Ja, ich wollte es ja auch nur mal angesprochen haben – ich habe das schon vernommen –, weil Sie das ja lange eingefordert haben.
Ein bisschen Wasser in den Wein will ich doch gießen, denn ob er alle Erwartungen erfüllen wird, ist offen. Minister Pegel hat selbst dazu auch gesprochen und die Erwartungen nicht zu hoch geschraubt diesbezüglich. Das ist ja auch real.
Zum Stellenwert der Mobilität für die Menschen und die Wirtschaft in unserem Bundesland, viele Debatten haben wir bereits im Hause dazu geführt, darf ich auf das Einleitungswort des Verkehrsministers zu dem Integrierten Landesverkehrsplan Mecklenburg-Vorpommern eingehen und zitieren. Ich glaube, dass macht es noch mal deutlich, welchen Stellenwert Mobilität für unser Bundesland insgesamt hat. Zitatbeginn:
„Mobilität bestimmt unser tägliches Leben. Sie ist Voraussetzung für individuelle Beweglichkeit, berufliche Entfaltung und persönliche Freiheit und zudem wichtiger Wirtschaftsfaktor. Sie basiert vornehmlich auf einem funktionierenden, an die Bedürfnisse der Gesellschaft angepassten Verkehrssystem.“ Ich glaube, diese Definition ist für unser Bundesland entsprechend zutreffend und insofern auch der Stellenwert, der der Mobilität zukommt. Gerade, weil Mobilität – und das sage ich noch mal – eine enorme Bedeutung für den Arbeitsmarkt, die wirtschaftliche Entwicklung und die Lebensqualität der Menschen und die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben in unserem Land hat, wurde es endlich Zeit, dass die Landesregierung ihre Handlungsempfehlungen für die Entwicklung der Mobilität in unserem Land vorstellt. Die verschiedenen Verkehrsträger, wie Straße, Schiene, Wasserstraßen, Häfen und Luftfahrt, bedürfen einer übergeordneten Koordinierung, um den Anforderungen der Wirtschaft und den Herausforderungen des gesellschaftlichen Wandels gerecht werden zu können.
Leider gibt der vorliegende Plan keine abschließenden Antworten auf Fragen und Probleme, die sich im Bereich der Mobilität in den kommenden Jahren stellen. Er wird von seinen Verfassern als sogenannter „lernender Plan“ bezeichnet. Inwieweit er dynamisch fortgeschrieben wird, ist offen, lässt aber auf eine stetige Anpassung an die Mobilitätsbedürfnisse der Gesellschaft hoffen. Konkrete Ziele oder Umsetzungsvorgaben sind leider nicht festgeschrieben. Dafür finden sich unter den verkehrspolitischen Leitlinien 19 Punkte, die mehr einer Willensbekundung gleichen. Ob die verschiedenen Aufgabenträger auf Grundlage dieses Planes Entscheidungen für Investitionen und die Ausrichtung ihrer Unternehmen treffen können, muss sich noch zeigen. Gerade in den Zeiten des demografischen Wandels und der begrenzten Finanzmittel – nicht nur begrenzten, sondern auch rückläufigen Finanzmittel – ist es notwendig,
allen Aufgabenträgern konkrete Vorgaben an die Hand zu geben. Hier stehen wir als Parlament und die Landesregierung gemeinsam in der Verantwortung. Daher ist die Überweisung des Integrierten Landesverkehrsplanes zur Beratung an den zuständigen Fachausschuss mehr als geboten.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion hat nach wie vor die gleichwertigen Lebensbedingungen in Stadt und Land zum Ziel. Aus diesem Grunde ist unser Augenmerk insbesondere auf die Mobilität in den ländlichen Räumen unseres Landes gerichtet. Schließlich sind 90 Prozent unseres Landes ländlicher Raum, in dem 60 Prozent der Menschen leben. Hier gilt es, eine Mobilität nicht nur zu entwickeln, sondern zu gewährleisten, die die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben gleicherma
ßen in Stadt und Land ermöglicht. In einem Land, in dem lediglich 7 Prozent der Wege mit dem ÖPNV zurückgelegt werden und 25 Prozent der Menschen über kein Auto verfügen, muss es auch unter den Prämissen der Angemessenheit, der Ökonomie und der Ökologie ein vernünftiges Mobilitätsangebot geben. Da geht es im privaten Bereich um den täglichen Weg zum Arbeitsort, zum Arzt, zum Einkauf, zu Freizeiteinrichtungen und so weiter.
Die Wirtschaft, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, vertraut auf eine dauerhaft belastbare Verkehrsinfrastruktur. Daher stellen der Erhalt und der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bei begrenzten Finanzierungsmöglichkeiten, die Vernetzung der verschiedenen Verkehrs- und Aufgabenträger in einer digitalen Welt und die Berücksichtigung der wirtschaftlichen, touristischen und individuellen Interessen eine große Herausforderung dar. Hierzu bedarf es der genauen Analyse der Rahmenbedingungen, um dann konkrete Maßnahmen mit einem konkreten Zielhorizont einzuleiten. Hier erinnere ich an die vielen vorausgegangenen Landtagsdebatten zum ÖPNV, zum SPNV und zu den Radverkehren ganz aktuell am gestrigen Tag.
Ob nun die im Integrierten Landesverkehrsplan aufgeführten Maßnahmen, insbesondere die der E-Mobilität oder die des Radverkehrs, dazu beitragen, diese Herausforderung insgesamt zu bewältigen, ist für meine Fraktion fraglich. Was nach meiner Auffassung völlig im Integrierten Landesverkehrsplan fehlt, sind Aussagen zum autonomen Fahren und der stärkeren Nutzung der Digitalisierung in diesem Bereich. Hier – und da bin ich mir ganz sicher – wird es in der nahen Zukunft gravierende Veränderungen geben. Es wäre schön, wenn die Menschen in unserem Land daran teilhaben können. Insofern freue ich mich auf die Beratungen im Fachausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Schwenke hat dem ja schon vorgegriffen, weil wir haben uns auch schon vorab unterhalten und ich habe ihr ja auch im Namen der Koalitionsfraktionen signalisiert,
dass wir Ihren Antrag in den Ausschuss überweisen würden, weil wir natürlich für sinnvoll halten, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass wir uns mit dem Integrierten Landesverkehrsplan Mecklenburg-Vorpommern vertieft dann im Ausschuss befassen. Ich glaube, es ist
gut, so, wie das ja eben auch angesprochen wurde, dass der Minister hier die Gelegenheit hatte, heute schon mal einen Einstieg zu leisten. Aber auch angesichts des Umfangs des Papiers sind da sicherlich eine Vielzahl von Punkten, die man in Ruhe diskutieren will.
Erstens. Derjenige, der heute oder auch im Vorfeld der heutigen Debatte kritisiert hat, dass das alles sehr lange gedauert hat, der muss natürlich berücksichtigen, es ist ein wirklich großer Umfang an Bürgerbeteiligung schon im Vorfeld durchgeführt worden und man kann grundsätzlich nicht zwei Dinge vereinbaren: ein sehr schnelles Verfahren und gleichzeitig viel Bürgerbeteiligung.
Das ist der eine Punkt und das sollte man dann auch entsprechend zumindest nicht kritisieren. Man muss es ja nicht würdigen, aber man muss es auch nicht kritisieren.
Und der andere Punkt, sehr geehrte Frau Kollegin Schwenke – das ist natürlich eine grundsätzliche Frage, die können wir auch gerne weiter im Energieausschuss oder im Verkehrsausschuss diskutieren, das haben wir hier in diesem Plenarsaal schon getan und ich befürchte, wir werden es auch in Zukunft noch häufiger tun –, ist die Frage oder die Aussage, die Sie hier heute getroffen haben, dass man mit Formulierungen wie „Dafür haben wir kein Geld“ oder „Dafür sind wir nicht zuständig“ nicht weiterkäme.
Denn da kommen natürlich zwei grundsätzliche Aussagen oder da kommen zwei grundsätzlich unterschiedliche Positionen zum Tragen. Ich, andersrum ausgedrückt: meine Fraktion, die Koalitionsfraktion, und ich, wir stehen schon auf dem Standpunkt, dass man Prioritäten in allen Politikfeldern setzen muss.
Das bedeutet natürlich auch, man kann nicht für alles Geld ausgeben, sondern muss tatsächlich sagen, da ist mein politischer Schwerpunkt, auch in der Diskussion dann mit der Opposition, die das möglicherweise anders sieht, aber dafür geben wir das Geld aus. Das ist die eine Sache.
Die zweite Sache ist natürlich, der Minister hat es angesprochen, er hat es mehr aus der Sicht der kommunalen Selbstverwaltung dann noch mal deutlich gemacht, aber ich sage das auch mal aus Sicht des Landes und des
Landtages hier: Natürlich gibt es Dinge, für die wir als Land nicht zuständig sind. Mit der Zuständigkeit ist natürlich auch die finanzielle Verantwortung des jeweils anderen verbunden. Und so, wie Sie, Frau Kollegin Schwenke, vielleicht nicht die Müllentsorgung bei Ihrem Nachbargrundstück bezahlen würden, weil das Aufgabe Ihres Nachbarn erst mal ist, ist es natürlich auch die Aufgabe der verschiedenen Aufgabenträger hier im Land, für ihre Verantwortung dann auch die finanziellen Lasten zu tragen.
(Rainer Albrecht, SPD: Genauso ist das. – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Grundsätzlich haben Sie recht, aber Grenzen müssen trotzdem überwunden werden.)
Sehr geehrte Frau Kollegin, das sollte man grundsätzlich nicht infrage stellen, weil das ganze System, auch des kommunalen Finanzausgleiches, auch des Finanzausgleiches hier im Lande basiert am Ende des Tages darauf, dass es unterschiedliche Verantwortungen gibt und dass es damit verbunden unterschiedliche finanzielle Lasten gibt. Darüber sollten wir uns nur im Klaren sein.
Ein letzter Punkt, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das passt dann noch ein bisschen zu dem, was ich eben gesagt habe: Sie haben zu Recht, Frau Kollegin Schwenke, hier kritisiert, dass insbesondere auf solchen Trassen – Schienentrassen der Deutschen Bahn oder DB – Entgelte, Trassenentgelte genommen werden, die eigentlich aus Sicht vieler Menschen, auch aus meiner Sicht, nicht in Relation zur tatsächlichen Nutzung stehen. Nur, diese Kritik ist eine Kritik, die auch, glaube ich, von uns gemeinsam schon aus diesem heraus an die DB AG zu richten wären, was wir sicherlich auch in Zukunft tun würden. Aber auch da ist die Verantwortung in erster Linie beim Vorstand der DB AG in Berlin beziehungsweise Frankfurt. Die Kritik ist nicht hier im Haus anzubringen, sondern tatsächlich an die dort fachlich, inhaltlich und auch rechtlich zutreffend Zuständigen zu richten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen und auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des John-Brinckman-Gymnasiums aus Güstrow begrüßen.
Und weitere Wortmeldungen, die ich derzeit nicht sehe, veranlassen mich dann, die Aussprache zu schließen.
Der Ältestenrat schlägt vor, die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 7/2846 zur federführenden Beratung an den Energieausschuss sowie zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? –
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Bedarfe für Humanmedizin prüfen, Drucksache 7/2913. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2959 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2976 vor.