ich hatte gehofft, als Jurist hätten Sie Ihren Fraktionskollegen beraten an der Stelle. Das hätte geholfen.
Dann beantworten wir die mit wirklich großer Sorgfalt, mit großer Konsequenz. Das ist völlig wurscht, was wir da reinschreiben, Sie beantragen trotzdem das,
was Sie fern aller Fakten gerne beantragen möchten. In dieser Kleinen Anfrage könnten Sie detailliert nachlesen, wie schon heute die Bauteile der Windkraftanlage verschiedenen und sehr detaillierten Prüfpflichten nach ganz verschiedenen Bestimmungen unterliegen.
Und dann kommt die Betriebssicherheitsverordnung. Sie sagen, da muss jetzt die Windkraftanlage rein. Da denke ich – ich bin nämlich kein Fachmann in dem Bereich –, die machst du mal auf im Internet. Kleiner Tipp: Das geht heute alles. Eine Suchmaschine, Wort eingeben, und dann kann man den Text nachlesen. Die Zeit, wo man dafür in große Bibliotheken fahren musste, sind vorbei.
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Da kommt man ja auch nicht hin bei dem Nahverkehr. – Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist eigentlich schade um die Bibliotheken.)
Dann guckst du dir die Anlage der Betriebssicherheitsverordnung an und stellst fest, da steht nicht drin „Kernkraftwerk“, „Kohlekraftwerk“, „Fabrik für Dosen“, „Fabrik für Dosensuppen“, sondern da stehen tatsächlich einzelne Maschinentypen drin. Also Ihr Wunsch zu sagen, „Windkraftanlage“ muss da rein, da zeigt uns der Bun
desgesetzgeber – freundlich formuliert – einen Vogel, weil er sagt, das passt überhaupt nicht in die Systematik, denn diese Windkraftanlage besteht aus verschiedenen Teilen.
Und dann, auch das hätte man im Übrigen der Kleinen Anfrage und den darin genannten Anlagen gut entnehmen können, in den entsprechenden Tabellen, wo Sie gucken, wie die einzelnen Bauteile der Windkraftanlage heute schon Prüfpflichten unterliegen – kommen Sie, jetzt lassen Sie uns gemeinsam zählen –, eins, zwei, drei, vier, fünf, sechs Mal Betriebssicherheitsverordnung, also eine umfangreiche Tabelle, wo Sie bereits sechs Mal heute zu verschiedenen Bauteilen Prüfpflichten nach der Betriebssicherheitsverordnung haben.
Da steht aber nicht drin „Windkraftanlage“, sondern da stehen die Bauteile drin. Zum Beispiel, um ein Beispiel zu nehmen, der Aufzug in der Windkraftanlage unterfällt der Betriebssicherheitsverordnung. Da steht aber auch nicht drin in der Betriebssicherheitsverordnung „Aufzüge in Windkraftanlagen“, frecherweise steht bloß „Aufzug“ drin. Das Gleiche gilt für einige andere Maschinentypen. Die werden eben abstrahiert darin vorgesehen.
Nun sagen Sie, der Aufzug ist mir aber wurscht, wenn der runterfällt, bleibt der innerhalb des Hohlkörpers der Anlage, ich will ja die Sicherheit der Menschen. Erstens, auch das ist so ein bisschen die BeelzebubVersuchsnummer. Hier wird erst mal behauptet, Hunderte von Unglücken, bei 62 habe ich aufgehört zu zählen. Dann werden einzelne Beispiele genannt, eins im Jahr 2007, eins im Jahr 2016, eins im Jahr 2015, und dann wird gesagt, den Rest erspare ich Ihnen jetzt. Vielleicht bin ich dankbar, weil wir jetzt wirklich nicht 62 Vorlesungen brauchen, aber in der Sache zeigt das im Übrigen, dass das sehr deutlich umgekehrt ist, und dann würde ich dringend empfehlen – da muss man sich bloß von seinem Feindbild verabschieden und sagen, ich mache es mal wissenschaftlich –, da würde ich empfehlen zu gucken, wie hoch eigentlich die Probleme in verschiedenen anderen Produktionsbereichen sind. Auch da wäre in Deutschland im Übrigen ein hohes Sicherheitsniveau, um das vorwegzuschicken. Aber die Sicherheit, die Sie im Windkraftanlagenbereich haben, werden Sie nicht in jedem Industriebereich finden, trotz im Übrigen vergleichbarer Prüfpflichten.
Und wenn wir dann auf die Details kommen, sagen Sie, ja, Umstürze. Ja, Umstürze et cetera war die Formulierung. Wenn Sie mal auf die Umstürze gucken – und noch mal, jeder dieser Fälle ist in der Tat ein Problem, von dem ich erwarte, dass er schon während der Baugenehmigung und auch während des Betriebes selbstverständlich vermieden wird, aber in jedem anderen Betriebsbereich, wo Sie mit Maschinen arbeiten, werden Sie keine 100-Prozent-Garantie geben können, so leid es mir tut –, die Umstürze sind nun wirklich an weniger als einer Hand abzählbar.
Dann haben Sie noch ein bisschen abstrahiert und gesagt, die Brände. Wenn Sie bei den Bränden reingucken – und selbst die können Sie in jedem Jahr an einer Hand zählen –, dann sind die meisten der Brände die, die in der Betriebssicherheitsverordnung nicht erfasst sind. Das nennt man Gewitter!
Blitzeinschlag! Und dann haben diese Anlagen den kleinen Haken, dass sie an den meisten Stellen der höchste Punkt in der Umgebung sind.
Dann können Sie den TÜV-Prüfer vorher reinschicken, so oft Sie wollen. Das hat nämlich nichts mit der Anlagentechnik zu tun, dass die defekt ist oder besonders ruft, kommt her, liebe Blitze. Es ist einfach ein Naturereignis, das auf entsprechende Situationen reagiert.
Der Sie interessierende Hauptkorpus, der Baukörper, die Flügel, die großen Maschinenbauteile, unterliegen gleichermaßen – das haben Sie im Übrigen am Ende so miterwähnt –, die unterliegen schon Prüfpflichten, aber eben nicht nach der Betriebssicherheitsverordnung, sondern nach den entsprechenden Vorgaben für Windenergieanlagen, die im Rahmen der baurechtlichen Prüfung bereits während der Baugenehmigung eine Rolle spielen. Sie haben die dann zitiert und gesagt, Sauerei, das ist nur bis zu alle zwei Jahre.
In der Tat wird das etwas individueller gehandhabt, maximal zwei Jahre, alle zwei Jahre muss ich ran. Denn in der Baugenehmigungsphase, in der bundesimmissionsschutzrechtlichen Phase, wo das Baugenehmigungsverfahren inkludiert wird – Sie brauchen bloß eine Genehmigung, die hat Konzentrationswirkung, aber die bauordnungsrechtlichen Fragen werden in dem Verfahren mitgeprüft –, wird ein jeweils individuelles Sachverständigengutachten angefordert. Und wenn diese entsprechenden Prüfungen ergeben, ich muss da alle anderthalb Jahre ran, dann wird die BImSch-Genehmigung in einer ihrer 48 Auflagen – da hängen riesige Auflagenteile dran – vorsehen, dass nicht nur alle zwei Jahre, sondern alle 18 Monate zu prüfen ist. Das wird an der Stelle also maximal zwei Jahre sein, kann aber darunterliegen.
Dass Sie die verlängern können – das war ja Ihre Beschwerde, so haben Sie im Übrigen mittelbar auch kurz angedeutet, dass Sie zumindest gelesen haben, dass es schon Prüfpflichten gibt –, alle vier Jahre, gelingt dann, wenn ich entsprechende Sachverständige, das sind nicht meine eigenen Leute, sondern das sind externe, regelmäßig das Ding warten lasse, und zwar nach vorgegebenen Prüfkriterien. Wenn ich also ohnehin regelmäßig Fachleute drin habe, die in einem sehr engen Prüfraster all das anschauen, dann kann ich alle vier Jahre quasi diese größere externe Sachverständigensicht und Betriebsprüfung vermeiden.
All das, was Sie wollen, ist längst erfüllt, mit dem kleinen, aber entscheidenden Unterschied – und da haben Sie sich dann eben echauffiert –, dass es keine Regelung ist, die sagt, es gibt nur zwei technische Überwachungsver
eine in Deutschland, die das dürfen, nämlich die DEKRA oder der TÜV, sondern in der Tat gibt es ein paar Sachverständige mehr. Und da sagen Sie, das ist eine Sauerei, dass dem TÜV zum Vorwurf gemacht wurde, dass er ein Stück weit für sich wirbt. Das sehe ich auch nicht so. Dass der TÜV für sich werben darf, ist völlig in Ordnung. Dass die auch Sicherheit gewährleisten, unterschreibe ich – im Übrigen genau wie Landwirte und Betriebe, die Nahrungsmittel herstellen, ja auch Ernährung sicherstellen. Die wollen nicht nur Geld verdienen, sondern die sorgen auch dafür, dass wir ernährt werden.
Aber der TÜV ist eben auch ein hoch wirtschaftliches Unternehmen, im Übrigen wie andere auch, DEKRA gleichermaßen, das ist kein Unterschied. Das ist auch kein Vorwurf. Wir brauchen die auch in diesem Land an vielen Stellen und wir brauchen die zum Beispiel im Breitbandausbau für die Gutachten, weil sie einer der wenigen Anbieter sind. Aber dass der TÜV lieber eine Regelung hätte, wo nur er und die DEKRA prüfen können, als eine, wo momentan ein Sack voll mehr Sachverständige prüfen können, finde ich aus seiner Sicht nicht von der Hand zu weisen, ich finde es nur schade, wenn wir alle in die Falle tappen zu sagen, oh, der TÜV, das sind ja die Gemeinnützigen, die wollen das ja nur für uns alle wegen unserer Sicherheit, die wollen gar kein Geld damit verdienen, und deshalb müssen wir das jetzt in ein Prüfraster bringen, wo nur noch die kommen können. Wir haben ein Raster, bauordnungsrechtlich bleibt die Pflicht, während der gesamten Laufzeit entsprechende Prüfungen vorzunehmen.
Im Übrigen, die geringe Zahl an Vorfällen – Sie haben die 30.000 Anlagen zitiert –, die geringe Zahl an Vorfällen zeigt, dass genau diese Prüfraster ganz gut funktionieren. Wenn die Risse in 25 ENERCON-Anlagen – da wird man mal das Lebensalter mitnennen müssen –, wenn die bemerkt worden sind, dann spricht ja manches dafür, dass diese Prüfkriterien gar nicht so schlecht sind. Offenbar taugen diese Sachverständigen ja was, weil sie es merken. Und wenn Sie 25 Kraftfahrzeuge einer Fahrzeugreihe haben, dann kenne ich zumindest in den ADAC-Pannenstatistiken mehrere Autotypen, wo offenbar nach einigen Betriebsjahren – und auch diese ENERCON-Anlagen waren ja keine Neuanlagen, sondern die hatten viele Jahre hinter sich –, wo nach einigen Jahren Betriebszeit dann eben auch der TÜV sich drunterlegt und sagt, da ist aber ein Problem an der Karosserie, wo wir ranmüssen.
Also dass wir deswegen prüfen, ist völlig außer Frage. Dass die 25 Anlagen mit Rissen bemerkt wurden, zeigt, diese Prüfungen funktionieren. Das zeigen sie im Übrigen auch an vielen anderen Stellen. Das haben wir alles über entsprechende Regelungen abgebildet. Ich würde jetzt ungern dem TÜV nachgeben zu sagen, ihr seid die Einzigen, zusammen mit der DEKRA, die es dürfen. Das jetzige System funktioniert. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn wir an der Stelle dem funktionierenden System auch seinen Lauf lassen und jetzt nicht auf den fahrenden Zug aufspringen, wo es allerdings schon, glaube ich, ein halbes Jahr her ist, dass der TÜV gerne gehabt hätte, dass er alleine, quasi beinahe alleine monopolähnlich da tätig wird. Dafür gibt es keinen Anlass nach dem, was wir kennen.
Das ist aber die Folge, wenn Sie das beantragen. Das ist der Wunsch des TÜV. Was Sie beantragen, ist Aufnah
me in eine Betriebssicherheitsverordnung. Noch mal, ein Teil der Bauteile der Windkraftanlagen steckt da längst drin. Einzelne große zusammenhängende Betriebe werden dort gar nicht genannt, sondern Bauteile, und die Bauteile, die nicht in der Betriebssicherheitsverordnung sind, weil sie eben keinen arbeitnehmerschützenden Charakter haben – das ist nämlich die eigentliche Aufgabe der Betriebssicherheitsverordnung –, die stehen in den entsprechenden Anlagen, die im Bauordnungsverfahren eine Rolle spielen, die Dauer, Prüfungen und Überwachungen vorsehen. Das Problem ist längst gelöst. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Etliche Punkte, die mit der Betriebssicherheitsverordnung zusammenhängen, hat der Minister ja bereits genannt. Ich möchte noch eins hinzufügen: Wenn man sich die Verordnung durchliest, ganz am Anfang steht dort, dass diese Verordnung eigentlich dem Schutz von Arbeitnehmern gilt. Es geht also um Dampfkesselanlagen, Druckbehälter, Füll- und Leeranlagen, Feuerlöscher, Aufzüge. Es ist eigentlich eine Arbeitnehmerschutzverordnung, es ist keine Verordnung, die jetzt explizit dem Schutz Dritter dient. Von daher wäre eine Zuordnung in den Geltungsbereich dieser Verordnung nach meinem Dafürhalten eigentlich systematisch unsinnig.
Das Zweite ist, dass wir ja die Selbstprüfung der Hersteller für die Windkraftanlagen haben. Das ist ein Verfahren, das auch in der sonstigen Energietechnik, etwa bei Blockheizkraftwerken und Ähnlichem, wo es Vollwartungsverträge gibt, völlig üblich ist. Das funktioniert nach meinem Dafürhalten auch überwiegend gut. Hundertprozentige Sicherheit gibt es bei Technik nie. Man wird immer mal einen Schaden haben. Man kann da nur im Regulierungsbereich auf gesetzgeberischem Wege schauen, wie man das möglichst weitgehend optimiert. Von daher ist der Antrag in der Richtung – Sie haben ja ein paar Schadensfälle genannt – auch nicht völlig absurd, es gibt ja diese Schadensfälle. Ich bezweifle nur, dass wir durch die Regelung, dass wir dort jetzt externe Sachverständige ransetzen, die das noch mal zusätzlich prüfen, eine Verbesserung, eine durchgreifende Verbesserung der Situation bekommen. Das stelle ich infrage.
Zum anderen kommt hinzu, dass ich da natürlich die Kosten steigere. Diese Kosten werden die Betreiber der Windkraftanlagen logischerweise in den Bieterverfahren berücksichtigen, wenn sie ihre Preisangebote abgeben. Das heißt, die Kosten werden dann auf die Verbraucher überwälzt, auf die Privatpersonen, auch die Unternehmen, sodass wir es eigentlich dort mit weiteren Kostensteigerungen zu tun haben, obwohl wir schon jetzt in Mecklenburg-Vorpommern mit die höchsten Strompreise der Welt haben. Und wenn ich dann nicht genau weiß, ob ich durch diese Regelungsänderung einen Zugewinn an Sicherheit bekomme, oder wenn ich das anzweifele, müsste ich das zumindest mal evaluieren. Ich müsste mir die einzelnen Schadensfälle anschauen, müsste das analysieren, dort mit Sachverständigen sprechen, und
wenn die zu dem Ergebnis kommen – mit unabhängigen Sachverständigen, nicht mit Leuten, die ein Interesse haben, noch Geld zu verdienen –, dass das was bringt, dann könnte man theoretisch darüber nachdenken. Aber das sehe ich einfach nicht, weil die Zahl der Schadensfälle, bezogen auf die Windkraftanlagen in Deutschland – europaweite Zahlen habe ich jetzt nicht –, ist so gering, dass dort eine durchgreifende Verbesserung eben nicht zu erwarten ist. Dann müsste man das schon näher belegen. Man müsste sich die Details anschauen, die Schadensfälle analysieren, schauen, ob das nur bestimmte Hersteller sind oder nicht, ob es bestimmte Typen sind. Dann kann man das alles machen.
Diese Eigenprüfung durch die Hersteller finde ich eigentlich ganz gut, denn die Hersteller haben natürlich ein Interesse daran, dass an ihren Produkten nicht ständig Schäden auftreten. Dann kauft das ja kein Mensch mehr. Die Betreiber haben auch ein Interesse, dass ihre Anlagen technisch vernünftig laufen, sie verdienen damit Geld. Das Eigeninteresse ist ja da, ich muss da jetzt keine Fremdüberwachung machen. Außerdem sind das in der Regel auch Leute, die von dem Fach ein bisschen was verstehen.
Von daher sehe ich das sehr skeptisch mit dieser Ausweitung der Prüfpflichten durch Dritte. Und wenn da keine näheren Belege kommen oder signifikante Untersuchungen stattfinden, wo man tatsächlich sagen kann, da schlampt jemand regelmäßig oder so – was ich nicht glaube –, dann können wir diesem Antrag nicht folgen. – Vielen Dank.