Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der BMV – Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern, Drucksache 7/1814.
Gesetzentwurf der Fraktion der BMV Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/1814 –
In der 31. Sitzung des Landtages am 14. März 2018 ist die Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 210 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Jetzt haben wir also noch mal so ein schönes wichtiges Thema, auch wenn es die Zweite Lesung ist zum Thema „Amtszeitbegrenzung des Ministerpräsidenten“. Sie erinnern sich sicherlich noch an die Debatte, die wir dazu vor drei Monaten hatten.
Ich möchte nicht alle Argumente wiederholen. Ich glaube, das ist nicht nötig. Aber ich habe die Redebeiträge von uns allen analysiert und möchte auf ein paar Punkte noch mal eingehen. Dann gibt es zum Schluss ein paar neuere Aspekte, und die sind vielleicht relevanter.
Die ergiebigste Rede hat erwartungsgemäß Frau Ministerin Hoffmeister dazu gehalten. Einer ihrer Punkte war, dass die Begrenzung der Amtszeit des Bundespräsidenten so zu begründen ist, ich zitiere sie: „Auf diese Weise soll eine zu lang dauernde, ununterbrochene Einflussnahme einer einzelnen Präsidentenpersönlichkeit auf die Staatspolitik verhindert werden.“ Wir wissen alle, dass der Bundespräsident nur relativ geringe Einflussmöglichkeiten auf die Bundespolitik hat. Da ist es nicht allzu weit mit her.
dass selbst beim Bundespräsidenten diese Begrenzung schon sinnvoll wäre, um die ununterbrochene Einflussnahme zu verhindern, um wie viel wichtiger wäre es dann bei einem amtierenden Regierungschef, wie es bei unserem Ministerpräsidenten oder im aktuellen Fall unserer Ministerpräsidentin der Fall ist?
Eigentlich haben Sie selbst schon ganz klar gesagt, dass Sie für die Amtszeitbegrenzung sind, ändern das aber in Ihrer Rede wieder ab.
Als Nächstes kam das Argument, bisher hat es diesen Fall in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht gegeben. Der längste Fall war Herr Ringstorff mit neun Jahren, elf Monaten und drei Tagen. Okay, das ist gar kein Argument, denn nur, weil es das in der Vergangenheit nicht gegeben hat, heißt es nicht, dass es in der Zukunft nicht vorkommt. Wir wollen hier nicht erratisch einfach nur schauen, was kommt oder was vielleicht schon mal irgendwo passiert ist, sondern wir wollen Regeln aufstellen für die Zukunft, damit bestimmte Dinge gar nicht erst eintreten.
Das Hauptargument kam später von Frau Tegtmeier, und zwar, dass wir ein anderes System haben. Der Regierungschef wird nicht direkt gewählt, das ist richtig. Wir sind in einer repräsentativen Demokratie. Frau Hoffmeister sagte, die Amtszeitbegrenzung sei dann ein Fremdkörper, es ginge schließlich um das Vertrauen des Landtages.
Abschließend haben Sie es so begründet, es soll auch zukünftig dem Wähler überlassen bleiben, sich für eine Kontinuität im Amt zu entscheiden oder aber einen Wechsel herbeiführen zu wollen, denn das Wahlvolk ist der Souverän. Das ist natürlich richtig. Das Wahlvolk ist der Souverän, aber diese Aussage verkennt, dass der Wähler nur eine Stimme hat, um damit sowohl eine Partei zu wählen beziehungsweise die Abgeordneten der Legislative als auch gleichzeitig die Personen, und da ganz besonders die Spitzenkandidatin oder den Spitzenkandidaten. Das passiert alles mit einer Stimme. Wir können das nicht aufteilen. Man kann nur sagen, ich wähle zum Beispiel die Partei XY und gleichzeitig deren Spitzenkandidaten, der wird dann vielleicht auch Ministerpräsident. Deswegen kann der Wähler gerade nicht den Wechsel herbeiführen, wenn er mit der Partei zufrieden ist oder zumindest weniger unzufrieden als mit den anderen Parteien, aber sich einen anderen Ministerpräsidenten, einen anderen Regierungschef wünscht.
Das heißt, das, was Sie ausgeführt haben, Frau Hoffmeister, ist einfach nicht zutreffend. Das ist gerade das Problem der Gewaltenteilung, die bei uns nicht mehr so hundertprozentig funktioniert, denn Legislative und Exekutive sind aufs Engste miteinander verbunden und wir haben tatsächlich als Wähler nur eine einzige Stimme für beide Gewalten.
Dann brachten Sie noch das Thema der angebrochenen Amtszeiten und haben diesbezüglich sogar gesagt, das wäre gar nicht handwerklich überzeugend. Da haben Sie natürlich genau gewusst, dass es mich ärgert, wenn Sie
so etwas sagen, und deswegen muss ich das jetzt auch wieder aufgreifen. In meiner Rede am 14. März habe ich deutlich gemacht, dass wir verschiedene Länder analysiert haben. In den USA ist es so, dass die nachgerückten Vizepräsidenten, die mit weniger als einer halben Amtsdauer starten, noch zweimal gewählt werden dürfen, sodass auch dort das Problem der angebrochenen Amtszeit geklärt ist oder, sagen wir mal, zumindest behandelt wird. Das wäre der perfekte Hinweis gewesen, Frau Hoffmeister, den man im Ausschuss hätte behandeln können: Wie möchte man mit angebrochenen Amtszeiten umgehen? Das war ein guter, ernst zu nehmender Hinweis. Aber gleich zu sagen, das ganze Gesetz sei handwerklich nicht überzeugend, fand ich zu hart.
Als Nächstes haben wir, wie gesagt, Frau Tegtmeier. Das habe ich im Kern, glaube ich, schon gesagt. Sie berufen sich darauf, dass zu einer repräsentativen Demokratie eine Amtszeitbegrenzung nicht passt. Das ist im Grunde genommen nur eine Behauptung Ihrerseits.
Ich sehe es anders. Ich denke, dass gerade in der repräsentativen Demokratie die Amtszeitbegrenzung sogar sehr wichtig ist, weil der Wähler – der Souverän – nicht direkt einen Regierungschef ablösen kann.
Frau Bernhardt hatte gesagt, dass andere Demokratiedefizite hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern aus ihrer Sicht wichtiger sind, zum Beispiel der Umgang der Regierung mit der Opposition. Den Einwand habe ich ehrlich gesagt nicht so ganz verstanden, das ist eine ganz andere Ebene. Letzten Endes ist klar, dass eine Mehrheit eine Mehrheit ist, und diese Mehrheit kann entscheiden und ist nicht verpflichtet, auf Anträge – seien sie noch so gut ausgearbeitet, das erleben wir ja täglich hier – einzugehen.
Wir haben immer wieder die Chance, unsere Anträge – das betrifft DIE LINKE genauso wie die BMV – im Ausschuss durchzubekommen. Diese Kritik kann ich so pauschal nicht teilen. Insofern ist dieser Einwand unzulässig.
Das Nächste hatten Sie mit dem Herrn Ehlers gemeinsam, dass Sie sagten, wenn schon, dann sollte man doch die Wiederwahl der Abgeordneten auch begrenzen. Das ist aus meiner Sicht kein schlagendes Argument. Das trifft nicht richtig zu, denn natürlich ist ein Ministerpräsident mit einem Landtagsabgeordneten überhaupt nicht vergleichbar.
(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Natürlich! Es geht um die frischen Debatten, das hatten Sie doch selber in Ihrer Begründung gesagt!)
und es ist deswegen wesentlich wichtiger, da immer einen Wechsel herbeizuführen. Trotzdem finde ich den Vorschlag nicht schlecht, man kann auch über die Begrenzung der Amtszeit von Abgeordneten debattieren. Sie können einen entsprechenden Vorschlag machen. Vielleicht machen wir den auch. Das ist in Ordnung. Nur, das Ganze miteinander in Verbindung zu setzen, das halte ich für unzulässig. Das eine hat mit dem anderen direkt gar nichts zu tun.
So, jetzt komme ich, wenn ich mit meinen Karten nicht durcheinanderkomme, zu den neuen Dingen. Natürlich darf da der Herr Söder nicht fehlen. Das ist klar.
Er hat ganz deutlich gesagt, eine Amtszeitbegrenzung ist ein Signal für Demokratie und für Demut. Wer das Amt des Ministerpräsidenten bereits zehn Jahre innehatte, kann dementsprechend nicht wiedergewählt werden. Das ist der Vorschlag der Verfassungsänderung im Artikel 44 der Bayerischen Verfassung. Theoretisch ist es dann möglich, auf vierzehneinhalb Jahre zu kommen.
Die haben natürlich auch das Problem mit den angebrochenen Amtszeiten. Das haben wir überall, das ist klar. Das muss man regeln. Dieser Gesetzentwurf war Ende April im Kabinett und am 07.06. im Verfassungsausschuss. Also zu den Anwürfen, die letztes Mal gekommen sind, ach, das macht der sowieso nicht, jetzt will er erst mal gewählt werden und dann vergisst er das, muss man sagen, das ist nicht der Fall. Er hat es ins Kabinett eingebracht, in den Verfassungsausschuss eingebracht. Die Opposition im Bayerischen Landtag, die das erst mal sehr gut fand, blockiert das jetzt neuerdings, weil sie Angst hat, dass sich der Herr Söder damit zu gut im Wahlkampf darstellt.
Von daher blockiert die Opposition, blockieren SPD, DIE GRÜNEN, die Freien Wähler das im Moment. Der Ministerpräsident hat sich insofern geäußert, dass er davon ausgeht, dass sich das nach der Wahl vielleicht ändert.