Protokoll der Sitzung vom 27.06.2018

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und BMV – Zurufe aus dem Plenum: Angenommen! – Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Landesrechts zur Umweltverträglichkeitsprüfung und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften, Drucksache 7/1321, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses, Drucksache 7/2265.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Landesrechts zur Umweltverträglichkeitsprüfung und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/1321 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses (6. Ausschuss) – Drucksache 7/2265 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung …

(allgemeine Unruhe – Dr. Ralph Weber, AfD: Gespräche draußen! Das gilt auch für die Ministerpräsidentin. – Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Wenn der Gesprächsbedarf zwischen den Fraktionen beendet ist, können wir dann jetzt in die Abstimmung eintreten?

(Andreas Butzki, SPD: Gerne.)

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Landesrechts zur Umweltverträglichkeitsprüfung und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften auf Drucksache 7/1321. Der Agrarausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/2265 anzunehmen.

Wir sind immer noch in der Abstimmung!

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 9 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 9 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 7/2265 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfeh

lung des Agrarausschusses auf Drucksache 7/2265 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts im Bereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz, Drucksache 7/2144, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses, Drucksache 7/2288.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts im Bereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/2144 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses (6. Ausschuss) – Drucksache 7/2288 –

Das Wort zur Berichterstattung wurde nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts im Bereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz auf Drucksache 7/2144. Der Agrarausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/2144 unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 6 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 6 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/2144 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/2144 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Beamtengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/1820.

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Beamtengesetzes für das Land Mecklenburg- Vorpommern (Landesbeamtengesetz – LBG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/1820 –

In der 31. Sitzung des Landtages am 14. März 2018 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Rösler.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im März dieses Jahres war es, als meine Fraktion diesen Gesetzentwurf zur Ersten Lesung eingebracht hat. Die Debatte dazu ist mir noch sehr gut in Erinnerung, aber nicht in guter Erinnerung, zum einen, weil der Gesetzentwurf einfach abgelehnt und nicht überwiesen wurde, und zum anderen, weil die Argumente, die die Ablehnung begründeten, aus unserer Sicht nicht stichhaltig sind.

Heute befassen wir uns somit erneut mit dem Gesetzentwurf. Es wäre schön gewesen, wir hätten in den Ausschüssen zu diesem Thema den einen oder anderen Sachverständigen hören und die Beratung vertiefen können. Es ist auch schade, dass die Koalitionsfraktionen diesen parlamentarisch gebotenen Weg nicht mitgehen wollten.

Dieses Änderungsgesetz halten wir nach wie vor für wichtig und richtig. Wir sind der Auffassung, die Landesverwaltung würde davon profitieren. Ändert sich nichts, können wir weiterhin nur diejenigen, die nicht älter als 40 Jahre sind, verbeamten, von den wenigen Ausnahmen mal ganz abgesehen. Mecklenburg-Vorpommern fällt so weiter zurück im Wettbewerb um die klügsten Köpfe und dieser Wettbewerb spitzt sich immer weiter zu.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Die Fachkräfteproblematik schlägt auch in der Landesverwaltung voll zu. Am ursprünglichen Problem hat sich also nichts geändert, aber, ich befürchte, auch nichts an der sturen Haltung von SPD und CDU.

Meine Damen und Herren, dabei wäre es gar nicht schwer. Der Gesetzentwurf gäbe die Möglichkeit, die Situation für das Land zumindest etwas zu verbessern. Ich will die Argumente, die ich im März dieses Jahres vorgetragen habe, nicht alle wiederholen, aber lassen Sie mich auf einiges eingehen, was damals von Ihnen, meine Damen und Herren der Koalition, oder auch vom Innenminister vorgetragen wurde.

Meiner Fraktion wurde vorgeworfen, dass wir eine Milchmädchenrechnung präsentiert hätten, wenn wir sagen,

dass die Mindestversorgung beim Ruhegehalt auch mit einer Verbeamtungshöchstaltersgrenze von 45 Jahren noch erreicht werden könnte, weil – und jetzt halten Sie sich fest – sowieso kein Lehrer und keine Lehrerin bis zum 67. Lebensjahr arbeiten wollen würde oder könnte. Was ist denn mit Polizeibeamtinnen und -beamten oder mit den Beamten in den Ministerien? Die können und wollen das auch nicht?

Herr Caffier – er ist jetzt gerade nicht da –,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Mittagspause.)

dann würde ich darüber nachdenken, wie die Arbeitsbedingungen in den Landesbehörden insgesamt verbessert werden sollten. Wir brauchen die Fachkräfte. Wer unter sehr guten Bedingungen arbeitet, der arbeitet gern, ist motiviert, weniger krank und hält auch eher bis zur Rente oder Pension durch. Ich erzähle Ihnen bestimmt auch nichts Neues, wenn ich Ihnen sage, dass im Bund bereits über die Erhöhung des Rentenalters auf 69 Jahre nachgedacht wird. Wir hoffen natürlich, dass es nicht dazu kommen wird, und wir werden eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters auch keinesfalls befürworten.

(Torsten Renz, CDU: Das ist klar.)

Jede Arbeitnehmerin, jede Beamtin und jeder Arbeitnehmer und jeder Beamte hat ein Recht auf einen möglichst langen und guten Ruhestand.

Meine Damen und Herren, aber bleiben wir beim Ruhestand. Herr Gundlack war es, der sagte, dass der Höchstversorgungssatz von 71,75 Prozent der ruhegehaltsfähigen Bezüge erst nach 40 Dienstjahren erreicht werden könnte. Das würde kein Quereinsteiger nach einer Anhebung des Höchstalters für die Verbeamtung mehr erreichen können. Herr Gundlack,

(Tilo Gundlack, SPD: Was? – Peter Ritter, DIE LINKE: Schön zuhören!)

es ist natürlich mehr als unwahrscheinlich, dass ein Quereinsteiger, der mit 40 Jahren verbeamtet wird, diesen Höchstversorgungssatz erreichen wird. Er müsste dann nämlich etwa bis zu seinem 80. Lebensjahr arbeiten. Ich glaube, das würden auch Sie nicht wollen. Aber darum geht es gar nicht.

Ein Beamtenanwärter, der im mittleren Alter ist, hat in den meisten Fällen bereits eine Erwerbsbiografie vorzuweisen. Er oder sie hat bereits Rentenansprüche erworben. Die Gründe, in eine Beamtenlaufbahn zu wechseln oder sich dafür zu entscheiden, sind ganz vielschichtig und ganz vielseitig. Das Land würde sich bei einer Anhebung der Höchstaltersgrenze aber in eine bessere Position bringen, wenn es darum geht, Fachkräfte für den Landesdienst zu werben. Die Haushaltslage, so meinen wir, lässt das auch zu. Nicht nur, dass wir jedes Jahr Überschüsse machen, auch wenn dies morgen vorbei sein sollte, wovon erst einmal nicht auszugehen ist, hat die Landesregierung mit dem Versorgungsfonds das Grundwerk für eine nachhaltige und langfristige Sicherung der Versorgungsbezüge gelegt. Diesen Weg, meine Damen und Herren, hat meine Fraktion immer unterstützt. Die Argumente, die Erhöhung des Verbeamtungshöchstalters wäre nicht finanzierbar, läuft daher aus unserer Sicht ins Leere.

Ein letztes Wort habe ich noch für den Kollegen Herrn Liskow, der jetzt …

(Tilo Gundlack, SPD: Doch! Doch! Doch! Der ist da!)