Also genau den weiteren Ausbau der Windenergie würde es nicht mehr geben, wenn wir die Privilegierung für die Windenergien abschaffen. Nicht nur das, aber es ist Ihnen doch völlig klar, dass keine Gemeinde genehmigen wird, im Innenbereich Windräder zu errichten. Der Gesetzgeber würde sich aus der Verantwortung ziehen und die Gemeinden im Regen stehen lassen. Den einzelnen Gemeinden würde die Entscheidungsgewalt übergeholfen werden. Abgesehen davon, dass der übergroße Teil der Gemeinden damit überfordert wäre, kann man eine Entscheidung von solcher Tragweite für die gesamte Gesellschaft nicht einer Gemeinde überlassen. Da schließe ich mich der Begründung des Ministers auch an.
Sie vergessen auch völlig, sehr geehrte Kolleginnen und sehr geehrte Kollegen, dass der Einfluss einzelnen Landbesitzer und auch wieder finanzkräftiger Investoren deutlich steigen würde, denn es gilt dann keine Regionalplanung mehr, das heißt, dass überall im Land Windräder gebaut werden können, wenn die Gemeinde das beschließt und wenn nicht andere Gesetze entgegenstehen.
Investoren sind zur Genüge in der Gegend herumgerannt und haben Landbesitzer versucht zu kaufen, mit hohen Pachtversprechen und -sätzen haben sie diese unter Druck gesetzt. Dann wird massiver Druck auf Gemeindevertreter ausgeübt und am Ende des Tages entstehen Windparks, wo die 1.000 Meter Abstand nicht eingehalten werden, wo es kein Umzingelungsverbot von Gemeinden gibt und wo die Bewohnerinnen und Bewohner rein gar nichts davon haben. Ist es das, was Sie wollen? Das nenne ich zumindest Wildwuchs, ohne Planung und nach dem Motto: „Der Stärkere gewinnt.“ Für uns ist das nicht der richtige Weg.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es läuft bei Weitem nicht alles rund bei der Energiewende. Ich bin ganz und gar nicht zufrieden damit, wie die Bundesregierung agiert. Die Energiewende muss nach unserer Auffassung – das sage ich heute auch nicht zum ersten Mal – deutlich sozialer werden. Die Menschen müssen etwas
Es ist mir nach wie vor nicht klar, warum es nicht möglich sein soll, auch in unserem Land für die Verteilnetzebene die Entgelte solidarisch zu wälzen. Da sind wir noch nicht am Ziel, sondern erst am Anfang. Die Menschen müssen deutlich besser mit auf die Reise genommen werden, das steht außer Frage. Und für die erfolgreiche Energiewende brauchen wir auch einen gesunden Mix an erneuerbaren Energien.
Ich habe schon sehr oft auch hier im Parlament gesagt, dass eine fast ausschließliche Fokussierung nur auf den Faktor Wind nach meiner Auffassung nicht der richtige Weg ist. Aber wir werden keinen Schritt zurückgehen beim Atomausstieg und wir werden weiter für einen schnellen Kohleausstieg streiten.
Meine Fraktion hält auch die Regionalplanung für die geeignete Lösung. In den regionalen Planungsverbänden prallen die Meinungen und Interessen aufeinander. Dort werden die Interessen abgewogen. Das ist der richtige Ort, um Entscheidungen zu treffen. Es ist ein hartes Stück Arbeit, das weiß ich aus eigener Erfahrung, die regionalen Raumentwicklungsprogramme neu aufzustellen. Ich wünschte mir, dass es auch an der einen oder anderen Stelle ein Stück schneller gehen würde, aber mit dem Aufstellen der regionalen Raumentwicklungsprogramme schaffen wir Rechtssicherheit. Es werden Mindestabstände definiert, es werden Eignungsgebiete ausgewiesen und damit werden dann auch Wildwuchs und Willkür verhindert. Das ist der richtige Weg und der muss weitergegangen werden.
Meine Damen und Herren, nun auch ein paar Sätze zur Wiedereinführung der Länderöffnungsklausel. Ich vermute, dass die AfD an dieser Stelle die Einführung einer 10H-Abstandsregelung wie in Bayern möchte.
Genauso klar ist, dass sich meine Fraktion diesem Ansinnen nicht anschließen kann, denn wenn wir diesen Weg bestreiten, dann ist in Mecklenburg-Vorpommern Schluss mit dem Ausbau der Windenergie. Das sehen wir in Bayern.
Während 2017 noch 112 Windenergieanlagen gebaut wurden, sind es in diesem Jahr 8. Das mag zwar das Ziel der AfD und auch der Freien Wähler/BMV sein, aber dann werbe ich immer und immer wieder darum, dass Sie den Menschen auch erklären, wo die Energie in der Zukunft herkommen soll.
Dann erklären Sie den Menschen, dass Sie sich ein Atomkraftwerk samt Endlager auch in MecklenburgVorpommern wünschen! Und dann sagen Sie auch, wo genau das im Land gebaut werden soll. Genauso müssten Sie dann dafür streiten …
Genau dann müssten Sie auch dafür streiten, dass wir zum Beispiel in der Nähe von Lübtheen Braunkohle abbauen,
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun noch einige Sätze zu den unterschiedlichen Auffassungen zwischen meiner Fraktion und der LINKEN in Brandenburg. Ich teile, wie Sie hoffentlich verstanden haben, die Position meiner Kolleginnen und Kollegen in Brandenburg nicht, aber ich kann nachvollziehen, wie es zu solchen Entscheidungen kommt, denn es geht dort auch um die Zukunft von einer ganzen Reihe von Arbeitsplätzen. Außerdem – damit möchte ich schon darauf aufmerksam machen – stehen in Brandenburg mehr als doppelt so viele Windräder wie in Mecklenburg-Vorpommern, bei ein ganz klein wenig mehr Fläche im Vergleich zu unserem Bundesland. Die Voraussetzungen sind also ganz andere.
Nichtsdestotrotz bin ich der festen Überzeugung, dass es der bessere Weg ist, nicht über das möglichst späte Ende des Kohleabbaus zu feilschen, sondern ein Strukturprogramm aufzulegen und Alternativen zu entwickeln.
Eines Ihrer Argumente ist ja auch immer, dass es bereits zu viel erneuerbare Energien gibt, wenn Räder stillstehen und Strom verschenkt werden muss und so weiter. Den Kohlestrom, der bei ganz geringen Schwankungen nach wie vor auf gleich hohem Niveau in die Netze eingespeist wird und sie damit buchstäblich verstopft, vergessen Sie dabei. Schauen Sie sich doch mal die Grafiken zum Strommix in Deutschland an! Während die Produktion der erneuerbaren Energien in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist, ist die Kohleverstromung nicht zurückgegangen. Nein, sie ist nahezu gleich geblieben. Das kann so nicht funktionieren. Es ist nicht möglich, zwei Energiesysteme parallel laufen zu lassen, mal abgesehen davon, dass das teuer und in höchstem Maße ineffizient ist.
Natürlich ist es ärgerlich, wenn ein Windrad steht, nichts produziert wird und auch noch Geld kostet. Aber das ist nicht die Schuld des Windrades, sondern weil bei vollstem Wind und herrlichem Sonnenschein der Strom nicht abgeleitet werden kann. Ja, wir brauchen Netzausbau, ja, wir brauchen auch Speicher. Aber genauso wahr ist, dass die Netze verstopft sind mit Kohlestrom. Außerdem brauchen wir endlich die Ausdehnung der Energiewende auf den Verkehrs- und den Wärmebereich. Dann können
Meine Damen und Herren, meine Fraktion wird weiter für einen sozialökologischen Umbau streiten. Dazu gehört auch ein weiterer Ausbau der erneuerbaren Energien. Dazu gehört aber auch, dass es einen Ort gibt, wo wir die unterschiedlichen Interessen abwägen. Das alles schaffen wir nicht mit der Aufhebung der Privilegierung und auch nicht mit einer neuen Öffnungsklausel. Deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung die Bundesratsinitiativen der Länder Brandenburg und Nordrhein-Westfalen ablehnen wird. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Ich möchte auf der Besuchertribüne Seniorinnen und Senioren der Volkshochschule Schwerin begrüßen. Herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorweggenommen: Weder der Antrag der Fraktion der AfD noch der von der Fraktion Freie Wähler/BMV haben überzeugt. Mit keinem Wort gehen Sie bei der Einbringung auf die Versorgungssicherheit ein.
Die planungsrechtliche Komponente des Paragrafen 35 in Bezug auf die Privilegierung lassen Sie in der Einbringung vollkommen außer Acht.
Ich will das nicht wiederholen von der rechtlichen Komponente her. Was der Minister dazu vorgetragen hat, das war, glaube ich, eine Lehrstunde im Baurecht. Und ich will auch die Zielrichtung der Anträge, die seitens des Ministers eingeschätzt worden sind, an der Stelle mit aufgreifen. Es geht Ihnen vordergründig nicht um die Abschaffung der Privilegierung für die Windenergieanlagen im Außenbereich, sondern es steckt viel mehr dahinter, nämlich die Abschaffung der Windenergie insgesamt.
Die Länder Nordrhein-Westfalen und Brandenburg haben Anträge zur Änderung des Paragrafen 35 des Baugesetzbuches in den Bundesrat eingebracht. NordrheinWestfalen fordert gleichzeitig, den Paragrafen 249 Absatz 3 Baugesetzbuch, also die Länderöffnungsklausel, hinsichtlich der Abstandsregelung neu zu beleben. Sicherlich kann man über diese Regelung diskutieren, doch die Wahrscheinlichkeit, dass beide Anträge im Bundesrat sowie im Bundestag eine Mehrheit finden werden, ist nahezu ausgeschlossen. Ziel der Anträge beider Fraktionen im Landtag ist ganz offensichtlich, einen Keil zwischen die Koalitionspartner zu treiben.
Sie wissen, dass wir von der CDU-Fraktion die Orientierung bei der Energie und bei den erneuerbaren Energien auf einen Energiemix abstellen. Dass wir einen begrenz
ten und einen planbaren Zubau für uns betrachten, in vielen Debatten schon angesprochen, ist maßgeblich das energiepolitische Zieldreieck Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit. Das haben wir in allen Debatten immer wieder zum Ausdruck gebracht.