Protokoll der Sitzung vom 12.12.2018

(Rainer Albrecht, SPD: Nicht nur da!)

Die würden nämlich auf Folgendes hinweisen: Die würden sagen, wenn ich eine Verkaufseinheit dieser Größe anmiete als feste Einheit, dann brauche ich entsprechende Baugenehmigungen,

(Rainer Albrecht, SPD: Genau.)

und auf einmal lasst ihr die, wenn man ehrlich ist, städtebaulich nicht immer beliebtere Variante eines Wagens zu. Oft werden die geschaffenen Bauten optisch einen Tick schöner empfunden. Ob sie es sind, sei dahingestellt, aber sie werden schöner empfunden als die lediglich abgestellten Wagen. Da würden wir uns, glaube ich, viel Kritik einfangen, weil sie sagen, da messt ihr mit zwei Ellen.

Ich würde deshalb noch mal dringend an die Hand geben zu sagen, ist es wirklich ein Problem. Unsere Kolleginnen und Kollegen gehen nicht davon aus. Noch mal: Die Standardfälle sind zu größten Teilen abgeräumt, bis zu zehn Quadratmetern, insbesondere die beweglichen Bauten. Sie sagten, ja, es würde mit Fliegenden Bauten gleichgesetzt. Nein, das braucht es nicht, es gibt einen eigenen Tatbestand, der verfahrensfrei stellt. Alles, was auf Marktplätzen, auf Jahrmärkten und so weiter stattfindet, ist verfahrensfrei.

(Rainer Albrecht, SPD: Genau.)

Der kleine Bereich, der übrig bleibt, ist in Wahrheit dann größer als zehn Quadratmeter, der wie ein fester Bau langfristig stehen soll. Und da würde ich für eine Gleich

behandlung mit den anderen Beteiligten sehr werben, weil Sie ansonsten Diskussionen auslösen, die Sie nicht eingefangen bekommen. Wir aus Regierungssicht sehen daher keinen Änderungsbedarf. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in der Debatte. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt das Wort die Abgeordnete Kröger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mecklenburg-Vorpommern hat sich bislang bei den Novellen der Landesbauordnung an die jeweils aktuelle Musterbauordnung gehalten. Der Minister hat es bereits erwähnt. Diese Vereinheitlichung soll Verfahren erleichtern und beschleunigen, und das ist sicher auch sehr sinnvoll. Grundsätzlich wollen wir uns natürlich Überlegungen nicht verschließen, die versuchen, Baubehörden auch von Arbeiten zu entlasten, um hier mehr Raum für andere Dinge zu schaffen.

Was allerdings die völlige Verfahrensfreiheit für Imbiss- und Verkaufswagen angeht, muss genau abgewogen werden. Hier darf man natürlich Verfahrensfreiheit auch nicht mit Regelfreiheit verwechseln. Wenn man nach Rheinland-Pfalz schaut – auch dort wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unbeschadet einer nach anderen Vorschriften erforderlichen Genehmigung keine Baugenehmigung erfolgen muss. Auch in der Landesbauordnung unseres Bundeslandes wird in Paragraf 59 darauf hingewiesen, dass Genehmigungsfreiheit „nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden“, entbindet und „die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse unberührt“ lassen.

Sollte es, wie die angeführte Begründung zur Notwendigkeit der Regelung vermuten lässt, nun jeder und jedem erlaubt sein, über allem öffentlichen Verkehrsraum und auf Gewerbeflächen Wagen aufzustellen, ist gesunde Skepsis angebracht. Zweifel, ob hier regelrechte Wagenburgen die Attraktivität in Urlaubsregionen steigern können oder eher das Gesamtbild erheblich beeinträchtigen, sind angebracht. Da schließe ich mich den Einschätzungen des Ministers an, was dann konkret vor Ort gerade auch in den Urlaubsregionen darüber gedacht werden mag.

Die Linksfraktion wird einer Überweisung in den Energieausschuss zustimmen. Es entspricht der parlamentarischen Kultur, Gesetzesentwürfe grundsätzlich zu überweisen.

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Das Gesetzesvorhaben sollte allerdings mit einer ohnehin geplanten Novelle der Landesbauordnung zusammen bearbeitet werden, denn auch hier sehen wir noch weiteren Regelungsbedarf. So gilt beispielsweise seit September in Bremen eine neue Landesbauordnung. Dort wurden digitale Baugenehmigungsverfahren eingeführt. Aktuell erfolgt auch die Anpassung der bremischen Bauvorlagenverordnung. Und da unser schönes Bundesland ja eine Pilotrolle bei der Digitalisierung der Verwaltung auch im Bereich Wohnen und Bauen übernehmen will, sollte eine Anpassung der Landesbauordnung und auch

der Bauvorlagenverordnung dementsprechend erfolgen, um hier Anreize für die elektronische Form zu senden.

Auch in Sachen Barrierefreiheit muss noch etwas mehr passieren. Der Bürgerbeauftragte hat ja vor wenigen Tagen noch mal unterstrichen, dass eine Anpassung der Bauordnung zwingend geboten ist. Auch er plädiert dafür, dass Barrierefreiheit bei sämtlichen Neubauvorhaben die Regel werden muss.

Wie gesagt, grundsätzlich als letzter Hinweis vielleicht noch, weil neulich die Tagung war – der Kollege Albrecht war ja auch da –: Thema Baukultur. Auch hier gibt es eine Anregung aus dem Landeskonvent zur Baukultur. Bislang müssen ja bauliche Anlagen nicht verunstaltend wirken. Besser wäre es, statt eines Verunstaltungsverbots ein Gestaltungsgebot zu etablieren. Auch diese Bitte möchte ich an dieser Stelle noch mal in den Landtag tragen.

Allein diese drei Gründe sprechen schon für eine Novelle der Landesbauordnung. Wir werden überweisen. Was das konkrete Anliegen angeht, schließe ich mich der Einschätzung des Ministers an. Da habe ich dann doch meine Zweifel, ob es dafür tatsächlich Bedarf gibt. Aber das kann man bei einer Novellierung der Landesbauordnung dann noch prüfen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort die Abgeordnete Berg.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Meine Herren von der AfD, Sie haben offensichtlich Ihr besonderes Interesse für Betreiber von Imbiss- und Verkaufswagen und gleichzeitig auch für die Bauordnungsbehörden unseres Landes entdeckt. Anders kann man den vorliegenden Entwurf zur Änderung der Landesbauordnung und zur Verfahrensfreistellung für den Paragrafen 61 nicht interpretieren. Sie lassen dabei außer Acht, dass Imbiss- und Verkaufswagen bereits heute verfahrensfrei aufgestellt werden können.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Nein!)

Das steht in Paragraf 61 Absatz 1 Nummer 1 und auch in der 13. Ich komme gleich dazu. Der Minister hat es ja bereits gesagt, das betrifft diese eingeschossigen Gebäude mit einer Bruttofläche von bis zu zehn Quadratmetern.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Mein zuständiger Fachdienstleiter – also meiner ist es nicht –, der zuständige Fachdienstleiter unseres Landkreises hier in Nordwestmecklenburg oder für mich in Nordwestmecklenburg hat mir gestern noch mal bestätigt, dass die jetzt bestehende Regelung ausreichend und geeignet ist.

(Zuruf von Simone Oldenburg, DIE LINKE)

Die Aufstellorte sind nämlich hinsichtlich Immission, Abstandsflächen, ganz wichtig Brandschutz und auf Einhaltung des Rücksichtnahmegebotes bereits geprüft und zugelassen. Deshalb kann ich sagen, dass es für die

Bauordnungsbehörden kein zusätzlicher Aufwand und auch kein Problem ist. Ja, und da wird dann der Kreis der Nutznießer Ihrer Gesetzesänderung schon sehr viel kleiner. Wer hat denn schon einen Imbisswagen mit zwei Etagen und über zehn Quadratmetern – das ist dann schon ein stolzes Ding –

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

und stellt ihn dann innerhalb der Ortslage auch noch auf?

Aufgrund der bestehenden Gesetzeslage und der sehr stark eingeschränkten Anwendungsbreite kann meine Fraktion derzeit keinen akuten Handlungsbedarf erkennen, um die von Ihnen vorgeschlagene Gesetzesänderung zu unterstützen. Und wenn Sie dann in Ihrer Begründung die Entbürokratisierung als Bestandteil zur Steigerung der touristischen Attraktivität in Urlaubsregionen anführen,

(Rainer Albrecht, SPD: Was zu bezweifeln wäre.)

dann kann man auch mal ganz schnell auf einen falschen Dampfer kommen. Nämlich durch Wildwuchs im Bereich des Aufstellens von solchen Wagen ist dann auch mal das Gegenteil der gewünschten touristischen Entwicklung eingetreten.

(Zurufe von Dirk Lerche, AfD, und Bert Obereiner, AfD)

Meine Fraktion sieht deshalb insgesamt keinen Anlass, die Landesbauordnung in diesem Punkt anzupassen. Wir lehnen die vorliegende Gesetzesinitiative ab und berufen uns auf ein weiteres wichtiges mecklenburgisches Dokument und dat is de Mäkelborger Verfatung, da heit dat in de Paragrafen een: „Allens bliwt bin Ollen.“

(Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD)

Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Christian Brade, SPD)

Für die Fraktion Freie Wähler/BMV hat jetzt das Wort der Abgeordnete Borschke.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium!

Als Erstes, Herr Minister, Sie haben das hier schon richtig dargelegt, wir stimmen diesmal nicht nur in der Frisur überein,

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

diesmal stimmen wir auch in den Ausführungen überein.

(Ministerin Stefanie Drese: Das ist gemein. – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Hier ist einiges durcheinandergewirbelt worden. Das ist ja schon ganz schön interessant, muss ich sagen.

Aber fangen wir mal an. Ich selber war Inhaber einer Veranstaltungsagentur. Ich habe Großveranstaltungen,

große Feste, alles Mögliche gemacht, Hanse Sail, alles. Ich habe selber mehrere Imbissstände, Imbisswagen gehabt und betrieben.

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)