als Tag der Deutschen Einheit Nationalfeiertag, seit 1990
ist es bekanntermaßen der 3. Oktober, aber – das ist auch schon gesagt worden – seitdem ist der 17. Juni nationaler Gedenktag des deutschen Volkes und somit neben dem 27. Januar, wo wir der Opfer des Nationalsozialismus gedenken, nur einer von zwei nationalen Gedenktagen in Deutschland.
Deswegen – und bei dieser Kritik bleibe ich – wäre natürlich die Aufnahme als Gedenktag ins Feiertagsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern ein rein symbolischer Akt. Ich habe ja ein bisschen scherzhaft in der Ersten Lesung gefragt – und ich wiederhole die Frage gerne –: Wie soll denn das praktisch stattfinden? Der Innenminister, der für die Beflaggung hier im Land zuständig ist, würde am Vormittag einmal für den Bund die Flagge auf Halbmast setzen und am Nachmittag dann fürs Land?! Ich finde, hier wird ein bisschen Augenwischerei auch vonseiten der AfD betrieben. Es ist schon ein Gedenktag, der 17. Juni hat eine herausragende Stellung und daran wird sich aus Sicht der CDU-Fraktion nichts ändern.
Es ist aus meiner Sicht wichtiger – da sind wir auch im engen Dialog mit den Opferverbänden, die sehen das im Übrigen ähnlich –, viel wichtiger ist, dass die Erinnerung überhaupt wachgehalten wird an diesen wichtigen Tag, denn gerade, wenn Sie junge Leute fragen, die wissen nicht mehr, was der 17. Juni ist, die wissen auch nicht, was der 9. November oder der 3. Oktober ist. Das ist schlimm genug. Es ist erst mal wichtig, dass man diese Erinnerung wachhält durch Gedenkstunden, durch Veranstaltungen, durch Kranzniederlegungen, durch viele andere Dinge.
Dazu kann jeder von uns seinen Beitrag leisten und sich hinterfragen, was er schon mal zu diesen Tagen veranstaltet hat. Wir haben das Glück, am 17. Juni den Tag der offenen Tür zu machen. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass sich die CDU-Fraktion in ihren Räumlichkeiten mit dem Thema auseinandersetzen wird. Wir haben morgen – weil das Thema, glaube ich, dazu passt – auf die Tagesordnung gesetzt, dass der Bericht der Landesbeauftragten für die Stasiunterlagen hier im Plenum, wo es keine Selbstverständlichkeit ist, diskutiert wird, weil es einfach, glaube ich, wichtig ist, dass es nicht nur in den Ausschüssen passiert, sondern dass das auch im Plenum hier...
Sie müssen mir jetzt nicht vorwerfen, dass ich Blödsinn erzähle. Ich habe mich bei Ihrer Rede auch sehr zurückgehalten.
Ich finde eigentlich, dass meine Rede heute mal sehr sachlich ist an der Stelle. Aber Sie haben gewiss noch Redezeit, dann können Sie die gerne nutzen.
Ich glaube, wichtig ist einfach, dass wir für kommende Generationen das Bewusstsein wachhalten. Das gelingt nicht durch reine Symbolpolitik, sondern, indem man durch Gedenkveranstaltungen, durch Ausstellungen,
durch Diskussionsrunden – und da bin ich bei Ihnen, Herr Ritter, man muss die Dinge aufgreifen, die Sie angesprochen haben – die Geschichte aufarbeitet. Ich habe selber dazu an der Universität gearbeitet, zur Geschichte des 17. Juni hier in Mecklenburg-Vorpommern. Da gibt es spannende Beispiele und wir müssen uns gemeinsam Gedanken machen, wie man das an der Stelle ausarbeitet.
Wie gesagt, der bundesweite Gedenktag ist Mahnung daran, was Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie bedeuten. Das sollte uns allen eine Mahnung sein und deswegen sollten wir gerade den vielen Opfern des 17. Juni ein ehrendes Andenken bewahren. Das tun wir aber nicht, indem wir jetzt hier zusätzlich zu einem bundesweiten Gedenktag noch einen Gedenktag schaffen. Das tun wir dadurch, indem wir die Erinnerung wachhalten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die BMV-Fraktion wird auch in der Zweiten Lesung den Antrag ablehnen. Der Antrag ist überflüssig, und gesetzliche Regelungen, die überflüssig sind, sind verkehrt. Der 17. Juni ist bereits ein Gedenktag in ganz Deutschland und damit auch in Mecklenburg-Vorpommern. Der 17. Juni ist kraft Proklamation des Bundespräsidenten vom 11. Juni 1963 ein nationaler Gedenktag. Dass der 17. Juni nicht mehr darüber hinaus gehend ein gesetzlicher Feiertag ist, ändert daran nichts. Und das – Herr Ritter, Sie sagten, es gibt unterschiedliche Auffassungen, ich kenne da keine unterschiedlichen Auffassungen – ist die geltende Rechtslage, das müssen wir jetzt einfach mal so akzeptieren.
Die Bundesrepublik Deutschland hatte nach dem Volksaufstand in der DDR am 17. Juni 1953 den 17. Juni zum gesetzlichen Feiertag erklärt, zum, Zitat, „Tag der Deutschen Einheit“, Zitatende. Dieser Tag erinnerte daran, dass die beiden deutschen Teilstaaten zusammengehörten. Dieser Tag bekräftigte, dass die Wiedervereinigung des deutschen Volkes Staatsziel der Bundesrepublik Deutschland war. Diese Einheit wurde 1990 vollendet. Der 3. Oktober wurde zum Tag der Deutschen Einheit, zum gesetzlichen Feiertag für uns alle.
Der 17. Juni ist nichtsdestotrotz ein nationaler Gedenktag aufgrund der Proklamation des Bundespräsidenten geblieben. Was sollte also ein landesweiter Gedenktag zusätzlich bezwecken? Den 17. Juni nun zusätzlich, quasi doppelt, als Gedenktag festzulegen, ist überflüssig. Wenn hier vorgeschlagen wurde, wofür man den Gedenktag nutzen kann, dann besteht ja bereits jetzt die Möglichkeit, dies zu tun, daran wird niemand gehindert. Es hat keinen Sinn, die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit an Symbolpolitik festzumachen, sondern an den tatsächlichen Ergebnissen. Dafür gibt es genug andere Baustellen, an denen wir noch arbeiten, um dieses wichtige Feld bestellen zu können. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Liebe Landsleute! Es ist schon erstaunlich, wie hier versucht wird, wieder mal mit Pirouetten und fadenscheinigen Begründungen Anträgen der zweitstärksten Kraft in unserem Land eine Watsche zu geben.
Deswegen habe ich ja auch extra gesagt „im Land“ und nicht „im Landtag“, Herr Ehlers. Ohren spitzen, Mund halten, zuhören, weitermachen! Danke sehr.
(Thomas Krüger, SPD: Ach, Sie sagen jetzt, was wir machen dürfen?! Alles klar. Das hätten Sie gerne.)
Wir hören immer wieder bei Gesetzesentwürfen aus jeder Fraktion, es ist Usus, es ist parlamentarische Tradition, einen Gesetzentwurf in die jeweiligen Ausschüsse zu überweisen.
Usus! Sie müssen nicht an Ihre Trinkgewohnheiten erinnern. Hören Sie einfach zu, was ich hier zu sagen habe, dann können Sie gegebenenfalls Ihre Entscheidungen überdenken, meine geschätzte Kollegin Wippermann!