Protokoll der Sitzung vom 21.11.2018

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Herr Reuken hat hier schon einiges zur Bundesratsinitiative gesagt, das kann ich mir also sparen. Das wird dann ein bisschen kürzer, was ich jetzt vortrage.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich am Anfang mit dem Ende der abschließenden Würdigung des Bundesrechnungshofes beginnen. In den letzten fünf Jah

ren wurden für die Energiewende mindestens 160 Milliarden Euro aufgewendet. Steigen die Kosten der Energiewende weiter und werden ihre Ziele weiterhin verfehlt, besteht das Risiko des Vertrauensverlustes in die Fähigkeit von Regierungshandeln. Das ist das Fazit des 42seitigen Berichtes, das den Entscheiden unter anderem unzureichende Koordination und unrealistische Ziele bescheinigt. Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf und die Landesregierung lässt immer wieder ein „Weiter so“ verlautbaren.

Meine Damen und Herren, ich muss es hier auch noch mal betonen: Wir wollen keine Abschaffung der Windenergie, sondern wir wollen eine Begrenzung. Aber was wir wollen, ist das Ende der Energiewende.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Dann kann man über die sinnvolle und wirtschaftliche Nutzung der Wind- und Solarenergie reden. Die Übervorteilung des Wirtschaftssektors Windenergie muss ein Ende haben. Fragen wir uns doch mal, wann wir etwas privilegieren. Doch wohl immer dann, wenn es der Gesellschaft einen enormen Nutzen und Wohlstandszuwachs bringt. Das trifft für die Windkraft nicht zu. Also war die Privilegierung von vornherein sehr fragwürdig und somit ideologisch motiviert. Diese Fehlentwicklung gilt es zu korrigieren. Die Privilegierung der Windkraft hat zu einer enormen Belastung unserer Energieversorgung geführt und droht uns ins energetische Nirwana zu schicken. Darüber hinaus führt sie zu einer nie dagewesenen Natur- und Landschaftsvernichtung. Sie führt zu einer gesundheitlichen Belastung der Anwohner und vernichtet deren Lebensumfeld. Bei all diesen negativen Auswirkungen ist es moralisch und wirtschaftlich ein Ding der Unmöglichkeit, die Privilegierung der Windenergie weiter aufrechtzuerhalten.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Meine Damen und Herren, warum privilegieren wir nicht die Errichtung fliegender Bauten, also zum Beispiel Fahrgeschäfte? Diese werden vor jedem Aufbau neu geprüft und müssen abgenommen werden. Aber sie leisten wenigstens etwas für unsere Gesellschaft,

(Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

sie erwirtschaften nämlich Lebensfreude, Lebensfreude und Umsatz für unsere Gesellschaft. Aber es ist richtig, dass wir sie nicht privilegieren, denn sie können bei Nichtüberprüfung gefährlich werden und daher unterliegen sie der ständigen Überwachung.

Meine Damen und Herren, der Aufschrei des Lobbyverbandes „Bundesverband Windenergie“ ist ja immer groß, wenn es darum geht, marktwirtschaftliche Kriterien auch für die Windkraft in Anwendung zu bringen, weil sie sich an die planwirtschaftlich wirkenden Vorteile der Regierung gewöhnt haben. Deshalb unterstützt man auch die Parolen des Pariser Abkommens nicht, weil sie das Klima schützen sollen, sondern schlicht und einfach, weil man jede Menge Geld damit verdienen kann.

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Herr Minister Pegel lässt in seinen Reden immer wieder verlautbaren, dass die Energiewende beschlossene Sache

sei und die Mehrheit der Bürger auch in diesem Bundesland dafür sei. Dass die Windkraft als Flaggschiff der Energiewende immer mehr an Akzeptanz einbüßt, ist der Landesregierung anscheinend egal. Lieber lässt sie nach dem Ergebnis einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung zur Windkraft verlauten, dass fast jeder Zweite Windräder in unmittelbarer Nähe akzeptieren würde. Befragt wurde hier wahrscheinlich die Stadtbevölkerung.

(Beifall und Heiterkeit bei Christel Weißig, Freie Wähler/BMV)

Im Umkehrschluss heißt das aber nichts anderes, als dass mehr als die Hälfte der Menschen in diesem Land das nicht wollen und, wie wir der Presse entnehmen können, regelmäßig dagegen vorgehen. Wenn es Ihnen mit der Energiewende ernst wäre, dann würden Sie Ihre Ziele nicht ständig selbst torpedieren, indem Sie alles dafür tun, dass die Akzeptanz zur Windenergie immer weiter sinkt.

Ein Vorwurf, den ich auch ständig bekomme, lautet, dass wir nur Anträge drum herum stellen, um den weiteren Ausbau zu stoppen, und nie das Kind beim Namen nennen. Minister Pegel nannte es zum Beispiel Metathemen, wenn konkrete Abstandsregelungen gefordert werden. Da kann ich nur sagen, wer als einziges Argument für seinen eigenen Kurs das unverbindliche Klimaabkommen in Paris anführt und sofort die Klimakeule rausholt, wenn nur ein Hauch von Kritik in der Luft liegt, der versucht sich mit Metapolitik von der Wirklichkeit abzuschotten.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Christel Weißig, Freie Wähler/BMV)

So sieht mittlerweile auch Minister Pegel die Energiewende in einer schmerzhaften Phase und vergleicht das alles mit einem Marathonlauf ab Kilometer 30. Die Luft ist also raus. Dumm ist nur…

(Torsten Renz, CDU: Wie lang ist denn ein Marathon?)

Na, wenn Sie das nicht wissen!

Dumm ist nur, dass Sie das Ziel nicht mal erreichen …

(Torsten Renz, CDU: Ja, ich weiß das nicht.)

Wir sind aber nicht Wikipedia hier.

(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU)

Dumm ist nur, dass Sie das Ziel nicht mal erreichen werden und Sie somit auch keine Medaille gewinnen werden für die Politik. Dass sich in der Zivilgesellschaft massiv Widerstand gegen den weiteren Windkraftausbau formiert, ist Ihnen gleich. Mehr noch, von den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes, die sich mit den komplizierten rechtlichen Verfahren auseinandersetzen und versuchen, dagegen zu klagen, sagen Sie abfällig, Sie wüssten, wie das Naturschutzrecht kreativ auslegbar sei.

Ich kann Ihnen sagen, Sie wissen auch, wie man kreativ einen weiteren Ausbau der Windkraft vorantreibt, und zwar mit zielreichen Abweichungsverfahren und PrototypWindrädern, die im Namen der Forschung überall hingestellt werden können. Machen Sie dem ein Ende und stimmen Sie unserem Antrag zu! – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und Freie Wähler/BMV)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine verbundene Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Um das Wort gebeten hat zunächst für die Landesregierung der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Herr Pegel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank zunächst für die Bandbreite an Argumentationen. Ich finde es ganz spannend, dass ich in beiden Begründungen davon lese, dass Sie uns quasi nur helfen wollen, indem Sie die Akzeptanz steigern möchten.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Gut, ne?)

Der Herr Borschke oder Herr Wikipedia – das dürfen Sie sich jetzt aussuchen –

(Zuruf von Ralf Borschke, Freie Wähler/BMV)

sagt, es ist total ungerecht, der Pegel drischt immer mit der schweren Flanke des Klimaschutzes auf uns drauf, wenn wir nur einen Hauch von Kritik äußern. Ja, dieser Hauch von Kritik war mit dem klaren Bekenntnis zu sagen, ich will die Energiewende nicht. Das ist doch politisch auch okay. Also hören Sie doch auf, so zu tun, als ob wir über Petitessen am Rande reden! Wir wollen nicht irgendwie das Auto anders lackieren, sondern wir wollen kein Auto. Und ich sage, das Auto macht Sinn. Über die Farbe würde ich ja sogar noch streiten, aber Sie sagen in Wahrheit mit jedem Ihrer Anträge, ich will das Auto nicht.

(Jens-Holger Schneider, AfD: Wir reden doch über Windräder.)

Ich schätze einfach nur diese offene, direkte Debatte. Ich würde sagen, ich mache einen Antrag, ich will das nicht und dann ist es gut.

Herr Borschke hat im Übrigen nicht gesagt, er will die Windräder nicht. Auch da bewegen wir uns in so einem wundervollen Spagat zu sagen, ich bin gar nicht gegen Windkraft, das war am Anfang, aber am Ende haben Sie dann deutlich gesagt, eigentlich ist Ihnen das alles gar nichts. Auch das ist doch völlig in Ordnung. Ich möchte da bloß eine klare Linie für Sie aufmachen, so eine norddeutsche Art für Sie aufmachen, bei der Sie sagen, ich will das nicht, ich mag das nicht, und dann wird gern um diesen grundsätzlichen Punkt gestritten, aber dass wir immer so über feinziselierte Themen kommen, um am Ende alles zu diskutieren, was Windkraft ausmacht, das finde ich schon beachtlich.

Meine Damen und Herren, gemeint ist in beiden Anträgen in Wahrheit, wir wollen die Energiewende nicht und wir wollen diese gesamten Erzeugungsanlagen nicht. Und da sind wir wieder bei der Kritik, die ich jedes Mal äußere. Ich wertschätze sehr, wenn man sich danebenstellt und sagt, euer Konzept halte ich für politisch verfehlt und meins sieht wie folgt aus. Da werden wir gern

auch das Gegenspiel spielen zu sagen, wir streiten gern mal über das Alternativkonzept, und draußen werden Menschen das Alternativkonzept bewerten und dann werden Sie genau mit dieser Kritik umgehen müssen. Das vorneweg.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)

Zweitens. Was meint Privilegierung? Ich habe schon bei Herrn Reuken Sorge gehabt, dass der Begriff „Privilegierung“, der ein hoch juristischer ist im Baugesetzbuch, ein Stück weit mit dem allgemeinsprachlichen Begriff gleichgesetzt wird. Bei Herrn Borschke bin ich mir ziemlich sicher.

Was meint Privilegierung im baurechtlichen Kontext, meine Damen und Herren? Ich habe ja mal gedacht, dass dieser Landeshaushalt Gelder bereitstellt, damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fraktionen beschäftigt werden, die uns die Chance geben, wenn wir nicht aus dem Fachbereich kommen, was ja nichts Schlimmes ist, uns juristisch wenigstens mit ein bisschen Know-how vorbereiten zu lassen. Privilegierung im Baurecht meint eben nicht, dass ich irgendein Thema für so wichtig halte, das es alles andere wegbügelt, sondern das baurechtliche Konzept. Herr Borschke kennt das eigentlich, weil wir das genau hier schon mal vor 12 oder 16 Wochen unter einem anderen Gesichtspunkt diskutiert haben, nämlich die Frage, wie ist es mit Bauen im Außenbereich, bezogen auf Wohnräume oder Sanierung.

Das Konzept des Baugesetzbuches ist wie folgt: Es gibt geschlossene Bebauung, da soll ich reinknallen können, also da, wo schon gebaut ist, wo besiedelt ist, soll weiter intensiviert werden können, und da, wo ich freie Fläche habe, im Außenbereich, will ich nach Möglichkeit Bebauung, Versiegelung vermeiden. Das ist jetzt kein naturschutzfachlicher Aspekt, dazu gibt es auch naturschutzfachliche Gesetze. Die sind aber damit nicht gemeint, sondern das Baugesetzbuch trifft da eine eigene Entscheidung und teilt das in verschiedene Paragrafen auf, und dieser Paragraf 35, der die Außenbereichsnutzung definiert, sagt ziemlich deutlich, eigentlich wollen wir da gar nichts. Dann hat der aber Folgeabsätze in dem Sinne, gewisse Dinge, glauben wir, gehören gerade nicht in die besiedelten Bereiche, sollen nicht neben Wohnhäusern stehen, sollen nicht auf den Dorfplatz, sondern die sollen raus, die sollen draußen entstehen, oder aber die sind so notwendig, dass sie draußen gemacht werden müssen, landwirtschaftliche Betriebe, forstwirtschaftliche Betriebe, Gartenbaubetriebe – kleiner Hinweis –, kerntechnische Anlagen zur friedlichen Nutzung der Kernenergie, zu gut Deutsch Kernkraftwerke zur Stromerzeugung, aber eben auch Windkraftanlagen, Fotovoltaikanlagen, es gibt noch ein paar Punkte mehr.

Ich halte im Übrigen die Wertentscheidung, Windkraftanlagen nicht ins Dorf zu stellen, sondern deutlich außerhalb zu machen, für eine kluge. Wenn man sagt, ich nehme die sogenannte baurechtliche Privilegierung weg, dann heißt das eigentlich, ich hätte die lieber in den Bebauungen.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)

Das ist die Folge von Privilegierung, dass ich eine Wertentscheidung treffe, den eigentlich unbebauten Bereich damit doch zu bebauen, um die Innenbereiche davon freizuhalten, meine Damen und Herren.

(Thomas Krüger, SPD: Das hat die AfD beantragt, ja?)

Ja, das hat die AfD beantragt.

(Thomas Krüger, SPD: Okay.)

Genau das ist die Funktion von Privilegierung im baurechtlichen Sinne. Ich entscheide, dem Grunde nach ist der Außenbereich freizuhalten. Gewisse Dinge sollen dort aber hin, damit sie gerade nicht im Innenbereich unterkommen.