Dietmar Eifler

Sitzungen

7/4 7/6 7/9 7/10 7/11 7/12 7/13 7/18 7/19 7/21 7/22 7/23 7/24 7/25 7/26 7/27 7/28 7/30 7/31 7/32 7/33 7/34 7/36 7/37 7/39 7/40 7/41 7/42 7/44 7/47 7/48 7/49 7/50 7/52 7/53 7/54 7/55 7/56 7/60 7/62 7/63 7/64 7/65 7/67 7/68 7/71 7/72 7/75 7/76 7/79 7/80 7/81 7/82 7/84 7/88 7/90 7/91 7/92 7/93 7/96 7/97 7/98 7/100 7/101 7/102 7/105 7/106

Letzte Beiträge

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte es vermutet, die Wiederholung: Die Debatte, die wir gestern Nachmittag aus dem Antrag der Fraktion DIE LINKE hier geführt haben, soll heute noch mal wiederholt werden.
Herr Reuken, ich hatte angenommen, nach den umfänglichen Beratungen und der Debatte gestern, dass Sie den Antrag heute hier zurückziehen.
Wenn Ihnen aber der Verkehrsverbund eine Herzenssache ist und Sie gestern auch ordentlich zugehört hätten, hätten Sie auch ganz klar wahrnehmen können – denn Kollege Schulte hat das ja herausgearbeitet –, was erforderlich ist, das umzusetzen, was Sie fordern, das Land soll einen Verkehrsverbund schaffen. Dann hätte ich erwartet, dass Sie heute mit einem Änderungsantrag zum ÖPNV-Gesetz kommen, weil das die Grundlage dafür ist, und nicht einfach so einen dünnlippigen Antrag uns vorlegen mit zwei Zeilen, das Land soll einen Verkehrsverbund schaffen.
Nach den vielen Diskussionen und Debatten, die wir hier geführt haben – die letzte auf Ihren Antrag im Juni 2019, sind wir sehr ausführlich darauf eingegangen, an der Stelle gebe ich auch Frau Dr. Schwenke noch mal recht, Sie haben gestern sehr intensiv zu diesem Thema hier beraten und debattiert –, wenn ich an die zurückliegenden Jahre der Wahlzeit denke, wie oft dieses Thema auch im Verkehrsausschuss aufgerufen worden ist und wir uns ausgetauscht haben: Sicherlich gibt es unterschiedliche Auffassungen, wie der Weg dahin geschieht, aber nicht von dem Prinzip insgesamt, dass es eine Qualitätsfrage ist, wie der Nahverkehr gestaltet ist und gestaltet werden muss, nicht nur die Qualität. Damit sind wir auch bei den Finanzen, dazu hat der Minister vorgetragen.
Von daher ist, glaube ich, alles gesagt, und wir werden Ihren Antrag ablehnen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zusammenhang mit der EEGNovelle 2021 ist ja jetzt schon mehrfach der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier angesprochen worden. Frau Präsidentin, ich darf zitieren zu dem Pressestatement, dass der Minister Altmaier zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gesagt hat, Zitat: „Die EEG-Novelle 2021 setzt ein klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr Erneuerbare Energien. Wir formulieren in der Novelle erstmals gesetzlich das Ziel der Treibhausgasneutralität noch vor dem Jahr 2050 für den in Deutschland erzeugten und verbrauchten Strom.“ Eine klare Aussage und ein klares Bekenntnis zu den Anforderungen, die sich aus dem Klimaschutz ergeben, und es war mir also wichtig, auch noch mal in dem Zusammenhang das darzustellen und zu benennen.
Ja, derzeit wird auf der Bundesebene das ErneuerbareEnergien-Gesetz überarbeitet. Seit mehr als 20 Jahren ist das Gesetz Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor. Wenn man sich den
Gesetzentwurf anschaut, wird deutlich, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz mit mittlerweile über 140 Seiten für einen Normalverbraucher kaum zu realisieren ist. Klar ist aber auch, dass sich die Bundesregierung in ihren Erläuterungen dahin gehend festgelegt hat, dass auch in Zukunft das energiewirtschaftliche Zieldreieck eingehalten werden soll.
Ich will an der Stelle auch noch mal darauf verweisen, dass das für meine Fraktion immer eine Grundlage war, wenn wir uns auf der Basis der erneuerbaren Energien positioniert haben, das energiepolitische Zieldreieck: Umweltgerechtigkeit, Netzsicherheit, Wirtschaftlichkeit. Das heißt, die Bundesregierung orientiert mit der Novelle auf eine preisgünstige Energieversorgung, und bezahlbare Strompreise müssen mit dem Ausbau der erforderlichen Netzkapazität einhergehen. Diese klare Aussage, meine Damen und Herren, ist umso wichtiger, da die Strompreise in unserem Land zu Jahresbeginn um circa fünf Prozent erhöht wurden. Für eine vierköpfige Familie steigt damit die Belastung circa um 40 Euro pro Jahr. Die nächste Preiserhöhung steht bereits in Aussicht, und das, obwohl die EEG-Umlage demnächst – das ist auch schon mehrfach gesagt worden – durch Steuermilliarden, also durch Steuern abgedeckt werden soll. Das hört sich nicht dramatisch an, aber wenn schon jetzt die höchsten Strompreise in Europa gezahlt werden, ist diese Entwicklung dramatisch, denn die Strompreise haben sich seit der Jahrtausendwende für private Haushalte mehr als verdoppelt. Trotzdem werden immer wieder eine bessere Förderung von Fotovoltaikanlagen, der stärkere Ausbau der Windenergie und die stärkere Belastung konventioneller Energieträger gefordert, und das, obwohl Übertragungsnetzwerke und Speichertechnologien immer noch nicht im ausreichenden Maße zur Verfügung stehen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die EEG-Novelle 2021 sieht bis 2050 die Treibhausgasneutralität für Deutschland vor. Ich hatte den Bundeswirtschaftsminister dahin gehend zitiert. Bis zum Jahr 2030 sollen die erneuerbaren Energien 65 Prozent des deutschen Stromverbrauchs liefern. Hierzu werden im Gesetzentwurf Ausbaupfade und erforderliche Ausschreibungsmengen für einzelne Technologien festgelegt. Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll nochmals beschleunigt werden. In dem Zusammenhang sollen das Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie das Natur- und Artenschutzrecht auch angepasst werden. Gerade hier gibt es im Vorfeld aber schon erhebliche Diskussionen.
Meine Fraktion ist klar dafür, dass auch in Zukunft die Beteiligung der Bürger bei Genehmigungen und die Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes nicht ins Hintertreffen geraten dürfen. Beteiligungsverfahren müssen so verlaufen, dass alle Betroffenen die Möglichkeit haben, ihre Interessen vorzutragen und gerichtlich prüfen zu lassen. Sollte der Ausbau der Erneuerbaren-EnergieAnlagen den Status des öffentlichen Interesses oder der öffentlichen Sicherheit erlangen, kann befürchtet werden, dass ein ausgewogener Ausgleich von Interessen in Zukunft kaum noch möglich ist.
Das, meine Damen und Herren, wäre im Übrigen auch ein Paradigmenwechsel in der bisherigen Argumentation der Bundesregierung, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien die Versorgungssicherheit in Deutschland nicht gefährdet. Hier haben sich nach meiner Kenntnis schon große Teile der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen eine solche Regelung ausgesprochen.
Sehr geehrte Damen und Herren, einen weiteren Schwerpunkt sieht der Gesetzentwurf in der Dämpfung der Kostenentwicklung. Durch die Einführung der Ausschreibung konnten die Kosten für die Neuanlagen drastisch gesenkt werden. Ausschreibungsergebnisse von 0 Cent im Offshorebereich bis 5 beziehungsweise 6 Cent im Onshorebereich verdeutlichen die positive Entwicklung der letzten Jahre. Hier müssen wir meines Erachtens weitermachen. Die Regelungen des Gesetzentwurfs diesbezüglich unterstützen wir deshalb.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist die Entlastung der Stromverbraucher im Rahmen der EEG-Umlage. Die Einnahmen der CO2-Besteuerung sollen für die Entlastung der EEG-Umlage verwendet werden. Hierzu wird es Zuschüsse zur Finanzierung der EEG-Umlage in Höhe von circa 11 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt geben.
Dies, meine Damen und Herren, ist insbesondere für die Menschen in unserem Bundesland, die über ein geringes Einkommen verfügen und die höchsten Stromkosten in Deutschland zahlen müssen, von besonderer Bedeutung. Gerade in einem Flächenland mit besonders starker Produktion erneuerbarer Energien führen der Netzausbau und der Ausbau der Erneuerbaren-Energie-Träger zu erheblichen Belastungen. Wenn diese Belastungen nun über den Bundeshaushalt abgefedert werden, trägt dies zur besseren Gerechtigkeit und Akzeptanz bei.
Zur Akzeptanzsteigerung sieht der Gesetzentwurf eine Beteiligung der Standortkommunen an den Erträgen der Windenergieanlagen vor. Darüber hinaus soll eine Entschädigung für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes eingeführt werden. In einem weiteren Schritt soll die Stärkung der Netzmarktintegration durch das Gesetz erfolgen. Hierbei sollen sogenannte Südquoten bei Ausschreibung eingeführt werden.
Diese Quotenregelung, meine Damen und Herren, benachteiligt die Standorte in unserem Bundesland. So soll für Windenergieanlagen im Süden der Republik eine 15-prozentig höhere Vergütung zunächst für zwei Jahre erfolgen. Ab dem Jahr 2024 soll sie zusätzlich 20 Prozent betragen. Biomasseanlagen sollen bis zu 50 Prozent in südlichen Ländern stehen. Hier soll meines Erachtens der Markt zum Nachteil unseres Bundeslandes ausgehebelt werden. Deshalb spricht sich meine Fraktion gegen eine solche Quotierung aus. Um Benachteiligungen gegenüber anderen Bundesländeraktionen zu vermeiden, setzt sich meine Fraktion für den gesteuerten Ausbau der Fotovoltaik auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ein. Die für die Landesraumentwicklung hierfür gesetzten Vorgaben sind unserer Auffassung nach nicht mehr zielgerecht.
Insgesamt bietet der Gesetzentwurf für unser Land zusätzliche Chancen, um die wirtschaftliche Entwicklung voranzutreiben und Arbeitsplätze zu schaffen. Gleichzeitig gibt es Regelungen, die zur Benachteiligung der Stromkunden und Erzeuger von erneuerbaren Energien in unserem Land führen würden. Der Bundesrat hat am 6. November 2020 umfassend zum Entwurf des EEG 2021 Stellung genommen. Die Fachausschüsse haben über 100 Empfehlungsanträge vorgelegt. Die Länderkammer begrüßt das Ziel der Treibhausgasneutralität, fordert aber auch gewichtige Nachbesserungen.
Ich hätte mir gewünscht – und das möchte ich an dieser Stelle deutlich sagen –, dass wir hier als Landtag besser
in das Verfahren eingebunden werden. Ich hatte das bereits mit dem Kollegen Albrecht auch besprochen, dass es auch ein Thema im Fachausschuss gewesen wäre. Wenn mich heute jemand fragt, welche Positition unser Land bei dieser Beratung in der Länderkammer vorgetragen hat, kann ich keine Antwort geben. Um sowohl die Vorteile für unser Land in den Vordergrund zu stellen und die Nachteile zu minimieren, ist es notwendig, dass im Bundesrat seitens der Landesregierung interveniert wird. Hierfür wünsche ich der Landesregierung bei den künftigen Verhandlungen viel Erfolg! Und hier noch einmal die Forderung, dass wir das durchaus im Energieausschuss, im Fachausschuss umfassend beraten werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Bevor ich mit meiner Rede beginne, Herr Lerche, kann ich nicht anders, muss ich einfach darauf reagieren:
Nehmen Sie einfach für die Fraktion der AfD zur Kenntnis, dass für die Erarbeitung unserer Beschlussempfehlung und auch der Entschließung ausschließlich – ausschließlich! – die Empfehlungen des Landesrechnungshofs maßgebend waren und nichts Weiteres. So haben wir uns auch im Ausschuss darauf verständigt, und wenn Sie mir zuhören, werden Sie auch das Ergebnis dann entsprechend zur Kenntnis nehmen können.
Sehr geehrte Damen und Herren, auf die Haushaltsrechnung und die Vermögensübersicht des Landes für das Haushaltsjahr 2018 werde ich heute nicht näher eingehen. Es ist zwar erfreulich nachzulesen, dass auch im Jahr 2018 die Ergebnisse unserer soliden Haushaltspolitik sichtbar wurden, aber wir alle wissen, dass sich die finanziellen Rahmenbedingungen seitdem gravierend geändert haben. Stattdessen werde ich mich auf den Landesfinanzbericht 2020 und die Ihnen dazu vorliegende Beschlussempfehlung des Finanzausschusses konzentrieren. Zu Beginn möchte ich jedoch im Namen meiner Fraktion der Präsidentin Frau Dr. Johannsen und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofs für ihre wertvolle Arbeit ausdrücklich danken.
Ich möchte an dieser Stelle die detaillierten und fachlich ausgezeichneten Analysen des Landesrechnungshofs und seine konstruktiven Empfehlungen hervorheben. Sie bieten für die geprüften Stellen der Landesregierung eine hervorragende Grundlage für die Verbesserung der Verwaltungstätigkeit.
Für die CDU-Fraktion darf ich sagen, dass wir uns auch für die Zukunft solche praxisnahen Berichte des Rechnungshofs erhoffen, bei denen der Landtag sich die wesentlichen Empfehlungen zu eigen machen kann.
Sehr geehrte Damen und Herren, nun zu dem Bericht: Schon dem Bericht des letzten Jahres ließ sich entnehmen, dass die betroffenen Ressorts in der überwiegenden Mehrheit der Fälle die Beanstandungen des Landesrechnungshofes sehr konstruktiv aufgenommen und zeitnah Maßnahmen zur Behebung der Fehler ergriffen haben. Meiner Einschätzung nach hat sich die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Landesrechnungshof und Ministerien beim Landesfinanzbericht 2020 noch einmal verstärkt. Die geprüften Behörden haben die Prüfergebnisse weitgehend anerkannt und viele der Anregungen des Landesrechnungshofes schon im Anschluss an die Prüfungsverfahren umgesetzt. Es ist also ein Lerneffekt aufseiten der Landesregierung festzustellen, wenn es darum geht, mit den Prüfungsfeststellungen des Landesrechnungshofes umzugehen,
wobei ich nicht verschweigen möchte, dass es dabei in einzelnen Fällen auf der Seite der Geprüften sozusagen noch Luft nach oben gibt. Insgesamt jedoch ergibt sich für mich das Bild eines guten Zusammenwirkens zwischen dem Landesrechnungshof als Kontrollorgan auf
der einen und der Landesregierung als Exekutive auf der anderen Seite.
Der Landesrechnungshof, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, hat auch in diesem Jahr wieder eine Vielzahl von Fällen aufgeführt, in denen Haushalts- und Verwaltungsrecht nicht immer durchgängig eingehalten oder Fehler im Zuwendungsverfahren gemacht wurden. Er hat sich darüber hinaus erneut mit Themen befasst, die für die Landesverwaltung beziehungsweise das Land insgesamt von strategischer Bedeutung sind.
Der Finanzausschuss hat in seiner Beschlussempfehlung wiederum wesentliche Empfehlungen des Landesrechnungshofes aufgegriffen. Eine der wichtigsten Empfehlungen betrifft die Erstellung eines neuen Personalkonzeptes für die Landesverwaltung. Mein Kollege Herr Gundlack ist auch schon darauf eingegangen, ich möchte es aber auch hier noch mal deutlich zum Ausdruck bringen. Vor dem Hintergrund der Altersstruktur der Landesverwaltung, bei der schon in den nächsten zehn Jahren rund 17.000 von insgesamt 35.000 Beschäftigten in den Ruhestand gehen werden, ist ein solches Personalkonzept zwingend erforderlich. Es geht darum, dass die demokratische Entwicklung und das sinkende Erwerbspersonenpotenzial in unserem Land, verbunden mit der Konkurrenz der freien Wirtschaft um gut qualifizierte Beschäftigte uns gar keine andere Wahl lassen, als effizienter zu werden. Angesichts der zunehmenden Knappheit an Fachkräften wird es dem Land wie auch vielen anderen öffentlichen Arbeitgebern in den nächsten Jahren nicht mehr gelingen, sämtliche frei werdenden Stellen neu zu besetzen. Die derzeitigen Probleme bei der Personalgewinnung im Bereich Schule, Medizin und IT sind nur die Vorboten der allgemeinen Entwicklung.
Wenn wir es also nicht schaffen, die Landesverwaltung durch die Digitalisierung von Geschäftsprozessen deutlich effizienter zu organisieren, werden wir viele Aufgaben nicht mehr beziehungsweise nicht mehr in der gebotenen Qualität erbringen können. Eine Gesamtstrategie zur ressortübergreifenden Aufgabenkritik mit anschließender Geschäftsprozessoptimierung im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Verwaltung ist dabei die Voraussetzung für eine erfolgreiche Verwaltungsmodernisierung.
Insofern muss ein Personalkonzept entwickelt werden, das erstens eine Verpflichtung zur Aufgabenkritik, Geschäftsprozessoptimierung und Stellenbedarfsermittlung für sämtliche Bereiche der Landesverwaltung vorsieht und zweitens eine ebenso ausnahmslos für die gesamte Landesverwaltung geltende Verpflichtung zur durchgehenden Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Meinem Eindruck nach, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, hat diese Erkenntnis in der Landesregierung längst zu den richtigen Schlussfolgerungen geführt. Insofern gilt es nun, diese Schlussfolgerungen konsequent umzusetzen. Die Erstellung eines Personalkonzeptes ist dabei ein grundlegender Bestandteil.
Auch weitere wesentliche Punkte der Beschlussempfehlung, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, drehen sich um die Themen IT, Digitalisierung und digitale Verwaltungsdienstleistungen. Insbesondere wird die Landesregierung aufgefordert, eine Digitalisierungsstrategie und eine IT-Strategie, wie sie bereits der Bund und die Mehrzahl der Länder haben, zu erarbeiten, nicht zu vergessen die bereits mit dem Landtagsbeschluss zum Lan
desfinanzbericht 2019 geforderte Strategie zum Thema E-Government.
Bei IT-Projekten sollen vorrangig solche umgesetzt werden, die eine digitale Rendite erwarten lassen, also frei werdende personelle und sachliche Ressourcen oder eine verbesserte Qualität der Leistungserbringung. Zudem sollen die Ressorts konkrete Zeit-, Kapazitäts- und Budgetpläne für die Umsetzung von Leistungen nach dem Onlinezugangsgesetz erstellen
und auf die Entwicklung landeseinheitlicher Lösungen auf kommunaler Ebene hinwirken.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Hintergrund der wiederholten Entschließungen zu diesem Thema ist schlicht und einfach, dass erstens jede Verwaltung, die dieses Thema nicht beherrscht, über kurz oder lang große Schwierigkeiten bekommen wird und zweitens unser Land in diesen Punkten leider noch nicht auf Augenhöhe mit anderen Bundesländern ist. Wie schon gesagt, inzwischen hat die Landesregierung mit dem Konzept zur Zukunftsfähigkeit der Landesverwaltung den richtigen Weg eingeschlagen, den es nun konsequent zu beschreiten gilt.
Um zu diesem Thema einmal kurz Prüfungserfahrungen des Landesrechnungshofes wiederzugeben: Bei seinen Prüfungen zeigt sich regelmäßig, dass Organisationsuntersuchungen, vor allem Aufgabenkritik und Geschäftsprozessoptimierung, in den meisten Bereichen nicht im erforderlichen Maße vorgenommen werden. Ursache hierfür sind fehlende personelle Ressourcen sowie die mangelnde Integration einer kontinuierlichen Organisationsentwicklung. Organisationsanalytisch ergibt es nicht den geringsten Sinn, Prozesse zu digitalisieren, wenn diese nicht zuvor auf Notwendigkeit und Optimierungspotenziale hin untersucht worden sind. Oder um es ganz einfach auszudrücken, nur einheitliche Laptops für alle Beschäftigten der Landesverwaltung anzuschaffen und diese über entsprechende technische Lösungen in das digitale Verwaltungsnetz einzubinden, wird uns nicht entscheidend weiterbringen.
In der Rede zum Landesfinanzbericht 2019 hätte man aus heutiger Sicht noch sagen müssen, dass diese Themen in der Landesregierung, konkret im zuständigen Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, nicht mit der ausreichenden Priorität und den erforderlichen Ressourcen angegangen worden sind. Längst notwendige Aufgaben wie die Feststellung landesweit verbindlicher IT-Standards, um nur eine von vielen zu nennen, waren nicht erledigt beziehungsweise noch nicht einmal begonnen. Und obwohl in den letzten zwölf Monaten ein deutlicher Fortschritt unverkennbar ist, sind noch längst nicht alle Aufgaben, die der Landtag in seiner Entschließung der Landesregierung aufgegeben hat, erfüllt.
Schon mit dem Haushalt 2020/2021 wurden die Mittel für die IT und Digitalisierung deutlich erhöht. Mit dem Nachtragshaushalt, der gestern beschlossen wurde, wurde noch einmal kräftig nachgelegt. Geld allein reicht jedoch nicht aus, um die Digitalisierung in der Landesverwaltung entscheidend voranzubringen. Dafür müssen aktuelle Strategien zu IT-Einsatz, Digitalisierung und E-Government entwickelt und anschließend auch mit Leben erfüllt werden.
Die Ziele einer Digitalisierung der Verwaltung müssen für alle Ebenen definiert und mit konkreten Umsetzungsschritten unterlegt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen mitgenommen und in die Umstellungsprozesse eingebunden werden. Es muss jedem klar sein, dass die Zukunft der Verwaltung digital sein wird und digital sein muss, wenn wir als Land attraktiv und wettbewerbsfähig bleiben wollen, nicht nur gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie gegenüber Unternehmen, sondern auch als Arbeitgeber. Und es muss klar sein, dass diese Umstellungsprozesse nicht irgendwann angestoßen werden können, sondern dass es darum geht, innerhalb der nächsten zwei bis fünf Jahre erhebliche Fortschritte zu machen,
wenn wir nicht endgültig abgehängt werden wollen.
Insofern verbinde ich meine Bitte um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit der Hoffnung, dass die Entschließung zu den Landesfinanzberichten 2019 und 2020 in Verbindung mit dem Konzept der Landesregierung zur Zukunftsfähigkeit der Landesverwaltung uns in den nächsten Jahren, und zwar beginnend bereits 2021, entscheidend voranbringen werden. Meine Fraktion wird jedenfalls intensiv darauf hinwirken. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es weihnachtet sehr!
Ja, und es war die Rede von dem Wunschzettel. Wir sind aber hier nicht im Spielzeugladen, Frau Dr. Schwenke
und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, sondern wir haben hier die Verantwortung, ernsthaft mit den Problemen und mit den Anforderungen, die dieses Land an uns stellt, umzugehen. Dazu gehört natürlich auch – und das, was ich bei Ihrem Antrag grundsätzlich vermisse, das Sammelsurium, was Sie aufgeschrieben haben, das versteht jeder, das kann man auch, und, Frau Dr. Schwenke, ich nehme Ihnen auch das Engagement, oder das will ich Ihnen auch nicht absprechen, dafür zu sorgen, dass in unserem Land Mobilität gesichert ist –, aber in Ihrem Antrag gehen Sie nicht an einem einzigen Punkt auf die realistische Finanzierung ein.
Und das ist, das ist einfach, da stellt sich die Frage, da stellt sich für mich die Frage, sieht so solide Politik aus. Ich sage Nein.
Natürlich ist das eine große Herausforderung in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern mit den unterschiedlichsten Siedlungsstrukturen – wir haben Ballungsgebiete, wir haben das Gebiet um Rostock, wo ganz andere Anforderungen an die Mobilität gestellt werden, als sie zum Beispiel in der ländlichen Gegend, in den ländlichen Kreisen sich stellen. Die Grundvoraussetzung, die Herausforderung ist doch, Mobilität letzten Endes für sehr viele Menschen zu garantieren. Wir können aber – und so steht es ja auch im Koalitionsvertrag – bedarfsgerechte Mobilität sichern, und das ist auch ein Stück weit Verantwortung. Man darf bei den Menschen auch nicht in unserem Bundesland den Eindruck entstehen lassen, hier im Land Mecklenburg-Vorpommern
ist alles möglich, die machen das nur nicht. Das ist einfach, ich sage das einfach noch mal auch, das ist nicht solide.
Ich denke da an die Ergebnisse, die wir zusammen in sachlicher Arbeit, in Diskussionen im Energie- und Verkehrsausschuss und dann letzten Endes hier auch im Hohen Hause erreicht haben, und da ist mir natürlich ein Projekt sehr nahe: die Darßbahn. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, als wir 2011 damit in die Diskussion eingestiegen sind, war die Realisierungschance dafür sehr gering. Aber fragen Sie doch mal die Menschen – Frau Dr. Schwenke, Sie wissen das ja auch, Sie sind ja auch häufig bei den Aktionen mit dabei gewesen, bei der Bürgerbewegung –, welchen Stellenwert das hat und welchen Aufwand, welcher Aufwand damit verbunden war, um so weit zu kommen, wie wir heute sind, nämlich, dass dieses Projekt in die Realisierung geführt werden kann! Und da spielt natürlich auch der Bund eine große Rolle mit der Ausfinanzierung und mit der Neugestaltung der Verkehrsfinanzierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes. Wenn diese Gegebenheiten nicht da wären, würden wir auch heute nicht so konkret über dieses Projekt Darßbahn reden können.
Zum anderen die Südbahn: Ich kann mich an die intensiven Diskussionen und Beratungen hier im Hohen Hause auch noch sehr gut erinnern, und ich denke daran, dass wir erst in der vergangenen Woche, vor wenigen Tagen, im Finanzausschuss auch die Kofinanzierung beschlossen haben, um die Bahninfrastruktur zu gewährleisten. Das sind kleine Schritte, aber genau die, die notwendig sind, um Mobilität nachhaltig und auch verantwortlich finanzierbar für dieses Land auf den Weg zu bringen.
Man kann aber, man kann aber nicht alles, so, wie Sie es aufgeschrieben haben, hier den Eindruck erwecken, ja, machen Sie mal, und dann sagen, wir organisieren das neu und wir gestalten das neu und das soll mal dann der nächste Landtag machen, wir bereiten das mal vor, damit wir sie jetzt – das geht rechtlich schon gar nicht, dieser Ansatz, den Sie in Ihrem Antrag da auch formuliert haben. Ich glaube schon, dass wir hier in dieser Legislaturperiode bisher sehr verantwortungsvoll mit der Frage der Mobilität umgegangen sind. Und natürlich bleiben Herausforderungen und bleiben bestimmte Anforderungen offen. Aber man muss auch ehrlich sein, es muss finanzierbar sein, und damit kommt man auch an die Realisierungsgrenze insgesamt.
Es stellt sich auch gar nicht die Frage, sich mit neuen Technologien, Verkehrstechnologien auseinanderzusetzen. Natürlich ist das eine Selbstverständlichkeit. An unseren Hochschulen wird natürlich auch mit diesen neuen Energieträgern geforscht. Und dass das in die Anwendung kommt, das ist ja gerade die Krux und die Herausforderung auch. Wir kommen ja nicht aus Wolkenkuckucksheim oder aus einer Zeit, die stehen geblieben ist. Natürlich werden wir auch neue Technologien bringen. Aber es muss verantwortlich und solide in der Handhabung sein und in der Nachhaltigkeit. Da helfen also keine Strohfeuer, die man ganz kurz anzündet. Damit kommen wir bei der Mobilität in diesem Land nicht ein Stück weiter. Solidität, Nachhaltigkeit, das ist geboten und dafür steht auch meine Fraktion. Das kann ich Ihnen hier auch in dem Rahmen versichern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Guten Morgen an das Hohe Haus!
Zunächst einmal, Frau Kröger, war ich ja am Ende dann doch ein bisschen erleichtert, als ich festgestellt habe, Sie kriegen ja doch noch die Kurve, nachdem Sie ja einen Rundumschlag in Bezug auf die Situation der Digitalisierung im Land insgesamt eingegangen sind. Auf die Situation der Digitalisierung des Landes ist sowohl Herr Waldmüller bei der Einbringung eingegangen, hat Herr da Cunha das Thema angesprochen, der Minister ist intensiv auf diese Situation eingegangen, also insofern war das mit Ihrer Kritik auch nichts Neues.
„Arbeiten, wo andere Urlaub machen – Zukunft der Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern“, so der Titel dieses Antrages der Koalitionsfraktionen. Einen besseren Werbeblock für das Land bei den innovativen Jungunternehmern hätte nach meiner Auffassung auch das Landesmarketing nicht machen können.
Insofern, Kollege Waldmüller, Wolfgang, dafür, für deine Initiative, diesen Antrag mit der Koalitionsfraktion, den die Koalitionsfraktionen hier eingebracht haben, vielen Dank!
Es ist sehr kritisch auch betrachtet worden das Project Bay, haben Sie sehr kritisch betrachtet.
Mit meinen Kollegen Burkhard Lenz und Bernhard Wildt sind wir vor Ort gewesen und haben uns mit den Jungunternehmern unterhalten, sind ins Gespräch gekommen. Und ich muss Ihnen sagen, an dem Standort in Lietzow mit dem Blick über den Großen Jasmunder Bodden, da kommt schon ein Urlaubsfeeling auf. Und genau das ist
das, was wir in unserem Land, was wir mit unserem Land den Jungunternehmern bieten, nämlich eine hervorragende Natur, ein Umfeld, wo man sich einfach wohlfühlen kann. Und da, wo man sich wohlfühlt, kann man auch kreativ arbeiten. Und genau das steckt doch hinter diesem Gedanken des Co-Working-Spaces. Und nicht ohne Grund hat ja auch das Landwirtschaftsministerium, weil es auch um ländliche Räume geht, dieses Projekt in Lietzow mit 71.000 Euro gefördert.
Aber gerade bei dem Gespräch mit den Jungunternehmern ist sehr deutlich zum Ausdruck gekommen, dass für die innovativen und kreativen jungen Menschen die Förderkulisse einfach ein Labyrinth gewesen ist. Sie haben also deutlich gemacht – und das will ich auch noch mal sehr klar hervorheben – die Unterstützung, die seitens des Ministeriums gekommen ist, um dieses Projekt zu realisieren, weil man im Ministerium auch davon überzeugt war, dass man also in den ländlichen Räumen diese Angebote unterbreiten muss, dass also junge Menschen aus den Zentren, aus den urbanen Räumen herauskommen können, sich hier ausprobieren können. Das steckt ja auch dahinter, wenn junge kreative, innovative Menschen aufs Land kommen und sich für das Berufsleben, in das Berufsleben einsteigen.
Insofern ist das natürlich jetzt nicht das Allumfassende, sondern die Wirtschaft wird also vielfältig sich weiterentwickeln, aber mit den Co-Working-Spaces entwickelt sich eine vollkommen neue Arbeitsform. Und aus den Gesprächen heraus war sehr deutlich, dass die Jungunternehmer das herausgefunden haben, dass sie sehr kreativ in den kleinen Räumen oder auch in Großraumbüros tätig sein können, aber auch den unmittelbaren Kontakt und den Austausch der Ideen, der in der Zeit auch stattfinden kann, und dabei die schöne Natur und Landschaft zu genießen. Das trifft sowohl auf Rügen zu, das trifft aber auch auf den ländlichen Raum zu, auf Gutshäuser, die attraktiv sind.
Und insofern, Herr Lerche, muss ich Ihnen ganz einfach sagen, Sie haben das in Ihrer Debatte also nur konterkariert. Ich weiß gar nicht, wo Sie hinwollen.
Einerseits möchten Sie, auf der anderen Seite reden Sie das in Bausch und Bogen. Also ich glaube, da ist eine große Findungsphase bei Ihnen erforderlich.
Insofern muss ich also insgesamt sagen …
Ach, Herr Professor Weber, Sie haben doch gehört, was Herr Lerche vorgetragen hat, das war doch in sich ein konterkarierender Vortrag. Aber da will ich ja gar nicht drauf eingehen, weil es ganz einfach hier um die große Herausforderung geht, jungen Menschen ein Arbeitsfeld zu bieten, ein Arbeitsumfeld zu bieten, wo sie sich wohlfühlen können.
Und ich wiederhole mich einfach noch mal, da, wo man sich wohlfühlt, kann man kreativ und innovativ sein. Und
insofern an dieser Stelle noch mal einen Dank auch an die Koalitionsfraktion, dass sie diese Idee da sehr wohl mitgetragen hat, und wir unsererseits sehr deutlich auch zur Kenntnis genommen haben, dass, wenn wir weiterhin junge Menschen einladen, zu uns zu kommen, wir uns sehr deutlich Gedanken machen können, wie wir die Förderkulisse vereinfachen, um da nicht Barrieren aufzubauen, sondern den Weg zu begleiten, um dann genau an dem Punkt zu partizipieren, was unser Land bietet, nämlich da zu arbeiten, wo andere Urlaub machen – Zukunft der Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern. Ich bleibe noch mal dabei und freue mich auf Ihre Zustimmung und bedanke mich für die Debatte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE ist ja schon eine ganze Menge gesagt worden. Auf den Beitrag von Herrn Lerche will ich hier gar nicht näher eingehen.
Das zu bewerten, überlasse ich den Zuhörern, die können sich dazu, zu der fachlichen und sachlichen Kompetenz, ein eigenes Bild bilden.
Herr Foerster, Sie haben bei der Einbringung sehr deutlich den Sachstand in der aktuellen Situation, wie wir ihn 2020 erlebt haben, dargestellt. Und wer mit offenen Augen unterwegs war, hat also sehr wohl deutlich zur Kenntnis nehmen können, dass es in Bezug auf den Wohnmobiltourismus und auf den Caravantourismus eine enorme Zunahme in unserem Land gegeben hat, und sicherlich nicht nur in unserem Bundesland, sondern bundesweit. Und das bildet sich ja auch in den Zahlen ab in der Branche. Herr Brade ist da ausführlich auf die Zahlen eingegangen, das will ich mir hier ersparen. Also ein deutlicher Paradigmenwechsel auf den Campingplätzen: Von dem klassischen Zelturlaub gibt es einen Wandel in den letzten Jahren hin zum Caravan- beziehungsweise Wohnmobiltourismus. Insgesamt hat sich das Land hier auch – das ist ja aus den Worten vom Minister auch klar geworden – begleitend und sehr deutlich dazu miteingebracht.
Und ganz ehrlich sage ich, habe ich Zweifel, ob der Antrag inhaltlich Ihrerseits tatsächlich zur Qualitätssteigerung beim Campingtourismus beitragen kann. Allein diese Orientierung auf die statistische Erfassung: Ich habe auch mit Vertretern des Verbandes, Campingplatzverbandes gesprochen, die haben mir das natürlich auch gesagt, dass sie hier also einen Schwachpunkt sehen in der Erfassung der Übernachtungen auf den Campingplätzen, wobei die Übernachtungen auf den Campingplätzen gezählt werden, sicherlich nicht die Fahrzeuge und auch die Caravane nicht.
Das ist auch sehr bemängelt worden vom Verband, dass es also illegale Stellplätze auch gegeben hat. Aber da sind wir an einem Punkt, wo ich darauf hinweisen will, dass bei einer illegalen Nutzung von Flächen natürlich die kommunale Ebene zuständig ist und nicht das Land. Das kann auch landesseitig nicht geregelt werden. Und da ist auch die Branche an sich selbst auch gefragt, um das zu steuern.
Um Campingplätze, Stellplätze auszuweisen – das kenne ich aus eigener Erfahrung –, das ist eine rein kommunale Angelegenheit, indem eine Gemeinde einen B-Plan aufstellen muss zur Bodennutzung. So ist es im Baurecht geregelt. Und wer das ohne diese Voraussetzung, rechtliche Voraussetzung macht, betreibt den Campingplatz illegal. Und das muss man einfach zur Kenntnis nehmen, und dann ist auch eine Wettbewerbsverzerrung da, gegen die bauordnungsrechtlich auch vorgegangen werden kann, indem man die Nutzung untersagt und auch da ordnungsrechtlich restriktiv dagegen vorgehen kann.
Also insofern, Herr Foerster, dieser Umstand, dieser Antrag führt nach meiner Auffassung, so, wie ich es schon gesagt habe, schlicht und ergreifend nicht zur Verbesserung der Qualität im Wohnmobiltourismus, auch nicht die Option einer App, die sicherlich wünschenswert ist und empfehlenswert ist, um den Touristikern das im Prinzip zu erleichtern, wie die Beschaffenheit ist und wie die Verfügbarkeit der Campingplätze auch ist. Das ist aber auch vom Ministerium und vom Minister deutlich dargelegt, dass man da interministeriell, also zwischen dem Energieministerium und Wirtschaftsministerium, sich koordiniert, um das zu begleiten. Und die Rahmenbedingungen zur Förderung ergeben sich ganz klar aus der touristischen Förderung, sodass das nicht infrage steht, dass also dieses Ansinnen durchaus auch förderfähig ist.
Alles in allem, Herr Foerster, aus dem Gesagten bin ich auch überzeugt, wenn es ein Ergebnis aus den Beratungen des Verbandes mit den Ministerien gibt, werden wir sicherlich – und da werde ich auch ein Augenmerk mit drauflegen –
im Ausschuss entsprechend informiert. Und von daher sehe ich auch keine Notwendigkeit, diesen Antrag in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Und aus den besagten Gründen lehnen wir den Antrag auch ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu Beginn meiner Rede möchte ich dem Finanzminister für seine klaren und überzeugenden Ausführungen zum Gesetzentwurf der AfD-Fraktion danken. Da er die wichtigsten Punkte bereits erläutert hat, kann ich mich kurzfassen.
Und, Herr Dr. Jess, ich vermute,
dass Sie mit dem Gesetzentwurf genauso Schiffbruch erleiden wie mit dem vorausgegangenen Gesetzentwurf.
Sehr geehrte Damen und Herren, für die Fraktion der CDU möchte ich festhalten, wir halten den Gesetzentwurf für überflüssig und werden ihn daher ablehnen und auch einer Überweisung in den Finanzausschuss nicht zustimmen. Der Grund dafür liegt nicht in erster Linie in der praktischen Erwägung, dass es aufwandsärmer ist, nur jeweils mit der Vorlage eines neuen Doppelhaushaltes
einen mittelfristigen Finanzplan vorzulegen. Aus Sicht meiner Fraktion könnte man grundsätzlich durchaus darüber nachdenken, ob das Finanzministerium nicht die Mittelfristige Finanzplanung – die ist ohnehin fortlaufend aktualisiert – auch in jedem Jahr ohne Haushaltsberatung dem Landtag vorlegt. Man könnte dafür sicherlich auch eine Form finden, die den Aufwand für die Landesregierung in Grenzen hält, indem beispielsweise die Planung auf Ebene der Einzelpläne lediglich anhand von Erfahrungswerten fortgeschrieben wird und nur Teile wie die Entwicklung der Steuereinnahmen und die Ausführungen zur konjunkturellen Entwicklung sowie zu Chancen und Risiken im Detail aktualisiert werden.
Aber, meine Damen und Herren, man muss sich doch die Frage stellen: Welcher zusätzliche Nutzen wäre mit dieser Aktualisierung verbunden? Sicherlich, ein gewisser Informationsgewinn wäre fraglos vorhanden. Allerdings in normalen Jahren, wie wir sie ja bis 2019 erlebt haben – in diesem Jahr sind wir in einer außergewöhnlichen Situation –, werden die Änderungen sehr überschaubar sein. Aber selbst, wenn es neue Informationen gibt, was folgt daraus? Einen Haushaltsentwurf, der zu beraten wäre, gibt es in diesem Jahr nicht. Was macht der Landtag also mit den gewonnenen Informationen?
Zudem ist zu bedenken, dass der Landtag sich ohnehin kontinuierlich über die wesentlichen Entwicklungen, welche in die Mittelfristige Finanzplanung einfließen, berichten lassen kann und das in Form des Finanzausschusses auch regelmäßig tut, und zwar wesentlich zeitnäher, als würde er auf die Fortschreibung der Mittelfristigen Finanzplanung warten. Schließlich zeigt uns dieses Jahr, welche Grenzen eine Mittelfristige Finanzplanung in Zeiten hat, in denen sich die haushalts- und finanzpolitischen Rahmenbedingungen drastisch verändern. In solchen Situationen hinkt eine jährliche Fortschreibung der Mittelfristigen Finanzplanung der aktuellen Entwicklung hoffnungslos hinterher. Würde der Finanzminister uns heute mit dem zweiten Nachtragshaushalt auch eine Fortschreibung der Mittelfristigen Finanzplanung vorlegen, müsste er sie mit den Einschränkungen versehen, dass die getroffenen Aussagen wenig praktikablen Wert haben, weil die eingeschlossenen Konjunkturprognosen, wie die verantwortlichen Wirtschaftswissenschaftler übrigens selbst eingestehen, mit einer derart großen Unsicherheit verbunden sind, dass sie für die praktische Haushalts- und Finanzpolitik im Prinzip wertlos sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, auch aus diesem Grund vertritt meine Fraktion die Auffassung, wir sollten an der bewährten Praxis festhalten, die Mittelfristige Finanzplanung alle zwei Jahre zusammen mit dem Entwurf eines neuen Doppelhaushaltes dem Landtag vorzulegen.
Aus diesem Grund lehnen wir den vorliegenden Gesetzentwurf ab. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Und, Herr Dr. Jess, einen Hinweis möchte ich Ihnen noch geben: Wenn an dieser bestehenden Praxis festgehalten wird, wird auch der im nächsten Jahr zu wählende Landtag sich verantwortungsvoll und gewissenhaft mit dem nächsten Doppelhaushalt befassen. Da hätte die heutige abgegebene Prognose für eine Mittelfristige Finanzpla
nung überhaupt keine Auswirkungen. Das sollte einfach noch mal von mir auch deutlich gemacht werden. Das heißt also nicht, dass die neu gewählten Abgeordneten an irgendeine andere Aussage gebunden wären. – Wie gesagt, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ja, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ein, denke ich, für Mecklenburg-Vorpommern doch sehr beachtliches Thema, das wir heute in dieser Runde beraten. Auch nach 30 Jahren ist die vollumfängliche Umsetzung des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nummer 1 für Mecklenburg-Vorpommern insgesamt von herausgehobener Bedeutung. Für dieses Jahr sieht die Bundesregierung Rekordinvestitionen in Höhe von 12,2 Milliarden Euro in die Eisenbahninfrastruktur vor. Bundesweit befinden sich 46 Projekte im Neu- beziehungsweise Ausbau. Nur das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nummer 1 wird seit 30 Jahren nicht fertiggestellt.
Das Verkehrsprojekt sah den zweigleisigen Ausbau der Bahnverbindung Lübeck–Hagenow-Land–Stralsund, die Ertüchtigung der Strecke für eine Geschwindigkeit von 160 km/h, den Einbau von moderner Leit- und Sicherungstechnik sowie die Schließung von Elektrifizierungslücken vor. Aktuell sind die Strecken Hagenow-Land– Schwerin, Ribnitz-Damgarten–Stralsund und Ventschow– Blankenberg–Warnow in Betrieb genommen.
Der zweigleisige Ausbau der Strecke Rostock–RibnitzDamgarten–Stralsund wurde allerdings aus volkswirtschaftlichen Gründen aus dem aktuellen Bundesverkehrswegeplan gestrichen. Lapidar heißt es hierzu beim Sachstandsbericht des Bundesministeriums für Verkehr aus dem Juni des vergangenen Jahres, ich zitiere: „Aufgrund des Ergebnisses der Bedarfsplanüberprüfung kann für die Maßnahmen ,Zweigleisiger Ausbau Rostock…– Ribnitz-Damgarten West und Velgast–Stralsund‘ dieses
Projektes ein volkswirtschaftlich positives Ergebnis nicht erzielt werden; sie werden derzeit nicht weiter verfolgt.“
Das heißt im Klartext, dass auch nach 30 Jahren das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nummer 1 nicht abgeschlossen wird und somit eine verbesserte Anbindung der betroffenen Regionen mit der einhergehenden wirtschaftlichen Entwicklung und Stärkung der Mobilität infrage steht. Damit können und wollen wir uns nicht zufriedengeben, zumal fraglich ist, ob die Bewertungskriterien der Bedarfsplanüberprüfung auch den unterschiedlichen Ausgangssituationen der Bundesländer angepasst sind. Nur dann, wenn man die Verhältnisse wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen oder in Baden-Württemberg undifferenziert mit denen von Mecklenburg-Vorpommern vergleicht, kommt man dann wohl zu so einem Ergebnis, wie eben gerade zitiert in dem Ergebnisbericht.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, schon jetzt kommt die Schieneninfrastruktur der Strecke Rostock– Ribnitz-Damgarten–Velgast–Stralsund an ihre Kapazitätsgrenze. So ist gegenwärtig auf dieser Strecke weder eine höhere Taktung in der Zugfolge möglich, noch kann der bereits standardausgebaute Haltepunkt, wie der in Kummerow zwischen Velgast und Stralsund, bedient werden. Dies ist den Menschen, die an der Strecke leben und auf diese Mobilität angewiesen sind, nicht zu erklären.
Grundsätzlich will Mecklenburg-Vorpommern an den Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur teilhaben und die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land stärken, und gleichzeitig wollen wir auch unseren Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz leisten. Wir wollen die Deutsche Bahn und die Bundesregierung dabei unterstützen, den Schienenverkehr als zentrale Grundlage für eine moderne Mobilität auszubauen und unseren Beitrag zur Verkehrswende von der Straße auf die Schiene zum Erreichen der Klimaschutzziele leisten. Auch in unserem Land sollen sich bis 2030 die Fahrgastzahlen im Personenverkehr verdoppeln und der Marktanteil im Güterverkehr auf mindestens 25 Prozent ansteigen. Also dies entspricht dem vorgegebenen Ziel der Bundesrepublik. Nur so können wir entscheidend zur Reduzierung von Treibhausgasen, Lärm und Luftschadstoffen beitragen.
Hierfür muss allerdings in die entsprechende Infrastruktur auch in Mecklenburg-Vorpommern investiert werden, denn ohne Ausbau der Kapazitäten kann eine Steigerung der Attraktivität und damit der Wettbewerbsfähigkeit der Schiene nicht erreicht werden. Aus diesem Grund haben wir den vorliegenden Antrag eingereicht und fordern die Landesregierung mit Nachdruck auf, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Fertigstellung der noch offenen Teilprojekte des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nummer 1 doch noch zu realisieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Jetzt gehts aber los! –
Ja, es geht so.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass der Antrag, unser Antrag hier in dem Haus die breite Zustimmung erfahren hat. Davon bin ich auch ausgegangen aus den vielen Diskussionen, die es ja im Vorfeld gegeben hat.
Frau Dr. Schwenke, mit der Brille von Herrn Ritter auf der Nase ist es vollkommen klar, dass Sie da einen anderen Blick oder einen weiteren Blick vielleicht darauf werfen, als wir das hier getan haben.
Aber...
Das war doch, Sie haben die Brille von Herrn Ritter auf der Nase gehabt.
Unabhängig davon haben wir ja gemeinsame Ziele, wie Mobilität in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt attraktiver zu gestalten, unter den Zielen auch, die ja ganz klar aufgemacht worden sind, die Klimaschutzziele, die an Mecklenburg-Vorpommern natürlich auch nicht vorbeigehen können.
Das ist also auch für uns hier in dem Haus vollkommen klar und auch normal, und das muss man auch dann mit dem entsprechenden Weitblick auch gestalten. Ich glaube, mit dem Antrag haben wir der Landesregierung ein gutes Votum gegeben, in dieser Frage gegenüber der Bundesregierung noch mal sehr konkret und aktiv zu werden.
Und, Frau Dr. Schwenke, eins will ich aber auch noch sagen: Das zu reduzieren in dem Blick auf die Vergangenheit, auf die Zeit von 2010 bis jetzt, wo dieses Verkehrsministerium durch die CSU geführt worden ist – mittlerweile in den zurückliegenden 30 Jahren gab es also verschiedene Minister von den unterschiedlichsten Parteien der Regierungskoalition, insofern ist das einfach auch zu kurz gesprungen, aber es versteht sich natürlich,
das mag ja, wie gesagt, der Blick durch die Brille von Herrn Ritter sein.
Ich freue mich auf die Zustimmung insgesamt für diesen Antrag und bedanke mich für diese Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Als der Antrag im Austausch war mit unserem Koalitionspartner, gebe ich ganz ehrlich zu, habe ich erst mal überlegt, worum geht es überhaupt.
Zebrastreifen, ja, genau.
Aber ganz so oberflächlich ist das ja nicht. Das ist ja bei der Einbringung auch schon gesagt worden. Letzten Endes geht es um die Verkehrssicherheit der Menschen im ländlichen Raum.
Wir haben in den zurückliegenden Wochen und Jahren hier sehr viel von der Anpassung der Lebensverhältnisse der Menschen, die in den Städten leben und im ländlichen Raum, wie ja unser Land insgesamt geprägt ist, gehört, und insofern ist dieser Antrag auch richtig platziert, nämlich dafür zu sorgen, dass die Menschen in den ländlichen Räumen auch dasselbe Sicherheitsbedürfnis und -empfinden haben wie die Menschen, die in den Städten leben.
Die Rahmenbedingungen, um dann die Verkehrssicherheit vergleichbar auch zu gestalten, sind ja schon aufgeführt worden. Insbesondere weiß ich eben auch aus eigener Erfahrung, wie die Menschen mit ihren Sorgen zu den Bürgermeistern oder zu den Gemeindevertretern gehen, die Situation schildern und von da eben auch eine Lösung der Situation und der Probleme erwarten. Aber so, wie die gegenwärtige Rechtslage ist, ist ja auch schon ausführlich erläutert worden, ist das eben nur dann möglich, wenn die Rahmenbedingungen entsprechend sind, wie es in den Verwaltungsvorschriften aufgeschrieben ist.
Die Verwaltungsvorschriften binden natürlich auch die zuständigen Genehmigungsbehörden, und das sind im überwiegenden Teil die Landkreise. Die kreisfreien Städte, da ist diese Situation deutlich anders. Ich habe das ja schon versucht zu skizzieren. Also von daher sind dann auch die Mitarbeiter in den zuständigen Verkehrsbehörden auch gebunden an die Regelvorschriften, sodass im Wesentlichen, wie im Ansinnen, dann mit relativ einfachen Mitteln – Herr Schulte, Sie haben gesagt, es ist einfach nur ein bisschen Farbe auf die Fahrbahn zu bringen –, letzten Endes ja, aber die Wirkung und der Umstand, der damit verbunden ist, ist ja viel, viel weitgreifender.
Von daher ist dieser Antrag und diese Ausrichtung auch außerordentlich wichtig und richtig, nämlich die Landesregierung aufzufordern, im Bund dahin gehende Änderungen herbeizuführen, dass im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auch entschieden werden kann, wo und an welcher Stelle Fußgängerübergänge und Fußgängerhilfen gebaut werden können, um sicher über die Fahrbahn zu kommen.
Wenn wir uns den Großteil unserer Dörfer anschauen, die werden überwiegend durch Bundesstraßen oder Landesstraßen geschnitten. Und das Verkehrsaufkommen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen, sodass es eben erforderlich ist, auf diese Situation einzugehen und entsprechende Regularien dahin gehend zu ändern, um mit einem einfachen, relativ einfachen Mittel auch für die Menschen, die an solchen stark befahrenen Straßen leben und wohnen, dann entsprechend sichere Verkehrsverhältnisse zu schaffen. Überwiegend reden wir dabei über Querungen, wo Kinder in die Schule, wo der Schulweg die Straße kreuzt, wo ältere Menschen aus dem altersgerechten Wohnen oder aus welchen Umständen auch immer dann zum Einkaufen gehen. Es sind also schon konzentrierte Stellen, wo das erforderlich ist.
Es ist ja nicht zu erwarten, dass die Gemeinden jetzt ziellos Fußgängerüberwege gestalten wollen. Das ist
grundsätzlich nicht zu befürchten, weil in den Gemeinden die Entscheidungen auch verantwortlich vorbereitet und getroffen werden. Von daher kann ich einfach an der Stelle nur noch bitten, dem Antrag zuzustimmen, und der Landesregierung natürlich dann auch viel Erfolg bei der Beantragung im Bundestag und bei den Gesprächen mit den Kollegen wünschen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!
Grundsätzlich, Frau Dr. Schwenke, bin ich schon ein bisschen überrascht, oder muss ich ja nicht mehr sein, dass Sie den Antrag hier im Landtag noch eingebracht haben. Wir haben ja unmittelbar, nachdem das OVG, als das Urteil über die Pressemitteilung bekannt wurde, dass das OVG diese Regelung im Landesraumentwicklungsprogramm aufgehoben hat beziehungsweise für unwirksam erklärt hat, auch im Ausschuss vereinbart, dass, sobald die Begründung zu dem Urteil vorliegt, das Thema wieder aufgerufen wird.
Insofern erachte ich eigentlich diesen Antrag für überflüssig, denn die Positionen waren vollkommen klar.
Und auch an der Ausgangsposition hat sich nämlich nichts geändert. Ich kann mich noch sehr gut an die umfangreichen Beratungen im Ausschuss, im Energieausschuss und auch im Wirtschaftsausschuss, erinnern. Minister Pegel hat es angesprochen, wir sind im Januar 2015 wohl in Saal gewesen, haben also unmittelbar mit dem Unternehmen uns ins Benehmen gesetzt beziehungsweise es hat eine Anhörung stattgefunden, und im Ergebnis der ganzen Beratung waren wir uns darüber fraktionsübergreifend einig – und so ist es ja auch in das Landesraumentwicklungsprogramm hineingeschrieben worden –, dass wir unmittelbar im Küstenmeer vor der vorpommerschen Ostseeküste keine Bohrtürme haben wollen, weil es ein ausgesprochen sensibles Naturgebiet ist. Und zum anderen waren die Sorgen und die Bedenken der Touristiker,
was ja ein richtiger und wichtiger Wirtschaftszweig in unserem Land ist, zu berücksichtigen. Insofern ist diese Regelung in dieses Raumentwicklungsprogramm aufgenommen worden.
Nun hat das OVG in einem Urteil festgestellt und diese Regelung für unwirksam erklärt. Das heißt, das lässt also – ich bin aber kein Jurist –, aber das lässt schon erkennen, dass es nicht nur formelle Bedenken angemeldet hat, sondern auch materiell bedenklich ist. Und für meine Fraktion kann ich sagen, dass wir uns heute hier an Spekulationen überhaupt nicht beteiligen werden.
Wir werden auf die Begründung zu dem Urteil warten, und dann, so, wie es im Ausschuss abgebildet und besprochen worden ist, werden wir uns mit der Begründung und mit der Situation auseinandersetzen, um dann entsprechende Regelungen zu finden. Und ich mache es noch mal deutlich an der Position: Dass an der vorpommerschen Ostseeküste Bohrtürme aufgestellt werden, das ist nicht Sache unserer Fraktion, das vertreten wir nicht. Daran hat sich auch nichts geändert. Insofern, wie gesagt, werden wir natürlich diesen Antrag ablehnen, das erklärt sich ja aus meiner Darlegung.
Ich freue mich dann, wenn die Begründung da ist, dann auf eine intensive Beratung wieder in dem entsprechenden Fachausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Auf Drucksache 7/5283 liegt Ihnen die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Schulgeld für nichtakademische Gesundheitsberufe abschaffen“ und dem Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf den Drucksachen 7/2898 und 7/2980 mit meinem schriftlichen Bericht vor.
Der Landtag hat die beiden Vorlagen in seiner 54. Sitzung am 14. Dezember 2018 beraten und diese federführend an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss und an den Bildungsausschuss überwiesen. Der Wirtschaftsausschuss hat die Anträge erstmalig im Frühjahr 2019 beraten. Vor dem Hintergrund, dass zu diesem Thema eine Bund-LänderArbeitsgruppe gebildet worden ist, die bis Ende 2019 Eckpunkte für die Neuordnung und Stärkung der Gesundheitsberufe erarbeiten sollte, wurde im Ausschuss beschlossen, die Beratungen fortzusetzen, wenn das Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorliegt. Anfang März 2020 haben sich Bund und Länder auf das Eckpunktepapier „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ verständigt, das Gegenstand der im Mai dieses Jahres wieder aufgenommenen Beratung der Anträge im Wirtschaftsausschuss gewesen ist.
Bund und Länder haben Eckpunkte zu den Themenschwerpunkten „Abschaffung des Schulgeldes“, „Revision der Berufsgesetze“, „Durchlässigkeit der Ausbildungen“, „Akademisierung und Direktzugang“, „Ausbildungsvergütung“, „neue zu regelnde Berufe“ und „damit einhergehende Finanzierungsfragen“ entwickelt, die die Ausbildung der bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberufe für Diätassistenten, Ergotherapeuten, Logopäden, Masseure, medizinische Bademeister, medizinisch-technische Assistenten für Funktionsdiagnos
tik, medizinisch-technische Laboratoriums- und Radiologieassistenten, Orthoptisten, Physiotherapeuten und Podologen umfassen.
Im Eckpunktepapier ist festgelegt worden, dass in den jeweiligen Berufsgesetzen Regelungen aufgenommen werden sollten, nach denen die Verpflichtungen zur Zahlung von Schulgeld oder vergleichbaren Geldzahlungen nichtig sind. Zudem sollen die Länder darauf hinwirken, dass die Schulen, die mit Krankenhäusern verbundene Ausbildungsstätten nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz sind und über das Krankenhausfinanzierungsgesetz finanziert werden, nicht zusätzlich Schulgeld erheben.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass zwei private Schulen des Landes, die über das Krankenhausfinanzierungsgesetz finanziert werden, ebenso wie die öffentlichen Schulen des Landes kein Schulgeld erheben. Darüber hinaus wird der Bund prüfen, inwieweit das Krankenhausfinanzierungsgesetz dahin gehend geändert werden könnte, dass neben einer gesellschaftsrechtlichen Verbindung zwischen Krankenhaus und Ausbildungsstätte auch eine Kooperationsvereinbarung ausreicht, und ob der Berufskatalog des Paragrafen 2 Nummer 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes angepasst werden sollte.
Des Weiteren ist im Eckpunktepapier festgeschrieben, dass, sollten sich weitere Finanzierungsbedarfe für bestimmte Berufe ergeben, die nicht unter das Krankenhausfinanzierungsgesetz fallen, oder auch bei Schulen, die keine Finanzierung über das Krankenhausfinanzierungsgesetz beanspruchen können, Bund und Länder eine interessengerechte Gesamtlösung auf der Grundlage der Zuständigkeitsverteilung der bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes und der Länder sowie unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten erarbeiten.
Die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, BadenWürttemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen haben eine Protokollnotiz zum Eckpunktepapier erwirkt, in der sie auf Fachebene die Eckpunkte zur Modernisierung der Gesundheitsfachberufe begrüßt haben, gleichzeitig aber auch angemerkt, dass die mit dem Konzept verbundenen hohen Kosten ein Finanzierungskonzept unter Beteiligung des Bundes und der Sozialversicherungsträger erforderten. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat hierzu mitgeteilt, dass im Jahr 2018 insgesamt 1.069 Schülerinnen und Schüler in einer Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen der Physiotherapie, Ergotherapeuten, Logopäden, Masseure, medizinischen Bademeister und Diätassistenten gewesen sind. Davon haben 372 Schülerinnen und Schüler kostenfrei die öffentlichen Schulen besucht, während etwa 700 Schülerinnen und Schüler an den Schulen in freier Trägerschaft ausgebildet wurden und Schulgeld zahlen mussten.
Da somit circa einem Drittel der Ausbildungsstätten der Auszubildenden in den bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberufen eine kostenfreie Ausbildung ermöglicht werde und den übrigen Schülerinnen und Schülern, die Schulgeld zahlen mussten, Zuschüsse des Landes gewährt würden, besteht nach Auffassung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit bereits eine weitgehende Finanzierung der Ausbildung in
den Gesundheitsfachberufen im Land, sodass die entsprechenden Bundesregelungen, die noch für die aktuelle Legislaturperiode angekündigt worden sind, abgewartet werden konnten.
Die Fraktion DIE LINKE hat hingegen für eine vorgezogene Übergangsregelung seitens des Landes plädiert, da sich das Land in einer Konkurrenzsituation zu anderen, insbesondere den benachbarten Bundesländern befindet, die bereits Regelungen zur Herstellung der Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen erlassen hatten. Daher sollte nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE das Land auch hier den Weg einschlagen, den es bereits erfolgreich im Bereich der Pflege gegangen sei, wo es dem Erlass entsprechender Bundesregelungen vorgegriffen habe.
Im Ergebnis der Beratungen hat die Fraktion DIE LINKE einen Änderungsantrag zu ihrem Antrag auf Drucksache 7/2898 eingereicht, der auf das Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Bezug nimmt und auf die Herstellung der Schulgeldfreiheit für die Ausbildung in den nicht akademischen Gesundheitsberufen im Land bereits mit Beginn des Ausbildungsjahres 2020/2021, auf eine Kampagne zur besseren Wertschätzung der Gesundheitsfachberufe sowie auf die Erarbeitung einer mittelfristigen Personalbedarfs- und Ausbildungsplatzanalyse für die nicht akademischen Gesundheitsberufe für Mecklenburg-Vorpommern, die dem Landtag bis zum 30. November 2020 zugeleitet werden soll, abzielt. Diesen Änderungsantrag hat der Wirtschaftsausschuss mehrheitlich abgelehnt.
Der Wirtschaftsausschuss hat mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und AfD, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, bei einer Enthaltung seitens der Fraktion der CDU beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/2980 abzulehnen. Ferner hat der Wirtschaftsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, bei Enthaltung seitens der Fraktion der AfD beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2898 abzulehnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zur Beschlussempfehlung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete!
Ich will es vorwegnehmen, Herr Reuken, wir werden natürlich auch dem Antrag, den Sie eingereicht haben, in der Form nicht zustimmen und ihn ablehnen,
weil er die Rolle rückwärts ganz klar verlangt und gegenüber der Landesregierung die Forderung aufmacht, dahin gehend im Bundesrat so zu agieren.
Verkehrssicherheit: Wir reden über die Verkehrssicherheit, und ich kann da ein Stück weit auch aus meiner beruflichen Erfahrung als ehemaliger Chef einer Verkehrsbehörde auch sprechen, und da geht es eben auch um Geschwindigkeiten und Verstöße dagegen, um menschliches Leid, was damit verbunden ist. Nach wie vor, wenn wir in die Statistiken schauen, ist Überschreitung von Geschwindigkeiten neben dem Fahren unter Alkohol und Drogen die Hauptunfallursache. Und auf die Folgen von tödlich Verunfallten im Straßenverkehr – wie das in die Familien hineinstrahlt, wie die Betroffenheit ist – will ich hier gar nicht eingehen, aber, wie gesagt, aus der Tätigkeit als Chef einer Verkehrsbehörde weiß ich auch, dass Geschwindigkeitsmessungen ja nicht willkürlich stattfinden,
sondern immer an Gefahrenstellen, nachdem Unfallkommissionen sich damit auseinandergesetzt haben, wo gemessen werden soll.
Es mag ja Ausnahmen geben – ich sehe das oder höre das an dem Raunen insgesamt.
Aber wollen wir doch einfach nur bei dem Grundsatz bleiben: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein Überschreiten des Tempolimits, und dafür gibt es auch keine Recht
fertigung zu sagen, Arbeitsanfall oder Hektik, Termindruck. Ich habe es selbst erlebt, und wir sind ja alle, die wir mit dem Auto unterwegs sind, ja auch ein Stück weit betroffen und sagen immer, meine Güte, ist das so. Nein, es liegt an dem eigenen Verhalten der Verkehrsteilnehmer, und es geht grundsätzlich dann um einen Regelverstoß. Und der Regelverstoß ist nach dem Bußgeldkatalog, um Verkehrssicherheit zu gewährleisten, zu ahnden.
Natürlich kann man die Frage stellen, in welchem Maße Regelverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen, wenn das Tempolimit nicht eingehalten wird, dann auch wirken. Und da ist sicherlich der Ansatzpunkt zu sagen, also bei einem einmaligen Verstoß halte ich das aus meiner Sicht für relativ unangemessen und vielleicht auch unverhältnismäßig, gerade auch in einem Flächenland, wie wir es in Mecklenburg-Vorpommern sind, dann unmittelbar mit einem monatlichen Fahrerlaubnisentzug zu ahnden, aber das ist natürlich auch eine Momentaufnahme und eine Sicht aus dem Blick auf MecklenburgVorpommern. Wenn also dahin gehende Vorschriften geändert werden, gelten die ja bundesweit, und da haben wir natürlich auch andere Verhältnisse.
Insofern ist es so einfach nicht, wie es hier dargestellt worden ist. Und – Herr Reuken, Sie haben das ja gemacht –
na ja gut, mal ein Stück zu schnell gefahren, ist eine Bagatelle, das ist halt so, ich nehme mich da nicht aus, wir erwischen uns ja alle dabei,
die wir im Straßenverkehr unterwegs sind, aber das ändert nichts daran, dass es ein Regelverstoß ist, und den gilt es zu ahnden, und darum geht es hier insgesamt. Und ich habe das also auch schon dargelegt, dass wir aus dem Grund, dass Sie ja von der Landesregierung fordern, den Bußgeldkatalog in der alten Form wieder in Kraft zu setzen … Da reden wir über Geschwindigkeitsdifferenzen von etwa 10 km/h. Ich habe dazu nicht die Rechnung gemacht, welche Distanzen damit verbunden sind.
Letzten Endes geht es nicht nur um die Verkehrssicherheit von Pkw-Nutzern, also Kraftfahrzeugen und Fahrern, sondern auch um Fußgänger, Fahrradfahrer und insgesamt alle, die am Straßenverkehr teilnehmen. Und insofern halte ich die Initiative, die auch vom Bundesverkehrsminister eingeleitet worden ist, diesen Umstand noch mal zu überprüfen, inwieweit man bei einem einmaligen Verstoß dann von der Höhe des Strafmaßes in Bezug auf diesen Entzug der Fahrerlaubnis Abstand nehmen kann … Aber ich vertrete dann auch schon die Auffassung, dann muss es so wie in anderen europäischen Ländern, zum Beispiel in Skandinavien und Norwegen, wo dann auch erhebliche und schmerzliche Bußgelder verordnet werden, dann an dem Punkt angemessen sein, um natürlich auch dem Kraftfahrer zu sagen, die Teilnahme am Straßenverkehr ist eben kein Spielzeug und es ist nicht eine Lappalie, sondern verlangt von jedem Eigenverantwortung, um den Schutz aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Und deshalb, wie ge
sagt, werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu dem Antrag der Fraktion der AfD ist ja so schon vieles gesagt worden. Der Minister hat dazu vorgetragen, Frau Rösler hat es auch sehr objektiv und kritisch auch gesehen.
Herr Dr. Jess, das Einzige, was zutreffend ist in Ihrer Einbringung, was Sie dargelegt haben, ist der Umstand oder der Fakt, das ist in der Tat, dass die Bewältigung der Pandemie uns zusätzlich viel Geld kosten wird, was auch richtig ist, dass wir es ausgeben werden, und dass wir mit Steuermindereinnahmen zu tun haben werden. Sie haben aber hier den Eindruck erweckt, dass Sie sich ernsthaft mit haushaltspolitischen Fragen auseinandersetzen. Das, was Sie vorgetragen haben, außer den Punkten, war volkswirtschaftlicher und finanzpolitischer Unfug.
Auch haben wir in der Koalitionsfraktion und im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt, den wir am 1. April richtigerweise für das Land beschlossen haben, für alle Betroffenen in der Wirtschaft und im privaten Bereich, als wir von den geltenden gesetzlichen Regelungen Gebrauch gemacht haben, hat niemand in dem Parlament geltendes Recht ausgehebelt.
Ich könnte jetzt noch ausführlich darauf eingehen, wie man in so einer Situation handelt, vernünftig handelt und verantwortlich auch handelt, aber in einer wirtschaftlichen Finanzkrise geht man staatlicherseits nicht davon aus und fährt die Ausgaben herunter und verschlimmert, verschlimmbessert die Situation, sondern dann muss man verantwortlich mit den Finanzressourcen umgehen, so, wie wir es mit dem Nachtragshaushalt gemacht haben, so, wie es seitens des Finanzministers auch vorgeschlagen worden ist. Und übrigens ist das nicht nur hier im Landesparlament so, sondern auch auf Bundesebene, und wenn wir ein Stück weiter gucken, auch die Europäische Union hat sich mit dieser Situation insgesamt auseinandergesetzt. Und das ist Verantwortung, so geht man mit solchen Situationen um, um die Auswirkungen so gering wie möglich zu lassen und abzufedern, so schlimm, wie das ist.
Und Sie haben das auch vollkommen ausgelassen, auf welcher Grundlage Sie eine Finanzplanung für 2021 bis 2025 belastbar erstellen wollen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, das gehört auch zur Ehrlichkeit dazu,
das können wir heute auch noch gar nicht ernsthaft unterbreiten, weil die Grundlagen und die Fakten dazu sich ja noch ständig ändern. Und deshalb ist es auch ein Stück weit Augenauswischerei, das ist etwas Aktionismus, was Sie hier vortragen. Das soll den Eindruck erwecken, man befasst sich mit haushaltspolitischen Fragen bei der AfD, aber wenn man sich den Antrag, der sehr dünn ist, anschaut und die Argumente hört, so weiß man, dass das einfach eine Luftnummer ist. Und da ist die Situation viel zu ernst, um so oberflächlich damit umzugehen. Das erklärt sich von selbst, dass wir dem Antrag nicht zustimmen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Auf Drucksache 7/5036 liegt Ihnen die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (Verhältnismäßigkeitsrichtlinie) in Mecklenburg-Vorpommern – mit meinem schriftlichen Bericht vor.
Der Landtag hat den Gesetzentwurf vor vier Wochen in Erster Lesung beraten und federführend an den Wirtschaftsausschuss sowie zur Mitberatung an den Rechtsausschuss und den Energieausschuss überwiesen. Heute findet bereits die Zweite Lesung statt, da die dem Gesetzentwurf zugrundeliegende Verhältnismäßigkeitsrichtlinie bis zum 30. Juli 2020 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Danach muss vor der Einführung von neuen oder der Änderung von bestehenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, mit denen der Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung be
schränkt wird, eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgeführt werden.
An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich im Namen des Ausschusses bei den beiden mitberatenden Ausschüssen für die gute Zusammenarbeit in dem doch sehr kurzen Beratungsverfahren zu bedanken. Bedanken möchte ich mich auch im Namen des Ausschusses aber auch bei der Architektenkammer, der Ingenieurkammer, der Ärztekammer, der Zahnärztekammer und der geschäftsführenden IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern, die von der Möglichkeit, zu dem Gesetzentwurf schriftlich Stellung zu nehmen, Gebrauch gemacht haben.
Die Kammern haben die Eins-zu-eins-Umsetzung der Europäischen Richtlinie in nationales Recht überwiegend begrüßt. Ihre im Rahmen der Verbandsanhörung gegenüber der Landesregierung vorgetragenen Anregungen wurden bereits weitestgehend im vorliegenden Gesetzentwurf berücksichtigt.
Die Architektenkammer hat insbesondere empfohlen, für bestimmte Fälle den Prüfungsmaßstab gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie zu beschränken.
Die Ingenieurkammer hat sich im Wesentlichen dagegen ausgesprochen, dass in Artikel 1 des Gesetzentwurfes wiederholt auf die Vorgaben der Richtlinie zurückverwiesen werde, und ebenso wie die Zahnärztekammer die Verwendung des ursprünglichen Begriffs „Satzung“ anstelle des Begriffs „Vorschrift“ angeregt.
Die Zahnärztekammer hat zudem vorgeschlagen, im Heilberufsgesetz klarzustellen, dass die Gelegenheit zur Stellungnahme durch die Veröffentlichung des Entwurfs auf der Internetseite der Kammer ermöglicht werde und keine zusätzlichen Veröffentlichungserfordernisse vorgesehen werden sollten.
Die Ärztekammer und die geschäftsführende IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern haben unter anderem auch auf die deutliche Erhöhung des Erfüllungsaufwandes aufgrund der Dokumentation der Verhältnismäßigkeitsprüfung verwiesen. Der Ärztekammer fehlt überdies eine eindeutige Definition des Begriffs „betroffene Parteien“, denen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben sei.
Im Rahmen der Ausschussberatungen ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit im Einzelnen auf die von den Kammern vorgetragenen Punkte eingegangen. Das Ministerium hat dargelegt, mit dem dynamischen Verweis auf die Richtlinie werde sichergestellt, dass bei Änderungen der Richtlinie keine weiteren landesgesetzlichen Anpassungen vorgenommen werden müssten und somit die Richtlinie in ihrer jeweils aktuellen Fassung umgesetzt werde.
Die vorliegenden Änderungen des Architekten- und Ingenieurgesetzes sowie des Heilberufsgesetzes seien eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie. Da sich die Richtlinie auf Rechts- und Verwaltungsvorschriften beziehe und eine Regelungslücke vermieden werden sollte, sei der Begriff „Vorschriften“ anstelle des Begriffs „Satzung“ verwendet worden.
In den Neuregelungen findet sich auch die Beschränkung der Prüfung auf den in Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie
vorgesehenen Umfang wieder. Im Heilberufsgesetz seien in Umsetzung des Artikels 8 der Richtlinie konkrete Veröffentlichungserfordernisse geregelt worden. Zudem sei im Erwägungsgrund 31 der Richtlinie definiert, welcher Personenkreis unter den Begriff „betroffene Parteien“ falle. In der Gesetzesbegründung sei darauf hingewiesen worden, dass im Zuge der Umsetzung der Richtlinie bei den Kammern ein zusätzlicher, nicht bezifferbarer Erfüllungsaufwand entstehen könnte. So weit zu den Ausführungen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit.
Die Fraktionen der CDU und SPD haben einen Änderungsantrag mit einer rechtsförmlichen Anpassung des Artikels 1 des Gesetzentwurfes eingereicht. Der Ausschuss hat diesen Änderungsantrag und einzelne vom Energieausschuss empfohlene Änderungen zu Artikel 1 des Gesetzentwurfes sowie redaktionelle Änderungen zu Artikel 2 des Gesetzentwurfes einvernehmlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, bei Enthaltung seitens der Oppositionsfraktionen angenommen.
Der Ausschuss hat einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU bei Enthaltung seitens der Fraktionen der AfD und DIE LINKE beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/4927 mit redaktionellen und rechtsförmlichen Änderungen und im Übrigen unverändert anzunehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie nun um Zustimmung zur Beschlussempfehlung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie ein roter Faden hat sich ja das Thema Corona-Pandemie die letzten Tage hier durch die Debatten in dem Landtag gezogen und so eben auch betroffen der Antrag der Fraktion DIE LINKE „Öffentlichen Nahverkehr sichern – Landeshilfen für Verkehrsunternehmen“. Im Grunde nach dem Vortrag von Minister Pegel, was die Landesregierung bereits unternommen hat, war ich der Auffassung, der Antrag geht ja ein Stück ins Leere. Ich erkläre das auch gleich. Und zu dem Punkt 2, da komme ich dann noch mal gesondert drauf. Aber wieso bin ich der Auffassung, dass da im Punkt 1 etwas ins Leere geht?
Die Fraktion DIE LINKE stellt den Antrag, die Landesregierung aufzufordern, Verkehrsunternehmungen, die Leistungen im öffentlichen Personenverkehr sowie im Schüler- und Ausflugsverkehr und so weiter erbringen, zu unterstützen. Das erfolgt ja bereits. Das ist ja auch noch mal ganz klar gesagt worden vom Minister, dass die Leistungen des Landes gegenüber den Aufgabenträgern unabhängig von deren Leistungserbringung und von der Leistungserbringung der Verkehrsunternehmen eins zu eins und uneingeschränkt erfolgt ist, sodass die Verantwortung diesbezüglich auch ein Stück weit bei den Aufgabenträgern insgesamt liegt. Und deshalb ist so meine Aufforderung zu sagen, dass man bei all dem Engagement – und Frau Dr. Schwenke, das will ich Ihnen auch ehrlich unterstellen, dass es Ihnen um die Unterstützung der Verkehrsunternehmen geht –, da dürfen wir natürlich auch den realen Blick auf die tatsächlichen Gegebenheiten auch nicht verlieren.
Wir haben auch die letzten Tage noch mal aufgrund der veränderten Finanzströme die Finanzierung hier im Land, der ÖPNV-Mittel auch beraten. Das ist so, im Ergebnis bekommen die Aufgabenträger 4 Millionen Euro zusätzlich zu den bisherigen Leistungen. Wie gesagt, der SPNV-Verkehr ist davon ausgenommen. Der wird eins zu eins auch so, wie der Minister es gesagt hat, von der Leistungserbringung zurzeit auch während der CoronaKrise und Pandemie finanziert.
Zum Punkt 2 des Antrages ist auch deutlich gemacht worden seitens der Landesregierung – und an der Stelle auch von meiner Seite noch mal ein ganz klares Dankeschön und Respekt –, in welchem Umfang die Landesregierung hier in den letzten Wochen insgesamt tätig war, um die Wirkungen und Auswirkungen der Corona-Krise für die Unternehmen, für die Menschen im Land abzumil
dern, so weit, wie es geht. Und eben auch da ist die Landesregierung aktiv geworden in Bezug auf die Verkehrsunternehmen im Bund. Das ist noch mal ganz klar gesagt worden, dass also die Bundesregierung, das Bundesverkehrsministerium die finanzielle Unterstützung auch für die privaten Unternehmer prüft.
Und das war ja auch Konsens hier im Haus, dass wir immer gesagt haben, wir fordern vom Bund ein, und wenn die Bundesregierung und wenn aus dem Bund die Leistungen kommen, ist zu prüfen, inwieweit wir diese Mittel aus Landesmitteln noch aus dem Hilfsfonds dann mit unterstützen können. Aber genau diesen Weg sollten wir gehen. Und deshalb könnte man auch vorschlagen nach dem Vortrag von Herrn Minister Pegel, dem Punkt 2 zuzustimmen. Das würde aber … Die Voraussetzung wäre, dass wir über die einzelnen Punkte separat abstimmen.
Ansonsten bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit und, ja, hoffe, dass das in Ihrem Sinne auch ist.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich setze das vorn an und ich will mich auch kurzfassen, weil zu dem Erfordernis der Gesetzesänderung ja schon viel gesagt worden ist, und das will ich einfach noch mal deutlich machen. Auch aus dem Bericht des Ausschussvorsitzenden ging ja sehr umfänglich hervor, die Notwendigkeit der Gesetzesänderung bestand eben darin, dass sich die Finanzströme geändert haben, einerseits aus den Bund-LänderFinanzbeziehungen, dem Wegfall der Entflechtungsmittel in Höhe von 80,6 Millionen Euro in etwa und aber auch in der Neuausgestaltung der Finanzbeziehungen im Land, des FAG, wo also darin geregelt ist, wie die Verkehrsträger in Zukunft finanziell ausgestattet sind.
Ich möchte nicht mehr auf den Inhalt und die Beträge eingehen, das ist von den Vorrednern bereits gesagt worden. Es ist auch ausführlich im Ausschuss beraten und diskutiert worden als solches.
Ein wichtiger Punkt ist mir also außerordentlich wichtig, noch darauf hinzuweisen, nämlich im Ergebnis der schriftlichen Anhörung der Aufgabenträger gab es ein ganz klares Votum, das signalisiert worden ist, dass sie mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung einverstanden sind und ihn mittragen, bei allen Ecken und Kanten, die auch angesprochen worden sind, aber das war eine klare Aussage und Botschaft seitens der Aufgabenträger.
Und zu den Begehrlichkeiten und Wünschen in der Ausgestaltung und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs, Schienenverkehr und auch der Busverkehre, Frau Dr. Schwenke, glaube ich Ihnen das auch, dass Sie das mit Leidenschaft nachher noch mal vortragen werden. Das ist ja nicht nur im Ausschuss im Zusammenhang mit der Beratung zu dieser Gesetzesänderung von Ihnen vorgetragen worden, auch was angesprochen worden ist, wo es eigentlich hingehört, nämlich in die Beratungen zum Haushalt. Das ist also auch da vorgetragen worden.
Ein wichtiger Blick ist natürlich darauf geworfen oder ist darauf zu werfen, dass die Verkehre sowohl in den Städten als auch im ländlichen Raum ausgewogen sind, und ich will das noch mal so deutlich sagen, wo wir uns orientieren, an bedarfsgerechten Angeboten für den öffentlichen Verkehr, und das ist mit dieser Gesetzesänderung doch im Wesentlichen gewährleistet. Und von daher kann ich an der Stelle eigentlich auch nur noch mal darum bitten, dem Gesetzentwurf, so, wie es die Be
schlussvorlage auch des Ausschusses vorsieht, der Gesetzesvorlage zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst will ich mich auch sehr kurz fassen, und Herr Kollege Schulte hat ja auch schon sehr ausführlich eben zu dem Antrag gesprochen.
Mein Eindruck, Herr Lerche, ist, Sie haben Landesmarketing nicht verstanden. Natürlich haben wir, die Koalitionsfraktionen, aus gutem Grund 2018 den Antrag in den Landtag eingebracht, durch Landesmarketing Wirtschaft zu stärken. Vorausgegangen waren natürlich sehr viele Gespräche mit den Unternehmensverbänden, mit den Kammern. Und da war schon deutlich zu hören, dass man mit den Slogans „MV tut gut.“ und „Land zum Leben“ nicht zufrieden war, sondern es war immer das Thema, „Arbeit“ muss sich also auch da drin wiederfinden. Und das war der Grund, weshalb wir der Auffassung waren, das hier in das Hohe Haus einzubringen, und eben mit dem Ergebnis auch, die Auffassung, was gut ist, heißt ja nicht, dass es nicht noch besser werden kann. So ist dieser Antrag an den Wirtschaftsausschuss überwiesen worden.
Und, Herr Lerche, wenn Sie sich heute hier hinstellen und sagen, da ist überhaupt nichts passiert,
da weiß ich nicht, in welchem Zustand Sie waren, wenn wir im Ausschuss darüber beraten haben. Wir haben kontinuierlich das Thema im Ausschuss aufgerufen und haben sehr wohl mit der Staatskanzlei das Thema immer wieder bearbeitet. Und die letzte Obleuterunde – das kann ich hier in aller Deutlichkeit sagen, Herr Lerche –, da haben wir festgelegt, dass wir noch vor der Sommerpause uns wieder mit dem Thema Landesmarketing auseinandersetzen werden, weil es auch da kontinuierlich Veränderungen gibt, aber man kann nicht so, wie Sie das darstellen, Landesmarketing als eine Werbeplattform für die Wirtschaft, ausschließlich für die Wirtschaft betrachten.
Das Landesmarketing und der Slogan oder Claim sind das Erkennungszeichen für das Land und da gehören viele Bereiche dazu. Und der Ursprung – das sollten Sie vielleicht auch wissen –: „MV tut gut.“ ist aufgerufen worden nach der ersten Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft. Da ging es darum, Mecklenburg-Vorpommern als Gesundheitsland zu entwickeln. Und in dem Zusammenhang ist „MV tut gut.“ auch vom Landesmarketing ins Leben gerufen worden – und erfolgreich, wenn wir das heute ansehen. Das ist über 15 Jahre und es ist fortentwickelt worden.
Also stellen Sie sich nicht hier hin und sagen also, in dem Zusammenhang sei nichts passiert!
Oder auch wenig passiert. Ich sage, da ist ordentlich und kontinuierlich dran gearbeitet worden.
Und da komme ich auch auf die Ausführungen von Herrn Kranz zurück in dem letzten Ausschuss, wo er gesagt hat, ich darf ihn hier zitieren, wo er sinngemäß sagte: So einen Claim wechselt man nicht alle drei Monate oder drei Jahre, das muss Bestand haben, das hat einen Wiedererkennungswert. Und genau daran halten wir uns und orientieren wir uns, werden wir uns auch orientieren.
Zu der Nutzbarkeit, der Wirtschaft: Es ist ja von Ihnen angesprochen worden von der Fraktion der AfD, Sie wollen das ja unentgeltlich den Unternehmen zur Verfügung stellen. Kollege Schulte hat das Prinzip auch erklärt. Es gibt also Regularien für die Anwendung dieses Claims in der Wirtschaft. Und Ihre Anfrage, Herr Lerche, ich glaube, ich habe nach Ihrer Einbringung den Eindruck, Sie haben die Antwort der Landesregierung gar nicht gelesen,
denn da in der Antwort zu Ihrer Anfrage sind also die Unternehmen und Institutionen aufgelistet, die bereits mit diesem Claim arbeiten.
Und das ist also ein dickes Pamphlet, das würde also hier den Rahmen sprengen, das aufzuführen, also alles landeseigene Institutionen, das wissen Sie auch, ob das der Tourismusverband ist, ob es BioCon Valley ist, wie auch immer. Es ist also in der breiten Anwendung. In Ihrer Anfrage die Antwort lautete auch, dass es also keine Ablehnung gegeben hat. Da frage ich mich, ist das Claim entweder nicht ansprechbar, spricht das die Unternehmen nicht an oder gehen die andere Wege, haben die andere Werbeebenen und -plattformen.