entweder indem sie es ihnen selbst beibringen oder indem sie die Kinder in einen Schwimmkurs schicken, sofern der Schulsport dies nicht leistet. Eine Dokumentation der Schwimmfähigkeit auf dem Zeugnis der 4. Klasse halten wir für nicht unbedingt erforderlich und lehnen deshalb den Antrag der Fraktion der BMV ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Wir haben ja hier an dieser Stelle schon öfter über den Schwimmunterricht gesprochen, Herr Kollege Manthei, und uns eint, glaube ich, ein Ziel: Es ist wichtig, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler in der Grundschule das Schwimmen erlernen und dann nachher in den weiterführenden Schulen auch festigen.
Wir wissen auch – auch das haben wir ja hier schon öfter diskutiert –, dass es in einigen Regionen schwierig ist, das sicherzustellen, wegen der fehlenden Infrastruktur oder weil die Infrastruktur nicht so gut zu erreichen ist.
Darauf ist die Ministerin ja eingegangen, wie wir versuchen, auch mit Maßnahmen des Landes oder über Fördervereine dies möglichst flächendeckend im Land sicherzustellen.
Aber, Herr Manthei, so sehr uns dieses Ziel eint, muss ich auch sagen, wie jetzt die Dokumentation auf dem Grundschulzeugnis am Ende des Tages den Zustand verbessert oder mehr Kinder und Jugendliche dazu bringt, schwimmen zu können, das erschließt sich mir tatsächlich nicht. Die Ministerin ist darauf eingegangen, es ist Bestandteil der sieben Themenfelder im Sportunterricht, es ist somit auch Bestandteil der Sportnote und es gibt auch sehr oft, wenn Sie in Schwimmlagern sind, sogar ein eigenes Zeugnis, ob es nun beim „Seepferdchen“ ist oder bei anderen Stufen, die sie mit nach Hause nehmen können
und stolz zeigen können, wo die Eltern dann auch sehr gut informiert sind. Und ich glaube, ich unterstelle mal allen Eltern, dass sie sehr darauf bedacht sind, dass ihre Schützlinge schwimmen lernen.
Wir lehnen Ihren Antrag danach ab, weil ich glaube, einfach noch irgendwo eine Note dazuzuschreiben, bringt uns diesem Ziel nicht entscheidend näher. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben Hunderte Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen, die keinen Schwimmunterricht haben, und es ist eben nicht so, dass es überall nachgeholt wird, sondern es gibt Kinder, die keinen Schwimmunterricht haben. Und es wird wahrscheinlich auch in diesem Land immer irgendwie eine gewisse Anzahl von Kindern geben, die das nicht haben, weil uns zum Beispiel Rettungsschwimmer fehlen, weil eine ungesetzliche Heranziehung der Eltern bei den Kosten des Schwimmunterrichts erfolgt – das haben ja auch die Kleinen Anfragen zutage gebracht –, weil wir zu wenig Schwimmhallen haben, weil wir unsanierte Schwimmhallen haben. Wir haben unendlich viele offene Baustellen, aber keine dieser Baustellen wird durch den vorliegenden Antrag abgeräumt, denn es wird weiterhin Kinder geben, die das „Seepferdchen“ nicht erreichen, obwohl sie Schwimmunterricht haben,
und es wird weiterhin Schulen geben, die unter einem enormen Aufwand überhaupt nur zu einer Schwimmstätte gelangen.
Wenn ich für meine Gemeinde mal überlege, wir müssen solche horrenden Kosten als kleine Gemeinde zahlen, dafür, dass unsere Kinder ins Wonnemar nach Wismar gehen, das ist nicht mehr feierlich. Dadurch kann Wismar
dann seine Sportstätten für die eigenen Vereine zu sehr günstigen Konditionen zur Verfügung stellen,
Und dadurch, dass wir interveniert haben, ist es weniger geworden. Das müsstest du eigentlich wissen,
Das alles schafft jetzt aber nicht dieser Antrag ab und ich habe auch den Eindruck, dass wir am Anfang so ein bisschen am Thema vorbei diskutiert haben.
Bei uns in der Schule ist es aber nicht Bestandteil des Lehrplans. Sicheres Schwimmen, das ist überhaupt nicht Bestandteil, sondern das „Seepferdchen“.
Bei uns an den Schulen ist es wirklich das „Seepferdchen“, damit endet das. Die, die alle schon schwimmen konnten vorher, die könnten eventuell dann auch das Schwimmabzeichen in Bronze bekommen.
dass das sichere Schwimmen Bestandteil des Lehrplans ist. Dann können wir auch weitersehen. Da fehlt mir ein Zwischenschritt. Die Eltern werden hier auch darüber informiert, dass das „Seepferdchen“ – da gibt es ja den Warnhinweis hinten – kein sicheres Schwimmen bedeutet.
Da steht: „Liebe Eltern, die erfüllten Anforderungen des ,Seepferdchensʻ bedeuten nicht, dass Ihr Kind schon ein sicherer Schwimmer ist. Wir empfehlen Ihnen einen weiterführenden Kurs zum Deutschen Jugendschwimmabzeichen...“ Ende des Zitats. Das steht auf dem „Seepferdchen“, und deswegen ist es ganz wichtig zu wissen, nur das „Seepferdchen“ ist wirklich der Bestand, was an der Grundschule gelehrt werden muss. Alles andere, was eventuell passiert, passiert über das Maß hinaus. Deswegen müssten wir auch wirklich die Anforderungen erst einmal ändern.
Dann ist aber trotzdem für mich die Frage, warum definiert jetzt das Bildungsministerium – das hat eben Frau Hesse gesagt – sicheres Schwimmen. Sicheres Schwimmen ist definiert.