Herr Ehlers, genau der wissenschaftliche Bericht lag uns vor. Sie zitieren die einen Länder, wir zitieren die anderen europäischen Länder.
Ich hatte von Skandinavien, Italien, Frankreich, Österreich und Schweiz gesprochen, Sie haben die anderen Länder benannt. Insofern habe ich auch in meinem Redebeitrag meines Erachtens deutlich gemacht, wo die Unterschiede zu anderen Ländern sind. Insofern überzeugt mich das nicht.
Sie sagen ebenfalls, wir bekommen die umfassende Information des Justizministeriums, deshalb bräuchte es gerade den letzten Punkt unseres Antrages nicht. Wenn ich in die Vergangenheit zurückschaue, dann finde ich die Informationspolitik nicht immer gerade sehr wünschenswert. Ich habe mitbekommen und für mich als Resultat rausgezogen, ich muss etwas beantragen im Rechtsausschuss, will ich darüber informiert werden.
Zwei Beispiele: Erst kürzlich, bei der psychosozialen Prozessbegleitung, erfahre ich aus der Zeitung, aus der Presse, dass die Landesregierung einen neuen Weg geht. Irgendwo mal den Rechtsausschuss zu informieren, das habe ich nicht gelesen. Ebenso sieht es aus mit der Schließung der JVA Neubrandenburg, was ich ebenfalls aus der Presse erfahren habe. Insofern kann ich die umfassende Informationspolitik des Justizministeriums auf eigenes Veranlassen nicht erkennen und bin dazu übergegangen,
wenn ich etwas wissen möchte, dann beantrage ich das im Rechtsausschuss. Genau deshalb sind auch weiterhin die Forderungen in unserem Antrag notwendig. Das zeigt
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch mal eins betonen: Es geht hier nicht um die Schaffung von rechtsfreien Räumen, so, wie Herr Förster das gelesen haben will. Wer zu einer Strafe verurteilt wurde, der muss auch seine Strafe bekommen. Diese Angst kann ich Ihnen nehmen, meine Damen und Herren. Es gibt bei der ganzen Sache nur zwei Möglichkeiten: Entweder ein Verurteilter kann zahlen oder eben nicht. Wenn jemand Geld hat und nur einfach nicht bezahlen will, ist das faktisch gar kein Problem.
Der Staat ist nicht gezwungen, einfach die Hände in den Schoß zu legen, wie es von den Befürwortern der Ersatzfreiheitsstrafe gern zu ihrer Verteidigung behauptet wird. Es passiert dann eben genau das Gleiche, was sonst auch passiert, wenn jemand nicht zahlen will, also ganz genauso wie bei zivilrechtlichen Ansprüchen. Wenn der Zahlungsaufforderung innerhalb der gesetzten Frist nicht nachgekommen wird, leitet die Vollstreckungsbehörde die Beitreibung ein. Statt des Gerichtsvollziehers wird dann der Justizvollzugsbeamte tätig.
Der kann dann auch in das unbewegliche Vermögen des Verurteilten vollstrecken. Dieser Vollstreckungsversuch muss ernsthaft und wiederholt versucht worden sein. Inwieweit das in der Praxis tatsächlich der Fall ist, ist fraglich. Das juristische Schrifttum kritisiert hier jedenfalls zuweilen eine unzureichende Praxis. Das kann aber nicht das Problem der Verurteilten sein. Die ganze Geschichte der Haftvermeidung kommt wirklich erst dann zum Tragen, wenn jemand nicht zum Zahlen kommt. Sie selber haben alle ausgeführt, dass eine Ultima Ratio der letzte Schritt sein soll. Da frag ich mich mit Blick auf die Zahlen, wie kann es eine Ultima Ratio sein, wenn 1.027 gemeinnützige Arbeit ableisten und ganze 922 Fälle die Ersatzfreiheitsstrafe ableisten. Genau das sieht nicht nach einer Ultima Ratio aus.
Wir können uns vorstellen, dass der Weg wie in Brandenburg gegangen wird. Hier wird wirklich ein sehr vorbildliches Projekt gefahren, das sich „Haftvermeidung durch soziale Integration“, kurz HSI, nennt. Der Name des Projektes trifft den Nagel auf den Kopf und zeigt das wahre Problem auf. Sowohl die Kriminalität als auch die finanzielle Situation der Ersatzfreiheitsstrafler resultieren aus sozialen Problemlagen, die, wie wir von der Justizministerin gehört haben, zunehmen, auch in Mecklenburg-Vorpommern. Behebt man diese Probleme, hilft man den Menschen und vermeidet letztendlich weitere Straftaten und Kosten.
HSI ist ein seit dem Jahr 2002 bestehendes Netzwerk von Trägern und der freiwilligen Straffälligenhilfe im Land Brandenburg. Aktuell sind es zehn, die sich für die soziale und berufliche Integration von haftentlassenen und haftgefährdeten Menschen einsetzen. Das heißt natürlich auch, dass es um mehr als Ersatzfreiheitsstrafen geht. Es gibt drei Projektfelder: „Anlauf- und Beratungsstellen“, „Arbeit statt Strafe“ und „ambulante, soziale und berufsorientierte Angebote“.
Das Projektfeld „Arbeit statt Strafe“, was sich konkret mit den Ersatzfreiheitsstrafen befasst, bietet etwa Hilfe bei
finanziellen Angelegenheiten an wie der Klärung der finanziellen Situation oder der Vereinbarung von Ratenzahlungen oder Stundungen. Es wird zunächst geguckt, ob die Geldstrafe nicht doch irgendwie abgegolten werden kann. Ist das nicht möglich, wird bei der Suche nach einem geeigneten Beschäftigungsgeber geholfen und bei der Vermittlung in Beschäftigung und Arbeit unterstützt. Hier kommt ein wesentlicher Unterschied zu anderen Haftvermeidungsprojekten zum Tragen.
Es geht eben nicht nur um gemeinnützige Arbeit. Das eigentliche Ziel ist, sie in reguläre Arbeitsverhältnisse zu bringen, die dann zur Begleichung der Geldstrafe führen sollen. Das ist aus unserer Sicht ein ganz wichtiger Aspekt. Daneben wird bei der Lösung individueller Probleme zur Vermeidung zukünftiger Straffälligkeiten geholfen, und es werden auch Hilfsangebote anderer Stellen wie der Behörden, der Schuldnerberatungsstellen vermittelt. Man versucht, die ganze Bandbreite an Vorteilen, die so ein Netzwerk bietet, auszunutzen. Es geht also nicht nur um die Umwandlung von Geldstrafen in gemeinnützige Arbeit, es geht um die Suche nach längerfristigen Anschlussperspektiven für die Betroffenen.
Das, meine Damen und Herren, ist eine echte Resozialisierung. Die Verurteilten sollen Jobs auf dem ersten Arbeitsmarkt finden, sie sollen qualifiziert und weitergebildet werden. Jeder Einzelne, bei dem es gelingt, ihn in die Gesellschaft zurückzuholen, ist ein Erfolg, der das ganze Projekt rechtfertigt. Insofern würde es vielleicht Sinn machen, die hiesige Haftvermeidung ähnlich aufzubauen und weiterzuentwickeln und zu koordinieren. Was haben wir stattdessen? Stillstand. Der brandenburgische Justizminister Stefan Ludwig hat in einem Interview mal auf den Punkt gebracht, wie paradox diese Ersatzfreiheitsstrafen sind: Derjenige, der dem Staat als Strafe Geld zahlen soll, kostet ihm Geld, wenn er die Ersatzfreiheitsstrafe antreten muss. Genau das habe das Gericht aber eben nicht gewollt.
Meine Damen und Herren, man kann zum Grundsatz der Ersatzfreiheitsstrafe stehen wie man will, aber wir sind uns, denke ich, einig, dass, wenn eine Geldstrafe verhängt würde, diese dann auch vollstreckt werden sollte. Damit sind wir uns auch einig, dass die Ersatzfreiheitsstrafen, wann immer möglich, vermieden werden sollten. Wenn wir uns da einig sind, dann sollte es Ihnen sicherlich auch nicht schwerfallen, unserem Antrag zuzustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2156. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2156 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 30: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Kinder- und Jugendförderung in Mecklenburg-Vorpommern weiterentwickeln, Drucksache 7/2158.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Kinder- und Jugendförderung in Mecklenburg-Vorpommern weiterentwickeln – Drucksache 7/2158 –
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie Sie unserem Antrag entnehmen können, stellen wir umfassende Forderungen zum Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, Forderungen, die nicht neu sind. In den vergangenen Jahren stand die Verbesserung der Bedingungen der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendhilfe und der landesweiten Strukturen immer wieder auf der Tagesordnung im Landtag und in den Ausschüssen. Es zeigt den Handlungsbedarf in diesem Bereich, der nicht nur von uns immer wieder vorgetragen wird, sondern auch für die Menschen im Land eine Rolle spielt, und deshalb nenne ich es ignorant, dass die Anträge der LINKEN auf Erhöhung der finanziellen Mittel für die Träger der Jugendhilfe, der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugend- und Schulsozialarbeit nicht nur im Jahr 2015, sondern wiederholt auch im Jahr 2017 im Rahmen der Haushaltberatungen von Ihnen abgelehnt wurden.
Es gibt eben keine Strategie zur Absicherung der Kinder- und Jugendarbeit, sondern es plätschert immer vor sich hin, es wird immer erst dann reagiert, wenn die Situation prekär ist, wie man erst letztens bei den Schulsozialarbeitern, die über das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert werden, zu sehen war. Das ist aus unserer Sicht kein adäquater Umgang mit den offensichtlichen Handlungsbedarfen und keine Antwort auf die Hilferufe der Träger und Beschäftigten, die zum Beispiel 2016 ihre Petition abgegeben haben und die mehrere Petitionen auch im Jahre 2017 abgegeben haben.
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren von SPD und CDU, stellen wir heute diesen umfassenden Antrag, die Kinder- und Jugendförderung im Land weiterzuentwickeln, und greifen die Forderungen der vergangenen Jahre erneut auf. Das machen wir im Übrigen so lange, bis sich in Mecklenburg-Vorpommern etwas bewegt, meine sehr geehrten Damen und Herren von SPD und CDU, und das kann ich Ihnen heute schon ankündigen, denn bewegt hat sich genau genommen seit 1998 nichts. Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz, kurz KJfG Mecklenburg-Vorpommern, wurde seit zwei Jahrzehnten nicht angefasst. Die Fördergrundlagen für die Jugendförderung nach dem Paragrafen 6 wurden im Rahmen der Währungsumstellung zum 1. Januar 2002 lediglich von D-Mark an den Euro angepasst. Bis heute jedoch sind nicht die Preissteigerungen von nahezu 50 Prozent irgendwie berücksichtigt worden.
Laut dem Kinder- und Jugendfördergesetz und der dazugehörigen Jugendförderungsverordnung liegen die ProKopf-Beiträge für die Förderung der Jugendhilfe freier Träger bei 10,22 Euro. Wir fordern eine Aufstockung auf 15 Euro. Genau das sind die Preissteigerungen, die seit 1998 stattgefunden haben.
Eine auf Dauer angelegte Förderung setzt nach dem geltenden Gesetz in der Regel die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe voraus. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erhalten zur Erfüllung der Aufgaben nach den Paragrafen 2 bis 5 des KJfG noch immerhin 5,11 Euro pro Kopf für alle 10- bis 26-Jährigen. Die Förderung für die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz und die Beratung für junge Menschen muss verdoppelt werden auf 10,22 Euro.
Gerade im ländlich geprägten Mecklenburg-Vorpommern sind die Träger auskömmlich zu finanzieren, damit im ganzen Land – auch in den strukturschwachen Regionen – alle Jugendlichen bedarfsgerecht mit Angeboten der Jugendhilfe erreicht werden können. Die Inanspruchnahme von Angeboten der Jugendhilfe beginnt auch nicht erst im Alter von zehn Jahren, wie im KJFG als Voraussetzung für die Förderung deutlich gemacht, sondern wesentlich früher. Wir haben Gespräche unter anderem in Jugendklubs, Freizeitzentren, mit SozialarbeiterInnen sowie Kindern und Jugendlichen vor Ort geführt und uns wurde durchgehend bestätigt, dass bereits Kinder im Grundschulalter die außerschulischen Angebote der Jugendhilfe wahrnehmen. Dies kann für die Entwicklung der Kinder nur gut sein, und das wüssten Sie auch, wenn Sie eine Landesjugendplanung hätten.
Die Landeregierung muss unterstützen und entsprechende Regelungen gesetzlich verankern, dass bereits die 6- bis 26-Jährigen für die Pro-Kopf-Förderung in der Bevölkerung zugrunde gelegt werden. Nur so kann eine realistische und bedarfsgerechte Förderung überhaupt gewährleistet werden. Das ist seit Jahren Forderung der PraktikerInnen vor Ort und meiner Fraktion. Ebenso muss natürlich auch die Schulsozialarbeit verbindlich an jeder Grundschule angeboten werden.
Hier kommen wir dann zur Notwendigkeit der langfristig verlässlichen und bedarfsgerechten Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit in Mecklenburg-Vorpommern und zur strategischen Absicherung der Jugend- und Schulsozialarbeit über die ESF-Förderung hinaus. ESFMittel reichen noch bis 2020 in der im Operationellen Programm ESF M-V 2014 bis 2020 festgesetzten Höhe. Bis 2022 werden die Restmittel verteilt. Spätestens dann schauen wir in die Röhre, denn wie hoch die EUStrukturmittel danach ausfallen, ist ungewiss. Einzig für die Schulsozialarbeit haben Sie im Koalitionsvertrag geregelt, dass die wegfallenden ESF-Mittel durch Landesmittel ersetzt werden. Ich hoffe, nicht in gleicher Höhe wie bei den BUT-Mitteln, wo das Land lediglich ein Viertel übernimmt. Von der Jugendsozialarbeit lese ich da nichts, wie generell zukünftig beide Angebote aufgeteilt werden, mit welchen Verantwortlichkeiten ist auch immer noch offen, weil an einem Konzept hierzu nicht gearbeitet wird.
Bei der Frage der auskömmlichen Finanzierung spielt in der Gegenwart und in der Zukunft ebenso eine Rolle, wie die Kommunen bei der Sicherung der Qualität und der Quantität der Kinder- und Jugendarbeit unterstützt werden. Eine nachhaltige finanzielle Ausstattung der Kommunen ist unerlässlich und muss durch entsprechende Mechanismen, zum Beispiel über den Finanzausgleich, sichergestellt werden.
Kommen wir zum nächsten großen Punkt des Antrages, das Landesjugendamt beim KSV und die Landesjugendhilfeplanung. Das Landesjugendamt existierte bis vor wenigen Jahren als Landesbehörde beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, kurz LAGuS. Im Zuge der Novellierung des Aufgabenzuordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2010, was 2012 in Kraft trat, wurde die Jugendhilfe gesplittert und vom LAGuS zum Teil auf das Sozialministerium und zum anderen Teil auf den Kommunalen Sozialverband übertragen. Unter die Aufgaben des Kommunalen Sozialverbandes fallen unter anderem die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den örtlichen und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfeüber. Auch die Beratung in laufenden Betrieben, die Erteilung von Betriebserlaubnissen nach Paragraf 45 SGB VIII oder der Landesjugendhilfeausschuss und damit die Landesjugendhilfeplanung fällt in den Zuständigkeitsbereich des KSV.
Das Land, die Landesregierung und der Landtag haben damit keine Aufsicht mehr über die Jugendhilfe, sondern der Kommunale Sozialverband und in ihm die Landkreise und kreisfreien Städte als Entscheidungsträger. Die Auswirkungen sind fatal, wie ich meine, beispielsweise, wenn es um die Ausnahmegenehmigung der Kitaerzieher geht. Diese steigen von Jahr zu Jahr an, genehmigt werden die vom Kommunalen Sozialverband. Die Landesregierung scheint dies nicht mitzubekommen und tut nichts, deshalb steuern Sie auch nicht dem massiv auf uns zukommenden Fachkräftemangel entgegen. Das wäre anders, wenn die Landesregierung ebenfalls diese Aufgaben innehätte.
Ein zweites Beispiel von einer Weiterentwicklung der Jugendhilfe ist nicht zu vernehmen. Die Landesjugendhilfeplanung ist unzureichend, Stagnation auf allen Ebenen. Wir fordern die Landesregierung mit dem vorliegenden Antrag auf, den Missständen nachzugehen und die Erstellung der Landesjugendhilfeplanung zu unterstützen. Die Übertragung des Landesjugendamtes an den KSV ist nach nunmehr acht Jahren auf seine Wirksamkeit hin zu überprüfen. Dem Landtag sind bis Ende Oktober die Ergebnisse zu berichten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte zum Abschluss ein Zitat vorführen. Das beginnt mit: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Kinder- und Jugendförderung im Land ist wichtig. … Und ich finde, wer hier lautstark fordert, der muss dann auch mal den Mut haben, Parteigrenzen zu überwinden und mitzumachen, wenn es darum geht, etwas Konkretes zu tun...“ Zitatende.
Das waren nicht meine Worte, sondern die von Frau Schwesig als Sozialministerin in der Debatte vom 25. April 2013
„Bessere und verlässliche Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern schaffen“.
Nehmen Sie sich selber ernst, tun Sie was Konkretes und stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.