Dann ist aber trotzdem für mich die Frage, warum definiert jetzt das Bildungsministerium – das hat eben Frau Hesse gesagt – sicheres Schwimmen. Sicheres Schwimmen ist definiert.
Also da weiß ich jetzt nicht, warum. Natürlich, sicheres Schwimmen ist definiert, einmal durch die DLRG, und die
Kultusministerkonferenz schließt sich da an. Aber für mich ist bindend, muss ich ganz ehrlich sagen, die DLRG, und die definiert sicheres Schwimmen ganz kleinschrittig. Da muss nichts neu definiert werden. Also das ist für mich jetzt... Oder sicheres Schwimmen ist für Mecklenburg-Vorpommern dann vielleicht etwas anders, das weiß ich jetzt nicht so genau.
Wir fordern schon lange ein Landesprogramm „Jedes Kind lernt schwimmen“, und wir möchten, dass das Land die Kosten bezahlt. Wir müssen ja auch davon ausgehen, dass die Kommune nicht nur die Fahrt zur Schwimmstätte bezahlt, sondern eben auch die Bahnen bezahlt, und das ist sehr, sehr teuer. Wir wissen, wie es um die Kommunen steht.
Es gibt Kommunen, zum Beispiel in Grevesmühlen, die haben einen See vor der Tür. Ich kann die aber verstehen, dass die sagen, nein, in diesem See nicht das Schwimmen lernen, sondern nur die Auffrischung, weil ein Kind,...
... dass die sagen, nein, Anfangsschwimmen nicht im See, Kinder müssen den Grund sehen können, wenn sie schwimmen lernen. Das finde ich ein ganz wichtiges Argument. Da hätte ich auch früher gesagt...
Meine sehr geehrten Herren, ich glaube, Sie haben den Hinweis nicht verstanden. Ich habe Ihnen jetzt die Chance gegeben, das irgendwo, was Sie auch immer klären wollen, dort zu klären, wo es nicht stört. Ganz offensichtlich war das aber nicht ausreichend und ich muss jetzt wieder unterbrechen. Vielleicht kriegen wir das doch in Zukunft anders hin.
... dass man sagt, dazu muss auch Geld bereitgestellt werden. Es darf nicht sein, dass Eltern an dem Unterricht – und das ist Unterricht – finanziell beteiligt werden. Das ist ungesetzlich. Es ist zwar nicht überall so in Mecklenburg-Vorpommern, aber es ist so, dass unsere Bildung für die Eltern kostenfrei sein soll.
Und jetzt, dass das mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung eventuell auch nicht in Einklang steht, da müsste man vielleicht noch mal gucken, wenn man das aufs Zeugnis bringt.
Für mich hat das nicht so einen großen Sinn. Also ich habe noch kein Kind erlebt, das mit dem Zeugnis ins Schwimmbad geht und sagt, hier, guck mal, ich kann nicht schwimmen.
Die Zeugnisse werden ja auch nicht an die Schulen übergeben. Also es gibt immer das Personenstammblatt. Das Personenstammblatt wandert von Schule zu Schule. Und wenn wir einen Eintrag auf diesem Personenstammblatt haben, „Seepferdchen“ ankreuzen oder eben die anderen drei Schwimmabzeichen, das würde helfen, denn da gehen wir auf Nummer sicher. Das Personenstammblatt genauso wie das Informationsportal, das wird übertragen, ein Zeugnis nicht. Da gibt es die DatenschutzGrundverordnung. Das kann an der Schule bleiben. Dann haben wir Eltern, die das nicht zurückgeben, dann haben wir Kinder, die das unterwegs verlieren.
Also ich würde sagen, wenn wir erst mal etwas verändert haben – dass sie sicherer Schwimmer sind, darum geht es mir jetzt gar nicht, mir geht es darum, dass übertragen wird, genauso, ob einer eine LRS hat oder eine Dyskalkulie und, und, und, dass nicht von Anfang an wieder geguckt werden muss, was kann der, sondern dass man sieht, auch für Klassenlehrer ist das wichtig, kann dieses Kind schwimmen oder nicht. Ich fahre ja dann zur Klassenfahrt und da kann durchaus irgendwie eine Berührung mit Wasser kommen.
Also allein im Tierpark in Wismar sind Boote, da kann man kopfüber gehen und schon liege ich im Wasser, ohne dass ich da vorher gesagt habe, mein Kind geht heute schwimmen oder geht baden.
Also da, denke ich, ist er nicht ganz falsch, Ihr Antrag. Ich würde es ein bisschen anders machen und dann den zweiten Schritt vorm ersten noch mal überlegen, ob man sagt, sicherer Schwimmer oder „Seepferdchen“, oder ob wir tatsächlich den Unterricht ändern. Ich denke, das kann man tun, aber in der gegenwärtigen Situation, wo die Schulen ja so ein bisschen sehr damit zu tun haben, Mathe und Deutsch abzusichern, sollten wir ihnen vielleicht jetzt nicht mit so einem großen Wurf noch entgegenkommen. – Herzlichen Dank.
Erst mal zu dem Antrag. Ich fand das schon wieder sehr interessant, den Antrag der BMV. Ich habe die ganze Zeit überlegt, ob Schwimmexperte Manthei oder Schulexperte Wildt diesen Antrag hier darstellen. Dann war mir schon fast klar, Herr Manthei macht es, und zwar mit der Begründung, dass das festgehalten werden soll auf dem Zeugnis, dass Eltern und Lehrer besser Bescheid wissen.
Ich frage mich, in welcher Welt Sie leben. Meinen Sie die Begründung wirklich ernst? Meinen Sie, die Eltern wissen nicht Bescheid, ob ihr Kind schwimmen kann oder nicht?
Ich muss ganz ehrlich sagen, die Stadt Neustrelitz hatte noch nie eine Schwimmhalle. Ich bin in den 70er-Jahren dort zur Schule gegangen, wir haben schwimmen im See gelernt, als Lehrer in den 80er-Jahren haben wir Schwimmlager durchgeführt, die sind im See schwimmen gegangen, in den 90er-Jahren habe ich als Schulleiter das mit meinen Sportlehrern organisiert, die haben schwimmen gelernt.
Sie haben vorhin auf die Studie von einem Herrn Krüger hingewiesen. Mit dem bin ich ständig in Kontakt, ich habe nächste Woche mit ihm jetzt auch wieder einen Termin, wo wir über die Sachen diskutieren. Es hat teilweise verschiedenste Ursachen, was Sie dargestellt haben.
Eine Ursache ist zum Beispiel, im letzten Jahr war schlechtes Sommerbadewetter. Da müssen Sie auch an
Schulen gewisse Temperaturen und so weiter beachten. Sie können nicht bei jedem Wetter dort ins Wasser gehen. Das wissen Sie viel besser als ich, welche Temperaturunterschiede
und so weiter und so fort. Dann ist es teilweise nachvollziehbar, dass ein Jahr später die Leistungen etwas schwächer sind. Jetzt hatten wir einen sehr guten Sommer. Wenn wir nächstes Jahr die Studie durchführen,