Protokoll der Sitzung vom 30.05.2018

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

was Sie hier zum Thema Bildungspolitik im ländlichen Raum beitragen.

(Vincent Kokert, CDU: Das muss man noch mal nachlesen.)

Dann müssen Sie uns nicht den Vorwurf machen, wenn wir mit Blick in die Zukunft gerichtet hier Modellprojekte auf den Weg bringen wollen, sondern vor Ihrer eigenen Haustür kehren. Sie haben, wie es mein Kollege Reinhardt ausgeführt hat, als Opposition auch den Auftrag, und das ist auch gut so, dass es so ist, hier alternative Vorschläge zu machen.

(Vincent Kokert, CDU: Richtig! Alternativen wollen wir sehen!)

Das sollte Ihnen normalerweise, wenn es um Inhalte geht, aufgrund Ihres Namens nicht allzu schwer fallen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Thomas Krüger, SPD)

Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht. Von daher schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, über die Ziffern I sowie II Nummern 1 bis 5 einzeln abzustimmen.

Ich rufe auf die Ziffer I des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/2161. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/2161 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und AfD, bei Stimmenthaltung der Fraktion der BMV angenommen.

Ich rufe auf die Ziffer II.1 des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/2161.

Hierzu lasse ich zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2203 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. –

(Heiterkeit bei Ministerin Stefanie Drese und Andreas Butzki, SPD – Ministerin Stefanie Drese: Oh, einstimmig! – Andreas Butzki, SPD: Einstimmig!)

Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2203, wie bereits festgestellt, einstimmig angenommen.

(Zurufe vonseiten der Fraktion DIE LINKE: Oi, joi, joi!)

Wer der Ziffer II.1 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II.1 mit den soeben beschlossenen Änderungen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und AfD, bei Stimmenthaltung der Fraktion der BMV angenommen.

Ich rufe auf die Ziffer II.2 des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/2161.

Hierzu lasse ich zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2200 abstimmen, soweit er die Ziffer II.2 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2200, soweit er die Ziffer II.2 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion der BMV, ansonsten Ablehnung abgelehnt.

Wer der Ziffer II.2 des Antrages der Fraktionen von SPD und CDU zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II.2 des Antrages der Fraktionen von SPD und CDU auf Drucksache 7/2161 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BMV und Ablehnung der Fraktion der AfD angenommen.

Ich rufe auf die Ziffer II.3 des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/2161.

Hierzu lasse ich zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2200 abstimmen, soweit er die Ziffer II.3 betrifft. Wer dem zuzustimmen

wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2200, soweit er die Ziffer II.3 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion der BMV, ansonsten Ablehnung abgelehnt.

Wer der Ziffer II.3 des Antrages der Fraktionen von SPD und CDU zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II.3 des Antrages der Fraktionen von SPD und CDU bei Zustimmung der Fraktionen von SPD und CDU, Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BMV sowie Ablehnung der Fraktion der AfD angenommen.

Ich rufe auf den Ziffer II.4 des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/2161.

Hierzu lasse ich zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2200 abstimmen, soweit er die Ziffer II.4 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2200, soweit er die Ziffer II.4 betrifft, bei Zustimmung der Fraktionen der BMV, ansonsten Ablehnung abgelehnt.

Wer der Ziffer II.4 des Antrages der Fraktionen von SPD und CDU zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II.4 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BMV sowie Ablehnung der Fraktion der AfD angenommen.

(Andreas Butzki, SPD: Herr Kramer hat sich enthalten. – Peter Ritter, DIE LINKE: Er wird zwar nicht wissen, warum, aber …)

Bei einer Stimmenthaltung der Fraktion der AfD.

Wer der Ziffer II.5 des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/2161 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Zif- fer II.5 des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/2161 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BMV, bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und Ablehnung der Fraktion der AfD angenommen.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/2161 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/2161 mit den soeben beschlossenen Änderungen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BMV sowie Ablehnung der Fraktion der AfD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Aussprache gemäß Paragraf 43 Ziffer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Wiedervernässung nicht um jeden Preis!“.

Aussprache gemäß § 43 Ziffer 2 GO LT zum Thema Wiedervernässung nicht um jeden Preis!

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Strohschein.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Bürger und Abgeordnete! Die AfD ist nicht generell gegen jede Wiedervernässung. Als gelungenes Beispiel kann man die Wiedervernässung des Galenbecker Sees betrachten. Man muss wissen, dass der Galenbecker See mit seiner Wasserfläche circa einen Meter über dem Niveau der umliegenden Wiesen liegt. Dieser Unterschied kam durch Meliorationsmaßnahmen im Laufe der Jahrzehnte zustande, wodurch ein Absacken der Moorwiesen bewirkt wurde. Durch den Bau eines Deiches ist eine Vernässungsfläche von circa 560 Hektar entstanden. Jetzt sind auch wieder mehr Wasservögel auf dem See. Für diese Vögel hat sich das Nahrungsangebot durch mehr Wasserpflanzen verbessert.

In meiner Kleinen Anfrage hatte ich die Frage gestellt, ob die umliegenden Wiesen auch dementsprechend entwässert wurden. Diese Frage wurde mit Ja beantwortet, obwohl der ansässige Betrieb das Gegenteil behauptet. Wenn das wirklich der Fall ist, so könnte eine bessere Melioration des Grünlandes ja immer noch erfolgen. Die AfD steht auf dem Standpunkt, dass ausgetrocknete oder im Wasserstand reduzierte Teiche und Seen durch Umverlegung wiedervernässt werden könnten, allerdings nur dort, wo es auch geologisch möglich ist. Auch kleinere Flächen könnten vernässt werden.

Als Negativbeispiel möchte ich die wiedervernässte Fläche zwischen Rosenhagen und Anklam Kamp anführen. Hier sind circa 1.500 Hektar überflutet. In diesem Gebiet befand sich ein Eichenwald von 1.260 Hektar, der ein ausgezeichneter Sauerstoffspender war. Viele Eichen sind schon umgefallen. Die restlichen Bäume, die noch stehen, sehen aus wie im Geisterwald. Diese Flächen waren ein reichhaltiges Kreuzottergebiet. Kreuzottern haben im Artenschutz einen hohen Stellenwert. Aus naturschutzrechtlichen Gründen hätte diese Gebiet nicht vernässt werden dürfen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Im Randbereich liegen zwei Wohngrundstücke, die von dieser Wiedervernässungsfläche eingeschlossen sind. Der Ort Rosenhagen liegt unmittelbar in der sogenannten Suchkulisse für das LIFE-Projekt. Die Folge ist ein erhöhter Grundwasserspiegel, der die Keller der Bewohner volllaufen lässt. Durch die Mückenplage im Sommer ist eine Erholung im Freien nicht möglich. Eine Entschädigung für die Wertminderung ihrer Grundstücke wurde der ansässigen Bevölkerung nicht gezahlt.

Durch das LIFE-Projekt sollen weitere Flächen bis zu einem für Watvögel idealen Wasserstand vernässt werden. Dass die Bürger gegen dieses Projekt schwere Bedenken äußern, ist aus Sicht der AfD sehr verständlich. Die Wiedervernässung mit dem Ziel der Schaffung von Lebensraum für Watvögel und von Rastplatzen für

Zugvögel wird von Umweltverbänden und Politik als Erfolg von hohem ökologischen Nutzen gefeiert. Dass hier vorher andere Arten wie Bodenbrüter und Niederwild zu Hause waren, davon ist keine Rede mehr.

Außerdem vorgetragene Argumentationen, durch die Bildung von Torf würde Kohlendioxid gebunden, halten wir für sachlich falsch. Um eine Torfbildung zu erreichen, müssen weitere Voraussetzungen gegeben sein. In meiner Heimat haben sich zwei Moorwiesen seit circa 50 Jahren selbstständig vernässt. Torf wächst bekanntlich einen Millimeter im Jahr. Demnach müssten ja circa fünf Zentimeter vorhanden sein. Tatsächlich ist außer Faulschlamm nichts weiter entstanden. Aus diesen Moorwiesen tritt sehr viel Methan aus, dem – nach Ihrer Theorie natürlich, nicht nach unserer – eine 23-fach stärker schädigende Wirkung beim Klimawandel als CO2 zugeschrieben wird. Wären diese Standorte Grünland, was als Futter verwendet wird, dann könnten die Umsetzungsprodukte letztlich in einer Biogasanlage genutzt werden. Dadurch würde nahezu weniger Methan freigesetzt. Die aus Ihrer Sicht so massive Belastung der Atmosphäre würde wirkungsvoll verringert. Laut Ihrer Auffassung vom Klimawandel dürfte es deshalb gar keine Wiedervernässung geben. Ihre politischen Ziele widersprechen sich in diesem Punkt auf eklatante Weise.

Als weiterer Gesichtspunkt dieser Thematik bleibt festzustellen, dass Wiedervernässung beziehungsweise ausbleibende Entwässerung unsere Straßeninfrastruktur gefährdet. Das betrifft nicht nur das Desaster bei der A 20, sondern auch den absinkenden Grund im Bereich der Zecheriner Brücke. Diesen Gesichtspunkt bestreiten Sie nach wie vor. Der Einbruch der A 20 in das dortige Fließmoor war auch Objekt einer Wiedervernässung. Durch den seit rund 200 Jahren erfolgten Wechsel der physikalischen Beschaffenheit – erst Entwässerung, dann nach 1995 Wiedervernässung – wurde die Tragfähigkeit des Untergrunds so weit gemindert, dass die Regenfälle im Herbst 2017 zur Unterspülung und dann zum Grundbruch führen konnten. Es ist möglich, dass hier mehrere Faktoren eine Rolle gespielt haben: zum einen zu kurze und zu schwache Stützpfeiler, die nur zur zusätzlichen Stabilität gedacht waren, zweitens die Wiedervernässung und drittens die starken Niederschläge 2017, durch schlechte Entwässerung, was ein Abrutschen des aufgeschütteten Bodens für die A 20 ermöglichte. Ob das nicht absehbar gewesen ist und deshalb das Bauverfahren von vornherein als falsch gewertet werden muss, wird dann das Gutachten ergeben.

Die AfD befürwortet eine Wiedervernässung, also dort, wo sie angebracht ist, sonst ganz klar nicht!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Ums Wort gebeten hat der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Herr Dr. Backhaus.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Ich könnte die Rede kurz machen, Herr Strohschein. Genau das, was Sie im letzten Teilsatz gesagt haben – etwas anderes machen wir auch gar nicht. Ich gehe jetzt noch mal darauf ein.

Als ich 2006 das Umweltministerium übernommen habe, habe ich im Übrigen, wenn Sie das ein bisschen mit

zurückverfolgen, das Moorschutzprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern komplett umgestellt. Es geht nicht mehr um die pauschale Vernässung, sondern es geht immer um den Grundsatz der Freiwilligkeit – Punkt eins: Freiwilligkeit – und den Ort, wo es uns den größten Effekt bringt. Ich werde darauf aber näher eingehen.