Protokoll der Sitzung vom 13.09.2018

(Thomas Krüger, SPD: Jetzt kommt wieder eine Rechtsbelehrung. Wollen wir mal gucken!)

obwohl ein Bericht oder eine Zusammenfassung des Landes durchaus Angelegenheit des Landes wäre, aber uns geht es um ein Projekt zum Thema Tourismus, und das ist Landesangelegenheit.

Wie wir vor Kurzem aus der Zeitung entnehmen durften, ist es ja nicht nur Landesangelegenheit und damit im Bereich des Wirtschaftsministeriums angesiedelt – deswegen hat auch der Wirtschaftsminister hier gesprochen –, sondern von der Ministerpräsidentin zur Chefsache gemacht worden,

(Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Wie denn?)

was für eine gewisse Verärgerung, wie ich gehört habe, im Wirtschaftsministerium gesorgt hat. Das ist also Chefsache des Landes und damit Landesangelegenheit. Das ist das, was ich eigentlich sagen oder wo ich Sie fragen wollte, ob Ihnen das entgangen ist.

Zum anderen hat die Megalithkultur natürlich nichts mit unserer germanischen Vorzeit zu tun, die liegt noch ein bisschen davor, aber ich bin trotzdem froh, dass Sie die Bildnisse auf der Krawatte, die Sie angesprochen haben, zur Kenntnis genommen haben.

(Susann Wippermann, SPD: Ja, Adleraugen. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Die Megalithkultur gehört genauso zur unserer Vergangenheit, wie es dann die später angesiedelte germanische Kultur ist, und der widme ich mich als Forschungsgebiet im Thema Rechtsgeschichte. Deswegen trage ich eine solche Krawatte. Und wir können, glaube ich, auf alle diese in der Vergangenheit liegenden Epochen unserer Kulturentwicklung stolz sein. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2561. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2561 bei Zustimmung der Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung aller anderen Fraktionen abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 26: a) Aussprache gemäß Paragraf 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Gleichstellung in und Unabhängigkeit der Justiz gewährleisten“ auf Antrag der Fraktion DIE LINKE, in Verbindung mit b) Beratung des Antrages der Fraktion der BMV – Führungspositionen in der Justiz des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach Eignung, Leistung und Befähigung besetzen, auf Drucksache 7/2564.

Aussprache gemäß § 43 Nummer 2 GO LT zum Thema Gleichstellung in und Unabhängigkeit der Justiz gewährleisten

Antrag der Fraktion der BMV Führungspositionen in der Justiz des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach Eignung, Leistung und Befähigung besetzen – Drucksache 7/2564 –

Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktion der BMV hat der Abgeordnete Herr Dr. Manthei.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Besetzung von Spitzenämtern in der Justiz hat in der jüngeren Zeit leider zu stärkeren öffentlichen Debatten geführt. Leider! Dennoch ist der Antrag hier notwendig, denn die Regierung hat hier öffentlich Uneinigkeit demonstriert, und es ist, glaube ich, für die Bürger dieses Landes und insbesondere für die Mitarbeiter in der Justiz dieses Landes sinnvoll, wenn sie wissen, wie es in Zukunft weitergeht.

Die Ministerpräsidentin selbst hat eine Debatte angestoßen und möchte nun politischen Einfluss auf die Besetzung von Spitzenämtern in der Justiz nehmen. Sie möchte bestimmte Führungspositionen in der Justiz bundesweit ausschreiben, um den Frauenanteil zu erhöhen. Derzeit werden diese Stellen nur landesintern und nur bei Bedarf bundesweit ausgeschrieben – nicht nur derzeit, sondern eine seit Mitte der 90er-Jahre durch alle Justizminister praktizierte Praxis.

Wir fordern mit unserem Antrag die Landesregierung auf, die bisherige Praxis beizubehalten. Die Ministerpräsidentin möchte praktisch in die 90er-Jahre zurückfallen. Sie erinnern sich: Nach der Wende gab es einen gewaltigen Bedarf an Juristen. Dieser konnte auf allen Ebenen nur dadurch gedeckt werden, dass Juristen aus den westlichen Bundesländern hier in Mecklenburg-Vorpommern eingestellt beziehungsweise eingestellt und befördert wurden. Will die Ministerpräsidentin das Rad der Geschichte zurückdrehen?

(Andreas Butzki, SPD: Herr Manthei!)

Sollte es nicht heute, fast drei Jahrzehnte nach der Wende, Ziel der Landespolitik sein, endlich die eigenen Mitarbeiter in ihrer Entwicklung zu unterstützen?

Rechtlich sei der Rahmen kurz umrissen. Zu befördern ist nach den Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Das schreibt unser Grundgesetz in Artikel 33 so vor. Von Geschlecht ist da keine Rede. Nur im Einzelfall kann vor dem Hintergrund des Artikel 3 des Grundgesetzes eine Bevorzugung weiblicher Bewerber bei gleicher Eignung gerechtfertigt sein. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung im Anschluss noch umfassend rechtlich vortragen wird zu diesem Punkt – wir hatten das ja auch im Rechtsausschuss schon thematisiert – beziehungsweise bei dem Punkt der Gleichstellung gehe ich fest davon aus, dass die Kollegin Bernhardt von der Fraktion DIE LINKE sich dazu noch gleich umfassend äußern wird.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Auch das!)

Ich möchte daher auf weitere politische Gesichtspunkte hinweisen, denn meiner Meinung nach ist nicht das Rechtliche, sondern das Politische das Entscheidende. Dass sich Politik im Rahmen des Rechts zu halten hat, ist eine Selbstverständlichkeit. Wir machten es uns aber zu einfach, aus dem Landtag einen Gerichtssaal zu machen und uns vor politischen Entscheidungen zu drücken. Nicht alles, was rechtlich möglich ist, ist auch sinnvoll. In politischer Hinsicht gilt es, von Anfang an schon den Verdacht auszuräumen, dass die Landesregierung politisch angenehme Richter oder Staatsanwälte aus anderen Bundesländern ins Land holen will. Es geht wohlgemerkt nur um den Verdacht! Dieser ist ja sofort nach Bekanntwerden der Pläne geäußert werden.

Selbstverständlich wird die Ministerpräsidentin diesen Verdacht entschieden zurückweisen, aber darum geht es nicht. Ich vergleiche die Situation mit der Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit vor Gericht. Sie kennen das. Wenn ein Beteiligter einer Gerichtsverhandlung meint, er könne von einem Richter kein objektives Urteil erwarten, hat er die Möglichkeit, den Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Entscheidend ist also nicht, ob der Richter tatsächlich befangen ist, sondern ob man besorgt sein könnte, dass er es ist.

So verhält es sich hier auch, denn es gibt für den plötzlichen Vorstoß der Ministerpräsidentin keinen objektiv nachvollziehbaren Grund. Im Gegenteil, eine jahrzehntelange Praxis soll nunmehr geändert werden, ohne dass sich am Sachverhalt irgendetwas geändert hätte. Und so entsteht der Verdacht des Versuchs einer politischen Einflussnahme. Von den 620 Richtern und Staatsanwälten sind 254 Frauen, also 41 Prozent. Es gibt also gar keinen Bedarf wie am Anfang der 90er-Jahre. Ganz offensichtlich ist es lediglich so, dass Juristinnen vor dem mühsamen Weg zurückschrecken, der vor einer Beförderung liegt. Hierzu muss man wissen, dass derzeit ein zweijähriger Dienst im Justizministerium in Schwerin notwendig ist, um sich auf bestimmte Führungspositionen erfolgreich bewerben zu können – für Mitarbeiter in Vorpommern und im östlichen Mecklenburg eine erhebliche Hürde, zumal, wenn zu Hause Kinder zu versorgen sind.

(Beifall Dr. Ralph Weber, AfD)

Neben dem fehlenden Bedarf ist auch ein weiterer wichtiger politischer Punkt zu beachten, und zwar die Mitarbeitermotivation. Ist es nicht Aufgabe eines Arbeitgebers – hier des Landes Mecklenburg-Vorpommern –, seine eigenen Mitarbeiter zu motivieren? Wir haben doch gerade erst einen massiven Eingriff in die Justiz hinter uns, die Gerichtsstrukturreform. Die Hälfte der Amtsgerichte wurde geschlossen, mit all den negativen Folgen, für die Bürger natürlich in erster Linie, aber eben auch für die Mitarbeiter. Von 21 Amtsgerichten sind nur noch 10 übrig.

Hier in unserem heutigen Zusammenhang ist dabei folgender Effekt zu beachten: Mit der Schließung von über der Hälfte der Amtsgerichte entfielen auch zahlreiche Weiterentwicklungsmöglichkeiten für Mitarbeiter der Justiz, zum Bespiel die Beförderung zu einem Amtsgerichtsdirektor. Auch darüber hinaus gibt es nur wenige Beförderungsmöglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern. Wenn ich die Zahlen richtig in Erinnerung habe, die Frau Justizministerin im Rechtsausschuss wiedergegeben hat, gibt es bei den höheren, also ab R3-Richterbesoldung aufwärts, lediglich 36 Beförderungsstellen für alle Mitarbeiter. Und nun soll auch hier ohne Not von der jahrzehntelangen Praxis abgewichen werden, Stellen landesintern auszuschreiben. Welches Signal wird damit an die eigenen Mitarbeiter gesandt? Warum werden die eigenen Mitarbeiter nicht gefördert?

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin! In der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten hoch qualifizierte und hoch motivierte Juristinnen. Hören Sie auf, Signale zu senden, die sagen, die eigenen Mitarbeiterinnen sind nicht gut genug!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und BMV)

Zu Recht sind die Ausschreibungen auf das Land – aus personalwirtschaftlichen Gründen – beschränkt worden. Wird ein Mitarbeiter auf eine hohe Position befördert, wird eine darunterliegende Stelle frei. Auf die können sich dann wiederum Mitarbeiter von wiederum darunterliegenden Stellen bewerben und so weiter.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ein Kommen und Gehen.)

So bleibt Bewegung im System und interessierte Mitarbeiter werden mit einer Aussicht auf eine Beförderung motiviert. Doch was passiert jetzt, wenn sich die Pläne der Ministerpräsidentin durchsetzen sollten? Es wird an der Spitze durch einen Import ausgetauscht und in der Folge werden alle darunterliegenden Stellen blockiert. Es gibt keine Bewegung, keine Aussichten für die eigenen Mitarbeiter, dass sie sich weiterentwickeln können. In jedem Fall aber hat die Ministerpräsidentin mit der von ihr unnötig angestoßenen Diskussion Nebelkerzen gezündet. Offensichtlich möchte sie von den dringendsten Aufgaben in der Justiz ablenken. Hierzu zählen etwa die Nachwuchsgewinnung und die dringend notwendige Aufstockung der Staatsanwaltsstellen.

Wir alle haben hier schon mehrfach die Pensionierungswelle diskutiert, die auf uns zurollt. Bis 2030 werden über die Hälfte aller Richter und Staatsanwälte pensioniert. Schon jetzt haben wir bei den Staatsanwaltschaften einen Mehrbedarf von 20 Prozent. Es fehlen konkret 29 Staatsanwälte. Hier sollte das Augenmerk – und es liegt ja auch das Augenmerk in der Politik, in der Jus

tizpolitik darauf – liegen und es sollten nicht solche unnötigen Diskussionen geführt werden. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der BMV und Dr. Ralph Weber, AfD)

Ums Wort gebeten hat die Justizministerin des Landes. Frau Hoffmeister, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, dem wichtigen Thema, dem wir uns hier widmen, tut eine sachliche Debatte heute deutlich gut. Ich will meinen Ausführungen etwas Grundsätzliches voranstellen und lassen Sie mich deshalb zuallererst etwas zum tragenden Verfassungsprinzip sagen, um das es hier im Kern geht: die Gewaltenteilung nach Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes beziehungsweise Artikel 3 Absatz 1 unserer Landesverfassung.

Die Trennung der Gewalten ist ein tragender Grundsatz in unserem Rechtsstaat und schon seit der Zeit der Aufklärung unverzichtbare Bedingung eines modernen Verfassungsstaates. So formulierte die französische Nationalversammlung bereits in Artikel 16 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789: „Eine Gesellschaft, in der weder die Gewährleistung der Rechte gesichert noch die Gewaltenteilung festgelegt ist, hat keine Verfassung.“ In unserem modernen Verfassungsstaat, der diesem Geist entspringt, haben alle drei Gewalten eine einheitliche Legitimation in der Volkssouveränität. Jegliche von der Legislative, Exekutive und Judikative ausgeübte Gewalt muss auf eine demokratische Entscheidung des Volkes zurückgeführt werden. Das gilt auch für die rechtsprechende Gewalt, die ihre Urteile bekanntlich im Namen des Volkes spricht.

Bei dieser einheitlichen Grundlage aller drei Gewalten wird Gewaltenteilung zu einem funktionalen Verfassungsprinzip. Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung sind durchaus eigenständig, mit dem Ziel der gegenseitigen Kontrolle, Hemmung und Mäßigung bei der Ausübung der jeweiligen Staatsgewalt. Der Justiz kommt dabei eine besonders wichtige Rolle zu, eine Wächterrolle. Sie hat die Handlungen der anderen Organe und auch sich selbst, wenn wir an den Instanzenzug denken, nach Maßgabe von Gesetz und Recht – und zwar nur und ausschließlich nach Maßgabe von Gesetz und Recht – zu überwachen und zu kontrollieren und gegebenenfalls auch in ihre Schranken zu verweisen.

Allerdings sind die Staatsgewalten gerade wegen ihres gemeinsamen Fundaments, der Volkssouveränität, auch notwendig funktional miteinander verschränkt und keineswegs überschneidungsfrei. Und so ist es auch bei diesem Thema, bei der personellen Ausstattung der Justiz im Zusammenwirken zwischen vollziehender Gewalt und Rechtsprechung. Zentrale Vorschrift, die hier im Mittelpunkt steht, ist Artikel 48 unserer Landesverfassung,

(allgemeine Unruhe)

Artikel 48 unserer Landesverfassung, der der Ministerpräsidentin die Befugnis zur Ernennung der Richterinnen und Richter zuweist, denn auf diesem Weg wird der Justiz ihre demokratische Legitimation verschafft, abgeleitet von der durch Wahl begründeten parlamentarischen

Legitimation der Exekutive. Auf Artikel 48 Landesverfassung komme ich an anderer Stelle noch mal zurück.

Und, Herr Dr. Manthei, es ist richtig, wir haben versucht, die Debatte bereits zu versachlichen nach der Erörterung im Rechtsausschuss vor etwa zwei Wochen. Ich will auf einige dieser Aspekte an dieser Stelle auch gerne noch mal eingehen.

Zunächst zur Besetzung von Spitzenpositionen: Es ist mir sehr wichtig, darauf hinzuweisen, dass sämtlichen Beförderungsverfahren ein standardisiertes und transparentes Verfahren zugrunde liegt. Das gilt auch für die in dieser Legislatur jetzt frei werdenden Spitzenämter der Justiz. Das Justizministerium hat für die Beförderungsverfahren der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Einvernehmen mit den Oberpräsidenten und dem Generalstaatsanwalt ein standardisiertes Verfahren festgelegt. Grundsätzlich sind sämtliche Beförderungsstellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auszuschreiben, und da der Ministerpräsidentin die Zustimmung zur Ernennung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten ab der Besoldungsgruppe R3 vorbehalten ist – darauf komme ich wie gesagt noch mal zurück –, werden derartige Beförderungsverfahren jetzt der Ministerpräsidentin vor Veröffentlichung der Ausschreibung mitgeteilt.

Nach Eingang der Bewerbungen fordert das Justizministerium von den Dienstvorgesetzten der Bewerberinnen und Bewerber sogenannte Anlassbeurteilungen an. Sobald sämtliche Beurteilungen vorliegen, wird von dem Oberpräsidenten beziehungsweise vom Generalstaatsanwalt, in dessen Geschäftsbereich die Stelle nachzubesetzen ist, ein sogenannter Besetzungsbericht mit einem Besetzungsvorschlag erbeten. Der Besetzungsvorschlag hat den in Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz verankerten Grundsatz der Bestenauslese zu beachten. Das bedeutet, dass die für das Beförderungsamt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung am besten geeignete Person vorgeschlagen wird.

Anschließend trifft das Justizministerium eine Auswahlentscheidung unter den Bewerberinnen und Bewerbern, gleichfalls nach dem Grundsatz der Bestenauslese. Im Anschluss daran werden die Interessenvertretungen beteiligt, also der Präsidialrat beziehungsweise der erweiterte Hauptstaatsanwaltsrat, und die Interessenvertretungen geben eine Stellungnahme zur persönlichen und fachlichen Eignung der vorgeschlagenen Person ab und können Gegenvorschläge unterbreiten. Parallel dazu wird die Zustimmung der Gleichstellungsbeauftragten eingeholt. Sprechen sich die Interessenvertretungen gegen eine fachliche und persönliche Eignung der vorgeschlagenen Person aus oder machen sie Gegenvorschläge, so ist die Angelegenheit zwischen der Interessenvertretung und dem Justizministerium zu erörtern. Führt die Erörterung nicht zu einer Einigung, können beide Seiten die Einigungsstelle anrufen.

Liegen die Zustimmungen der Interessenvertretungen vor, leitet das Justizministerium Ernennungsvorschläge ab der Besoldungsgruppe R3 der Ministerpräsidentin mit der Bitte um Zustimmung zu. Im Rahmen des Zustimmungsverfahrens überprüft die Ministerpräsidentin die Rechtmäßigkeit des Auswahlverfahrens, der Auswahlentscheidung und des Ernennungsverfahrens. Nach

Zustimmung durch die Ministerpräsidentin erfolgt dann die Ernennung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass der Ministerpräsidentin die Zustimmung zur Ernennung für bestimmte Beförderungsämter vorbehalten ist, ist nicht nur nicht zu kritisieren und tangiert auch nicht die Unabhängigkeit der Justiz, sondern geht eben auf Artikel 48 unserer Landesverfassung zurück. Nach Artikel 48 der Landesverfassung ernennt die Ministerpräsidentin die Beamten und Richter, stellt die Angestellten und Arbeiter des Landes ein und sie kann diese Befugnis übertragen. Das Recht zur Ernennung und Einstellung beinhaltet auch das Recht zur Beförderung, Höhergruppierung, Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand. Diese Befugnis zur Ernennung und Einstellung ist keine bloße Formsache. Darin enthalten ist das Recht zur Personalauswahl, wieder nach dem Prinzip der Bestenauslese, und zur Gestaltung der diese Auswahl regelnden Verfahren.