Was ich sehr bemerkenswert finde, ist, von der Logik her, wie die LINKEN ihren Antrag hier einbringen und, was strukturelles Denken betrifft, dem einen oder anderen hier im Hause vielleicht weit voraus sind, weil der Ansatz von Herrn Koplin, so, wie er ihn vorgetragen hat, dass genau diese Dinge, die da zutage getreten sind, in einem Kreisverband – das ist mir vielleicht auch noch mal wichtig, das an dieser Stelle zu sagen, hier werden immer so
und am Ende, häufig ist es so im Leben, sind es nicht alle, sondern es sind handelnde Leute in einem Kreisverband.
Deswegen ist es vielleicht dann auch eher angebracht, mal einen AWO-Kreisverband Schwerin-Parchim hier zu benennen und nicht pauschal alle Kreisverbände in einen Topf zu werfen.
Aber ich finde es schon richtig, dass Sie das Thema Transparenz im Prinzip zu Ihrem Thema gemacht haben. Ich kann mich abschließend noch nicht positionieren, weil ich glaube, ich muss auch noch mal Dinge hören aus der Diskussion heraus, gerade wenn ich so einen Punkt hier unten nehme, drittletzte Zeile: „Offenlegung der Wirtschaftspläne“. Da bin ich schon noch mal gespannt, wie Sie das präzisieren. Meinen Sie da tatsächlich jeden einzelnen Kreisverband bis in die letzte Organisationsstruktur? Oder auch im Punkt I.2, Sie fordern „weitere Schritte“. Welche Schritte? Also dazu würde ich mich nachher gerne noch mal äußern, wenn Sie das etwas präziser hier zum Ausdruck bringen.
Wenn ich dann zum Antrag der AfD komme, muss ich ganz weit in Erinnerung zurückgehen, auf den Januar 2017. Ich weiß nicht, ob Sie sich auch noch erinnern können, es war ja schon damals sehr holprig in der Januarsitzung im Landtag, dass Sie den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses dann noch mal selbst ändern mussten, ich glaube, mit circa sechs Änderungen. Ich will Ihnen nur sagen, das hat sich so arbeitstechnisch fortgesetzt. Und vielleicht liegt es auch an mir, das mag sein, wobei ich heute den Eindruck hatte, dass auch der eine oder andere von den Kollegen Schwierigkeiten hatte, Ihrem Redner hier zu folgen. Wenn man sieht, dass Sie so einen Antrag einbringen – es sind dann im Januar nachher zwei Jahre –, und wir mal schauen, was ist seitdem passiert, Sie wollten da so ein bisschen immer die Lokomotive spielen, meine Kollegen haben mich immer gefragt, was ist denn im Ausschuss jetzt gelaufen: Ich hatte, ehrlich gesagt, immer Schwierigkeiten, das wiederzugeben, ähnlich wie bei der Einbringungsrede hier,
weil Sie es nicht so richtig auf den Punkt bringen, jetzt sage ich auch mal, als Fraktion. Das ging schon los, dass wir anderen immer die Anträge nachbessern mussten, damit sie überhaupt beschlussfähig wurden, ansonsten wären wir gar nicht zum Arbeiten gekommen. Und jetzt haben wir im Prinzip, ich sage mal, vorsichtig formuliert, einige Anhörungen vollzogen und immer wieder ist es so, wenn der Fragesteller auf Ihre Fragen nicht so antwortet, wie das Drehbuch es vorsieht, dann wird trotzdem die nächste Frage so vorgelesen wie aufgeschrieben und es ist immer schwierig, die Zusammenhänge zu erkennen. So geht es mir heute auch. Ich habe den Eindruck, Sie haben da keinen richtigen Plan.
Das führt eigentlich auch dazu, wenn ich wieder zum Thema Logik zurückkomme, wir setzen einen Untersu
chungsausschuss ein, Sie definieren ganz klar – und das hat das Parlament hier beschlossen –, der Parlamentarische Untersuchungsausschuss soll eben aufgrund der Vorwürfe, die existieren, in diesem Fall haben wir definiert AWO-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, die Verwendung von Landesmitteln, Untreuevorwürfe und so weiter, Machtmissbrauch, das soll alles untersucht werden. Wir haben im Prinzip so gut wie noch gar nichts gemacht und heute präsentieren Sie Ihr Ergebnis, was schon immer feststand. Das ist zumindest mein Eindruck.
Dieses Ergebnis ist durch Sie dann niedergeschrieben, auch sehr umfangreich, im Prinzip alles unter Punkt II. Für Sie steht alles fest, aber glauben Sie mir – für die, die noch nie in diesem Ausschuss waren –, es steht da in dem Sinne, was Sie aufarbeiten wollen, überhaupt nichts fest. Es steht natürlich fest, dass wir vernünftig mit Steuermitteln umgehen müssen und dass das untersucht werden muss, und das tun wir auch. Aber die Schlussfolgerung zum heutigen Tage zu ziehen und alles zu definieren und festzulegen, ist aus meiner Sicht eine Vorwegnahme des Ergebnisses und würde in der Logik möglicherweise dazu führen, dass wir auf Ihren Antrag hin vielleicht die Arbeit des Untersuchungsausschusses einstellen sollten. Das, glaube ich, wäre nicht der richtige Weg. Dann sollten Sie sich intern vielleicht mal beraten, ob wir mit Zwischenberichten arbeiten oder Ähnlichem, aber da wird Ihnen wahrscheinlich Ihr Mitglied dort sagen, das ist nicht möglich, weil wir noch gar nichts ausgewertet, definiert und niedergeschrieben haben.
Insofern warte ich jetzt erst noch mal ab, ob es neue Erkenntnisse gibt bei dem Redner, die sich vielleicht aufgrund der Debatte ergeben haben. Nicht, dass das wieder so ein strukturierter Beitrag ist, wo ich Schwierigkeiten habe. Dann würde ich wirklich noch mal in mich gehen, ob es an mir liegt. Aber zum jetzigen Zeitpunkt muss ich Ihnen sagen, vorweggenommene Ergebnisse sind mit uns nicht zu machen. Es wird daran gearbeitet in den Fraktionen und wir können, so, wie von den LINKEN favorisiert, über weitere Maßnahmen, was Transparenz et cetera betrifft, gerne diskutieren, aber über den Antrag, so, wie Sie ihn vorgelegt haben, ist er aus meiner Sicht nicht beschlussfähig und sollte eher dazu führen, dass Sie, wenn Sie in sich gehen, diesen Antrag heute hier zurückziehen sollten. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich denke, dass wir uns erst recht nach der Debatte um das Landespflegegesetz in zwei Dingen einig sind: Die demografischen Veränderungen stellen den Sozialstaat vor ständig wachsende Aufgaben. Soziale Dienstleistungen rund um die Bedürfnisse nicht nur alter, sondern auch bedürftiger Menschen werden daher immer wichtiger. Das ist schlicht ein objektiver Faktor.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich im Zusammenhang mit der Privatisierungswelle der 90er-Jahre vom Vorsorgestaat zum Gewährleistungsstaat entwickelt. Der
Sozialstaat hat dabei die Erbringung dieser Dienstleistungen in einem wachsenden Maße auf die Träger der Freien Wohlfahrtspflege übertragen. Letztlich wurde damit auch das Subsidiaritätsprinzip über Bord geworfen. Die Freie Wohlfahrtspflege soll ihrem Auftrag gemäß für gerechte Lebensverhältnisse aller Menschen in unserem Land wirken.
Deshalb wird die Arbeit der Wohlfahrtsverbände auch mit einem großen Teil des Sozialbudgets finanziert, denn weit über 90 Prozent erhalten die Wohlfahrtsverbände aus staatlichen Mitteln beziehungsweise den Sozialversicherungen. Mehrheitlich handelt es sich dabei um Leistungsentgelte, zum Beispiel aus der Pflegeversicherung, teilweise gibt es aber auch pauschale Zuschüsse. Dazu habe ich bereits zum Landespflegegesetz ausgeführt. Je mehr der Staat sich im Zuge der globalen Einsparungen aus der öffentlichen Wohlfahrtspflege verabschiedete, haben sich die Träger der Freien Wohlfahrtspflege darüber hinaus aber auch immer mehr auf die Erwirtschaftung von Einnahmen in rein wirtschaftlichen oder zumindest wirtschaftsnahen Bereichen – Betreibung von Seniorencafés, Pflegeheimen, Kindergärten – orientiert, aber auch orientiert haben müssen. Sie sind deshalb auch schlicht eine wirtschaftliche Macht geworden. Im Gegensatz zu ihrem Auftrag, für gerechte Lebensverhältnisse aller Menschen in unserem Land zu wirken, wird aber gerade deswegen die Erfüllung ihrer Aufgaben auf dem Rücken ihrer Mitarbeiter ausgetragen, denn diese werden erheblich unter Tarif bezahlt.
Gleichzeitig werden aber im Ausland Kindertagesstätten eröffnet. Den Zusammenhang möge mir mal jemand nachvollziehbar erklären!
Der Auftrag der Landesverfassung aus ihrem Artikel 19 Absatz 2 beinhaltet einen Schutzauftrag und einen Auftrag zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege, und zwar hier im Land Mecklenburg-Vorpommern. Dafür werden vom Land die erheblichen Mittel zur Verfügung gestellt. Doch beinahe unbemerkt von der öffentlichen Wahrnehmung haben sich unter diesen Schirm die gemeinnützigen Verbände der Freien Wohlfahrtspflege zu Großunternehmen entwickelt,
zu Unternehmen, deren vielfältige Unterorganisationen und gemeinnützigen GmbHs eine jegliche gesellschaftliche Kontrolle fast unmöglich machen. Dies steht aus meiner Sicht bereits im Widerspruch zu Paragraf 66 Absatz 2 der Abgabenordnung. Zitat aus dem Gesetz: „Wohlfahrtspflege ist die planmäßige, zum Wohle der Allgemeinheit und nicht des Erwerbs wegen ausgeübte Sorge für notleidende und gefährdete Mitmenschen. Die Sorge kann sich auf das gesundheitliche, sittliche, erzieherische oder wirtschaftliche Wohl erstrecken und Vorbeugung oder Abhilfe bezwecken.“ Adressat der Regelungen sind die notleidenden und gefährdeten Mitmenschen und nicht die Wohlfahrtsverbände.
Ja, es ist richtig, dass man als Zwischenstand des Untersuchungsausschusses bereits jetzt konstatieren kann, es gab erkennbar eine organisierte Sorg-, gar Verantwortungslosigkeit. Doch wir sollten das Endergebnis der Ausschussarbeit nicht bereits vorwegnehmen. Der Un
tersuchungsausschuss, der arbeitet noch. Es verbietet sich daher in diesem Stadium des Ganges der Untersuchungen, bereits ein abschließendes Ergebnis in den Mund zu nehmen.
Wir können mit Sicherheit davon ausgehen, dass der Abschlussbericht eine umfängliche Fehleranalyse beinhalten wird.
Er wird dem Landtag auch Empfehlungen für eine Neuordnung der Vorschriften für die Förderung der Freien Wohlfahrtspflege geben. Er wird vor allem die vom Landesrechnungshof und von anderen vorgetragene Kritik zu berücksichtigen haben, insbesondere zum Thema Transparenz. Aber auch die Wohlfahrtsverbände werden ihre Interessen einbringen wollen. Vor allem aber benötigen wir eine stärkere parlamentarische Kontrolle auch in tiefere Strukturen, aber nicht irgendwann, sondern bereits jetzt. Nachträgliche Transparenz ist schon angesichts der Summen, um die es geht, viel zu wenig. Auch wenn die Anträge aus der Sicht der BMV zu unkonkret und nicht terminiert sind,
so haben sie zumindest eines bewirkt, dass die Landesregierung nun auf Druck der Anträge selbst in die Offensive geht, ein geschickter Zug.
Das ist nun wirklich verwunderlich, stimmt aber doch mehr als nachdenklich, denn noch im Juni des Jahres teilte das Sozialministerium dem NDR bei Radio MV auf Nachfrage mit, dass es konkrete Planungen für ein solches Gesetz nicht gebe. Ein solches Vorhaben stehe ja auch nicht im Koalitionsvertrag. Dies stimmt auch deshalb bedenklich, da die LIGA der Spitzenverbände ja nicht nur mit einer Transparenzinitiative selbst aktiv geworden ist. Nein, die LIGA der Spitzenverbände hat bereits am 19.04.2016, also vor mehr als zwei Jahren, selbst vorgeschlagen, ich zitiere, „das partnerschaftliche Verhältnis zwischen dem Land, den Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege in einem Wohlfahrtsgesetz neu zu justieren und im Sinn und Geist der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auszugestalten“. Zitatende. Es scheint, dass wieder einmal der Hund zum Jagen getragen werden muss.
Die Antragsteller, also auch wir, die BMV, können somit Forderungen zur Vergabe und Kontrolle der Mittelausgabe in konkreter Gestalt in das Gesetzgebungsverfahren einbringen. So können wir die Anträge der LINKEN und der AfD hier und heute nur ablehnen. – Vielen Dank.
Ich möchte mich an dieser Stelle beim Abgeordneten Herrn Schwarz bedanken, der sich bemüht hat, doch für etwas weniger Lautstärke im Plenarsaal zu sorgen.
(Marc Reinhardt, CDU: Herzlichen Glückwunsch, Thomas! – Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Peter Ritter, DIE LINKE)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich will mit einer Feststellung beginnen: Meines Wissens ist bisher nicht ein Fall bekannt, dass irgendein Wohlfahrtsverband in Mecklenburg-Vorpommern öffentliche Mittel veruntreut hat, nicht ein Fall. Weder AWO noch DRK, noch Volkssolidarität, keiner hat einen Vorgang auf dem Tisch liegen, wo man sagen kann, da sind öffentliche Mittel veruntreut worden und nicht zweckentsprechend verwendet worden. Das ist doch so, ja? Das muss man wissen.
Dann kommt also Frau Weißig her und sagt, also das Subsidiaritätsprinzip wurde abgeschafft. Da stelle ich mir die Frage, wo wurde denn das Subsidiaritätsprinzip abgeschafft. Das müssten Sie noch mal erklären. Subsidiaritätsprinzip heißt ja nichts anderes, als dass der Staat sich bei Aufgabenwahrnehmungen zurückhalten soll, wenn andere es besser beziehungsweise genauso gut können. Das heißt, dass Freie Wohlfahrtspflege tätig ist, ist ja gerade Ausdruck dieses Subsidiaritätsgedankens.
Wenn man sich unsere Situation anguckt, dann haben wir es – das hat die Ministerin wunderbar dargelegt – mit zwei Bereichen zu tun. Wir haben es auf der einen Seite mit dem Bereich in der Wohlfahrtspflege zu tun, wo die Wohlfahrtspflege wirtschaftlich agiert und vergleichbar ist mit allen anderen, die also quasi in dem Bereich wirtschaftlich agieren. Und auf der anderen Seite haben wir es mit einem Bereich zu tun, der letztendlich öffentlich gefördert wird, weil eben nicht die Möglichkeit besteht, diese Leistungen auf dem Markt in irgendeiner Form zu erbringen. Das sind die Beratungsleistungen, die angesprochen worden sind.