Protokoll der Sitzung vom 25.04.2018

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Dringlichkeit zu diesem Antrag besteht nicht. Es gibt ein geregeltes Verfahren zu der Frage „Rückführung nach Afghanistan“. Es gibt in regelmäßigen Abständen eine Bewertung durch das Auswärtige Amt. Derzeit befindet sich der Bericht in der Endabstimmung für die Neubewertung der Sicherheitslage in Afghanistan. Der Bericht wird

den Innenministern im Sommer zugeleitet, auf deren Grundlage ein weiteres Verfahren beschlossen wird. Derzeit ist die Rechtslage so, dass Kriminelle, diejenigen, die sich bei der Überprüfung der Identität verweigern oder falsche Daten liefern, beziehungsweise Gefährder rückgeführt werden. An der Haltung halten wir nach wie vor fest. Insofern besteht auch keine Dringlichkeit. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Es hat auch ums Wort gebeten der Abgeordnete Professor Dr. Weber.

Frau Präsident! Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Wie Frau Larisch in ihrer Begründung – angeblich zur Dringlichkeit, zu der sie aber gar nichts gesagt hat – schon vorgetragen hat, ich zitiere. „Die Sicherheitslage in Afghanistan ist weiterhin“ unklar, und so weiter. „Weiterhin“, das heißt, es hat sich zu all dem, was wir bisher hörten, nichts geändert. Das heißt, mir fehlt die Dringlichkeit, so, wie der Herr Minister, nein, Herr Abgeordneter Caffier das auch ausgeführt hat. Dementsprechend sehe ich keinen Grund, darüber zu diskutieren. Es geht hier nur um das Dauerthema der LINKEN „Abschiebung insbesondere nach Afghanistan beenden“, und das wird jetzt mal als Dringlichkeitsantrag versucht. Wir können die Dringlichkeit nicht sehen, und nur dazu möchte ich was sagen. Deswegen lehnen wir den Dringlichkeitsantrag ab.

(Beifall Horst Förster, AfD)

Danke.

Ich lasse jetzt über die Frage der Erweiterung der Tagesordnung abstimmen. Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Gegenstimmen aller anderen Fraktionen nicht zugestimmt worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuergesetzes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 7/1801, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses, auf Drucksache 7/2033.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuergesetzes Mecklenburg- Vorpommern (KiStÄG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/1801 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 7/2033 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuergesetzes MecklenburgVorpommern, auf Drucksache 7/1801. Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/2033 anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BMV und Stimmenthaltungen der Fraktion der AfD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/2033 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/2033 bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BMV und Stimmenthaltungen der Fraktion der AfD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage – Gesetz zur Einführung eines Gedenktages für die Opfer des SED-Unrechts, auf Drucksache 7/1574.

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – FTG M-V) – Gesetz zur Einführung eines Gedenktages für die Opfer des SED-Unrechts (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/1574 –

In der 28. Sitzung des Landtages am 24. Januar 2018 ist die Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Reuken.

Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Mecklenburger und Vorpommern! Liebe Gäste!

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Über die herausragende Bedeutung des 17. Juni 1953 für die deutsche Nachkriegsgeschichte wurde bereits in

der Einbringung des Gesetzentwurfes viel Richtiges und Wichtiges gesagt. Auch auf die wechselhafte Geschichte des 17. Juni als Feiertag und als Gedenktag sind Sie hier im Plenum eingegangen. Ich werde deshalb heute auf die historische Herleitung verzichten, auch wenn bekanntlich Wiederholung die Mutter aller Wissenschaften ist, und stattdessen noch mal auf den Kern des Gesetzentwurfes hinweisen. Dieser sieht eben keinen expliziten Gedenktag für den Volksaufstand vom 17. Juni 1953 vor. Dennoch eignet sich dieser Tag in hohem Maße, an die Opfer des SED-Unrechts zwischen 1949 und 1989 zu erinnern, denn anstatt aus den Anliegen des Protestes sinnvolle Schlüsse zu ziehen, verbreitete die DDRFührung die Mär einer vom Westen gesteuerten Konterrevolution und nahm mehr denn je das eigene Volk ins Fadenkreuz.

Wir sind uns im Klaren darüber, dass der 17. Juni als nationaler Gedenktag im bundesdeutschen Feiertagsgesetz verankert ist, möchten aber für Mecklenburg-Vorpommern etwas mehr, denn die Folgen des Volksaufstandes waren für viele Bürger verheerend. Festnahmen, Schauprozesse mit langjährigen Haftstrafen und Todesurteilen waren nur die unmittelbaren Konsequenzen. Dabei darf man nicht vernachlässigen, dass die staatliche Repression erst nach dem 17. Juni auf ein bis dahin ungeahntes Ausmaß anstieg. Deshalb schlägt unser Gesetzentwurf vor, den 17. Juni in Mecklenburg-Vorpommern zum nationalen Gedenktag für alle Opfer des SED-Unrechts zu machen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Die Gegner des SED-Staates wurden bis zur Wende von den Machthabern und ihrer Justiz mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgt. Die Beispiele persönlicher Schicksale sind zahllos und machen in ihrer Härte oftmals fassungslos. Die Rehabilitation der Opfer geschieht leider in der Regel im Stillen und abseits der öffentlichen Wahrnehmung. Dabei gebührt gerade den Menschen, die den Mut hatten, sich gegen die Willkür und Diktatur zu erheben, unser tief empfundener Dank sowie unsere Anerkennung und Wertschätzung.

(Beifall Dr. Ralph Weber, AfD)

Ihr Beispiel ist auch heute noch Mahnung und Vorbild gleichermaßen. Es erinnert uns daran, wachsam zu bleiben, Unrecht infrage zu stellen, uns nicht damit abzufinden und uns einzurichten.

Wer es für wichtig erachtet, an die Opfer des SEDUnrechts zu erinnern, der wird keinen passenderen Termin dafür finden als den 17. Juni. Der Tag des Volksaufstandes vereint den Protest gegen Unterdrückung, ebenso die Forderung nach freien Wahlen und Wiedervereinigung, aber auch die massive Gewalt gegen friedliche Demonstranten, Verfolgung und Repression in sich. Mit den Montagsdemonstrationen 1989 kehrten Forderungen des 17. Juni 1953 nach Leipzig und in die DDR zurück. Der Fall der Mauer und die deutsche Wiedervereinigung konnten vollenden, was mit dem Volksaufstand 1953 begonnen worden war. Nach Jahrzehnten der Willkür und der Unterdrückung obsiegte der Freiheitswillen der Menschen über geltendes Unrecht.

Wir haben heute die Möglichkeit, allen Opfern des SEDRegimes einen würdigen Gedenktag in MecklenburgVorpommern einzurichten und ihnen unsere Anteilnahme

und Wertschätzung zuteilwerden zu lassen. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Ritter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In wenigen Tagen begehen wir den 65. Jahrestag des Aufstandes von 1953, am 17. Juni. Wir werden an diesem Tag in diesem Jahr sogar den Tag der offenen Tür hier im Landtag feiern. Es soll aus Anlass der Erinnerung an den Volksaufstand am Tag der offenen Tür eine Ausstellung gezeigt werden. Einem alten Ritual folgend werden sich die Landtagsfraktionen zu diesem historischen Datum je nach Lesart äußern und dann gehen wir wieder zur Tagesordnung über.

Ich finde es deshalb bedauerlich, dass die Koalitionsfraktionen einer Überweisung des Gesetzentwurfes nicht zugestimmt haben. Wir haben uns damit selbst der Möglichkeit beraubt, eine inhaltliche Auseinandersetzung zu diesem historischen Datum zu führen, auch eine Auseinandersetzung darüber zu führen, ob der vorgeschlagene Gedenktag die richtige Lösung ist oder ob es andere Möglichkeiten gibt, mit diesem historischen Datum umzugehen, so was wie Schulprojekte oder Ähnliches.

Wir haben uns auch selbst die Gelegenheit genommen, uns mit dem Schicksal von ehemaligen Abgeordneten des Mecklenburgischen Landtages auseinanderzusetzen oder von Mitgliedern anderer Parteien zu diesem Zeitpunkt, so zum Beispiel mit der Geschichte von Rudolf Fellenberg, der KPD-Mitglied war, von 1933 bis 1945 im Konzentrationslager gesessen hat und dann von 1946 bis 1952 Mitglied des mecklenburgischen Landtages in der SED-Fraktion war. Nach dem 17. Juni 1953 wurde Rudolf Fellenberg wegen Kapitulantentum abgesetzt und verhaftet. Oder wir hätten uns mit der Geschichte des CDU-Kreisvorstandes in Waren/Müritz auseinandersetzen können, der nach dem 17. Juni 1953 einer Verhaftungswelle ausgesetzt war.

Wir hätten also die Gelegenheit nutzen können, uns gemeinsam eine Meinung zu bilden, wie wir mit diesem wichtigen historischen Datum umgehen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es ohne den 17. Juni 1953 auch nicht den November 1989 gegeben hätte. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es uns gut zu Gesicht steht, die 40 Jahre DDR-Geschichte gemeinsam aufzuarbeiten, das aber nicht nur auf die Zeit oder auf die Floskel der SED-Diktatur zu reduzieren, sondern genauso die Rolle der Blockparteien in der DDR zu beleuchten, die Rolle der Vereine und Verbände, die in der Nationalen Front zusammengeschlossen waren, zu hinterfragen und vor allen Dingen daraus gemeinsam Schlussfolgerungen zu ziehen, wie Demokratie in diesem Land gefestigt und geschützt werden kann.

Wir haben in der Ersten Lesung erfahren, dass es unterschiedliche Bewertungen gibt zur Festlegung als bundesweiten Gedenktag durch den Bundespräsidenten. Wir haben unterschiedliche Maßstäbe kennengelernt in der Ersten Lesung. Das alles hat mich nicht zufriedengestellt, deswegen habe ich in der Ersten Lesung für eine Überweisung geworben. Die ist nicht zustande gekommen. Wir haben somit die Chance verpasst, hier eine wirklich

inhaltliche Auseinandersetzung zu führen. Das bedauere ich. Und weil es diese inhaltliche Auseinandersetzung hier in dieser Tiefe nicht gegeben hat, kann meine Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Ich begrüße jetzt auf der Besuchertribüne, diesmal auf der anderen Seite, aber nichtsdestotrotz genauso herzlich eine Besuchergruppe aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald. Das ist so, sie nicken, sie sitzen bloß auf der ungewohnten Seite.

Jetzt rufe ich auf für die Fraktion der CDU den Abgeordneten Herrn Ehlers.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um was geht es heute eigentlich? Es geht darum, ob der 17. Juni als Gedenktag für die Opfer des SED-Unrechts in das Feiertagsgesetz von Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen werden soll.

Deswegen, Kollege Ritter, bei aller Wertschätzung, habe ich Ihren Beitrag inhaltlich nicht so ganz nachvollziehen können. Sie haben ja kritisiert, dass das nicht in die Ausschüsse verwiesen wurde und haben ein paar Themen genannt, über die man aus Ihrer Sicht hätte sprechen können, aber das alles hätte aus meiner Sicht nicht unbedingt zu der Erkenntnis geführt, dass dieser Tag nun hier als Feiertag eingeführt werden soll oder nicht, oder als Gedenktag, besser gesagt, weil...

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das habe ich doch selbst gesagt. Sie haben wieder nicht zugehört.)

Ich habe Ihnen …

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie suchen nach irgendwelchen Ausflüchten.)