Protokoll der Sitzung vom 26.04.2018

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, die Unterrichtung durch die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR auf Drucksache 7/1716 zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: Beratung der Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern – 23. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß Paragraf 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes MecklenburgVorpommern für das Jahr 2017, Drucksache 7/1956.

Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern 23. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragten- gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) für das Jahr 2017 – Drucksache 7/1956 –

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Die Fraktion der CDU hat gemäß Paragraf 86 unserer Geschäftsordnung beantragt, dem Bürgerbeauftragten im Rahmen der Aussprache das Wort zu erteilen.

Ich bitte jetzt Herrn Matthias Crone an das Rednerpult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der 23. Bericht des Bürgerbeauftragten liegt Ihnen jetzt vor. Im Berichtsjahr 2017 wurde eine erneute Steigerung von Eingaben und Anfragen verzeichnet auf jetzt 1.727. Die hohe Zahl der Eingänge erklärt den etwas strafferen Charakter des Berichts. Er ist mehr auf Überblicke ausgerichtet als in den Vorjahren und hat weniger Einzelbeschreibungen zum Inhalt, denn wir mussten ein wenig Zeit gewinnen, um die große Zahl von neuen Petitionen, gerade zum Jahresende eingehend, angemessen zu bearbeiten. Ich meine aber, dass die Qualität des Berichts für den Landtag und seine Beratungen darunter nicht gelitten hat.

Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, schlank muss nicht schlecht sein. Wer sich den Bericht nur oberflächlich ansieht, der mag vielleicht denken, im Nordosten nichts Neues, denn viele Themen und Problemkreise kennen wir schon seit Jahren. Das ist ein bisschen wie sonntags in der Kirche, ich kenne mich da aus. Da geht es ja auch seit 2000 Jahren um die gleichen Haltungen und Fehlhaltungen, Tugenden und Sünden, wenn auch in unterschiedlichen Lebenswelten und Lebenszeiten. Der Mensch bleibt in seiner Grundverfasstheit einerseits gleich und ändert sich andererseits doch. So ist es auch hier. Wer genauer liest, stellt schnell fest, dass vieles – wenn nicht alles – fließt und sich manches eben doch

verändert. Unterströmungen kommen plötzlich an die Oberfläche, wie eben im wirklichen Leben. Lassen Sie mich dazu einiges herausgreifen, was auch von allgemeinerem Erkenntniswert ist und für die Beratung des Berichts von Belang sein könnte.

Meine Damen und Herren, es liegt auf der Hand im ersten Bereich „Innenpolitik“, dass Fragen des kommunalen Handelns oder Unterlassens den wichtigsten Teil der Eingaben aus dem innenpolitischen Themenbereich ausmachen, denn die Kommunen sind es, die viele Angelegenheiten zu regeln haben, welche die Menschen unmittelbar betreffen. Sie sind es, die nicht nur pflichtige Aufgaben erledigen, sondern planerisch gestalten müssen, die als fiskalische Vertragspartner auftreten oder freiwillig Engagement von Bürgern fördern können.

Auffällig war dabei 2017 nicht nur die weiter hohe Zahl an Eingaben zu kommunalen Abgaben. Auffällig waren für uns in dieser Form die zum Teil doch sehr viel emotionaleren Vorsprachen und die tendenziell grundsätzliche Kritik, vor allem an den Straßenbau- und Anschlussbeiträgen. Es ist klar, dass die öffentliche Debatte in unserem Land dazu – und Sie haben sie ja hier auch geführt – sich auch in den Petitionen niederschlägt. Nicht ganz klar ist für mich, warum die Debatte gerade in letzter Zeit dazu so vehement geworden ist. Bei den Anschlussbeiträgen kann man das erklären mit der Abrechnung lange zurückliegender Erschließungsmaßnahmen. Bei den Straßenbaubeiträgen muss die Sache anders liegen, denn hier ging es bei den Eingaben bei uns in der Regel ja um aktuelle oder noch bevorstehende Maßnahmen. Teils war es das Ausmaß, also die Ausgestaltung der Maßnahme, die von den Anliegern nicht akzeptiert wurde, Stichwort „Luxussanierung“, teils war für die Anlieger nicht einsichtig, dass sie, die die größte Last tragen sollen, auch einen großen Vorteil haben. Es ist kein Zufall, dass gerade bei Haupterschließungsstraßen der Protest so groß war, und hier ging es um besonders hohe Summen und um besonders wenig erkennbaren Vorteil.

Es ist gut, wie jetzt der Innenminister gestern angekündigt hat, dieser Beitragsfrage nachzugehen. Das Thema ist nicht einfach zu lösen, das weiß ich, und schon gar nicht in wenigen Sätzen abzutun. Es ist aber sicher klug, den beitragsfinanzierten Anteil stärker zu begrenzen und für die Anlieger eine Bürgerbeteiligung bei der Ausgestaltung von Maßnahmen vorzusehen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Meine Damen und Herren, zum kommunalen Themenfeld geht der Bericht an mehreren Stellen auf die Kommunalaufsicht ein. In der Arbeit des Bürgerbeauftragten hat die Beteiligung der unteren und auch der obersten Rechtsaufsichtsbehörde einen festen Platz. So finden seit Jahren recht regelmäßige Erörterungen mit dem Innenministerium zu einzelnen Fällen, aber auch zu grundlegenderen Problemen statt und überwiegend zeigen sich spätestens auf dieser Ebene übereinstimmende rechtliche Auffassungen in der Sache. Entscheidend ist dann aber, wie mit einem als rechtswidrig beurteilten Zustand umgegangen wird.

Klar ist, dass die Kommunalaufsicht entscheiden kann, ob und welche rechtsaufsichtlichen Maßnahmen opportun sind. In den Fällen aber, in denen Bürger unmittelbar von einem rechtswidrigen Verhalten einer Kommune betroffen sind, sollten nach meiner Auffassung doch die

aufsichtlichen Instrumente möglichst so eingesetzt werden, dass der rechtswidrige Zustand direkt beendet werden kann, auch ohne gerichtliche Hilfe.

Der Bericht zeigt, dass das nicht immer erreicht wurde. Ein besonders prominentes Beispiel ist die Praxis eines Landkreises bei der Schülerbeförderung. Nach Paragraf 113 Schulgesetz können alle Schüler kostenlos an der öffentlichen Schülerbeförderung bis zur örtlich zuständigen Schule teilnehmen, auch bei Wahl einer anderen Schule. Der betreffende Landkreis gestattet das nicht. Er behauptet, gar keine öffentliche Schülerbeförderung bereitzustellen, sondern nur öffentlichen Personennahverkehr. Der Landtag hat vor einem Jahr selbst in seiner Entschließung diese Vorgehensweise des Landkreises als rechtwidrig bezeichnet. Er forderte die Landesregierung – Sie wissen es – auf, Maßnahmen der Rechtsaufsicht zu prüfen. Und obwohl die Landesregierung die Rechtsauffassung des Landtages, die auch die meine ist, teilt, wurden keine durchgreifenden Maßnahmen eingeleitet, weil die Rechtsauffassung des Landkreises vertretbar sei. Nun muss das Oberverwaltungsgericht entscheiden, und das kann, wie wir wissen, dauern. Viele Menschen warten jetzt wohl noch länger auf ihr Recht und ich hoffe aber, dass vorher der Gesetzgeber vielleicht doch in diesem Punkt Klarheit und Verbesserung schaffen wird.

Meine Damen und Herren, ich bin mir bewusst, dass ich hier ein Thema beständig wiederhole, aber ich bin mir ebenso bewusst, dass in der Politik Wiederholung die Mutter der Veränderung ist. Von Mahatma Gandhi stammt verkürzt die Erkenntnis: Die ständige Wiederholung ist nicht sinnlos, denn jede Wiederholung hat neue Bedeutung und bringt uns dem Ideal näher. – Hier wäre das Ideal eine wirklich freie Schulwahl, die nicht faktisch zu Sanktionen bei der Schülerbeförderung führt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Meine Damen und Herren, ich möchte zur zweiten großen Themenfamilie kommen. Nach dem Gesetz hat der Bürgerbeauftragte einen eigenen Auftrag zur Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten. Knapp die Hälfte der Eingaben, nämlich 867, hatte denn auch einen sozialrechtlichen Gegenstand oder sonst einen sozialen Schwerpunkt zum Inhalt. Das sind 59 Fälle mehr als 2016. Die meisten Anfragen kamen wie in den Vorjahren wieder zum SGB II. Für dieses komplizierte Rechtsgebiet gibt es nach wie vor in meiner Dienststelle eine besonders spezialisierte Beratung, die leicht steigend in Anspruch genommen wurde.

Am stärksten angestiegen jedoch sind im sozialen Themenkanon 2017 – vor Fragen zu Renten und Sozialwohnungen – die Petitionen zu Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten. Hier wiederum war das Kindertagesförderungsgesetz ein wesentlicher Schwerpunkt. Es ging dabei um die Berechnung und Ermäßigung von Elternbeiträgen oder Ansprüche auf Kindertagesbetreuung. Vor allem in vielen persönlichen Gesprächen brachten Eltern ihren Unmut über die Finanzierungsregelung des Gesetzes zum Ausdruck, denn viele Träger haben ja in den letzten Jahren ihre Leistungsentgelte stark erhöht, um ihr Personal endlich angemessen zu bezahlen. Das ist an sich gut so.

(Thomas Krüger, SPD: Das wollen wir auch.)

Aber diese beträchtlichen Entgeltsteigerungen konnten Eltern oft nicht nachvollziehen. Sie sind es, die trotz Paragraf 8 KiföG wohl den geringsten Einfluss auf Leistungen und Entgelte haben, und sie sind es ja, die nach der Systematik des Gesetzes allein mit den Wohnsitzgemeinden Kostensteigerungen tragen müssen. Das schafft Verdruss und ist nicht leicht zu erklären. Vielleicht kann diese Systematik im Zusammenhang mit den geplanten gesetzlichen Entlastungen für die Eltern noch überprüft und vielleicht auch verbessert werden.

Meine Damen und Herren, ich komme zum dritten Themenfeld. Das Gesetz trägt dem Bürgerbeauftragten seit 1995 weiter auf, die Belange von Menschen mit Behinderungen wahrzunehmen. Rechtlich und tatsächlich hat sich seit 1995 dazu viel getan: Die Behindertenrechtskonventionen der Vereinten Nation ist in Kraft getreten, das Grundgesetz und unsere Landesverfassung haben eigene Grundrechtsartikel dazubekommen, das Bundesteilhabegesetz ist verabschiedet worden. Wir sehen, es geht heute also um Menschenwürde und Menschenrechte, es geht um volle Teilhabe am Leben in der Gesellschaft – selbstbestimmt, gleichberechtigt, barrierefrei, inklusiv. Jetzt ist die Zeit uns auch aufgegeben vom Bundesgesetzgeber, in der wir dies umsetzen müssen, und der Bericht gibt Ihnen eine Ahnung davon, wie schwierig und mühsam und steinig dieser Weg ist, bei den großen Rahmenbedingungen, bei den Möglichkeiten im Einzelfall und im Bewusstsein von Entscheidern und Machern im Alltag. Das betrifft die Inklusion in der Schule, die Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt, das betrifft barrierefreies und selbstbestimmtes Wohnen, Sicherung von Mobilität oder Pflegeleistungen. Wir wurden in 249 Fällen dazu eingeschaltet und zu oft wurde deutlich, dass das Bewusstsein für die grundlegenden Teilhaberechte bei manchen Entscheidern eben doch noch unterentwickelt ist.

Bei der Überarbeitung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes oder des Maßnahmeplanes der Landesregierung, vor allem aber im Vollzug der Sozialgesetzbücher kommt es nun darauf an, wirklich auf der Grundlage und im Licht der Behindertenrechtskonvention zu arbeiten und nicht als Kommissare der Kostendämpfung. Das dient übrigens nicht nur den vielen Menschen mit Behinderungen im Land – es sind über 180.000 in Mecklenburg-Vorpommern –, es dient sehr oft auch anderen, denn Barrierefreiheit im öffentlich Raum oder im ÖPNV ist für alle gut. Barrierefreies, bezahlbares Wohnen hilft vielen, und eine gut dosierte, gut organisierte und vorbereitete Inklusion unter guten Bedingungen ist – nach den Erfahrungen aus anderen Ländern – nicht nur für die Schüler mit Behinderung insgesamt ein Vorteil, sondern auch für alle anderen, für ihre Sozialkompetenz und für ihre Mitverantwortung ohnehin.

(Beifall Karen Larisch, DIE LINKE)

Maßnahmeplan, Gleichstellunggesetz, Landesrahmenverträge, neues Teilhaberecht – es steht viel bevor. Es muss viel bedacht und beraten werden, verändert und entwickelt werden. Das kann nur mit den Menschen mit Behinderungen, mit ihren Vertretungen geschehen.

(Thomas Krüger, SPD: Sehr richtig!)

Ich frage: Wäre es da nicht an der Zeit, einen Schub der Bewusstseinsbildung zu organisieren, zu anstehenden Vorhaben offene Beratungen anzubieten? 2010 gab es

dazu den 1. Tag der Menschen mit Behinderungen hier im Landtag.

(Beifall Karen Larisch, DIE LINKE)

Er hieß auch so: 1. Tag. Er war stark parlamentarisch angelegt und formulierte natürlich wichtige Forderungen. Nach acht Jahren kann ich mir gut einen 2. Tag vorstellen,

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

der aber auch niedrigschwellige und bunte Teile haben darf, der Raum gibt für Erfahrungsaustausch und für viele Menschen offen ist. Ich meine einen Tag, der neben guten Beratungen auch Verständnis stiftet und Mut macht, der Schwung gibt und mitnimmt, der ansteckt und begeistert. Ich weiß, dass das im Landtag beraten wird, und ich sage gern zu, dieses Anliegen persönlich zu unterstützen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und Dr. Ralph Weber, AfD – Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr gut!)

Meine Damen und Herren, ich habe heute nur einige wichtige, die ganz großen Politikfelder aus dem Bericht hervorgehoben. In der Breite werden sie ja noch in den Ausschussberatungen behandelt. Ich hoffe, dass die Darstellungen und die Darlegungen im Bericht geeignet sind, Probleme, kleinere und größere Fragen der Menschen unseres Landes gut herauszuarbeiten, damit Verantwortliche geeignete Schlüsse aus ihnen ziehen, denn das zeichnet einen demokratischen Rechts- und Sozialstaat aus, dass er darauf achtet, wie gut seine Gesetze vollzogen werden, wie sehr seine Mitarbeiter sich als Diener des Ganzen verstehen und die ihm anvertrauten Menschen zu ihrem Recht oder auch zu ihrer nötigen Unterstützung kommen.

Dazu beizutragen, ist meine Aufgabe und die meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu haben Sie mir im vergangenen Jahr in reichlichem Maß Vertrauen für weitere sechs Jahre gegeben. Für dieses Vertrauen möchte ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich danken. Es ist Auftrag und Verpflichtung, gerade in der Wiederholung.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, AfD, DIE LINKE und BMV)

Vielen Dank, Herr Crone.

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, die Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/1956 zur federführenden Beratung an den Petitionsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss, an den Rechtsausschuss, an den Finanzausschuss, an den Wirtschaftsausschuss, an den Agrarausschuss, an den Bildungsausschuss, an den Energieausschuss sowie an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Rentnerinnen und Rentner noch stärker von Bürokratie entlasten – steuerliches Amtsveranlagungsverfahren ausbauen, Drucksache 7/2015.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Rentnerinnen und Rentner noch stärker von Bürokratie entlasten – steuerliches Amtsveranlagungsverfahren ausbauen – Drucksache 7/2015 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Gundlack.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen legen dem Landtag einen Antrag vor, der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Amtsveranlagungsverfahrens weiter von Bürokratie entlasten soll. Ich möchte gleich zu Beginn der Einbringung sagen, dass das Amtsveranlagungsverfahren über Bezieher aus der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus auch für Leistungsbezieher von landwirtschaftlichen Alterskassen, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, Pensionskassen und Pensionsfonds sowie Versicherungsunternehmen gilt. Der Antrag beschränkt sich aus praktischen Gründen auf die verkürzte Bezeichnung „Rentnerinnen und Rentner“.

Steuererklärungen selbst auszufertigen, kann bekanntlich zu weiteren grauen Haaren und stundenlangem Lesen und Ausfüllen von Formularen führen. Der eine oder andere büßt auch seine Haare dabei ein, genau. Wer hierbei an den berühmt-berüchtigten Bierdeckel denkt und darauf hofft, dass er kommt, verkennt die Gesetzgebung und die Rechtslage.

(Minister Harry Glawe: Der meint mich wieder hier mit den Haaren.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun gibt es in Mecklenburg-Vorpommern ein Verfahren, was nur hier angeboten wird, das Amtsveranlagungsverfahren für Rentnerinnen und Rentner.

(Minister Harry Glawe: Kriege ich wieder einen Ordnungsruf hier.)

Und diesmal haben es nicht die Schweizer erfunden, sondern die Steuerabteilung unseres Finanzministeriums.