Protokoll der Sitzung vom 30.05.2018

Was mir in diesem Zusammenhang auch noch mal sehr wichtig ist – das schließt so ein bisschen an das an, was der Innenminister hier heute zu Europa gesagt hat –: Wenn wir uns anschauen, was durch die Globalisierung und durch die Europäisierung allein im Lebensmittelbereich, im Bedarfsgegenständebereich an Produkten („Made in Germany“) quer durch Europa, quer durch die Welt als Marke geliefert wird, ist das auch ein Signal für eine wirklich erfolgreiche Wirtschaftsgeschichte. Dabei hat und ist insbesondere eine verbraucherschutzgerechte Betreuung und Untersuchung dieser Produkte natürlich von großer Bedeutung.

Insofern darf ich noch mal ausdrücklich sagen, die Lebensmittelkontrolle und -überwachung ist ein wichtiger Teil des Verbraucherschutzes in Mecklenburg-Vorpommern. Wenn ich mir überlege, dass wir bei den 8.198 Proben, die wir im Bereich der Lebensmittel und der Bedarfsgegenstände im letzten Jahr vorgenommen haben, immerhin eine Beanstandungsquote von 13,5 beziehungsweise bei Bedarfsgegenständen von 16,8 Prozent haben, macht das deutlich, dass diese Lebensmittelkontrolleure und insbesondere die Lebensmittelchemiker von außerordentlich wichtiger und großer Bedeutung sind für die Sicherheit der Lebensmittel, aber auch für die Sicherheit der Bedarfsgegenstände. Insofern bin ich sehr, sehr dankbar, dass wir – wenn ich davon ausgehen darf – heute dieses Gesetz so beschließen werden. Ich glaube, es ist eine hohe Wertschätzung sowohl für die Landwirtschaft, für die Lebensmittel, aber auch für unsere Verbraucherschützer. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Dr. Jess.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und Gäste!

Frau Aßmann, ich war schon öfter überrascht über Ihre Rede hier. Das war weniger ein Bericht als ein „alles Mögliche“, was Sie da erzählt haben. Sie hätten es also deutlich kürzer,

(Andreas Butzki, SPD: Das war keine direkte Aussprache.)

Sie hätten es also deutlich kürzer machen können und wir hätten uns dann die Zeit sparen können.

(Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)

Also wir befassen uns heute in Zweiter Lesung mit dem Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung „Staatlich ge- prüfte Lebensmittelchemikerin beziehungsweise -chemiker“. Frau Aßmann hat als Vorsitzende des federführenden Ausschusses in ihrem Bericht, sage ich mal, bereits die große Übereinstimmung …

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie hat nicht als Ausschussvorsitzende geredet. Sagen Sie, kriegen Sie gar nichts mit? Sie hat nicht als Ausschussvorsitzende geredet.)

(Zuruf von Elisabeth Aßmann, SPD)

Gut, Frau Aßmann, Sie haben sich an die Absprachen gehalten, aber Sie haben deutlich gemacht, dass eine große Zustimmung zum Gesetzentwurf bei allen Fraktionen besteht.

(Minister Dr. Till Backhaus: Ja, stimmt doch, oder? – Tilo Gundlack, SPD, und Thomas Krüger, SPD: Einstimmig!)

Insofern wäre das einfache Durchwinken des Gesetzes sicher problemlos möglich gewesen. Trotzdem halten wir es für angebracht, im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf auf einige Punkte noch einmal deutlich hinzuweisen, und das werde ich jetzt tun.

Das wäre erstens zuallererst das Grundanliegen des Gesetzes, nämlich die Sicherung eines hohen Standards bei der Überwachung von Lebensmitteln, Kosmetik, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen für den Verbraucherschutz in Deutschland. Der Minister hat darauf hingewiesen. Insbesondere Mecklenburg-Vorpommern mit einem hohen Anteil landwirtschaftlicher Produktion und Nahrungsgüterproduktion sollte im Bereich der Qualitätssicherung im gesamten Bereich dieser Wertschöpfungskette um ein hohes Vertrauen der Verbraucher werben.

(Beifall Jörg Kröger, AfD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Dazu sind effiziente und qualitativ gut ausgebildete Lebensmittelchemiker unverzichtbar.

(Beifall Jens-Holger Schneider, AfD)

Wir meinen zudem, dass die staatliche oder sonstige Reglementierung derartiger Berufe wichtige Voraussetzungen für den Qualitätsstandard dieser Berufe darstellen. Aber – und jetzt kommt das Aber – was nutzen uns hervorragend ausgebildete Fachleute, wenn sie rein von der Personenzahl gar nicht in der Lage sind, die erforderliche Menge an Prüfungen vorzunehmen? Wenn man die Mitarbeiter der zuständigen Institutionen fragt, ob sie die eigentlich erforderlichen Hygieneüberprüfungen und Beprobungen im erforderlichen Umfang wahrnehmen können, dann erntet man nur ein müdes Lächeln. Was will ich damit sagen? Ich will sagen, unser heute zu beschließendes Gesetz zeigt lediglich die gute Absicht, eine hohe Verbraucherschutzsicherheit zu gewährleisten. Bis zu einer effizienten Umsetzung ist es noch ein weiter Weg.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Herr Glawe hat wenigstens schon einmal angedeutet in seinen diesbezüglichen Äußerungen, dass er sich vorstellen könnte, die bisher angekündigte Anstellung von zwei Praktikanten zur staatlichen Ausbildung auf fünf aufzustocken. Ich befürchte …

(Minister Dr. Till Backhaus: Das war nicht Herr Glawe, das war Herr Backhaus.)

Entschuldigung, Herr Backhaus war es.

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Entschuldigen Sie, Herr Backhaus.

Ich denke aber,

(Heiterkeit bei Minister Dr. Till Backhaus: Ich höre genau zu, was Sie sagen.)

auch dies wird dem zukünftigen Anspruch nicht gerecht werden.

Und damit komme ich schon zum zweiten Punkt. Es ist kein Geheimnis, dass der Europäischen Kommission die Vielzahl der reglementierten Berufe, insbesondere in Deutschland, ein Dorn im Auge ist. Im Rahmen der Öffnung des Binnenmarktes und der Arbeitnehmerfreizügigkeit ist die Kommission bestrebt, derartige nationale Regelungen möglichst aufzuweichen oder gar auszuhebeln.

(Beifall Jörg Kröger, AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!)

Vor einiger Zeit entdeckte ich eine Studie, wo herausgearbeitet wurde, dass in der EU das Vertrauen der Verbraucher in die Berufsausübenden bei Ländern mit Reglementierung der Berufe nicht größer war als bei den Ländern ohne Berufsreglementierung – mit einer großen Ausnahme, nämlich Deutschland.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Also warum sollten wir das Vertrauen der deutschen Verbraucher in unsere gesetzlich geregelten Berufe aufs Spiel setzen?!

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Ich will gar nicht sagen, dass eine kritische Sichtung von nationalen Berufsreglementierungen nicht auch einmal richtig und sinnvoll sein kann, letztlich sollte aber nach dem Subsidiaritätsprinzip der nationale Gesetzgeber entscheiden, wo und wie er seine Standards setzt. Das werden wir für die Lebensmittelchemiker heute tun, und dafür bin ich dankbar.

Einen dritten und letzten Punkt möchte ich jetzt noch ansprechen. Er betrifft den Paragrafen 3 im Gesetz, die Anerkennung ausländischer Ausbildungen, grundsätzlich ein wichtiger Paragraf, da er das Verfahren zur Bewertung ausländischer Ausbildungs- und Berufsqualifikationen regelt. Gibt es wesentliche Unterschiede in den Ausbildungen, so kann der Antragsteller für die Berufsanerkennung zum Ausgleich eine Eignungsprüfung ablegen. So weit, so gut. Aber die oberste Landesbehörde kann abweichend bestimmen, dass für die Antragsteller anstelle einer Eignungsprüfung nach Wahl der Antragsteller auch ein Anpassungslehrgang zulässig ist. Eine Prüfung ist dann nicht mehr erforderlich. Zwar wird in Teil B der Begründung bei Paragraf 3 ausgeführt, dass es aus Gründen der Qualitätssicherung sinnvoll wäre, allein auf eine Eignungsprüfung zu bestehen, aber nichtsdestotrotz bleibt die Gesetzesregelung bestehen, dass eine andere Regelung erfolgen kann. Ich halte diesen Passus für unlauter. Trotzdem werden wir aus grundsätzlichen Erwägungen dem Gesetz zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Kliewe.

Meine sehr verehrte Präsidentin! Wertes Präsidium! Meine sehr verehrten Abgeordneten! Werte Gäste!

Meine Herren von der AfD, ich bin auch ein wenig verwundert, wie schon meine Vorrednerin, Frau Aßmann, dass wir heute zu diesem Gesetz hier noch mal eine Debatte im Landtag führen, da wir uns ja im Agrarausschuss – der Minister hat es auch schon erwähnt – gemeinsam dafür ausgesprochen haben, dass wir hier keine Aussprache führen. Das Gesetz ist hinreichend im Agrarausschuss besprochen worden. Wenn jetzt im Nachgang von Ihrer Fraktion, der AfD, noch Probleme angeführt werden, dann wäre es doch schön gewesen, wenn die Abgeordneten, die im Agrarausschuss tätig sind, diese Probleme im Ausschuss mit eingebracht hätten, damit wir die dort hätten diskutieren können und vielleicht an der einen oder anderen Stelle auch noch nachjustieren können. Deswegen verwundert es mich doch sehr, dass Sie hier noch mal diese Redezeit oder die Rede hier beantragt haben zu diesem Gesetz.

Ich denke, es ist alles hinreichend gesagt. Wir wollen diesen Berufszweig oder die Ausbildung zum Lebensmittelchemiker oder zur Lebensmittelchemikerin hier weiterhin sicherstellen mit diesem Gesetz, was auch gut ist.

Und, Herr Dr. Jess, Sie tun ja fast so, als hätten wir keine Lebensmittelkontrolleure in diesem Land oder viel zu wenige

(Zuruf von Dr. Gunter Jess, AfD)

und es würde alles auf der Strecke bleiben. Ich glaube, das ist leicht überspitzt. Damit tun wir den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die draußen vor Ort in den Landkreisen tätig sind und ihre Arbeit tagaus, tagein machen unrecht,

(Dr. Gunter Jess, AfD: Nee, gar nicht.)

wenn wir solche Äußerungen hier von uns geben.

Unsere Fraktion wird der Beschlussempfehlung zustimmen und ich möchte Ihnen nur empfehlen, dass Sie in Zukunft dann vielleicht doch im Ausschuss eine bessere Zuarbeit machen, damit nicht im Nachgang hier solche Anträge kommen, die eigentlich unnötig sind. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Andreas Butzki, SPD)