lehnende und mehr will ich dazu nicht sagen, ich will das nicht noch weiter kommentieren –, dann kann ich Ihnen sagen, meine Damen und Herren, sieben Jahre lang mache ich das hier im Ausschuss, sieben Jahre lang bin ich Vorsitzender und ich habe mir schon einiges anhören müssen von Verwaltungen, wie sie Interessen der Bürger nicht erfüllen wollen, aber das war für mich so ein Signal, hier muss der Petitionsausschuss eine andere Gangart einbringen. Und das werden wir auch tun!
Es geht nicht um mich und es geht auch nicht um den Petitionsausschuss. Es geht um die Anliegen der Bürger, die haben Priorität und nichts weiter! Und da kann ich einfach erwarten, wissen Sie – ich muss jetzt doch noch ein bisschen weiter ausführen –,
also wissen Sie, wir haben so viele gute Gespräche mit Mitarbeitern von Behörden und Verwaltungen, die auch Vorschläge machen, aber leider sind das Ministerialdirigenten oder Abteilungsleiter, die beharren auf Gesetze, die von 1953 stammen. Dieses Gesetz existierte von 1953, ich habe es leider nicht mitgebracht, weil ich es vergessen habe, aber ich hätte jetzt zitiert, denn dieses Gesetz von 1953 lässt ja diese Klausel zu, auch Innungen über Ländergrenzen hinaus durchzuführen. Deshalb liegt diese Entscheidung immer noch bei der Landesregierung, bei der Staatskanzlei, und wir hoffen, dass die Staatskanzlei sich ganz energisch mit dem Minister auseinandersetzt.
Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, danke ich recht herzlich den Mitgliedern des Ausschusses für die Zusammenarbeit 2017. Sie war ausgesprochen gut. Das habe ich in den Vorjahren so auch nicht erlebt, deshalb will ich das gerne erwähnen. Es gibt immer kontroverse Diskussionen, es gibt immer gegenteilige Auffassungen, aber ich glaube, wir haben versucht, immer das Interesse der Menschen besser im Auge zu haben als je zuvor.
Ich danke auch dem Ausschusssekretariat unter Leitung von Frau Berckemeyer, das mit nur fünf Mitarbeiterinnen, die noch nicht mal Vollzeit arbeiten, diese wahnsinnige Vorbereitung liefert.
Ich danke auch noch mal den Verwaltungen, dem Ministerium, die mit uns freundlich zusammengearbeitet haben, und bitte jetzt abschließend – ich sehe die rote Lampe mehrmals –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten zu führen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann verfahren wir so. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrtes Präsidium! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürger und vor allem liebe Petenten! Das Jahr 2017 war für den Petitionsausschuss wieder sehr erhellend. Ich möchte deshalb die Gelegenheit nutzen, um den Petenten für ihre Unterstützung, ihre Hinweise und auch ihre Ideen zu danken, denn abseits der Agenda der Medien und Parteien werden durch Ihre Petitionen, liebe Bürger, Probleme aufs Tableau gebracht, die sonst weniger Beachtung finden.
Die Kommunikation ist das Fundament einer modernen Demokratie. Wer nicht kommuniziert, kann nicht urteilen. Wenn es keinen vollständigen Austausch an Informationen gibt, fallen die Urteile oftmals ungerecht und/oder falsch. Petitionen sind ein direktes Mittel der Bürger, um mit dem Staat zu kommunizieren. Lassen Sie mich deswegen ein paar Worte zum neuen Bericht des Petitionsausschusses verlieren.
728 Petitionen gingen im vergangenen Jahr ein. Das ist eine beträchtliche Zahl für unser Bundesland. Die angesprochenen Probleme und Themen der Bürger waren dabei wieder sehr weit gestreut. Das Themenspektrum reichte von der Schulsozialarbeit und Katzenkastration über den unbeliebten Rundfunkbeitrag, Kurabgaben und Straßenausbaubeiträge bis hin zum wohl gravierendsten Bürgerproblem des Landes. In stolzen 338 Petitionen beschwerten sich die Bürger des Landes über die geplante Errichtung von Windenergieanlagen. Das entspricht circa der Hälfte aller Petitionen. In fast allen Regionen gibt es Bürgerinitiativen, die mit der Energiepolitik sehr unzufrieden sind. Bei Gesprächen mit den Petenten ist leider auch oft zu hören, dass die Hoffnungen, mit einer Petition in Sachen Windenergie tatsächlich etwas zu bewirken, doch eher gedämpft sind. Nichtsdestotrotz sind diese Petitionen sehr wichtig, denn allein schon die Anzahl zeigt ganz deutlich, wo die Bevölkerung und die Landesregierung wohl am weitesten auseinanderliegen.
Es gibt aber auch positive Beispiele. Herr Dachner hat darauf hingewiesen, die Schulsozialarbeit ist genau so ein Beispiel. Ich möchte das jetzt nicht noch mal in Gänze ausführen, ich möchte nur sagen, dass gerade diese Beispiele ganz deutlich sagen, dass Petitionen etwas
bewegen können und dass es immer gut und richtig ist, sich mit einer Petition auch an den Ausschuss zu wenden. Wir werden im Ausschuss unsere konstruktive Zusammenarbeit mit den anderen Fraktionen fortsetzen. Wir schauen uns die Petitionen genau an und prüfen, ob eine Änderung der Situation durch den Landtag möglich ist. Wenn das der Fall ist, beantragen wir stets die Weiterleitung an die Landesregierung oder auch weitere Gespräche beziehungsweise Vor-Ort-Begehungen. Wir lassen die Bürger hier auf jeden Fall nicht im Regen stehen.
Zum Schluss, aber nicht zuletzt möchte auch ich dem Ausschusssekretariat für die Arbeit danken. Die Petitionen sind oftmals sehr umfangreich und beinhalten viele Schriftwechsel und Drucksachen. Das alles immer vollständig und penibel vorbereitet zu haben, dafür noch einmal recht herzlichen Dank!
(Die Abgeordnete Christiane Berg stellt das Rednerpult ein. – Zuruf aus dem Plenum: Finger drauflassen!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Petitionsausschuss ist der direkte Weg ins Parlament, und zwar für jeden Bürger, und das ist in Artikel 10 unserer Landesverfassung festgeschrieben. Wir, die Mitglieder des Petitionsausschusses, nehmen uns der Anliegen an, ohne Partei zu ergreifen. Wir sind neutral beziehungsweise sollten es sein. Der vorliegende Tätigkeitsbericht für 2017 ist Ausdruck dessen und ich nehme meinen Dank an den Anfang: Herzlichen Dank an das Sekretariat für den Aufwand, der unsere Arbeit eines Jahres so gut zusammenfasst!
Meine Damen und Herren, der Bericht über die 728 Petitionen ist lesenswert und interessant. Schauen Sie hinein, falls Sie es noch nicht getan haben sollten! Er dokumentiert zum Teil auch, sagen wir mal, ungewöhnliche, fast extravagante Fälle. Da habe ich ein tolles Beispiel, etwa das einer Petentin – sie ist Insassin einer JVA gewesen –, die eine Mitgefangene durch Zahlung von Tagessätzen aus ihrer Ersatzfreiheitsstrafe aus der JVA auslösen wollte. Das ist ungewöhnlich, aber dieser Bereitschaft zum Trotz wollte niemand ihr Geld annehmen – Bargeld! Über diese nicht unbedingt häufig auftretende Form der Bargeldaversion verging ein Wochenende, die Gefangene war weiter im Gefängnis. Ursächlich aber für diese Bargeldnichtannahme war eine Verwaltungsvorschrift, die Barzahlungen für unzulässig erklärt. Immerhin konnte mit Verweis auf diese Vorschrift der inzwischen von der Petentin erhobene Vorwurf einer vorsätzlichen Freiheitsberaubung entkräftet werden.
Man einigte sich in der Folge darauf, den Betrag auf ein Konto der Staatsanwaltschaft Rostock zu zahlen, da hat
die Petentin aber bei der Überweisung einen Fehler gemacht, sodass da nichts ankam. Nun war die betroffene Gefangene frei, sodass der Petitionsausschuss den Fall abschließen konnte.
Meine Damen und Herren, natürlich sind nicht alle Fälle so speziell und außergewöhnlich, und der Petitionsbericht unterscheidet gleich in der Einleitung zwei Kategorien:
Einerseits gibt es die Beschwerden, die auf Abhilfe eines durch behördliches Handeln individuell erfahrenen Nachteils gerichtet sind. Das gilt für diesen eben zitierten Fall, und hier muss einschränkend das Wort „individuell“ betont werden. Faktisch stimmten ja die Kriterien, nur die Petentin hat Fehler gemacht. Nachdem der Petitionsausschuss das genau geprüft hat, war das behördliche Handeln nicht zu beanstanden.
Andererseits gibt es Ersuchen, mit denen auf die politische Willensbildung Einfluss genommen werden soll, mit dem Ziel, ein allgemeiner politischer Gegenstand soll durch ein Gesetz geregelt werden. Das klingt abstrakt. Ein Beispiel: Ein Petent wollte erreichen, dass gemeinsam mit der Steuererklärung, also mit der online verschickten Steuererklärung, Belege angenommen werden. Das ließ die Gesetzeslage damals nicht zu. Auf einzelne steuermindernde Sachverhalte ließ es das praktisch nicht zu. Wie Sie wissen, steht aber eine Modernisierung des Besteuerungsverfahrens an. Die Finanzverwaltungen des Bundes und auch der Länder waren bestrebt, die bis dato geltende Pflicht zur Vorlage von Belegen weitgehend in die Belegvorhaltepflicht umzuwandeln. Und das belegt das eingangs von mir Gesagte: Der Petitionsausschuss ist der direkte Weg ins Parlament, in diesem Fall sogar der direkte Weg in die Gesetzgebung.
Meine Damen und Herren, es lässt sich feststellen – der Bericht dokumentiert das und der Einbringer Herr Dachner, der Vorsitzende, hat es auch gesagt –, Online- als auch Massenpetitionen nehmen zu, und das ist gut so. Politische Teilhabe wird damit ausgeweitet. Der Ausschuss ist, wenn es zum Beispiel um Windenergie geht – und da denken wir an die 2017 erneute Eingabe von Massenpetitionen zur Friedländer Großen Wiese –, gut beraten, dieses Thema ernst zu nehmen. Im Mai wird es dazu einen Vor-Ort-Termin geben.
Aber besonders aufschlussreich sind nicht nur thematische Aspekte, auch regionale Aufschlüsselungen des vorliegenden Berichts geben zu denken. In 2017 gibt es eine Häufung der Eingaben aus Vorpommern, insbesondere aus Vorpommern-Greifswald. Das nehmen wir jetzt in der Form als positiv, weil wir sehen, dass politische Teilhabeinstrumente nachgefragt werden. Ehrlicherweise müssen wir aber sagen, hier hat eine Massenpetition den Beitrag zur Häufung geleistet.
Der Landesregierung sollte dieser vorliegende Bericht ebenfalls einen Anstoß zum Nachdenken geben. Die Anzahl zweier Petitionen sticht zahlenmäßig hervor, und beide haben etwas gemeinsam, sowohl der Streit um den Patron der Universität Greifswald, Ernst Moritz Arndt, als auch die Ausweisung von Windenergiegebieten in der
Friedländer Großen Wiese. Ich denke, in beiden Fällen geht es um regionale Identitäten, um das Gefühl, nicht mehr Herr über Belange vor der eigenen Haustür zu sein. Zugegeben, Gefühle sind subjektiv, können subjektiv sein. Der Petitionsausschuss muss empfundene Ungleichbehandlung prüfen, und falls das Ergebnis lautet, dass behördliches Handeln zu beanstanden ist, werden wir das auch in Zukunft weiterhin tun.
Ich danke allen für die kollegiale Mitarbeit, sowohl den Ausschussmitgliedern als auch, wie ich vorhin schon gesagt habe, den Sekretariatsmitgliedern, empfehle Ihnen noch mal die Lektüre dieses Berichtes und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Titel mag ja etwas dröge klingen, „Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses“, aber tatsächlich verbirgt sich dahinter allerlei Interessantes. Es sind nämlich die Sorgen, Wünsche und Initiativen der Menschen hier in Mecklenburg-Vorpommern, die im Petitionsausschuss wortwörtlich ablesbar sind. Wir erfahren durch das Lesen der Akten, was die Einwohnerinnen und Einwohner bewegt, was sie sich wünschen, welche Veränderungen sie vorschlagen.