Das reicht aber nicht, da die Daten anonymisiert sind und weder den Eltern noch den Lehrern der weiterführenden Schulen zur Verfügung stehen. Erst mit dem Zeugniseintrag haben auch die Eltern und die weiterführenden Schulen dann mit der Übergabe der Schülerakten Informationen.
Herr Butzki, wenn Sie jetzt mal zuhören würden, das wäre, glaube ich, wichtig, weil Ihre Partei in Niedersachsen ist genau unserer Ansicht. Sie hat in der dortigen damaligen Landesregierung das Problem erkannt und empfiehlt den Grundschulen schon seit Jahren, Zitat, „den Erwerb eines Schwimmabzeichens im Zeugnis unter der Rubrik ‚Bemerkungen‘ zu bescheinigen“, Zitatende. SPD!
Auch die SPD in Nordrhein-Westfalen ist unserer Ansicht. Sie hat im Jahre 2016 im Landtag sich dafür entschieden, die Schwimmfähigkeit im Grundschulzeugnis zu dokumentieren. Interessant ist auch, dass der Antrag damals ursprünglich aus der Opposition stammte und dann die Landtagsmehrheit nach einer öffentlichen Anhörung überzeugen konnte.
dass in Mecklenburg-Vorpommern alle Grundschüler die Chance haben, sichere Schwimmer zu werden. Kurse für das „Seepferdchen“-Abzeichen müssen bereits in den Kindergärten angeboten werden. Selbstredend ist das ein Eingriff in die Zeugnisstruktur. Für die Detailberatung ist daher eine Behandlung im Bildungsausschuss sinnvoll. Wir beantragen die Überweisung unseres Antrages in den Bildungsausschuss. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat zunächst für die Landesregierung die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Frau Hesse.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe zu, es fällt mir nicht ganz leicht, nach der eben erfolgten Debatte jetzt über diesen Antrag zu sprechen, aber nichtsdestotrotz möchte ich betonen, dass Schwimmen ein wichtiges Thema ist, gerade in einem Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern, wo wir eben die Ostsee haben und die vielen wunderschönen Seen.
Aber, sehr geehrter Herr Manthei, Sie haben einen sehr konkreten, sehr kleinteiligen Antrag heute gestellt, nämlich „Dokumentation der Schwimmfähigkeit im Grundschulzeugnis“. Nach Ihren einführenden Worten habe ich gedacht und mich mal kurz in die Schule zurückversetzt hätte ich gesagt, sprechen Sie doch zur Sache, Thema verfehlt, weil letztendlich hier das ganz große Rad zu drehen, wird einfach Ihrem Antrag nicht gerecht.
Insofern sehen Sie es mir nach, dass ich nicht auf das eingehe, was Sie eingangs gesagt haben, sondern wirklich zu dem Thema sprechen möchte, warum sie aus meiner Sicht nicht notwendig ist, die Dokumentation der Schwimmfähigkeit im Grundschulzeugnis. Ich möchte das auch gar nicht so sehr ausweiten, weil es letztendlich für mich etwas ist, das man technisch auch gut erklären kann, und ich insofern kurz erläutern möchte, wieso ich diese Notwendigkeit nicht sehe.
Ich möchte aber auch betonen, dass Schwimmen einen festen Platz an unseren Schulen hat, und möchte widersprechen, dass dieses Bild, was Sie hier gezeichnet haben, so schlecht ist, wie es ist. Ich glaube, wir sind in Mecklenburg-Vorpommern dennoch gut aufgestellt, was den Schwimmunterricht anbelangt. Dazu vielleicht nachher noch mehr.
Warum hat eigentlich nun das Schwimmen keinen eigenen Platz in dem Zeugnis? Da muss man vielleicht einfach auch erklären, was ist ein Zeugnis. Das Zeugnis dient dazu, Schülerinnen und Schülern beziehungsweise ihren Eltern einen Überblick zu geben über ihren Entwicklungsstand im Unterricht und ihren Leistungsstand. Diese Leistungen manifestieren sich in Noten für jeweilige Fächer. Eines dieser Fächer – ich erzähle jetzt nichts Neues – ist das Fach Sport, und dazu gehört eben auch das Schwimmen. Die Leistungen, die also Kinder zum Teil im Schwimmbecken zeigen, fließen dann beispielsweise in eine Sportnote ein. Und das macht auch Sinn, weil Sie nehmen ja auch nicht andere Bereiche zum Beispiel aus anderen Fächern heraus und bewerten sie extra. Insofern, wenn man noch mal auf den Sport zurückkommt, würde man ja auch nicht anfangen zu sagen, eine extra Fußballnote, eine extra Leichtathletiknote, oder im Bereich Mathe eine extra Kopfrechennote oder im Bereich Musik eine extra Note für Singen, sondern es sind eben die Gesamtnoten.
Und ich glaube auch nicht, dass es dringend notwendig ist, dass wir hier irgendwie einen gesonderten Vermerk im Zeugnis machen. Ich traue Eltern sehr wohl zu, sich Gedanken zu machen über die Schwimmfähigkeit und die Leistungsfähigkeit ihrer Kinder im Schwimmen. Insofern weiß ich nicht, ob das wirklich notwendig ist, hier
Sie haben es selbst gesagt, denn es gibt die Möglichkeit der schülerbezogenen Einträge aus dem Schulinformations- und Planungssystem, also kurz SIP. Das haben wir auch in der Kleinen Anfrage, die Frau Oldenburg oder die Fraktion DIE LINKE gestellt hat, entsprechend zur Verfügung gestellt, dass hier eine Möglichkeit besteht. Das heißt, Eltern können sich sehr wohl informieren darüber, ob die Schwimmfähigkeit besteht oder nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, über den Rahmenplan Sport für die Grundschulen sehen wir vor, dass Kinder am Ende der 4. Klasse schwimmen können und dass sie außerdem Verhaltensweisen für Hygiene und Baderegeln beherrschen. Uns allen ist klar, dass das nur aufgeht, wenn der Schwimmunterricht auch stattfindet. Um genau das sicherzustellen, haben wir nach den Debatten hier im Landtag mit den Schulträgern viel getan. Sie haben zu Recht ja auch moniert, dass es wichtig ist, dass in allen Schulen Schwimmunterricht erteilt wird. Wir haben also auch die zwölf Fälle herangezogen, die Sie in Ihrem Antrag genannt haben. An diesen Grundschulen wurde der Schwimmunterricht für die Schülerinnen und Schüler entweder im darauffolgenden Schuljahr 2017/2018, also in der Klasse 4, nachgeholt, oder er fand in der 5. Klasse statt, oder der Schulförderverein hat ein Schwimmlager organisiert.
Das ist der Katalog für die Schulen, die Grundschulen, die eben nicht in der Lage waren, das regulär abzudecken, und ich glaube, dass ist eine bessere Lösung, als gar keinen Schwimmunterricht abzudecken. Außerdem unterstützen uns die Organisationen wie die DLRG, der ASB oder das DRK in dem Ziel, Kindern frühzeitig das Schwimmen beizubringen.
Aus meiner Sicht ist dies das Sicherstellen, auf das wir unser Hauptaugenmerk richten müssen. Dokumentation und Statistik sind über das SIP und die Schwimmzeugnisse gewährleistet, sodass ich mich lieber der Qualität des Schwimmenlernens und -könnens widme. Deshalb bieten wir den Lehrkräften Fortbildungen zur Methodik des Schwimmunterrichts an und außerdem eine Weiterbildung zum Rettungsschwimmer.
Zudem erarbeitet mein Haus in diesem Schuljahr einen neuen Nachweis über den sicheren Schwimmer, um zu definieren, welche Anforderungen Kinder, um schwimmen zu können, erfüllen müssen. Inwieweit ein Kind dann diese Anforderungen am Ende der 4. Klasse erfüllt, wird übrigens nicht auf dem Schulzeugnis stehen, denn Schwimmen ist und bleibt Sport, Kopfrechnen Mathe und Singen Musik, aber die Eltern bekommen den Nachweis – und Kinder – über das, was wir entwickeln, den sicheren Schwimmer, die sichere Schwimmerin. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wertes Präsidium! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Der zu besprechende Antrag trägt deutlich die Handschrift des Juristen. Man fühlt sich an den römischen Rechtsgrundsatz erinnert, der für den Richter gilt: Was nicht in den Akten ist, befindet sich nicht in der Welt. Quod non est in actis non est in mundo.
Die Akten wären hier das letzte Grundschulzeugnis, und dieses soll laut BMV-Antrag letztgültige Auskunft über die Schwimmfähigkeit des Kindes geben – angesichts zahlreicher Nichtschwimmer in dieser Altersklasse an sich ein vernünftiges Ansinnen. Prinzipiell wäre ein solcher Zeugnisvermerk auch schon bisher möglich und wäre durchaus empfehlenswert – wir haben uns in der Fraktion mal darüber unterhalten, bei wem das auf dem Grundschulzeugnis aufgetaucht ist und bei wem nicht, bei meiner Tochter im Übrigen auch –, gegen seine verbindliche Einführung allerdings möchten wir mehrere Bedenken geltend machen: Zunächst stellt sich die Frage, welchen Stellenwert dieses Zeugnis hat. Doch wohl eher einen untergeordneten. Das Zeugnis wird irgendwann abgelegt und kaum jemand interessiert sich später noch dafür, außer vielleicht die weiterführende Schule, wenn sie eine Kopie davon zu ihren Akten nimmt und damit einen Aktenvermerk über die Schwimmfähigkeit des Kindes besitzt. Dann müsste also der Sportlehrer zu Beginn der 5. Klasse alle Schülerakten durchgehen. Ob er sich dieser Mühe unterzieht, ist fraglich. Einfacher ist es doch, die Schüler selbst zu fragen. Das „Seepferdchen“ und das Jugendschwimmabzeichen geben hier doch viel unmittelbarer Auskunft.
Wenn zur Teilnahme an einer Jugendfahrt die Schwimmfähigkeit nachgewiesen werden muss, so wird der Schüler ebenfalls wohl eher das Schwimmabzeichen beziehungsweise die zugehörige Urkunde vorlegen als das Zeugnis der 4. Klasse, das dann möglicherweise schon veraltet ist und außerdem auch einige peinliche Noten enthalten könnte, die kein Dritter mehr erfahren muss. Als Schwimmzeugnis eignet sich das Zeugnis der 4. Klasse eher schlecht,...
Und, lieber Tilo Gundlack, meine Zeugnisse waren so schlecht nicht. Was danach passiert ist, ist eine ganz andere Geschichte.
Nun könnte man dem entgegenhalten, dass es doch um das Leben unserer Kinder geht. Die Zahlen wurden genannt. Es sind überwiegend Ältere betroffen und jeder einzelne Fall ist tragisch genug. Die Älteren sind natürlich meist diejenigen, die ihre Fähigkeiten überschätzen, und es sind meist auch Personen, die durchaus von sich behaupten, schwimmen zu können.
Der Antrag der BMV orientiert nun darauf, dass alle Schüler mit Beendigung der 4. Klasse sogenannte „sichere Schwimmer“ sein sollen. Da der Antrag auf die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Bezug nimmt, meint er hiermit offenbar mindestens das Jugendschwimmabzeichen in Bronze. Etwas weniger anspruchsvoll sind die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz, in denen anders als beim Jugendschwimmabzeichen für das sichere Schwimmen kein 2-Meter-Tauchen und kein Sprung vom 1-Meter-Brett verlangt wird. Es wäre also auch die Frage zu klären, was mit dem im Antrag bezeichneten „sicheren Schwimmen“ genau gemeint ist.
In seiner Begründung schließt sich der Antrag der BMV der Angabe der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft an, dass 45 Prozent der Schüler am Ende der Grundschule nicht sicher schwimmen könnten. Wie gesagt setzt die DLRG hier einen relativ hohen Maßstab an. Bedenkt man, dass nach Angaben der DLRG zu diesem Zeitpunkt immerhin 77 Prozent der Grundschüler das „Seepferdchen“ erworben haben, so stellt sich die Lage nach diesen Zahlen gar nicht mehr so katastrophal dar. Und in erster Linie sollten sich die Eltern ihrer Verantwortung bewusst sein