was die Diffamierung einer bestimmten Meinung und einer bestimmten Partei in unseren Schulen darstellt. Wenn nämlich vom Wort „Rassismus“ Gebrauch gemacht wird, ist das vollkommen unberechtigt, weil Rassismus immer die Überhöhung der eigenen Rasse gegenüber anderen bedeutet. Und das finden Sie weder im Programm der Alternative für Deutschland noch in irgendwelchen Wortmeldungen hier bei uns in diesem Haus.
Da heißt es also „die populistische Alternative für Deutschland“. Ich will Ihnen mal sagen, Populismus bedeutet doch nichts anderes, als dass man für den billigen,
schnellen Beifall die Dinge vereinfacht. Und genau das tun wir ja nicht. Wir machen uns ja die Mühe, den Bürgern zu erklären, was zum Beispiel TARGET2 ist oder was der ESM bedeutet. Wir machen uns die Mühe, den Bürgern zu erklären, was der Migrationspakt bedeutet.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Gucken Sie sich mal an, was Ihre Bundestagsfraktion dazu gemacht hat, zum Migrationspakt.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wiederhole meinen Hinweis von gestern: Wenn die Glocke erklingt, heißt das, dass jetzt erst mal Ruhe ist. Ich werde versuchen, den Redner weiter zu...
So, jetzt diskutieren wir hier nicht weiter. Ich versuche gerade zu erläutern, dass, wenn die Glocke läutet und ich auch noch unterbreche, ich das Wort habe für meine Hinweise. Bitte beachten Sie also, wenn die Glocke läutet, ist Ruhe, dann muss ich nicht zwangsläufig den Redner unterbrechen, und das würde uns, glaube ich, allen im Debattenverlauf guttun. Ich muss es jetzt hier tun, aber ich bitte darauf zu achten, dass das in der Folge nicht mehr notwendig ist.
Und die jetzt verbrauchte, von mir verbrauchte Redezeit werden wir Ihnen natürlich großzügig dazuschlagen. Bitte schön, Herr Grimm.
wie sie sich hier in unserem Lande darstellt. Sie wissen ja, Schulrecht ist Landesrecht, und deshalb ist in Nuancen und Facetten alles unterschiedlich, je nach Bundesland. Hier in unserem Bundesland gilt der Paragraf 4 des Landesschulgesetzes. Danach hat die Schule unter anderem die Freiheit des Gewissens, die Offenheit, Toleranz gegenüber unterschiedlichen kulturellen, religiösen,
weltanschaulichen und politischen Wertvorstellungen, Empfindungen und Überzeugungen zu wahren. So weit also das Gesetz.
Hinzu kommen Erlasse des Ministeriums, die wir hier haben, und zwar vom 1. September 1997 in Gestalt einer veränderten Fassung vom 18. April 2001. Ich zitiere daraus, also ein Erlass der Frau Ministerin beziehungsweise ihrer Vorgänger, Ziffer 2.2.: „Die Schule ist zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet. Die Lehrkraft hat somit darauf zu achten, daß die Sachverhalte im Unterricht insgesamt ausgewogen dargestellt werden.“ Wir meinen, als rechtliche Grundlage müsste das ausreichen – wenn es denn Beachtung finden würde. Ich erinnere an Wismar.
Kommen wir zur Rechtslage bei privaten Schulen. Wie eine Kleine Anfrage von mir ergeben hat, ist die Bedeutung der privaten Schulen in diesem Lande deutlich gestiegen zunächst. Es gab 1995 noch 2.500 Privatschüler, heute haben wir 21.000, und es sind auch die Schulen sehr stark angewachsen, heute gibt es insgesamt 81. Angesichts dieser stark gewachsenen Bedeutung der Privatschulen ist es nicht akzeptabel, wenn sich diese Schulen Freiräume nehmen,
11 Minuten 19 Sekunden. 10 Minuten Einbringung haben Sie. Ich denke mal, eine und eine viertel Minute ist, glaube ich, großzügig genug für die Unterbrechung, die wir hier hatten.