Protokoll der Sitzung vom 13.09.2018

Die Vielzahl möglicher Fallgestaltung verlangt eine Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile, auch wenn der dafür notwendige Zeitraum der Opposition als zu lang erscheinen mag. Man sollte dabei nicht vergessen, dass wir uns auch im Bereich der Grundrechte bewegen. Dabei sind verfassungsrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen, insbesondere das Grundrecht der freien Berufsausübung aus Artikel 12 des Grundgesetzes. Bei Einführung der Bundesregelung gab es zudem Debatten darüber, wie mit unentgeltlichen und ehrenamtlichen Beschäftigungen umzugehen sei, denn auch unentgeltliche oder ehrenamtliche Beschäftigungen können massive Interessenkonflikte, beispielsweise mit dem vorherigen Ministeramt, auslösen. Denkbar wäre etwa eine aus dem früheren Ressort ausgereichte Landesförderung an einen Verband, in dem sich der ehemalige Minister engagiert. Auch solche Dinge sind in der Komplexität zu berücksichtigen.

Der Bund hat sich für einen sehr weiten Anwendungsbereich entschieden, der nicht allein erwerbsorientierte Tätigkeiten nach Ausscheiden aus dem Amt erfasst. Es gibt darüber hinaus eine Fülle an Detailfragen, wie etwa die Beteiligung eines beratenden Gremiums an der Entscheidung über die Untersagung oder die Verhängung eines Ordnungsgeldes bei Verstoß gegen die Regelungen der Karenzzeiten, die man nicht ohne Weiteres umfassend beantworten könne. Gerade weil es sich hier auch um Grundrechte handelt, geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit bei der Entscheidungsfindung. Am Ende wird die Landesregierung eine dementsprechende Verfügung auch vorlegen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wann ist denn das? – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Gehen Sie davon fest aus. Der Finanzminister ist intensiv am Arbeiten. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Professor Dr. Weber.

Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Wertes Präsidium! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Da sich das hier heute so als praktische Übung herausgestellt hat, dass man gleich mal mit einem Ergebnis anfängt: Wir werden dem Antrag zustimmen, weil wir in der Tat der Meinung sind, dass es genug Überlegungszeit gewesen ist, um sich zu der Karenzzeit seitens der Landesregierung zu positionieren. Eine Position könnte auch ein klares Nein sein. Auch damit kann man leben, wenn es ordentlich begründet ist.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Eben, eben.)

Aber einfach aussitzen und ausschweigen – das kennen wir schon von der Bundesregierung –, ist etwas, was wir absolut ablehnen,

(Vincent Kokert, CDU: Hm)

und deswegen sind wir der Meinung, lang genug überlegt, jetzt muss mal entschieden werden.

In der Sache: Karenzzeit einführen, das heißt nicht, die Regierung unter Generalverdacht zu stellen, dass da irgendwelche Lobbyisten tätig werden. Das ist das Glei

che wie bei der Besorgnis der Befangenheit, von der wir es heute hatten. Es kommt auf die Außenwirkung an. Es kommt nicht darauf an, ob im Einzelnen bei irgendjemandem tatsächlich solche Überlegungen eine Rolle spielen, sondern es geht um die Unabhängigkeit der Entscheidungsfindung, um die Außenwirkung. Da würde eine solche Karenzzeitregelung befreiend wirken.

In der Sache selbst habe ich zwei Bedenken, weshalb ich es gut fände, wenn wir darüber im Rechtsausschuss reden könnten, was aber bisher nicht beantragt ist. Bedenken eins hat Justizminister angesprochen. Das sind die Fälle, in denen eine Rückkehr in den alten Beruf nach Ausscheiden aus dem Ministeramt oder dem Amt als Parlamentarischer Staatssekretär in Rede steht, also einen Beruf, den man vor der politischen Karriere schon innehatte. Da müsste man überlegen, ob diese Überlegungen hier auch Platz greifen, denn das ist etwas …

(Vincent Kokert, CDU: Ja, weil Sie davon betroffen wären, ne?!)

Nein, ich bin ja kein Minister, aber ich wäre froh, wenn wir bald so weit wären, in der Tat.

(Vincent Kokert, CDU: Aber wir nicht!)

Dann können wir gern darüber reden. Aber für Abgeordnete steht es schon im Abgeordnetengesetz, also machen Sie sich darum mal keine Sorgen. Aber, wie gesagt, da bestehen gewisse rechtliche Bedenken.

Das Zweite ist die Länge der Karenzzeit. Im Arbeitsrecht gibt es so was Ähnliches, Wettbewerbsverbot, wenn man bei einem Arbeitgeber ausscheidet und zu einem anderen wechselt. Allerdings muss man dann, wenn man ein solches Wettbewerbsverbot hat, arbeitsvertraglich vereinbart entschädigen. Nun haben wir so eine Art Entschädigung, nämlich das Übergangsgeld, das bezahlt wird, wenn jemand aus dem Ministeramt oder aus dem Amt eines Parlamentarischen Staatssekretärs ausscheidet. Paragraf 12 des Gesetzes über die Landesminister und Paragraf 5 des Landesgesetzes über die Parlamentarischen Staatssekretäre verweisen darauf. Das könnten wir zum Vorbild nehmen. Danach ist für jeden Monat der Amtsausübung ein Monat Übergangsgeld fällig. Das heißt, das entschädigt dann für die Zeit der Karenzzeit. Wenn wir das zugrunde legen, maximal zwei Jahre,

(Vincent Kokert, CDU: Kann Till Backhaus gleich hochrechnen!)

dann hätten wir eine flexible Regelung, die dem Rechnung trägt, was auch im Antrag der LINKEN zum Ausdruck kommt, nämlich abhängig von der Dauer der Amtszeit. Ich finde, daran könnte man sich orientieren. Aber wie gesagt, ich fände es auch gut, wenn wir das im Rechtsausschuss besprechen könnten. Unabhängig davon werden wir dem Antrag aber, weil es ein wichtiges politisches Zeichen ist, zustimmen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ehlers.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe schon ein bisschen gestaunt, als ich den Antrag der LINKEN gelesen

habe, und habe erst mal gesucht, wo der eigene Vorschlag zur konkreten Umsetzung Ihrer Forderung ist. Den habe ich bei der Lektüre nicht gefunden, außer den Verweis auf einen Antrag, ich glaube, aus der vergangenen Wahlperiode. Der Antrag unterschlägt auch ein wenig, dass die beamtenrechtlichen Regelungen, Herr Ritter, auf die Sie hier abzielen, sich nicht eins zu eins auf Ministerinnen und Minister und Parlamentarische Staatssekretäre übertragen lassen. Das ist immer der erste Punkt, denn die Tätigkeit eines Beamten ist in der Regel auf ein gesamtes Berufsleben ausgelegt,

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

die für Minister oder auch Staatssekretär für einen begrenzten Zeitraum im Land. Das kann sich, Kollege Backhaus, der Name ist gerade gefallen, auch schon mal über Jahrzehnte ziehen, aber es ist trotzdem ein begrenzter Zeitraum. Deswegen, finde ich, kann man da auch kein Gleichheitszeichen dazwischensetzen und deswegen war auch Ihr Vergleich hier ein untauglicher Versuch an der Stelle.

Sie schreiben in Ihrem Antrag, eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes soll nicht möglich sein. Innerhalb des öffentlichen Dienstes ist eine Rückkehr möglich.

(Vincent Kokert, CDU: Das ist okay, ja, ja, das ist okay.)

Natürlich, das ist in Ordnung. Ich komme gleich noch mal dazu.

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Wir beklagen heute schon – und in unserer Demokratie ist es ja so, dass sich natürlich Regierungsmitglieder in der Regel, es gibt Ausnahmen, aus der Mitte des Parlamentes rekrutieren, aus den Regierungsfraktionen, das ist so gängige Praxis, gucken Sie in die Parlamente, da macht unser Parlament keine Ausnahme –: Wo sind die Unternehmer? Wo sind beispielsweise die Ärzte? Wo sind die Landwirte? Ich freue mich, dass wir mit Holger Kliewe jetzt auch wieder mal einen Landwirt dabeihaben. Die Vielfalt im Parlament

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wir reden hier von der Regierung! Warum reden Sie jetzt vom Parlament?)

beklagen wir doch seit vielen, vielen Jahren und die verschärfen wir dadurch,

(Vincent Kokert, CDU: Ja, so ist das.)

indem wir quasi ein Berufsverbot auferlegen. Das gehört doch zur Wahrheit dazu, Herr Ritter.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Ich habe gesagt, wenn Sie mir zugehört hätten, dass sich die Regierung in der Regel aus dem Parlament rekrutiert, und darum geht es doch.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das hat doch damit gar nichts zu tun! – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Das ist doch ganz weit hergeholt, an den Haaren herbeigezogen!)

Dann haben wir die Situation, dass wir nicht nur in den Parlamenten, Herr Ritter, sondern künftig auch in den Regierungen bald nur noch Beamte, Lehrer und Rechtsanwälte sitzen haben.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ach, das ist doch eine billige Ausrede!)

Das sind alles sehr ehrbare Berufe,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Natürlich ist das eine billige Ausrede! aber die Vielfalt – (Peter Ritter, DIE LINKE: Hören Sie doch auf! Das ist eine billige Ausrede!)

vor allem die Rechtsanwälte, Herr Schulte –, aber vor allem …

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Ja, ich kann ja noch auf die Vita Ihrer Minister aus Ihrer Zeit …

(Ministerin Birgit Hesse: Ja, machen Sie mal! – Peter Ritter, DIE LINKE: Einfach albern!)

Ich glaube, da kam ein Teil auch aus den Parlamenten, ein Teil kam von außerhalb.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja.)

Einen kleinen Moment, Herr Ehlers!

Also, Herr Ritter, Sie haben noch Redezeit. Und jetzt noch Ministerinnen auf der Regierungsbank aufzufordern, regelwidrig, Rede und Antwort zu stehen, das finde ich dann doch etwas schwierig.