Dirk Stamer

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute darf ich Ihnen den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU zur Änderung des Landeshochschulgesetzes vorstellen. Eigentlich hätte ich mir nicht vorgestellt, dass wir nach der letzten gut gelungenen Novelle des Landeshochschulgesetzes im Herbst dieses so schnell wieder ändern, aber wir erleben derzeit recht wilde Zeiten aufgrund der Corona-Pandemie. Wir alle haben in den letzten Monaten erlebt, wie das Corona-Virus unser Leben, wie wir es bis dahin kannten, dramatisch verändert hat. Zum Schutze der Menschen in diesem Land waren Maßnahmen zur Einschränkung des öffentlichen Lebens notwendig und sind es noch.
Die Hochschulen des Landes sind davon natürlich auch betroffen gewesen und immer noch betroffen. Der reguläre Lehrbetrieb mit Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen konnte nach der vorlesungsfreien Zeit im Winter nicht wie üblich aufgenommen werden, sondern der Start des Sommersemesters 2020 musste bis zum 20.04. aufgeschoben werden. Seitdem läuft an den Hochschulen des Landes der Lehrbetrieb wieder, allerdings unter einem weitgehenden Verzicht auf Präsenzveranstaltungen. Diese werden, soweit möglich, durch digitale Angebote ergänzt oder ersetzt. Unsere Hochschulen haben in den letzten Monaten zwar wirklich viel geleistet, um einen möglichst umfassenden Lehrbetrieb wiederherzustellen, aber aufgrund des verspäteten Beginns des Sommersemesters, der stark veränderten Lehr- und Lernbedingungen und der teilweise unzureichenden technischen Ausstattung mancher Studierender, die daher Probleme mit der Teilnahme an digitaler Lehre hatten, und nicht zuletzt aufgrund der während des Lockdowns geschlossenen Bibliotheken, das führte bei vielen Studierenden dazu, dass sich ihr Studienlauf verzögert hat. Es ist zu erwarten, dass viele Studierende aufgrund dieser Verzögerungen die Regelstudienzeit ihres Studienganges, also die für das Studium eines Studienganges vorgeschriebene Anzahl von Semestern, nicht einhalten können.
Der Abschluss des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit ist aber insbesondere für Studierende, die ihr Studium über Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bekommen, wichtig, da Studierende nur dann Anspruch auf BAföG haben, wenn sie die Regelstudienzeit nicht überschreiten. Überschreiten sie die Regelstudienzeit, kann das BAföG nur in begründeten Ausnahmefällen durch eine Einzelfallprüfung weitergezahlt werden.
Und an genau dieser Stelle setzt der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Landeshochschulgesetzes an. Wir schlagen vor, dass für Studierende, die im Sommersemester 2020 in einem Studiengang an einer staatlichen Hochschule dieses Landes immatrikuliert und nicht beurlaubt waren, eine um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit gilt. Weiterhin schlagen wir vor, dass neben der gerade skizzierten pauschalen Verlängerung der Regelstudienzeit um ein Semester das Bildungsministerium per Rechtsverordnung eine Verlängerung um ein weiteres Semester erwirken kann, wenn im kommenden Wintersemester aufgrund der Pandemiesituation ähnliche Einschränkungen des Regelbetriebs der Hochschulen notwendig sein sollten.
Durch den Ansatz der individuellen Regelstudienzeit, also der Verlängerung der Regelstudienzeit um mindestens ein Semester, entfällt für Studierende, die ihre Regelstudienzeit zu überschreiten drohen, die sonst vorgegebene Einzelfallprüfung der BAföG-Ämter, in der die Studierenden die schwerwiegenden Gründe, die zur Verzögerung des Studiums führen, belegen müssten.
Unsere vorgeschlagene Lösung bietet im Gegensatz zur Einzelfallprüfung mehrere Vorteile. Zum einen werden die BAföG-Ämter, also unsere Studierendenwerke, von der zeitaufwendigen Einzelfallprüfung entlastet. Die Studierenden andererseits bleiben ebenfalls von dieser zeitaufwendigen Einzelfallprüfung verschont. Weiter entfällt ihre Sorge nach dem nahtlosen Bezug von BAföG. Da eine solche Einzelfallprüfung recht zeitaufwendig ist, kann es hier sonst zu Verzögerungen im nahtlosen Bezug der BAföG-Mittel kommen. Am wichtigsten ist es aber, dass wir den Studierenden, die BAföG beziehen und aufgrund von Corona unverschuldet in Zeitverzug in der Regelstudienzeit geraten, die Angst nehmen, am Ende ihres Studiums ohne finanzielle Unterstützung dazustehen. Ich bitte Sie daher im Interesse unserer Studierenden um Zustimmung zur Überweisung in den Bildungsausschuss zur weiteren Beratung. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich einmal ganz herzlich für die Debatte zu unserem Gesetzentwurf hier zur Änderung des Landeshochschulgesetzes bedanken. Ich habe in der Debatte wahrgenommen, dass Sie den grundsätzlichen Ansatz dieses Gesetzentwurfes komplett unterstützen, und wenn ich mir das so richtig überlege, dann sind auch Sie richtig dafür, denn die angebrachten Gründe, die Sie anbrachten, waren zum einen auf einen anderen Sachverhalt bezogen oder zum Zweiten sagten Sie einfach, es käme einfach zu spät. Und so redet jemand, der an der Stelle keinen handfesten Grund dagegen hat. Die Frage ist doch nicht, ob man zu spät dran ist, sondern, ob wir rechtzeitig sind. Und ja, wir sind rechtzeitig.
Bedanken möchte ich mich bei Ihnen, weil Sie diesen gerafften Gesetzgebungsprozess dieses Gesetzentwurfes mittragen, damit wir eben rechtzeitig sind. Und vorbehaltlich Ihrer Zustimmung gleich können wir diesen Gesetzentwurf in den Bildungsausschuss heute Abend überweisen und dann den Gesetzentwurf am Freitag in der Zweiten Lesung hier im Landtag abschließend behandeln.
Bitte?
Na ja, wir können vielleicht noch mal über Süßigkeiten nachdenken, die wir reichen.
Weil, wir müssen, damit das auch ganz klar ist, warum wir so zügig sein müssen, die Antragsfrist für das BAföG für die Fachhochschulen des Landes – nicht die Universitäten, aber die Fachhochschulen –, die läuft zum 30.09. ab. Das heißt, daher ist diese Eile notwendig.
So, aber so gut ich auch diesen Gesetzentwurf, unseren Gesetzentwurf finde, möchte ich nicht verhehlen, dass aus meiner Sicht eine einheitliche Bundeslösung über das Bundesausbildungsförderungsgesetz noch eleganter gewesen wäre, um auch einige Spezialfälle, wie beispielsweise Leistungsnachweise nach dem 4. Semester, zu erreichen. Und dies ist leider mit der Bundesbildungsministerin nicht möglich gewesen. Herr Kolbe hat ja gerade schon dazu ausgeführt. Denn wie Ihnen bekannt ist, hat Frau Karliczek nicht an eine Reform des BAföG sich herangetraut, um den Studierenden, die durch die Corona-Pandemie in Not geraten sind, zu helfen. KfWKredite sind schon genannt worden und auch die von der
SPD-Bundestagsfraktion geforderte, der geforderte Nothilfefonds über 100 Millionen Euro. Hätte Frau Karliczek sich hier an der Stelle frühzeitiger bewegt, hätten wir eine allumfassende elegante Lösung übers BAföG-System gehabt.
Haben wir aber nicht, und deshalb machen wir jetzt was,
weil uns nämlich unsere Studierenden nicht egal sind. Und deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zur Überweisung in den Bildungsausschuss. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist natürlich überhaupt nicht von der Hand zu weisen, dass Studierende aktuell in besonderem Maße von den Auswirkungen der CoronaKrise betroffen sind. Viele befinden sich aufgrund des Wegfalls des Nebenjobs in einer finanziellen Notlage, und diese Notlage wird natürlich auch noch dadurch verschärft, wenn zum Beispiel Eltern dieser Studierenden ebenfalls von Verdienstausfällen oder Jobverlust betroffen sind.
Ich teile ausdrücklich das Ziel Ihres Antrags, den Studierenden in finanzieller Notlage zu helfen. Allerdings muss man auch sagen, dass zur finanziellen Unterstützung der Studierenden bereits einiges getan worden ist, zum einen vonseiten des Landes, wie wir gehört haben, über den Notfallfonds der Studierendenwerke, als auch vonseiten des Bundes. Das Bundesbildungsministerium hat Ende April eine Lösung, bestehend aus zwei Bausteinen, präsentiert. Einerseits, wie wir schon gehört haben, wird ein Studienkredit über die KfW, maximal in Höhe von
650 Euro, bereitgestellt und andererseits auf Drängen der SPD-Bundestagsfraktion ein Nothilfefonds in Höhe von 100 Millionen.
Persönlich hätte ich mir eine unkompliziertere und fairere Lösung aus einer Hand über das BAföG-System gewünscht. Dies wäre zum Beispiel über die Absenkung der Berechtigungsgrenzen möglich gewesen oder über ein temporäres elternunabhängiges BAföG und hätte bei Nutzung bestehender Strukturen das Problem deutlich eleganter gelöst. Darüber können wir jetzt aber diskutieren. Mag diese Lösung auch nicht besonders elegant sein, so ist es doch eine Lösung des Problems, und daher sehen wir heute keine zwingende Notwendigkeit für Ihren Antrag.
Aber der derzeitig beschrittene Weg muss selbstverständlich auf Wirksamkeit hin überprüft werden und gegebenenfalls sollte dringend über das BAföG-System nachgebessert werden. Wir lehnen Ihren Antrag daher ab. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es liegen Ihnen die Eckwerte der Hochschulentwicklung dieses Landes für den Zeitraum 2021 bis 2025 vor. In der Novelle des Landeshochschulgesetzes im letzten Herbst hat der Landtag beschlossen, die Reihenfolge der Schritte der Hochschulentwicklung zu ändern. Erstmalig beginnt dieser Prozess nun mit den Eckwerten der Hochschulentwicklung, die das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Benehmen mit den Hochschulen erarbeitet hat. Diese Eckwerte bilden nun den Rahmen der Hochschulplanung und legen zum Beispiel den Zeitraum der Planungsperiode, das Fächerangebot im Interesse einer guten Forschung und Lehre, die Schwerpunkte des Hochschulbaus und das Gesamtbudget der Hochschulen fest.
Die Eckwerte wiederum sind daraufhin die Grundlage für die sogenannten Zielvereinbarungen mit den Hochschulen, die die Entwicklungs- und Leistungsziele der Hochschulen konkretisieren. Themenfelder sind wiederum Budgets, Stellen, Fächer, Studiengänge oder Forschungsschwerpunkte. Auf Basis der Zielvereinbarung wiederum erstellt jede Hochschule einen fünfjährigen Hochschulentwicklungsplan, der die Frage beantwortet, wie die Entwicklung und Leistungsziele der jeweiligen Hochschule erreicht werden sollen. So weit zum neuen Prozess der Hochschulentwicklung.
Was bedeutet dies nun konkret? Aufgrund des Umfanges der Änderungen werde ich hier nur einige wesentliche herausheben. Im Bereich der Finanzen stellt man zunächst fest, dass das den Hochschulen zur Verfügung stehende Gesamtbudget jährlich ansteigt. Erfreulich dürfte dabei für die Hochschulen sein, dass die zu erwartende Tarif- und Besoldungsentwicklung mit einer jährlichen Steigerung berücksichtigt werden. Hervorzuheben ist in diesem Bereich auch für unsere Hochschulen das Plus, das durch die bundesseitige Verstetigung des ehemaligen Hochschulpaktes zustande kommt. Dies allein führt zu einem jährlichen Plus von 4 bis 8 Millionen Euro pro Jahr.
Im Bereich des Personals gibt es ebenfalls weitreichende Anpassungen. Es ist für die Hochschulen problematisch, unbefristete Beschäftigungspositionen einzurichten. Nun sind weitere unbefristete Beschäftigungspositionen durch Änderung des Bewirtschaftungsgrundsatzes f) des Wirtschaftsplans möglich. Es wurde die Anzahl der unbefris
teten Beschäftigungspositionen erhöht und die notwendigen Sicherheitsrücklagen wurden reduziert. Hier wird eine seit Langem bestehende Forderung der Hochschulen umgesetzt. Dies kann insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels dazu führen, dass Positionen, die Daueraufgaben der Hochschulen erfüllen, deutlich attraktiver werden und auch leichter besetzt werden können. Für die einzelnen Mitarbeiter hingegen ist es ebenfalls ein Gewinn, da dies die langfristigen Planungen der Karriere und auch des eigenen Lebens für die Mitarbeiter deutlich vereinfacht.
Eine weitere, sehr gut geplante Neuerung im Bereich Personal ist die Flexibilisierung des Stellenplans im Grundhaushalt der Hochschule. Dies schafft für die Hochschulen die Möglichkeit, kostenneutral unterjährig Stellen flexibler zu schaffen, abzuschaffen oder zu ändern. Die Hochschulen haben hierauf schon lange gedrängt und ich freue mich über diese Möglichkeit, dass die Hochschulen jetzt hier mehr Handlungsspielraum haben. Die Hochschulen können nun leichter auf sich ändernde Bedingungen reagieren und damit stellen wir unsere Hochschulen auch zukunftssicherer auf.
Die zukunftssichere Aufstellung der Hochschulen setzt sich im Abschnitt „Hochschulbau“ fort. Die genannten Schwerpunkte in diesem Bereich sind beispielsweise das ULMICUM am Standort Rostock mit Bibliothek, Seminarzentrum und Sanierung von umliegenden Gebäuden, die Fertigstellung des BIOMEDICUM in Rostock, die Bibliothek in Neubrandenburg, und auch der Neubau der HMT für den Bereich Pop- und Weltmusik sollte nicht unerwähnt bleiben.
Sehr wichtig für mich persönlich ist die explizite Aufführung der sogenannten Third Mission, also neben den klassischen Aufgaben der Lehre und Forschung die Erkenntnis, dass Hochschulen auch für die gesellschaftliche Entwicklung mitverantwortlich sind, die gesellschaftliche Verantwortung der Hochschulen, ihr Wissen der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen und somit Demokratie und Toleranz, Gleichstellung und Inklusion zu fördern. In einer Zeit der Abkehr von Faktenwissen ist dies eine notwendige Aufgabe, um Demokratie und Toleranz zu stärken. Dies geschieht beispielsweise durch das Juniorstudium, die Seniorenhochschule und setzt den Weiterbildungsauftrag damit um.
Im Bereich „Studium und Lehre“ gibt es auch einige Neuerungen, und zwar die generellen Ziele sind hier die Steigerung der Qualität und Effizienz in Studium und Lehre, die Verbesserung der Auslastung der Studiengänge und die Erhöhung der Quote der Absolventen. Fachliche Entwicklungsschwerpunkte liegen aus gegebenem Anlass auf den Bereichen der Lehrerbildung, der Juristenausbildung, der Mediziner und der Bauingenieure. In diesen Studiengängen ist die Zahl der Absolventen verglichen mit dem Bedarf des Arbeitsmarktes zu gering. Die im Eckwertepapier angerissenen Lösungsansätze sind die Optimierung an den Hochschulen, Einrichtung des Grundschullehramtes in Greifswald, Kapazitätserhöhung im Grundschullehramt Rostock und eine verbesserte Kooperation zwischen den Hochschulen des Landes je nach Dringlichkeit des Problems.
Die genannten Studiengänge wie auch andere leiden unter dem Problem, dass gerade in den ersten Semestern viele Studierende ihr Studium abbrechen. Hier wird angesetzt, über eine bessere Informationspolitik für Stu
dieninteressierte eine bessere Betreuung der Studierenden in den ersten Semestern und beispielsweise der zu schaffenden Möglichkeit eines Orientierungsstudiums, um Studienanfängern unterschiedliche Fachgebiete näherzubringen und somit die Wahl des richtigen Fachgebietes zu begleiten und die Motivation, ein Studium zu beenden, zu erhöhen.
Zum Bereich der Forschung: Hier erachte ich die Prämisse, den Wissens- und Technologietransfer deutlich zu erhöhen, als richtig und wichtig. Forschung darf nicht mit der theoretischen Lösung eines Problems beendet sein, sondern der Erkenntnisgewinn muss der Gesellschaft zurückgegeben werden und idealerweise in Kooperation mit den Hochschulen zu praktischen Lösungen für konkret bestehende Probleme auf Basis der theoretischen Erkenntnisse entwickelt werden. Weiterhin halte ich den Ansatz, die Forschung des Landes interdisziplinär unter Einbeziehung von außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu betreiben, also ein real bestehendes Problem aus unterschiedlichen Fachgebieten heraus zu betrachten, für den richtigen Ansatz, da es sich zeigt, dass möglichst heterogen besetzte Teams die besten Lösungen entwickeln können.
Am Herzen liegt mir auch die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. In der Novelle des Landeshochschulgesetzes wurde dieses Thema bereits angegangen und wird nun in den Eckwerten vertieft über zum Beispiel Landesgraduiertenförderung oder eine Verbesserung der kooperativen Promotion.
Dies sind alles wichtige Ziele, um die Hochschulen in diesem Land unter Berücksichtigung von landesseitigen Notwendigkeiten und Bedarfen zukunftssicher auszurichten. Nun kommt es darauf an, dass diese Ziele in den Zielvereinbarungen und dann in den Hochschulentwicklungsplänen operationalisiert werden. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu den Eckwerten der Hochschulentwicklung, damit die Landesregierung auf Basis dieser Eckwerte Zielvereinbarungen mit den Hochschulen abschließen kann. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In Ihrem Antrag fordern Sie die Wiedereinrichtung eines Studienganges der Rechtswissenschaften an der Universität Rostock. Weiterhin fordern Sie, die Qualität der juristischen Ausbildung an der Universität Greifswald zu verbessern und die Kooperation zwischen den Universitäten Rostock und Greifswald zu intensivieren. Und Sie begründen dies mit dem dahinterliegenden Problem der Anzahl an Richtern und Staatsanwälten, die in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen, und argumentieren, dass gut ausgebildete Juristen für einen Rechtsstaat unerlässlich seien.
Ich denke, dass wir uns bei der Analyse des Problems einig sind. Derzeit ist die Anzahl der Absolventen der Juristischen Fakultät der Universität Greifswald geringer als der Bedarf an Juristen auf dem Arbeitsmarkt des Landes. Allerdings unterscheiden wir uns in der Auffassung, welche Lösungsansätze für das beschriebene Problem der fehlenden Absolventen sinnvoll sind. Die geforderten Verbesserungen der Studienbedingungen für Studierende an der Universität Greifswald sind bereits in Umsetzung oder für die Zukunft geplant.
Derzeit verlieren wir viele Studierende in den ersten Semestern, Sie hatten es schon genannt. Die Gründe hierfür sind häufig, wie auch im Lehramtsstudium, eine falsche Erwartungshaltung gegenüber dem Fachgebiet als auch Schwierigkeiten mit dem eigenverantwortlichen Arbeiten. Hier ergibt es Sinn, zunächst daran zu arbeiten, Studieninteressierte und Studienanfänger intensiver über ein Jurastudium zu informieren.
Um die Studieneingangsphase für Studierende zu verbessern, sind Maßnahmen wie Mentoring, Studienberatung und Maßnahmen in der Studienorganisation bereits angedacht. Wenn einerseits also dafür Sorge getragen wird, dass zu Beginn eines Studiums den Studienanfängern klarer ist, welche Anforderungen an ein Jurastudium gestellt werden, und die Studienanfänger in der ersten Zeit des Studiums besser betreut werden, lässt sich aus meiner Sicht die Anzahl der Studienabbrecher in den ersten Semestern reduzieren. Da bereits derartige Maßnahmen in Umsetzung und geplant sind, ist in diesem Punkt aus meiner Sicht der Antrag nicht notwendig.
Ihre Forderung nach einer besseren Kooperation der Universität Greifswald mit der Universität Rostock ist ebenfalls in Planung. Es gestaltet sich derzeit schwierig, vom Studiengang Good Governance in Rostock an die Universität Greifswald zu wechseln. Dies wird durch das Problem bei der Anerkennung von bereits in Rostock erbrachten Leistungen verursacht, und dieses Hemmnis ist insofern ärgerlich, als dass Studierende des Studiengangs Good Governance, die im Studium erkennen, dass sie lieber eine volljuristische Ausbildung machen möchten, eher an andere Universitäten in anderen Ländern wechseln, als nach Greifswald zu gehen, bedingt durch die Hürden der Anerkennung. Wir verlieren hier also unnötig viele potenzielle Absolventen.
Das Problem des Wechsels von Rostock nach Greifswald ist auch bereits in den Eckwerten, wie auch davor das andere beschriebene, der Hochschulentwicklung für die Jahre 2021 bis 2025 enthalten und wird in den bald zu führenden Zielvereinbarungen mit den Universitäten auch konkretisiert. Ihr Antrag ist also bezüglich der Forderung nach der Verbesserung der Studienbedingungen an der Universität Greifswald und einer Koope
ration zwischen den Universitäten des Landes ebenfalls nicht notwendig.
Bleibt die Forderung nach dem Aufbau einer volljuristischen Fakultät an der Universität Rostock. Der Studiengang Rechtswissenschaft wurde 2008 an der Universität Rostock geschlossen und die Ausbildung der Juristen in diesem Land an der Universität Greifswald gebündelt. Dies geschah in finanziell sehr angespannten Zeiten des Landes, um die vorhandenen Strukturen zur Ausbildung effizienter zu nutzen. 2008 war dies ein notwendiger, wenn auch ärgerlicher Schritt. Seit 2008 hat sich die finanzielle Lage des Landes nicht zuletzt auch durch das viel gescholtene Landespersonalkonzept deutlich verbessert. Die derzeit gute finanzielle Situation mit einem Jahresüberschuss muss allerdings nicht zwangsläufig dauerhaft stabil bleiben. Wir sind auch hier abhängig von konjunkturellen Schwankungen der Weltwirtschaft, die wir nicht beeinflussen können, und dies können wir derzeit auch beobachten.
Daher gilt es aus meiner Sicht, bei der Neuschaffung von Daueraufgaben, wie der Wiedereinführung einer volljuristischen Fakultät, verantwortungsvoll zu handeln. Bevor wir also wieder doppelte Strukturen in diesem Land schaffen, erscheint es mir zunächst zielführender, die Ausbildung der Juristen an der Universität Greifswald mit allen Mitteln zu verbessern. Die Absolventenquote ist nicht zufriedenstellend. Dieses Vorgehen dürfte deutlich kostengünstiger und somit effizienter sein als die sofortige Neueinrichtung einer Juristischen Fakultät an der Universität Rostock. Sicherlich wäre aber auch ein wiedereingeführter Studiengang der Rechtswissenschaften in Rostock für die Universität Rostock und die Hansestadt wünschenswert, um durch eine volljuristische Fakultät wieder mehr Studiengänge anbieten zu können und somit als Universität und auch Stadt interessanter für eine breitere Schicht an Studienanfängern zu werden.
Allerdings muss auch gesagt werden, dass das Problem der fehlenden Absolventen der Rechtswissenschaften anerkannt ist und auch gelöst werden muss. Der Erfolg der vorgeschlagenen Maßnahmen muss regelmäßig geprüft werden. Sollten die Maßnahmen zur Erhöhung der Absolventenquote in Greifswald nicht den gewünschten Erfolg bringen, dann, aber auch dann erst müssen auch andere Maßnahmen in Betracht gezogen werden. Wir lehnen daher Ihren Antrag heute ab und ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In Ihrem Antrag fordern Sie die Wiedereinrichtung des Studienganges Rechtswissenschaften an der Universität Rostock und Sie begründen dies mit einer großen Anzahl an Richtern und Staatsanwälten, die in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen.
Nur zur Klarstellung.
Der Studiengang Rechtswissenschaften wurde 2008 an der Universität Rostock geschlossen und die Ausbildung der Juristen in diesem Land an der Universität Greifswald gebündelt. Im Gegenzug wurde von der Universität Greifswald die Lehrerausbildung an der Universität Rostock konzentriert. Dies geschah in finanziell angespannten Zeiten des Landes,
um die vorhandenen Strukturen zur Ausbildung effizienter zu nutzen. Nach der im letzten Jahr veröffentlichten Studie von Professor Radisch, der die Abbrecherquoten im Lehramt untersucht hatte, wurde deutlich, dass die Anzahl der Absolventen im Verhältnis zu den Studienanfängern zu gering ist. Hier wurden Maßnahmen besprochen, wie diese Quote verbessert werden kann. Viele dieser Maßnahmen beschäftigen sich mit Optimierung innerhalb der Universitäten. Aktuell wird gerade über diese beschriebenen Maßnahmen hinaus zur universitätsinternen Optimierung diskutiert, an der Universität Greifswald wieder ein Lehramt für Grundschullehrer einzurichten, um den großen Bedarf an Grundschullehrern abfedern zu können.
Wie Sie wissen, müssen wir jedes Jahr Hunderte Lehrer einstellen, um die notwendigen Stellen zu besetzen.
Aufgrund des unterschiedlichen Bedarfes an Absolventen im Bereich der Lehre und der Juristen sind beide Situationen allerdings nicht direkt miteinander vergleichbar und erfordern deshalb auch unterschiedliche Lösungsansätze. Nur weil jetzt aufgrund einer dringenden Lage hinsichtlich der Lehrerausbildung in diesem Land der Studiengang Grundschulpädagogik in Greifswald wiedereröffnet werden soll, heißt das noch nicht, dass alle Entscheidungen im Rahmen des Personalkonzepts des Landes zurückgenommen werden sollten oder auch können.
Wesentlicher erscheint mir jedoch der Hinweis auf zu geringe Absolventenquoten der Juristen in Greifswald. Die Anzahl ist in der Tat nicht zufriedenstellend. Ich halte es jedoch nicht für zweckmäßig, wenn man prozentual landesweit zu wenige Absolventen in einem Fachgebiet hat, einfach die Plätze der Studienanfänger zu erhöhen, was durch die Wiedereröffnung des Studienganges der Rechtswissenschaften in Rostock nämlich der Fall wäre.
So ist es.
Dies löst nicht direkt das ursächliche Problem. Es erscheint mir hier deutlich sinnvoller, wie bei der Lehramtsausbildung auch, zunächst deutlich die Gründe für einen Abbruch des Studiums zu untersuchen
und daraufhin zunächst Möglichkeiten zur Optimierung durch die Hochschule zu prüfen. Relevante Faktoren dabei sind zum Beispiel die Ressourcenverteilung innerhalb der Universitäten, die Betreuungsbedingungen der Studierenden, die Eignung der Studierenden für das Studium und so weiter.
Bevor wir in diesem Land wieder doppelte Strukturen schaffen, scheint es mir zielführender zu sein, zunächst die Ausbildung der Juristen an der Universität Greifswald zu optimieren. Die Absolventenquote ist hier nicht zufriedenstellend. Dieses Vorgehen dürfte auch deutlich kostengünstiger und somit effizienter sein als die dort sofortige Einrichtung einer volljuristischen Fakultät an der Universität Rostock. Sicherlich, das muss man sagen, wäre ein wieder eingeführter Studiengang Rechtswissenschaften in Rostock für die Universität Rostock und die Stadt Rostock wünschenswert,
um durch eine volljuristische Fakultät wieder mehr Studiengänge anbieten zu können und somit auch interessanter für breitere Schichten an Studienanfängern zu werden. Das ist richtig, aber ich denke, dass wir in diesem Land bei einer leider recht dünnen finanziellen Decke mit Bedacht und Effizienz vorgehen sollten und vor einer Einrichtung einer volljuristischen Fakultät Möglichkeiten der Optimierung in Greifswald ausloten sollten. Daher lehnen wir diesen Antrag ab. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Katze ist ja quasi schon aus dem Sack: Wir würden den Antrag gerne überweisen in die beiden genannten Ausschüsse, um die Situation noch mal intensiv zu diskutieren und auch zu schauen, welche anderen Maßnahmen hier noch gegebenenfalls möglich sind, um den Antrag also etwas umfassender zu betrachten und in Ruhe, weil – auch das muss man sagen, das haben wir vielleicht an der Stelle noch gar nicht erwähnt – auch die Hansestadt Rostock hat, glaube ich, auch in dem Kontext eine gewisse Verantwortung, weil sich die Situation des Wohnraums insbesondere in der Hansestadt Rostock stark verschärft hat. Das sieht man an den abgelehnten Anträgen für die Wohnheimplätze.
Die hat sich nämlich in Rostock aus zwei Gründen stark verschärft: zum einen durch die hohe Attraktivität der Stadt, also den starken Zuzug auf der einen Seite, und zum Zweiten, was im Rahmen der Internationalisierung der Hochschulen höchst erfreulich ist, internationale Studierende, die sich naturgemäß, wenn sie einen Wohnheimplatz benötigen oder eine Unterkunft benötigen, vordringlich um möblierte Wohnungen kümmern. Und das tun sie bei den Studierendenwerken.
Das muss man an der Stelle vielleicht noch mal ganz kurz zu der Gesamtsituation dazunehmen. Und deswegen freuen wir uns darauf, den Antrag intensiv dann noch mal im Bildungsausschuss beraten zu können. – Herzlichen Dank.
Ich habe ja auch noch gar nicht angefangen, Herr Renz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es liegt Ihnen hier der Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschulrechts des Landes MecklenburgVorpommern in der Zweiten Lesung vor. Wir haben diesen guten Gesetzentwurf und die Verbesserung, die er für die Hochschulen in diesem Land bringen wird, bereits im Mai in der Ersten Lesung diskutiert. Im Fokus stehen nach wie vor die Ziele „gute Arbeit in der Wissenschaft“, „Stärkung der Forschung und Lehre“ und „Chancengleichheit“.
Die Forschungsleistung einer Hochschule und damit auch ihre internationale Bedeutung und somit die Attraktivität für Studierende steht und fällt mit der Qualität des wissenschaftlichen Personals. Und hier an diesem Punkt wurden wesentliche Schritte unternommen, um die besten Wis
senschaftler an die Hochschulen binden zu können. Der neu geschaffene Tenure-Track der Juniorprofessur bietet die Möglichkeit, Juniorprofessoren im Anschluss an eine erfolgreich absolvierte Qualifikation eine Anschlussprofessur der Wertigkeit W2 oder W3 anbieten zu können, und dies steigert die Attraktivität unserer Hochschulen als Arbeitgeber für Jungwissenschaftler enorm.
Wir konkurrieren hier mit anderen Hochschulen, die auch attraktive Angebote haben, und mit der freien Wirtschaft. Und das betrifft insbesondere Fachbereiche, die in der Wirtschaft für promovierte Akademiker sehr attraktive Gehälter zahlen. Naturwissenschaftliche und ingenieurwissenschaftliche Fachbereiche werden hiervon besonders profitieren. In solchen Fachbereichen haben die Hochschulen nämlich nach wie vor Schwierigkeiten, geeignete und interessierte Bewerber zu finden. Weiterhin ist es nicht nur notwendig, gute Professoren für unsere Hochschule zu gewinnen, sondern auch gute Professoren im Land halten zu können, wenn sie von anderen Hochschulen attraktive Abwerbeangebote erhalten. Das Land hat nun bei Bleibeverhandlungen deutlich bessere Spielräume und kann Abwanderungen besser verhindern.
In der Wissenschaft ist es auch notwendig, dass angehende Professoren mehr als ihre eigene Hochschule von innen heraus gesehen haben. Sogenannte Hausberufungen waren somit nicht möglich. Gute Landeskinder gingen hier verloren. Mehrjährige Tätigkeit – das muss man deutlich sagen – außerhalb der eigenen Hochschule bleibt weiterhin als Pflicht bestehen, aber diese Tätigkeit muss nun nicht mehr nach der Promotion erfolgen, sondern kann auch währenddessen erfolgen. Und dies ist sinnvoll, um die daraus resultierende Abwanderung von Nachwuchswissenschaftlern aus unserem Land zu verhindern. Und das ist keine Inzucht, wie es heute hier behauptet worden ist.
Die Internationalisierung wird gestärkt durch die internationale Ausschreibung von Professoren oder die Aufhebung der Vorabquoten für ausländische Studieninteressierte. Somit ist eine höhere Auslastung der Studiengänge möglich, was im Interesse unserer Hochschulen ist. Gerade in ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen wird dies zum Tragen kommen. Wissenschaft kennt nämlich keine nationalen Grenzen.
Somit konkurrieren unsere Hochschulen international um die besten Köpfe.
Ganz besonders am Herzen liegt mir auch die Regelung, dass neue Arbeitsverträge mit einer Mindestlaufzeit von drei Jahren abgeschlossen werden, wenn sie eine Promotion zum Ziel haben. Dies schafft für die Promovierenden Planungssicherheit hinsichtlich ihrer eigenen Promotion und Lebensplanung. Und eine Blockade dieser Stellen ist an der Stelle nicht gegeben, das muss man auch deutlich sagen. Selbstverständlich weiterhin eine Probezeit bei den Verträgen existiert. Wissenschaftliche Mitarbeiter, die mit dem Ziel der Promotion angestellt sind, sollen einen fest vereinbarten Zeitraum ihrer wöchentlichen Arbeitszeit für ihre Promotion aufwenden können. Und dies halte ich für eine sehr gute Neuerung, weil es leider häufiger der Fall ist, dass Doktoranden die Zeit für die eigene Promotion nicht finden, da andere Aufgaben des operativen Geschäfts sie daran hindern.
Die Attraktivität unserer Hochschulen als Arbeitgeber wird durch diesen Gesetzentwurf ganz deutlich gestärkt. Außerordentlich begrüße ich es außerdem, dass zwischen Professoren und Doktoranden eine Qualifizierungsvereinbarung getroffen werden soll, die mindestens die Punkte „Qualifizierungsziel“, „Schritte, um diese zu erreichen“ und „Betreuungsleistung durch die Hochschule“ beinhalten muss. Und ich freue mich auch, dass diese Selbstverständlichkeit nun gesetzlich verankert ist.
Um weitere gute Absolventen zur Promotion zu führen, wird die Zulassung zur Promotion gelockert. Bislang konnten Absolventen der Fachhochschulen nicht ohne Eignungsprüfung eine Promotion anstreben. Und diese Lockerung erweitert nun den Kreis der Personen, die eine Promotion beginnen dürfen. Man muss allerdings deutlich darauf hinweisen, dass hier die Qualität des Abschlusses der Promotion nicht verbessert wird, da die Hürden zum Erreichen des Doktorgrades nicht abgesenkt werden.
Für sinnvoll erachte ich die Pflicht zur Kooperation zwischen Fachhochschulen und Universitäten bei kooperativen Promotionen. Geeignete Kandidaten der Fachhochschulen fanden nun einmal in der Vergangenheit nicht ohne Weiteres einen Gutachter an den Universitäten. Und die neu geschaffene Verpflichtung zur Kooperation schafft hier nun Abhilfe. Natürlich – das muss man auch deutlich sagen – bleibt das Promotionsrecht ausschließlich an den Universitäten des Landes bestehen.
Trotz einer im Grundgesetz verankerten Freiheit der Forschung und Lehre ist das Land selbstverständlich Auftraggeber einer Leistung, die durch die Hochschulen im Land zu erbringen ist.
Die Stärkung der Aufsichtsratsmandate ist hier ein sehr guter Schritt, um die gebotene Kontrollfunktion auch ausüben zu können, und dies dürfte im Interesse aller in diesem Lande sein.
Ansprechen möchte ich auch noch den Prozess der Landeshochschulentwicklungsplanung, dieser wurde deutlich sinnvoller gestaltet. Zunächst werden nun Eckwerte, also zu erreichende Ziele definiert, danach werden Land- und Hochschule gemeinsam daraus die Zielvereinbarung entwickeln und anschließend werden diese Zielvereinbarungen in Hochschulentwicklungsplänen operationalisiert. Selbstverständlich, die Hochschulen können und sollen ihre Gremien in diesem Prozess selbstständig einbinden.
Die Stärkung der Interessensvertretungen von Doktoranden, studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften war überfällig. Bislang wurden diese Gruppen nicht ausreichend repräsentiert. Dies wurde nun geändert. Aufgehoben wurde die Unvereinbarkeit von Personalratsmandat und Gremiumsmitgliedschaft. Engagierte Mitarbeiter werden somit in Ihrem Engagement nicht mehr gebremst. Wissenschaftliche Redlichkeit wurde ausdrücklich im Entwurf verankert. Bei Fehlverhalten drohen nun Exmatrikulation oder die Ahndung als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Das Ansehen der Wissenschaft wird damit wieder deutlich erhöht.
Wie Sie sehen, war der Entwurf des Gesetzes schon zu Beginn des parlamentarischen Prozesses sehr gut. Nachdem der Gesetzentwurf der Landesregierung im Mai das
Parlament erreicht hat, haben wir uns dafür eingesetzt, dass in umfangreichen und intensiven Anhörungen alle Interessengruppen, die es an den Hochschulen gibt, ihre Meinungen und Änderungswünsche zu dem Gesetzentwurf abgeben können. Daher wurden zwei Anhörungen mit 48 Personen durchgeführt. An dieser Stelle einen ganz herzlichen Dank an alle, die bei diesem Erfolg mitgewirkt haben.
Deutlich muss gesagt werden, dass die Anzuhörenden bereits in den Anhörungen viel Lob für den Entwurf hatten – also nicht nur Kritik, sondern auch sehr viel Lob.
Ja, auch da.
Aber selbstverständlich gab es in den Anhörungen natürlich auch noch weitere Änderungswünsche. Und nach intensiver Prüfung aller Änderungswünsche – jeder einzelne wurde diskutiert – haben sich die Koalitionspartner aus SPD und CDU auf einige Änderungsanträge im Bildungsausschuss verständigt, die ich noch einmal ganz kurz darlegen möchte.
Der erste Änderungsantrag betrifft den Paragrafen 37, der Regelungen zum Verschieben und Wiederholen von Prüfungen trifft. Prüfungen mussten zu sogenannten Regelprüfungsterminen angetreten werden. Erfolgte keine Anmeldung zur Prüfung, wurden die Prüflinge automatisch zwangsangemeldet und bei Nichtablegen der Prüfung drohten sogenannte Fristfünfen. Wir schaffen den Paragrafen 37 nun ab, der die sogenannten Regelprüfungstermine und damit verbundenen Fristfünfen regelte. Und dies ist eine wirklich große Errungenschaft für die Studierenden und bringt deutlich mehr Flexibilität bei der Planung des eigenen Studiums und stärkt somit auch die Eigenverantwortung im Studium.
Die Gründe für das Nichtanmelden zu einer Prüfung sind vielfältig gewesen, so, wie auch Menschen vielfältig sind. Und wir sorgen nun dafür, dass das Studium diese Vielfalt der Menschen nicht mehr beschneidet, sondern individuelle Lerngeschwindigkeiten, außeruniversitäres Engagement, Arbeiten und so weiter besser ermöglicht. Bislang wurden durch die bestehenden Regelungen gerade die Engagierten bestraft und nicht der Faulpelz, für den der Paragraf 37 ursprünglich gedacht war. Nach der Bologna-Reform der Hochschulwelt ist Paragraf 37 allerdings ein Relikt. Und wir haben uns nun für die – das muss man auch deutlich sagen – liberalste Lösung aller deutschen Länder entschieden. Hier sind wir mal ganz vorne dabei.
Trotzdem erzeugt diese neue Regelung keine ewigen Studierenden, davor muss sich auch niemand fürchten. Nach Überschreiten der Regelstudienzeit um vier Semester gibt es eine verpflichtende Studienberatung, um die Gründe für das Überschreiten der Regelstudienzeit herauszuarbeiten. Neben der Möglichkeit, über diese Studienberatung ewige Studierende zu identifizieren, bietet diese verpflichtende Studienberatung aber auch die Möglichkeit, mit den Studierenden über ihre Probleme ins Gespräch zu kommen, und kann notwendige Hilfe
und Unterstützung anbieten. Und dieser Vorteil wurde bislang noch gar nicht thematisiert. Es ist zu erwarten, dass die Verwaltungen der Hochschulen durch den Wegfall der Regelprüfungstermine und deren Einhaltung deutlich entlastet werden. In den Anhörungen haben fast alle Anzuhörenden die Abschaffung des Paragrafen 37 gefordert. Diesem Wunsch kommen wir gerne nach, und zwar vollständig, nicht halbgar und wohldurchdacht.
Ein weiterer Änderungsantrag beschäftigt sich mit dem Paragrafen 62. Darin sind die Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessoren definiert. Bislang konnte nur eingestellt werden, wer höchstens sechs Jahre im Vorfeld an einer Hochschule gearbeitet hatte. Wenn angehende Juniorprofessoren aber die maximale Zeit für eine Promotion von sechs Jahren ausgeschöpft haben und vor oder nach der Promotion als Hilfskraft an der Universität oder Hochschule gearbeitet haben, war eine Einstellung nicht mehr möglich. Da wir als Land ja gerade die Guten und Engagierten anziehen wollen, erscheint die bisherige Regelung nicht mehr zweckmäßig und wir erhöhen die Beschäftigungszeiten von sechs auf neun Jahre, um den Kreis der möglichen Kandidaten zu erhöhen.
Ein weiterer Änderungsantrag betrifft Bautätigkeiten durch die Universitätsmedizinen Rostock und Greifswald. Es wurde beklagt, dass die notwendigen kleineren Arbeiten nicht flexibel genug und nicht in angemessener Zeit und Qualität durchgeführt würden. Daher ermöglichen wir nun eine gemeinsame Bauleitung zwischen Unimedizin und Land. Weiterhin bitten wir die Landesregierung im Rahmen der BBL-Reform, die Bauherreneigenschaften zu prüfen.
Ich möchte an der Stelle auch noch mal kurz erläutern, warum es einige Änderungswünsche nicht in den Gesetzentwurf geschafft haben.
Der Block der Personalvertretungsthemen: Die noch offenen und berechtigten Änderungswünsche bezüglich Personalvertretungen sind unserer Ansicht nach teilweise besser im Personalvertretungsgesetz des Landes M-V aufgehoben und müssen dort Berücksichtigung finden. Die Erkenntnisse, die wir in den Anhörungen im Bildungsausschuss gewonnen haben, stellen wir hierzu sehr gerne zur Verfügung.
Der studentische Prorektor, also eine direkte studentische Vertretung im Rektorat: Dies, muss ich sagen, hätte ich mir persönlich ausdrücklich gewünscht, aber nach intensiven Beratungen sind wir zu der Einsicht gelangt, dass dies ein zu starker Eingriff in die akademische Selbstverwaltung wäre. Gleichwohl bin ich aber der Ansicht, dass die Rolle des studentischen Prorektors einer Hochschule sehr guttut, damit das Rektorat direkter über die Belange der Studierenden informiert ist. Und ich möchte daher die Hochschulen des Landes ausdrücklich ermutigen, einen studentischen Prorektor einzurichten. Das Gesetz bietet diese Möglichkeit bereits.
Es gab auch Änderungsanträge, die die Gleichstellung von Mann und Frau nicht förderten, sondern torpedierten, wie die Abschaffung des Kaskadenmodells. Dies hätte eine Gleichstellung – das muss man sagen – ganz deutlich behindert, und deswegen werden wir diesen ablehnen. Eine Auslese der Besten, wie gerne behauptet, ist davon überhaupt nicht betroffen. Wir wollen das Potenzial an den Hochschulen nutzen und das Potenzial, das dort liegt, nicht behindern.
Herr Kolbe, einerseits – das fand ich ja ganz interessant – sprechen Sie von zu engen Rahmenbedingungen für die Hochschulen, andererseits, durch Ihre Änderungsanträge schränken Sie die Hochschulautonomie an der Stelle eher ein. Deswegen können wir diesen Punkten, auch wenn wir das beim studentischen Prorektor gerne getan hätten, nicht folgen.
Und wie Sie sehen, haben wir einen ohnehin guten Gesetzentwurf mit Änderungsanträgen noch weiter verbessert, um unsere Ziele – gute Arbeit in der Wissenschaft, Stärkung der Forschung und Lehre und Gleichstellung – umzusetzen. Und ich bitte Sie daher um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf, damit das Gesetz zum 01.01.2020 in Kraft treten kann, und danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bürgerbeauftragte hat im Jahr 2018 über 1.700 Petitionen behandelt. Die im Vergleich zu den letzten Jahren leicht gestiegene Anzahl an Petitionen führt Herr Crone auf ein gestiegenes Problembewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zurück. Er stellt fest, dass Bürgerinnen und Bürger heute vermehrt Entscheidungen von der Politik und der Verwaltung erwarten, an denen sie möglichst beteiligt sind und die sie auch nachvollziehen können.
Der Wunsch nach Mitbestimmung ist gestiegen, und dieses Verhalten können wir auch im Petitionsausschuss eindeutig bestätigen. Dies ist für eine Demokratie eine ausgesprochen erfreuliche Entwicklung, da eine funktionierende Gesellschaft vom Mitmachen und vom Engagement jedes Einzelnen lebt. Es zeigt sich auch erneut, dass bei zwei Dritteln mündlich vorgetragener Petitionen, davon ein Drittel zu den Sprechtagen des Bürgerbeauftragten, die Schwelle, Petitionen schriftlich einzureichen, noch zu hoch zu sein scheint. Das zeigt uns, dass die Bürgerinnen und Bürger das persönliche Gespräch bevorzugen und damit auch mehr Bürgerfreundlichkeit verbinden.
Es gibt Themen, die sich über die Jahre hinweg sowohl in den Berichten des Bürgerbeauftragten als auch beim Petitionsausschuss wiederfinden und teilweise gemeinsam bearbeitet werden. Herausheben möchte ich hier einige Beispiele.
Wiederkehrend ist der Wunsch nach Verkehrsberuhigung, insbesondere in Wohngebieten. Die zuständigen Verkehrsbehörden argumentieren oft über die Kennzahl der Unfallhäufigkeit und verweigern damit eine Reduzierung der Geschwindigkeit. Bei den Bürgerinnen und Bürgern erzeugt dies vermehrt Unverständnis ob der ebenfalls relevanten Maßzahlen, wie zum Beispiel Lärm, Frequenz des Verkehrs und so weiter. Es wäre hier wünschenswert, das Bedürfnis der Anwohner nach Ruhe und Sicherheit dem ebenfalls berechtigten Interesse nach einem fließenden Verkehr gleichwertig zu betrachten und abzuwägen.
In Bezug auf Grundstücksangelegenheiten ist eine Petition hervorzuheben, die sowohl durch den Bürgerbeauftragten als auch durch den Petitionsausschuss des Landtages bearbeitet wird. In den 90er-Jahren hatte ein Bauträger ein Gebiet mit Häusern erschlossen und dies über eine Ringstraße an die öffentliche Straße angebunden. Die Straße sollte nach dem Abschluss der Arbeiten an die Gemeinde übertragen werden. Obwohl dies angekündigt und vertraglich vereinbart war, geschah dies aufgrund der Insolvenz des Bauträgers nicht. Eine Privatperson erwarb aus der Konkursmasse die Straße und die Gemeinde verzichtete tragischerweise auf das Vorkaufsrecht.
Man beachte, dass die Häuser nur über besagte Ringstraße erreichbar sind. Der neue Eigentümer forderte fortan eine Nutzungsentschädigung von den Anwohnern und untersagte die Nutzung der Straße. Die dort lebenden Anwohner kommen also nicht mehr über eine öffentliche Straße zu ihren Grundstücken und der Weg über die Ringstraße, die in Privateigentum ist, ist ihnen untersagt. Dies ist für die Anwohner eine untragbare Situation und der Bürgerbeauftragte und der Petitionsausschuss arbeiten hier gemeinsam an einer Lösung im Sinne der Anwohner.
Es zeigt sich auch bei den Petitionen des Bürgerbeauftragten und bei den Petitionen des Petitionsausschusses, dass es bei der Schriftsprache der Behörden leider häufiger an Verständlichkeit und Empathie mangelt. Ein großer Anteil dieses Schriftverkehrs ist unnötig kompliziert formuliert. Die fehlende Adressatenorientierung wirkt häufig empathielos und erzeugt zu Recht Unmut beim Adressaten. Dies müsste nicht sein und ließe sich sicherlich vermeiden. Es dürfte auch nicht erforderlich sein, den Schriftverkehr in leichter Sprache zu führen, aber es erscheint sinnvoll, hin und wieder Schriftstücke, Formulare und so weiter auf gute Lesbarkeit hin zu prüfen, und zwar nicht durch die Brille des Juristen, sondern durch die Brille des potenziellen Adressaten.
Herzlichen Dank an den Bürgerbeauftragten für seine Arbeit und weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss des Landtages im Sinne der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes! – Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu dem vorliegenden Bericht und danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion der Freien
Wähler/BMV unterstellt in ihrem Antrag unter anderem, dass der Schwimmunterricht an den Grundschulen mangelhaft sei, und fordert, einen flächendeckenden Schwimmkurs in M-V sicherzustellen. Und, das muss ich vielleicht zuerst einmal sagen, als Begründung führen Sie hier unter anderem den tragischen Tod des 10-jährigen Mädchens in Tessin an. Für die Familie ist dieses ein Riesenunglück und ich finde es nicht gut, dass Sie hier diesen Tod des Mädchens an der Stelle instrumentalisieren, um Ihren Antrag emotional zu begründen.
Weiterhin verbietet es sich aus meiner Sicht auch, den Tod des Mädchens als Begründung zu nutzen, weil die sämtlichen Umstände dieses Unglücks noch völlig unklar sind. Es ist nicht bekannt, was dort im Freibad passiert ist. Klar ist nur, dass der Schwimmunterricht an der Schule in ihrem Jahrgang nicht in der Klasse 3 stattfand, sondern für Klasse 4 geplant war, jahrgangsübergreifend geplant war. Der Kurs sollte übrigens in der nächsten Woche starten. Es gibt bei diesem Unglück viel zu viele offene Fragen und deshalb möchte ich gerne die Untersuchung hier abwarten und den Tod als das betrachten, was es ist, und zwar ein unermessliches Unglück für die Angehörigen.
Sie fordern in Ihrem Antrag, den flächendeckenden Schwimmunterricht sicherzustellen. Im Schuljahr 2016/2017, haben wir gerade schon gehört, haben 272 von 279 Grundschulen Schwimmunterricht erteilt. Das sind knapp 98 Prozent. Und die fehlenden sieben Schulen haben im nachfolgenden Jahr ein Angebot gemacht. Man kann also hier ganz deutlich sagen, dass der Schwimmunterricht landesweit angeboten wird.
Dabei gibt es natürlich mehr oder minder große Schwierigkeiten in der Umsetzung dieser Pflicht zum Anbieten von Schwimmkursen für die Schulen und für die Schulträger aufgrund der unterschiedlichen Bedingungen in diesem Land. Das ist natürlich richtig, aber dies verhindert nicht, dass der Schwimmunterricht flächendeckend stattfindet.
Sie fordern auch weiterhin, dass schwimmkursanbietende Vereine finanziell zum Anbieten von außerschulischen Schwimmkursen unterstützt werden. Und schon zu dem letzten Antrag zum Thema Schwimmen habe ich Ihnen gesagt, dass dies bereits möglich ist über Förderung des Landessportbundes. Solche Kurse können also jetzt auch schon gefördert werden.
Dann haben Sie ausgeführt, es gebe zu wenig Schwimmlehrer. Da hat Frau Martin ja auch ganz klar gesagt, dass hier das Land schon seit Längerem verstärkt Maßnahmen ergreift, um genau hier einzugreifen. Wogegen ich mich wehre, ist diese generelle Verurteilung des Schwimmunterrichts. Das ist hier nicht gerechtfertigt.
In Ihrem Antrag lassen Sie allerdings auch noch einige weitere Punkte aus, die zur Wahrheit auch dazugehören. Dies ist zum Ersten die Verantwortung der Eltern. Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihre Kinder auf das eigenständige Leben in dieser Welt vorbereitet werden. Dazu gehört selbstverständlich auch das Schwimmen. Ich halte es hier nicht für richtig, dass Sie versuchen, die Verantwortung vollständig auf die Schule abzuwälzen.
Schule kann die Verantwortung hier nicht alleine übernehmen, die liegt bei jedem selbst. Durch Ihren Antrag gaukeln Sie auch den Menschen hier eine Sicherheit vor und verschärfen damit das eigentliche Problem, dass nicht das Bewusstsein entsteht, dass Kinder schwimmen lernen müssen. Essenziell ist es nämlich in unserem Land mit vielen Wasserflächen, dass das Bewusstsein bei den Eltern da ist, dass Schwimmen wichtig ist. Das Programm „Nils lernt Schwimmen“ setzt genau hier an und soll Eltern animieren, ihren Kindern Schwimmen beizubringen.
Und zum anderen vergaßen Sie, darauf hinzuweisen, dass die meisten Badeunfälle durch das Nichtbeachten von Baderegeln passieren. Hierzu gibt es das Landesprogramm „Max und Vivi“, das Baderegeln vermitteln soll.
Womit Sie allerdings recht haben, ist, dass in unserem Land mit sehr viel Wasser die Anzahl der sicheren Schwimmer insgesamt nicht zufriedenstellend hoch ist. Das ist ein Trend, der deutschlandweit zu beobachten ist. Dieses Problem lässt sich aber nicht nur auf die Frage nach dem Schwimmunterricht reduzieren, sondern muss deutlich umfassender diskutiert werden, da es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Deshalb möchten wir als Koalition diesen Antrag samt Änderungsantrag gerne federführend in den Bildungsausschuss und mitberatend in den Wirtschaftsausschuss überweisen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Hochschulrechts vor. Aber zunächst einmal möchte ich dazu meine Ausführung machen, dass ich diesen Entwurf ausdrücklich begrüße
und ihn auch für sehr gelungen halte. Das erst mal vorneweg.
Ja, die schon skizzierten Prämissen dieses Entwurfes wie „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ und „Stärkung der Forschung und Lehre“ können mit dem Gesetzentwurf erreicht werden.
Lassen Sie mich aber zu einigen Punkten noch was sagen. Die Forschungsleistung einer Hochschule und damit ihre internationale Bedeutung und somit die Attraktivität auch für die Studierenden steht und fällt mit der Qualität des wissenschaftlichen Personals. In diesem Gesetzentwurf wurden wesentliche Schritte unternommen, um das zu stärken, um die besten Wissenschaftler an unsere Hochschulen binden zu können. Zum Beispiel bietet der neu geschaffene Tenure-Track der Juniorprofessur die Möglichkeit, Juniorprofessoren im Anschluss an eine erfolgreich absolvierte Qualifikation eine Anschlussprofessur der Wertigkeit W2 oder W3 anzubieten. Dadurch haben sie Perspektive. Das erhöht ganz deutlich das Angebot, das wir ihnen machen können.
Dies steigert die Attraktivität unserer Hochschulen als Arbeitgeber für Jungwissenschaftler enorm, denn wir konkurrieren hier mit anderen Hochschulen, die auch attraktive Angebote machen, und wir konkurrieren mit der freien Wirtschaft. Das haben wir jetzt hier noch nicht gehört. Das betrifft insbesondere Fachrichtungen, für die in der Wirtschaft promovierten Akademikern sehr attraktive Gehälter gezahlt werden, zum Beispiel naturwissenschaftliche oder ingenieurwissenschaftliche Fachbereiche. Die werden hier ganz besonders profitieren.
In solchen Fachbereichen haben unsere Hochschulen seit geraumer Zeit immer wieder Schwierigkeiten, geeignete und auch interessierte Bewerber zu finden.
Das heißt zum einen Zuzug. Leute ins Land reinkriegen, ist wichtig. Wichtig ist aber auch, gute Professoren im Land halten zu können, wenn sie von anderen Hochschulen attraktive Abwerbeangebote erhalten. Hier hat unser Land nun bei den Bleibeverhandlungen deutlich bessere Spielräume und kann Abwanderung somit deutlich besser verhindern, ganz im Gegensatz zu Herrn Weber.
In der Wissenschaft ist es notwendig, dass angehende Professoren mehr als ihre eigene Hochschule von innen gesehen haben. Das haben Sie gerade ganz anders dargestellt. Es ist weiterhin notwendig, dass angehende Professoren mehrere Hochschulen gesehen haben.
Sogenannte Hausberufungen sind nicht möglich. Aber uns sind viele gute Landeskinder verloren gegangen durch die Regelungen, wie sie bislang waren. Mehrjährige Tätigkeiten außerhalb der eigenen Hochschule blei
ben weiterhin Pflicht, aber die Änderung bezieht sich auf folgenden Passus: Diese Tätigkeit muss nun nicht mehr nach der Promotion erfolgen, sondern kann auch schon währenddessen erfolgen. Das ist sinnvoll, um Abwanderung zu verhindern.
Die Internationalisierung wiederum wird gestärkt durch die internationale Ausschreibung von Professuren oder die Aufhebung der Vorabquoten für ausländische Studieninteressierte. Somit können wir eine deutlich höhere Auslastung unserer Studiengänge ermöglichen. Auch dies betrifft insbesondere die naturwissenschaftlichen Fächer und die ingenieurwissenschaftlichen Studiengänge. Wissenschaft kennt keine nationalen Grenzen. Somit konkurrieren unsere Hochschulen direkt international um die besten Köpfe.
Auch die Position des akademischen Rates mit der Option auf eine Verbeamtung dürfte die Attraktivität im Mittelbau der Hochschulen steigern. Mir – ganz im Gegensatz zu Herrn Weber – liegt insbesondere die Regelung am Herzen, dass neue Arbeitsverträge mit einer Mindestlaufzeit von drei Jahren abgeschlossen werden sollen, wenn sie eine Promotion zum Ziel haben. Dies schafft für die Promovierenden Planungssicherheit hinsichtlich ihrer Promotion und auch ihrer Lebensplanung. Hier kann ich mir sehr gut einen positiven Effekt auf die Zufriedenheit und die Qualität vorstellen. Ich hoffe allerdings, dass es in diesem Punkt nicht zu spitzfindigen Ausnahmen kommen wird.
Herr Weber, Sie sprachen in dem Zusammenhang an, dass Verträge günstig seien von der Laufzeit von einem Jahr, um sich gegenseitig beschnuppern zu können. Das ist nach wie vor gegeben. Es gibt in diesen Verträgen selbstverständlich eine Probezeit. Dafür ist diese Probezeit da – zum Beschnuppern. Dafür muss man den Vertrag nicht von vornherein auf ein Jahr befristen.
Wissenschaftliche Mitarbeiter, die mit dem Ziel der Promotion angestellt sind, sollen einen fest vereinbarten Zeitraum ihrer wöchentlichen Arbeitszeit vertraglich vereinbart für die Promotion aufwenden können. Das halte ich auch für eine sehr gute Neuerung, da es leider häufiger der Fall ist, dass Doktoranden die Zeit für die eigene Promotion nicht finden, da andere Aufgaben des operativen Geschäfts sie daran hindern.
Ansprechen möchte ich hier ganz kurz auch die Neuregelung bezüglich der Lehrbeauftragten. Dies ist ausgesprochen sinnvoll und wichtig, um Missbrauch und Ausbeutung zu verhindern.
Alles in allem kann man sagen, dass die Attraktivität unserer Hochschulen als Arbeitgeber durch diesen Gesetzentwurf massiv gestärkt wird.
Ich begrüße es auch außerordentlich, dass zwischen Professoren und Doktoranden jetzt eine Qualifizierungsvereinbarung getroffen werden soll, die mindestens die Punkte Qualifizierungsziel, Schritte, um dieses zu erreichen, und Betreuungsleistung durch die Hochschule beinhalten muss. Eine Vielzahl von Promovenden fühlt sich im Laufe ihrer Promotion nicht ausreichend betreut und dies ist neben einer weiteren hohen Arbeitsbelastung ein Grund mit für den Abbruch einer Promotion. Und wer hier einwendet, dass dies eine zusätzliche Arbeitsbelastung für die Professoren darstellt, der muss einfach mal
zur Kenntnis nehmen, dass dies ohnehin eine selbstverständliche Aufgabe eines Professors ist, die angestellten Doktoranden zum wissenschaftlichen Abschluss zu führen. Ich freue mich, dass diese Selbstverständlichkeit nun hier gesetzlich verankert ist.
Um weitere gute Absolventen zur Promotion zu führen, wird die Zulassung zur Promotion gelockert. Bislang konnten Absolventen der Fachhochschulen nicht ohne Eignungsprüfung eine Promotion anstreben.
Die Gleichstellung des Abschlusses an der FH mit dem an der Uni soll dies nun ermöglichen. Hier bin ich allerdings etwas skeptisch, das muss ich zugeben.
Es wird sich nun zeigen, ob die unterschiedlichen Ausbildungsinhalte zwischen FH und Universität hier Probleme bereiten oder nicht. Ich bin aber sehr wohl bereit, dieses auszuprobieren, weil ich den Vorteil auf der Seite sehr stark sehe, dass wir kluge Köpfe hier im Land halten können.
Für sehr sinnvoll erachte ich die Pflicht zur Kooperation zwischen Fachhochschulen und Universitäten – ganz im Gegenteil zu Ihnen – bei kooperativen Promotionen, denn das Problem ist, dass geeignete Kandidaten der Fachhochschulen in der Vergangenheit nicht ohne Weiteres Gutachter und Betreuer in den Universitäten fanden, weil die sich dafür nicht interessierten. Das ist das Kernproblem. Diese neu geschaffene Verpflichtung zur Kooperation schafft an dieser Stelle nun Abhilfe. Selbstverständlich – und das haben Sie gerade falsch dargestellt – bleibt das Promotionsrecht ausschließlich an den Universitäten des Landes.
Die Akkreditierung von Studiengängen wurde im Vorfeld auch öffentlich intensiv diskutiert. Die vorgeschlagene Regelung, dieses als Sollvorschrift zu charakterisieren, halte ich für einen sehr guten Kompromiss. Absolventen akkreditierter Studiengänge müssen so im internationalen und nationalen Wettbewerb keine Nachteile mehr bei der Jobsuche oder beim Wechsel der Hochschule befürchten. Und es ist keine Pflicht, Herr Weber.
Trotz einer im Grundgesetz verankerten Freiheit der Forschung und Lehre, die ich sehr schätze, ist das Land selbstverständlich aber auch der Auftraggeber einer Leistung, die durch die Hochschulen im Land zu erbringen ist. Die Stärkung des Aufsichtsratsmandats ist hier ein sehr guter Schritt, um die gebotene Kontrollfunktion ausüben zu können. Ich hätte es unter anderem aber auch begrüßt, wenn die Kommunikation zwischen Land und Universitätsmedizin durch die Bildung eines Strategierates,
der die strategische Ausrichtung der Universitätsmedizin begleitet, flankiert worden wäre.
Nein. Hören Sie zu, dann können Sie auch was lernen!
Auch der Prozess der Landeshochschulentwicklungsplanung wurde deutlich sinnvoller gestaltet. Zunächst gibt das Land nun Eckwerte, also zu erreichende Ziele vor und danach entwickeln Land und Hochschule gemeinsam daraus Zielvereinbarungen. Anschließend werden diese Zielvereinbarungen in Hochschulentwicklungsplänen operationalisiert, also, wie sollen sie vor Ort umgesetzt werden. Die in der Lehrerbildung teilweise universitätsinternen Probleme sollten sich da nicht wiederholen.
Stärkung der Interessenvertretung von Doktoranden, studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften war an dieser Stelle überflüssig. Bislang wurde diese Gruppe nicht ausreichend repräsentiert. Dies hat sich nun geändert. Wissenschaftliche Redlichkeit – das hat noch keiner gesagt bislang – wurde dieses Mal …
Ja? Entschuldigung.
… ausdrücklich im Entwurf verankert. Bei Fehlverhalten droht nun Exmatrikulation oder die Ahndung als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro – das finde ich prima –, um das Ansehen der Wissenschaft wieder deutlich zu erhöhen.
Und, Herr Weber, Frauenförderung ist wichtig. Sie haben das gerade so dargestellt, als würden Frauen nur aufgrund einer Quote nach oben kommen. Es steht im Gesetz, ein Kaskadenmodell ist vorgeschrieben.
Ja, Kaskaden sind bewährt. Nennen Sie das Kind doch auch beim Namen an der Stelle!
Das ist eine ganz faire Angelegenheit für dieses Problem.
In Zeiten der Digitalisierung begrüße ich sehr, dass auch die Möglichkeiten zu einem Fernstudium gestärkt werden. Ziel muss es sein, mehr Menschen an dieses Land zu binden und Abwanderung zu vermeiden und Zuwanderung zu stärken.
So gut ich diesen Entwurf auch finde, er bietet aber ebenso noch Potenzial für weitere Verbesserungen.
Den Strategierat habe ich bereits angesprochen. Ansprechen möchte ich aber auch das Thema der Regelprüfungstermine. Die sogenannte „Fristfünf“ sollte überarbeitet beziehungsweise abgeschafft werden. In den modularisierten Bachelor- und Masterstudiengängen sind sie meines Erachtens überflüssig geworden und haben nichts mehr mit der ursprünglich angedachten Wirkung, Langzeitstudenten zu verhindern, zu tun. Dies war bei Diplomstudiengängen durchaus sinnvoll.
Weiterhin würde ich mir einen ganz grundsätzlichen Punkt wünschen, und zwar, dass auf Projekten angestellte Mitarbeiter, sogenannte Drittmittelstellen, den Landesangestellten mehr gleichgestellt würden, zum Beispiel in Fragen der Vertragslaufzeit, um eine Zweiklassengesellschaft an unseren Hochschulen zu verhindern.
Gleichwohl halte ich diesen Gesetzentwurf alles in allem für sehr gelungen und denke, dass er die Arbeitsbedingungen an den Hochschulen weiter verbessern wird, die Internationalisierung und somit auch die Zukunftsfähigkeit der Hochschulen sowie Forschung und Lehre zum Wohle unseres Landes verbessern wird. Man muss auch sagen, dass dieser Entwurf mittlerweile keine kleine Steuerungsnovelle mehr ist, sondern er bietet sehr viel Potenzial, unser Land nach vorne zu bringen. Daher bitte ich Sie um Zustimmung zur Überweisung in den Bildungsausschuss zur weiteren Diskussion. – Herzlichen Dank.
Genau. Mach das mal!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie wir es schon gehört haben, sind im Jahr 2018 665 Petitionen an den Petitionsausschuss des Landtages gerichtet worden. Unter diesen 665 Petitionen waren 16 Sammelpetitionen, also solche, die von mehreren Personen per Unterschrift unterstützt werden. Herr Dachner hat es gerade schon angesprochen, das sind an die 12.000 Personen, die sich am demokratischen Prozess in diesem Land beteiligt haben, 12.000 Personen, die sich mit den an den Ausschuss gerichteten Petitionen an der Gestaltung des Landes beteiligen wollen und dies auch aktiv tun. Und das halte ich, das muss man vielleicht mal festhalten, für ein sehr gutes Zeichen, dass die Demokratie in unserem Land gut funktioniert, man also nicht von einer Demokratie- oder Politikverdrossenheit sprechen kann.
Die Menschen in diesem Land wollen mitgestalten.
Herr Dachner hat allerdings auch einen wesentlichen Punkt angesprochen: Wenn Menschen in Kontakt mit dem Staat – repräsentiert durch die Behörden – treten, können sie auch zu Recht erwarten, dass ihre Anliegen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auf- und ernst genommen werden. Und dies ist leider nicht immer gegeben, wie Herr Dachner bereits ausgeführt hat, und führt zu einer Behördenverdrossenheit, die wir in der Arbeit im Petitionsausschuss leider immer wieder wahrnehmen können, und dies gilt es zu vermeiden.
Hier halte ich es zum einen für wichtig, dass deutlicher das Bürgerinteresse im Rahmen des rechtlichen Spielraums in den Fokus gestellt wird, und zum anderen möchte ich hier ein anderes Thema ansprechen, was noch nicht zur Sprache kam, und zwar Sprache. Bei der Bearbeitung der Petitionen erhalten die Mitglieder des Ausschusses Einblick in Gutachten, Stellungnahmen der Behörden sowie den Schriftverkehr mit und zu den Petenten. Und hier zeigt sich, dass ein großer Anteil dieses Schriftverkehrs unnötig kompliziert formuliert ist. Die
fehlende Adressatenorientierung wirkt häufig empathielos und erzeugt zu Recht beim Adressaten Unmut. Dies müsste nicht sein und ließe sich sicherlich auch vermeiden. Es dürfte hier nicht erforderlich sein, den Schriftverkehr in leichter Sprache zu führen, aber es erscheint sinnvoll, hin und wieder Schriftstücke, Formulare und so weiter auf gute Lesbarkeit hin zu prüfen, und zwar nicht durch die Brille des Juristen, sondern durch die Brille des potenziellen Adressaten.
Die Themen, die die Menschen in diesem Land hauptsächlich bewegen, sind hier schon thematisiert worden. Zur Ergänzung vielleicht zum Thema Windkraft: Hier ist, finde ich persönlich, das gute Vorgehen, oder das generelle Vorgehen des Landes halte ich für richtig, also den Bau von Windkraftanlagen in zuvor ausgewiesenen Eignungsgebieten. So haben nämlich nach der Ausweisung der Eignungsgebiete sowohl die Bürger als auch die Investoren Planungssicherheit. Allerdings gilt hier, drauf zu achten, dass Ausnahmegenehmigungen zum Bau von Anlagen außerhalb von diesen Eignungsgebieten zum Zweck der Forschung nur äußerst sparsam und nach sorgfältigster Prüfung erfolgen sollten, um die generelle Akzeptanz der Windkraft nicht zu gefährden.
Ein Thema, das noch nicht angesprochen worden ist, sich aber in Petitionen in letzter Zeit immer wieder findet, das ist der Wunsch von vielen Anwohnern, eine Geschwindigkeitsbegrenzung in oder in der Nähe von Wohngebieten zu haben. Gerade in diesem Themenbereich würde ich mir persönlich eine größere Kompromissbereitschaft durch Behörden im Sinne der Anwohner wünschen.
Ansonsten …
Nicht immer und grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit. Das auch nicht, sondern in Kooperation mit den Anwohnern und den Behörden zum Wohle aller.
An dieser Stelle möchte ich Sie nur noch um Zustimmung zum Bericht des Petitionsausschusses 2018 bitten und danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Werter Herr Manthei, Sie haben Ihren Antrag durchaus geschickt formuliert, muss man sagen. Auf den ersten Blick sieht er gut aus, denn wer kann eigentlich schon etwas gegen das Schwimmen haben – niemand. Emotional und pressewirksam haben Sie die Menschen hier abgeholt. Sie fordern die Einführung eines Landesprogrammes in Zusammenarbeit mit externen Akteuren zum Erwerb der Schwimmfähigkeit in Schwimmkursen außerhalb der Schulzeit und begründen dies mit der großen Anzahl an nicht sicheren Schwimmern.
Bei der Recherche zu der Rede ist mir aufgefallen, dass Sie in diesem Themenbereich mit Kleinen Anfragen in den letzten Jahren recht umtriebig waren. Vermutlich stellen diese Anfragen die Basis für Ihren Antrag dar. Verwunderlich finde ich aber die Formulierung Ihrer Kleinen Anfragen zum Teil und wie die Antworten der Landesregierung von Ihnen interpretiert worden sind, um zu dem Schluss zu kommen, dass ein Landesprogramm notwendig sei.
Im Oktober 2018 beispielsweise erfragten Sie das Schwimmniveau der Grundschüler im Schuljahr 2016/2017 zum Stichtag 31.07. An den öffentlichen Schulen sind 11.664 Schüler erfasst, davon haben mindestens 4.667 den Freischwimmer oder das Jugendschwimmabzeichen in Bronze, 3.143 das „Seepferdchen“, 1.539 Grundfertigkeiten im Schwimmen, 1.761 sind Nichtschwimmer und 554 haben keine Eintragung im System.
Im Juni 2018 erfragten Sie in einer Kleinen Anfrage, warum zwölf Schulen im selben Schuljahr keinen regelmäßigen Schwimmunterricht anboten. Hier ist die Antwort auch sehr erhellend. Darunter sind vier Schulen, die in einem zweijährigen Rhythmus Schwimmunterricht anbieten, die fehlen natürlich in der Statistik, drei Schulen führten den Schwimmunterricht aus organisatorischen Gründen in der fünften Jahrgangsstufe durch, die fehlen der Statistik also auch, an einer Schule wurde ein Schwimmlager durch den Schulförderverein durchgeführt und ist daher nicht Bestandteil der Anfrage, die Schüler sind also in der Statistik ebenfalls nicht enthalten. Eine weitere Regionale Schule mit verbundener Grundschule führte ein dreitägiges Schwimmlager privat durch und hatte natürlich daher auch keinen regelmäßigen Schwimmunterricht. Bei der Grundschule Jarmen handelt es sich um eine Fehlermeldung und zwei weitere hatten in der Tat keinen regelmäßigen Schwimmunterricht, der jedoch nachgeholt wird. Wenn man das alles berücksichtigt, dürften sich in der Statistik die erfassten Nichtschwimmer und die Schüler in der Kategorie ohne Eintragung nach der 4. Klasse deutlich reduzieren.
Weiterhin möchte ich zu der Statistik anmerken, dass Sie die so lesen, dass 60 Prozent der Schüler nicht sichere Schwimmer sind. Man kann sie auch anders lesen, man kann auch sagen, 80 Prozent der Schüler haben mindestens Grundfertigkeiten im Schwimmen, die dann durch
Üben ausgebaut werden können. Das heißt, die Grundlagen sind gelegt. Ganz zufriedenstellend sind die Zahlen natürlich nicht, das will ich an der Stelle nicht verhehlen.
Man könnte diesen Antrag natürlich auch über die Anzahl der Badetoten in M-V begründen. Das haben Sie vermutlich auch gedacht und eine entsprechende Anfrage im Januar 2019 gestellt. In der Anfrage baten Sie um die explizite Nennung der Nationalität der Personen. Warum eigentlich? Sinnvoller wäre es doch hier an der Stelle gewesen, nach dem Wohnort zu fragen, um herauszuarbeiten, ob unter den Opfern Touristen sind, die von einem Landesprogramm gar nicht erfasst worden wären. Ebenfalls fragten Sie im Dezember 2018, ob es Unterstützung der Landesregierung für außerschulischen Schwimmunterricht gibt. Die Antwort war, dass es die gibt, und zwar über den Landessportbund, der die Unterstützung zum Beispiel an den Landesschwimmverband oder die DLRG weiterbewilligt.
Die meisten Badeunfälle entstehen übrigens nicht durch das Nicht-schwimmen-Können, sondern durch das Nichteinhalten von Baderegeln,
wie zum Beispiel sich vorher abzukühlen, um Kreislaufprobleme zu vermeiden, sich und seine Kräfte nicht zu überschätzen, nicht in unbekannte Gewässer zu springen, als Nichtschwimmer nur bis zum Bauch ins Wasser zu gehen, um nur einige als Beispiel zu nennen. Die Vermittlung dieser Baderegeln würde vermutlich deutlich mehr zur Vermeidung von Badeunfällen beitragen als Ihr Antrag. Das hat sich auch die damalige Sozialministerin Frau Hesse gedacht und das außerschulische Programm „Max und Vivi“ aufgelegt mit dem Ziel, Kindern auf einfache Art und Weise Baderegeln zu vermitteln.
Zuletzt muss ich noch darauf verweisen, dass die endgültige Verantwortung, für ihre Kinder zu sorgen und sie auf das Leben vorzubereiten, bei den Eltern liegt. Dazu gehört natürlich auch das Schwimmen. Schwimmen lernen kann man in der Schule, in Schwimmkursen oder auch privat mit den Eltern. Eltern müssen sich im Klaren darüber sein, dass sie dafür Sorge zu tragen haben, dass ihre Kinder schwimmen können und auf das Leben vorbereitet sind. Das hat sich auch die damalige Sozialministerin Frau Hesse gedacht und das außerschulische Programm „Nils lernt schwimmen“ aufgelegt,
mit dem Ziel, Eltern zu animieren, ihren Kindern das Schwimmen beizubringen.
Es gibt übrigens auch schon ein Landesprogramm zum Erlernen des Schwimmens, und das ist der Schwimmunterricht. Diesen gilt es zu verbessern, und da gibt es ja auch schon Maßnahmen, wie Frau Hesse angesprochen hat, die umzusetzen sind. Ich halte nicht viel davon, landesweit mit der Gießkanne an der Stelle zu arbeiten und ein weiteres staatliches Programm aufzulegen. Sinnvoller ist jetzt eher die zielgerichtete Unterstützung, zum Beispiel mit dem Landessportbund, an der Stelle, wo es klemmt. Da gibt es durchaus einige Stellen, haben wir gerade gehört, Richtung Schwimmhallen. Es gibt also in diesem Land viele Möglichkeiten, das Schwimmen zu lernen, schulisch, außerschulisch und staatlich gefördert,
außerschulisch und auch privat. Wer also schwimmen lernen möchte, der kann das in diesem Lande auch tun.
Herr Dr. Manthei, Sie benutzen hier in populistischer Art und Weise ein Thema, bei dem eigentlich niemand intuitiv gegen den Antrag sein könnte, allerdings bei genauerem Hinsehen entpuppt sich der Antragsstand heute als überflüssig. Daher werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In Ihrem Antrag fordern Sie zwei Dinge: zum einen, Verhandlungen über die Zielvereinbarungen der Hochschulen frühzeitig zu beginnen, und zum anderen, Schwerin als Hochschulstandort zu berücksichtigen. Der Prozess zur Abstimmung der Zielvereinbarungen der Hochschulen wurde bereits vom Ministerium angestoßen. Die Hochschulen sind aufgefordert, ihre Anteile zuzuarbeiten. Die Aufforderung zum Handeln, wie Sie es in Ihrem Antrag formulieren, ist daher überflüssig.
Weiterhin sagen Sie in Ihrem Antrag, dass eine staatliche Hochschule in Schwerin dringend erforderlich sei. Dringend erforderlich ist dies allerdings nicht, höchstens wünschenswert. Es ist ja nicht so, als wären in Schwerin derzeit keine Möglichkeiten zur Hochschulbildung vorhanden. Unsere Bildungsministerin hat Ihnen hierzu Beispiele genannt.
Bitte?
Daher ist der Gedanke perspektivisch verständlich, aber derzeit nicht drängend.
Die Bedeutung der Hochschulen für dieses Land hat die Ministerin ebenfalls herausgestellt. Die Hochschulen liegen diesem Land am Herzen und sind für die weitere Entwicklung des Landes essenziell. So weit richtig. Mir wäre es aber ganz recht, wenn wir erst über die Stärkung der bestehenden Hochschulen reden könnten, bevor wir die Gründung einer neuen ins Auge fassen. Im Sinne eines effizienten Mitteleinsatzes erscheint es derzeit sinnvoller,
den bestehenden Bestand zu stärken. Frau Hesse hat bereits unter anderem über eine Erhöhung der Flexibilität beim Mitteleinsatz gesprochen.
Die Stadt Schwerin diskutiert die weitere Entwicklung des Hochschulstandorts bereits. Im letzten Jahr wurde der Oberbürgermeister, wie wir schon gehört haben, fraktionsübergreifend aufgefordert, erstens Gespräche zur weiteren Entwicklung des Hochschulstandortes zu führen – das hört sich schon mal anders an als in Ihrem Antrag –, zweitens bei den Hochschulen zu werben, Standorte nach Schwerin zu verlagern oder dort zu etablieren, und drittens ein Entwicklungskonzept zu erstellen.
Ihr Antrag greift einer bislang kommunal geführten Diskussion vor und zieht das Thema, unreif, wie es zu diesem Zeitpunkt noch ist, auf Landesebene, wo es jetzt noch gar nicht hingehört. Die kommunale Ebene muss aus meiner Sicht hier zunächst ihren Wunsch nach einer Hochschule zu einem konkreten Plan weiterentwickeln. Hier sind eine Vielzahl von Fragen noch offen, um zum Beispiel Kannibalisierungseffekte zu vermeiden, Mitteleinsatz et cetera. Als einzige Fraktion versuchen Sie, dieses kommunale Thema, bei dem fraktionsübergreifend Einigkeit besteht, auf Landesebene zu ziehen. Dies
ist nichts anderes als eine plumpe Einmischung in den kommenden Kommunalwahlkampf und wird der Sache nicht gerecht. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag hat das Ziel, die Bedarfe an Humanmedizinern in unserem Land zu prüfen, um die medizinische Versorgung in unserem Land für alle hier lebenden Menschen weiter zu verbessern. Gerade für unser Land ist es wichtig, wie wir schon gehört haben, die ländlichen Räume als attraktive Gebiete zum Leben weiter zu stärken, da wir ein Land mit sehr vielen ländlichen Räumen sind. Dazu gehört es selbstverständlich auch, eine flächendeckende medizinische Versorgung bereitzustellen. Es ist klar, dass insbesondere Hausärzte sehr einfach und schnell erreichbar sein müssen.
Es zeigt sich, wie wir auch schon gehört haben, dass in einigen Gebieten in unserem Land ein Mehrbedarf an Humanmedizinern besteht. Herr Ehlers hatte die unbesetzten Hausarztpraxen bereits angesprochen. Daher begrüßen wir es, dass wir mit diesem Antrag einen Überblick über die Bedarfe in unserem Land gewinnen wollen und daraufhin Maßnahmen ableiten, wie diese zu beheben sind. Dazu hat Herr Glawe bereits einige Ansätze geliefert.
Es ist mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir die Interministerielle Arbeitsgruppe „Ländliche Gestaltungsräume“ dort einbeziehen. Herr Jess, aus meiner Sicht produziert sie, obwohl sie in 24 Modellregionen arbeitet, generalisierbare Ergebnisse für das gesamte Land und insofern ist eine Einbeziehung dieser Arbeitsgruppe sehr notwendig, da wir das Rad nicht doppelt erfinden müssen, denke ich.
Es ist mir allerdings bei einem Punkt noch wichtig, darauf aufmerksam zu machen, dass eine einfache Erhöhung der Anzahl der Studienplätze für Humanmediziner hier im Land nicht sinnvoll wäre, da einerseits bekannt ist, wie bereits angesprochen, dass wir schon überproportional viele Mediziner ausbilden im Vergleich zum Schnitt von anderen Bundesländern. Das ist das eine. Wir sind allerdings von einer sehr hohen Abwanderung der Absolventen betroffen. Das heißt, die sogenannte „Klebequote“ funktioniert bei uns nicht richtig. Hier müssen wir ansetzen, an genau diesem Punkt. Eine reine Erhöhung der Studienplatzkapazitäten würde das Problem nicht direkt lösen. Es ist wichtiger, die Absolventen im Land zu halten, insbesondere in den Gebieten mit einem erhöhten Bedarf. Ich denke, dass hier eine Landarztquote ein sehr sinnvolles Mittel, eine sinnvolle Methode ist, um dort anzusetzen – wie wir gehört haben, auch nur eine von vielen, aber eine wichtige.
Zum anderen allerdings muss man zu diesem Punkt dazusagen, dass angehende Mediziner spätestens in der klinischen Ausbildung Kontakte zu Patienten benötigen. Das heißt, wenn wir die Anzahl der Studienplätze für Mediziner erhöhen, müssten wir gleichzeitig parallel dazu die Kapazität der Betten an der Universitätsmedizin erhöhen, da eine fundierte medizinische Ausbildung nur funktionieren kann, wenn angehende Mediziner ausreichend Erfahrung am Patienten gewinnen können.
Eine Erhöhung der Studienplatzkapazitäten zöge eine Erhöhung der Anzahl der Betten und somit der Patienten nach sich. Dies könnte beispielsweise sicherlich über eine Verlegung von Kapazitäten aus anderen Krankenhäusern an die Universitätsmedizin gelingen, allerdings muss man sich im Klaren darüber sein, ob man dieses möchte und wie man das umsetzt.
Ich denke, alles in allem sind wir uns einig, dass eine ausreichende medizinische Versorgung für eine Gesellschaft sehr wichtig ist.
Dieser Antrag hat das Ziel, seinen Beitrag zur Verbesserung dieser medizinischen Versorgung zu leisten, und daher bitte ich Sie um Zustimmung. – Herzlichen Dank.
Nein, danke.
Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt das Wort der Abgeordnete Koplin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 23.10.2018 liest sich wie eine einzige Abschrift der Pressemitteilung des Bildungsministeriums vom 18.10.2018 nach Veröffentlichung der Studie von Professor Radisch mit dem Titel „Studienerfolg und -misserfolg im Lehramtsstudium“. Ausnahmslos fordern Sie in Ihrem Antrag, etwas festzustellen, was das Bildungsministerium in der Pressemitteilung schon festgestellt hat.
Ausnahmslos fordern Sie in dem Antrag auf, sich zu etwas zu bekennen, zu dem sich das Bildungsministerium in der Pressemitteilung schon bekannt hat.
Ausnahmslos fordern Sie in dem Antrag Maßnahmen, die das Bildungsministerium in der Pressemitteilung schon angekündigt hat. Selbst Ihre Kritik, dass die Maßnahmen erst jetzt in den Blick genommen werden, geht ins Leere, weil erst jetzt eine fundierte Studie vorliegt, die einen vermuteten Sachverhalt wissenschaftlich belegt. Also auch diese Kritik geht ins Leere. Weiter Innovatives steht in Ihrem Antrag nicht. Also fordern Sie das Bildungsministerium eigentlich auf, so zu handeln, wie es auch ohne Ihren Antrag geplant gewesen ist.
Das Vorgehen des Bildungsministeriums halte ich – mein echtes Ich! – für absolut richtig.
Die Studie von Professor Radisch hat ein bis dahin nur vermutetes Problem wissenschaftlich untermauert. Die Studie liefert zweierlei: zum einen eine bislang einmalige umfassende Analyse der Abbrecherzahlen und zum anderen eine Analyse der Gründe für die Studienabbrüche. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen müssen nun zügig – ich denke, da sind wir uns alle einig – umgesetzt werden und fortlaufend auf ihre Wirkung hin geprüft werden. Durch die geplante Verstetigung der Studie soll genau dies auch passieren.
Wenn man sich die herausgearbeiteten Gründe für die Studienabbrüche und die vorgeschlagenen Maßnahmen genauer ansieht, stellt man fest, dass wir es hier haupt