Protokoll der Sitzung vom 23.11.2018

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und AfD – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Es wird vor allem unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Vollzug nicht gerecht. Diese leisten tagtäglich engagiert und zuverlässig einen enorm wichtigen Beitrag für die Sicherheit in unserem Land

(Peter Ritter, DIE LINKE: Eben deshalb haben wir den Antrag gestellt.)

und arbeiten mit deutlich problematischen Menschen unserer Gesellschaft.

(Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: Eben deshalb haben wir den Antrag gestellt.)

Für ihren tatkräftigen und vorbildlichen Einsatz gilt mein Dank und sicherlich auch Ihrer. Sie verdienen nämlich unseren uneingeschränkten Respekt

(Peter Ritter, DIE LINKE: Respekt und Unterstützung, haben wir auch gesagt.)

und nicht effekthaschende Skandalisierungsversuche.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Ich sehe mich gehalten, in dieser Debatte etwas grundsätzlicher zu werden. Wenn wir nämlich über die JVA Bützow sachlich und angemessen sprechen wollen, wäre es zu kurz gegriffen, uns allein auf den Vollzugsalltag in dieser Anstalt zu beschränken. Vielmehr bedarf es zunächst eines kurzen Blickes auf die gesamte Vollzugslandschaft im Land, insbesondere deshalb, weil dort die Herausforderungen und Änderungen, die das Jahr 2018 mit sich gebracht hat, natürlich auch Auswirkungen auf die JVA Bützow hatten. Sie wissen, dass wir im Herbst 2017 das Organisationskonzept 2020 vorgestellt haben, und Sie kennen das, weil das sowohl im Landtag als auch im Rechtsausschuss Gegenstand der Erörterung war. Und wir haben sofort zugesagt – das will ich an dieser Stelle noch mal ausdrücklich sagen, Frau Bernhardt –, mit meiner Staatssekretärin und meinem Abteilungsleiter auch Aussagen bereits an dem ersten Tag im Rechtsausschuss zu tätigen, als Sie das Thema zur Tagesordnung aufgerufen haben.

Das Konzept ist unter Beteiligung sämtlicher Vollzugsanstalten des Landes fachkundig, gründlich und gewissenhaft erarbeitet worden, insbesondere deshalb, um den Ansprüchen eines zukunftsorientierten und modernen Strafvollzugs gerecht zu werden, und vor allem natürlich, um sich daraus ergebende Veränderungen insbesondere mit Blick auf den Rückgang der künftigen Gefangenenzahlen zu berücksichtigen. Das Konzept beinhaltet eben nicht nur bauliche und organisatorische Aspekte, sondern gestaltet beispielsweise die Neuordnung der Ausbildung, den Ausbau der Psychotherapie, der Suchttherapie und ermöglicht, bei Bedarf auch die Anpassung der Bedürfnisse älterer Gefangener in den Blick zu nehmen. Es handelt sich um ein sehr umfassendes Konzept. Die Vollstreckungszuständigkeiten wurden vor dem Hintergrund der aktuellen technischen, personellen und infrastrukturellen Voraussetzungen optimiert. Zur Verringerung der Überkapazitäten von Haftplätzen wurde entschieden, die JVA Neubrandenburg zu schließen. Die Verlegung der Gefangenen ist seit dem 25. September 2018 abgeschlossen.

Und ja, die Bediensteten werden schrittweise bis zum Jahresende an die anderen Anstalten versetzt sein. An dieser Stelle gilt mein ganz besonderer Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Neubrandenburg. Ich weiß, welche enormen Belastungen und Herausforderungen für jeden Einzelnen von ihnen mit der Entscheidung für die Umstrukturierung unserer Vollzugslandschaft verbunden war. Da gibt es auch nichts zu beschönigen oder aber kleinzureden. Da haben sie eine große Leistung im Interesse des gesamten Vollzugssystems in Mecklenburg-Vorpommern erbracht, und ja, sie mussten persönliche Interessen und Befindlichkeiten zurückstellen, was natürlich – und das ist nur menschlich – nicht immer leicht ist.

Die Jugendanstalt Neustrelitz ist seit dem 1. September 2018 in eine JVA mit Teilanstalt Jugendanstalt umgewidmet worden und steht nunmehr auch jungen männlichen Erwachsenen mit kurzen Freiheitsstrafen zur Verfügung. Hierdurch werden die Entlassungsperspektiven für diese Gefangenen weiter verbessert. Neben der Bündelung von Ressourcen in landesweit zentralen Einrich

tungen – ich denke hier an die Sozialtherapie in Waldeck sowie das Diagnostikzentrum, die Sicherungsverwahrung und den Gefangenensammeltransport in Bützow – erfolgte eine standort- und bedarfsgerechte lokale Unterbringung dieser Einrichtungen.

Nachdem in Bützow umfangreiche Baumaßnahmen durchgeführt worden sind, sodass eine sichere und vollzugsgerechte Unterbringung auch von Gefangenen mit langen und lebenslangen Freiheitsstrafen wieder möglich ist, hat die JVA die Vollstreckungszuständigkeit für diese Gefangenen seit dem 1. April 2018 zurückerhalten. Zwischen April und Juli 2018 erfolgte die komplette Verlegung der betreffenden Gefangenen von Waldeck nach Bützow und umgekehrt. Wie Sie sich vorstellen können, war das ein immenser und nicht nur logistischer Aufwand. All dies – und ich habe die Arbeitsschritte und die Umsetzung des Konzeptes hier nur schlagwortartig umrissen – ist bislang im Jahr 2018 im Justizvollzug unseres Landes geleistet worden von unseren Mitarbeitern im Vollzug. Und da behaupten Sie ernsthaft, die Anforderungen des Strafvollzugs werden nicht insgesamt berücksichtigt und nicht erfüllt und es bedürfe endlich eines umfassenden Vollzugkonzeptes?! Unser Konzept wird mit Hochdruck erfolgreich umgesetzt. Allerorts sind große einschneidende Veränderungen festzustellen und Sie rufen schon wieder nach etwas Neuem. Ein bisschen mehr Durchhaltevermögen, Respekt vor der Leistung unseres Vollzugs hätte ich von Ihnen erwartet.

(Sebastian Ehlers, CDU: Wir auch. – Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE)

Wir werden diesen Weg konsequent weiterverfolgen, ohne dass es dazu eines neuen und weiteren Konzeptes bedarf.

Kommen wir jetzt zu den Vorwürfen bezüglich der JVA Bützow. Meine Damen und Herren, wir haben uns dazu in der vergangenen Woche im Rechtsausschuss bereits eingehend unterhalten. Ich werde aber selbstverständlich an dieser Stelle auch Weiteres noch hinzufügen.

Zur Belegungssituation in Bützow wird verschiedentlich behauptet, Bützow sei überbelegt. Das ist so nicht richtig. Fakt ist, im Frauenvollzug sind in der Tat zeitweilig drei bis vier Gegangene mehr untergebracht gewesen, als grundsätzlich vorgesehen. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass hier ein Belegungsausgleich mit anderen Anstalten, nämlich des Männervollzuges, nicht möglich war. Auf das Jahr 2018 bezogen belief sich hingegen die Belegung bei den Männern im Schnitt auf 88,2 Prozent. Einen Tag der Überbelegung in 2018 gab es dort nicht.

Zum Personal, meine Damen und Herren, erlauben Sie mir mal ganz kurz eine Vorbemerkung. Wir zahlen unseren Justizvollzugsanwärtern künftig mehr Geld. Für die Einstellungsjahrgänge 2017 bis 2020 heben wir den Anwärtergrundbetrag für die Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes um 35 Prozent an. Der Dank geht hier in diesem Zusammenhang auch an den Finanzminister. Das ist ein wichtiges Zeichen für die Nachwuchsgewinnung und ein wichtiges Zeichen der Landesregierung und wird nicht das letzte Zeichen sein. Ja, vergangenes Jahr fiel die Beförderungsrunde aus. Grund war die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach eine Dienstpostenbewertung für den Vollzug zu

erstellen war. Aktuell läuft die sogenannte zweite Beförderungsrunde 2018. Im Zuge dessen werden mehr als 50 Beförderungen umgesetzt. Das ist mir wichtig, denn der allgemeine Vollzug leistet eben genau einen wichtigen Beitrag für unsere Sicherheit.

Mit dem Jahreswechsel und der vollzogenen Schließung der JVA Neubrandenburg werden alle geplanten Versetzungen in den verbliebenen Anstalten umgesetzt sein. Auch konnten wir in der JVA Bützow drei neue Psychologen und einen zweiten Suchtberater einstellen, was sich positiv auf die Arbeitsabläufe auswirkt.

Und ja, meine Damen und Herren, es gab in diesem Jahr zeitweilig unbesetzte Planstellen, aber das war unvermeidbar. Es lag vor allem an der Schließung der JVA Neubrandenburg und daran, dass zunächst die von dort zu versetzenden Mitarbeiter auf alle anderen Anstalten verteilt werden mussten.

Die Personalsituation hat sich mitunter auch auf die Aufschlusszeiten ausgewirkt. Das ist Fakt. Die Behauptung indes, dass es regelmäßig zu Einschlusszeiten von täglich 23 Stunden komme, ist falsch. Sie zitieren in der Begründung Ihres Antrages in diesem Zusammenhang eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin. Bei dem Sachverhalt, über den das Gericht dort zu entscheiden hatte, war der Strafgefangene über neun Monate ohne Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten, ohne Gruppenangebote und ohne jeden sozialen Kontakt täglich 23 Stunden eingeschlossen, und mit klaren und scharfen Worten hat das Gericht diese Umstände völlig zu Recht kritisiert. Wenn Sie nun in Ihrem Antrag das Urteil als Beleg für die Bewertung heranziehen, dass der Haftalltag in Bützow verfassungsrechtlich bedenklich sei, ohne auf die Besonderheiten dieses Einzelfalles einzugehen, wird der falsche Eindruck erweckt, dass der Vollzugsalltag in Bützow genau so aussehen würde, wie es das Kammergericht beurteilt hatte. So ist es aber eben nicht!

Nach geltendem Recht gibt es übrigens keine verbindlichen Vorgaben für die Dauer des Aufschlusses. Es ist jedoch sicherzustellen, dass jedem Gefangenen eine Stunde pro Tag Aufenthalt im Freien gewährt wird. Diese Vorgaben werden in allen Anstalten des Landes zwingend eingehalten. Auch in Bützow wird natürlich jedem Gefangenen die sogenannte Freistunde gewährt. Dazu kommen in der Regel drei bis vier Stunden Aufschluss. Der Vollzugsalltag bedingt aber, dass diese Aufschlusszeiten nicht jeden Tag jedem Gefangenen uneingeschränkt ermöglicht werden können. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle. So sind Untersuchungsgefangene und Strafgefangene strikt voneinander zu trennen. Es ist zwischen arbeitenden und nicht arbeitenden Gefangenen zu unterscheiden. Dies ist – von der Rechtsprechung anerkannt – keine Diskriminierung oder gar Bestrafung der nicht arbeitenden Gefangenen, sondern entspricht der Organisation des Tagesablaufes.

Auf den Stationen sind mitunter Gefangene mit einem erhöhten Aggressions- und Gefährdungspotenzial anzutreffen, die nicht zur selben Zeit Aufschluss erhalten können, auch um Mitgefangene und Bedienstete vor Angriffen zu schützen. Außerdem kann es wegen besonderer Vorkommnisse, zum Beispiel Gewalttätigkeiten unter Gefangenen, Alarmübungen, Abwicklung eines großen Gefangenentransportes und so weiter, zu Einschränkungen kommen. Aber all dies entspricht Paragraf 12 Absatz 2 des Strafvollzugsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, wonach

der Aufschluss eingeschränkt werden kann, wenn „schädlicher Einfluss auf andere Gefangene zu befürchten ist“ oder wenn es „Sicherheit und Ordnung der Anstalt erfordern“. Die Aufrechterhaltung der Sicherheit – und ich gehe davon aus, dass Sie da mit mir einer Meinung sind – ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Resozialisierung.

Die geübte Praxis steht auch im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung. So hat beispielsweise das Oberlandesgericht Schleswig im Jahr 2017 entschieden, dass auch Einschluss wegen Personalmangels nicht zu beanstanden ist, wenn dies nicht standardmäßig erfolge. Und genau das ist in Bützow eben nicht der Fall. Wenn Aufschlusszeiten im Einzelfall verkürzt werden mussten, war dies gesetzeskonform. Der vorgeschriebene Aufenthalt im Freien wurde für alle Gefangenen täglich abgesichert, auch alle geplanten und anstehenden Entlassungsvorbereitungen wurden umgesetzt.

Damit, meine Damen und Herren, kommen wir zum Thema Besuch. Sie führen aus, dass die Unterbindung des Kontaktes zu den Familien dem Sinn des Strafvollzugs zuwiderlaufe und gegen die Grundsätze aus Paragraf 2 des Strafvollzugsgesetzes verstoße. Da bin ich ganz bei Ihnen. Doch was hat das mit der JVA Bützow zu tun? Die Behauptung, dass die Besuchszeiten nicht realisiert werden, ist falsch. Richtig ist, in der JVA Bützow werden die Vorgaben des Strafvollzugsgesetzes bezüglich der Einhaltung und Förderung der sozialen Kontakte der Inhaftierten zu ihren Familien eingehalten. Jeder Gefangene erhält auf seinen Wunsch hin eine Mindestzahl der vorgegebenen Stunden für den monatlich zu gewährenden Besuch. Darüber hinaus werden, soweit die Kapazitäten der Besuchsabteilung dies erlauben, zusätzliche Besuche gewährt, insbesondere werden bei beantragten Besuchen von Kindern besondere Umstände berücksichtigt.

Der Besuchsbereich der JVA Bützow wurde im Zeitraum vom 18. Juni bis 10. Juli 2018 umfassend renoviert und die baulichen Maßnahmen erforderten, den Besuchsbereich für zwei Wochen zu schließen. Diese Umstände wurden den Gefangenen bereits Monate im Voraus mitgeteilt, damit sie sich darauf einstellen konnten und die Besuche entsprechend planen konnten. Für dringende und unabwendbare Besuche wurden in dieser Zeit selbstverständlich alternative Räumlichkeiten vorgehalten. Zum Ausgleich wurden zudem zwei zusätzliche Wochenendbesuchstage vor und nach den Bauarbeiten zur Verfügung gestellt. Es gab übrigens keinerlei Beschwerden von Gefangenen in diesem Zusammenhang.

Zur Verdeutlichung der Besuchssituation hier noch die konkreten Zahlen, Frau Bernhardt, die Sie gerade auch angesprochen haben. In der Strafhaft wurden 3.650 Besuchstermine vorgehalten, davon nicht genutzt 1.162. In der Untersuchungshaft wurden 1.160 Besuchstermine vorgehalten, davon nicht genutzt 819.

Meine Damen und Herren, des Weiteren sprechen Sie die Therapiesituation in Bützow an. In der JVA Bützow werden diverse Behandlungsmaßnahmen angeboten und durchgeführt. Das Angebot beinhaltet unter anderem Straftataufbereitung, soziales Training, Antigewaltberatung und psychologische Gespräche. In diesem Zusammenhang wiederhole ich, dass im Ergebnis keine Resozialisierungsmaßnahmen ausgefallen sind.

Bei den psychologischen...

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Kröger?

Nein.

Bei den psychologischen Einzelgesprächen entstanden allerdings Wartezeiten. Im Laufe des Jahres 2018 wurden daher wie erwähnt drei neue Psychologinnen eingestellt. Von den elf Planstellen bei Psychologen im psychologischen Fachdienst und im Diagnostikzentrum sind damit nunmehr zehn Stellen besetzt. Auch bei der Suchtberatung entstanden Wartezeiten, sodass der erwähnte zweite Suchtberater eingestellt wurde. Sie sehen, meine Damen und Herren, wir handeln.

Beim Krankenstand gibt es nichts zu beschönigen. Auch ich finde, dass genau dieser viel zu hoch ist. Wir stehen deshalb in engem Kontakt mit der Anstaltsleitung, um gemeinsam Lösungen zu finden. Und Sie wissen, dass die Anstaltsleitung dabei ist, einen umfangreichen Maßnahmenkatalog nicht nur zu erstellen, sondern begonnen hat, diesen umzusetzen. Sie können sicher sein, wir bleiben da am Ball.

Soweit in dem Antrag schließlich mehr Personal für den allgemeinen Vollzugsdienst gefordert wird, werden wir natürlich die vielschichtigen Aufgaben im Strafvollzug weiter analysieren und bei unseren Personalbedarfsberechnungen berücksichtigen. Aber Sie werden wohl kaum von mir erwarten, dass ich hier und heute künftigen Haushaltsverhandlungen vorgreife und Zahlen in den Raum stelle.

Meine Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, wenn Sie den Justizvollzug unseres Landes tatsächlich unterstützen wollen, sind Sie dazu jederzeit eingeladen und herzlich willkommen.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Mit dem vorliegenden Antrag, in dem Sie sich von der sachlichen Argumentation aus meiner Sicht entfernt haben und der aus meiner Sicht abzulehnen ist, tun Sie das gewiss nicht. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und AfD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Die Ministerin hat die angemeldete Redezeit um sechs Minuten überschritten. Diese Zeit steht nach Paragraf 85 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung den nicht an der Regierung beteiligten Fraktionen zusätzlich zur Verfügung.

Ich rufe auf für die Fraktion der AfD den Abgeordneten Herrn Förster.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zustände im Strafvollzug. Wie kommt es dazu, dass wir hier heute über die Zustände im Strafvollzug, konkret in der JVA Bützow, diskutieren? Am Anfang steht ein anonymes Schreiben eines Gefangenen aus der JVA Bützow an den Bürgerbeauftragten, der dieses Schreiben an den Rechtsausschuss weitergeleitet hat. Irgendwann erhielt dieses Schreiben, das angeblich von den – also allen – Gefangenen der JVA stammte, die Unterschrift eines einzelnen Gefangenen. Es handelt sich

hier um einen vielfach vorbestraften und zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilten Gefangenen.

In dem Schreiben werden Missstände in der JVA beklagt und eine Reihe von Vorwürfen gegen die Bediensteten und insbesondere gegen das Ministerium erhoben. Die AfD hatte sich im Ausschuss gegen die Befassung mit dem zunächst anonymen Schreiben ausgesprochen, und zwar aus grundsätzlichen Erwägungen, wie mit einem anonymen Schreiben umzugehen ist. Dem ist der Ausschuss mehrheitlich nicht gefolgt. In der nächsten Sitzung des Ausschusses hat der für den Strafvollzug zuständige Abteilungsleiter des Ministeriums einen umfassenden Bericht über die Situation in den JVAs und speziell auch in Bützow geliefert.

Gegen den Antrag der AfD wurden sodann nochmals alle Punkte der Beschwerde konkret abgearbeitet, das heißt im Ergebnis, Punkt für Punkt entkräftet. Ich möchte auch hier betonen, dass dieses Verfahren kein Präjudiz für den künftigen Umgang mit solchen Beschwerden haben kann.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Das lassen wir uns von Ihnen ja noch lange nicht vorschreiben, Herr Förster.)

Der Landtag beziehungsweise seine Ausschüsse müssen sich genau überlegen, ob und wem sie eine Bühne für derartige Beschwerden geben wollen. Richtig und ausreichend wäre es gewesen, das Schreiben auf dem üblichen Verwaltungsweg zu bearbeiten, nicht aber, die Beschwerde ohne jede Vorprüfung zum Gegenstand einer Sitzung des Rechtsausschusses zu machen.