Jens-Holger Schneider

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Wertes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Abgeordnete! Liebe Landsleute! „Lernen am anderen Ort“ ist ein zentraler Begriff und ein wichtiges Instrument aus der Schulpraxis, dessen Bedeutung wohl unumstritten ist und das an unseren Schulen gepflegt wird. Es gibt dazu eine eigene Verwaltungsvorschrift, bis 2017 „Lernen am anderen Ort“, seitdem abgelöst durch die Verordnung „Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen“.
Der Antrag selbst bringt also nichts wirklich Neues, sondern ist eine Aufforderung an die Landesregierung, auf die verstärkte Nutzung dieses Instruments hinzuwirken, vor allem durch feste Kooperationen mit den außerschulischen Lernorten. Allerdings und gerade in CoronaZeiten erscheinen solche Veranstaltungen zur Abwechslung und Auflockerung des Schulbetriebes als eher fraglich,
wenn sie unter derzeitigen Auflagen überhaupt stattfinden können. Generell ist es sinnvoll.
Der Antrag impliziert, dass Lernen am anderen Ort noch stärker genutzt werden könnte und sollte, als dies bisher der Fall ist. Wenn dies noch nicht in ausreichendem Maße geschieht, so liegt das allerdings auch am umfangreichen bürokratischen Aufwand solcher Veranstaltungen, an der hohen Verantwortung, die Lehrkräfte dabei übernehmen, und an den pädagogischen Herausforderungen, die damit verbunden sind. Der Antrag lenkt den Blick auf eine Vielfalt von Möglichkeiten.
Und mit Blick auf Herrn Wildt sollten wir unseren Schulkindern auch mal einen Besuch beim Meteorologen empfehlen. Sie sprachen vorhin von einem Rückenwindantrag der Stärke 10. Das wird als schwerer Sturm definiert und im Binnenland fallen dann die Bäume um. Also ob das so gut ist,
einen Windantrag mit Sturm durch die Gegend zu blasen, wage ich zu bezweifeln.
Der Antrag lenkt den Blick auf eine Vielzahl von Möglichkeiten. Mit einem Änderungsantrag wollen wir diese Liste ergänzen, indem wir noch weitere, sozusagen wirklich systemrelevante Einrichtungen und Institutionen hinzufügen, nämlich neben der Polizei und der Bundeswehr auch Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser. Natürlich müssen Schülerbesuche gerade dort sorgfältig geplant sein und dürfen weder die dortigen Abläufe – gerade auch unter den derzeitigen Herausforderungen – stören noch in die Privatsphären eindringen. Es wäre aber wichtig, dass Schüler auch mit solchen für sie nicht alltäglichen Lebensbereichen vertraut gemacht werden. Das kann auch dazu führen – und sollte es bestenfalls –, dass Kinder und Jugendliche gewisse Mangel- und Problemberufe aus diesen Bereichen in ihre Zukunftspläne mit einbeziehen. Vor allem erweitert es ihren Horizont in grundsätzlichen Lebensfragen.
Wir möchten allerdings davor warnen, das pädagogische Instrument des Lernens am anderen Ort zu politischer Indoktrination von Minderjährigen zu missbrauchen. Einzelne Formulierungen in der Begründung des Antrags lassen solche Befürchtungen als nicht ganz abwegig erscheinen. Dennoch unterstützen wir das Grundanliegen dieses Antrages, werden uns aber, falls unser Änderungsantrag abgelehnt wird, der Stimme enthalten. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Frau Oldenburg, auf dem Schulserver „www.bildung-mv.de“ steht: „Der ursprüngliche Erlass ‚Lernen am anderen Ort‘ wurde überarbeitet und umbenannt in ‚Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen‘.“
Insofern habe ich,
ich wüsste nicht, wo ich da irgendwie was falsch erzählt hätte.
Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Justizministerin!
Meine Frage, die erste Frage: Welche Kosten entstehen für den Landeshaushalt oder das Sondervermögen des Landes M-V durch die Einführung der Lernplattform „itslearning“?
Nee, ich stelle meine nächste Frage.
Bei den schwierigen Antworten freue ich mich schon auf die Beantwortung meiner nächsten Frage.
Plant die Landesregierung, auch für digitale Unterrichts- und Lernmaterialien Lernmittelfreiheit zu gewähren?
Nein, das ist die nächste Frage.
Okay.
Ja, das geht um den Themenbereich auch „digitales Lernen“, den ersten Fragekomplex.
Gut. Das will ich dann gerne schriftlich.
Wundert mich. Dann ist es ein Übermittlungsfehler gewesen. Bei mir ist es jedenfalls ganz normal spezifiziert.
Ja.
Genau.
Ja, danke!
Zu dem Themenbereich dann nicht mehr, dann würde ich zum Themenbereich Gesellschaftswissenschaften weitergehen.
Ich denke das auch.
Frau Ministerin, da mache ich mir gar keine Sorgen.
Kleine Vorbemerkung: Also zum geplanten Fach Gesellschaftswissenschaften in der Orientierungsstufe allgemeinbildender Schulen, hier sollen vier Fächer – Geschichte, Geografie, AWT und Sozialkunde – zu einem Fach verschmolzen werden. In einer Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/5474 hatte ich die Landesregierung gefragt, wie denn sichergestellt werden kann, dass Lehrkräfte eines der vier Fächer und auch die anderen drei Fächer sach- und fachgerecht vermitteln können. Darauf erhielten wir die Antwort, wir würden unterstellen, dass diese vier Fächer bisher von ausgebildeten Fachlehrkräften unterrichtet würden, dies sei aber nicht immer gegeben, Stichwort „Seiteneinsteiger“.
Meine Frage: Besteht die Absicht, fachfremden Unterricht, der bisher die, wenn auch häufige, Ausnahme war, in diesen Fächern zur Regel zu machen, Stichwort „Seiteneinsteiger“?
Vielen Dank!
Sehr richtig, vielen Dank!
Welche konkreten Maßnahmen werden gegenwärtig ergriffen, um den allzu hohen Krankenstand von Lehrkräften an Schulen zu senken? Ich frage nicht, und ausdrücklich, nicht nach coronabedingten Fällen, sondern generell nach dem überdurchschnittlich hohen Krankenstand, der offenbar auch durch Überlastungssymptomatik bedingt oder zumindest davon begleitet ist.
Vielen Dank!
Wertes Präsidium! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Landsleute! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes hat seit seiner Ersten Lesung keine wesentlichen Veränderungen erfahren. Daher sind auch unsere Bedenken nicht zerstreut worden, die
wir bei der Ersten Lesung vorgetragen haben. Diese Bedenken würden ausgeräumt werden und ausgeräumt sein, wenn Sie unserem Änderungsantrag zustimmen. Dann könnten wir auch dem so geänderten Gesetzentwurf zustimmen.
Unsere Kritik richtet sich nicht nur gegen einzelne Punkte der Gesetzesänderung, sondern auch gegen Bestandteile des Bildungsfreistellungsgesetzes selbst. So halten wir es für zu weitgehend, wenn Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, Arbeitnehmer für Weiterbildungsveranstaltungen freizustellen, die nichts, aber auch gar nichts mit ihrem Beruf, ja nicht einmal mit ihrer Branche zu tun haben.
Das läuft dem Gedanken der Weiterbildung also absolut konträr entgegen. Es kann allenfalls dem Bereich allgemeiner Bildung oder privater Interessen zugerechnet werden.
Dass auch Auszubildende Bildungsurlaub nehmen können, lehnen wir ebenfalls ab, da dies den Ablauf der Ausbildung stören kann. Und wenn Auszubildende schon Bildungsurlaub nehmen sollen, dann stelle ich mir die Frage, wozu sie sich dann in einer Ausbildung befinden.
Den Arbeitnehmern oder Auszubildenden bleibt es unbenommen, derartige Kurse in ihrer Freizeit zu besuchen. Dann spielt es auch gar keine Rolle mehr, wie viele Stunden oder Tage diese Veranstaltungen in Anspruch nehmen.
Ein Hauptgrund der Gesetzesänderung war ja, dass gewisse Kurse, namentlich der politischen Bildung, zu wenig angeboten und nachgefragt wurden, weil eine Mindestdauer von drei Tagen vorgeschrieben war. Offenbar war hier oftmals nicht genug Substanz vorhanden, um diese drei Tage auszufüllen,
und das Interesse der Arbeitnehmer hielt sich auch in Grenzen.
Es gibt eine Statistik, dass sich die Zahl der Teilnehmer dort im einstelligen Prozentbereich nachweisen lässt. Dagegen waren die Mittel für die berufliche Bildung – und darum geht es in diesem Gesetz – in der eigentlichen Ausprägung und in der eigentlichen Übereinkunft mit der internationalen Arbeit der Arbeitsorganisation, die Mittel für die berufliche Weiterbildung waren oft schon im Mai erschöpft.
Legt man diese Zahlen zugrunde, so würde die in der Gesetzesänderung vorgesehene Erhöhung des Anteils der beruflichen Weiterbildung von 33 auf 50 Prozent auch nur bis zum Sommer reichen, die von uns vorgesehene Erhöhung jedoch auf 100 Prozent dagegen bis zum Jahresende. Unser Änderungsantrag sieht deshalb in Paragraf 9 Absatz 1 die Förderung politischer und ehrenamtsbezogener Weiterbildung nicht mehr vor, und dies nicht nur aus ökonomischen Erwägungen, sondern auch, um eine Unvereinbarkeit mit Paragraf 9 Absatz 2 zu vermeiden. Dort ist nämlich festgelegt, dass Weiterbil
dungsveranstaltungen nicht partei- oder verbandspolitischen Zielen dienen dürfen. Und wohin fehlgeleitete politische Bildung führt, das haben wir am heutigen Tage in diesem Haus mehr als anschaulich feststellen und erleben dürfen.
Nee, ich rede insbesondere auch von Ihren Genossen, lieber Herr Ritter,
und den Genossinnen, genau.
Schauen wir uns die gegenwärtigen Akteure und Ziele von Veranstaltungen der politischen Weiterbildung an, so sehen wir ein einseitiges politisches Spektrum dominieren. Dieses hat sich vielfach dem sogenannten Kampf gegen rechts verschrieben und zielt damit auch ganz unverhohlen gegen die größte demokratische Oppositionspartei unseres Landes. Und das ist,
und das ist …
Ja, das ist die AfD. Die Frage stellt sich gar nicht, Herr Ritter.
Selbstverständlich.
Herr Ritter, ja, da können Sie schreien, so viel Sie wollen, das wissen Sie ganz genau!
Darüber brauchen wir auch an der Stelle gar nicht zu diskutieren,
obwohl, ich habe genug Zeit, können wir gerne machen. Wir können auch draußen Kaffee trinken gehen –
mit dem nötigen Abstand – und dann können wir das diskutieren, Herr Ritter.
So, also damit …
Glühwein dürfen wir ja nicht trinken.
Damit kann die Wahrung politischer Neutralität überhaupt nicht mehr garantiert werden.
Selbst bei Weiterbildung für ein Ehrenamt ist gerade in letzter Zeit eine deutliche politische Einflussnahme feststellbar. Man denke nur an die Bundesprogramme „Demokratie leben!“ und „Zusammenarbeit durch Teilhabe“, die zum Teil eine ähnlich einseitige Ausrichtung haben.
Es stört mich überhaupt nicht, es geht um politische Neutralität.
Und wenn Ihnen politische Neutralität, lieber Herr Ritter, vollkommen egal ist, uns ist es das nicht.
Vollkommener Unsinn, einfach Zuhören lernen!
Das Bildungsfreistellungsgesetz geht auf ein,
geht auf ein Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation von 1974 zurück. Dort wird neben der beruflichen auch von allgemeiner politischer und gewerkschaftlicher Bildung gesprochen. Damit war aber nur die Vermittlung von Sachwissen gemeint, Herr Ritter, nicht die politische Propaganda, mag sie auch noch so verdeckt geschehen.
Da die Kulturhoheit bei den Ländern liegt, können diese ja eigene Regelungen erlassen. Bayern und Sachsen gewähren zum Beispiel keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Manch andere Länder haben solch einen Anspruch erst in jüngerer Zeit eingeführt, zuletzt Thüringen 2016.
Das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation erlaubt durchaus landesspezifische Anpassungen. Für unser Land sollte Bildungsurlaub der Förderung beruflicher Weiterbildung dienen, und das gerade vor den Herausforderungen der ganzen Sachen, die Sie verord
net haben im Rahmen der Corona-Pandemie. Da werden unsere Arbeitnehmer reichlich Bildungsurlaub brauchen, um sich entsprechend anpassen zu können nach dem Schaden, den Sie hier angerichtet haben.
Der Gesetzentwurf flexibilisiert die Inanspruchnahme der Weiterbildung, indem zehn Tage Bildungsurlaubsanspruch auf zwei Jahre verteilt werden können. Das mag manchmal sinnvoll sein, sollte aber immer an die Zustimmung des Arbeitgebers oder Dienstherrn gebunden werden.
Eine zu starke Häufung von Weiterbildungstagen in kürzeren Zeiträumen könnte gerade kleineren Unternehmen Schwierigkeiten bei der Einsatzplanung bereiten und Umsatzausfälle bedeuten, die sich nun jeder, also überhaupt kein Unternehmer mehr leisten kann in dieser Zeit.
Der pauschalierte Erstattungsbetrag von 55 Euro, den der Arbeitgeber pro Tag der Bildungsfreistellung erhält, entspricht ohnehin schon lange nicht mehr dem aktuellen Lohngefüge, deshalb nehmen wir im Änderungsantrag eine Anpassung auf 75 Euro vor. Ansonsten beziehen sich unsere Änderungen auf die angeblich gendergerechte Sprache, indem wir die Ersetzung der Begriffe „Arbeitgeber“ und „Dienstherr“ durch das Wort „Beschäftigungsstelle“ rückgängig machen. Hier werden nicht mehr nur Personen, sondern Rechtsbegriffe gegendert und das macht nun wirklich aus der politischen Korrektheit eine absurde Hyperkorrektheit.
Dabei können wir uns sogar auf die Begründung des Gesetzentwurfes berufen. Dort finden wir nämlich die Angabe, dass mit der Beschäftigungsstelle jeweils der Arbeitgeber oder Dienstherr gemeint ist. Dann könne man diese korrekten Begriffe doch gleich stehen lassen, zumal „Beschäftigungsstelle“, auch das habe ich schon erklärt, nicht eindeutig ist und auch den Einsatzort innerhalb einer Firma oder einer Institution bedeuten kann.
Übrigens verwendet der bereits in Erster Lesung behandelte und umfangreiche Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuregelung des Besoldungsrechts wieder ausschließlich, man höre, die Bezeichnungen „Dienstherr“ und „Arbeitgeber“, aber nicht das Wort „Beschäftigungsstelle“. Hat die Landesregierung also hier zu terminologischer Klarheit zurückgefunden, so sollte sie dies auch im Bildungsfreistellungsgesetz tun.
Angesichts all dieser Probleme halten wir Ihren Gesetzentwurf ohne unseren Änderungsantrag für nicht zustimmungsfähig. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Wertes Präsidium! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren und liebe Landsleute! Demokratie bedarf der Unmittelbarkeit der Rede und Gegenrede. So begann sie im antiken Griechenland, so wurde sie in den Parlamenten der Frühen Neuzeit lebendig, so pflegen wir sie hier, noch jedenfalls. Und Demokratie beginnt immer ganz unten, bei den Bürgern in den Kommunen, also dort, wo die Leute leibhaftig und konkret miteinander im Gespräch sind, wo sie vis-à-vis miteinander ihre ureigenen Angelegenheiten diskutieren und dann entscheiden.
Oliver Lepsius, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Münster, meint im FAZ-Feuilleton vom 7. De
zember des Jahres, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Wer den Diskurs über den Lockdown weder moralisieren noch politisieren noch juridifizieren will, muß also einen aufgeklärten öffentlichen Diskurs führen. Für ihn tragen die Massenmedien eine Gewährleistungsverantwortung. Sich an der Verhältnismäßigkeit zu orientieren wäre das Angebot einer Diskursethik, das nicht ohne die Inanspruchnahme von Freiheitsrechten und die Suche nach Wirkungsketten zu haben ist.“ Zitatende.
Wir brauchen also die öffentliche Aussprache. Und wir brauchen sie im Wortsinne öffentlich. Was immer an Infektionsgeschehen, über dessen Bewertung wir uns noch lange nicht einig sind, daran ändern mag, wir dürfen damit nicht die Lebendigkeit der Demokratie, die in den Kommunen beginnt, einschränken. Es mag noch die Frage sein, wie krank die Gesellschaft nun tatsächlich ist und woran sie eigentlich krankt, ob eher an einem Virus oder an einer fragwürdigen Verordnungspolitik, aber die Demokratie darf dort, wo sie ihren Ursprung hat, bei den Bürgern der Kommunen, nicht infiziert werden von so fatalen Fehlentscheidungen, wie sie in diesem Gesetzentwurf der Regierung getroffen werden. Was Sie beschließen wollen, das blockiert und verhindert echte kommunale Demokratie.
Es geht der Regierung im vorliegenden Entwurf um zweierlei, zum einen um die Veränderung von Sitzungsregeln, zum anderen aber wie immer ums Geld. Im ersten Fall werden Bürgerversammlungen und, mehr noch, die Teilnahme der Öffentlichkeit kraft vermeintlicher Hygienevorschriften entscheidend erschwert. Im zweiten Fall hebt man Haushaltsdisziplin und die dafür erforderliche genaue Revision auf.
Zum ersten Punkt: Abgesehen von dem stilistischen Lapsus, dass die Regierung in den Gesetzestext hineinschreibt: „Der Landtag stellt fest, dass...“ (Paragraf 1 Absatz 1), was so ausgedrückt in kein Gesetz gehört, blasen Sie das Corona-Gespenst derart bedrohlich auf, dass deswegen Gemeindevertretungen nur noch reduziert als Rumpfvertretung und nicht in der beziehungsweise mit der Öffentlichkeit zusammenkommen dürfen, weil so Gefahr für Leib und Leben bestünde und Corona alle Versammelten samt Zuhörerschaft befallen könnte. Man soll, so Ihr Entwurf, ohne gleichzeitige Anwesenheit der Teilnehmenden im Sitzungsraum tagen und dann Bild und Ton synchron in einen öffentlich zugänglichen Raum in der Gemeinde oder des Amtes oder über allgemein zugängliche Netze übertragen. Hier sollen dann wohl die Bürger mit Alltagsmaske und unter Berücksichtigung eines Hygieneplans in artigem Sitzabstand beflissen schweigend zuhören dürfen.
Ich gestatte mir, dazu ein Zitat des rheinland-pfälzischen Innenministers Roger Lewentz,
in Klammern: SPD,...
Zuhören!
... zu adaptieren, das er auf ein technisches Erschwernis von Wahlakten gemünzt hat, gleichfalls unter CoronaBedingungen, nur eben couragierter auftrumpfend als Sie. Er sagte nämlich mit Chuzpe und Mumm, dass, solange man noch Brot kaufen gehen könne, auch eine Urnenwahl stattfinden könne. Mit diesem Bonmot möchte
er zeigen, dass die Hürden für eine Briefwahl, die Sie, sehr geehrte Regierung, ja ebenfalls zu erwägen scheinen, außerordentlich hoch sein müssen.
Außerordentlich hoch sollten auch die Hürden zur Verhinderung der Ausübung kommunaler Demokratie sein. Also, mit Roger Lewentz formuliert, solange die Bürger sich noch in den Supermärkten tummeln und auf engstem Raum gedrängt in Nahverkehrsmitteln und Zügen stehen und sitzen, solange 28 Schüler in einem Unterrichtsraum zu unterrichten sind, so lange sollte man ja wohl unter Beachtung vernünftiger Hygieneregelungen auch Sitzungen vergleichsweise kleiner Gemeinde- und Städtevertretungen sowie Kreistagen abhalten und ihnen als interessierter Bürger aufmerksam beiwohnen dürfen.
Dass das sogar größerformatig funktioniert, hat namentlich ausgerechnet die AfD jüngst mit einem ganzen Parteitag in Anwesenheit von 600 Delegierten bewiesen. Man hat noch von keinem Gemeinde- oder Stadtrat gehört, der zum Hotspot wurde.
Was Sie mit Ihrem Gesetz verordnen wollen, das ist der tiefe Einstieg in die Digitalisierung, also in die Entpersonalisierung der Politik und in die Entpersönlichung der Politik, und zwar in dem Sinne einer generellen Ermächtigung, dass perspektivisch nur noch digital – also distanziert über Medien – Rede und Gegenrede erfolgen kann, sodass Entscheidungen also via Bildschirm und Mikrofon vorgenommen werden und dass der Bürger davon ebenfalls nur über irgendein Streaming Kunde bekommt, ohne in unmittelbarer Präsenz und Authentizität mitwirken zu können. Demokratie braucht aber Unmittelbarkeit, beratend, diskutierend, entscheidend.
Des Weiteren ermöglichen Sie mit dem Gesetz eine fragwürdige Übertragung, insofern Gemeindevertretungen und Kreistage abweichend von der Kommunalverfassung auch jene Angelegenheiten auf den Hauptausschuss beziehungsweise den Kreisausschuss übertragen, die nach gesetzlichen Bestimmungen oder dem Ortsrecht allein ihr vorbehalten sind. Obwohl Sie sich damit trösten, dass die Zusammensetzungen des Haupt- beziehungsweise Kreisausschusses ja den Gemeindevertretungen und den Kreistagen spiegelbildlich entsprechen, führt dies von einer an der Basis und mit den Bürgern beginnenden Demokratie weg. Es hat schon seinen genauen Grund, warum bestimmte Entscheidungen allein den Gemeindevertretungen und Kreistagen in ihrer Eigenschaft als Urvertretungen vorbehalten sind. Sie ziehen in der Argumentation zu Ihrem Entwurf sogar die bayerische Gemeindeordnung heran und vergleichen die Reduzierung örtlicher Basisdemokratie mit bayerischen Ferienausschüssen. Wie bizarr!
Noch fataler ist es jedoch, dass Sie mit diesem Gesetz Haushaltsregelungen sprengen. Das haben Sie ja eindrucksvoll heute hier schon unter Beweis gestellt mit den Beschlüssen zum Nachtragshaushalt. Sie sprechen von „vorübergehenden Standardabsenkungen“ und „Verfahrenserleichterungen“, von „Risikozuschlag“, von der „Flexibilisierung der Kassenkreditaufnahme zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit“. Sie gestatten die Aufhebung der
Haushaltssicherungskonzepte und ermöglichen so das Risiko einer Pleite, auch wenn Sie mit Ihren Begründungsbeipackzetteln von Ausnahmeregelungen und Befristungen sprechen. Fehlbeträge und negative Saldi gingen schon in Ordnung, schreiben Sie dort, wenn das dem Punkt zugrunde liegende Konzept lediglich Maßnahmen zur finanziellen Bewältigung der Pandemie zum Inhalt hat.
Genauso verfahren Sie in den Nachtragshaushalten. Sie konstruieren für alle Posten, für die Sie zusätzliches Geld ausgeben wollen, irgendeinen Veranlassungszusammenhang mit der Pandemie, ob es sich nun so verhält oder nicht, und Sie ignorieren dabei geflissentlich sogar die Einwände des Landesrechnungshofs.
Das hatten wir heute schon, und ich wiederhole es immer und immer wieder. Ausgaben ohne Deckung und Hochverschuldungen sind immer eine Gefahr, weil irgendwann ja doch jemand für diese Schulden in die Pflicht zu nehmen ist, und dann bleibt es sehr vermutlich an den Kommunen selbst hängen. So, wie Sie im Großen mit dem Sondervermögen einen Schattenhaushalt für das gesamte Jahr auflegten, guten Willens und dringend erfordert, wie Sie betonen, im Verfahren aber ein verfassungsrechtlich höchst fragwürdiger Akt, so ermächtigen Sie nun die Kommunen in vermeintlicher Großzügigkeit zum freien Überziehen der Konten und zur deckungsfreien Mittelgewährung in der Weise von „whatever it takes“. Das ist das Ende redlicher Buchhaltung und solider, maßvoller Haushaltung. Und zur Erklärung: Ich habe den Draghi zitiert mit seiner unseligen EZB-Politik.
Wenn ich Sie nochmals zitieren darf, „die jederzeitige Zahlungsfähigkeit auch bei erheblichen Ausfällen von Einzahlungen zu sichern, sodass es einer Flexibilisierung von Kassenkreditaufnahmen bedarf“, das ist nun mal nichts anderes als genau das Vabanquespiel, das wir von der EZB-Politik bis zu den Nachtragshaushalten der Länder leider kennen, verstärkt um den Mangel, dass zu viel an Entscheidungen über solche Vermögen der Exekutive und zu wenig der Legislative überlassen bleibt.
Im Zusammenhang dazu, Wolfgang Merkel schrieb jüngst in der FAZ, ich zitiere mit Erlaubnis: „Der grundlegende Legitimationsmodus der Demokratie verschiebt sich von der Bürgerbeteiligung (input) und den parlamentarischen Entscheidungsverfahren (throughput) hin zum Output, also den Politikergebnissen. … Dies widerspricht jedoch dem konstitutionellen Imperativ, dass in der Demokratie die Institutionen und Verfahren a priori feststehen, ihre Ergebnisse jedoch kontingent sind.... In einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft darf aber kein – von wem auch immer definiertes – ‚richtiges‘ Ergebnis die Entscheidungsverfahren nach dem gewünschten Ergebnis modellieren.“ Gerade Zeiten der Not und der Einschränkung bedürfen der Tugend der Sparsamkeit und eben nicht eines Gesetzes, das der Verschwendung Tür und Tor öffnet.
Zurück zum Beginn und zum ersten Teil Ihres Gesetzentwurfes: Eben weil es um höchst verantwortungsvolle Entscheidungen geht, müssen jetzt die Gemeinderäte und Stadtvertretungen frei diskutieren und dabei von Bürgern besucht werden dürfen, ohne dass Beratungen steril nur über Medien laufen. Wir werden also Ihren Gesetzentwurf so, wie er ist, ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Liebe Landsleute! Wertes Präsidium! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Ich fasse unseren Gesetzentwurf noch einmal kurz zusammen: Wir wollen, dass die Beförderung der Schüler zu ihren Schulen generell kostenfrei wird, unabhängig davon, ob sie die örtlich zuständigen oder andere Schulen besuchen. Zur Begründung dieser Forderung machen wir geltend, dass es eine Vielzahl von Fällen gibt, in denen es sinnvoller ist, die Kinder auf eine örtlich nicht zuständige Schule zu schicken.
Zu den Hauptgründen zählen die folgenden:
wenn die örtlich zuständige Schule weiter entfernt
beziehungsweise schwerer erreichbar ist als eine örtlich unzuständige Schule,
wenn die unzuständige Schule aufgrund ihrer in
haltlichen Angebote – also des Fächer- und AGAngebotes – den Interessen und Begabungen des Kindes besser entspricht,
drittens, wenn bereits Geschwisterkinder auf der
örtlich nicht zuständigen Schule sind und die Kinder den Wunsch haben, gemeinsam dieselbe Schule zu besuchen (Bei freien Schulen kann es in diesen Fällen dann auch noch einen Geschwisterrabatt ge- ben.),
viertens, wenn die Eltern ihre Kinder auf eine konfes
sionell ausgerichtete Schule schicken wollen,
fünftens, wenn aufgrund von Erfahrungen und ange
sichts ihres guten Rufs die unzuständige Schule eine bessere Leistungsentwicklung des Kindes erwarten lässt.
Im Einzelfall kann es allerlei weitere Gründe geben, zum Beispiel, wenn Eltern in Trennung leben. Im Interesse unserer Kinder sollten wir alle diese Gründe ernst nehmen. Die jetzige Regelung des Schulgesetzes in Paragraf 113 ist zu inflexibel und pauschal. Zwar gestattet Paragraf 46 gewisse Ausnahmen, doch ist dies nur eine Kannbestimmung, deren Anwendung mit erheblichem bürokratischen Aufwand sowohl für die Eltern als auch für die Behörden verbunden ist.
Lassen Sie mich auf die Gegenargumente gegen unseren Schulgesetzänderungsantrag eingehen: Da ist zum einen der Einwand der Bildungsministerin, dass dann alle Eltern mit ihren Steuergeldern dafür aufkommen müssten, wenn Einzelne eine andere als die örtlich zuständige Schule wählen. Mit diesem Argument ließen sich freilich jegliche Vergünstigung, Subventionen und alle weiteren staatlichen Förderungen kritisieren, die Einzelne in Anspruch nehmen, und als ungerecht ablehnen, weil alle dafür bezahlen müssen, zumal wir uns beim kostenfreien Azubi-Ticket anscheinend ja alle einig sind. Hier geht es nun aber um das hohe Gut der Bildung unserer Kinder und damit um deren und unseren künftigen Wohlstand.
Und die Mehrkosten sind vergleichsweise gering. Einige Landkreise und die kreisfreien Städte beteiligen sich ja bereits teilweise oder ganz an den Schülerbeförderungskosten zu örtlich nicht zuständigen Schulen und erkennen damit die Berechtigung unserer Forderung an. Damit entsteht nun aber innerhalb unseres Bundeslandes eine Ungleichbehandlung der Familienförderung. Da die Schülerbeförderung – für unsere eigenen Schüler, Frau Oldenburg, und nur um die geht es – laut Schulgesetz Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist, diese aber zu keiner einheitlichen und für alle Eltern befriedigenden Lösung gekommen sind, ist es Aufgabe des Landes, das Schulgesetz entsprechend zu ändern.
Ein weiteres Gegenargument gegen unseren Gesetzentwurf besteht nun darin, dass das gegenwärtige System der Schülerbeförderung gut organisiert sei, will sagen, dass die Beförderung zu örtlich nicht zuständigen Schulen schwieriger zu organisieren und kostspieliger ist. Dagegen ist einzuwenden, dass immerhin 17,5 Prozent aller Schüler aus M-V im letzten Schuljahr eine örtlich nicht zuständige Schule besuchten, den Schulweg also irgendwie bewältigen konnten, sei es durch Mitnutzung der öffentlichen Schülerbeförderung, durch den ÖPNV, das Auto der Eltern oder mit dem Fahrrad.
Ein weiterer Kritikpunkt war die Höhe der durch unseren Gesetzentwurf entstehenden Mehrkosten von schätzungsweise etwa 7 Millionen Euro. Diese müsste aufgrund der Konnexität das Land tragen. Betrachtet man allerdings die für die Schulen verwendeten Gesamtausgaben und erst recht die Größenordnung des heute diskutierten Nachtragshaushaltes, so erscheint diese Summe als gar nicht mehr so hoch, zumal angesichts des Nutzens. Und dieser Nutzen besteht ja auch darin, dass sozial schwächere Familien nicht mehr wegen zu hoher
Fahrtkosten auf die Wahl einer Schule verzichten müssen, die ihrem Kind günstigere Entwicklungschancen bietet.
Überdies ließen sich die Kosten im Rahmen eines Verkehrsverbundes M-V deutlich senken. Aber die Regierungsfraktionen waren ja nicht einmal bereit, unseren Antrag auf Prüfung dieser Möglichkeiten in den zuständigen Ausschuss zu überweisen.
Mit einem Verkehrsverbund ließe sich auch das Problem der Mindestentfernung
zwischen Wohnung und Schule besser lösen. Zurzeit …
Ja, hören Sie einfach zu!
Zurzeit legen die Schülerbeförderungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte viel zu große Mindestentfernungen von zwei beziehungsweise vier Kilometern fest. Die zwei Kilometer gelten bis Klasse 6, die vier Kilometer ab Klasse 7. Der Verkehrsverbund könnte mit einem einheitlichen Ticket den ganzen Schulweg abdecken.
Absurd ist das gegen unseren jetzigen Gesetzentwurf eingebrachte Argument, bei Übernahme der Beförderungskosten würden Eltern ihre Kinder womöglich auf sehr weit entfernte Schulen, vielleicht gar in entfernte Bundesländer schicken. Fast jeder ist doch zuallererst daran interessiert, den Schulweg möglichst kurz zu halten, auch im Interesse der Kinder, ihn schon gar nicht über mehrere Stunden auszudehnen. Wenn es wohlbegründete Einzelfälle von extrem langen Schulwegen geben sollte, so ist dies die Ausnahme und nicht die Regel. Bei der Einbringung unseres Gesetzentwurfes haben mehrere Redner so getan, als wollten wir die Ausnahme zur Regel machen. Es müssen schon sehr ernst zu nehmende Gründe vorliegen, die Eltern dazu bewegen, ihre Kinder zu einer weiter entfernten Schule zu schicken. Hinzu kommt, dass die begrenzten Aufnahmekapazitäten der Schulen das Ausweichen auf örtlich unzuständige Schulen deutlich einschränken.
Im Interesse der Bildung unserer Kinder bitten wir um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank!
Ja, ich greife das auf und möchte mal mit dem Märchen aufräumen, das unter anderem der Herr Ehlers wieder verbreitet hat.
Selbstverständlich! Ich bitte das zu entschuldigen.
Sehr geehrtes Präsidium! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Liebe Landsleute! Dann wiederhole ich das noch mal: Ich bin unter anderem von Herrn Ehlers heute darauf angesprochen worden, warum ich zu dieser Sondersitzung des Landtages im April Maske und Handschuhe getragen habe.
Selbstverständlich.
Das habe ich getan, um andere davor zu schützen, dass sie möglicherweise die Krankheit, die ich kurz vorher durchgemacht habe, auch durchmachen müssen, und die hatte nichts mit Covid-19 zu tun. Das war eine Frage der Höflichkeit. Ich habe die Regeln respektiert, die mir empfohlen wurden, zu sagen, pass mal ein bisschen auf, versucht mal so ein bisschen, das ist alles ein bisschen unklar. In der Familie hatten wir eine schwere Erkrankung, eine schwere Atemwegserkrankung, ich selber war krank. Das war Höflichkeit, hatte mit Covid-19 nichts zu tun.
Im Übrigen habe ich jetzt eine ärztliche Maskenbefreiung und trage diese Maske auch nur aus Höflichkeit anderen Leuten gegenüber. Ich bin zweimal negativ getestet worden. Insofern besteht da keinerlei Gefahr. Ich trage die Maske auch nur aus Höflichkeit anderen gegenüber.
Im Übrigen lehne ich diese Verbote ab! Für mich und mein Menschenbild, mein christliches …
… sagt mir …
Ich bin auch angesprochen worden als einer derjenigen, der billigend in Kauf
nehmen würde, wenn ein Mensch vor seiner Zeit geht. Das weise ich entschieden zurück! Ich habe ein christliches Menschenbild und das ist getragen von der Achtung vor dem Leben im Allgemeinen. – Vielen Dank!
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Landsleute! Liebe Gäste! Viele Schulen in unserem Bundesland haben einen teils erheblichen Sanierungsbedarf. Frau Oldenburg hat abseits einer Märchenstunde mal ein paar Beispiele genannt, die uns allen zu denken geben sollten. Auch Erweiterungs- und Neubauten sind mancherorts erforderlich. Leider liegen uns über das gesamte Ausmaß der nötigen Maßnahmen keine verlässlichen Zahlen vor. Der Städte- und Gemeindetag bezifferte den Investitionsbedarf heute auf etwa 1,5 Milliarden Euro. Frau Oldenburg führte in ihrer Einbringungsrede aus, dass Sie jetzt 2 Milliarden Euro annehmen. Der Städte- und Gemeindetag nannte auch vor zwei Jahren schon diesen Betrag, diese 1,5 Milliarden Euro. Sollte dies bedeuten, dass all die Sanierungs- und Baumaßnahmen der letzten zwei Jahre ein Tropfen auf den heißen Stein gewesen waren?
Vor sechs Jahren schätzte der Städte- und Gemeindetag den Sanierungsstau übrigens noch auf 70 bis 100 Millionen Euro, also ein Bruchteil des jetzt genannten Betrages.
War dies also erheblich unterschätzt oder ist der Sanierungsbedarf erst in den letzten Jahren so exponentiell angewachsen? Auch die unterschiedliche Dringlichkeit der einzelnen Bau- und Sanierungsmaßnahmen müsste bei der Angabe von Zahlen zum Investitionsbedarf mit einbezogen werden. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE beziffert den Bedarf auf mehr als 1,5 Milliarden Euro, wahrscheinlich diese 2 Milliarden, die genannt waren, und verlangt ein Schulbauprogramm von mindestens 1 Milliarde Euro.
Sicherlich wäre es besser, vor der Nennung einer konkreten Zahl erst mal eine genaue Bedarfsanalyse vorzunehmen.
Eine solche Analyse ist im Antrag der LINKEN unter Punkt II.3 auch vorgesehen, allerdings durch personelle Erweiterung der Servicestelle Schulbau im Bildungsministerium. Wir geben hier zu bedenken, dass eine personelle Aufstockung zentraler Bürokratie nicht zwangsläufig zu höherer Effizienz führen muss. Das ist nachzulesen für alle, die es interessiert, bei den parkinsonschen Gesetzen eines Herrn Parkinson aus den 50er-Jahren des 20. Jahrhunderts. Das heißt, eine immer größere Bürokratie führt nicht zwangsläufig zu höherer Effizienz, ganz im Gegenteil.
Andersherum ist es dringend notwendig, auch das ist angesprochen, eine Anpassung der Schulbaurichtlinie aus dem Jahre 2009, genauer vom 23. März 2009, an die heutigen Erfordernisse vorzunehmen. Es ist ein grobes Versäumnis, dass dies noch nicht geschehen ist. So kann es jetzt passieren, dass Sanierungs- und Bauprojekte kostspielig verändert werden müssen, wenn neue Vorgaben erlassen werden, zum Beispiel im Rahmen der Inklusion. Die Schulträger müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Planungen Bestand haben.
Gemäß Paragraf 102 des Schulgesetzes sind die Schulträger für die Schulbausanierung in der Pflicht. Wenn solche Maßnahmen erforderlich werden und sie die finanzielle Last nicht allein tragen können, bieten sich ihnen allerlei Fördermöglichkeiten. Mit der Erlangung einer Kofinanzierung durch das Land ist allerdings ein erheblicher bürokratischer Aufwand verbunden. Dazu müssen Sie praktisch vorplanungsreife Unterlagen für ihr Projekt einreichen. Wie viel effektiver wäre es, von vornherein die Kommunen und Landkreise sachgerechter auszufinanzieren, anstatt dass diese sich in einem aufwendigen Verfahren an das Land wenden müssen!
Dieses Verfahren führt vermutlich auch dazu, dass manch dringenderes Projekt gar nicht von der Landesregierung registriert wird. So verwundert es, dass auf der Liste der Schulsanierungs- und Bauvorhaben nur 129 Schulen aufgeführt sind, darunter auch freie Schulen. Sollte also nur jede vierte bis fünfte Schule solch einen Bedarf haben? Das ist wohl kaum anzunehmen.
Und noch dazu kommt, dass etwa die Hälfte der hier aufgeführten Förderanträge aus den Jahren 2015 und 2016 datieren.
Die besagte Liste weist eine geplante Gesamtfördersumme dieser Schulen von 326 Millionen Euro aus und bezieht sich auf die aktuelle Legislaturperiode. Allerdings wird der geringste Teil davon aus Landesmitteln finanziert. Das meiste kommt aus EU- und Bundesmitteln, so 100 Millionen Euro aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes, doch nur 25 Millionen aus dem Strategiefonds des Landes. Das ist mal sinnvoll eingesetztes Geld im Rahmen des Strategiefonds! Hinzu kommen die Eigenanteile der Schulträger, sodass sich der Betrag auf eine halbe Milliarde Euro erhöht. Mit dem Hinweis auf die 325 Millionen Euro schmückt sich die Landesregierung also gern mit fremden Federn.
Hinzu kommt auch noch, dass 37 Prozent dieser 325 Millionen Euro als Fördermittel für sogenannte Schulen mit spezifischer Kompetenz vorgesehen sind. Diese Schulbauvorhaben dienen also zu einem erheblichen Teil der Umsetzung der ideologisch motivierten Inklusionsstrategie der Landesregierung, und gegen diese haben wir uns ja schon dezidiert ausgesprochen. Damit werden hier an die 120 Millionen Euro für die Inklusion abgezogen, die besser in die Sanierung tatsächlich maroder Schulbauten gesteckt werden sollten.
Für die nächsten Jahre sind nun nur noch sehr bescheidene Fördersummen veranschlagt, so 50 Millionen Euro über vier Jahre aus dem 200-Millionen-Euro-Schulpaket. Das Wirtschaftsministerium hat zudem sehr kurzfristig noch ein Förderprogramm von je 20 Millionen Euro für die Jahre 2020 und 2021 zur Verbesserung der Schulinfrastruktur ausgeschrieben, Höchstfördersumme 5 Millionen Euro.
Und dann haben wir auch schon gehört, was allein einzelne Bauvorhaben kosten. Das reicht also hinten und vorne nicht und zeigt, wie wenige Schulen davon profitieren können.
Angesichts dieser schlechten Finanzausstattung der Schulsanierung unterstützen wir das Ansinnen der LINKEN, werden uns aber wegen der Bedenken gegen den Punkt II.3 dieses Antrages bei der Abstimmung enthalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Vielen Dank für die Gelegenheit!
Ich habe mich die ganze Zeit zum Schluss gefragt, was die Dienstlaptops der Lehrkräfte mit der Schulbausanierung zu tun haben. Das haben Sie mir nicht aufgelöst. Ich wüsste das nicht, was das mit dem Sachverhalt zu tun hat.
Selbstbeweihräucherung hat doch mit dem Thema nichts zu tun. Klären Sie mich doch mal bitte auf!
Anderer Sachverhalt aber.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Wir haben heute wunderbare Sachen gehört, was wir alles geleistet haben als Mecklenburger und Pommern. Es darf aber nicht vergessen …
Es sind Pommern. Auch wenn Sie sie als Vorpommern bezeichnen, es bleiben Pommern.
Wir dürfen eine Sache nicht vergessen, und ich zitiere hier bewusst aus einem Bericht, aus einem Dossier der Bundeszentrale für politische Bildung. Es geht um Folgendes, Sie reden Dinge schön, die nicht schönzureden sind.
Es gibt eine sogenannte Disparitätskarte von 2019 und die sagt, neben einigen Leuchttürmen, die hier beschworen wurden, haben wir in unseren ländlichen Räumen nahezu flächendeckend Strukturprobleme, die Sie versäumt haben zu lösen. Die DDR hat 40 Jahre gebraucht, das Land runterzuwirtschaften. Sie haben postuliert, gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen zu wollen. 30 Jahre sind rum und wir sind immer noch weit, weit, weit davon entfernt.
Das ist alles gesagt worden. Es ist gesagt worden, wo wir hinterherhängen. Wir hängen hinterher in der Lebenserwartung sogar, wir hängen hinterher im Durchschnittslohn, in der Vermögensbildung, wir hängen in den ganzen Kernpunkten, die die Menschen tagtäglich interessieren, hängen wir hinterher, immer noch.
Wir haben Ihnen unsere Vorschläge unterbreitet. Sie haben Ihre ideologische Brille auf und haben alles Wohlmeinende zugunsten unserer Bürger abgelehnt, Herr Krüger. Seien Sie ehrlich zu sich selber, seien Sie ehrlich zu den Menschen da draußen!
Weiterhin gab es einen sogenannten doppelten Transformationsschock, der die Leute hier erwischt hat und unter dem sie immer noch zu leiden haben. Das waren die gesellschaftlichen Umbrüche, ich zitiere immer noch aus diesem Bericht, die Umbrüche Anfang der 90er-Jahre, der Strukturwandel, die sozialen Unsicherheiten. Dann kam die Wirtschaftskrise von 2008/2009 darauf, und jetzt haben wir Corona. Zählen Sie mal zusammen, wir sind mittlerweile bei Nummer drei! Alleine diese beiden doppelten Transformationsschocks haben zu psychologischen, nachweisbaren Langzeitwirkungen geführt, die die Leute beeinflusst haben. Es ist eben nicht alles so, wie Sie es darstellen, es ist eben nicht alles wunderbar.
Und es ist unsere Aufgabe als Opposition, Ihnen das immer wieder ins Stammbuch zu schreiben, immer wieder zu sagen, das geht so nicht. Blenden Sie das nicht aus! Und das ist einfach politischer Realismus, das ist unsere Aufgabe als Opposition, Ihnen das immer wieder ins Stammbuch zu schreiben.
Dann haben wir die Langzeitwirkungen, die auch politische Einstellungen befördern. Die Zufriedenheit, die Sie postuliert haben, die sinkt seit 25 Jahren, sie sinkt kontinuierlich. Es waren im November 2017 80 Prozent der Ostdeutschen mit der Entwicklung insgesamt zufrieden, im Sommer 2019 waren es nur noch gut zwei Drittel der Ostdeutschen, und die Entwicklung geht sukzessive weiter runter. Es ist eben nicht so, wie Sie es darstellen, und es bleibt unsere Aufgabe als Opposition, Ihnen das immer wieder ins Stammbuch zu schreiben.
Vielen Dank, meine Damen und Herren!
Das werde ich Ihnen nicht erklären, Herr Ritter.
Frau Präsidentin! Frau Oldenburg! Ich habe in der „Zeit Online“ gerade einen sehr interessanten Artikel gelesen mal wieder,
über Schweden, über den Sonderweg und dass gesagt wurde, dass diverse Studien vorliegen, und dass gesagt wurde, Maskenpflicht und Kleingruppenunterricht. Von wegen, die Kinder saßen wie gewohnt dort und sind nicht krank geworden.
Die sind alle bescheuert und sind alle geistig gestört oder auch nicht.
Nee, Moment, das ist auch Unsinn, Herr Krüger! Lassen Sie es einfach mal sein, lesen Sie mal nach!
Da nehme ich Island, da nehme ich Finnland, da nehme ich all die anderen skandinavischen Länder, die den Sonderweg gegangen sind und wo es eben nicht diese verheerenden Auswirkungen gegeben hat, die alle prognostiziert wurden und die alle herbeigebetet wurden.
Die schwedischen Schulen haben funktioniert in der Hochzeit von Corona, ohne dass es dort katastrophale Zustände gegeben hat,
ohne Masken.
Na, ich kann mir das einfach nicht erklären, warum es in Schweden – das sind unsere nördlichen Nachbarn, hochgelobte nördliche Nachbarn –, ich verstehe das nicht, was an schwedischen Kindern anders ist als an mecklenburg-vorpommerschen Kindern, warum es da ohne Maske geht und hier nicht ohne Maske gehen soll.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wertes Präsidium! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Wir beschäftigen uns heute mit dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes. Die berufliche Weiterbildung ist in unserer Zeit allein schon aufgrund des wissenschaftlichtechnischen Fortschritts von großer Bedeutung. Man denke nur an die Digitalisierung und alle damit verbundenen Herausforderungen. Es geht darum, im Beruf auf der Höhe der Zeit zu sein und flexibel den Wandlungen in der Arbeitswelt gerecht werden zu können. Insofern ist das Bildungsfreistellungsgesetz eine Errungenschaft im Interesse der Arbeitnehmer.
Da die hierfür vorhandenen Haushaltsmittel nicht vollumfänglich ausgeschöpft wurden, versucht der vorliegende Gesetzentwurf, Erleichterungen bei der Genehmigung von Weiterbildungsveranstaltungen sowie eine Flexibilisierung ihrer Inanspruchnahme einzuführen. Die hier vorgelegten konkreten Änderungen des Gesetzes zielen aber keineswegs auf Erleichterungen der beruflichen, sondern der politischen Weiterbildung sowie der Qualifizierung für das Ehrenamt. Das hat mit dem eigenen Arbeitsplatz kaum noch etwas zu tun und man fragt sich, warum Arbeitgeber ihre Angestellten zu betriebsfremden Dingen freistellen sollen.
Während die beruflichen Weiterbildungsveranstaltungen weiterhin mindestens drei Tage à acht Unterrichtsstunden umfassen müssen, wird dies bei den politischen und Ehrenamtsqualifizierungen auf zwei Tage gekürzt. Offenbar haben viele dieser Veranstaltungen nicht genügend Substanz zu bieten, um drei Tage füllen zu können. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird dies mit den Worten zugegeben, dass, ich zitiere, „auch insbesondere die kleineren Einrichtungen der politischen... Weiterbildung vermehrt Angebote in dem Bereich machen“, Zitatende. Der Wirtschaft bringen die politischen Veranstaltungen herzlich wenig.
Aber auch unter dem Deckmantel des lobenswerten Ehrenamtes verstecken sich zahlreiche politisch einseitige Projekte. In Neustrelitz wurde kürzlich die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt angesiedelt, die von der Bundesregierung ins Leben gerufen wurde. Auf deren Homepage erfährt man dann auch, was zum bürgerschaftlichen Engagement gehört, so zum Beispiel das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, das sich, ich
zitiere, „für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit“ einsetzt und, ich zitiere, „Handlungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt“ entwickeln soll. Dies sind alles uns wohlvertraute Begriffe, die einseitig als Chiffren zum sogenannten Kampf gegen rechts eingesetzt werden, denn wenn Sie es ernst meinen würden, meine Damen und Herren, dann müssten Sie sich unter diesen Begrifflichkeiten mit all den Auswüchsen des politischen Islam und des Linksextremismus auseinandersetzen, und das tun Sie bekanntermaßen nicht.
Insofern wissen wir genau, wo die Reise hingehen soll.
Ein weiteres Bundesprogramm heißt „Zusammenarbeit durch Teilhabe“ und ist darauf ausgerichtet, besonders in ländlichen und strukturschwachen Gegenden sogenannte Demokratieberater auszubilden. Diese sollen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und antidemokratischen Vorgängen im Amateursport, bei den freiwilligen Feuerwehren und anderen Bereichen des Ehrenamtes entgegenwirken, und dies alles unter der Überschrift „Förderung von Engagement und Ehrenamt“. Sie sehen, wie politisch einseitig selbst in den Bereich des Ehrenamtes hineingewirkt werden soll.
Da der vorliegende Gesetzentwurf also in erster Linie die einseitige politische Weiterbildung, aber nicht die berufliche stärken will, lehnen wir ihn selbstverständlich ab.
Weiterhin wenden wir uns gegen die hier vorgenommene Einführung gendergerechter Sprache. Dies geschieht in der absurden Weise, dass sogar juristische Personen gegendert werden. Aus dem „Arbeitgeber“ oder „Dienstherren“ wird die „Beschäftigungsstelle“. Dabei werden die eindeutigen Begriffe „Arbeitgeber“ und „Dienstherr“ durch den nicht eindeutigen Begriff „Beschäftigungsstelle“ ersetzt und im Gesetz wird dazu dann noch extra erklärt, dass mit der „Beschäftigungsstelle“ „Arbeitgeber“ und „Dienstherr“ gemeint sind.
Warum lässt man diese Worte aber nicht einfach gleich stehen? „Beschäftigungsstelle“ kann sich nämlich sonst auch einfach auf den Teil einer Dienststelle beziehen, in dem ein Arbeitnehmer eingesetzt ist.
Alles in allem ist dieser Gesetzentwurf überflüssig. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Wertes Präsidium! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Landsleute! Schon seit Jahren haben die Petitionen, die in schulischen Angelegenheiten an den Bürgerbeauftragten unseres Bundeslandes gerichtet worden sind, an erster Stelle ein Thema: die Schülerbeförderung. 2019 waren es 40 Prozent aller die Schule betreffenden Petitionen, 2018 43 Prozent, 2017 sogar 50 Prozent. Ein Hauptproblem dabei sind die von den Eltern zu tragenden Kosten. Deshalb forderte der Bürgerbeauftragte schon 2018, ich zitiere, „dass für Schüler an örtlich unzuständigen Schulen bessere gesetzliche Regelungen geschaffen werden müssten“, Zitatende. Solche gesetzlichen Verbesserungen mahnte er für die damals in Planung befindliche Schulgesetznovelle an. Leider ist die Landesregierung diesem Erfordernis nicht nachgekommen und hat den betreffenden Paragrafen 113 des Schulgesetzes im Wesentlichen unverändert gelassen, obwohl die damalige Bildungsministerin in einer Rede hier im Plenum am 27. Juni 2018 eine, wie sie es nannte, „Klarstellung“ in diesem Paragrafen zur Schülerbeförderung versprochen hatte. Und auch Herr Reinhardt hat in derselben Debatte eine diesbezügliche Verbesserung des Paragrafen 113 angekündigt.
Mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes will die Fraktion der AfD dieses Versäumnis nachholen. Das halten wir für notwendig, da es erstens um das hohe Gut der Bildung unserer Kinder geht und zweitens eine Gerechtigkeitslücke zu schließen ist.
Es geht um die ungleiche Behandlung von Schülern, die eine örtlich zuständige beziehungsweise eine örtlich nicht zuständige Schule besuchen. Während erstere laut Schulgesetz von den Landkreisen und kreisfreien Städten eine kostenlose Beförderung zu ihrer Schule erhalten
müssen oder die Aufwendungen für den Schulweg erstattet bekommen, und wenn eine solche Schülerbeförderung nicht eingerichtet ist, können die Schüler örtlich nicht zuständiger Schulen allenfalls bis zur örtlich zuständigen Schule mitfahren, sofern dies überhaupt einen Sinn ergibt.
Die Ungleichbehandlung geht sogar noch weiter. Manche Landkreise tragen nämlich ganz oder teilweise doch die Kosten der Schülerbeförderung zur örtlich nicht zuständigen Schule, andere dagegen nicht. Es herrscht in dieser Hinsicht ein Flickenteppich im Land. In Rostock gibt es ein kostenfreies Schülerticket für alle, unabhängig von der Schulwahl. Die Landkreise Ludwigslust-Parchim und Mecklenburgische Seenplatte gewähren einen Zuschuss von maximal 750 beziehungsweise 700 Euro pro Jahr. Vorpommern-Greifswald bietet eine maximale Beförderung zur örtlich nicht zuständigen Schule an, wenn der vorhandene ÖPNV dies erlaubt, und erstattet andernfalls die Fahrtkosten zu einer örtlich nicht zuständigen Schule in einer Höhe, die bei einer Fahrt zu einer örtlich zuständigen Schule anfielen. Der Landkreis VorpommernRügen gewährt als freiwillige Leistung eine Kostenerstattung von bis zu 50 Euro für eine ÖPNV-Schülermonatskarte, andere Landkreise gewähren nur so viel, wie das Schulgesetz verlangt.
Nun gibt es vielerlei Gründe, die dazu führen, dass sich Erziehungsberechtigte gegen die örtlich zuständige Schule entscheiden und ihr Kind lieber auf eine andere Schule schicken wollen. Die dann zu tragenden Beförderungskosten werden mit Sicherheit so manche Eltern von diesem Schritt abhalten. Damit sind gerade sozial schwächere Familien in dieser Hinsicht benachteiligt.
Zweifellos darf unterstellt werden, dass verantwortungsbewusste Eltern die beste Schulwahl für ihr Kind anstreben. Dabei werden sie neben der Erreichbarkeit der Schule auch deren Ruf sowie Erfahrungen anderer Eltern und Schüler berücksichtigen. Sie werden zum Beispiel an Tagen der offenen Tür Schulen besuchen, um sich einen lebendigen Eindruck vom dortigen Schulleben zu verschaffen. Sie werden bestrebt sein, die Begabungen und Schwächen ihres Kindes mit dem Profil der Schulen abzugleichen. Auch die Angebote außerhalb des Unterrichts, die Arbeitsgemeinschaften beispielsweise, können die Schulwahl beeinflussen. Oftmals sind bereits Geschwisterkinder an der gewünschten Schule. Dies kann bei Schulen in freier Trägerschaft zu einem Geschwisterrabatt führen. Außerdem erleichtert sich dann in manchen Fällen der Transport, wenn zwei Kinder zur gleichen Schule zu fahren sind.
Der bunten Welt schulischer Möglichkeiten wird nun aber durch die starren und schematischen Festlegungen örtlich zuständiger Schulen ein bürokratischer Riegel vorgeschoben. Gewiss ist die Festlegung örtlich zuständiger Schulen sinnvoll, um der Schullandschaft Ordnung und Struktur zu verleihen und eine in etwa gleichmäßige Auslastung der Schulen sicherzustellen. Dieses schematische Prinzip wird aber oft durch wohlbegründete, individuelle Entscheidungen der Erziehungsberechtigten durchbrochen. Immerhin besuchten im letzten Schuljahr 17,5 Prozent der Schüler in Mecklenburg-Vorpommern eine örtlich nicht zuständige Schule. In Rostock
waren es sogar 31, in Schwerin 38,5 Prozent. Also dort, wo mehr Möglichkeiten bestehen, werden diese auch genutzt, Herr Butzki, ganz logisch. Schulen stehen nun mal miteinander im Wettbewerb, und wir sollten diesen Wettbewerb im Interesse einer optimalen Schulentwicklung fördern und nicht unterbinden.
Es geht hier keineswegs nur um Schulen in freier Trägerschaft. Fast ein Drittel der Schüler örtlich nicht zuständiger Schulen besuchte eine öffentliche, örtlich nicht zuständige Schule. Zumindest dieser Teil der Schülerschaft kann sich auf Paragraf 1 Absatz 2 des Schulgesetzes berufen. Dort heißt es nämlich, ich zitiere: „Jeder hat nach seiner Begabung das Recht auf freien Zugang zu allen öffentlichen Bildungseinrichtungen, unabhängig von seiner wirtschaftlichen und sozialen Lage“, Zitatende. Trotzdem gewährt Paragraf 113 des Schulgesetzes auch diesem Schülerkreis keine kostenlose Beförderung zur Schule, trotz Schulpflicht, Schulwahlfreiheit und der Tatsache, dass auch die Eltern dieser Schüler Steuerzahler sind.
Auch die Schulen in freier Trägerschaft leisten einen unschätzbaren Beitrag zu guter Bildung. Wenn Eltern bereit sind, zusätzliche Kosten für die Schulausbildung ihrer Kinder zu tragen, sollten sie nicht noch mit den Beförderungskosten belastet werden. Nach unseren Berechnungen werden die Mehrkosten durch diesen Gesetzentwurf unter 7 Millionen Euro liegen, die Verwaltungsvereinfachung und den geringeren Verwaltungsaufwand noch gar nicht eingerechnet. Gemessen an den Gesamtkosten der Schulen ist dies ein sehr geringer Beitrag und Betrag. Im Interesse der Bildung unserer Kinder bitten wir um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr verehrtes Präsidium! Meine Damen und Herren! Liebe Landsleute! Es ist doch schon erstaunlich, was für Pirouetten hier gedreht werden, um sich überhaupt nicht inhaltlich mal mit den Sachen hier auseinandersetzen zu müssen,
die wir hier vorgeschlagen haben
im Interesse von Schülerinnen und Schülern und von Eltern.
Es ist schon bezeichnend, wenn dann so völlig absurde Beispiele aufgeführt wurden, als würde jemand ernsthaft in Betracht ziehen, sein Kind aus Penkun nach Boizenburg an eine Schule zu schicken.
Also so viel Nonsens habe ich lange nicht gehört! Und es geht auch nicht darum, denn das Schulgesetz M-V bezieht sich worauf? Auf Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg und Vorpommern.
Selbstverständlich.
Selbstverständlich.
(Simone Oldenburg, DIE LINKE:
Die Beförderung bezieht sich nicht auf
Mecklenburg-Vorpommern allein, denn wir