Wir kommen zur Abstimmung. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2901 punktweise abzustimmen.
Ich rufe auf Punkt 1 des Antrages der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2901. Wer diesem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Punkt 1 des Antrages der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2901 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und Freie Wähler/BMV, bei Zustimmung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.
Ich rufe auf Punkt 2 des Antrages der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2901. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Punkt 2 des Antrages der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2901 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Konsolidierungsvereinbarungen im Land weiterentwickeln, Drucksache 7/2899.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Konsolidierungsvereinbarungen im Land weiterentwickeln – Drucksache 7/2899 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eifrige SPD-Mitglieder aus meinem Landkreis bemühen sich nun seit Monaten um die Umsetzung eines SPD-Landesparteitagsbeschlusses vom Mai 2018.
Wir beobachten, dass sie dabei nicht so entscheidend vorankommen, und deshalb wollen wir sie unterstützen. Der Antragstext, der Ihnen vorliegt, orientiert sich eng an dem besagten Beschluss des SPD-Landesparteitages vom Mai dieses Jahres. Meine Fraktion und die LandesSPD fordern danach die Landesregierung auf, die Konsolidierungsvereinbarungen zwischen Land und betroffenen Kommunen weiterzuentwickeln.
Was heißt jetzt „weiterentwickeln“? Wenn Kreise, Städte und Gemeinden, die eine solche Vereinbarung getroffen haben, mehr einnehmen als geplant, sollen sie nicht nur ihre Schulden zurückführen müssen, sondern auch investieren dürfen oder im Falle von Landkreisen die Kreisumlage senken dürfen. Die Konsolidierungsvereinbarungen sollen dahin gehend geändert werden oder meinetwegen auch dahin gehend weiterentwickelt werden.
Meine Damen und Herren, auf der Facebook-Seite der Greifswalder SPD heißt es dazu nach dem besagten Mai-Parteitag, Zitat: „Seit langem kämpft der SPD-Kreisverband Vorpommern-Greifswald gegen die ungerechte Konsolidierungsvereinbarung zwischen Land und Landkreis. Diese führt dazu das wichtige Zukunftsinvestitionen ausbleiben und unsere Städte und Gemeinden unter einer viel zu hohen Kreisumlage ächzen. Heute konnten wir einen ersten Erfolg in dieser Frage erringen. In dem durch unsere Landratskandidatin Monique Wölk vorgetragenen und im Anschluss verabschiedeten Beschluss spricht sich die SPD MV für eine Neufassung der Konsolidierungsvereinbarungen aus. In Zukunft könnte so ein Teil der Überschüsse auf Kreisebene in die Entlastung der Städte und Gemeinden fließen sowie Investitionen in Schulen und Strassen ermöglicht werden. Gleichzeitig bekennt sich die SPD MV zu einer weiteren Unterstützung des Landes bei der Entschuldung. Wir finden ein schöner Erfolg und ein Zeichen das ehrenamtliche Politik wirkt.“ Zitatende.
Die bösen Konsolidierungsvereinbarungen, die Investitionen und Kreisumlagen erschweren, waren das Lieblingsthema der Landratskandidatin der SPD im Landratswahlkampf in Vorpommern-Greifswald und es bleibt eines der Lieblingsthemen der SPD im Kreistag. Da die Umsetzung des Parteitagsbeschlusses auf Landesebene offenbar niemanden so richtig interessiert und die SPD-Landtagsfraktion bislang auch keine Initiative gezeigt hat, wollen wir Ihnen mit dem heutigen Antrag einen Schubs geben und Sie an Ihre eigenen Beschlüsse gern erinnern.
Oder Sie belehren uns heute eines Besseren und legen dar, dass die bestehenden Konsolidierungsvereinbarungen mittlerweile neue Spielräume für die betroffenen Kommunen eröffnen.
Meine Damen und Herren, wir haben vor allem eine Bitte: Lassen Sie Ihre eifrigen Parteikollegen an der Basis nicht
im Regen stehen! Unternehmen Sie endlich etwas in der Sache, denn die Kollegen nerven uns vor Ort mit diesem Ansinnen,
in dem der Landrat, vormals die Landrätin, beauftragt wird, mit dem Innenministerium zeitnah zu verhandeln, um die Konsolidierungsvereinbarungen zum 1. Januar 2019 neu zu fassen, also dahin gehend, dass überplanmäßige Überschüsse im Landkreis nicht nur in die Konsolidierung fließen, sondern auch in wichtige Investitionen. Auf die Punkte dieses heroischen Antrags gehe ich gern auch noch mal in der Debatte ein. Ja, und dank der Linksfraktion im Kreistag gab es für den Antrag auch eine Mehrheit, gleichwohl uns schon vorher klar war, dass er in seiner Konsequenz eigentlich wirkungslos bleibt.
Das muss er aber nicht, wenn Sie, meine Damen und Herren, heute dem Anliegen der Landes-SPD zustimmen. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vorzusehen.
Es ist immer schade, Frau Rösler, wenn Sie die aktuellen Beschlusslagen des Kreistages nicht weiter mit ausführen. Was so die Beschlüsse einzelner Kreistagsfraktionen der jeweiligen Parteien sind, ist das eine, wir haben zum anderen die Gesamtsituation im Land zu berücksichtigen. Das tun wir.
„Konsolidierungsvereinbarungen im Land weiterentwickeln“, so lautet der Antrag, den Sie uns heute vorlegen. Darin soll der Landtag einerseits feststellen, dass „viele Kommunen im Land mit hohen Schuldenständen belastet“ sind – neue Erkenntnis! –, andererseits will er, dass Mehreinnahmen, die über die vereinbarten Ziele hinausgehen, investiert werden.
Dann könnte ich mich theoretisch wieder hinsetzen, aber dann heißt es wieder, das ist oberflächlich,
Ob der Landtag nun diesem Antrag zustimmt oder nicht, ist dementsprechend in der Frage wirklich egal, da die Landesregierung schon jetzt alles daransetzt, dass die Kommunen im Land finanziell gesunden können, oder wir denen helfen oder unter die Arme greifen, wo es besonders notwendig ist. Ein wichtiger Baustein – und das ist nie strittig gewesen, auch nicht im Innenausschuss – sind dabei die Konsolidierungsvereinbarungen, die wir beispielsweise mit den kreisfreien Städten Rostock und Schwerin, aber auch mit Neubrandenburg, mit Stralsund, mit Wismar, vor Kurzem mit der Stadt Eggesin abgeschlossen haben, mit den Landkreisen VorpommernGreifswald, mit Ludwigslust-Parchim, mit VorpommernRügen und auch mit der Mecklenburgischen Seenplatte.
Bereits 2012 haben wir neben den Konsolidierungshilfen 100 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt, um Kommunen mit überdurchschnittlich großen strukturellen Haushaltsproblemen dabei zu helfen, ihre Defizite abzubauen. Alle kommunalen Körperschaften, die antragsberechtigt waren, haben eine solche Vereinbarung bekommen. Alle haben eine Vereinbarung bekommen, nicht alle sind eine Vereinbarung eingegangen. Auch das ist kommunale Selbstverwaltung, das muss man dazusagen. Vorausgesetzt, dass sie sich an ihre Verpflichtungen halten, werden sie bis Ende 2020 von diesen 100 Millionen Euro profitieren, ganz im Sinne, wie wir es vereinbart hatten, nämlich Hilfe zur Selbsthilfe.
Diesen kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds haben wir nicht gebildet, weil wir damals nichts Besseres mit unserer Zeit zu tun wussten, sondern weil uns die Schuldenlast der Kommunen sehr wohl bewusst ist. Außerdem ist mit dem neuen FAG der Kommunale Entschuldungsfonds hinzugekommen, der noch einmal gut 70 Millionen Euro zur Verfügung stellt zur kommunalen Entschuldung. Mit der Hälfte davon haben wir den kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds aufgestockt, aus dem die Konsolidierungsvereinbarungen finanziert werden. Mit den anderen 35 Millionen Euro unterstützen wir den Defizitabbau in den Kommunen. Für 1 Euro Defizitabbau sozusagen aus eigener Erwirtschaftung gibt das Land 1 Euro dazu. Fast die gesamten 17,5 Millionen Euro, die hierfür in diesem Jahr zur Verfügung standen, wurden bereits an die Gemeinden verteilt, und das ist auch gut so.
Wir reden aber hier nicht nur über die Jahre 2018 und 2019, sondern – und das steht auch im angepassten FAG – die Gemeinden sollen ab 2020 dabei unterstützt werden, Kredite zurückzuführen, Schulden abzubauen. Dazu werden dauerhaft Mittel in den kommunalen Entschuldungsfonds einfließen. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen sind also schon längst dabei, Kommunen zielgerichtet und dauerhaft zu entschulden. Sie wollen als Opposition noch schnell auf den bereits vorhandenen Zug aufspringen und den Kümmerer geben. Das ist sicherlich nett, aber der Zug ist schon voll unterwegs und da müssen Sie sich beeilen, dass Sie noch einen Platz bekommen.
Der Schuldenabbau der Kommunen wird prioritär auf allen politischen Ebenen gefördert und selbstverständlich unterstützen wir die Kommunen bei diesem Prozess. Es gibt keinen Grund, warum der Landtag Ihrem Antrag folgen sollte und längst offene Türen einrennen soll.
Genauso sieht es mit der zweiten Ziffer Ihres Antrags aus. Hier wird gefordert, dass Mehreinnahmen, die über die in den Konsolidierungsvereinbarungen festgehaltenen Ziele hinausgehen, für Investitionen und zur Absenkung der Kreisumlage eingesetzt werden dürfen. Eine Weiterentwicklung der Konsolidierungsvereinbarungen, wie das hier behauptet wurde, wird das aber nicht, denn schon jetzt gilt, was über die Vereinbarung hinaus an Überschüssen entsteht, kann für notwendige Instandhaltungsmaßnahmen an Schulen,