Marc Reinhardt
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir mit dem heute vorgelegten Antrag unsere Koalitionsvereinbarung in einem weiteren, wie ich finde, sehr wichtigen Punkt umsetzen. Für die laufende Legislaturperiode haben wir uns zum Ziel gesetzt, die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Hilfsorganisationen, allen voran auch den gewichtigen – der Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk –, verbindlich zu regeln. Im Rahmen der Ganztagsinitiative des Landes wurden bereits zahlreiche Kooperationen mit außerschulischen Partnern angestoßen, die wir nun gerne durch diesen Antrag verstetigen möchten.
Durch die Corona-Pandemie – mein Kollege Butzki ist ja auch schon darauf eingegangen – ist der schulische Alltag derzeit ohnehin stark beeinflusst, wenngleich wir immer betont haben, dass die Entscheidung richtig war und ist, die Schulen unter Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen in einem angepassten Regelbetrieb offen zu lassen. Wir alle wissen, dass es da natürlich jetzt auch zu anderen Entscheidungen schon gekommen ist und auch noch kommen wird.
Unser gemeinsamer Antrag fordert daher dazu auf, verbindliche Kooperationen und Formen der Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern in vielfältigen Bereichen dauerhaft einzugehen und vor allem auch finanziell zu untersetzen. Beispiele sind hierfür etwa Hilfsorganisationen wie THW und Feuerwehr, Landesverkehrswacht,
Theater, Kunstschulen, Träger der politischen Bildung oder Sportvereine. Meine Vorredner sind darauf schon eingegangen.
Wir unterstützen damit Persönlichkeitsentwicklungen junger Menschen, wir festigen demokratische Werte, wir fördern damit die Auseinandersetzung mit möglichen beruflichen Perspektiven und wir wecken nicht zuletzt das Interesse am Ehrenamt in MecklenburgVorpommern. Dies könnte zudem positive Effekte für den Bekanntheitsgrad und die Wirkung der Landesehrenamtskarte erzeugen, die wir auf Initiative auch meiner Fraktion und der Koalitionsfraktion Anfang 2020 eingeführt haben.
Sehr richtig, auch der Fraktion der LINKEN. Das wollen wir hier nicht unterschlagen, liebe Simone Oldenburg.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, besonders hervorheben möchte ich die Kooperationsmöglichkeiten im Bereich der Feuerwehr – mein Kollege Butzki hat dies ja bereits angekündigt –, die für uns als CDU-Fraktion elementar ist. Wie wir alle wissen, wird ein Großteil der Aufgaben der Feuerwehren im Land durch ehrenamtliche Kräfte geleistet. Retten, Löschen, Bergen und Schützen lauten die zentralen Aufgaben der freiwilligen Feuerwehren im Land. Und ich halte eine Sensibilisierung junger Menschen für diesen gesellschaftlichen Dienst für außerordentlich bedeutsam.
Die Arbeit der Feuerwehren ist somit sehr vielfältig. Dass hierbei auch junge Leute ein Gespür dafür entwickeln, was es heißt, Verantwortung für die Gesellschaft zu übernehmen, ist, glaube ich, ein wichtiger Standpunkt. Wer vielleicht selbst von Ihnen bei der freiwilligen Feuerwehr ist, einige KameradInnen...
Nee, Frau Rösler sehe ich nicht,
Herrn Mucha und Herrn Schwarz sehe ich leider auch nicht, also … Doch, da hinten! Kamerad Schwarz sitzt dort hinten.
Es sind ja einige Kolleginnen und Kollegen auch aktiv in den freiwilligen Feuerwehren. Und da kann sicherlich jeder von uns Geschichten erzählen, die prägend und erfahrungsreich sind. Das ist nicht nur im jugendlichen Alter so, das setzt sich eigentlich während der ganzen Karriere in der freiwilligen Feuerwehr fort. Und ich lade Sie gerne dazu ein, uns nachzueifern und auch Mitglied Ihrer freiwilligen Feuerwehr vor Ort zu werden, wenn mir das an dieser Stelle erlaubt ist.
Mit unserem Antrag fordern wir daher dazu auf, zu prüfen, inwieweit bestehende Kooperationsformen, wie zum Beispiel die an der Europaschule in Pasewalk, dahin gehend ausgebaut werden können, dass in den Klassenstufen 9 und 10 im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts eine Feuerwehrausbildung möglich werden könnte. Das ist, wie ich finde, ein sehr gutes Beispiel. Dort werden die
jungen Menschen – ich glaube, es sind jährlich so zwischen 10 und 20 Teilnehmer –, die erhalten dort die Truppmannausbildung Teil 1 und 2 und können mit dieser Ausbildung dann, wenn sie 16 sind, sofort auch in den aktiven Dienst ihrer freiwilligen Feuerwehr vor Ort in den Gemeinden tätig werden. Dadurch würde man bereits im jungen Alter – das ist, glaube ich, ein ganz entscheidender Professionalisierungsgrad, wir alle wissen das, die in freiwilligen Feuerwehren sind, dass es mitunter schwierig ist, auch dort alle Lehrgänge zu belegen –, und wenn wir das ein Stück weit auch in die Schule holen können, haben, glaube ich, nicht nur die Schulen, die jungen Menschen, sondern auch die Feuerwehren vor Ort und die Gemeinden etwas davon.
Darüber hinaus will ich noch auf ein Projekt eingehen, das heißt „Feuerwehr in der Schule“ und wird durch den Kreisfeuerwehrverband Mecklenburgische Seenplatte betreut. Dort gibt es eine feste Kraft, die wöchentlich an fünf bis sechs Schulen mit den örtlichen freiwilligen Feuerwehren zusammen den Schülerinnen und Schülern das Thema Feuerwehr näherbringt, auch erlebbar macht. Ich glaube, das ist ein sehr gutes Projekt, ähnlich wie in Pasewalk. Und mit diesem Antrag wollen wir dazu dienen und dazu aufrufen, zu prüfen, ob es finanziell möglich ist, dies auch auf weitere Kreise und kreisfreie Städte im Land auszuweiten.
Sie sehen also, ich glaube, wir haben es hier mit einem sehr guten Antrag zu tun, der zeigt, was alles möglich sein kann, wie wir ehrenamtliches Engagement jungen Leuten beibringen und wie wir auch dafür sorgen, dass unsere Hilfsorganisationen, dass unsere Vereine, unsere Feuerwehren von unten auch mit neuem Leben aufgefüllt werden und bereichert werden. Deshalb wünsche ich mir von Ihnen, dass wir heute mit großer Mehrheit diesen Antrag verabschieden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vorredner haben eigentlich alles gesagt zu diesem Thema. Ich glaube, wir sind in besonderen Zeiten, da sind es auch besondere Maßnahmen. Ich glaube, die Regelung, die die Landesregierung getroffen hat, ist ausreichend.
Der Innenminister hat eben noch mal eindeutig bestätigt, dass Nominierungsveranstaltungen, auch Wahlveranstaltungen sowohl für den Bundestag als auch für die Landtage, sogar für Bürgermeisterwahlen, die wir ja auch haben, rechtlich möglich sind. Das ist, glaube ich – auch selbst Wahlen zu Parteivorständen –, das ist, glaube ich, auch das Entscheidende in dieser Situation, dass wir das möglich machen, da wir ja nächstes Jahr Bundes- und Landtagswahl haben. Und natürlich, dass wir uns jetzt nicht in unseren Ortsverbänden und, und, und regelmäßig treffen sollten, sondern dort andere Formate wählen, das versteht sich, denke ich, bei der Infektionslage von selbst.
Insofern glaube ich tatsächlich, Herr Professor Weber, dass Ihr Antrag hier nicht der richtige ist, und wir werden ihn aus diesem Grund auch ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun liegt es also an mir, wie von Frau Julitz zu Recht gefordert, in eine sachliche Debatte zurückzufinden. Der letzte Wortbeitrag hat da nicht unbedingt zu beigetragen. Es ist ein viel beleuchtetes Thema. Ende September haben wir hier in Erster Lesung das Gesetz zum Staatsvertrag beraten, in dem es im Kern um einen höheren Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht. Das ist also gut zweieinhalb Monate her. Seither hat sich die Lage insgesamt ein wenig verändert.
Meine Meinung zu dem Thema ist aber auch im Vergleich zur Ersten Lesung ziemlich die gleiche geblieben. Fakt ist – und das möchte ich zu Beginn klarstellen –, ich bin davon überzeugt, dass wir einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen und dass wir diesen solide finanzieren müssen. Ob aber – und auch das habe ich in der Ersten Lesung schon gesagt – die Art und Weise, wie das geschieht, der Weisheit letzter Schluss ist, da mache ich mal ein Fragezeichen dran.
Mir ist durchaus bekannt, dass die sogenannte Staatsferne bei der Finanzierung des Rundfunks die zentrale Rolle spielt. Dem Gedanken kann ich auch durchaus etwas abgewinnen. Um diese Staatsferne bei der Finanzierung zu gewährleisten, haben wir uns aus meiner Sicht in Deutschland aber ein ziemlich kompliziertes
Konstrukt angeschafft, ein Gremium, das niemand so richtig kennt, aber ziemlich oft beim Namen genannt wird: Die KEF mit Sitz in Mainz ermittelt einen Beitrag. Dieses Gremium hat eine eigene Geschäftsstelle und sie besteht aus 16 Leuten, Sie haben es heute schon gehört. Jedes Bundesland darf ein Mitglied entsenden. Mittlerweile, denke ich, weiß auch jeder im Saal, wer unser Mitglied ist, Herr Fernandes hat es ja gerade gesagt, das ist der Herr Schweisfurth.
Dieses aus meiner Sicht demokratisch etwas schlecht legitimierte und nicht wirklich transparent arbeitende Gremium ermittelt also einen Beitrag. Wir haben das heute schon gehört. Dieser Beitrag, dessen Zustandekommen ich nicht genau erklären kann, muss dann – auch das ist ja heute Kern der Debatte – in 16 Länderparlamenten bestätigt werden. Und am Ende wird der Beitrag dann von einer weiteren Behörde, dem Beitragsservice in Mainz, einkassiert. Diese Behörde hat 1.000 Mitarbeiter und macht den ganzen Tag nichts anderes, als Rechnungen zu schreiben und Adresslisten abzugleichen. Und wenn der Beitragszahler – und das ist ja de facto jeder Haushalt in Deutschland – seinen Beitrag nicht bezahlt, dann bekommt er in der Regel einen Vollstreckungsbescheid, in der Regel von seiner Wohnsitzgemeinde.
Meine Damen und Herren, wir brauchen den Rundfunk, und der Rundfunk muss vernünftig finanziert werden. Aber die Art und Weise, wie diese Finanzierung geregelt ist, ist aus meiner Sicht auf mehreren Ebenen inakzeptabel. Und so komme ich dann auch, wie heute schon viele, auf das Land Sachsen-Anhalt zu sprechen. Dass sich im Landtag von Sachsen-Anhalt keine Mehrheit für eine Erhöhung des Beitrags findet, das möchte ich zunächst politisch noch nicht bewerten, dass aber dieses wirre Finanzierungssystem – ich habe es gerade beschrieben – irgendwann Schiffbruch erleiden musste, das hätte eigentlich jedem klar sein können.
Insofern ist das, was in Magdeburg gerade passiert ist, aus meiner Sicht eine logische Folge eines jahrelangen Versäumnisses.
Dafür, dass es jetzt jeder sehen kann, der es sehen will, kann man den Kollegen in Magdeburg eigentlich auch danken. Ich bleibe dabei, was ich schon mehrfach gesagt habe: Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus einer Steuer wäre transparent, nachvollziehbar und effizient. Ich habe keinen Zweifel, dass die Staatsferne des öffentlichen Rundfunks dadurch in irgendeiner Weise leiden würde. Hochschulen, Kunst, Kultur, all diese Bereiche haben in Deutschland grundrechtlich verbriefte Freiheiten und werden zum großen Teil aus Steuern finanziert. Möglich, dass der Rundfunk sich wohler fühlt, wenn das Geld aus einem Beitrag kommt und nicht aus einer Steuer. Aber dieses mögliche Befinden sollte nicht handlungsleitend sein, wenn wir darüber sprechen, wie der Rundfunk finanziert wird.
Und ich möchte dann in meinem zweiten Teil meines Beitrages auch noch sagen, warum wir eigentlich dem Landtag und auch der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt durchaus dankbar sein können, weil ich finde, das wirft auch noch ein Licht auf die Debatte.
Ich möchte zunächst auf Sie eingehen, Frau Ministerpräsidentin. Ich möchte Ihren Vorwurf an die CDULandtagsfraktion in Sachsen-Anhalt zurückweisen. Ich glaube, es ist nicht redlich, dass wir sagen, weil eine andere Fraktion so abstimmt wie die CDU-Fraktion, glaube ich, auch schon vor der Wahl, und immer erklärt hat, wie sie abstimmen wird, dass sie das deshalb nicht darf. Ich glaube, diesen Vorwurf, den sollten wir uns hier machen, und er bringt uns auch in der Debatte nicht weiter. Deshalb möchte ich den zurückweisen!
Und ich finde, das Licht wirft noch auf etwas anderes. Sie werden alle wissen, ich bin jetzt seit mehr als 14 Jahren Abgeordneter in diesem Landtag. Und ein Konstrukt, ich will nicht sagen, ist mir auf den Geist gegangen, hat es aber mir als Parlamentarier immer schwergemacht, und das ist das Konstrukt des Staatsvertrages. Ein Staatsvertrag entsteht, ich kann mir gut vorstellen, wenn das für die gemeinsame Eichdirektion, die wir ja auch haben, wenn wir dafür einen Staatsvertrag machen, da kann ich mir das gut vorstellen, aber bei dem Objekt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, da finde ich unser Vorgehen falsch: 16 Ministerpräsidenten handeln dort etwas aus, dann wird uns hier …
Ja, sie sind gewählt. Ich glaube, wir sind es auch, Herr Krüger.
Sind wir auch gewählt? Ich gehe da fest von aus.
16 gewählte Ministerpräsidenten, wenn Herr Krüger sich dann wohler fühlt, handeln etwas aus. Daran ist ja noch gar nichts auszusetzen. Dann kommt der Staatsvertrag hier in den Landtag, und ich habe es oft genug miterlebt, wenn wir uns in der Fraktion – schon vor zehn Jahren, wo ich gesagt habe, das und das gefällt mir nicht, da heißt es, wir können nur Ja oder Nein sagen. Und was hat man gemacht? Wir haben, glaube ich, jedes Mal Ja gesagt, so, wie wir es heute auch tun werden.
Nun ist es aber tatsächlich einmal dazu gekommen, dass jetzt ein Landtag dort nicht mitmacht. Er hat nicht Nein gesagt, er wird wahrscheinlich gar nichts sagen. Und was ist die Reaktion darauf? Erstens, ARD und ZDF sagen, wir machen Verfassungsklage, und irgendwelche Bundesländer werfen Sachsen-Anhalt vor, dass sie gegen die Bundespflicht verstoßen. Da sage ich, na, hurra, wenn das der Erguss der politischen Debatte ist, dann herzlichen Glückwunsch!
Hören Sie gut zu Ende zu!
Deshalb – ich bin sehr dafür, dass wir hier auch über die Struktur und die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks diskutieren –, und deshalb möchte ich hier durchaus mal der Ministerpräsidentin vielleicht ein neues Verfahren, vielleicht kann sie das mitnehmen in die Runde der Ministerpräsidenten, dass wir vielleicht das nächste Mal, wir werden ja auch wieder einen neuen Staatsvertrag machen, vielleicht fangen wir dann damit an, zunächst einmal alle 16 Ministerpräsidenten diskutieren in ihrem Landtag. Wir diskutieren hier über die Finanzierung, über die Struktur. Ich will gerne darüber diskutieren, brauchen wir 25 Orchester und Bigbands
oder machen wir uns da nur als Landtag einen schlanken Fuß, weil Kulturhoheit ist eigentlich bei den Ländern,
und wir geben das einfach mal an den Beitragszahler ab. Ich will auch darüber diskutieren, ob wir tatsächlich alle Anstalten brauchen. Und ich möchte gerne, dass wir hier Vorschläge in diesem Landtag sammeln, die wir dann der Ministerpräsidentin an die Hand geben, die dann mit ihren 16 Kolleginnen und Kollegen verhandelt und die dann zu einem Entwurf kommen. Natürlich wird da nicht jede unserer Vorstellungen drin berücksichtigt werden, aber wenn wir so vorgehen, dass wir quasi die Debatte zurück in die Parlamente holen, dann, glaube ich, werden Staatsverträge auch mehr legitimiert und auch von uns besser verstanden als Abgeordnete. Und ich glaube, wir holen die Debatte dann ein Stück weit zurück in die Bevölkerung. So ein neues Verfahren würde ich mir wünschen, dass wir also, bevor die Verträge ausgehandelt werden, hier eine Debatte gerne auch in dem zuständigen Ausschuss mit einer Anhörung machen,
dann die Ministerpräsidenten unter den Vorschlägen das Beste raussuchen, den Kompromiss finden und wir dann hier abschließend zustimmen.
Ich glaube, das wäre ein guter Vorschlag. Um es allen leichter zu machen, will ich es uns am Ende mit Willy Brandt sagen: Lassen Sie uns mehr Demokratie wagen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Grunde haben wir in der Ersten Lesung bereits die zentralen Punkte des Gesetzentwurfes herausgestellt. An der Intention, den Zugang zur beruflichen und politischen Bildung in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern, hat sich auch heute mit Blick auf die Zweite Lesung nichts geändert. Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes setzen wir die Koalitionsvereinbarung für die Legislaturperiode in einem weiteren Punkt um,
und dies aus guten Gründen.
Nicht erst seit dem Corona-Lockdown, den viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Erwerb von Weiter- und Zusatzqualifizierungen genutzt haben, spielt das Thema Weiterbildung eine zunehmend wichtige Rolle für die Beschäftigten. Für einen zielgerichteten Umgang mit dem Zukunftsthema unseres Bundeslandes „Digitalisierung, Gestaltung des ländlichen Raumes, demografischer Wandel, Qualifizierung und Gewinnung von Fachkräften“ nimmt Weiterbildung eine tragende Rolle ein. Wir haben das heute schon mehrfach gehört. Es sollte aus diesem Grund unser gemeinsames Ziel sein, die vorhandenen Haushaltsmittel zukünftig möglichst vollständig durch das zuständige LAGuS auszureichen. Mit dem Gesetzentwurf möchten wir die Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme der Mittel verbessern.
Da ich das in der Ersten Lesung schon alles auch im Detail ausgeführt habe, glaube ich, dass wir hier mit diesem Gesetzentwurf auf einem guten Weg sind, die berufliche Weiterbildung deutlich zu stärken. Und damit wir das können und auch die Finanzmittel tatsächlich so abfließen, wie sie durch uns in den Haushalt eingestellt sind, möchte ich Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf bitten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Liebe Simone Oldenburg, wir sind ja kurz vor Weihnachten, da ist das gut, wenn man auch eine kleine Weihnachtswunschliste vorlegt. So ist es ja wahrscheinlich ein wenig mit eurem Gesetzentwurf. Es ist aber auch eure Aufgabe, und deshalb will ich das nicht weiter kritisieren. Kritisieren kann man nur, vielleicht soll das ja auch ein Mittel sein, uns ein wenig unter Druck zu setzen. Dann ist es ja durchaus gut. Wir wissen ja auch, im Bildungsausschuss, die Ministerin hat es öfter gesagt, dass wir an einer Novelle des Lehrerbildungsgesetzes arbeiten und dass sie Anfang des Jahres in den Landtag kommen wird und wir dann auch darüber diskutieren wollen. Deshalb ist das heute vielleicht nicht ganz der richtige Zeitpunkt. Trotzdem ist es, glaube ich, gut, wenn alle Fraktionen mit ihren Vorschlägen kommen. Und ich glaube, im Januar ist dann auch der richtige Zeitpunkt, auch eure Vorschläge miteinzubringen.
Ich will noch mal – wir haben ja in den letzten Legislaturperioden, die Ministerin ist ja zum Teil darauf eingegangen, auch schon sehr viel für Lehrkräfte gemacht –, ich will mal mit der Mutter aller Maßnahmen, der durch die CDU-Fraktion initiierte Verbeamtung der Lehrkräfte …
Muss ich an dieser Stelle immer erinnern, ne?! Damit das alle,
damit das alle … Ich kann auch mal an den heutigen Innenminister, mit ein Vater dieser Initiative, Torsten Renz, erinnern.
Ja, und den ehemaligen Finanzminister Mathias Brodkorb. Insofern habe ich auch das pflichtschuldig wieder getan.
Ich will viele weitere Maßnahmen, die diese Koalition gemeinsam auf den Weg gebracht hat, nur kurz anreißen. Da ist die Höherstufung auf A13 beziehungsweise E13 der Regionalschullehrkräfte, dann im zweiten Schritt auch der Grundschullehrkräfte. Ich will daran erinnern, an die Abmilderungsstunden, die wir jetzt hier auch gerade in diesem Jahr noch einmal erhöht haben für ältere Lehrkräfte. Alles das sollte den Lehrerberuf attraktiver machen und hat ihn auch attraktiver bei uns im Land gemacht.
Und ich will auch – die liegen ja im Januar zur Beschlussfassung vor – an die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen erinnern. Alle wissen, dass ich besonders und wahrscheinlich auch alle unzufrieden sind,
wie die Lehrerausbildung an unseren beiden Universitäten läuft. Und deshalb versuchen wir, über zusätzliches Geld, das wir ja bereitgestellt haben, und über die Zielvereinbarungen die Lehrerausbildung an den beiden Universitäten sowohl quantitativ aber vor allem auch qualitativ zu verbessern, um zum einen die Abbrecherquote zu senken und zum anderen deutlich mehr Lehrkräfte auch ins System zu bringen.
Und ein nächster Schritt wird jetzt das Lehrerbildungsgesetz sein, eine weitere Novellierung. Und hier – ich will einen Schwerpunkt herausnehmen – geht es vor allem um Seiteneinsteiger. Wir alle wissen, dass wir in den letzten Jahren immer mehr Seiteneinsteiger eingestellt haben. Das war so und ist zum Teil heute auch noch so, dass sie quasi ohne jegliche pädagogische Ausbildung vor der Klasse stehen. Das muss aus unserer Sicht dringend geändert werden, damit auch dieses Berufsfeld attraktiver wird, damit es auch vergleichbarer wird, und damit auch die Lehrkräfte, die in den Seiteneinstieg oder Quereinstieg kommen, tatsächlich auch dann eine gewisse Perspektive haben.
Das sind alles Sachen, die wollen wir im Januar sowohl in den Zielvereinbarungen der Hochschulen oder auch im Entwurf des Lehrerbildungsgesetzes mit euch, mit Ihnen diskutieren. Da sind dann, glaube ich, auch die Vorschläge der Fraktion der LINKEN gut aufgehoben. Da freuen wir uns auf die Debatte. Heute werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Wirtschaftsminister in Vertretung des Innenministers hat eigentlich schon alles Wesentliche gesagt, auch Frau Tegtmeier. Deshalb will ich auch gleich zum Kern kommen. Es geht ja im Kern darum, ob wir aus einer Kannbestimmung eine Sollbestimmung machen, also es verpflichtend vorschreiben. Ich glaube, wir sind die letzten Jahrzehnte gut damit gefahren, dass wir den Kommunen in ihrem eigenen Hoheitsbereich die Entscheidungskompetenz übergeben, ob sie solche Beauftragten oder Beiräte einführen. Es gibt da viele gute Beispiele, auch auf Kreisebene, auch auf kommunaler Ebene.
Das jetzt hier verpflichtend zu tun, halten wir für den falschen Weg. Wir glauben, es gibt ja auch durchaus, wenn man, ich bin ja selbst auch Stadtvertreter und Kreistagsmitglied, man muss ja auch nicht alles institutionalisieren, Frau Bernhardt. Es gibt ja durchaus Möglich
keiten, das werden Sie aus der Kommunalpolitik auch kennen, dass man mit Jugendlichen, mit Behinderten, mit Senioren auch außerhalb solcher Beiräte, eigentlich ist das ja auch die Regel, ins Gespräch kommt,
ob man in ein Pflegeheim, in ein Altenheim geht, ob man in den Jugendklub mehrmals jährlich geht. Ich weiß, Herr Ritter macht das in Stavenhagen auch. Ich selber bin auch öfter in Stavenhagen in den Jugendklubs unterwegs. Dort hört man die Probleme und Nöte der Betroffenen auch vor Ort an.
Ich glaube, es ist gut, dass wir das so handhaben, dass wir das in die Entscheidungshoheit der jeweiligen Kommune geben. Das hat am Ende, darauf ist, glaube ich, Frau Tegtmeier eben auch eingegangen, auch etwas mit Größe zu tun. Nun braucht vielleicht eine Gemeinde mit 500 Einwohnern, da sind die Bedürfnisse vielleicht anders als in einer Gemeinde von über 10.000 Einwohnern.
Und das will ich zum Gesetzentwurf noch sagen: Wenn wir so eine verpflichtende Bestimmung einführen, Frau Bernhardt, dann hat das auch etwas mit Kosten zu tun, und dann kann man das nicht so einfach machen, wie in Ihrem Gesetzentwurf unter „D Kosten Keine“. Wenn wir so etwas machen ‒ wir kennen das von den Amtsjugendwarten und Amtswehrführern ‒, dann muss das Land dafür auch die Kosten übernehmen, dann gehört hier auch eine vernünftige Kostenabschätzung dazu und was es das Land am Ende kostet.
Das fehlt in diesem Gesetzentwurf auch. Und deshalb glauben wir, dass das wie bisher die gelebte Praxis ist.
Natürlich kann man an der einen oder anderen Stelle auch als Mitglied darauf hinwirken, dass die Beteiligung verbessert wird. Ich glaube, es ist aber gut und richtig, dies in der Entscheidungshoheit der Kommunen zu belassen, und deshalb werden wir Ihren Gesetzentwurf auch nicht überweisen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine
sehr geehrten
Damen und Herren!
Negativer Test von gestern, Herr Ritter, kann ich vorweisen und inzwischen keine Kontakte gehabt wie sonst.
Insofern ist das relativ unwahrscheinlich, außer jetzt hier. Aber, ja, ich musste mich ein bisschen beeilen, weil die Präsidentin doch sehr schnell war.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hatten ja das FAG in der letzten Sitzung hier bereits in Erster Lesung. Wir hatten eigentlich gedacht, es hat Zeit und wir können es in die Dezembersitzung schieben. In der Zwischenzeit ist aber ein gewichtiger Punkt dazugekommen, den ich hier kurz erläutern will. Es geht um die Ablösung der Altschulden bei kommunalen Wohnungen. Wir haben das Thema hier schon öfter diskutiert. Und damit in diesem Jahr für die Gemeinden, wo das möglich ist, wo die Schulden in den Kernhaushalten sind, auch noch eine Auszahlung erfolgen kann, ist es wichtig, dass wir heute dieses Gesetz hier verabschieden mit der Ermächtigung, dass das LFI diese Sachen umsetzen darf.
Ich denke, das ist ein wichtiger Baustein. Es geht da um viele Millionen Euro, die wir auch in diesem Jahr – wenn alles klappt, sogar bis zu 25 Millionen Euro – noch auszahlen können. Ich glaube, gerade in der jetzigen Situation ist das ein richtiges Signal an die Gemeinden. Das hilft auch in der Corona-Krise, deshalb ist es gut. Ich möchte mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen aus dem Innenausschuss bedanken, dass sie das möglich gemacht haben, dass wir das in einer sehr schnellen Beratung hinbekommen haben und heute hier zur Zweiten Lesung dieses Gesetz vorliegen haben.
Deshalb will ich es durchaus kurz machen: Das ist der Grund, warum Ihnen das heute vorliegt. Alles andere haben wir eigentlich in der Ersten Lesung besprochen. Ich will es mit unseren Worten sagen: Wir als Landtag, wir auch als CDU-Fraktion stehen an der Seite unserer Kommunen. Wenn wir das hier heute beschließen, ist das ein weiterer Beweis dafür. Deshalb wünsche ich mir, dass es hier eine breite Zustimmung gibt, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Meine sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! So ein bisschen habe ich ein Déjà-vu von der Ersten Lesung, weil es fast der genaue Wortverlauf ist.
Deshalb möchte ich zu Beginn auf die umfangreichen Ausführungen meines Kollegen Lutz da …, Philipp da Cunha verweisen.
Ja, noch aus alter Kreistagszeit kenne ich das noch. Lutz da Cunha ist der ehemalige Landrat des Landkreises Güstrow. Herr Renz, sollten Sie wissen, wir haben beide mit ihm im Kreistag gesessen.
Ich möchte aber zum Thema zurückkommen. Tatsächlich hat Herr da Cunha alles ausgeführt. Es geht hier darum, dass wir uns in der Medienordnung fit für das digitale und auch Internetzeitalter machen. Und zur Freude von Herrn Ritter zitiere ich dann noch mal Rosa Luxemburg, war es, glaube ich: „Freiheit ist auch immer die Freiheit des anderen.“
Auch das habe ich in der Ersten Lesung bereits getan. Es geht aber halt nicht nach dem Motto, wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht, sondern natürlich kann man auch in diesem Zeitalter, auch in den neuen Medien ist halt auch nicht alles erlaubt. Beleidigungen, Drohungen sind auch dort nicht erlaubt. Und deshalb muss man sich hier ein Regelwerk geben.
Damit gehen wir hier einen Schritt, dem werden sicherlich viele weitere Schritte folgen, weil, wie Herr da Cunha
schon angemerkt hat, fünf Jahre – manchmal ist ein Jahr schon sehr viel Zeit in der digitalen Welt. Deshalb werden wir uns damit hier noch öfter beschäftigen. Ich glaube aber, es ist nach so langjähriger Debatte gut, dass wir hier heute ein Ende finden, und deshalb bitte ich Sie um Zustimmung. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich haben meine Vorredner alles Wesentliche gesagt. Wir haben gehört, an dem Gesetzentwurf gibt es keine qualitativen Verbesserungen. Wäre sicherlich auch schwer möglich gewesen. Herr Schneider ist hier auf ein paar Punkte eingegangen. Er redet ja bestimmt gleich noch mal. Deshalb will ich auch unsere zwei größten Kritikpunkte noch mal ihm mit auf den Weg geben. Vielleicht sagt er dazu auch noch mal was.
Wenn durch einen Gesetzentwurf dem Land Kosten entstehen, ist zwingend eine Deckungsquelle zu benennen – wir haben ja gehört, circa 7 Millionen –, das haben Sie bisher unterlassen oder nicht getan. Das könnten Sie ja noch nachholen. Und auf das zweite Argument ist ja Frau Oldenburg eingegangen. Quasi ist das ganze Land Schuleinzugsbereich. Sie definieren das überhaupt nicht. Und am Ende wäre es dann ja auch so, wir bezahlen, wenn jetzt ein Schüler aus Boizenburg nach Penkun will, oder umgekehrt müssten wir das ja auch bezahlen.
Insofern ist das qualitativ ein sehr schlechter Gesetzentwurf, neben den ganzen anderen Problemen, die Herr Butzki und Frau Oldenburg noch benannt haben. Deshalb kommen auch wir, das wird Sie nicht wundern, auch nach erneuter Prüfung zu keiner anderen Einschätzung
und werden Ihren Gesetzentwurf ablehnen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! DIE LINKE meint, in der Corona-Pandemie habe sich gezeigt, dass die gemeinschaftliche Unterbringung von Asylbewerbern und Geflüchteten in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften deutliche Defizite aufweist. Frau Larisch ist da noch einmal explizit drauf eingegangen. Die Einhaltung von Kontaktbeschränkungen, Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen soll unter den bestehenden Bedingungen nicht oder nicht in erforderlichem Maß möglich sein. Und schließlich hätten stark ansteigende Infektionszahlen innerhalb kürzester Zeit gezeigt, dass die Standards in den Unterkünften den Gesundheits- und Infektionsschutz nicht gewährleisten und umgehend und nachhaltig verbessert werden müssten.
Keine dieser Behauptungen, möchte ich hier sagen, ist richtig. Und Sie, Frau Larisch, und die Fraktion DIE LINKE wissen das auch. Wir haben schon mehrfach heute davon gehört. Wir waren alle selbst in der Erstaufnahmeeinrichtung, haben mit Asylbewerbern und Geflüchteten und mit den Mitarbeitern dort gesprochen und uns ein Bild von den Verhältnissen gemacht. Frau Tegtmeier ist ja darauf eingegangen. Danach hatte man tatsächlich den Eindruck, wir waren in unterschiedlichen Einrichtungen, aber ich glaube, dass wir das da schon sehr gut mitbekommen haben.
Und dass die Zahl der Infektionen zu Beginn der Pandemie sprunghaft angestiegen ist, betraf nicht nur die Erstaufnahmeeinrichtungen. Der Minister hat das aus meiner Sicht nachvollziehbar erläutert. Nach den Infektionsraten der letzten sechs Monate ist die Zahl der Neuinfektionen in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern stabil niedrig. Die letzte infizierte Person wurde hier im August gesund aus der Quarantäne entlassen. Außerdem sind die Erstaufnahmeeinrichtungen im Land derzeit nicht einmal ausgelastet.
Hier wird also versucht, unter dem Vorwand der CoronaVirus-Pandemie geänderte sachliche und rechtliche Verhältnisse zu schaffen, die nach Änderung der Lage fortbestehen sollen. Und wieder wird weder die Frage nach der Verhältnismäßigkeit noch die Frage nach der Finanzierbarkeit gestellt.
Es gibt keinen bundesgesetzlichen Standard für die Ausstattung von Sammelunterkünften. Wir haben es im Bericht des Ministers gehört. Nach dem Grundgesetz hat das Land bei der Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen darauf zu achten, dass ein menschenwürdiger Aufenthalt möglich ist. Und ein menschenwürdiger Aufenthalt ist in der Erstaufnahmeeinrichtung in Mecklenburg-Vorpommern gewährleistet, meine sehr geehrten Damen. Die Bundesländer – da ist ja Frau Tegtmeier sehr drauf eingegangen – können die Mindeststandards zur Unterbringung von Flüchtlingen größtenteils selbst festlegen. Da das Frau Tegtmeier alles schon gesagt hat, kann ich das überspringen, damit wir hier nicht alles doppelt hören. Das dann auch.
Also aus meiner Sicht: Wir haben uns ja vor Ort selbst ein Bild von der Lage gemacht. Ich kann die Einschätzungen, die Frau Larisch hier aufgeschrieben oder aufgesagt hat, kann ich nicht nachvollziehen, und deshalb werden auch wir als CDU-Fraktion Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kollegen! Von einem gewissen Standpunkt aus kann man heute sagen, eigentlich hat jeder so ein bisschen recht. Ich könnte es auch mit Jürgen Rüttgers sagen: „Alles hängt mit allem zusammen.“ Und so ist es auch bei unserem Schulbauprogramm.
Liebe Simone Oldenburg, ich fange mal bei dir an. Du hast ja ungefähr, ich glaube, so über zehn Jahre anderthalb Milliarden, habe ich...
1 Milliarde über zehn Jahre, das wären dann ja pro Jahr 100 Millionen.
Wenn wir jetzt zurückgucken, was wir in dieser Legislaturperiode gemacht haben – ich gebe zu, ein klein bisschen ist es Augenwischerei –, aber Land, Bund, Kommunen, und ich will auch die freien Träger nennen, werden wahrscheinlich in diesen fünf Jahren bis zu 800 Millionen Euro für den Schulbau ausgeben.
Da hätten wir eure 100 Millionen schon mal mehr als erfüllt.
Das habe ich mir gedacht, dass du das noch wieder zusätzlich haben möchtest zu den anderen Programmen.
Das kann man natürlich alles fordern.
Ich will da aber auch gleich ein paar weitere Probleme ansprechen. Wir wissen heute schon, wer bei den Kommunen vor Ort unterwegs ist, dass es unheimlich schwierig ist, für Ausschreibungen überhaupt Baufirmen zu finden, diese auch zu binden. Ich kenne genug Beispiele, wo Ausschreibungen aufgehoben werden mussten, weil die Kosten durch die Decke gegangen sind.
Und wir haben auch – und das wissen Sie auch – beim Schulbauprogramm ein Abrufproblem. Nicht umsonst, glaube ich, da verrate ich kein Geheimnis, von den Bundesmillionen aus dem Schulbauprogramm haben wir bis heute keinen Euro abgerufen. Wir wissen, die Mittel sind alle gebunden. Das erzählen wir nun auch schon seit zwei Jahren, kann man draußen nur noch schlecht erklären. Wir haben bis heute, sind eins der drei Bundesländer – mit Brandenburg und Berlin –, die dort noch 0 Euro abgerufen haben.
Da ist deshalb meine Bitte erst mal, auch an die Landesregierung, ans Bildungs- und auch ans Bauministerium, dass wir zunächst mal dafür sorgen, die Projekte, die wir ja alle unzweifelhaft angeschoben haben, in den Listen sind sie alle drin, dass wir da auch mit Unterstützung des Landes die Kommunen befähigen, dass wir diese jetzt auch umsetzen können.
Das ist ein wichtiger Auftrag, weil es nützt nichts, dass es endet wie auch früher bei unserem BBL, dass dort 25 Prozent der Mittel rumliegen und nicht verbaut werden können. Das heißt, es macht jetzt vielleicht wenig Sinn, schon wieder 1 Milliarde in den Raum zu stellen und zu sagen, wir verursachen da noch mehr Stau.
Ich gebe dir aber trotzdem recht, liebe Simone, wir werden auch in der nächsten Legislaturperiode ein umfangreiches Schulbauprogramm mindestens in der Dimension brauchen, wie wir es in dieser Legislaturperiode gehabt haben.
Und da kann man sich jetzt darüber streiten, sagt man – so, wie du es sagst –, wir nehmen 1 Milliarde, ich sage jetzt mal irgendwoher, legen die ins Bildungsministerium und machen damit Schulbau, dann müssen wir aber auch sagen, wie wir diese 1 Milliarde finanzieren. Das, glaube ich, gehört zur Redlichkeit dazu.
Ja, richtig, das ist immer ein sehr guter Beitrag.
Ich aus meiner Sicht glaube, es wird wieder so sein, wir haben unterschiedliche Schulen in unterschiedlichen Gebieten. Wir haben ländlich strukturierte Gebiete, wir haben kleinstädtisch strukturierte Gebiete und wir haben Großstädte wie, ich sage mal, Rostock und Schwerin. Und da wird es auch in Zukunft so sein, dass wir da unterschiedliche Förderbedingungen haben. Na klar kann man in Rostock und Schwerin viel leichter mit Städtebauförderung bauen. Im ländlichen Raum ist es eher der ELER oder der ILERL, und dort, wo finanzschwache Kommunen sind, ist es dann der Kofi oder auch SPZ, was dazukommt.
Insofern ist der Gedanke, der ist ja schön, einleuchtend zu sagen, wir nehmen 1 Milliarde, wenn wir sie denn hätten. Wir können natürlich sagen, wir gehen weiter in die Verschuldung, ich glaube, da haben wir aber mittlerweile mit dem zunächst zweiten Nachtragshaushalt dann auch die Grenze des Möglichen erreicht. Deshalb glaube ich, ja, wir brauchen in der nächsten Legislaturperiode ein umfangreiches Förderprogramm, aber aus meiner Sicht unter Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten, die da sind, ob bei EU, beim Bund oder bei anderen Institutionen. Diese müssen wir kofinanzieren. Das sind alleine dann auch für das Land, da reden wir mit Sicherheit auch wieder über 200 bis 300 Millionen Euro, die wir in der nächsten Legislaturperiode kofinanzieren müssen. Und dann müssen wir hier nach und nach vorankommen.
Und jeder, der ein eigenes Haus hat zu Hause, weiß, mit so einem Gebäude ist man nie richtig fertig. Also wir werden wahrscheinlich nie in die Lage kommen zu sagen, alle Gebäude sind auf dem top Standard und sind durchsaniert, weil auch die Gebäude, die wir vor 20 Jahren saniert haben, sind jetzt wieder an der Reihe.
Deshalb ist unsere Botschaft, die Botschaft der CDUFraktion, ja, wir haben in dieser Legislaturperiode viel getan, wir müssen an einigen Stellen besser werden, wo wir Mittel noch nicht abrufen, wo wir die Projekte noch nicht in Gang kriegen. Das ist jetzt die nächste Aufgabe, und dann für die nächste Legislaturperiode brauchen wir mit Sicherheit ein umfangreiches Schulbauprogramm. Es kann diese Milliarde werden, das glaube ich – ich glaube, nicht mal in zehn Jahren, ich glaube eher, dass wir das dann in fünf Jahren machen müssen, aber unter Ausnutzung aller Fördermöglichkeiten, die wir bei EU, Bund und Land haben. Und dann, glaube ich, eint uns das alle zum Schluss, denn wir alle sind, glaube ich, daran interessiert, dass unsere Schulen in vernünftigem Zustand sind, dass sie vernünftig ausgestattet, eingerichtet und auch digital erschlossen sind. Und wenn das alle eint, sind wir gemeinsam auf dem richtigen Weg. Dazu lade ich Sie alle recht herzlich ein. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Jesus de Fernandes, man kann das natürlich so machen, wie Sie das hier gemacht haben. Sie erklären alles wortreich, was Ihnen nicht gefällt, stellen dann gegenüber Herrn Krüger dar, dass Sie bereits ein fertiges Konzept vor sich liegen haben.
Es wäre schön, wenn Sie das dann hier auch vortragen, ne?! Ansonsten könnten Sie sich Ihre Redebeiträge zukünftig auch sparen –
ich kann damit wenig anfangen – und Sie schicken uns das einfach per Post zu. Insofern war da wenig Substanzielles, aber das kann man so machen, aber wirklich weitergebracht hat uns das heute nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, allein die Tatsache, dass der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern der Erhöhung des Rundfunkbeitrages zustimmen muss, belegt aus meiner Sicht die Reformbedürftigkeit der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, aber der Reihe nach. Nach dem Grundgesetz fällt die Zuständigkeit für die Medien unter die Hoheit der Länder, ebenso wie – ich verkürze das mal – die Polizei, die Bildung oder auch die Kirchen. Dieses Konstrukt erklärt sich nur, wenn man bedenkt, dass das Grundgesetz, als es 1949 verkündet wurde, auch den Zweck haben sollte, zentrale Zuständigkeiten zu streuen und den Nationalsozialismus strukturell zu verunmöglichen.
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über einen eigenen Beitrag wiederum folgt der Logik der Staatsferne, das heißt, der Rundfunk soll von der Politik möglichst unabhängig sein. Diese beiden Grundsätze „Zuständigkeit der Länder“ und „Staatsferne des Rundfunks“ bescheren uns dieses etwas eigentümlich anmutende Konstrukt, dass ein Gremium, das, ja, so richtig niemand kennt, nämlich die KEF, ein Koordinierungsgremium der Länder, einen Beitrag festlegt, dessen Angemessenheit im Detail nur sehr schwer nachzuvollziehen ist. Um diese Feststellung komme ich erst einmal nicht herum.
Sehr geehrte Damen und Herren, der öffentlich-rechtliche Rundfunk genießt in Deutschland vergleichsweise hohes Ansehen. Und gerade in Zeiten, in denen seriöse Nachrichten wichtig sind, merken wir, was wir am öffentlichrechtlichen Rundfunk haben. Das große Maß an Vertrauen in die Öffentlich-Rechtlichen verbunden mit deren Finanzierung aus Beiträgen geht mit der Verpflichtung einher, bei den redaktionellen Beiträgen Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt gelten zu lassen – ob das immer gelingt, mag jeder aus seiner eigenen Perspektive bewerten, ich glaube, jeder hat sich schon mal über Medienberichterstattung geärgert oder war damit nicht einverstanden –, und wenn das bei allen der Eindruck ist, macht wahrscheinlich der öffentliche Rundfunk nicht so viel falsch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bleibt die Frage, um die es heute im Wesentlichen geht, nämlich um die Erhöhung des Rundfunkbeitrages. Ich habe eingangs bereits angedeutet, dass der Beitrag in seiner Struktur schwer zu erklären ist. Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums hält ihn eher für eine Steuer, das Bundesverfassungsgericht vertritt eine gegenteilige Auffassung. Wer seinen Beitrag an den Beitragsservice nicht bezahlt, an den tritt irgendwann das Finanzamt oder die Kommune heran. Spätestens da fragt sich der Normalbürger dann, ob er es nicht doch eher mit einer Steuer zu tun hat.
Bleibt das Argument der Staatsferne. An den Hochschulen in unserem Land herrscht Wissenschaftsfreiheit, ja, sogar Hochschulautonomie, an unseren Bühnen die Freiheit der Kunst – beides grundgesetzlich abgesichert. Weder von den Hochschulen noch von den Theatern habe ich in der letzten Zeit die Forderung gehört, die Finanzierung aus Steuermitteln einzustellen, damit die Wissenschaftsfreiheit oder die Freiheit der Kunst nicht gefährdet werden. Insofern spricht aus meiner Sicht wenig dagegen, auch den Rundfunk aus Steuern zu bezahlen, zumal ein solches Verfahren allemal transparenter wäre als die jetzigen Verfahren. Finanziell günstiger könnte es zudem auch noch sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, trotz meiner Kritik an der Struktur des Beitrages bin ich der Auffassung, dass die KEF die in Rede stehende Beitragserhöhung seriös ermittelt hat. Zudem erkenne ich bei dem hiesigen NDR ernsthaftes Bemühen, mit den Beiträgen sparsam umzugehen. Verbunden mit der Tatsache, dass ich von der Notwendigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überzeugt bin, wird meine Fraktion für die Überweisung stimmen. Es war mir ein Anliegen, Ihnen meine Gedanken und die meiner Fraktion hier kundzutun. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wertes Präsidium! Ja, auch ich habe zu meiner Rede in der Ersten Lesung nicht viel hinzuzufügen. An dem Gesetzentwurf hat sich, wie Simone Oldenburg eben gesagt hat, nichts geändert. Deshalb werden auch wir ihn weiterhin ablehnen.
Wir haben uns, wie heute schon gehört, zu dem sogenannten Inklusionsfrieden als drei Fraktionen, SPD, DIE LINKE und CDU, zusammengeschlossen, und wir haben uns auch mit der Novellierung des Schulgesetzes, was ja gerade zum Januar wirksam geworden ist, darauf verständigt, die Inklusion bei uns im Land mit Augenmaß umzusetzen. Das ist uns besonders wichtig.
Förderschulen bleiben auch erhalten. Ich will an die Förderschulen für Sehen und Hören erinnern. Ich will auch
an die Förderschulen für emotionale Entwicklung erinnern, die erhalten bleiben. Auch die Förderschule für kranke Kinder wird erhalten bleiben. Und alle anderen werden wir bis 2028, in einem wesentlich längeren Zeitraum als zu Anfang geplant, in Schulen mit spezifischer Kompetenz, wo es auch weiterhin möglich sein wird – Simone Oldenburg hat es gesagt –, geschützte Räume zu haben, aber wo es auch Möglichkeiten geben wird, die Kinder zusammen zu unterrichten.
Wir halten das für das richtige Konzept und lehnen deshalb Ihren Rolle-Rückwärts-Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank!
Äußerst gerne.
Ja, die Bürger da draußen sollten dann auch Folgendes wissen: So was kann man natürlich nur mit Gesetzentwürfen machen, die auch vom Inhalt her dazu taugen, überhaupt überwiesen zu werden.
Das ist dieser Gesetzentwurf ganz und gar nicht. Und Sie haben ja auch die Kritik in der Ersten Lesung durch uns und viele verschiedene Fraktionen gehört. Da hätte man ja Schlussfolgerungen draus ziehen können. Man hätte den Gesetzentwurf zurückziehen können, man hätte ihn aber auch vernünftig überarbeiten können und hier dann auch zur Zweiten Lesung etwas Besseres einreichen können.
Was da vorliegt, taugt es eigentlich nicht mal zur Beratung. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr de Jesus Fernandes, Sie haben hier viel von Freiheit und so gesprochen. Da möchte ich Ihnen mal entgegenhalten: Freiheit ist auch immer die Freiheit des anderen.
Und wenn solche...
Das können Sie sich rot anmalen im Kalender, Herr Ritter. Rot vor allem!
Und dass solche Inhaltsaggregatoren wie Google und Facebook nun eine gewisse Marktmacht haben, wird ja keiner von uns bestreiten. Es gibt da auch ganz aktuelle Beispiele, was da so passiert, weshalb auch ich finde, dass dieser Staatsvertrag notwendig ist, bei aller Kritik, die man ja an Staatsverträgen immer haben kann, und dass wir auch im Netz und in den neuen Medien zu Regulierungen kommen müssen.
Es gab ganz aktuelle Beispiele. Ein Foto des Bundesparteitages der CDU aus dem Jahre 2018, es kann auch 2019 gewesen sein, wurde dazu benutzt, ich glaube sogar, von AfD-nahen Seiten, wo die Bundeskanzlerin neben mir stand auf dem Parteitag, und es wurde behauptet, das ist ein Parteitag, der im Mai 2020 stattgefunden hat, und niemand schert sich um die Maskenpflicht. Das war bewusst irregeführt, das ist bewusst diffamierend, und es ist auch eine Lüge. Und ich bin deshalb sehr dafür, wenn so was auftaucht im Netz, dass das entweder richtiggestellt wird, oder im Extremfall, wenn das auch mit Hass und allem Möglichen zu tun hat, dass das auch gelöscht wird.
Da kann es gar keine andere Meinung geben.
Und nichts anderes, und nichts anderes regelt dieser Staatsvertrag.
Na klar, es gab sehr viele Hinweise dazu von der EUKommission, und wir können ja mit Sicherheit auch davon ausgehen, dass er über kurz oder lang auch vor dem EuGH landet. Das ist ja auch in Ordnung, dazu besteht das gute Recht. Und es gibt wie immer, wenn solche Staatsverträge – jetzt heißt er ja Medienstaatsvertrag, nicht mehr Rundfunkstaatsvertrag –, es wird auch immer über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestritten. Da kann man natürlich unterschiedlicher Meinung sein, ist der Rundfunkbeitrag noch das richtige Instrument, sollte er lieber über Steuern gezahlt werden, aber ich glaube, was zumindest die meisten hier im Haus eint, wir haben uns immer zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk bekannt und werden dies auch weiter tun. Auch da arbeiten Menschen, die nicht immer alles richtig machen. Jeder von uns hat schon mal darüber gedacht, Mensch, was schreibt der Journalist, was berichten die da bloß, aber das gehört auch dazu. Wenn es irgendwann mal einen Rundfunk gibt, wo ich mit jedem Beitrag einverstanden bin, dann gehört er wahrscheinlich mir
und ich mache selbst das Programm. Das ist bewusst so nicht gewollt und deshalb ist es natürlich klar, dass das dort kontrovers diskutiert wird.
Also ich will, weil ich jetzt ziemlich von meinem Redemanuskript abgewichen bin, will ich trotzdem sagen, wir als Fraktion werden diesem Medienstaatsvertrag zustimmen, auch der Überweisung zustimmen. Wir wissen, dies ist nur – das wissen wir, glaube ich, alle – ein erster Schritt, es werden noch sicherlich weitere Schritte auch in anderen Gesetzen folgen müssen, weil die Medienwelt verändert sich immer schneller, und deshalb müssen wir auch mit unseren Regularien da mithalten. Ich halte es aber, diesen Vertrag, weitestgehend für gelungen und auch für sinnvoll und deshalb werden wir ihm zustimmen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes setzen wir die Koalitionsvereinbarung für die
Legislaturperiode in einem weiteren Punkt um, und das aus guten Gründen. Wir wissen nicht erst seit dem Corona-Lockdown, wie wichtig Weiterbildung und Zusatzqualifizierung am Arbeitsplatz und darüber hinaus sind. Deshalb haben wir bereits 2016 im Koalitionsvertrag die Zielstellung aufgenommen, das Bildungsfreistellungsgesetz dahin gehend zu ändern, dass auch die zur Verfügung stehenden Mittel vollständig in Anspruch genommen werden können.
Insbesondere, weil es ja viele schon gesagt haben, will ich noch mal auf die wesentlichen Änderungen eingehen, also einmal die völlige Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Mittel, flexiblere und überjährige Regelung der Freistellungsansprüche ist ein Bestandteil, weiterhin die gesetzliche Grundlage für eine zukünftige digitale Antragstellung bei der Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen – also auch im Antragsverfahren nähern wir uns der Digitalisierung an –, dann ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren für Mehrfachveranstaltungen mit gleichem Inhalt.
Weiterhin, um tatsächlich zu einem vollständigen Mittelabfluss zu gelangen, sieht der Gesetzentwurf primär zwei weitere Maßnahmen vor. Bei Weiterbildungsveranstaltungen im politischen und ehrenamtlichen Bereich wird die Mindestdauer von drei auf zwei Tage reduziert. Dadurch wird erwartet, dass sich die Anzahl der Veranstaltungsangebote erhöht und in der Folge auch mehr Erstattungsanträge gestellt werden. Weiterhin soll der Anteil für den Bereich der beruflichen Weiterbildung an den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln von einem Drittel auf die Hälfte erhöht werden, damit es gewährleistet wird, dass die Mittel vollständig ausgegeben werden. Dafür werden wir das LAGuS – oder ist es ja auch schon – verantwortlich machen.
Und dann ist es in der Tat so, gerade bei der politischen und ehrenamtsbezogenen Weiterbildung wurden von den bis zu 125.000 Euro in den letzten Jahren lediglich bis zu 35.000 Euro ausgegeben. Das zeigt, dass diese Änderung notwendig ist. Wir haben uns das in der Koalition auf die Fahne geschrieben, setzen das mit diesem Gesetzentwurf um, und ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung für die Überweisung. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es liegt ein Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU vor zur Änderung des FAG. Wie sicherlich die meisten Kommunalpolitiker wissen, ist es grundsätzlich so, dass Gemeinden, die nach unserem neuen FAG, was wir ja erst in diesem Jahr beschlossen haben, Mittelzuweisungen oder Sonder- und Ergänzungszuweisungen haben wollen, ihre Realsteuerhebesätze so festsetzen müssen, dass sie 20 Hebesatzpunkte über den Durchschnittshebesätzen der jeweiligen Gemeindegrößenklasse nach dem statistischen Realsteuervergleich für das Haushaltsjahr liegen müssen. Diese Regelung soll dazu beitragen, dass Gemeinden, die zum Beispiel Konsolidierungszuweisungen aus dem Landeshaushalt erhalten, zunächst alle eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen und erst dann, wenn sie tatsächlich auch bei ihnen vor Ort alles ausgeschöpft haben, einen Anspruch auf Hilfeleistungen aus dem Landeshaushalt haben.
Wir haben da auch eine Übergangsregelung in Paragraf 27 mitverabschiedet. Da ja das Gesetz erst 2020 in Kraft getreten ist, wir aber auch für 2019 schon Ausgleichszahlungen gewähren wollten, galt diese Regelung für 2019 noch nicht und wurde in den Übergang mit einbezogen. Das war notwendig, damit es auch hier schon zu Mittelabflüssen kam.
Die aktuelle, noch andauernde Corona-Virus-Pandemie hat aber auch erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf die Haushalte der Gemeinde. Auch das haben wir ja hier in unterschiedlichen Tagesordnungspunkten schon besprochen. Deshalb sollen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf auch für die Antragstellung in 2020 weiterhin die Durchschnittshebesätze aus dem statistischen Realsteuervergleich für 2017 als Vergleichsmaßstab gelten. Anderenfalls wären defizitäre Gemeinden gezwungen, an überdurchschnittlichen Realsteuerhebesätzen festzuhalten oder die Hebesätze nur wegen des Anstiegs der statistischen Durchschnittswerte anzupassen.
Die wegen der Corona-Pandemie für viele Unternehmen gestundeten Steuerforderungen werden bei Zahlungen in 2021 zu zusätzlichen wirtschaftlichen Belastungen führen. Deshalb soll die Übergangsbestimmung, von der ich ja schon gesprochen habe, nun um zwei Jahre verlängert
werden. Das heißt, bei einer Antragstellung in 2020, 2021 und 2022 können die Hebesätze für das jeweilige Haushaltsvorjahr also in Höhe der Durchschnittshebesätze festgesetzt werden, wobei für die Antragstellung 2021 die Durchschnittshebesätze für 2017 gelten.
Nicht nur Wirtschaftsunternehmen, sondern auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe und auch Privathaushalte sind von den finanziellen Auswirkungen der CoronaPandemie betroffen. Deshalb soll die Übergangsbestimmung nach dem Gesetzentwurf nicht nur für die Gewerbesteuer, sondern auch für die Grundsteuer gelten. Mindereinzahlungen bei einer Realsteuerart können durch die Änderung des FAG also durch Mehreinzahlung bei einer anderen Realsteuerart ausgeglichen werden.
Die erneute Änderung des Finanzausgleichsgesetzes ist den Anforderungen aus der Corona-Pandemie und dadurch notwendigen Unterstützung der Kommunen geschuldet, ich denke, ein wichtiger Beitrag, auch für die Haushalte der Gemeinde und für die Haushalte der Unternehmen und Forstbetriebe. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zur Überweisung dieses Gesetzentwurfes – in den Innen- und Finanzausschuss, nehme ich an. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich weiß gar nicht, der war bestimmt mal in der Reinigung, ja. Aber gut, darum soll es nicht gehen, es geht um die Schülerbeförderung.
Wir haben ja auch in den letzten zwei Schulgesetznovellen uns immer mit diesem Thema beschäftigt. Am Ende ist, wie immer, auch nur ein Kompromiss dabei rausgekommen. Das ist ja so, wenn man verhandelt. Wir haben in der Tat die Beförderung, die kostenlose Beförderung zur örtlich zuständigen Schule. Und wir haben aber auch, dass alle, die nicht zur örtlich zuständigen Schule fahren, an dieser Beförderung kostenlos teilnehmen können, auch bis zur örtlich zuständigen Schule. Und das, liebe Simone, löst auch das Problem aus Poel.
Die können nämlich kostenlos nach Wismar fahren, können auch dort das Gymnasium besuchen, sofern es freie Plätze gibt. Und das, nehme ich mal an, ist in Wismar das Problem, dass das Gymnasium voll ist.
Das würde aber auch eine andere Regelung im Schülerverkehr nicht ändern.
Ja, die AfD-Fraktion schlägt vor, dass wir generell alle Schüler kostenfrei überall mit hin transportieren,
nicht transportieren,
befördern. Ja, ich habe doch aufgepasst!
Eine Frage hätte ich da, Herr Schneider, die können Sie ja nachher beantworten. Wir hatten ja gerade erst eine umfassende Schulgesetzänderung. Ich habe noch mal
nachgelesen. Da war von Ihnen ein Änderungsantrag, aber nicht zur Schülerbeförderung. Da hätte man das ja schon mit einbringen können, da gab es das Problem ja auch schon.
Dann, wir haben zu den Kosten gehört, die 7 Millionen, die Sie zitieren, sind wenig greifbar. Das gehört dann, wenn man diese 7 Millionen berechnet, gehört es zu einem vernünftigen Gesetzentwurf auch hinzu, die Deckungsquelle anzugeben. Die fehlt auch in diesem Gesetzentwurf völlig.
Drittens, das haben wir heute auch schon gehört: Wie weit soll denn das gehen? Ich will nur ein überspitztes Extrembeispiel nennen. Der Schüler aus Penkun sucht sich die Schule in Boizenburg aus und der aus Boizenburg Penkun. Transportieren wir die dann
oder bezahlen wir diesen Transport dann wahllos durch das ganze Land? Und Frau Oldenburg ist aufgegangen, vielleicht will auch einer nach München
oder vielleicht aufs Internat. Oder bauen wir da noch Internate dort, wenn wir das gar nicht schaffen, so den Schülertransport zu gewährleisten?
Das ist bewusst überspitzt.
Ich finde, natürlich, wenn man, hat man sich ein wenig, wenn man sich auch für eine andere Schule entscheidet, hat man auch hier mit der Entscheidung natürlich zu leben, dass unter Umständen dann auch Kosten auf einen zukommen, wenn man nicht vor Ort die örtlich zuständige Schule wählt oder zumindest eine, die möglichst dann auch in der Nähe liegt, dann kann man ja immer an der kostenfreien Beförderung teilnehmen.
Aus diesen Gründen, zum einen, weil wir glauben, dass der Gesetzentwurf auch handwerklich schlecht gemacht ist, und weil er zweitens auch, wie Frau Oldenburg schon gesagt hat, keine Probleme löst, höchstens neue Fragen aufwirft und unbeantwortet lässt, wie weit geht diese Beförderung, wer trägt die Kosten, wo sind die Deckungsquellen, werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen und auch einer Überweisung nicht zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Das Problem ist nicht neu, das Gerichtsurteil ist ja schon eine Weile in der Welt. Deshalb wäre es aus unserer Sicht auch möglich gewesen, hier zur normalen Frist einen Antrag einzureichen. Aber auch wir kennen das Problem schon vor Ort. Das sind zum Teil immer auch Einzelfallprobleme, die sich wahrscheinlich durch eine Regelung gar nicht so einfach lösen lassen. Oft sind es Probleme, die man vor Ort mit der Gemeinde und dem KSA lösen muss.
Außerdem wollen wir bekannt geben, es ist unter anderem auch in Vorbereitung ein Brief des Innenministers zusammen mit dem KSA an die Bürgermeister, der hier in dieser Sachlage für Abhilfe sorgen soll. Es kann durchaus sein, dass es irgendwann dazu kommt. Schleswig-Holstein hat ja ein eigenes Gesetz gemacht, was aber auch mehr Fragen als Antworten aufwirft. Deshalb sind wir heute der Meinung, das ist aus unserer Sicht nicht dringlich.
Wir wollen erst mal die getroffenen Maßnahmen abwarten und gucken, ob wir es nicht über diesen Weg gelöst bekommen. Deshalb werden wir der Dringlichkeit nicht zustimmen. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Butzki, wir entscheiden immer noch selbst,
wer zu unseren Tagesordnungspunkten redet.
Insofern hoffe ich, können Sie das ertragen, dass ich das tun werde.
Ja, die Ministerin hat es gesagt, ein wichtiges Gesetz. Ich möchte zunächst aber vielleicht mal mit Herrn Schneider anfangen. Sie haben ja hier ein paar steile Thesen aufgestellt.
Die eine fand ich ganz besonders bemerkenswert, dass wir durch die Anhebung der Grundschullehrer auf die A13 es jetzt massenhaft damit zu tun haben werden, dass Gymnasiallehrer unsere Grundschulen überfluten werden.
Ich glaube, wer sowohl die Ausbildung zum Gymnasiallehrer als auch zum Grundschullehrer kennt, weiß, dass das nicht der Fall sein wird. Wir haben das in wenigen Fällen ja mit so einer Doppelqualifikation gemacht. Das war damals geschuldet, dass wir halt zu wenig Grundschullehrer haben, und ist auch heute noch geschuldet.
Ich glaube aber, wer sich bewusst für das Lehramt Gymnasium entschieden hat, der wird jetzt nicht auf die Idee kommen, an die Grundschulen zu gehen, um dort Grundschüler zu unterrichten. Das ist auch von der Ausbildung her etwas ganz anderes. Deshalb sehe ich diese Gefahr dort nicht und glaube auch nicht, dass das passieren wird.
Wie gesagt, mit dem Gesetz heute bringen wir ein lang gehegtes Versprechen zur Einlösung. Ich will an die Historie erinnern.
In der letzten Legislaturperiode habe ich ja relativ frühzeitig darauf hingewiesen, dass ich es für unabdingbar halte,
diese Maßnahme mittelfristig umzusetzen. Damals waren in der Koalition, sowohl in der SPD- als auch in der CDUFraktion – ich will es mal freundlich umschreiben –, noch nicht alle von der Notwendigkeit dieser Maßnahme überzeugt. Wir haben dann aber auch mit vielen Verhandlungen in der Koalition auf diesen Schritt hingearbeitet und konnten letztendlich in dieser Legislaturperiode, auch durch das 200-Millionen-Programm, was wir für die Schulen aufs Gleis gesetzt haben mit dem letzten Doppelhaushalt, diese Umsetzung, also die Lehrkräfte auf A13 oder E13 in den Grundschulen anzuheben, umsetzen. Das ist aus meiner Sicht eine Wertschätzung, die das Land in der vollen Jahreswirkung auch 18 Millionen Euro kosten wird. Das sollte es uns aber wert sein, weil gerade an den Grundschulen legen wir ja den Startschuss für das Leben unserer Schülerinnen und Schüler.
Und auch, was ich hier sagen möchte, ist, im Paket mit der von meiner Fraktion schon sehr früh forcierten Verbeamtung der Lehrkräfte
und auch den Verbesserungen, die wir in der Lehrerausbildung beginnen, ist dies, glaube ich, …
Ja, muss man ja auch mal sagen, da, wo es angefangen hat, das sollte man immer wieder betonen, und da war die CDU-Fraktion nun mal der Vater dieser beiden Gesetze.
Das sollte hier nicht unerwähnt bleiben, Herr Kollege Butzki. Aber natürlich hat es die Koalition – und da haben wir auch immer gut zusammengearbeitet – zusammen umgesetzt. Und das wird, die Ministerin hat es gesagt, den Lehramtsberuf in Mecklenburg-Vorpommern auch an Grundschulen deutlich attraktiver machen und so auch den heiß umkämpften Lehrermarkt für uns deutlich stabilisieren.
Und wir werden auch das Lehramtsstudium – die Ministerin ist darauf eingegangen – an den Grundschulen anpassen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Grundschullehramt um ein zehntes Praxissemester erweitert werden kann, und wir haben nachher die Möglichkeit, das Referendariat von 18 auf 12 Monate zu verkürzen.
Hinzukommt – ich habe davon gesprochen, auch die Ministerin ist darauf eingegangen – die Stärkung der Lehramtsausbildung an beiden Universitäten. Wir nehmen auch hier mehr Geld in die Hand, um zum einen mehr Lehrer auszubilden, und zum anderen, um auch lang bekannte Defizite, ob es zu wenig Seminare, überfüllte Hörsäle sind, anzugehen. Da nehmen wir in den nächsten Jahren viel Geld in die Hand. Und wir wissen auch – die Ministerin hat es gesagt –, dass auch für die anderen Lehrämter hier noch mal eine Überarbeitung des Lehrerbildungsgesetzes notwendig sein wird. Und wir werden auch mit beiden Universitäten – auch die habe ich in der letzten Zeit oft kritisiert, das tue ich auch weiter, die sind hier in einer ganz besonderen Verantwortung –, sie müssen in Zukunft auch eine Priorität auf das Lehramtsstudium bei uns in Mecklenburg-Vorpommern set
zen und sie müssen dafür sorgen, dass an dem Bedarf des Landes ausgebildet wird. Und ich sage, und nur dann, nur dann wird es möglich sein, dass auch langfristig die Lehrerbildung an den Universitäten bleibt.
Alles andere – wir haben da schon oft darüber gesprochen – ist aus meiner Sicht nicht möglich. Und – das ist auch meiner Fraktion ganz besonders wichtig – das haben wir auch in dem Gesetzgebungsverfahren angedeutet und besprochen: Auch die Freien Schulen müssen am Ende hiervon profitieren.
Mehr als zwölf Prozent der Grundschüler gehen an Freie Schulen.
Und deshalb ist es auch hier notwendig, immer wieder die Schülerkostensätze zu berechnen und zu überarbeiten, damit wir hier keine Ungerechtigkeiten aufkommen lassen.
Ich glaube, insgesamt ist das heute ein guter Tag für die Lehrer und für die Schüler in Mecklenburg-Vorpommern. Und ich bitte Sie alle um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank!
Sehr gern.
Da mir das Protokoll ja noch nicht vorliegt, können wir da lange drüber reden. Ich habe den Kontext so verstanden, dass Sie gesagt haben, dass wir durch die Anhebung der Grundschulgehälter den Weg ermöglichen, dass auch verstärkt Gymnasiallehrer an die Grundschulen kommen, weil sie dort irgendwie weniger Arbeit – so haben Sie es, glaube ich, gesagt –
haben.
Das habe ich so verstanden, das habe ich hier gesagt. Ich sehe diesen Tatbestand nicht und glaube nicht, dass es dazu kommen wird. Und damit ist zu dem Thema eigentlich alles gesagt. – Vielen Dank!
Meine... Oh!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Jetzt haben sich hoffentlich alle wieder ein bisschen beruhigt,
aber auch ich muss sagen, sehr geehrte Kollegen von der AfD, mit Rezepten von gestern die Zukunft von mor
gen gestalten, so oder so ähnlich könnte man Ihren Antrag oder Ihren Gesetzentwurf
hier zur Änderung des Schulgesetzes heute umschreiben.
Ich will das auch kurz begründen: In Ihrem Antrag fordern Sie, den Bestand aller Förderschulen in M-V zu erhalten
und auf die Schließung der Schwerpunktschulen Lernen und Sprache im Schulhalbjahr 2021 zu verzichten.