Genau das ist die Funktion von Privilegierung im baurechtlichen Sinne. Ich entscheide, dem Grunde nach ist der Außenbereich freizuhalten. Gewisse Dinge sollen dort aber hin, damit sie gerade nicht im Innenbereich unterkommen.
Und dann ist eine Folge, die Sie in Ihren Begründungen ansprechen und die im Übrigen die brandenburgischen Kollegen auch besorgt äußern, Sie sagen, wir haben Sorge, dass wir nicht genug steuern können auf die Art und Weise, und der Glaube ist, wenn ich die Privilegierung wegnehme, steuere ich besser. Ich bin überzeugt, wenn Sie die Privilegierung wegnehmen, steuern Sie schwerer, weil Sie auf einmal einen Innendruck in gemeindenäheren Lagen haben werden. Das ist die Konsequenz, es nicht in den Außenbereich bringen zu wollen, erstens, und zweitens haben wir schon heute eine Steuerung. Das ist ja der ewige Konflikt, den wir auch führen. Diese Steuerungsmöglichkeit heißt im Baugesetzbuch Regionalplanung oder Flächennutzungsplanung.
In diesem Bundesland hat ein Landesgesetzgeber sich entschieden zu sagen, wir geben es in die Regionalplanung. Warum? Weil man erstens den Eindruck hatte, dass der Zusammenschluss von Kommunen – und nichts anderes sind die vier regionalen Planungsverbände, das ist originäre, kommunale Selbstverwaltungshoheit, ausgeführt von ehrenamtlichen kommunalpolitischen Verantwortlichen genau in diesem …
Den Zwischenruf habe ich leider nicht gehört, deswegen kann ich die vermutlich dahintersteckende scharfe Kritik an den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern nicht zurückweisen.
Ich tue es aber prophylaktisch, weil eine Menge Leute unglaublich engagiert arbeiten, und ich glaube, dass wir aufpassen müssen, dass wir die Arbeit nicht diskreditieren.
Die Entscheidung dieses Landesgesetzgebers war, wir heben das genau in diese kommunale Selbstverwaltungshoheit, erstens,
Ihr Vorschlag und auch der des Brandenburger Ministerpräsidentenkollegen lautet doch, das sollen mal jetzt die Kommunen machen. Da rede ich in kleineren Gemeinden, über 800-Seelen-Gemeinden, mit einer Amtsverwaltung für 20 Gemeinden, die jetzt auf einmal anfangen soll, dieses hochkomplexe Thema zu bearbeiten.
Zweitens. Diese hätten das mit Sicherheit mit Begeisterung genommen, weil sie nämlich mit Anlauf Gefahr laufen, gegen die Wand zu laufen.
Noch mal: Ich bin überzeugt davon, dass die Kompetenzmöglichkeiten höher sind und dass wir in der Sache eine größere Chance haben bei den hohen Ansprüchen, die die Rechtsprechung da setzt, und ich sage im Übrigen, leider setzt, weil ich glaube, das Bundesverwaltungsgericht hat den Bogen dermaßen überspannt, dass es schwer geworden ist, das zu erfüllen. Aber es ist in einer größeren Einheit, die hoch professionell mit Kolleginnen und Kollegen von uns unterstützt, sogar mit Anwaltskanzleien versucht, diese rechtliche Materie aufzudröseln und dann rechtlich haltbar umzusetzen. Es ist wahrscheinlicher, dass ich hier ein positiveres Ergebnis erziele, als wenn ich jeder einzelnen Gemeinde sage, löst das Problem doch selbst.
Wenn wir zweitens – dieses Argument kennen Sie, auch das hören Sie nicht gern, das ist mir bewusst – davon ausgehen, dass energiesichere Versorgung in Deutschland einen Allgemeinwohlbelang ist, dass es Dinge gibt, die Sie eben nicht in der regionalen Gemeinschaft haben – es gibt ja Zielsetzungen, die sagen, Energieversorgung soll so autark und dezentral sein, dass jeder seinen eigenen Kram macht, daran, mit Verlaub, glaube ich nicht –, dann vergleiche ich das mit einem zweiten Themenfeld, das wir haben, und das ist die Mobilität. Natürlich habe ich wenig Begeisterungsstürme, wenn wir eine Autobahn bauen.
Die A 20 hat das im Übrigen deutlich gezeigt, wenn ich eine Autobahn baue, wollen alle die Autobahn, aber mit einer gewissen Distanz wäre es schon schön, ich will halbwegs schnell hinkommen, ich will sie aber nicht sehen, nicht hören, nicht riechen, nicht fühlen. Ich habe für jeden individuell da Verständnis, um das deutlich zu formulieren, aber es gibt einen Gemeinwohlbelang, dass wir eine sichere Energieversorgung brauchen, es gibt einen Gemeinwohlbelang, dass wir Mobilität brauchen für Wirtschaft und Privatleute, und beides plant man klugerweise nicht mit Bebauungsplänen in Gemeinden.
Ich wiederhole gern das alte Zitat, das ich an der Stelle anbringe: „Wenn Sie das getan hätten bei der A 20, hätten Sie heute drei Kilometer A 20, dann 17 nicht. Sie hätten fünf Kilometer A 20 und 20 nicht und die drei und die fünf wären versetzt worden.“ Es gibt Dinge, die müssen Sie auf einer etwas höheren Planungsebene, weil sie übergreifend über einzelne Gemeindegrenzen hinweggeht, tätigen. Das gilt nach meiner Überzeugung hier neben der Frage, krieg ich das eigentlich verwaltungsmäßig gewuppt. Auch dieser Grund spricht für die Planungsverbände.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie argumentieren mit der Akzeptanz, das tut der brandenburgische Kollege auch, und sagen, wenn es im B-Plan passiert, ist die Begeisterung auf einmal größer für die Windkraft. Dem würde ich nur begrenzt vertrauen wollen. Ich bin überzeugt davon, dass Sie Akzeptanzprobleme haben, wenn der Gemeinde nichts bleibt. Dem haben wir, auch wenn ich weiß, dass das von Ihnen teilweise kritisch begleitet wird, mit dem Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz entsprochen. Mich ärgert es selbst ausreichend, dass mit der Übergangsregelung das zum Gesetzesbeschluss bereits genehmigte Vorhaben nicht mehr darunter gefasst werden konnte, ein reiner Vertrauens
tatbestand, den wir geschaffen haben. Das zeigt im Übrigen, dass wir heute zwei bis vier Jahre brauchen, bis ein Projekt, das mal geplant wurde, genehmigt ist, und dann im Ausschreibungsverfahren zum Zuge kam, dass wir mit diesen Langlaufzeiten momentan erst jetzt die ersten Projekte haben, die darunterfallen.
Wir haben gerade in Hoort den ersten Fall, der daruntergefallen ist, der sich im Übrigen freiwillig unters Gesetz begeben hat. Wir werden im Jahre 2019 die ersten Projekte haben, die nach dem Gesetzesbeschluss in 2016 genehmigt wurden und Ausschreibungszuschläge erhalten haben, und dann wird Stück für Stück vor Ort entsprechende Wertschöpfung ankommen, die dann auch zeigt, wenn ich das Windrad a) aushalte und ertrage, bleibt in der Gemeindekasse im Zweifel bei mir etwas dabei.
Zweitens. Ich glaube, dass das nächtliche Leuchten eine Schwierigkeit darstellt, auch da haben wir die Landesbauordnung geändert. Der Bundesgesetzgeber hat jetzt signalisiert, er will es flächendeckend auch für Bestandsanlagen machen. Darüber freue ich mich. Wenn das Anfang der 20er käme, wäre das ein riesiger Schritt. Es gibt so wenig Flugverkehr in M-V, dass uns das in der Luftverkehrssicherheit keine Probleme bereitet. Da bleiben die Anlagen nachts dunkel, auch das ist Akzeptanzsteigerung.
Meine Damen und Herren, zu guter Letzt hat der Bund angekündigt, dass er die Frage, wie kriege ich mehr bürgerliche Beteiligung vor Ort hin, in einer eigenen Arbeitsgruppe der beiden regierungstragenden Koalitionsfraktionen in Berlin bearbeiten will. Auch da freue ich mich auf Ergebnisse. Ich habe den Eindruck, dass im Bundesrat in den Ausschüssen die Mehrzahl auch schaut, was da geschieht. Wir werden genau diese Ergebnisse abwarten und dann gern begleiten. Ich glaube auf jeden Fall nicht, dass es klug ist, das Kind mit dem Bade auszuschütten, wie es ein Stück weit diese Anträge vorsehen.
Ich erlaube mir auch den Hinweis an die AfD, dass man mal gucken muss, wie viel Hosenträger und Gürtel man nacheinander schaltet. Nordrhein-Westfalen will quasi im anerkannten System der Privilegierung an einer Schraube drehen. Brandenburg will das gesamte anerkannte System beiseitestellen. Wenn ich sage, ich will bei beidem mitmachen, dann bleibe ich instringent. Entweder taugt das das System nicht, dann brauche ich nicht mehr an Schrauben zu drehen, oder ich sage, das System ist okay, ich drehe aber an Schrauben. Sie sagen lieber alles, wenn du das eine abschaffst, brauchst du den Rest nicht mehr. Ich habe von daher auch den Eindruck, dass momentan die Signalwirkung nur sein soll, wir wollen das eigentlich gar nicht, und das versuchen wir über alles zu dokumentieren, was momentan im Bundesrat eine Rolle spielt.
Ich werbe für Folgendes, meine Damen und Herren: Wer Klimaschutz ernst nimmt, wird eine Antwort geben müssen, wie er dann Strom in Deutschland erzeugen will. Die industrielle Chance haben Sie eben ein Stück weit versucht zu disqualifizieren, indem Sie sagen, der redet nur von Arbeitsplätzen. Ja, in der Tat, ich finde 14.000 bis 15.000 gut bezahlte Arbeitsplätze in diesem Bundesland im industriell gewerblichen Bereich einen wichtigen Fak
tor, in einem Bundesland, was geringe Industrie- und Gewerbearbeitsplatzbesatz hat, und gerade in diesem Bereich haben wir da eine Menge erreicht. Sie wollen eigentlich die Energiewende nicht. Es kommen auch die Argumente wie immer, Preise zu hoch, mit dem kleinen Werbeblock. Rechnen Sie mal hoch, was Kernkraftwerke eigentlich heute kosten würden, wenn ich neue Kernkraftwerke errichte!
Zweitens. Die Behauptung von 100.000 Windrädern – wir haben jetzt 1.800 – ist völlig hanebüchen, das wissen Sie auch. Der Versuch, durch deutliche Übersteigerungen dort Dinge auf die Spitze zu treiben – Hinweis, Steuergeld wurde eingesetzt –, ist Tinnef. Sie wissen genau, dass dies EEG-Umlage-finanziert ist. Steuergeld spielt da keine Rolle. Ich würde mir über eine Steuerfinanzierung sogar Gedanken machen, wenn es dem Systemwechsel diente. Das ist zurzeit aber Unfug.
Meine Damen und Herren, noch mal zur Frage nach der Konsequenz: Wenn Sie konsequent sind und sagen, bei allem, was Energieerzeugung ist, sollen die Kommunen mitentscheiden, dann hätte ich einen Antrag erwartet, der auch die Privilegierung von Kernkraftwerken beiseitestellt. Dann würde man sagen, Energieerzeugung hängt künftig von kommunalen Entscheidungen ab. Ich glaube, das ist übergeordnetes Interesse. Aber dann, finde ich, muss man wenigstens konsequent bleiben. Wenn man sagt, wir wollen, dass die Kommunen entscheiden können, ob sie so ein Ding vor der Tür haben, dürfte es bei Kernkraftwerken zumindest nicht mehr Begeisterung geben als bei Windkraftanlagen, und dann, finde ich, müsste man konsequent sein, wer A sagt, sagt auch B. Dann müssten Sie uns beauftragen, genau diese Privilegierung aus dem entsprechenden Baugesetzbuch rauszustreichen.
Im Bundesrat hat es in den Ausschüssen bisher keine Mehrheiten gegeben. Ein Stück weit bleibt das sicherlich im Standby, weil man die Bundestagsvorbereitungen abwarten wird. Wir haben diese Privilegierungsabschaffung nicht unterstützt und wir beabsichtigen das auch weiterhin nicht. Die Gemeinden wären mit dieser Aufgabe überfordert. Es ist richtig, dass es regionale Planungsverbände machen. Ich wünsche uns eine erfolgreiche Debatte. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine chinesische Weisheit sagt: „Der Mann, der den Wind der Veränderung spürt, sollte keinen Windschutz, sondern eine Windmühle bauen.“ Ich fand diese Weisheit ziemlich passend, obwohl ich weiß, dass die AfD keinen Windschutz bauen möchte, sondern lieber Grenzzäune und Mauern, aber in Bezug auf das vorliegende Thema passt das Sprichwort hervorragend. Beide Anträge sollen das Fundament bilden, um einen Windschutz zu bauen. Deshalb möchte ich gleich zu Anfang sagen, auch wenn ich damit den Spannungsbogen etwas kaputt mache, es wird Sie vermutlich sehr überraschen, wenn ich Ihnen sage, dass meine Fraktion beide Anträge ablehnen wird.
Damit möchte ich allerdings nicht meine Rede beenden, sondern Ihnen auch gern erklären, warum wir das machen. Meine Fraktion hat eine komplett andere Auffassung rund um die Themen Klima, CO2, erneuerbare Energien und den Ausbau der Windenergie. Ob Sie es nun...
Also das, finde ich, ist nun wirklich eine Unterstellung. Wir verdienen daran mit?! Also da möchte ich mal wissen, wo. Zeigen Sie mir doch mal bitte, wo wir da mitverdienen!
Während es für die AfD und die Fraktion Freie Wähler/BMV den Klimawandel, zumindest den von Menschen gemachten, überhaupt nicht gibt und für Herrn Borschke – ich zitiere – „Kohlendioxid positiv ist, gut für die Natur und die Produktion steigert“, Zitatende, leugnet meine Fraktion den Klimawandel und die schädliche Wirkung von CO2 nicht.
was nicht nur uns hier in Mecklenburg-Vorpommern, sondern die Menschen auf der ganzen Welt beschäftigen und noch zunehmend beschäftigen wird in den nächsten Jahren.
Wir leugnen die schädliche Wirkung von CO2 nicht, ganz im Gegenteil. Wenn wir den nachfolgenden Generationen nicht nur verbrannte Erde hinterlassen wollen, dann müssen wir jetzt in den kommenden Jahren dafür die Weichen stellen. Ich habe es bereits in der letzten Landtagssitzung gesagt, beim Klimaschutz ist es kurz vor zwölf. Sie mögen das ja als Panikmache abtun, aber ich muss Ihnen sagen, ich vertraue da nahezu 100 Prozent aller ernsthaften Wissenschaftler mehr als Ihren Prophezeiungen.
Jede Minute, die wir jetzt vertändeln, hat enorme Auswirkungen auf unseren Planeten, und die Abkehr von fossilen Brennstoffen ist und bleibt der wichtigste Beitrag, denn der massive CO2-Überschuss in unserer Atmosphäre lässt die Temperaturen und den Meeresspiegel steigen. Lassen Sie uns doch mal dahin gucken, wo am meisten CO2 produziert wird! Das ist zu beinahe 50 Prozent die Energiewirtschaft.
Deshalb brauchen wir die Abkehr von der Verbrennung fossiler Energieträger. Aber wenn wir das so festhalten –
das tun Sie nicht, aber wir tun es –, dann müssen wir uns die Frage beantworten, was wir dann machen. Beim Ausbau der erneuerbaren Energien auf absehbare Zeit ist der Ausbau der Windenergie unverzichtbar. Und genau den weiteren Ausbau …