Protokoll der Sitzung vom 26.10.2018

(Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2679 zur Beratung an den Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen von AfD, DIE LINKE, BMV und des fraktionslosen Abgeordneten und einer Enthaltung aus der Fraktion der AfD abgelehnt.

Wir kommen...

(Unruhe auf der Regierungsbank)

Ich ergreife jetzt die Gelegenheit, noch mal an die Regierungsbank zu appellieren, dass während der Abstimmung von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen ist.

(Unruhe auf der Regierungsbank)

Wir sind in der Abstimmung, meine Herren, auf der rechten und auf der linken Seite. Wir sind in der Abstimmung.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2679. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2679 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BMV, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, großen Teilen der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten und drei Stimmenthaltungen aus der Fraktion der AfD abgelehnt.

Herr Ritter hat angezeigt, dass er sich an der Abstimmung nicht beteiligt, und möchte eine persönliche Bemerkung nach Paragraf 88 machen. Bitte schön, Herr Ritter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Kokert hat mir vorgehalten, ich würde die angebliche Brücke, die er versucht hat zu bauen, von vornherein einreißen, und mir mithin unterstellt, ich hätte kein Interesse daran, das Schicksal der Opfer aufzuklären.

(Vincent Kokert, CDU: Was?)

Das muss ich strikt zurückweisen, weil diese Brücke, die Sie gebaut haben

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Ich habe da was anderes gehört. – Zuruf von Dietmar Eifler, CDU)

oder bauen wollten, wieder einmal nur der Versuch war, hier den Eindruck zu erwecken, dass allein Ihre Fraktion sich dem Interesse der Opfer zuwendet und nur das, was Sie hier als praktischen Weg vorschlagen, der gangbare Weg ist. Das halte ich für falsch.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU)

Unser Antrag wäre eine Möglichkeit gewesen, diesen Weg gemeinsam zu gehen. Diese Brücke, diese Brücke, die haben Sie nicht betreten, und deshalb ist es falsch und deswegen muss ich es von mir weisen, dass Sie mir unterstellen, dass ich hier irgendwelche Brücken abreißen würde. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 26: Beratung des Antrages der Fraktion der BMV – Dokumentation der Schwimmfähigkeit im Grundschulzeugnis, Drucksache 7/2686.

Antrag der Fraktion der BMV Dokumentation der Schwimmfähigkeit im Grundschulzeugnis – Drucksache 7/2686 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der BMV der Abgeordnete Herr Dr. Manthei.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Zahl der Badetoten in Deutschland ist über Jahre hinweg konstant hoch. Wir haben für 2018 bis Ende August einen Höchststand seit zehn Jahren erreicht. Es sind in Deutschland 445 Menschen ertrunken, 148 noch mehr als im vergangenen Jahr. In Mecklenburg-Vorpommern waren es 30 Menschen, die ertrunken sind, eine Zunahme von 9 Menschen im Vergleich zum letzten Jahr, oder anders ausgedrückt, eine Zunahme von 43 Prozent.

(allgemeine Unruhe)

Besonders schlimm ist der Anstieg bei den Kindern. Wir haben 2018 26 Kinder – 26 Kinder, die jünger oder gleich zehn Jahre alt waren, die ertrunken sind. Das ist auch ein Anstieg um 13 Kinder. Aber nicht nur das, auch bei den 11 bis 15 Jahre alten Kindern, von mir aus Jugendlichen,

gab es 13 Ertrinkungsfälle in Deutschland, auch ein Anstieg um 9 Fälle. Und was man bei den Ertrinkungsfällen auch immer dazusagen muss, es gibt ja auch die sogenannten Beinaheertrinkungsfälle,...

(Unruhe bei Dirk Friedriszik, SPD, und Erwin Sellering, SPD – Glocke der Vizepräsidentin)

Jetzt können Sie fortfahren, Herr Dr. Manthei.

Danke schön.

Es ist ja Ruhe.

Was neben den Ertrinkungsfällen auch zu beachten ist, sind die sogenannten Beinaheertrinkungsfälle, das heißt die Fälle, in denen ein Mensch einen Sauerstoffmangel hatte unter Wasser, dann quasi gerettet wurde, aber in vielen Fällen bleibende Schäden erleidet.

Es geht beim Thema Schwimmen um das Leben, aber es geht auch um vieles andere. Schwimmen zu können, ermöglicht die Ausübung eines gesunden Sports, sei es privat oder im Verein. Es ist Voraussetzung für alle möglichen Arten des Wassersports – gestern hatten wir ja das Thema Bundesstützpunkt –, Segeln zum Beispiel.

(Andreas Butzki, SPD: Was hat das mit dem Antrag zu tun?)

Viele Wassersportarten setzen voraus, dass Kinder schwimmen können,

(Andreas Butzki, SPD: Was hat das mit dem Antrag zu tun?)

für Kinder und Jugendliche eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung.

(Andreas Butzki, SPD: Na da erzähle ich Ihnen nachher noch mal was dazu.)

Unsere Wasserrettungsorganisationen benötigen junge sichere Schwimmer, um sie zu Rettungsschwimmern auszubilden. Damit wiederum wird das Ehrenamt gestärkt, denn bekanntlich werden unsere Strände im Wesentlichen von ehrenamtlich tätigen Rettungsschwimmern abgesichert.

(Andreas Butzki, SPD: Dann hätten Sie einen anderen Antrag stellen müssen zu dem, was Sie jetzt hier erzählen. Mann, Herr Manthei!)

Aber sicher schwimmen zu können, ist für alle Generationen wichtig. Jeder, der regelmäßig eine Schwimmhalle besucht, weiß, wie intensiv Gesundheitssportkurse im Wasser genutzt werden. Es ist also nachvollziehbar und notwendig, dass die Notwendigkeit des sicheren Schwimmens Einzug in die politische Debatte findet.

(Andreas Butzki, SPD: Das kann ich alles nachvollziehen, was Sie sagen.)

Nun zu den strukturellen Bedingungen in MecklenburgVorpommern. Die Kommunen bekommen keine geson

derten finanziellen Mittel zur Unterstützung finanzschwacher Gemeinden bei der Absicherung des Schwimmunterrichts an den Grundschulen. Die Landesregierung ist nicht gewillt, mit den Kommunen zusammen ein Konzept zu erarbeiten, das die Versorgung mit öffentlichen Schwimmhallen verbessert. Demnach wird die untere Ebene im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung mit den technischen und personellen Voraussetzungen für Schwimmhallen alleingelassen. Einige Grundschulen können dem Auftrag, Schwimmunterricht durchzuführen, schwer bis gar nicht nachkommen. Ziel aller Maßnahmen muss es sein, allen Grundschülern die Chance zu bieten, sichere Schwimmer zu werden. Wir sind von diesem Ziel weit entfernt.

Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft schätzt die Zahl der Schüler, die nach der Grundschule nicht sicher schwimmen können, bundesweit auf erschreckende 60 Prozent. Die Dunkelziffer wird wie immer deutlich höher liegen, und diese Entwicklung birgt auf lange Sicht ein erhebliches Risiko mit Blick auf die Badetoten.

Ich habe keinen Grund zur Annahme, dass die Zahlen in Mecklenburg-Vorpommern wesentlich besser sind. Erst dieses Jahr hat die Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes in Neustrelitz mit drei Grundschulen einen Schwimmtest durchgeführt. Die gestellten Aufgaben bildeten die Voraussetzungen für das „Seepferdchen“, also insbesondere muss dort das Kind einmal eine Strecke von 25 Metern schwimmen können – ein Abzeichen, mit dem man nach den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz nicht als sicherer Schwimmer gilt.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Genau.)

Das Ergebnis dieses Schwimmtests lautete: Ein Viertel der 133 Schüler aus acht 3. Klassen hat den Test nicht bestanden. Das heißt, sie haben noch nicht einmal den Test bestanden, um das „Seepferdchen“ zu erlangen. Mit dem „Seepferdchen“ gilt man eben nicht als sicherer Schwimmer. Es kann also davon ausgegangen werden, dass viel weniger Grundschüler sichere Schwimmer sind, denn das ist man erst mit dem Erreichen des Jugendschwimmabzeichens Bronze.

Der hier vorliegende Antrag ist ein kleiner, aber wichtiger Baustein auf dem Weg. Grundschulen schaffen es aus unterschiedlichen Gründen nicht, Schülern das sichere Schwimmen beizubringen. Das muss dann im Zeugnis vermerkt werden. Lehrer auf den weiterführenden Schulen und vor allem die Eltern müssen wissen, ob ihr Kind Nachholbedarf hat. Nur dann kann auch nachgesteuert werden. Wenn man – wenn ich die Kollegin Frau Friemann-Jennert hier mal zitieren darf – von einer großen Verantwortung spricht, für einen frühen Schwimmunterricht sensibilisiert zu sein, dass die Eltern dies unterstützen sollen, kann ich das nur unterstreichen und gerade deshalb dürfen auch diese Informationen nicht vorenthalten werden.

Die Dokumentation im Zeugnis dürfte für MecklenburgVorpommern nicht schwierig zu bewerkstelligen sein. Das Schulinformations- und Planungssystem erfasst ohnehin Daten zum Schwimmunterricht, wie ich mir erlaubt habe, aus der Anfrage der Kollegin Frau Oldenburg, aus der Antwort auf ihre Kleine Anfrage, zu entnehmen.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Dafür sind die ja da.)

So werden...

Danke schön.