Meine Damen und Herren, den Leitfaden haben Sie angesprochen und den Koalitionsvertrag. Das ist ja momentan von Ihnen wiederholt der Punkt. Diese Koalition hat, um sich selbst in die Pflicht zu nehmen im Übrigen – das war nicht ein Wunschprogramm für die Oppositionsfraktionen –, um sich selbst in die Pflicht zu nehmen, das Programm von 2016 bis 2021 vorgenommen. Das werden wir auch in aller Ruhe zwischen 2016 und 2021 – sofern wir uns das früher vornehmen wollten, haben wir das mit entsprechenden Unverzüglichkeitskriterien versehen, das war zum Beispiel die bedarfsgerechte Befeuerung in der Landesbauordnung, da sieht der Koalitionsvertrag ganz ausdrücklich vor, in welchem Jahr und dass das möglichst sofort umzusetzen ist –, alles andere teilen wir in aller Ruhe zwischen 2016 und 2021 auf. Es ist in der Tat schon vereinbart und wir werden auch nicht auf Anträge der Opposition dann irgendwie sagen, jetzt ziehen wir vor, damit wir beweisen, dass wir unseren eigenen Koalitionsvertrag auf Wunsch der Opposition schneller machen. Der Regierungspartner ist gewählt, und genau mit dem haben wir Vereinbarungen getroffen und dem schulden wir dann auch bis 2021 die Umsetzung.
Sie haben den „Masterplan Dachflächen“ angesprochen und angeregt. Ja, der war in der Erwartung gewachsen, dass wir größere Dachflächen haben, bei denen es wirtschaftlich sinnvoll ist. Ich bin mit der Diskussion im Grunde noch nicht durch, ob ich alle Ergebnisse, dass es beinahe überall unwirtschaftlich sein soll, mit ganzem Herzen teilen mag. Aber das sind auch Dinge, die ich nicht im Landtag und mit Beschlüssen dokumentiere und diskutiere, sondern die ich als Mitglied eines Ministeriums mit den Mitgliedern anderer Ministerien und obersten Landesbehörden direkt diskutiere.
Wir haben aber, und das müssen wir feststellen, durch den BBL zwei Prüfungen durchlaufen lassen und der BBL ist zweimal in Größenordnungen zur Erkenntnis gelangt, dass es im Vergleich – das ist deren Vergleichsbasis, was bezahle ich aktuell für die Energiekosten, was würde ich bezahlen, wenn ich entsprechende Technologien einsetze, die ich dann mit eigenem Landeshaushaltsgeld installieren muss – nur ganz wenige Bereiche gibt, wo sie davon ausgegangen sind, dass es sich rechnet.
Ich glaube, dass man noch mal gucken muss, ob wirklich überall Speicher mitberücksichtigt wurden, weil ich dann möglicherweise auch Sonnenenergie, die ich außerhalb der eigenen Hochlastzeiten einnehme, trotzdem anders einsetzen kann. Denn ich bin nicht sicher, ob wir alle Facetten bei den Prüfungen ausgespielt haben. Aber noch mal: Zurzeit gibt es so wenige positive Prüfergebnisse, dass ein Masterplan keinen Sinn macht, sondern umgekehrt. Das kennen Sie aus den Kleinen Anfragen, Sie haben uns mit drei Stück in den letzten Wochen an der Stelle thematisch begleitet.
Aus zwei der drei Kleinen Anfragen kennen Sie genau, wann was wie geprüft wurde. Sie haben Tabellen bekommen, an welchen Stellen der BBL es für unwirtschaftlich hält, an welchen Stellen er aber auch sagt, da haben wir es entweder umgesetzt oder in den Prüfungen der nächsten Jahre bei konkreten Bauprojekten werden wir es angehen oder aber zumindest in den Blick nehmen. Sie haben auch gesehen, dass die Kolleginnen und Kollegen der Forstwirtschaft in ihrem Bereich relativ umfänglich Umsetzungen vorgenommen haben, aber eben auch nur da, wo es sich wirtschaftlich trägt.
Ein nicht unerhebliches Problem, was mich ein bisschen quält, was ich aber auch nicht mit einem Schnipsen beseitigen kann, ist die Frage des Denkmalschutzes, die uns bei verschiedenen Gebäuden zumindest nicht hilfreich ist, wenn wir Fotovoltaik installieren wollen. Ein Beispiel ist dann immer das Energieministerium selbst, wo wir eigentlich in einen Innenhof hinein geneigte Dachflächen haben, die zum Teil entsprechende Lagen hätten, wo aber gleichwohl die Denkmalschutzbehörde Bedenken trägt, weil von einem erhöhten Punkt in Schwerin, nämlich einem der Kirchtürme – ich glaube, es ist der Dom, der Kirchturm, der dort eine Rolle spielt –, wenn Sie von dort aus blicken würden und wir brächten, noch mal, bei in den Innenhof hinein geneigten Dachflächen, die von der Straße aus nicht sichtbar sind, von dem Domturm allerdings sähe man das, was ich nicht ausschließen kann, weil ich dort oben noch nicht war und nicht ausprobiert habe, wie genau wir auf diese Dachflächen schauen können. Ich würde mir an der Stelle einen Hauch mehr Kompromissfähigkeit wünschen, weil ich glaube, dass es kein grundsätzlicher Eingriff ins Denkmal ist, sondern einer, den ich wirklich nur von einer sehr speziellen Stelle aus wahrnehmen kann, wir aber in einem Energieministerium sicherlich einen sinnvollen Impuls setzen können, wenn wir ebenfalls Vorbildwirkung wahrnehmen.
Also, wir sind nicht durch, wir haben aber bei Weitem nicht so viele Gebäude, dass ein Masterplan Sinn machte, weil wir in einer Situation sind, wo wir nicht wissen, in welcher Reihenfolge wir die vielen möglichen Projekte umsetzen, sondern wir haben in Wahrheit momentan nur sehr wenige mögliche Projekte. Die hat der BBL in den jeweiligen Prozessen, wenn er die Gebäude angeht, sehr klar für sich sortiert.
So weit Sie die Mieterstrommodelle ansprechen, haben wir momentan ein Problem, dass die steuerliche Seite beim Bund nicht mitgeregelt worden ist. Ich brauche keinen runden Tisch für die Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften, weil ich weiß, was die mir entgegenhalten: dass sie Sorge haben, dieses gewerbesteuerliche Privileg, was du bei gewissen wohnungswirtschaftlichen Tätigkeiten genießt, zu verlieren, sie die Regeln des Mieterstrommodells einhalten und innerhalb ihrer Gesellschaft oder Genossenschaft einen solchen Mieterstrom anbieten.
Ich versuche es mal ein bisschen profan steuerrechtlich zu übersetzen: Ich komme gewerbesteuerlich besser weg, wenn ich nur vermiete, nix anderes drin habe. Wenn ich dann aber anfange, Strom zu liefern, hole ich mir in eine eigentlich nur wohnungsvermietende Tätigkeit quasi eine andere gewerbliche Tätigkeit, ich liefere nämlich Strom. Das führt dazu, dass man hier Sorge hat, dass der ganze Betrieb quasi wie ein Gewerbebetrieb, der nicht nur vermietet, betrachtet wird und ich aus einer sehr privilegierten Situation im Gewerbesteuerrecht in eine normale Gewerbesteuersituation komme und dann erhebliche Gewerbesteuerzahlungen drauf tue. Dann sagen die quasi – nicht zu Unrecht –, wir bezahlen einen ganz kleinen Vorteil im Mieterstrommodellbereich mit einem riesigen Kostenblock, den wir uns durch Steuern aufhalsen und den wir aus Mieten zusätzlich erwirtschaften müssen.
Das war damals die Forderung dieses Bundeslandes im Gesetzgebungsverfahren des Bundes, das sinnvolle Gesetzgebungsverfahren zu begleiten mit einer entsprechenden Anpassung des Gewerbesteuergesetzes. Das ist damals nicht erfolgt. Es gibt im jetzigen Bundeskoalitionsvertrag einen ausdrücklichen Auftrag, man wolle sich das wieder vornehmen. Bevor Sie fragen, wann – a) weiß ich nicht, weil ich bundespolitisch kein Aktiver bin, b) auch dort werden sie mir zu Recht sagen, zwischen 2017 und 2021 ist der Koalitionsvertrag geschlossen, in der Zeit würden sie die Aufgaben Stück für Stück angehen. Ich würde mir wünschen, es passiert ein Stück früher. Ich weiß aber aus den Gesprächen mit den Genossenschaften und Gesellschaften, dass sie diesen Punkt voraussetzen, bevor sie sich in das Manöver hineinbegeben, weil sie sonst Sorge haben, dass sie genau an dieser steuerrechtlichen Frage zumindest sich selbst Probleme einheimsen.
Sie haben zu guter Letzt die Frage angesprochen, Solarpotenzialkataster: Ich kann Ihnen, offen eingestanden, nicht sagen, zu welchem Zeitpunkt – zumindest 2018 – wir begonnen haben. Wenn ich 2016 im Juni gesagt habe, wir sind mittenmang, werden die Kolleginnen und Kollegen schon unterwegs gewesen sein, da habe ich keine Sorge, weil die mir das aufschreiben, bevor ich herkomme, und dann wissen sie, was sie tun. Wenn wir in einer Kleinen Anfrage einen späteren Zeitpunkt benannt haben, dürfen Sie ihn durchstreichen und wenigstens Juni 2016 reinschreiben.
In der Sache haben die Kolleginnen und Kollegen – und ich nehme an, wenn man die Rede genauer anschauen würde aus dem Juni 2016, werde ich darauf hingewiesen haben – damals einen Prozess in Nordwestmecklenburg begleitet, wo eine Art Testballon gelaufen ist, genauso ein Solarflächenpotenzialkataster zu erstellen. Das war damals im Lauf und ich werde 2016 gesagt haben, wir begleiten genau diesen Prozess, gucken uns an, wie läuft das, wie lässt es sich umsetzen und wie wird es sich praktisch hinterher auswirken. Wir haben bei den Koalitionsverhandlungen vermutlich vor Augen gehabt, das Nordwestmecklenburg kurz vor der Zielgeraden war, das ganz positiv anging, und haben dann die Hoffnung in den Koalitionsvertrag aufgenommen, dass man das auf das ganze Land überwälzt.
Sie haben in diesem Landtag – jetzt bin ich mir nicht ganz sicher, vor zwei oder drei Sitzungen, da müssten manche Beteiligte mir helfen – einen Antrag beschlossen, der uns einen größeren Auftrag mit an die Hand
gegeben hat, zu sagen, ihr sollt nicht nur nach Solarpotenzialflächen und entsprechenden Katastern suchen, sondern ihr sollt mal prüfen, was kostet das eigentlich, was wäre die Umsetzungsvoraussetzung für ein größer gedachtes, öffentlich zugängliches Portal, wo man in erster Linie die in öffentlichen Portalen, Datenbanken und Registern vorhandenen Daten zusammenfasst, und zwar nicht nur für Solar, sondern auch für Sektorenkopplung, auch für Windfragen, für Biomasse. Wir sollten, glaube ich, Wasserkraft miteinbeziehen, wir sollten Stromtrassen miteinbeziehen, um zu gucken, wo es besonders günstig ist, wo sich Speicherung besonders anbietet.
Genau dieser größere Prüfauftrag hat damals ausdrücklich beinhaltet, dass die Solarflächen nicht einzeln betrachtet werden, sondern, wenn, da mit rein sollen. Genau diesen Prüfauftrag haben wir, glaube ich, bis nächstes Frühjahr, weil die Idee war, bis zur Haushaltsberatung aufgestellt zu sein. Diesen Punkt würden wir da drin mitbetrachten. Es macht jetzt aber keinen Sinn, zwei gleiche Dinge parallel zu tun, das eine, das kleinere Paket zu betreiben und das größere parallel zu nehmen. Wenn, dann macht es nur gemeinsam Sinn. Wenn irgendwann dieser Landtag sagt, trennt es wieder, tun wir es gern. Zurzeit gehen wir aber davon aus, dass der eine kleinere Auftrag in dem größeren Auftrag aufgegangen ist und in dem mitbehandelt wird.
Meine Damen und Herren, das ist eine zentrale Frage, die wir am Ende mit einem Beschluss dieses Landtages auch nicht beantworten können. Da kann ein Kataster helfen, weil er Menschen, die investitionswillig sind, ein bisschen hilft zu schauen, wo könnte ich es in diesem Land am optimalsten tun, wenn ich in Fotovoltaik investieren will. Aber ein Problem werden wir nicht los: Wir brauchen Unternehmen, die bereit sind, in dem Bereich zu investieren, und Privatleute. Die kleinen Anteile, die die öffentliche Hand mit ihren Dachflächen leisten kann, werden uns nie in eine Verdoppelung und Verdreifachung bringen. Dafür sind wiederum unsere Dachflächen von der Größe her zu gering. Wir werden also nur klarkommen, wenn es eine breitere Bereitschaft gibt bei denen, die Dachflächen haben, entsprechend zu investieren.
Vielleicht ein etwas beruhigender Hinweis, auch wenn wir damit noch nicht verdoppeln und verdreifachen: Wenn Sie in die letzte gemeinsame Ausschreibung der Bundesnetzagentur für Windstrom und für Fotovoltaikstrom schauen, dann haben dort erneut drei Projekte, und zwar Flächenprojekte aus Mecklenburg-Vorpommern den Zuschlag erhalten. Es findet also auch weiterhin ein kontinuierlicher Zubau von Fotovoltaikstromerzeugung in Mecklenburg-Vorpommern statt, möglicherweise nicht ganz so schnell, wie das in Bayern oder in Niedersachsen vor zehn Jahren der Fall war, aber dann bitte ich auch um Nachsicht: Die Preise, die für Solarstrom vor zehn Jahren gezahlt worden sind – Klammer auf: im Übrigen Überpreise, Klammer zu –, sind heute nicht mehr zu erzielen.
Deshalb glaube ich, wenn Sie die Dynamik des Zubaus in den Bundesländern vergleichen, sind wir momentan nicht schlechter. Wir kriegen bloß nicht das, was vor zehn Jahren in so einer Boomzeit bei Hochpreisniveau entstanden ist, heute bei Normalpreisniveau mal eben im Vorbeigehen aufgeholt. Wir können versuchen, unsere Potenziale Stück für Stück zu heben, aber am Ende geht es nur, wenn Privatleute auf ihren Flächen investieren. Das kriegen wir als Bundesland nur sehr begrenzt begleitet. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein typischer Antrag der LINKEN: Der Staat soll es wieder einmal richten und die privaten Investitionen lenken. Der Antrag zielt hauptsächlich auf einen Ausbau der Fotovoltaik, wenn zugleich auch die Solarthermie dort genannt wird zur thermischen Nutzung. Aber warum soll der Staat, in diesem Fall die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern, dort tätig werden? Genannt wurde von Frau Dr. Schwenke das Ranking der Bundesländer. Ich möchte noch hinzufügen, die solare Globalstrahlung ist nun mal in Süddeutschland etwa ein Viertel höher als in Norddeutschland. Von daher sind Anlagen dort per se wirtschaftlicher. Das mag nicht der einzige Grund sein, aber in jedem Fall gehört er dazu. In Südeuropa wäre das noch weit sinnvoller, so was zu bauen.
Wir in Mecklenburg-Vorpommern haben nach wie vor die geringsten Einkommen in Deutschland und zahlen mit die höchsten Strompreise der Welt – jährlich 30 Milliarden Euro für die Energiewende, pro Person vom Säugling bis zum Greis knapp 400 Euro pro Jahr. Bei Annahme dieses Antrages wären weitere Kostensteigerungen zu erwarten. Dem kommt aber der Ausbau der Übertragungsnetze und der Speicherkapazitäten nicht hinterher. Das hinkt dem Kapazitätsausbau bei den Erzeugungskapazitäten deutlich hinterher. Herr Eifler nannte vorhin bei dem anderen Tagesordnungspunkt auch schon die steigenden Redispatchkosten, die natürlich unter dem Strich herauskommen, also sozusagen über 1 Milliarde Euro für nichts.
Den in dem Antrag unter Punkt 4 genannten Passus kann ich nicht nachvollziehen. Die Netzparität für selbsterzeugten Strom ist längst erreicht und wenn die jetzt dort Stromspeicher in die Eigenheime einbauen wollen, dann müssen die eben am Markt wettbewerbsfähig sein. Die Kosten kann doch nicht endlos der Staat übernehmen. Das wahrscheinlich implizierte Ziel einer Verringerung der Treibhausgasemissionen wird durch diesen Antrag ebenfalls nicht erreicht. Das hebelt einfach nur den europaweiten Emissionshandel aus. Arbeitsplatzeffekte sind nicht zu erwarten, die Modul- und Zellfertigung ist längst nach Asien abgewandert, die Speicherproduktion findet nicht in Deutschland statt. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. – Danke.
(Der Abgeordnete Dietmar Eifler stellt das Rednerpult ein. – Andreas Butzki, SPD: Aber tiefer geht es jetzt nicht mehr. – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)
(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und AfD – Andreas Butzki, SPD: Aber es sind alle wach geworden.)
Aber auf den Inhalt kommt es an. Ich habe jetzt ernsthaft erwartet und gehofft, ein Stück weit nachdem der Minister Ihnen vorgetragen hat, dass alle Punkte abgearbeitet sind, in Arbeit sind,
Ich glaube, es ist deutlich geworden, dass Ihr Antrag, ich sage einfach, Makulatur ist, weil sich seit 2016 zu Ihrem Antrag sehr viel getan hat. Ich bleibe dabei, die Geschichte der Fotovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Erfolgsgeschichte, Frau Dr. Schwenke. Sie schütteln mit dem Kopf und das verstehe ich auch aus Ihrer Sicht, aber die Realität ist eine andere. Derzeit sind in Mecklenburg-Vorpommern 15.375 Fotovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 1.426 Megawatt installiert. Das Landesziel bis 2025 ist beschrieben mit 2.000 Megawatt. Da sind bereits 75 Prozent erfüllt.
Der Grund, weshalb das so war – das ist auch schon angesprochen worden –, ist, dass es sicherlich mit der Einspeisevergütung zusammenhängt. Mit Preisen von über 50 Cent je Kilowattstunde verbraucht die EEGFörderung zwei Drittel. Zwei Drittel der EEG-Förderung sind auf die Fotovoltaik entfallen, obwohl nur fünf Prozent des EEG-Stroms erzeugt worden sind. Diese Verhältnismäßigkeit sollte man schon betrachten, wenn man mit der Forderung kommt, maßlos die Fotovoltaik auszubauen. Sie bringen Vergleiche mit den zur Verfügung stehenden landeseigenen Gebäuden, die alle mit Fotovoltaik bebaut werden können. Da gibt es Rahmenbedingungen: Die Statik ist zu berücksichtigen, der Denkmalschutz ist zu berücksichtigen.
Sie erwecken hier den Eindruck, als ob der überwiegende Teil und diejenigen, die Verantwortung tragen, die Hände in den Schoß legen und an dem Punkt nichts machen. Das ist einfach nicht in Ordnung und deswegen spreche ich das auch deutlich an, Frau Dr. Schwenke.
Sie kommen immer mit dem Eindruck hier vor, es ist alles zu machen, bewegt euch nur, dann wird das schon sein. Nein, so ist das nicht, weil kontinuierlich und gründlich daran gearbeitet wird. Das ist die Prämisse, die wirkt, und wir können nicht noch zusätzliche Förderprogramme auflegen, um weiter in der Fotovoltaik aktiv zu sein. Diejenigen, die sich dafür entscheiden, sei es im gewerblichen Bereich oder im privaten Bereich, die tun das auch so.
Ich halte es aber für nicht verantwortlich, bei der Finanzsituation jetzt noch mit Förderprogrammen zu kommen und zu werben, dass dann alles noch besser wäre. Nein, das muss der Markt regeln. Das verstehen Sie auch, dass wir von meiner Fraktion ganz klar die Position haben. Aus diesem Grund werden wir Ihren Antrag ablehnen, weil er inhaltlich nichts Neues bietet. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.