Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Titel mag ja etwas dröge klingen, „Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses“, aber tatsächlich verbirgt sich dahinter allerlei Interessantes. Es sind nämlich die Sorgen, Wünsche und Initiativen der Menschen hier in Mecklenburg-Vorpommern, die im Petitionsausschuss wortwörtlich ablesbar sind. Wir erfahren durch das Lesen der Akten, was die Einwohnerinnen und Einwohner bewegt, was sie sich wünschen, welche Veränderungen sie vorschlagen.
Frau Ministerpräsidentin Schwesig spricht ja gerne davon, was Bürgerinnen und Bürger ihr gesagt hätten beziehungsweise worauf sie hier und dort angesprochen worden sei.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses allerdings kennen dieses Gefühl sehr gut, denn sie erleben jede der vielen Akten als ganz persönliches Schicksal, als gesellschaftliche Veränderung, als politischen Wunsch oder eben Kritik an den herrschenden Verhältnissen. Und ja, sich durch die Berge der Petitionsakten zu wühlen, ist sicherlich nicht immer vergnügungssteuerpflichtig, aber – und das kann ich nur empfehlen, liebe Kolleginnen und Kollegen und auch Mitglieder der Landesregierung und natürlich aller Fraktionen hier im Landtag – sprechen Sie ruhig mal regelmäßig Ihre Vertreterinnen und Vertreter im Petitionsausschuss an und fragen Sie sie, womit sie sich gerade beschäftigen! Da kann man nämlich wirklich eine Menge lernen über das, was die Menschen hier im Land bewegt.
Liebe Mitglieder des Landtages, ich kann und sollte nicht auf alle Petitionen des Berichtes eingehen, deshalb habe ich mir eine herausgepickt, über die ich kurz sprechen möchte. Auch Herr Dachner hat diese Petition bereits angesprochen.
Im Januar 2018 haben wir als Landtag der Empfehlung des Petitionsausschusses zugestimmt, die Landesregie
rung solle Möglichkeiten und Wege suchen, die Schulsozialarbeit zu finanzieren, denn 2016 schon wurde die Zukunft vieler Schulsozialarbeiter/-innen vakant, da ihre Stellen mit den unverbrauchten Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanziert wurden und diese ja dann ausliefen. Daraufhin wendeten sich Tausende Bürger/-innen und auch Schüler/-innen an den Petitionsausschuss und forderten natürlich, dass ihre Schulsozialarbeiter/-innen gerettet werden. Sie wiesen richtigerweise auf die unentbehrlichen Tätigkeiten hin, die die Frauen und Männer an Schulen übernehmen. Der Wunsch hieß, die Schulsozialarbeit sicherzustellen durch eine langfristige Finanzierung des Landes.
Nach einem Beschluss im Landtag, bekräftigt durch die jüngsten Haushaltsbeschlüsse, werden jährlich nun bis zu 1,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Doch damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Dachner, sind wir eben noch nicht am Ende, denn mit diesem Geld können nicht alle notwendigen Stellen ausreichend finanziert werden, und zudem – und auch darüber haben wir ja miteinander gesprochen – sollten die betreffenden Kolleginnen und Kollegen irgendwann mal raus aus der Schleife der Befristungen und sich von Jahr zu Jahr immer weiterhangeln zu müssen.
Auch der Petitionsausschuss erfuhr, dass die bestehenden Fördermöglichkeiten nicht geeignet sind, um die Aufgaben der Jugendsozialarbeit und insbesondere der Schulsozialarbeit hier dauerhaft abzusichern. Die eingesetzte Landesarbeitsgruppe soll nun Ideen entwickeln, wie in Zukunft eine finanzielle Absicherung möglich sein kann. So steht es im Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses. Ziel kann nur sein, die Schulsozialarbeit mit den Aufgaben gesetzlich zu verankern, die vorhandenen Stellen dauerhaft und mit guten Arbeitsbedingungen zu sichern und die Schulsozialarbeit flächendeckend an allen – an allen! – allgemeinbildenden und beruflichen Schulen durch entsprechende Landesförderung zu ermöglichen. Ich hoffe und denke, dass der Petitionsausschuss den Fortgang der Dinge auch weiter begleiten wird.
Abschließend möchte auch ich mich bedanken für die gute Zusammenarbeit im Petitionsausschuss und enden möchte ich mit dem Wunsch, dass wir ein bisschen häufiger mit B10 abschließen. Und für alle, die es nicht wissen, B10 bedeutet: Dem Anliegen des Petenten wurde entsprochen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, DIE LINKE, Manfred Dachner, SPD, und Christel Weißig, BMV)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es liegt Ihnen der Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses des Jahres 2017 vor. Das Inanspruchnehmen des in der Verfassung des Landes verankerten sogenannten Jedermanngrundrechts, also hier das Einreichen einer Petition ohne Ansehen des Geschlechts, der Nationalität, des Alters oder des Wohnsitzes,
führte im Jahr 2017 zu 728 Petitionen. Absolut betrachtet ist die Zahl der eingereichten Petitionen im Vergleich zum
Vorjahr 2016 stark gesunken. 2016 wurden 1.626 Petitionen eingereicht. Bei genauerer Betrachtung allerdings der im Jahre 2016 und 2017 gestellten Petitionen lässt sich feststellen, dass es mehrere sogenannte Massenpetitionen gab. Das sind Petitionen, die in identischer Form von verschiedenen Personen einzeln eingereicht werden und somit auch für die Statistik zählen. 2016 waren die größten 806-mal, 440- und 56-mal und, wie wir es schon gehört haben, im letzten Jahr 339- und 35-mal. Wenn man jetzt diese Petitionen in den letzten Jahren jeweils als eine zählt, dann stellt man fest, dass die Gesamtanzahl der eingereichten Petitionen konstant zwischen 350 bis 380 Petitionen im Jahr liegt. Sie sind sehr konstant.
Warum ist dieses Rechenbeispiel interessant? Aus einem ganz einfachen Grund, Herr Reuken: Wenn man aus der absoluten Anzahl der eingereichten Petitionen ablesen möchte, wie hier suggeriert, dass sich die Probleme im Land vervielfältigt hätten, dann ist das nicht richtig.
Was sich hier sehr wohl sagen lässt, ist, dass sich 2017 deutlich mehr Menschen beteiligt haben, immerhin 12.000 Menschen im Vergleich zu 4.200 im Jahr davor, hauptsächlich bedingt durch die Sammelpetitionen, die von mehreren unterzeichnet worden sind. Ich möchte an dieser Stelle noch mal klar sagen, ich freue mich über jeden Einzelnen, der sein Recht wahrnimmt, eine Petition stellt und sich somit im demokratischen Prozess beteiligt. Mitmachen und nicht nur zuschauen ist das Stichwort und für eine funktionierende Gesellschaft unbedingt notwendig.
Abschließend möchte auch ich den Mitgliedern des Petitionsausschusses und den Mitarbeitern des Ausschusssekretariats für die ergebnisorientierte und konstruktive Zusammenarbeit danken. Jede einzelne Petition wird gründlich geprüft und wenn möglich wird versucht, ein zufriedenstellendes Ergebnis im Sinne des Petenten herbeizuführen. Die Anliegen der Menschen, die sich vertrauensvoll an uns wenden, sollten niemals leichthin abgetan werden, sondern jederzeit auf gleicher Augenhöhe besprochen werden. Die Menschen müssen spüren, dass ihre Stimme und ihre Meinung wichtig ist und auch gehört wird. Ich denke, der Petitionsausschuss trägt hierzu seinen Teil bei durch den sorgfältigen Umgang mit jeder einzelnen Petition eines Menschen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wiederhole hier keine Zahlen, das hatte ich auch überhaupt nicht vor, aber die Petitionen sind ein Querschnitt der Menschen Mecklenburg-Vorpommerns, sie werden auch geschrieben von dem Querschnitt der Einwohnerinnen und Einwohner, und genau das geben sie her. Sehr häufig geht
es hier um Entscheidungen von Ämtern und Behörden, von Verwaltungen, die aufgrund von Richtlinien und Gesetzen getroffen werden. All dem geht ein Bescheid voraus. Dieser Bescheid kann falsch sein oder er kann als falsch und ungerecht empfunden werden.
Exemplarisch ist hier die Petition eines alleinerziehenden Vaters, der nach seinem Dienst in der Bundeswehr eine Ausbildung zum Staatlich anerkannten Erzieher machen wollte und für den es absolut keinen Weg gab, den das Jobcenter ermöglichen konnte – oder wollte, was auch immer. Wenn die Entscheidung tatsächlich falsch ist, dann kann sie geheilt werden, durch ein Widerspruchsverfahren, durch eine Klage oder wenn man in eine Beratungsstelle geht – das genügt manchmal schon –, und das konnten wir auch häufig heilen. Wenn etwas als ungerecht falsch empfunden wird, dann sieht das schon anders aus. Empfindungen können ja nicht primär in Gesetze einfließen.
Oft sind es ganz individuelle Fälle und auch Einzelschicksale. So sind Gesetze nicht gemacht, und die Möglichkeiten der Petitionen reichen dann vom Weiterreichen an die Landtagsfraktionen oder an die Regierung, um zumindest auf das Problem aufmerksam zu machen und eine eindeutigere Regelung in den Richtlinien zu finden.
Auffallend ist aber eins: Wenn wir zwischen den Zeilen vieler, vieler Petitionen lesen, geht es schlicht um Verständnisprobleme. Immer weniger verstehen die Menschen die Beamtensprache, mit der wir mittlerweile fast alle sprechen. Missverständnisse gibt es vom akademischen Bereich bis in den soliden Handwerkerbereich. Der Gesetzgeber fordert aber ganz eindeutig, dass alle Menschen alle Schriftstücke, alle Gesetze und alle Verordnungen ohne fremde Hilfe verstehen können, also barrierefrei. Ja, das ist schwierig, aber es ist möglich, Barrierefreiheit und Rechtssicherheit miteinander zu verbinden. Viele Widersprüche und viele Klagen könnten vermieden werden, würden alle Bescheide vereinfacht werden, verständlich geschrieben werden. Das würde dann nämlich auch die weit überlasteten Gerichte entlasten. Eine Verfahrensdauer von zum Teil drei bis vier Jahren in der Sozialgesetzgebung trägt nicht dazu bei, dass es mehr Vertrauen in den Rechtsstaat gibt.
Und jetzt möchte ich tatsächlich auch noch einmal auf die Mitarbeitenden in den Ministerien eingehen. Ich weiß, sie machen alle eine hervorragende Arbeit, aber wenn wir Schreiben bekommen als Mitglieder des Petitionsausschusses, verstehen wir diese Schreiben, zur Not fragen wir unsere Referenten in den Fraktionen. Doch häufig sind viele Petenten im Vorfeld schon mit den Mitarbeitenden in den Ministerien in Kontakt getreten, und wenn ich diese Antworten in den Unterlagen lese, dann denke ich: Meine Güte, wer soll das denn verstehen? Denn leider ist es ja so, dass wir alle eine Berufskrankheit haben, hier und draußen. Man erkennt nämlich sofort eine Lehrkraft, man erkennt eine Erzieherin, man erkennt auch eine Sozialarbeiterin am Reden und ja, man erkennt auch die Politikerinnen und die Politiker am Reden. Und da müssen wir uns alle an unser kleines Näschen fassen, wie wir mit den Menschen reden. In vielen Zeilen klingt für mich häufig eine genervte Verwaltung heraus, auch wenn das nicht so ist, aber im Schriftlichen kann man weder Empathie ausdrücken, noch kann man
schriftlich Ironie ausdrücken und man kann schriftlich auch keinen Sarkasmus ausdrücken. Das geht nur in einem persönlichen Gespräch, weil nämlich die Mimik entscheidet.
Als exemplarisches Beispiel würde ich Ihnen gerne so einen Satz aus einem Bescheid mal kurz vorlesen: „Bitte sehen Sie es mir nach, dass ich nach monatelangem Schriftverkehr die Angelegenheit nun für mich als erledigt betrachte.“ Es geht nicht darum, wann eine Verwaltung eine Angelegenheit als erledigt betrachtet. Es geht darum, wann ein Petent, wann ein Nachfragender zufriedengestellt ist, und ich möchte uns alle doch bitten, dass wir unsere Sprache unserem Gesprächspartner gegenüber angemessen gestalten, sodass alle uns verstehen, ohne fremde Hilfe und sehr übersichtlich. Vielen Dank!
Und ich möchte mich sehr herzlich für die Zusammenarbeit im letzten Jahr bedanken. Es ist weitaus angenehmer, als ich das noch im Jahr 2016 empfunden habe, weil wir uns mittlerweile kennengelernt haben und genau wissen, wer wo die Fachfrau oder der Fachmann ist, und es macht sehr viel Spaß. – Vielen Dank.
Im Rahmen der Debatte ist seitens des Vorsitzenden und Berichterstatters beantragt worden, dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 7/1883 zuzustimmen. Wer also diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Damit ist dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 7/1883 einstimmig zugestimmt worden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung der Unterrichtung durch die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR – Jahresbericht 2017, Drucksache 7/1716.
Unterrichtung durch die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheits- dienstes der ehemaligen DDR Jahresbericht 2017 – Drucksache 7/1716 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Auch der vorliegende Jahresbericht macht eindrucksvoll deutlich, wie breit das Aufgaben- und Tätigkeitsspektrum der Landesbeauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit der ehemaligen DDR ist. Ein wesentlicher Schwerpunkt ist die Beratung von Menschen in der sowjetischen Besatzungszone beziehungsweise der DDR, die politisch
verfolgt wurden oder etwa Fragen des Schicksals von Angehörigen klären möchten. Wie aus dem Jahresbericht hervorgeht, ist die Bürgerberatung durch eine Vielzahl unterschiedlichster Fragen und Themen geprägt. Dabei geht es für die Betroffenen nicht nur um den Erhalt von Entschädigung, sondern auch darum, sich in der Gesellschaft verstanden zu fühlen. Darunter fallen besonders arbeitsintensive Beratungsfälle. Diese umfassen etwa die psychosoziale Beratung nach erfolgter Akteneinsicht in die Stasiunterlagen oder die Begleitung von Betroffenen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte nach den Rehabilitierungsgesetzen.
Meine Damen und Herren, die Landesbeauftragte ist darüber hinaus Anlauf- und Beratungsstelle für Leistungen des Fonds „Heimerziehung in der DDR“ sowie für die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“. Darüber hinaus ist sie Anlaufstelle für die in der DDR von Doping betroffenen und geschädigten ehemaligen Sportlerinnen und Sportler.
Was den Fonds „Heimerziehung in der DDR“ in den Jahren 1949 bis 1990 betrifft, möchte ich hervorheben, dass es der Landesbeauftragten mit ihren Mitarbeitern gelungen ist, bis zum Ende des Berichtsjahres alle bis dahin notwendigen Schritte erfolgreich umzusetzen, damit die Berechtigten Leistungen aus dem Fonds erhalten können. Die bis zum 1. Januar 2017 eingerichtete Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ zur Unterstützung von Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der DDR zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen der Psychiatrie oder Behindertenhilfe untergebracht waren, besteht für den Zeitraum bis 31. Dezember 2021. Dieses wird von Bund, Ländern und Kirchen mit insgesamt 288 Millionen Euro ausgestattet, wobei sich Mecklenburg-Vorpommern mit rund 5,9 Millionen Euro an der Finanzierung beteiligt. Betroffene können sich bis zum 31. Dezember 2019 in den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen der Länder anmelden.
Einen besonderen Platz in der Arbeit der Landesbeauftragten nimmt zudem das Thema „Zwangsdoping in der DDR“ ein. Der Landtag hat für die Forschung und Aufarbeitung Mittel zur Verfügung gestellt und die Landesbeauftragte als Anlaufstelle für die betroffenen ehemaligen Sportlerinnen und Sportler benannt. Die Betroffenen werden nicht nur bei der Beantragung von Leistungen nach dem Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz beraten, sondern auch in den Verfahren begleitet und bei den Aktenrecherchen und der Beschaffung ärztlicher Gutachten unterstützt.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich ist die politisch-historische Aufarbeitung. Hier unterstützt und begleitet die Landesbeauftragte Projekte und Forschungsaufgaben und gibt in ihrer Schriftenreihe Publikationen heraus. Darüber hinaus werden aus Forschungen und Zeitzeugenberichten Ausstellungen erarbeitet, die im Rahmen der politischen Bildung als Wanderausstellung konzipiert sind. Zu diesen werden begleitende Vorträge und Seminare angeboten.
Kolleginnen und Kollegen, ich denke, allein dieser kurze Überblick lässt erahnen, welches Arbeitspensum die Behörde der Landesbeauftragten bewältigt. Dafür möchte ich mich auch im Namen der SPD-Fraktion ganz herzlich bei Frau Drescher und ihren MitarbeiterInnen bedanken. Ich freue mich auf die Ausschussbefassung mit der Unterrichtung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit ergreifen und eine Besuchergruppe, das Lehrerkollegium der Buchenbergschule Bad Doberan, begrüßen.